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gantze Vorhaben wenig Nutzen schaffen, vielmehr Verschiedenes dem Gemeinen Wesen nachtheilig fallen könnte“[1]. Ähnlich hatte sieben Jahre früher das Urteil des Rates zu Dresden über die Herausgabe des Dresdner Anzeigenblattes gelautet. Am härtesten wurde das Privilegienwesen in Preußen empfunden. Friedrich Wilhelm I. führte mittels Kabinetts-Ordre vom 6. Januar 1727 das Intelligenzwesen in Brandenburg-Preußen ein. Am 3. Februar 1727 erschienen erstmals die „Wochentlichen Berlinischen Frage- und Anzeigungsnachrichten“. Sie waren fortan „das einzige zum Abdruck von amtlichen und privaten Bekanntmachungen befugte Berliner Blatt . . . Das Publikum war gebunden, dort allein zu inserieren und durfte nicht etwa auch in der politischen Zeitung anzeigen“[2]. Den Herausgebern der bisherigen Zeitungen wurde bei Verlust ihrer Privilegien oder bei noch härterer Strafe die Veröffentlichung aller Inserate, die sich auf Kauf, Verkauf, Auktionen, Subhastationen beziehen, untersagt. Diese Vorschrift wurde im Laufe der Zeit allerdings nicht mehr streng beobachtet, und schließlich wurde nachgelassen, daß in den übrigen Zeitungen solche Anzeigen abgedruckt werden dürften, die auch im Intelligenzblatt gestanden hätten. Der Verwalter des Magdeburger Intelligenzblattes verlangte daraufhin von den Inserenten, daß alle Anzeigen ebenso oft in seinem Intelligenzblatt erscheinen müßten, wie in den übrigen Zeitungen. Dies widersprach dem Erlaß von 1747 und der Verwalter wurde (1816) mit seiner Beschwerde abgewiesen. Später gelang es ihm aber, seine Forderung durchzusetzen.[3] In gleicher Weise versuchte der Leipziger Zeitungs-Pächter im Anfang des 19. Jahrhunderts sein Privileg auszunutzen, obwohl in Sachsen kein Inseratenmonopol bestand. Gegen diese Ansprüche wandte sich eine drastische Eingabe an den Rat zu Leipzig, welche vom Besitzer des 1807 gegründeten Leipziger Tageblattes[4] ausging:

„Anzeigen von Vermietungen, von abgehenden Reisegelegenheiten, von verloren gegangenen Dingen, bald aufzuräumenden


  1. Quetsch, a. a. O. S. 56.
  2. A. Buchholtz, a. a. O. S. 191.
  3. T. Kellen, Die Entwicklung des Anzeigen- und Reklamewesens in den Zeitungen. S. 215.
  4. Jubiläumsausgabe des Leipz. Tageblatts vom 30. Juni 1907.