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in monatlichen Heften von 6 bis 7 Bogen und brachte politisch-historische, kulturgeschichtliche und ökonomische Aufsätze. Auf Aktualität konnte es keinen Anspruch erheben und ging nach zweijährigem Bestehen ein.

Einen Versuch zur Gründung eines Dresdner Wochenblattes unternahm 1796 der ehemalige Regierungs-Canzlist Carl August Schmidt[1]. Er nannte es in einer zur Zensur übergebenen Ankündigung: „Kirchenlisten und Denkwürdigkeiten der Residenz-Stadt Dresden“.

In der Ankündigung war gesagt: Man habe sich bisher in der volkreichen Residenzstadt Dresden mit geschriebenen [kirchlichen] Wochenzetteln behelfen müssen. Er wolle diesem Mangel durch sein Wochenblatt abhelfen und zugleich andere dergleichen Vorfälle, welche sich allhier begeben, anzeigen, oder doch sein Blatt, wenn ihm sonst Raum dazu übrig bleibe, mit solchen Aufsätzen anfüllen, die dem Publico nicht uninteressant sein würden. Wie 1730 gegen den Dresdner Anzeiger und 1807 gegen das Leipziger Tageblatt, so wendeten sich auch hier die Austräger und Abschreiber der kirchlichen Wochenzettel gegen die Verkürzung ihrer Nahrung. Die Folge war, daß aus dem Unternehmen Schmidts nichts wurde.

Wenn man davon ausgeht, daß eine geschichtliche Darstellung des Zeitungswesens sich nicht auf die Formen beschränken darf, aus denen die heutige Zeitung unmittelbar hervorgegangen ist, sondern auch diejenigen in den Kreis ihrer Betrachtungen ziehen muß, die in früheren Zeiten zu den Zeitungen gerechnet wurden und deren Inhalt ganz oder teilweise Bestandteil der modernen Zeitung geworden ist, so durften die politisch-historischen Journale hier nicht übergangen werden. Sie sind ein wichtiges Glied in der Entwickelung des Dresdner Zeitungswesens. Daß die Bekanntmachungsgelegenheit, die sie boten, bis auf wenige Blätter nicht ausgenutzt wurde, ist erklärlich. Seit 1721 bestand in Dresden ein Adreßkomptoir und seit 1730 ein Intelligenzblatt, das für die Bedürfnisse des Publikums ausreichte. Außerdem behalf man sich mit anderen herkömmlichen Formen der Bekanntmachung, von denen in einem späteren Kapitel die Rede sein wird. Die Preise der Anzeigen sind in den Journalen ebensowenig genannt


  1. Ratsakten B. XVII. 153, 1796. Bl. 1f.