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Eigentliche Zeitungen sind die unter 1 bis 4 genannten. Bei den Journalen wird man selbständige Formen und Zeitungssurrogate unterscheiden müssen, d. h. solche, die einen besonderen Entstehungsgrund haben (z. B. gelehrte Zeitungen, Fachschriften und moralische Wochenblätter, die nicht eigentlich zum Zeitungswesen gehören) und solche, die als Ersatz der politischen Blätter gedacht waren oder in dieser Weise wirkten. Dies wird sich natürlich nur im konkreten Fall und auch hier erst auf Grund der über sie ergangenen Akten ermitteln lassen. Das gilt auch von den geschriebenen Zeitungen. Von den Dresdner Journalen gehören hierher die historisierenden Monats- und Halbmonatsschriften, die auf der Grenze wissenschaftlicher und volkstümlicher Schriften stehen.

Den telegraphischen Nachrichten der heutigen Zeitung entsprach die politische Zeitung als Nachrichtenblatt. Das Flugblatt und die Relation verkörperten den Leitartikel, sei es als freie Meinungsäußerung oder als offiziöse Inspiration. Die Journale bestritten den lokalen Teil, das Vermischte, wie überhaupt den unterhaltenden und belehrenden Teil. Die Intelligenzblätter bildeten den Anzeigen- und Handelsteil, in einigen Fällen, wie in Dresden, enthielten sie auch die Vorstufe der wissenschaftlichen Beilage. Die geschriebene Zeitung läßt sich nicht einer bestimmten Funktion der modernen Zeitung unterordnen, da ihr Inhalt und Zweck zu vielseitig ist. Ebensowenig gehen natürlich die übrigen Formen restlos in den angegebenen Funktionen auf.