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III. Das Dresdner Intelligenzwesen.

1. Die Formen der öffentlichen Bekanntmachung.

Öffentliche Bekanntmachungen erfolgten im 18. Jahrhundert auch in Dresden in der Hauptsache durch Ausrufen und Anschläge. Die Gegenwart unterscheidet sich hierin durch das Vorherrschen der Zeitungsanzeigen; deren Massenhaftigkeit hat neuerdings vielfach ein Zurückgreifen auf die primitiveren Formen des Anschlags und der gedruckten Offerte veranlaßt. Die früheren Formen der Bekanntmachung wurden durch die Tatsache bestimmt, daß durch die Zeitungen und Journale nur ein begrenzter Kreis von Personen erreicht werden konnte. Die Zeitungsanzeige genügte zur Bekanntmachung von Büchern und Medikamenten. Die damals üblichen Auktionen wurden durch Herumschicken der Kataloge, also durch gedruckte Offerte, bekanntgemacht. Sobald es sich darum handelte, nicht einen begrenzten Personenkreis, sondern nach Möglichkeit jeden zu benachrichtigen, half man sich mit dem öffentlichen Anschlag oder Ausrufen. Das galt nicht nur für die durch die Zunftverfassung beschränkten Gewerbetreibenden, sondern vor allem für amtliche Bekanntmachungen. Die behördliche Bekanntmachung hatte entweder lediglich die Benachrichtigung zum Zweck, oder sie war zugleich öffentliche Strafe. Das Justizwesen hat nicht nur zuerst feste Formen der öffentlichen Bekanntmachung geschaffen, sondern auch zuerst feste Gebühren für öffentliche Anzeigen in „Hülfssachen“ eingeführt.

Auch in Dresden war, wie anderwärts, das Ausrufen und Anpreisen der Waren durch die Verkäufer von jeher üblich.

Der Marktverkehr war nicht so vielseitig, daß es besonderer Bestimmungen bedurft hätte.[1] Die Volks- und Gewerbezählungen


  1. Otto Richter, Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden. 1. Abt. Dresden 1891. S. 292. Ders., Geschichte der Stadt Dresden. Dresden. 1900. S. 231.