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Gelehrten Anzeigen (und damit aus dem gesamten Unternehmen) ein „Volksblatt“ geworden sei.[1]

7. Die Annoncenpreise des Dresdner Anzeigers.
(1730 bis 1813.)

Aus den ersten Anfängen des Dresdner Anzeigers sind genaue Angaben über die Gestaltung der Anzeigenpreise in dem Gesuche Crells vom 30. März 1730 enthalten.[2] Das Reskript des Königs mit der Erlaubnis zur Herausgabe der Anzeigenblätter enthielt keine Bestimmung über die Annoncenpreise, höchstens die stillschweigende Genehmigung des Crellschen Vorschlages. Es ist immerhin wahrscheinlich, daß diese Preise tatsächlich in Anwendung gekommen sind, sei es bei dem Hilscherschen Blatte, an dem Crell ja anfänglich beteiligt war, oder bei dem Crellschen Blatte. An eine bestimmte Taxe waren die Herausgeber nicht gebunden. Auffallend ist es, daß der Ratsbericht vom 6. September 1730 unter den vielen „Bedenklichkeiten“ die Preise nicht erwähnt. Überhaupt ist auch im weiteren Verlaufe die Abneigung gegen feste Preise charakteristisch. Die ersten Angaben über die Gestaltung der Annoncenpreise finden sich im Dresdner Anzeiger erst in den 80er Jahren des 18. Jahrhunderts. Aber noch immer werden keine festen Preise genannt. 1785 wird mitgeteilt, man wolle eingesandte Avertissements „gegen eine billige Vergütung von Seiten der Einsender, alle Monath auf einen besonderen Bogen zusammen drucken, und selbigen den Interessenten unentgeldlich liefern“. Und 1786 wird bemerkt, daß „diejenigen, welche etwas einrücken lassen, die billigste und accurateste Bedienung zu gewarten haben“. Wann die ersten festen Preise eingeführt wurden, ist nicht bekannt. Im Jahrgang 1803 findet sich erstmals ein bestimmter Zeilenpreis: „Alle dahin passende Ankündigungen, die den Nutzen des Einsenders bezwecken, werden nach dem bisherigen (!) geringen Ansatze, und zwar kleinere bis zu 6 Zeilen mit 4 Gr., bei größeren jede Zeile mit 3 pf. bezahlt, und dafür wird von uns alles zur geschwindesten und, durch den größern Vertrieb des Blattes, zur vortheilhaftesten Bekanntmachung geleistet werden.“


  1. Akten des H. St. A. 14067. Vol. III. BI. 71. Über die weitere Entwickelung des Dresdner Anzeigers vgl. Jubiläumsblatt des Dresdner Anzeigers v. 1. IX. 1880.
  2. Ratsakten B. XVII, 50. 1730. Bl. 6, 7; vgl. Anhang VIa.