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Erteilung eines Privilegs zur Herausgabe eines wöchentlichen Anzeigers eingegangen. Obwohl dieses Gesuch erst mit einem Reskript vom 31. August 1730 an den Rat zur Berichterstattung gelangte, veröffentlichte Hilscher bereits am 22. August 1730 einen Prospekt seines „Königl. Pohl. und Churfürstl. Sächß. Allergnädigst Privilegirten dreßdnischen Wöchentlichen Hodosophe oder Anzeigers,“ der vom September ab Montags und Donnerstags für 6 Pf. ausgegeben werden sollte. Tatsächlich erschien bereits am 1. Sept. 1730 Hilschers Anzeiger[1], obwohl das Ratsgutachten erst am 6. Sept. 1730 erstattet und die zustimmende Entschließung des Königs vom 19. September beiden Gesuchstellern erst am 23. September 1730 an Ratsstelle eröffnet wurde. Hilscher hatte es also verstanden, seinem Konkurrenten Crell zuvorzukommen, obwohl er viel später als dieser und vielleicht erst durch dessen Plan angeregt, auf der Bildfläche erschienen war. Zweifellos hatte Hilscher beim Könige selbst oder bei dessen Räten für seinen Anzeiger Stimmung gemacht. Crell, der Vater der Idee, sah sich um seine Hoffnungen betrogen. Da zwei Intelligenzblätter in Dresden nicht bestehen konnten, verzichtete er zunächst darauf, von seinem Privilegium Gebrauch zu machen. Er war einstweilen für Hilschers Anzeiger tätig. Aber im folgenden Jahre setzte er sich mit Grießbach in Verbindung. Dieser druckte einen Prospekt folgenden Inhalts:[2]

„Mit Ihro Königl. Maj. in Pohlen und Churfl. Durchl. zu Sachsen allergnädigsten Privilegio, Auch E. Hoch-Edlen und Hochweißen Stadt-Magistrats hohen Concession Sollen von Neujahr 1732 an, wöchentlich 2. Blatt so genandte Dreßdnische Intelligenz-Zettel / Von Policey-Commercien und andern dem Publico dienlichen Nachrichten, durch den Druck bekannt gemacht werden. Diese Intelligenz Zettel werden Dienstags und Freytags Mittags um 11. Uhr ausgegeben zu Neu-Dreßden so wohl im Griesbachischen Adreß-Contoir am Alten-Marckt als auch im Mohrenthalschen Bücher und Disputation-Laden auf der Frauen Gasse. . .“

Gegen dieses Vorhaben erhob Hilscher in einer Eingabe an den Rat vom 22. Dezember 1731 Einspruch, „da ohnedies der Vertrieb derer wöchentlichen Anzeigen gering“ sei und „aus dergleichen zweyfachen publicirung derer Nachrichtungen nicht anders


  1. Vgl. Anhang VII.
  2. Ratsakten. B. XVII. 50. 1730. Bl. 117.