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wurden. Winckeldrucker und wandernde Buchdrucker waren in der Regel die Urheber dieser Flugblattliteratur. Diese Erzeugnisse wurden durch die Post und die Buchführer, Novellanten, Hausierer, Krämer, Sänger, Reimensprecher öffentlich auf dem Markte oder in Läden und Trinkstuben verkauft.[1] Die Zeitungsberichte der Postbeamten wurden gegen eine billige Gebühr gelesen oder abgeschrieben und die Posthäuser standen oft voll Ausfrager, die mehr erfahren wollten, als die gedruckten Blätter brachten. Es herrschte eine Neuigkeits- und „Zeitungssucht“, die von den Zeitgenossen scharf gerügt wurde. Noch im 18. Jahrhundert sah sich der mehrfach genannte Marperger in seinem Zeitungstraktate veranlaßt, die „Avisen-Begierde“ zu rügen:

„Nicht weniger ist auch das Avisen-Lesen in denen Kirchen, unter denen Predigten, Singen und Gebet, als ein Mißbrauch derselben . . zu consideriren; Von welchem Fehler und Sünde auch das Plaudern und Erzehlen, Discuriren und Raisonniren über solche weltliche Dinge, in dem Hause Gottes, nicht ausgeschlossen ist. . . Am allermeisten aber sündigen diejenige Geistliche, welche in denen Beichtstühlen mit ihren Beicht-Kindern, nach ihrer gethanen Beichte und empfangenen Absolution, von neuen Welt-Stadt- oder Familien-Zeitungen und Händeln zu discuriren anfangen.“[2] Ebenfalls ein kursächsisches Mandat vom 5. Dezember 1683 ordnete an, daß „alle famose und confiscirte Schrifften aufgesuchet und nicht geduldet, auch nicht ohne Censur gedrucket werden sollen.“ Kaum drei Jahre darauf erging abermals ein Mandat (vom 27. Februar 1686), nach welchem Bücher und Schriften nicht ohne Namen und Ort der Autoren, Buchdrucker und Verleger gedruckt werden durften. Nachdem ein weiteres Reskript wohl nicht den gewünschten Erfolg gehabt hatte, erschien das letzte Mandat am 24. April 1717, inhalts dessen „alle Buchdrucker, sowohl auf Universitäten, als auch andern Orten nichts ohne Censur drucken, ingleichen den rechten Autoren und Ort auf den Titul setzen sollen, samt der dieserwegen zu leistenden Eydes-Notul.“ Erstmals speziell mit dem Zeitungswesen befaßte sich ein „Mandat, Wider famose Schrifften, auch insonderheit vielerley praejudicirliche Correspondencen und zum öftern ohnwahre Relationes fleißig zu inquiriren,


  1. H. Quetsch, a. a. O. S. 20.
  2. Marperger, a. a. O. S. 35.