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Victualien, so wohl die Todten- Tauff- und Trauungs-Verzeichniße, nicht weniger allerhand Neuigkeiten oder Nouvellen weggelaßen werden, auch sonst weiter nichts bedenkliches inserirt wird, drucken und verkauffen laßen möge; Als begehren Wir hiermit, ihr wollet zu deßen genauer Beobachtung hierunter allenthalben das nöthige veranstalten . . . Datum Dreßden, am 30.ten Maji, 1749.

IX.

1808: Ungeachtet die bey dem Dresdner Anzeiger bisher üblich gewesenen Insertionsgebühren, zu 8 pf. für jede Zeile, um ein Bedeutendes geringer sind, als bey allen andern Intelligenzblättern und Zeitungsbeylagen dieser Art, sollen dennoch zur Erleichterung der Aermeren und Unbemittelten alle Anzeigen, welche sich auf Dienstgesuche und Dienstanerbietungen, aufgefundenen Sachen, so wie auf Ausbietungen von Waaren, mit Ausschluß aller Bücheranzeigen, von geringem Betrage, oder auf Angelegenheiten, welche Dinge von minderem Werthe als 50 Thlr. zum Gegenstande haben, beziehen, vom 1. Juny d. J. an um zwey Pfennige pro Zeile weniger, als bisher, also zu 6 pf. die Zeile, in den Dresdner Anzeiger aufgenommen werden. Alle übrigen Artikel, mit Ausschluß von Güter- Pacht- und Kaufgesuchen, Güter- Verpacht und Verkaufsanerbietungen, von auszuleihenden und gesuchten Geldern, Familien-Nachrichten, Standesbeförderungen und allen Angelegenheiten von mehr als 500 Thlr. am Werth, werden nach wie vor mit 8 pf. die Zeile bezahlt. Damit das K. S. Adreßkomptoir jedoch auf eine andere Art einigermaßen für den dadurch entstehenden Verlust schadlos gehalten werde, wird ebenfalls vom 1. Juny d. J. an festgesetzt, daß die so eben genannten, von dem Preiße zu 8 und 6 pf. ausgeschlossenen Artikel nicht unter 1 Gr. für die Zeile aufgenommen werden sollen.[1]

1809: Die Insertionsgebühren, bei gewöhnlichen deutschen oder lateinischen Lettern, mit oder ohne Durchschuß, sind für die Spaltenzeile [62 mm] 1 Gr., mit größerer Schrift aber 1 Gr. 6 pf. Unvermögende, als Dienstboten und dergl., erhalten solche billiger, damit Jedermann hieran Theil nehmen kann. Die kleinste Annonce bis zu 4 Zeilen kostet 4 Gr.


  1. Dresdner Anzeiger vom 2. VI. 1808. 43. Stück.