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auch gebräuchlich ist, durch einen ordentlich dazu bestellten Proclamatorem verrichtet werden solten.“ Er weiß auf die Neigungen des Königs einzugehen und bemerkt, es fehle bei den Auktionen an wirklich sachkundigen Leuten. Er habe von Jugend auf dem Buchhandel und literarischen Studien obgelegen und könnte also alle kostbaren Bücher und seltenen Manuskripte dem König ohne große Kosten beschaffen. Auch seien seit vielen Jahren erfolgreich Auktionen von Büchern, Möbeln und Hausrat von ihm verrichtet worden. Schon am 28. August 1715 erging von Warschau aus ein Dekret, welches die Bestellung Schröters zum ordentlichen Proklamator in dem nachgesuchten Umfang, einschließlich der Subhastationen, verfügte. Es wurde bestimmt, daß „außer ihm aber von dato an niemanden anders, dieser Verrichtung sich gleichfalls zu unterziehen nicht verstattet werden soll“.[1]

Die Berufsvereinigung beschränkt sich aber nicht auf den Buch- und Disputationenhandel und das Auktionswesen. In Dresden ist in jener Zeit ein Notar, der Auktionator Crell, eifriger Zeitungskorrespondent für auswärtige Zeitungen und Herausgeber von mehreren Dresdner Journalen. Der Gründer des ersten, 1721 entstandenen Adreßkomptoirs, der Auktionator Gottlieb Grießbach, war ebenfalls Notar. Crell nennt ihn in seiner Selbstbiographie einen Schreibe- und Rechenmeister.[2] Der Anteil der Gelehrten an den Journalen ist auch in Dresden nachzuweisen. Marperger sagt hierüber allgemein: „Es seynd aber die gedruckte Avisen-Verlegers in denen meisten Städten, entweder die Buchdrucker selbst, oder Buchhändler, oder auch solche Leute von Gelehrten und Ungelehrten, welche ihren Nutzen durch einen solchen Avisen-Verlag suchen, und darinn selten in ihrer Hoffnung und Absicht betrogen werden.“[3] Um die Mitte des 18. Jahrhunderts findet sich sogar ein „Traiteur“ als Herausgeber einer Zeitung. – Im Jahre 1747 ersuchte der Hofbuchhändler Hilscher, der seit 1730 das obengenannte erste Dresdner Intelligenzblatt herausgab, um Ernennung zum Kammer-Proklamator, weil er nicht bloß Bücher, sondern auch Möbel proklamieren wollte. Er meinte,[4] daß er „zugleich


  1. Ratsakten B. XVII, 25. 1715. Bl. 11.
  2. Curiosa Saxonica. 1763. S. 167.
  3. Marperger, a. a. O. S. 18.
  4. Ratsakten B. XVII, 72. 1747. Bl. 2/3.