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darstellen wollten, durften dies nur, indem sie in monatlichen Fristen erschienen, wenn die Neuigkeiten als solche also ihren Wert verloren hatten. Immerhin bedeutet dieses Reskript eine Begrenzung des Leipziger Zeitungsprivilegs; der in den letzten Jahrzehnten erhobene Anspruch auf ein Inseratenmonopol wurde abgewiesen. Der Anzeigenpreis des als Provinzblatt gedachten „Sächsischen Annalisten“ betrug 6 Pf. für die Zeile. Die von demselben Verleger geplante Herausgabe der „Sächsischen Annalen“, die im Gegensatz zu dem „als Volksblatt anzusehenden“ Annalisten[1] monatlich erscheinen und wissenschaftlichen Charakter tragen sollten, unterblieb. An ihre Stelle trat das „Musäum für die Sächs. Geschichte, Litteratur und Staatskunde“[2], das von dem Leipziger Professor Dr. Christ. Ernst Weiße herausgegeben wurde.

Aus diesem Überblick ergibt sich, daß die politischen Zeitungen zur Veröffentlichung von Anzeigen in der Regel nur von den Herausgebern benutzt wurden. Und das ist begreiflich. Diese politischen Zeitungen waren zum großen Teile Relationen älteren Stils. Sie hatten nur kurzen Bestand. Außerdem gab es neben den althergebrachten Bekanntmachungsformen zwei neue: die vielgelesenen Journale und, seit 1721, das Adreßkomptoir Grießbachs, nach H. Schacht[3] das älteste in Deutschland.

7. Politisch-historische Journale.

Die Journale waren es, die, wie schon gezeigt, den politischen Zeitungen ergänzend zur Seite traten oder selbst die Zeitungen darstellten und in weiterem Umfange als die politischen Zeitungen dem Anzeigewesen in Dresden dienten. Und zwar sind es die politisch-historischen Journale gewesen, die entweder selbst die Anfänge zu politischen Zeitungen bildeten oder später neben den Postzeitungen als die lokalen Zeitungen des 18. Jahrhunderts, als Zeitungssurrogate, fortbestanden. Diese Journale hatten zwei Funktionen, wie überhaupt die meisten Zeitungen, dem enzyklopädischen und polyhistorischen Charakter der Zeit entsprechend:


  1. Akten des H. St. A. 11381. Vol. II. Bl. 5.
  2. Vgl. 1. Bd. 1794, Vorrede.
  3. Diese Annahme ist wahrscheinlich unrichtig. Vergl. S. 77, Fußnote 2.