Geschichte von Kloster Heilsbronn/Band 2 (Teil 2)

[201] zu Glizendorf an das Closter, angesehen der Freundschaft, die wir haben zu denen von Halsprunn und haben ihnen geeignet das Gut.“ Verkäufer des vierten und fünften Hofes in Glaizendorf (1446 und 1454) waren Hans Eisenmann und Pangraz Imhof von Nürnberg, Vormünder der Barbara Köler, Tochter Sebald Kölers zu Nürnberg, nachmals verehelichte Pewrlein zu Nürnberg. Der 22. Abt Kötzler zahlte für beide Höfe 403 Gulden und ließ die Kaufbriefe durch Wernherr von Parßperg, Ritter und Schultheiß zu Nürnberg und die Schöffen ausstellen. Über die Acquisition des sechsten Gutes in Glaizendorf gibt folgender Eintrag im Anniversarienkalender am 1. Februar Aufschluß: Anniversarium Bertholdi Pfinzinger, civis Nurnbergensis et Gutte, uxoris suae, de bonis in Glitzendorff. Die genannten Eheleute schenkten dem Kloster Gefälle von dem dortigen Scherzershofe. Bulenhofer in Ketteldorf schenkte dem Kloster 1 Talent jährlich von einem Gute in Gleizendorf zur Feier seines Jahrtages.

Die St. Mauritiuskapelle in Glaizendorf betreffend bezeugen Pfarrer Pet. Lefflinger zu Petersaurach und Seytz Vitzheil, gesessen zu Vestenberg, in einem von ihnen besiegelten Pergamentbriefe von 1435: „daß die Herrschaft von Heideck gestiftet hat, daß in der Kirche daselbst in der Woche eine Tagmesse gehalten werde, für welche jeder Pfarrer zu Petersaurach aus dem Gottshaus zu Glaizendorf 1 Sra. Korn etc. erhalten soll.“ Der Rechnung von 1569 zufolge erhielt der Pfarrer von Petersaurach jährlich aus der glaizendorfer Kirchenstiftung 2 Sra. Korn, 4 Käse, 50 Pfennige und 30 Pfennige für Kirchweihwein, wofür er den Katechismus zu halten hatte. Die Kirchenkasse bezog Grundgefälle von Wikleskreut, Bruckberg etc. und bestritt damit die Baulichkeiten an der Kapelle. Aus dieser wurde zweimal der Kelch sammt etlichem Geld, auf 200 fl. geschätzt, gestohlen. Gleichwohl war der Vermögensstand erwünscht, der Kassebestand alljährlich über 100 fl. Im Jahre 1612 konnten 559 fl. ausgeliehen werden. Während der ersten 12 Jahre des 30jährigen Krieges trat bezüglich der Einnahmen und Ausgaben keine Störung ein. [202] Die erste Hindeutung auf den Krieg findet sich in der Rechnung von 1629/30, wo es heißt: „5 fl. ausgegeben an etliche Musketire, so mit Herrn Richter von Hailsbronn hinausgegangen um der Unterthanen Schutz willen, als sich etliche Reuter bei ihnen hatten einquartirt.“ Der Rechnungsrevisor bemerkte bei dieser Position: „Forthin ist dergleichen nicht mehr passirlich.“ Der Revisor ahnete nicht, daß in den nächsten Jahren größere Opfer „passirlich“ werden würden. Von der Zeit des Zirndorfer Lagers an lauten die amtlichen Berichte wie folgt: „In diesen 36 Jahren nichts auf das Kirchlein verwendet. Nur 3 fl. Einnahme und keine Ausgabe, als 3 fl. 30 kr. an den Schulmeister. Keine Heiligenpfleger mehr bestellt. Die Personen, welche kleine Kapitalien aus dem Gottshaus zu verzinsen hatten, sind während der 36 Jahre Alle gestorben, bis auf Einen, ihre Kinder, Erben und Bürgen zerstreut und verarmt, die Güter der Verstorbenen der Herrschaft heimgefallen und noch nicht an den Mann gebracht. Alle sechs Höfe in Gleizendorf öde, von ihren 6 Besitzern 5 todt, der sechste in der Fremde. Alles auf dem Einfall.“ Keiner der sechs Höfe brannte ab, aber alle standen Jahrzehnte lang unbewohnt und verfielen, wie wir es oben bei Weiterndorf gesehen haben.


23. Götteldorf,

Weiler bei Rohr. Das Kloster erwarb dort vier Höfe, einen derselben i. J. 1245. Keiner der vier Höfe brannte im 30jährigen Kriege ab, aber alle verödeten, verfielen und fielen der Herrschaft heim. Ein Hof mit 59 Mgn. Äckern, 6 Tgw. Wiesen und 14 Mgn. Holz wurde nach dem Kriege von der Herrschaft für 20 fl. an den Mann gebracht; einer stand 17 Jahre nach dem Kriege noch öde.


24. Gottmannsdorf,

Gottmannshove, Godmuzelsdorf, jetzt Weiler, vormals Kirchdorf, Filial von Bürglein. Die ehemals dort vorhandene Kapelle war 36 F. lang, 20 F. breit, der Chor 12 F. lang und breit. Der 9. Abt Edelwinus erhielt 1249 durch Schenkung von Gottfried [203] von Sulzburg das Patronat von Bürglein und zugleich vom Filiale Gottmannsdorf.[1] Adelheid und Petrissa von Sulzbürg verkauften 1268 das Kastrum Bürglein nebst Gütern in „Godmuzelsdorf“ an den 12. Abt Rudolf, welcher schon zwei Jahre zuvor entfernt gelegene Güter in „Pollisdorf und Husin“ gegen näher gelegene in Wollersdorf und „Gotmannshove“ vertauscht hatte (s. unten bei Wollersdorf). Von den 10 Höfen, aus welchen der Ort in der Vorzeit bestand, erwarb das Kloster 8, die 2 übrigen blieben nürnbergisch und waren daher 1552 sehr gefährdet durch die „Brennmeister“ des Markgrafen Albrecht Alcibiades, des Feindes von Nürnberg, des Freundes von Heilsbronn. Diese Freundschaft war dem ganzen Orte von großem Nutzen, da in Folge der in den Beitr. S. 160 mitgetheilten Korrespondenz des Abts mit dem Markgrafen und dessen Brennmeistern Gottmannsdorf ziemlich verschont blieb, während anderwärts nürnbergische Güter gebrandschatzt oder in Asche gelegt wurden. Die Kapelle wurde von den markgräflichen Soldaten zwar geplündert und übel zugerichtet, aber nicht angezündet. Wann und von wem die Kapelle erbaut wurde, sagt keine heilsbronner Aufzeichnung. Zuverlässig ist sie nicht, wie die Kapellen in Ketteldorf, Münchzell, Neuhof etc. vom Kloster gegründet worden; sie wurde daher auch nicht von heilsbronner Mönchen, sondern von den Pfarrern in Bürglein pastorirt. Das Kirchenvermögen war stets unbedeutend, kaum 170 Gulden, welche in kleinen Summen ausgeliehen wurden, z. B. 25 fl. i. J. 1621 zum Pfarrhausbau in Bürglein. Von den Zinsen erhielt der Pfarrer von Bürglein eine kleine Remuneration für die Abhaltung der Gottesdienste. Weitere Ausgaben waren nicht zu bestreiten, Baureparaturen ausgenommen, zu welchen bisweilen das Kloster, als Pfarrpatron, beitrug, z. B. 1451. Diese Verhältnisse blieben unverändert, nachdem der Ort und die ganze Umgegend protestantisch und markgräflich [204] geworden war: die Klosteramtskasse trug subsidiär zu Reparaturen bei, z. B. 1630 durch Lieferung von Bauholz zur Erneuerung des Langschiffes. Zwei Jahre darauf wurden zur Zeit des zirndorfer Lagers durch kaiserliche Truppen vier Höfe, darunter das nürnbergische Wirthshaus, niedergebrannt, auch die Kapelle. Diese wurde nicht wieder aufgebaut; gleichwohl wird an ihrem Standorte alljährlich ein Gottesdienst gehalten. Von den sechs nicht abgebrannten Höfen standen Jahre lang vier unbewohnt und verödet. Die zwei übrigen wurden während des ganzen Krieges bewohnt, der eine von Lor. Oswald. Dieser betrieb, da das Wirthshaus in Asche lag, während des Krieges Wirthschaft und bat, diese auch ferner betreiben zu dürfen. Die Beamten in Heilsbronn unterstützten sein Gesuch und bezeugten i. J. 1650: „Oswald hat von der Zeit des Lagers bei Nürnberg an bis jetzt, so gut er gekonnt, Wirthschaft getrieben, beherbergt, Pferde gestellt, auch wenn sonst auf der nürnbergischen Strasse fast kein Mensch beim Haus gewesen, sich gleichwohl daheim befunden und den Reisenden allen guten Willen erwiesen. Die Wirthe in Bürglein, Bonhof und Heilsbronn machen gegen sein Vorhaben keine Einwendung.“ Zehn Jahre nach dem Kriege gelang es endlich, von den der Herrschaft heimgefallenen verödeten Höfen einen an den Mann zu bringen. Der Käufer erhielt 95 Mrgn. Äcker, 9 Tgw. Wiesen und 10 Mgn. Waldung für 30 Gulden.


25. Großhaslach.

In den dahin gepfarrten Orten Ketteldorf und Bruckberg erwarb schon der erste Abt Rapoto Güter, im Kirchdorfe Großhaslach selbst das Pfarrpatronat, ein Geschenk a domina Adelheide Horburgensi, d. h. von Harburg; denn Frau Adelheid war zuverlässig eine Gräfin von Oettingen. Wir werden nachher sehen, daß die Grafen von Oettingen, zugleich mit den Herren von Vestenberg und Bruckberg, in Großhaslach sehr begütert waren und auch ein Kastrum daselbst besaßen. Die Schenkungsurkunde der Gräfin ist nicht mehr vorhanden, wohl aber eine andere das Patronat betreffende Urkunde von 1144, aus welcher [205] Folgendes erhellt: Der Abt und sein Kloster blieben nur kurze Zeit im Besitze des Patronats und der damit verbundenen Bezüge, da sich Gelegenheit bot, durch Tausch rentablere Gefälle zu erwerben, und zwar vom Bischof Embrico zu Würzburg. Mit diesem schloß der Abt einen Tauschvertrag, inhaltlich dessen der Bischof das Patronat erhielt, aber dagegen Zehnten in Adelsdorf bei Markterlbach und in Bonhof bei Heilsbronn dem Kloster überließ. Der Abt machte im Tauschvertrag dem Bischof zur Pflicht: „ut nulla persona jure beneficiali vel ab Episcopo vel a successoribus suis, ut fieri solet, eam accipiat, sed presbyter, Deo inibi serviens, libere eam possideat, quem tamen Episcopus sine assensu Abbatis nullo modo investiat, nec advocatum quemcunque praeter Episcopum habeat.“ Wir sehen hieraus, daß dem Abt das Wohl seiner Patronatspfarrei am Herzen lag, da er den Bischof und dessen Nachfolger, als künftige Pfarrpatrone, verpflichtete, die Pfarrstelle nie als Sinekure einem Miethling, sondern stets einem treuen Hirten zu übertragen. Der Bischof erklärte sich bereit, dem Verlangen des Abts zu entsprechen und behändigte diesem die in Rede stehende Urkunde, deren Schlußworte lauten: Actum Wirzeburch in synodo nostro 15. Cal. Nov. 1144, Indic. 7 regnante Rege Cunrado III. et Boppone Comite. Unter den Zeugen sind genannt: Wolfram von Schalkhusen und Abt Adam von Ebrach. Somit besaß Heilsbronn das Pfarrpatronat von Großhaslach nicht mehr; es erwarb aber dasselbe 156 Jahre später zum zweiten Mal, wie nachher berichtet werden wird.

Größere Acquisitionen machte in Großhaslach der 10. Abt Otto (s. dort) im Jahre 1253 von Konrad von Bruckberg und dessen Frau, welche Gefälle vom Engelhartshofe in oder bei Großhaslach und von der Mühle bei Mausendorf (s. dort) an das Kloster verkauften. Friedrich von Bruckberg, Konrads Bruder, verpfändete 1255 alle seine Güter in Großhaslach dem 10. Abt Otto. Auch hier, wie überall, wurde das Kloster wegen seiner Privilegien angefeindet und in Prozesse verwickelt, zuerst mit dem zehntberechtigten Ortspfarrer Heinrich und dessen [206] Vikar Hermann. Die Streitobjekte waren der ebengenannte Hof (praedium, quod dicitur Engelhartshouen) und Felder bei Ketteldorf. Pfarrer und Kaplan forderten, wie bisher, den Zehnten von diesen Grundstücken, wurden aber vom Abt Edelwinus mit ihrer Forderung zurückgewiesen und klagten daher bei ihrem Pfarrpatron, dem Bischof Iring in Würzburg. Nachdem acht Landleute (plebesani ad inspectionem agrorum missi) die beiden Grundstücke eingesehen und den Zehntertrag geschätzt hatten, wurde festgesetzt: Der Pfarrer Heinrich und seine Nachfolger empfangen jährlich vom Kloster 16 Unzen Heller und verzichten dagegen auf den Zehnten von den beiden Grundstücken. Abt, Pfarrer und Kaplan erklärten sich damit einverstanden, worauf der Bischof 1259 den Vertrag bestätigte und etwaigen Vertragsbruch mit dem Anathema bedrohte. Wie in Großhaslach, so gerieth das Kloster auch anderwärts wegen des Zehnten mit den Ortsgeistlichen in Prozesse, welche fast in allen heilsbronnischen Pfarreien damit endeten, daß das Kloster von der Entrichtung des Zehnten freigesprochen wurde, aber sich zu fixirten jährlichen Leistungen von Geld oder Naturalien an die Ortspfarrer verpflichtete. Diese Verpflichtung ging nach Auflösung des Klosters auf das markgräfliche, dann preußische, jetzt bayerische Staatsärar über. Der vorhin genannte Friedrich von Bruckberg hatte in Großhaslach auch ein Kastrum, welches er aber nebst den dazu gehörigen Wäldern und Wiesen an den Schwiegersohn des Burggrafen Friedrich III. von Nürnberg, den Grafen Ludwig von Oettingen und dessen Sohn Friedrich, welcher eine Tochter Wolframs von Dornberg zur Frau hatte, verkaufte. An dieselben verkaufte und vertauschte er später auch seine übrigen Güter in Großhaslach. Da aber die Käufer den Kaufschilling von 400 Pfund Hellern nur theilweise erlegen konnten, so zahlte der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) 130 Pfund Heller und erhielt dafür von den bruckbergischen Gütern in Großhaslach zwei Höfe und zwei Söldengüter (duas curias cum duabus areis, dictis Selhuser). Zur nachhaltigen Sicherung seiner Errungenschaft ließ sich der Abt von den beiden Grafen von Oettingen [207] über die 130 Pfund eine Empfangsbescheinigung ausstellen und diese vom Bischof Reinboto von Eichstätt kontrasigniren und besiegeln. Zeugen: Ulricus scultetus de Onoltzbach, dictus Spitz, Cunradus Urach, Heinricus Vogel, Cunradus dictus Gunzlin, milites, Gotfridus dictus Vogel (s. unten bei Turndorf), Otto de Lacu et alii. 1293.

Die Herren von Bruckberg waren somit aus Großhaslach verdrängt. Nun kam die Reihe an die Herren von Vestenberg, welche im Orte sehr begütert waren, aber gleichfalls hinausgedrängt wurden. Auch sie besaßen im Orte, wie die von Bruckberg, ein Kastrum, und die größere Hälfte des Ortes war ihnen zinsbar. Alle diese Besitzungen verkaufte Albrecht von Vestenberg[2] an den 13. Abt Heinrich von Hirschlach. Der Verkäufer erklärte: „Ego Albertus miles, dictus de Vestenberg, ministerialis, confiteor, quod ego, Romanorum Regis invicti domini Adolfi favore adhibito, de consensu dilectae Juthe nunc meae conjugis ac heredum meorum (die unmündigen Erben wurden durch einen fidejussor vertreten) bona mea in Grozen Haselach ad me propietatis titulo a progenitoribus meis deducta, id est domicilium habitationis, quatuor curias et unum feudum cum quibusdam areis sive domibus que dicuntur Selhuser, numero viginti quatuor, jus tabernae et jus stupe balnearis, medietatem juris judiciarii ac piscinam ibidem, duas silvas, quarum una Espach dicitur, altera vero sita est juxta villam Reckersdorf, cum fundo eorum, cum omnibus juribus, agris, ortis, pratis, pascuis, silvis, aquis et aquarum decursibus, cultis et incultis, viis et inviis, quesitis vel querendis et omnibus pertinenciis ad praedicta bona, vendidi pro certa pecunie summa, renunciato omni jure ac dominio. Ad habendam autem certitudinem et perpetuam memoriam de premissis praesentes literas sigillis illustrium comitum, videlicet domini Friderici (III. † 1297), Burggravii senioris, et domini Cunradi, fratris sui, Burggravii [208] junioris de Nuremberg, ac domini Ludovici, Comitis de Otingen, item sigillo meo proprio et Hermani fratris mei, dicti de Vestenberg, tradidi roboratas. Acta sunt haec apud Grozen Haselach 1295. II. Nonas Junii.“ Angehängt sind die fünf Siegel der Burggrafen Friedrich und Konrad, des Grafen von Oettingen, des Verkäufers und seines Bruders. Dann folgen die Namen von mehr als 30 Zeugen, z. B.: Johannes (I.). filius Burggravii senioris (siehe Beitr. S. 64 und 85), Cunradus frater meus, dictus Cropf, Ramungus de Vestenberg, Otto de Dietenhoven, Burchardus de Vendebach, Cunradus Pfinzing, Sifridus et Hermannus fratres de Lebzingen, milites, Hermannus de Vestenberg junior, Otto de Lacu, Ludwicus de Vendebach, Otto junior de Dietenhouen, militares; zuletzt fünf Mönche von Heilsbronn, darunter Cunradus Suppanus, nachmals Abt. Nach dem Wortlaut der Urkunde schrieb diese der Verkäufer selbst. Allein die gegen ihn selbst und die Seinigen gerichteten Eingangsworte floßen zuverlässig nicht aus seiner, vermuthlich nicht lateinkundigen Feder. Die in gehobener Sprache geschriebenen Eingangsworte lauten: In nomine etc. Quoniam radix omnium malorum, cupiditas, secretum virus, pestis occulta, malitiae fomes, virtutum erugo, mater discordiae, tinea largitatis propter diversorum eventuum casus fortuitos et praesenti temporum cursu per oblivionis dispendium emergentes jura humani federis ac bene gesta mortalium non solum turbat, frequenter impedit et invertit, sed aliquoties per abusum litigantium evertit simpliciter et extinguit, si non fuerint commendata testibus et scriptura: idcirco ego Albertus miles de Vestenberg u. s. w. wie oben. Dieß war zuverlässig nicht der Styl des von Schulden gedrückten Verkäufers, sondern des energischen Käufers, der mit dem Kaiser Adolf und mit dem Papste gleich gut stand und in diesem Bewußtsein seiner Überlegenheit die Feder führte. Eines fehlte jedoch in der Urkunde zur völligen Sicherung der wichtigen Errungenschaft: die Stellung von Bürgen. Noch in demselben [209] Monat holte der Abt das Versäumte nach. Am 4. Juni hatte er sich in Großhaslach die von fast drei Dutzend Zeugen bestätigte Erwerbsurkunde einhändigen lassen; am 21. Juni ließ er sich zu Kadolzburg in deutscher Sprache weiter urkunden wie folgt: „Ich Albrecht von Vestenberg habe verkauft an den Abt und die Sammunge von Halsprunne in dem Dorf zu Grozenhaselach an meinem Halbtheil des Gerichts, an meinem Wiger (Weiher), an meinen Houen und an meinen Sehlhusen und was in sie beide gehört und an meiner selbes Hofstat, die ich da bezezzen het und mit der Mül, die ich da het mit der Tauern und mit der Badstuben mit allen dazu gehörigen Feldern, Wiesen, zwei Hölzern etc.“ Der Schluß lautet: „Dise Red und ditz Gelübde geschah in der Burge ze Kadelspurg umme Sunnwenden 1295 und han ich dem Abt und der Sammunge die vorgenannten Red und Gelübde gevestend mit meinem Insiegel.“ Als Bürgen sind beigeschrieben: Walther von Hohenegke, Johannes, Burkhard und der Pfaffe, alle vier Münche, C. Cropf, C. Pfinzing, C. Heyder. Martin Tanner, Herr von Thetelsauwe, Ramung von Vestenberg, welche für die Haltung des Kaufes bürgten und eventuell in Nürnberg zu laisten angelobten. Felicitas, eine Tochter des Verkäufers, war an Konrad von Bruckberg verheirathet. Um Einsprüchen von dieser Seite her zuvorzukommen, ließ sich der Abt von dem Verkäufer ein drittes, vom Burggrafen besiegeltes Dokument einhändigen. Darin hieß es: „Ich Albrecht von Vestenberg vergihe, daß ich mit meiner Tochter Felicitas, Wirthin Cunrads von Bruckberg Willen mein Gut an den Abt und die Sammunge von Halsprunne verkauft habe. Und daß dies Gelübde stete bleibe, deß geb ich ihnen diese Handveste, versiegelt und gevestent mit des ehrbaren Herrn Burggrafen Friedrich (III.) von Nürnberg und mit meines Bruders Hermans von Thetelsauwe Insiegeln. Und darum wir Burggraf Friedrich vergehen, daß wir unser Insiegel durch Bete des Ritters Albrecht von Vestenberg haben gelegt an diesen Brief. Zeugen: Ritter Otto von Dietenhouen und mein Vetter Ramung von Vestenberg und Otto vom See, Abt Heinrich von Halsprunne und Bruder [210] Friedrich Gunzelin der Prior, Bruder Lupold der Kellner und Bruder Heinrich von Meckenhusen und Bruder Cunrad Suppan (nachmals Abt), Münche des Closters. Diß ist geschehen ze Grozenhaselach am St. Nicodemustag 1295.“ Nächst der Tochter Felicitas konnte möglicherweise auch die Familie Pfinzing in Nürnberg, welche mit der Vestenbergischen nahe verwandt war, den Verkauf anfechten. Der umsichtige Abt ließ sich daher zu seiner Sicherstellung i. J. 1302 ein Dokument folgenden Inhalts einhändigen: In nomine etc. Nos Cunradus Phinzink et Agnes conjux ejus profitemur, quod Albertus de Vestenberg miles castrum suum, 4 curias cum quibusdam areis sive domibus, quae dicuntur Selhüser, numero 24, jus tabernae et jus stupae balnearis et medietatem juris judicarii ac piscinam ibidem, item duas silvas abbati et conventui in Halsbrunnen vendidit, quam venditionem approbamus, renunciantes exceptioni hereditatis. Testes hujus rei sunt Bertholdus Phinzink, Cun. Stromair, Sif. Ebener, Fr. et Herdegenus dicti Holzschuher, cives norimbergenses. Albert von Vestenberg besaß nach dem Verkauf der bezeichneten Objekte noch einige Grundgefälle im Dorfe, verkaufte aber auch diese mit Zustimmung seiner Frau für 144 Pfund Heller an denselben Abt und behielt nur noch das Widemholz. Das lateinische Verkaufsinstrument wurde im Januar 1306 zu Heilsbronn vom Burggrafen Friedrich IV. besiegelt. Albert von Leonrod, Kon. Pfinzing, Milites, Hein. von Bruckberg, G. von Vestenberg, von Seckendorf genannt Hörauf, und Konrad genannt Viechtlin, Bürger in Nürnberg, verbürgten sich für die Haltung des Verkaufs und verpflichteten sich, zu laisten. Zwei Jahre darauf verkaufte Albert von Vestenberg mit Zustimmung seines Sohnes Johannes für 60 Pfund „bereiter Heller“ auch sein letztes Besitzthum bei Großhaslach, das ebengenannte Wiedemholz. Ein anderes Grundstück, die Kreuzwiese, kaufte derselbe Abt Heinrich von dem ebengenannten Ramung von Vestenberg, welcher zu Halsprunne am Samstag nach St. Andreas 1307 urkundete: „Ich Ramung genannt von Vestenberg, [211] Ritter, vergie, daz ich die Creuzwiesen, zwischen Grozen Haselach und Vestenberg verkauft han um drizig Pfund Haller dem Herrn Heinrichen und der Sammunge von Halsprunne, 3 dagwerch etc. Diesen Kauf gelob ich ze rechtfertigen dem Closter Jar und Tag. Zeugen sind Herr Philipps von Tannenberg, Herr Sifrid von Halle, Herr Heinrich von Meckenhausen, Herr Cunrad von Retzbach, die Brüder und Münch sind in dem Closter, Herman von Vestenberg, mein Vetter, und mein Sun Ramung und Andere.“

So hatte denn der Abt Heinrich von Hirschlach alle Vestenbergischen Güter in Großhaslach und das dortige Bruckbergische Kastrum mit Zubehör an das Kloster gebracht. Seine einzigen Mitdorfherren waren nun noch die Grafen von Oettingen, welche, wie schon erwähnt, dort das zweite Kastrum mit mehreren Gütern besaßen, aber 1299 alle ihre dortigen Besitzungen an denselben Abt Heinrich verkauften und dabei erklärten: „In nomine etc. Anno 1299 in crastino nativitatis virginis Mariae Nos Ludwicus senior et Fridericus, comites de Otingen, et Elizabeth (von Dornberg) confitemur, quod abbati et conventui in Halsprunnen vendidimus pro 1000 libris hallensium castrum nostrum Haselach, curiam dictam Sunthof, item curiam Friderici, Maroldi, Schurzel et Snekken cum agris, pratis, nemoribus, aquis, piscariis, districta jurisdictione et omnibus juribus ac pertinenciis suis et quidquid in villa et marchia Haselach habemus, pleno rerum dominio. Et promittimus, facere plenam gwarandiam, quae vulgariter Werschafft appellatur.“ Dann folgen die Namen der Garantie leistenden drei Bürgen: Ulricus, genannt Spiez, Scultetus in Onolzpach, und die Gebrüder Heinrich und Gottfried, genannt Vogel, Milites. Hierauf die Namen von 12 Zeugen und des gräflichen Notars Burgauer. Der Schluß lautet: Acta sunt haec in castro nostro Dornberch anno et die quo supra. Angehängt wurden die drei Siegel der Grafen Ludwig und Friedrich und der Frau des Letzteren, Elisabeth. Nach diesem Kauf war Großhaslach ganz heilsbronnisch.

[212] Auch das im Jahre 1144 an den Bischof von Würzburg vertauschte Pfarrpatronat kam 1300 auf Ansuchen des Abts Heinrich von Hirschlach wieder an das Kloster. Der dem Kloster Heilsbronn sehr gewogene Bischof Mangold entsprach gern dem Ansuchen des Abts, „eingedenk, daß man von Altersher in Heilsbronn des Gottesdienstes bei Tag und Nacht vor Anderen gewartet und ohne Ansehen der Person und des Standes Barmherzigkeit und Gastfreundschaft geübt habe.“ Die dem Pfarrpatron zustehenden Einkünfte sollten lediglich zur Speisung (ad mensam, non ad usus alios) sämmtlicher Mönche und Laienbrüder verwendet werden; Alle sollten bei der jährlichen Gedächtnißfeier des Bischofs Weißbrot, bessern Wein und Fische erhalten. Der Schenkungsbrief wurde zu Würzburg in Gegenwart von mehreren Domkapitularen ausgefertigt und besiegelt. Im Vigilienbuche ist beim 8. Juli eingetragen: Anniversarium Mangoldi epi. herbipol. qui dedit nobis ecclesiam in Haslach, et cantabitur missa pro eo in choro nostro. Obiit 1303.

Nun galt es, diese ansehnlichen Errungenschaften dem Kloster dauernd zu sichern. Auch dafür sorgte derselbe Abt durch Erwirkung bischöflicher und kaiserlicher Bestätigungen. Zuerst wendete er sich an den Kaiser Adolf, welcher schon vor seiner Thronbesteigung i. J. 1292 in Nürnberg wohnte und dem Abt besonders zugethan war, mit der Bitte um Bestätigung des Kaufes der Vestenbergischen Güter in Haslach. Der Kaiser entsprach der Bitte und erklärte in seiner Bestätigungsurkunde: Nos Adolfus, Dei gratia Romanorum Rex. Ad universorum imperii romani fidelium noticiam deducimus, quod strenuus vir Albertus miles de Vestenberg, ministerialis noster et imperii, omnia bona sua, redditus et proventus, quos ipse et pater suus in villa Haselach possederunt, cum omnibus juribus suis, agris, silvis, pratis, poscuis, piscationibus et etiam partem judicii, videlicet medietatem juris judicandi in eodem loco, cujus altera medietas judicii ad nobilem virum Ludewicum, comitem de Otingen dinoscitur pertinere, de nostra voluntate et expresso consensu honorabilibus et religiosis viris abbati et [213] conventui in Halsprunne vendidit. Unde et nos omnia supradicta bona cum suis juribus in praedictum monasterium transferimus pleno jure, ratam habentes et gratam venditionem, eandem ipsam confirmamus, praesentibus majestatis nostrae sigilli munimine roboratis, maxime, cum idem Albertus pecuniam pro praedictis bonis receptam de nostra permissione et suasione ad usus convertit meliores. Datum in Rotemburch IV. Nonas Maji, Indictione septima 1295, regni nostri anno tertio. Der nachfolgende Kaiser Albrecht I. war zwar seines Vorgängers Adolf Todfeind, aber wie dieser dem Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) gleichfalls sehr gewogen und wiederholt dessen Gast in Heilsbronn. Auch ihn bat der Abt um Bestätigung des Kaufes der Vestenbergischen Güter in Haslach. Gerne entsprach auch dieser Kaiser der Bitte, indem er dem Abt ein Diplom zustellte, worin er das soeben mitgetheilte Diplom seines von ihm erschlagenen Vorgängers von Wort zu Wort wiederholte und bestätigte und Folgendes beifügte: Nos igitur praedictorum Abbatis et conventus devotis supplicationibus tanto gratulabundius annuentes, quanto ipsi per hospitalitatis beneficia et alia sanctitatis opera, quibus se Deo et hominibus reddunt prae ceteris gratiores, memoratum privilegium in omnibus suis articulis ex certa scientia motu benignitatis regiae confirmamus. Nulli ergo hominum liceat, hanc nostrae confirmationis paginam infringere. Quod qui secus facere presumserit, indignationem et gravem offensam celsitudinis regiae se noverit incurrisse. Datum in Nuremberch, Nonas Februarii 1302, Indictione 15. regni vero nostri anno quarto.

Eben so gern, wie die genannten Kaiser, erfüllte auch der Bischof Mangold von Würzburg des Abts Bitte um Bestätigung der Errungenschaften in Großhaslach. Die bischöfliche Bestätigungsurkunde lautete: Mangoldus, Dei gratia Episcopus herbipolensis. Abbas et conventus in Halesprunnen insinuatione monstrarunt, quod licet ipsi duo castra sita in villa Haselach et ipsam villam nostrae diocesis cum omnibus [214] juribus, jurisdictione seu jure judicandi, civiliter vel criminaliter, in causis sanguinis vel pecuniariis et omnibus aliis pertinentiis emerint a nobili viro Ludewico, comite de Oetingen et strenuo milite Alberto de Vestenberg pro 2000 librarum hallensium possidendam: tamen, quia praedicta in nostro ducatu sita noscuntur, praedicti religiosi futuris obviare periculis satagentes, nostrum consensum postularunt. Nos eorum postulationibus inclinati, ipsis jurisdictionem praedictae villae et jus judicandi civiliter seu criminaliter, in causis pecuniariis vel sanguinis concedimus praesentibus et donamus, emptionem et venditionem praedictas ratas et gratas habentes ipsasque in his scriptis confirmamus. Actum in Herbipoli 1301 in castro nostro in monte S. Mariae, feria tertia post diem pentecostes, praesentibus Heinrico de Katenstein, notario nostro, canonico novi monasterii etc., Heilmano et Heinrico de Wizzenburg, monachis in Halsprunne et aliis. Demzufolge erhielt das Kloster nicht nur die Civil-, sondern auch die Kriminalgerichtsbarkeit in Haslach. Die päpstliche Bestätigung des acquirirten Patronats wurde nicht mehr durch den Abt Heinrich, sondern erst nach dessen Tod durch den 15. Abt Suppanus (s. dort) erwirkt. Wie durch den Abt Heinrich die Kapelle zu Ketteldorf nach Großhaslach gepfarrt wurde, siehe oben bei Ketteldorf. Wie der 22. Abt Kötzler Jahre lang gegen seinen Patronatspfarrer Hertlein in Großhaslach prozessirte, siehe oben bei diesem Abt. Über die jahrelangen Zerwürfnisse zwischen dem Pfarrer Trebs in Großhaslach und seinen Beichtkindern in und um Reuth, über die Beseitigung dieses Konflikts durch die Errichtung der Pfarrei Reuth i. J. 1473 wird unten bei Reuth berichtet werden.

Der vorletzte Pfarrer in Großhaslach vor Anfang der Reformation wurde i. J. 1500 vom Abt in der üblichen Weise dem Bischof zur Investitur präsentirt. Das Präsentationsschreiben Bamberger’s lautete: Reverendo in Christo patri ac domino Laurentio, Episcopo herbipolensi, frater Sebaldus, Abbas in Fonte salutis. Ad parochialem ecclesiam gloriosae Dei [215] genetricis virginis Mariae in Grosshaslach per decessum Friderici Kammerer, ultimi possessoris vacantem, cujus collatio et praesentatio nos nostrumque monasterium respicit, honorabilem et discretum virum Johannem Bischoff sacerdotem, praesentium exhibitorem, pro perpetuo rectore ejusdem ecclesiae vestrae reverendae paternitati duximus praesentandum, pro et cum ipso supplicantes, quatenus eundem de cura et regimine ac juribus praedictae ecclesiae propter Deum investire dignemini. In cujus praesentationis testimonium sigillum nostrum praesentibus duximus impendendum. Der Pfarrer Bischof resignirte schon nach zwei Jahren. Seinen Nachfolger Mich. Preuß präsentirte der Abt dem Bischof in derselben Weise. Preuß gab während seiner dreißigjährigen Amtsführung viel Ärgerniß. Über sein Verhalten, so wie über die Vorgänge in Großhaslach zur Zeit des Bauernkrieges und im ganzen Reformationsjahrhundert ist oben beim 26. Abt Wenk und Abschn. VI, 4 berichtet worden.

Im 30jährigen Kriege litt Großhaslach weniger, als mancher andere Ort in der Umgegend. Die erste Heimsuchung kam im Herbst 1621. Es lagen in und um Roßstall bayerische, auch Mansfeldische Truppen, theilweise befehligt von dem Oberstlieutenant Othmar von Chewitz. Einige seiner Schnapphähne plünderten am 10. Oktober in Großhaslach, doch ohne zu sengen und zu brennen. Die Ortsbewohner bargen einen Theil ihrer Habe in der Kirche. Der Pfarrer Seitz that dasselbe, floh mit Frau und zwei Töchtern nach Ansbach und wartete dort den Abzug der Plünderer ab. Einige Soldaten, welche der Markgraf als Schutzwächter nach Heilsbronn verlegt hatte, setzten den Plünderern nach und entrißen ihnen einen Theil der Beute, behielten aber das Meiste davon für sich, oder gaben es nur gegen Lösegeld zurück, z. B. den Bindzeug des Baders. Die zwei Schlimmsten dieser Schutzwächter waren aus Ansbach und Windsbach. Diese erste Kriegsdrangsal wirkte zwar erschreckend, aber nicht läuternd auf die Gemüther ein, Zeuge einer Beschwerdeschrift, welche der Pfarrer Seitz, neun Monate nach dem Überfall, beim [216] Amt in Heilsbronn einreichte. Das gegen den Meßner, Weber und Schulmeister Gg. Fischer gerichtete Schriftstück gibt zugleich Nachricht über einige Lokalverhältnisse, namentlich über den Stand der Schule. Es heißt darin u. A.: „Die Nachbarn klagen über den Schulmeister, weil er nicht genugsam Fleiß verwendet, so daß die Kinder vergessen, was sie gelernt haben und die Eltern dadurch veranlaßt werden, ihre Kinder anderwärts in die Schule zu schicken. Er und die Seinigen sind gegen mich herrisch und höhnisch, fahren mir übers Maul. Da wir voriges Jahr von unserer Flucht von Onolzbach wieder gen Haslach kommen, hat des Meßners Frau mich geschmäht: ich hätte bleiben sollen, wäre aber davongelaufen, treulos und meineidig geworden. Der Meßner redet mit mir, wie mit einem Hundsbuben, so daß ich einmal in meinem Ungestümm des Ihrzens vergessen und ihn schlechthin geduzet. Ich verklage ihn daher hiermit und bitte, ihn zu vermahnen, daß er mich nicht mehr mit groben Worten anschnarre, daß er und die Seinigen, wenn ich ihrer Hilfe bedarf, mir um gebührliche Belohnung zuspringen und helfen zum Heuen, Holzführen, oder wenn ich eines Zehnters oder einer Brecherin bedarf, inmassen andere Meßner zu thun pflegen. Auch soll der Schulmeister die Schule zu rechter Zeit anfangen und nicht allzubald aufhören, auch nicht so oft davon gehen. Wenn er aber ja nöthige Geschäfte hat, daß er davon gehen muß, daß er mir es anzeige, so will ich gern selbst das Beste mit den Schulkindern thun und entweder selbst sie verhören, oder durch meine Töchter verhören lassen, wie denn allbereits oft geschehen. Der Meßner hat bereits das Meßneramt aufgesagt und mich einen andern Meßner dingen heißen. Doch bin ich des Läutens und Singens halben mit ihm zufrieden.“ Vermuthlich kam es zwischen Pfarrer und Meßner zum Waffenstillstand durch die sich mehrenden Kriegsdrangsale. Pfarrer Seitz war noch Zeuge von dem Elend, welches das zirndorfer Lager über die ganze Gegend, auch über Großhaslach brachte. Er starb inmitten dieses Elends, nachdem er während der ersten Hälfte des Krieges in Haslach gelebt und gelitten hatte. Sein Nachfolger Oktavianus Lohbauer lebte und litt daselbst [217] während der andern Hälfte des Krieges. 1637 plünderten bayerische Truppen den Ort, namentlich die Kirche. 1642 Standquartier des Labaischen Regiments. Ablassen der Weiher und Stehlen der Fische. Unter den in Asche gelegten Gebäuden war auch das Pfarrhaus, welches aber durch das Verwalteramt Heilsbronn bald wieder nothdürftig hergestellt wurde. Die Pfarrscheune wurde von dem unvorsichtigen Soldatengesindlein abgebrannt und lag 18 Jahre lang in Asche. Lohbauer gerieth in die kummervollste Lage, die er in seinen Bittschriften dem Markgrafen mit den düstersten Farben schilderte, und jederzeit bezeugten die Beamten in Heilsbronn und die Konsistorialräthe, daß seine Schilderungen wahrheitsgetreu und nicht übertrieben seien. Seine Einnahmsquellen waren meist versiegt. Das Amt Heilsbronn konnte ihm von 28 Simra rückständigem Besoldungskorn nur zwei Simra reichen. Nach vierzehnjähriger Amtsführung schrieb er im September des letzten Kriegsjahres unter Hinweisung auf die vielen Durchzüge: „Ich bin mit Weib und Kindern in der größten Noth, durch die jüngst ausgestandene Plünderung bis auf den Grund verderbt, da mir nichts geblieben ist, als vier kleine Kinder und zerrissene Kleider. Habe mir in die 14 Jahre nicht ein Buch kaufen können, mich bei dem Wasserkrug behelfen müssen, dabei schlechte spiritus et meditationes theologicae sich befunden. Habe in diesen Jahren nicht so viel erübrigen können, daß ich hätte Papier zur Aufschreibung meiner Predigten können kaufen. Im weißen Kirchenhemd ohne Kirchenrock habe ich bisher meinen Gottesdienst verrichten müssen, und noch, dessen ich mich oft schämen muß, sonderlich, wenn fremde Leute diesen Kirchenhabit sehen.“ Die genannten Behörden bestätigten das Alles und fügten bei: „Vom halben Großzehnten erhielt ein Pfarrer vor dem Kriege circa 12 Simra, Lohbauer jetzt circa drei; die Pfarräcker ertrugen sonst 6 bis 7 Simra, jetzt eines. Zwar ist ihm Petersaurach, wo sich kein Pfarrer mehr halten kann, als Vikariat beigegeben worden, wo er alle drei Wochen Gottesdienst halten muß, aber dafür nur 9 Gulden, 2 Ort, 1 dl. und ein Sra. 10 Mtz. Korn beziehen kann. Sein ganzes Einkommen von [218] Großhaslach und Petersaurach besteht in 36 Gulden an Geld, 8 Sra. 2 Mtz. Korn und 2 Tgw. Wiesen.“ Endlich dekretirte der Markgraf Albrecht i. J. 1649: „Weil man den Pfarrer in solchen Angustiis nicht länger lassen kann, als verwilligen wir, ihm 38 fl. und 3 Simra Rückstand zu geben zu Ergetzung seines lang erlittenen Elends und großer Dürftigkeit, damit er nach nothwendigem Kirchenhabit und Anderem trachten möge und die Ursach dieses Mangels uns nicht ferner beimessen werde.“ Lohbauer war über 35 Jahre lang in Großhaslach.

Das Dorf erholte sich früher, als mancher andere Ort. Von den 30 Wohnhäusern waren nur ein Paar abgebrannt. Zwei Jahre nach dem Kriege berichtete das Amt: „Der Ort ist gutentheils bewohnt, außer sieben Höfen, welche mehrentheils eingefallen und der Herrschaft heimgefallen sind. Hofmockel kaufte einen dieser Höfe mit 90 Mgn. Äckern, 101/2 Tgw. Wiesen und 133/4 Mgn. Holz für 75 Gulden, die er aber nur halb zahlen konnte. Kann wegen Armuth keine Dienstbothen halten. Sein halber Feldbau liegt noch in Büschen. Die von der Herrschaft wieder gebaute obere Mühl hat Seb. Keitel gekauft, aber Haus und Scheune dermassen zu Grund gehen lassen, daß zum Erbarmen; ist faul, hat ein bitterböses Weib, das die Mühl als unrein von Gespenstern ausschreit, damit sich kein Anderer um sie annehmen möge. Der Käufer der untern Mühl, Schön, setzte das Mühlwerk in guten Stand. Gleichwohl fand seine Wittwe mit sechs kleinen Kindern keinen Käufer, konnte wegen Armuth keinen Mühlknecht halten, daher nichts erwerben und nichts entrichten.“ 19 Jahre nach dem Kriege waren von den 30 Höfen vier noch nicht an den Mann gebracht, von 804 dem Amte zehntpflichtigen Morgen Ackerland 595 noch öde. Von den schon vor dem Kriege in Ackerland verwandelten Weinbergen „am Münchsweiher hinauf an der Weinleiten“ bezog das Kloster den Weinzehnten, z. B. i. J. 1428 von 10 Morgen. Damals bewirthschaftete das Kloster dortige Weinberge in eigener Regie. Das Lokalkirchenvermögen war stets gering und bedurfte zur Bestreitung von Baukosten stets der Beihilfe des Klosters, später des Klosteramts.

[219]
Über die Herren von Vestenberg [3],

welche im Vorstehenden so oft genannt wurden, 200 Jahre lang mit Heilsbronn verkehrten und daselbst Gräber und Grabdenkmale hatten, geben die heilsbronner Aufzeichnungen folgende Nachrichten. Sie besaßen, wie soeben berichtet wurde, bis 1295 das Dorf Großhaslach zur Hälfte und auch ein Kastrum daselbst. Dagegen besaßen sie damals in dem benachbarten Dorfe Vestenberg das dortige (jetzt abgetragene) Kastrum nicht. Dieses war damals Dornbergisch. Dort testirte und starb 1289 Wolfram von Dornberg (s. unten bei Petersaurach und Beitr. S. 217), dessen Schwiegersohn Gottfried von Heideck das Kastrum erhielt. Die Vestenberge kamen nie wieder in den Besitz desselben. Konrad und Johann von Heideck verkauften es späterhin an Martin von Eib, dessen Nachfolger sich „Eib zu Vestenberg“ schrieben. Die Vestenberge wohnten anderwärts und schrieben sich nach ihren Wohnorten, z. B. Ramung von Vestenberg zu Berchtholsdorf, Herman von Vestenberg zu Thetelsau, Conz Christoph von Vestenberg in Breitenlohe, Hans von Vestenberg zum Fronberg und Wustenrüglingen. Die Vestenberge verkauften nach und nach fast Alles, was sie in der Umgegend von Heilsbronn besaßen, an das Kloster. Den Anfang machte, wie eben berichtet wurde, Albertus von Vestenberg, welcher 1295 und 1308 all seine Besitzungen in Haslach an das Kloster verkaufte. In der ersten Verkaufsurkunde nennt er seinen Vater Ramungus, ohne dessen Wohnort zu bezeichnen, und seinen Bruder Hermann, wohnend in Thetelsau. Ein anderer seiner Brüder hieß, wie sein Sohn, Johann. Zwei seiner Vettern hießen Hermann und ein dritter Gottfried von Vestenberg. Er verkaufte 1309 an das Kloster Gefälle von vier Höfen in Petersaurach und 1313 seine Besitzungen in Reckersdorf bei Großhaslach. Hermann von Vestenberg[3], ein Bruder Alberts, wohnte im Kastrum zu Neuendettelsau. Er lebte noch, als Hedwig, seine Frau, 1298 dem Kloster Gefälle von einem [220] Hofe in Haag (s. dort) schenkte. Sie hatte diese Gefälle durch den Verkauf von Kleinodien erworben. Fünf Jahre darauf (1303) nach ihrem und ihres Mannes Tod bestätigte ihr Sohn Ruipertus von Vestenberg die mütterliche Schenkung. Einen Lupoldus von Vestenberg bezeichnet Gottfried von Heideck, damals Besitzer des Kastrums Vestenberg, in einem Verkaufbriefe von 1302 als castrensis noster. Ein Ramungus, genannt von Vestenberg (nicht Albert’s Vater Ramungus) verkaufte 1307 an das Kloster die obengedachte Kreuzwiese bei Großhaslach, und 1308 371/2 Morgen Acker bei Rupeltsdorf (Ruppersdorf bei Flachslanden). In der oben I, 101 besprochenen, vom Kaiser Ludwig dem Bayer zu Gunsten des Klosters ausgestellten Urkunde von 1317 erscheint er nebst Schweppermann und Gottfried von Heideck als Zeuge. 1335 verkaufte er an das Kloster Güter in Glaizendorf (s. dort) unter Bürgschaftleistung seines Bruders Craft von Vestenberg und eines Conrad von Vestenberg. Sein Sohn hieß gleichfalls Ramungus. Der ebengenannte Craft von Vestenberg verkaufte 1340 an das Kloster Gefälle in Glaizendorf (s. dort) und nannte unter den Bürgen einen Ramung von Vestenberg, ohne Zweifel sein ebengenannter Bruder. Ein Gottfried von Vestenberg verkaufte 1351 an das Kloster eine Gült in Schlauersbach an der Rezat. 1390 verkauften zwei gleichnamige Hermann von Vestenberg Güter an das Gotteshaus zu Petersaurach. Die Frau des Einen hieß Agnes, sein Sohn Conrad; die Frau des Andern hieß Else. In den Jahren 1401–4 zahlte der Bursarius an einen Johann von Vestenberg pro jure suo 12, pro consuetudine sua 4 talenta; eben so 1423 an einen Conrad von Vestenberg. 1339 und 44 verkauften Conrad von Vestenberg und seine Frau Margaretha an das Kloster zwei Höfe in Büschelbach (s. dort). 1470 vertauschte Craft von Vestenberg an den 23. Abt Wegel Güter in Borsbach und Rügland. 1525 vor und nach hatte Veit von Vestenberg in dem übrigens heilsbronnischen Dorfe Bürglein zwei Unterthanen, welche ihrem Pfarrer den Zehnten verweigerten, wogegen [221] der Abt Wenk remonstrirte. Ein Veit von Vestenberg war um 1498 Landrichter. Crato von Vestenberg wohnte 1530 mit dem Markgrafen dem augsburger Reichstage bei.

Nach Wegnahme der Pflasterung und des Schuttes kamen i. J. 1861 in der Ritterkapelle 24 mehr oder weniger defekte Grabsteine zu Tag, darunter in der nordwestlichen Ecke ein Vestenbergischer mit dem Familienwappen: ein durch drei Querbänder ganz ausgefüllter geneigter Schild, oben als Helmschmuck ein Hundskopf zwischen zwei Büffelhörnern, von der Umschrift noch Einiges lesbar: Genus nobilium Vestenberg. Die ofterwähnten Kopisten von circa 1600 fanden einen Leichenstein vor mit der Umschrift: „Hie ligt begraben Herr Romung von Vestenberg von Berchtoltsdorf dem Got gnad.“ Die Jahrzahl fehlt. Der hier Begrabene ist ohne Zweifel der vorhingenannte Ramungus von Vestenberg, welchen wir als Begleiter des Kaisers Ludwig von Bayern i. J. 1317 kennen gelernt haben. Er starb vermuthlich 1358, da eine Ausgabsposition in der Mönchsrechnung von 1359 lautet: „Ad sepulturam Vestenberg 3 Simra Korn.“ Seitwärts von diesem Leichensteine hing eine viereckige Todtentafel, oben mit dem Wappen, unten mit der Inschrift. Die drei Querbänder im Wappenschilde kopirte ein Kopist grün, weiß, grün, ein Anderer weiß, roth, weiß. Jeder kopirte im Helmschmuck den Hundskopf, aber nicht die Büffelhörner. Die Inschrift lautet: „A. D. 1423 starb Conrad von Vestenberg an dem Tag der sieben Schläfer, dem Gott genad.“ Einige der genannten Vestenberge wurden in Ansbach begraben.


26. Haag,

Weiler in der Pfarrei Neuendettelsau. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts bewohnte das Schloß zu Neuendettelsau Hermann von Vestenberg.[4] Die Frau desselben, Hedwig, verkaufte Kleinode, kaufte für den Erlös Gefälle (jährlich 3 Sra. Korn etc.) von einem Hofe in Haag und schenkte sie dem 13. Abt Heinrich [222] von Hirschlach und seinem Kloster, jedoch mit Vorbehalt der Nutznießung für ihre Lebensdauer und mit der Verpflichtung, daß nach ihrem Tode zu ihrem Seelenheil vom Kloster alljährlich 20 Heller an ihren Beichtvater (in Neuendettelsau) gezahlt und von diesem an Arme vertheilt werden sollten. Die von ihr dem Abt zugestellte Schenkungsurkunde schließt mit den Worten: Ne autem super hac donatione mea turbationis occasio valeat suboriri, praesens scriptum dilectorum filiorum meorum de Abbetsperge ac mariti mei sigillorum munimine roboravi. Datum in castro Tetelsaue 1298 in die Ambrosii. Bald darauf starben die beiden Eheleute. Auf dem Hofe ruhten gewisse lehensherrliche Gefälle, welche der dem Abt (s. dort) sehr gewogenen Adelsfamilie de Durne zustanden, aber auf des Abts Bitte dem Kloster geschenkt wurden. In dem Schenkungsbriefe hieß es: Nos Ruipertus nobilis de Durne et Ruipertus filius ejus notum esse cupimus universis, quod virorum religiosorum in Halsprunne supplicationibus moti, quos prae ceteris laudabilis extollit devotio et hospitalitatis exhibitio, ipsis et eorum monasterio in remedium animarum nostrarum donamus et resignamus jus feodale seu advocaticum, quod habemus in area cum domo et horreo in villa Hage, quas possessiones honoranda matrona quondam mater dominorum de Absperge, comparatas ab Salistario in Wizenburc, qui eas a nobis tenuit titulo feodali, praedictis religiosis donavit in remedium suae animae. Praeterea ut nobis apud Deum merces copiosior augeatur et ipsis religiosis plenius caveatur, renunciamus homagio et omni juris auxilio in praedictis possessionibus. In robur autem et munimen saepedictis religiosis praesens scriptum dedimus 1303 pridie Idus Augusti, sigilli nostri karactere roboratum. Testes horum sunt dominus abbas in Sponsa valle, frater Roerlinus cellarius, frater Waltherus prior, frater Waltherus medius cellarius, frater Gotefridus de Oerengewe custos ibidem. 1335 verkaufte die Gotteshauspflege Immeldorf ein Gut in Haag an einen Schuster zu Mausendorf, Namens Heinrich [223] Pestlin, welcher drei Jahre darauf nicht nur dieses Gut, sondern auch alle seine übrigen Güter dem Kloster schenkte, nach Heilsbronn übersiedelte, als Präbendarius oder Pfründner daselbst lebte und den Klostergarten besorgte. Der 16. Abt Gamsfelder versäumte nicht, durch ein notarielles Instrument seinem Kloster diese Acquisition zu sichern. 1404 und 5 erwarb der 20. Abt Stromer durch Tausch vier Güter in Haag. Die an das Klarakloster vertauschten Güter lagen bei Neunhof (Pfarrei Kraftshof) und bei Hegendorf[5] (B. A. Hersbruck). Nachdem der 22. Abt Kötzler 1436 vom Bürger Steph. Tetzel zu Nürnberg noch ein Gut in Haag gekauft hatte, besaß das Kloster acht Höfe daselbst. Von diesen brannte im 30jährigen Kriege keiner ab. Doch blieb nur einer bewohnt; die übrigen verödeten und fielen der Herrschaft heim. Erst vier Jahre nach dem Kriege gelang es, Käufer zu finden, welche für den Morgen 30 Kreuzer bis einen Gulden zahlten und sich zu successiven jährlichen Gülten verpflichteten.


27. Hennenbach,

Weiler bei Ansbach. Die dortigen heilsbronnischen Besitzungen bestanden in zwei Höfen, dem Kloster geschenkt von Ernst von Onolzbach, dessen Sohn Bruno Mönch in Heilsbronn war. Er besaß auch in Buch und Sainsheim (bei Marktbreit) Güter, welche er gleichfalls dem Kloster schenkte. Der Schenkungsbrief lautete: „Ich Ernst von Onolspach vergihe, daß ich gegeben habe luterlich durch Gott den geistlichen Herren Abt (Büchelberger; s. dort) und Convent zu Halsprunne zu einem sonderlichen Trost ihrer Sammunge mein Gut zu Hennenbach, das da bauet der Kekk und alle Jahr gibt 7 Unz Pfennig, 1/2 Malter Korn etc.; und mein Gut zu Buch; und mein Gut zu Saunsheim, das alle Jahr gibt 2 Mltr. Waizen, 1 Pfund Heller und 2 Eimer Wein, und setze die vorgenannten Herren und ihr Closter in derselben [224] Güter in Gewer mit solcher Bescheidenheit, daß ich und mein Sohn, Bruder Bruno in Halsprunne, dieselben Güter inne haben sollen dieweil wir beide leben. Sollte sich das Kloster bei unsern Lebzeiten der Güter oder Gülten unterwinden wollen, so haben unsere Freunde Gewalt, die Güter dem Kloster für ewig zu entfremden. Darüber zur Sicherheit gebe ich diesen Brief versiegelt mit des Herrn Dechants Heinrich von Seckendorf zu Onolsbach Insiegel. 1353.“ Ernst hatte einige Jahre zuvor bestimmt, daß die Gefälle von den Weinbergen und Äckern in Sainsheim nach seinem Tode seinen Kindern Götz und Else zufallen sollten. Vermuthlich starben aber diese beiden Kinder, worauf er gemeinschaftlich mit Agnes, seiner Frau, i. J. 1345 verfügte, daß die Gefälle in Sainsheim seinem Sohne Bruno in Heilsbronn und nach dessen Tod dem Kloster zufallen sollten. Acht Jahre später, nachdem auch seine Frau gestorben war, verfügte er in dem mitgetheilten Schenkungsbriefe von 1353, daß seine Besitzungen in Sainsheim, Buch und Hennenbach dereinst dem Kloster Heilsbronn zufallen sollten. Der Eintrag im Vigilienbuch beim 12. Dezember lautet: Anniversarium Ernesti de Henenbach et uxoris Agnetis de bonis in Henenbach, Saunsheim et Buch sitis.


28. Hirschbronn,

Weiler in der Pfarrei Sachsen. Der Ritter Gottfried von Sainsheim (Sauwensheim), Bertha, seine Frau, und Sophia, Wittwe Engelhard’s von Sainsheim, verkauften 1336 ihre drei Höfe zu Hirzbrunn an das Kloster Halesprunne für 104 Pfund Heller und setzten als Bürgen Heinrich von Bruckberg, Burkhard von Seckendorf, Vogt zu Onolzbach, und Herman von Bruckberg, die sich verpflichteten, erforderlichenfalls in einem onolzbacher Wirthshause zu laisten. Der Verkäufer und seine drei Bürgen hängten ihre Siegel an den Kaufbrief. Zur Kompletirung des Kaufschillings wurden 40 Pfund Heller verwendet, die dem Kloster geschenkt worden waren, laut folgender Empfangsbescheinigung des 16. Abts Gamsfelder: „Ich Johannes Abt und die Sammunge zu Halsprunne vergehen mit diesem [225] Brief, daß unser lieb Freundin Fraw Hedwig von Herrieden, Cunrads Geusser selig von Tapfheim Tochter, unserem Closter von der Andacht, mit der sie sunderlich uns zugethan ist, gegeben hat 40 Pfund Haller, die wir an das Gut zu Hirzbrunn gelegt haben.“ Die Geberin erklärte sich einverstanden mit der gedachten Verwendung ihres Geschenkes, bestimmte aber zugleich: „Von den Gefällen der drei Höfe sollen an Servatius, dem Jahrtage meiner Schwester (Gertraud), mir alljährlich zwei Pfund, dem Prior Heinrich von Liggarthusen lebenslang 60 Pfennige Haller, den Mönchen zum Gedächtniß Cunrads von Tapfheim und seiner Frau an meinem dereinstigen Jahrtage ein Dienst gereicht werden.“ Abt und Konvent machten sich verbindlich, das Alles zu halten und händigten der Geberin die eben mitgetheilte Empfangsbescheinigung ein. Der von der Tochter Hedwig für ihre Eltern, Konrad Geusser und Elisabeth, gestiftete Jahrtag wurde am 9. April gefeiert. Die beiden andern Töchter dieser Eheleute, Gertraud und Adelheid von Herrieden, machten i. J. 1331 dem Kloster gleichfalls Geschenke, die zum Ankauf von Gefällen in Haundorf (s. dort) verwendet wurden. Die Jahrtage der beiden Schwestern sind beim 13. Mai und 17. November vorgemerkt. Gertraud machte es dem Kloster zur Pflicht, die von ihr stipulirten Reichnisse den Mönchen nicht vorzuenthalten; geschähe dieses gleichwohl, so sollte der Betrag für immer dem Kloster entzogen und dem Dapifer von Warberg zugewendet werden. Warberg liegt in der Nähe von Herrieden, dem Wohnorte der drei Schwestern. Erkinger von Reichenau schenkte dem Kloster 51 Talente, welche gleichfalls zum Ankauf von Gefällen in Hirschbronn verwendet wurden. Hermann von Vestenberg der Ältere, Miles, seine Frau Hedwig und seine Söhne schenkten dem Kloster Gefälle von den Gütern des Rier in Hirsbrunne, laut Eintrag im Todtenkalender beim 14. September. Die drei heilsbronnischen Güter daselbst waren noch im vierten Jahre nach dem 30jährigen Kriege öde.

Der vorhingenannte Prior Heinrich von Liggarthusen war vermuthlich mit den drei Schwestern Geußer verwandt und [226] wurde daher von ihnen mit einer besondern Gabe bedacht. Vierzig Jahre nach ihm lebte in Heilsbronn ein adeliger Mönch, Johann Liggartshusen, welcher in Prag studirte und Baccalaureus wurde, dann fünf Jahre lang in Heilsbronn verschiedene Ämter bekleidete, darauf zum zweiten Mal nach Prag ging und von dort als Doktor der Theologie zurückkehrte. Die Äbte waren (s. Abschn. IV) stets darauf bedacht, ihre talentvollsten Mönche in Paris, Prag, Wien und Heidelberg studiren zu lassen. Johann Liggartshusen starb frühzeitig. Eines Andern dieses Familiennamens gedenkt der Todtenkalender, wo beim 13. August eingeschrieben ist: Magistri Hermanni de Ligarthusen pis. pa. vi.


29. Höfstetten,

Weiler bei Bürglein. Der 9. Abt Edelwinus (s. dort) erwarb daselbst von der Domkirche zu Bamberg Güter durch Tausch; er gab dafür Güter in Laubendorf. Das Kloster erwarb daselbst sieben Anwesen. Der Ort litt im 30jährigen Kriege weniger als manche andere Orte der Umgegend; er wird i. J. 1636 nicht als verödet bezeichnet, und von einigen Anwesen werden die Namen der damaligen Besitzer genannt.


30. Hörrleinsdorf,

Weiler bei Bürglein. Der 9. Abt Edelwinus erwarb daselbst Güter schon vor 1249. Im Ganzen erwarb das Kloster dort vier Güter, welche im 30jährigen Kriege völlig verödeten.


31. Immeldorf,

jetzt Pfarrdorf, vormals Filial von Sachsen. Das Kloster erhielt, wie oben beim 13. Abt Heinrich von Hirschlach berichtet wurde, dem dornbergischen Testament zufolge, i. J. 1298 Gefälle in Immeldorf, dazu 1351 eine Schenkung von Götz Ribranft. Darauf blieb sein Besitz beschränkt; es besaß dort nie mehr als ein Anwesen, verkehrte aber gleichwohl oft mit Immeldorf, da es auch dort, wie überall, wo es sich ansiedelte, Streit hervorrief. Der 19. Abt Arnold verrechnet i. J. 1365 Prozeßkosten in Sachen [227] gegen die Äbtissin von Kitzingen, gegen die Stadt Rothenburg, gegen den Pfarrer zu Hirschau, gegen Personen in der Nähe und Ferne, insonderheit contra rusticos in Ymelndorf. In anderer Weise verkehrte der 20. Abt Stromer mit Immeldorf, inhaltlich eines Vertrages von 1413, worin es hieß: „Die Gottshausmeister zu Immeldorf geben jährlich und ewig dem Custer zu Halsprunn 1/2 Pfund Wachs; der Custer gibt dagegen dem Gottshaus genug Oblaten, groß und klein. Geschähe aber, daß die Kirche zu Immeldorf künftig zu einer Pfarr werde, so soll das Gottshaus dem Kloster kein Wachs und das Kloster dem Gottshaus keine Oblaten mehr zu geben schuldig sein.“ Immeldorf war damals noch Filial oder „Frühmeß“ von Sachsen, weßhalb in dem Vertrage der damalige Pfarrer Johannes von Sachsen als Frühmesser von Immeldorf bezeichnet wird. Im 16. Jahrhundert waren daselbst Dorfherren das Kloster Heilsbronn, die Stadt Nürnberg und Sebastian von Eib zu Vestenberg und Tettelsau, Alle schon frühzeitig protestantisch, daher auch ihre Unterthanen. Pfarrpatron war Nürnberg, der Pfarrer Achatius bei seiner Patronatsherrschaft mißliebig. Die Gemeindeangehörigen nahmen sich aber des Pfarrers an und reichten 1552 beim 31. Abt Heberlein eine Fürbitte folgenden Inhalts ein: „In der Gemeinde geht das Gerücht, unser Herr Pfarrer werde entsetzt werden. Da aber derselbe in seinem Berufe sich gegen Jedermann christlich und ehrlich gehalten und da er Familie hat, so wolle der Herr Abt bei Bürgermeister und Rath zu Nürnberg dahin wirken, daß ihnen ihr Pfarrer belassen werde.“ Der Abt befürwortete das Gesuch und bezeugte, daß er von dem Pfarrer nur Gutes sagen könne.


32. Kapsdorf,

Weiler bei Barthelmesaurach. Die Töchter Konrads von Solzburg verkauften 1268 ihr Kastrum Burgelin (s. oben bei Bürglein) nebst andern Gütern an verschiedenen Orten, darunter auch in Kapsdorf, an den 12. Abt Rudolf. Der 16. Abt Gamsfelder kaufte daselbst 1341 Gefälle von zwei Gütern. Weitere Acquisitionen machte dort das Kloster nicht.


[228]
33. Kehlmünz,

Weiler in der Pfarrei Kleinhaslach. Der 6. Abt Werner (s. dort) kaufte 1235 daselbst Gefälle von Rudolf von Leonrod und ließ sich den Kauf vom König Heinrich VII., seinem Gast, bestätigen. Im Ganzen erwarb das Kloster dort vier Höfe.


34. Kirschendorf,

Weiler bei Immeldorf. Das Kloster erwarb dort nur ein Anwesen.


35. Kleinhabersdorf,

Weiler in der Pfarrei Kleinhaslach. Der 20. Abt Stromer (s. dort) erhielt daselbst 1398 vom Vogt Friedrich Methsieder zu Onolzbach ein Anwesen zum Geschenk, die einzige dortige Errungenschaft.


36. Kleinhaslach,

bis in die Reformationszeit Filial von Großhaslach, dann von Dietenhofen, jetzt eine eigene Pfarrei. Im 13. Jahrhundert waren mehrere Dorfherren daselbst begütert; nach und nach wurde aber das Kloster fast alleiniger Dorfherr. 1233 schenkte ihm Sifrid Pfinzing von Nürnberg ein Prädium in Blindenhaslach (Kleinhaslach). 1253 kaufte es dort einen Hof von Friedrich von Beigerbach. Zur Zeit des 12. Abts (s. dort) kaufte der Nürnberger Bürger Ringer für 20 Pfund Heller Gefälle in Kleinhaslach und schenkte sie dem Kloster. 1258 wurde das Kloster wegen eines dortigen Hofes von Gottfried und Erkinger von Sansaum (Sainsheim) angefochten. Der Bischof von Würzburg entschied gegen diese. 1302 verkauften die Gebrüder Heinrich, Rudolf und Konrad von Bruggberg Gefälle vom Sandhof zu Kleinhaslach für 50 Pfund Heller an das Kloster. Einen andern Hof kaufte Hans von Leonrod 1419 von einem Nürnberger; Bernhard von Leonrod verkaufte ihn 1505 an den Wirth Glatz zum Steinhof in Heilsbronn und die Relikten desselben an das Kloster. In dieser Weise erwarb das Kloster 15 Anwesen, den größten Theil des Dorfes. Es wurde aber auch hier, wie allenthalben, wegen seiner privilegirten Zehntbefreiung [229] in Prozesse verwickelt, z. B. mit dem Pfarrer von Dietenhofen (s. dort) i. J. 1359. Gleichfalls sehr begütert war die Lokalkirchenstiftung, deren Rechnungen vom Kloster abgehört wurden. Das ganze Dorf war dem Kloster vogt- und gerichtbar. Beim Herannahen der Kriegsdrangsale i. J. 1631 brachten die Heiligenpfleger Sand und Windsheimer, laut ihrer Aussage bei Gericht, ein Buch in Folio mit schwarzen Tafeln, worin alle Gerechtigkeit der Kirche und wie solche erbaut, herein nach Heilsbronn und übergaben es dem Richter Zimmetshäuser. Das Buch ist nicht mehr in Heilsbronn, vielleicht gar nicht mehr vorhanden; es kann daher über dessen Inhalt, insonderheit bezüglich der kirchlichen Verhältnisse, nichts berichtet werden. Aus den vorhandenen heilsbronner Aufschreibungen erhellt hierüber Folgendes: Kleinhaslach war noch in der Reformationszeit nach Großhaslach gepfarrt. Der dem Parochus in Großhaslach untergebene Kaplan oder Frühmesser wohnte stabil in Kleinhaslach in einem der Lokalkirchenstiftung gehörigen Hause. So war es, wie oben beim 26. Abt Wenk berichtet wurde, noch i. J. 1527 zur Zeit des damaligen Frühmessers Hiller, welcher zu Luther hinneigte und daher mit seinem Parochus zu Großhaslach in Konflikt gerieth. Als sich aber in Folge der Reformation die Territorialverhältnisse änderten, wurde Kleinhaslach in das nähergelegene Dietenhofen eingepfarrt. Der Frühmesser wohnte fortan nicht mehr in Kleinhaslach, sondern in Dietenhofen bei seinem nunmehrigen Parochus. Das Frühmessershaus wurde vermiethet, aber von den Miethsleuten nicht gehörig in Bau und Besserung erhalten. Die Kirchenstiftung beschloß daher, es zu verkaufen. Als Käufer desselben erbot sich 1542 Hans Eichhorn, um darauf eine Bierbrauerei zu errichten. Der 28. Abt Wagner, die Gemeinde und der Markgraf Georg waren damit einverstanden. Gleichwohl kam das Projekt nicht zum Vollzug, wie oben beim 28. Abt Wagner berichtet wurde. Erst 1611 kam es zum Verkauf. Im Verkaufbriefe hieß es: „Wir die Gotteshauspfleger zu Kleinhaslach bekennen, daß wir zu unseres Gotteshauses Nutz und mit Bewilligung unserer Herrschaft, Herrn Verwalters und Richters zu [230] Hailßbrunn, zu einem rechten Erblehen verkauft haben Hansen Derern zu Kleinhaslach unseres Gotteshauses eigene Pfarrbehausung sammt Garten für 200 fl. mit der Bescheidenheit, unserem Gotteshaus jährlich zu zahlen 2 Pfund an Geld, je 30 Pfennig für ein Pfund gerechnet. Verkauft darf nur werden mit der Herrschaft zu Hailßbrunn und unserem Wissen und gegen Zahlung des Handlohnes an das Gottshaus; die Steuer aber ist an das Klosteramt zu Hailßbrunn zu entrichten. Zu Urkund haben wir die Herren Verwalter und Richter zu Hailßbrunn gebeten, daß sie ihre Siegel an diesen Brief gehangen. So geschehen zu Hailßbrunn am 14. Feb. 1611.“ Sieben Jahre nach dem Verkauf begann der 30jährige Krieg, in Folge dessen das verkaufte Frühmeßgut dem Gotteshause wieder heimfiel. Erst im sechsten Jahre nach dem Kriege konnte das Gut, bestehend in Haus und Scheune, mit Ziegeln gedeckt, 1/2 Tgw. Garten, 1 Morgen Acker, das Heiligenhölzlein genannt, für 54 fl. an den Mann gebracht werden. Die Lokalkirchenstiftung besaß vor dem Kriege 25 Morgen eigenes Feld, 123/4 Tgw. Wiesen und einiges Kapitalvermögen, welches an 11 Gutsbesitzer in kleineren Summen, keine über 60 fl., verzinslich ausgeliehen wurde. Allein während des Krieges ging 20 Jahre lang an Pachtgeldern und Kapitalzinsen fast nichts ein. Die 11 Höfe, auf welchen Kapitalien angelegt waren, brannten ab oder verfielen und standen öde. Geraubt wurden Kelch, Patene und Anderes, auch zwei von den drei Thurmglocken. Das Kirchenvermögen verwalteten zwei oder drei Heiligenpfleger, welche im Reformationszeitalter, nachdem der Ort von Großhaslach getrennt und nach Dietenhofen gepfarrt worden war, in Gegenwart des Pfarrers von Dietenhofen, des Vogts von Bonhof und des Richters von Heilsbronn gewählt wurden. Bei der Verwaltung des Kirchenvermögens ergab sich schon damals manches Ungehörige; daher lautete der Kuratelbescheid in Heilsbronn nach Revision der Rechnung i. J. 1568: „Weil vergangener Zeit von den Heiligenpflegern das Meisttheil unnützlich verbaut und durch die Gemeinde auch unnützlich verthan worden, so soll kein Heiligenpfleger ohne Wissen des Vogts von Bonhof nichts mehr verbauen noch verzehren.“

[231] Im Jahr 1637 hielt man Umfrage nach dem Orte, wohin die gestohlenen Kirchenglocken verkauft worden seien. Der Pfarrer Schneider von Dietenhofen berichtete an die Beamten in Heilsbronn: „Schneider Sand hat mir gemeldet, daß ein Mann zu Buch bei Kolmberg den Leuten sagen könne, wo Eines oder Anderes hingekommen sei. Als will er auf Kosten des Heiligen, doch mit Rath der Herrschaft, dahin gehen. Ob dazu zu rathen, weiß ich nicht; ich stelle es der Herrschaft heim.“ Die Glocken kehrten nicht wieder. Es wurden 1699 aus dem vermöglichen Heiligen und durch freiwillige Beiträge zwei neue Glocken im Werthe von 765 fl. angeschafft. Auch hier folgte auf die Kriegswehen und auf den westphälischen Frieden keine Einigkeit des Geistes. Vier Jahre nach dem Kriege berichteten die Beamten von Heilsbronn an den Markgrafen: „Die noch wenigen Inwohner und des Klosters Unterthanen zu Kleinhaslach beschweren sich bei uns über den Leonrodischen Pfarrer Gugler zu Dietenhofen wegen Neuerungen. Weder er noch sein Kaplan hält alle 14 Tage zu Kleinhaslach den Gottesdienst, wofür er doch den großen und kleinen Zehnten bezieht. Auch betet er nur für die Leonrodische Familie. Auch beschuldigt er den Schneider Sand des Diebstahls, weßhalb er von diesem beim Konsistorium verklagt worden ist. Durch Conniviren könnte leicht eine gefährliche Consequenz erwachsen, da die Leonrodischen katholisch sind.“

1703 wurde auf Empfehlung des Konsistoriums vom Verwalteramt Heilsbronn ein Schulmeister angenommen und dessen Besoldung regulirt. Die Ortskirche oder Kapelle zu St. Martin wurde wahrscheinlich, wie die Kapellen in Ketteldorf, Münchzell und Neuhof, vom Kloster gegründet, nachdem dieses den größten Theil des Dorfes acquirirt hatte. Selbstverständlich wurden Dorf und Kapelle an das entferntere Großhaslach und nicht an das nähere Dietenhofen gewiesen, da das Kloster in Dietenhofen nur einen einzigen Hintersassen hatte, in Großhaslach aber das ganze Dorf sammt dem Pfarrpatronat besaß. Wie die kleine Kirche in den Besitz eines so ansehnlichen Kirchenvermögens kam, läßt sich aus den Heilsbronner Aufschreibungen nicht ermitteln.


[232]
37. Kleinweißmannsdorf,

Weiler in der Pfarrei Regelsbach. Eine Urkunde (literae Alberti Rindesmuli, quibus renunciavit juri, quod habere putaverat in Wismannesdorff) vom Jahre 1255 beweist, daß das Kloster dort schon frühzeitig begütert war, aber auch schon frühzeitig angefochten wurde. Es erwarb dort vier Höfe, welche in Folge des 30jährigen Krieges verödeten und einfielen und erst 1665 wieder besetzt wurden.


38. Langenlohe,

Weiler in der Pfarrei Sachsen. Das Kloster besaß dort nur ein einziges Gut, welches aber schon vor 1249 erworben wurde.


39. Leuzdorf,

Weiler bei Schwabach. Ramungus von Kammerstein schenkte 1266 zu seinem und seiner Eltern Seelenheil, mit Zustimmung seiner Lehensherren, der Burggrafen Friedrich III. und Konrad III., dem Kloster einen Weiher bei Leuzdorf. Er beabsichtigte noch andere seiner dortigen Güter dem Kloster zu schenken, wozu die Burggrafen schon im Voraus ihren lehensherrlichen Konsens ertheilten. Fünf burggräfliche Ministeriales und drei Milites werden am Schlusse des Schenkungsbriefes als Zeugen aufgeführt. Zwei Güter und eine Wiese kamen 1359 und 75 an das Kloster. 1395 kaufte der 20. Abt Stromer 4 Tagw. Wiesen daselbst für 110 Gulden. Eine der gedachten Besitzungen wird näher bezeichnet als „die Weyerstatt, unter dem Hohenberg bei Lutsdorf.“


40. Malmersdorf,

Weiler bei Immeldorf. Welche Objekte das Kloster i. J. 1335 dort erwarb, erhellt aus folgendem Kaufbriefe, welchen sich der 16. Abt Gamsfelder von der Verkäuferin einhändigen ließ: „Ich Frwe Adelheid, ettewanne Herrn Heinrichs Pleppings eheliche Wirtin, vergihe, daß ich mit meiner Kinde Adelheid, Gerhußen und Annen will verkauft han dem Abt und der Sammunge ze Halsbrunne mein gut, das ich hete ze Malversdorf, [233] 2 morgen eigenes Ackers und andere 2 morgen und ein Seldenhaus, das gültet 4 Unz jerlich Gelts, und 3 Tgw. wismatz, das ich ze lehen gehabt von Herrn Graf Johansen, Markgrafen ze Nürnberg, der dasselbe Gut geeignet hat den vorgeschrieben Lüten ze Halsbrunne, sunderlich ze ihrem Spital, um 64 Pfund gezalter Haller, die sie mir gewert haben. Ich gelobe in Werschaft und seze in ze Burgen Marquart Ueblin, Conrad Fyssen ze Liechtenaw und Eybrecht von Bürglin, die versprechen ze laisten in einem offenen Wirtshaus ze Windsbach. Wan aber ich Adelheid nicht eigen Insigel han, verbind ich mich unter meines gnedigen Herrn Cunrads von Haidegge[6] Insigel. Wir auch Cunrad Haidegge bekennen, daß wir unser Insigel an diesen Brief gehangen. Zeugen: Bruder Friedrich der Kellner (Cellarius), Bruder Cunrad der Spitalmeister (Hospitalarius), Vitzetum unser Knecht und Andere.“ In dem vom Burggrafen, als Lehensherrn, erbetenen Eigenbriefe hieß es: „Wir Johannes (II.) von Gottes Gnaden Burggraf zu Nürnberg veriechen, daß wir den ehrsamen geistlichen Leuten, Abt und Convent zu Halsbrunnen, geeignet haben das Gütlein zu Malbrechstorf, das Heinrich Plepping selig und Adelheid, seine eheliche Wirthin, und ihre Erben von uns hatten zu Lehen. Das sollen die geistlichen Leut nizzen als ihr eigen Gut also, daß das Gütlein soll in das Spital des Closters ewiglich mit allem Nüzze dienen, daß man der Siechen darin desto baß möge gepflegen. 1334.“ Mehr erwarb das Kloster dort nicht. Der ebengenannte Konrad von Heideck wurde 1357 in Heilsbronn begraben, wo auch seine Eltern, Gottfried von Heideck und dessen Frau, Kunigunde von Dornberg, ruhen.


41. Mausendorf,

Weiler bei Heilsbronn. Seine ersten Besitzungen erhielt dort das Kloster zur Zeit des 10. Abts Otto (s. dort) durch Schenkung und Kauf von der in Mausendorf begüterten Adelsfamilie Bruckberg. Konrad von Bruckberg[7] prozessirte mit dem Kloster, [234] schädigte dessen Güter, verlor den Prozeß, erkannte sein Unrecht, zog in den Krieg, sühnte aber zuvor sein Unrecht dadurch, daß er im Verein mit seiner Frau in der Klosterkirche ein ewiges Licht stiftete und für dasselbe Gefälle vom Engelhardshofe (s. Großhaslach) dem Kloster überließ. In der betreffenden Urkunde hieß es: Cunradus de Bruggeberc, cum Apuliae partes adire proposuisset, fratres in Halsprunnen in bonis suis enormiter se molestasse recognoscens, in remedium animae suae et pro habendo luminari ante altere sanctissimae virginis, bona sua in Engelhartshoue pro quadam pecuniae summa praedictis fratribus obligavit, irrogata sibi dampna per obligationem hujusmodi compensando. Konrad starb, ob daheim oder im Kriege, sagt die Urkunde nicht. Nach seinem Tode säumte der Abt Otto nicht, den Besitz der Gefälle von dem Engelhardshofe seinem Kloster durch ein gerichtliches Dokument zu sichern. Er ließ daher 1253 vom Stadtschultheiß Heinrich in Nürnberg und dessen Schöffen die ebenangeführte Urkunde ausfertigen, in welcher die Wittwe des Verstorbenen, seine Kinder und sein Bruder Friedrich von Bruckberg nicht nur die Bestimmungen bezüglich des Engelhardshofes anerkannten, sondern auch Gefälle von der Mühle bei Mausendorf dem Kloster schenkten. Der Stadtschultheiß schließt mit den Worten: Et ne quis propter sui improbitatem collationem hujusmodi praenotatis valeat fratribus in posterum infirmare, ego Heinricus scultetus, ab utraque parte rogatus, praesens scriptum fieri procuravi, sigilli mei munimine roboratum. Dann folgen die Namen von 15 Zeugen, z. B. Cunradus Hennangel, Sibot Pfinzing, Dominus Albertus von Vestenberg. Bald darauf scheint die gedachte Wittwe gestorben zu sein. Ihre Kinder und ihr ebengenannter Schwager Friedrich von Bruckberg bezogen in Mausendorf Schutzgeld (advocatiam) und Gefälle von einem Prädium, verkauften aber diese bereits verpfändeten Renten i. J. 1255 an den 10. Abt Otto und sein Kloster für 50 Pfund. Friedrich von Bruckberg mußte alle seine Besitzungen in Großhaslach dem Abt verpfänden, um ihn gegen etwaige Anfechtungen [235] wegen der Errungenschaften in Mausendorf sicherzustellen. Die deßfallsige, gleichfalls vom Stadtschultheiß Heinrich ausgefertigte Urkunde beginnt und schließt mit den Worten: In nomine etc. Quo magis crescit temeritas, humanae necesse est prudentiae auctoritas. Ne ergo tractatus valeat contestari, ego Heinricus scultetus sigilli mei munimine roboravi. Unter den Zeugen werden wieder einige der vorhin genannten Schöffen genannt, dann einige Milites, der Verkäufer selbst, vor Allen aber der Abt Otto und drei seiner Mönche.

In demselben Jahre 1255 vergabte Guta (Gertraud), die Frau des Miles Supplinus de La. (Lapide, vom Stein), ihr Prädium zu Muselndorf an denselben 10. Abt Otto. Sie bestimmte in einer abermals vom Stadtgericht Nürnberg ausgefertigten Urkunde Folgendes: „Das Kloster soll mir Zeit meines Lebens 4 Pfund Heller und 12 Sra. Korn und Haber jährlich reichen. Überlebt mich mein Ehemann, so soll dieser 40 talenta denariorum beziehen. Stirbt er vor mir, so soll es mir frei stehen, jene Summe zuzuwenden, wem ich will.“ Während der nächstfolgenden acht Jahre starb Ritter Supplinus, daher konnte seine Wittwe Guta über jene Summe beliebig verfügen. Sie schenkte dieselbe dem Abt Rudolf und seinem Kloster zu ihrem Seelenheil und zu einer alljährlichen Gedächtnißfeier an ihrem dereinstigen Todestage. Guta heirathete wieder. Ihre Schenkung konnte möglicherweise von ihrem zweiten Ehemann dem Kloster strittig gemacht werden. Um sein Kloster sicher zu stellen, bewog der Abt die Schenkerin i. J. 1263, vom Butiglarius Heinrich von Stein in Nürnberg, vom Bürgermeister Ysoldus und seinen Schöffen abermals eine Urkunde zu Gunsten des Klosters ausfertigen zu lassen. Demungeachtet kam es zum Prozeß, da Guta starb und ihr Bruder Heinrich de Hus (von Hausen) die Schenkung seiner Schwester nicht anerkannte und das Kloster beim kaiserlichen Landgericht verklagte. Präsident des Gerichtshofes war der in Heilsbronn begrabene Burggraf Friedrich III. Nach heftigem Advokatengezänk kam es zu einem dem Kloster günstigen Vergleich. In dem Vergleichsinstrumente von 1265 [236] hieß es u. A.: „Fridericus, Dei gratia Burgravius in Nurinberc. Ne processu temporis ulla oriatur contentio, universitati fidelium duximus intimandum, quod cum religiosi viri abbas et conventus in Halsprunn villam (hier nicht Dorf, sondern Hofgut, Prädium) in Muselindorf a quondam Supplino ac ejus conjuge comparassent et super bonis eisdem Henricus de Hus, frater conjugis Supplini, eos impeteret, coram nobis in judicio provinciali in Norimberc multis altercationibus ac advocatorum tumultibus hincinde habitis, tandem mediantibus honestis personis idem Heinricus impetitioni ac omni juri coram nostro judicio renunciavit ac in domini Rudolphi abbatis manus resignavit.“ Folgen Siegel und Unterschrift und die Namen der Gerichtsbeisitzer, darunter Ramungus von Kammerstein, Fried. Rindsmaul, Stadtschultheiß Kon. Stromaier, Siboto Pfinzing. Diese Urkunde ist von den Meisten[8], die über zollern-brandenburgische Geschichte geschrieben haben, benützt worden.

Daß ein Schuhmacher Namens Pestlin in Mausendorf i. J. 1335 seine Güter dem Kloster schenkte, ist oben bei Haag gemeldet worden. Im Ganzen erwarb das Kloster dort 8 Anwesen, darunter die Mühle. Diese wurde am 26. März 1579 von 9 Mordbrennern überfallen. Der Müller, den diese gebunden hatten, machte sich los und lief, um Hilfe rufend, in das Dorf, worauf die Räuber die Mühle anzündeten und entflohen. Zwei Jahre darauf verloren fünf von den acht Klosterunterthanen im Orte ihre Häuser und Scheunen durch Brand. Im Ganzen brannten 11 Gebäude ab. Zwei von den Verunglückten konnten wegen Überschuldung nicht wieder aufbauen; ihre Güter fielen dem Kloster heim und wurden feilgeboten, fanden aber keine Käufer. Das eine, Mendlein’s Hof, mit 60 Mgn. Äckern, 7 Tagw. Wiesen, war nach 13 Jahren noch öde, „ganz und gar zu Asche verbrannt, und noch (1594) begehrt Niemand zu kaufen und wieder aufzubauen.“ Zwar wurde der Hof auf markgräflichen [237] Befehl und auf Staatskosten wieder bezimmert; gleichwohl vergingen noch Jahre, bis sich ein Käufer fand. So stand es dort schon vor dem 30jährigen Kriege. Während des Krieges brannte das Dorf nicht ab, verfiel und verödete aber gleichwohl. Vier Jahre nach dem Kriege konnte man nur mit Mühe den größten Hof mit 68 Mgn. Ackerland und 6 Tgw. Wiesen für 30 Kreuzer bis einen Gulden per Morgen, die Mühle für 50 fl. an den Mann bringen. Der Bienhof wurde zwar angebracht, aber der Käufer entlief, worauf der Hof abermals der Herrschaft heimfiel und erst nach 10 Jahren für 40 fl. wieder verkauft werden konnte. Noch i. J. 1721 lautet der amtliche Bericht recht unerfreulich: „Mausendorf ist das schlechteste Ort im Amtsbezirk, und für die darin feil stehenden Güter sind keine Käufer zu haben.“ Anders steht es dort heutzutage.


42. Mosbach,

Weiler bei Windsbach. Schon 1249 zur Zeit des 9. Abts Edelwinus war das Kloster dort begütert. Ulrich von Rechenberg verkaufte 1339 seinen dortigen Zehntantheil an den 16. Abt Gamsfelder. Der 19. Abt Arnold kaufte daselbst ein Gefäll und für 103 Talente ein Gehölz, genannt Urloz, bei Mosbach. Derselbe Abt erhielt dort 1370 von der Adelsfamilie Weitersdorf, welche in Heilsbronn eine Grabstätte hatte, die Gefälle von zwei Gütlein. Der 25. Abt Bamberger kaufte 1510 von Gg. Franken dort einige Grundstücke. Das Kloster erwarb daselbst vier Höfe. Einer dieser Höfe veranlaßte einen heftigen Konflikt zwischen Heilsbronn und Eichstätt. Der 23. Abt Wegel verlieh 1472 einen Hof an Hans Hofmann, dessen Wittwe sich weigerte, vor dem Gericht des eichstättischen Pflegers Sixt von Seckendorf in Wernfels zu erscheinen und in dieser Weigerung vom Abt bestärkt wurde. Als die Wittwe einer abermaligen Vorladung nicht folgte, ließ ihr der Pfleger ein Pferd mit Gewalt wegnehmen, was eine hitzige Korrespondenz zwischen dem Abt und dem Bischof Gabriel zur Folge hatte. Von den vier heilsbronnischen Höfen brannten drei im 30jährigen Kriege ab. [238] Neunzehn Jahre nach dem Kriege berichtet das Amt: „Dieses Dörflein liegt noch ganz öd darnieder.“


43. Müncherlbach,

Weiler bei Heilsbronn, hieß vor der Klosterstiftung vermuthlich Mistelbach (s. oben I, 9) und wurde damals von Edelleuten bewohnt. Von Schürstabischen und Vestenbergischen Edelsitzen daselbst spricht eine ohne Zweifel aus Urkunden geschöpfte Mittheilung im 4. Jahresbericht des mittelfränkischen historischen Vereins Seite 32. Die heilsbronner Urkunden reichen nur bis 1132 zurück und geben daher keinen Aufschluß über die dortigen Verhältnisse vor 1132. Daß aber das Kloster schon 1147 in Müncherlbach begütert war, ist oben I, 9 erwähnt worden. Es erwarb daselbst drei Höfe. Im 16. Jahrhundert herrschte dort, wie auf dem ganzen Klostergebiete, Rohheit. 1575 wurden haussässige Bewohner von Ruitersaw (Reutersaich) und Irlbach (Müncherlbach), als einer Diebsbande angehörig, inquirirt. Diebs- und Räuberbanden zogen Jahrzehnte lang mit Weibern und Kindern durch’s Land, gerirten sich bei Tag als Krämer, brachen des Nachts ein und zogen mit dem Raube davon. Die damaligen Territorialverhältnisse machten das Entkommen leicht. 1587 brachen 8 Männer und 2 Frauen in einem Hofe zu Müncherlbach ein. Der Bauer setzte sich mit einer Heugabel zur Wehr, wurde aber durch einen Schuß verwundet und flüchtete sich in den Taubenschlag. Die Frau wurde, da sie den Aufbewahrungsort ihrer Gelder nicht angab, mörderisch mißhandelt und in den Keller geworfen. Ein Paar von den Räubern hielt außen Wache und verhinderte jede Hilfeleistung von Seite der Nachbarn, insonderheit der Dienstbothen, die im Hofhause wohnten, aber mit dem Tode bedroht wurden bei jedem Versuch der Hilfeleistung. Nach dreistündiger Plünderung zogen die Räuber ab. 1582 herrschte Todfeindschaft zwischen einem heilsbronner und einem nürnberger Bauer im Orte. Jener erschlug diesen am Vogelhölzlein (zwischen Müncherlbach und Weiterndorf) mit einer Haue, ging dann zurück in das Dorf und rief der Frau des Erschlagenen zu: „Sie [239] möge hinaus gehen und ihren Mann in des Teufels Namen heimführen.“ 1589 war Todfeindschaft zwischen dem Wirth Fichthorn und seinem Nachbar Keil wegen einer Schuldforderung. Jener hieb diesem ein Handbeil in den Kopf, „daß man es mit ganzer Gewalt herauszuziehen gehabt.“ Prügeleien, Gassenskandale etc. kamen dort, wie allenthalben auf dem Klostergebiete, oft vor. Im 30jährigen Kriege wurde der Ort meist niedergebrannt.


44. Münchzell,

bei Heilsbronn, soll bis zum 30jährigen Kriege ein großes Dorf gewesen sein. Diesem Sagebericht widersprechen aber geradezu die heilsbronner Aufzeichnungen, nach deren Angabe der Ort zu keiner Zeit mehr als vier Bauten zählte: eine Kapelle, ein Haus, ein Häuschen und ein Ökonomiegebäude. Der Ort erscheint urkundlich zum ersten Mal in einer Urkunde von 1142 (6. Jahresb. des mittelfr. histor. Vereins Seite 45), dann in einer päpstlichen Bulle von 1147 unter dem Namen Cella, später unter den Namen Zell, auch Cella monachorum, zum Unterschied von Cella juxta Spalt, wo das Kloster gleichfalls Güter erwarb, namentlich Gülten von einer dortigen Mühle. Die Kapelle wurde wahrscheinlich nicht vor, sondern (wie die Kapellen in Ketteldorf, Neuhof, Adelsdorf), von dem Kloster erbaut, um das kirchliche Bedürfniß der umwohnenden Klosterunterthanen zu befriedigen. Das Kloster acquirirte nach und nach die ganze Umgegend von Münchzell, z. B. im dortigen Grunde gegen 100 Morgen Wiesen, „Zellwiesen“ genannt. Von der Mitte des 15. Jahrhunderts an wurden die dortigen Besitzungen (officium capellae in Cell) von heilsbronner Mönchen verwaltet, welche die Namen Magistri oder Capellani Celle führten, den Gottesdienst in der Kapelle besorgten, eine kleine Ökonomie betrieben und das Haus neben dem „Kirchlein“ bewohnten. Dieses Haus erscheint auch unter dem Namen „Schlößlein“; allein der Haushalt der darin schaffenden Mönche war nicht schloßartig, sondern sehr einfach, wie aus den alljährlichen Rechnungsablagen erhellt. Als z. B. im Jahre 1371 der Bruder Hermann die Verwaltung an den Bruder Jakobus [240] abtrat, übergab er diesem, dem Inventar zufolge, nur wenig Roggen, Haber, Waizen, Gerste, Erben, Lein, Butter, Honig, Käse, dann zwei Kühe, ein Schwein, kein Pferd, wenig Geschirr, zwei Betten, zwei Betttücher (linthea), zwei Tischtücher (mensalia), drei Handtücher; für die Kapelle: Meßgewänder, 1 Kelch, 2 Meßbücher, 2 Gradualia, 2 Psalteria, 2 eiserne, 2 zinnerne Candelabra, 22 Pfund Wachslichter. Ähnlich war der Status auch in den folgenden Jahren, z. B. 1407. Daß es hundert Jahre später mit der Pastorirung noch ebenso gehalten wurde, besagt ein amtlicher Bericht von 1526, worin es heißt: „Münchzell besteht aus einem Schlößlein und einem Kirchlein an einem Berg zu unterst an einem Wasser. Wird alle Zeit von Heilsbronn mit einem Mönch besetzt bis noch auf den heutigen Tag. Danach liegt ein großer Eichenwald hinauf den rechten Weg gegen der Neustadt zu, den heißt man das Eichig. Bei dem Schlößlein liegt noch ein einiges Haus, darin sitzt ein Fischer, Kunz Haßlacher, zugleich Waldknecht über das Aichig.“ Zur Zeit der Abfassung dieses amtlichen Berichts war die Zahl der Mönche von 72 auf 20 herabgesunken. Diese geringe Zahl reichte kaum für den Dienst im Kloster selbst aus, weßhalb man nicht mehr, wie ehedem, Mönche stabil in Seligenpforten, Nördlingen und Randersacker wohnen lassen konnte. Daher mußte auch die Station Münchzell aufgegeben und der Gottesdienst daselbst eingestellt werden. 1552 zersprang die kleine Glocke auf dem Thurme zu Merkendorf. Bürgermeister und Rath daselbst baten beim Kloster um eine andere Glocke, worauf der 31. Abt Heberlein das Glöcklein von der Kapelle zu Münchzell nach Merkendorf verbringen ließ. Nach Einstellung des Gottesdienstes bedurfte man des Glöckleins nicht mehr.

1530 erhielt der ebengenannte K. Haßlacher vom Abte Schopper das Ökonomiegut als Erblehen inhaltlich des folgenden Briefes: „Wir Johannes Abt bekennen, daß wir Kunzen Haßlacher und seiner Hausfrau und ihren Erben unser Gut zu Münchzell sammt dem Fischwasser zu rechtem Erblehen verliehen haben mit dem Geding, daß wir alle Wochen durchs ganze Jahr [241] in unsere Kuchen, wie von Alters Herkommen, ein Essen Fisch, das man nennt einen Dienst, der 15 Pfennig wohl werth sein soll, dann jährlich 60 Pfennige und 3 Hühner empfangen. Dagegen erhalten sie jährlich ein Simra Korn von unserem Kasten. Sonst ist das Gut dienst- und zehntfrei. Sie dürfen nur verkaufen an Leute, die unserem Kloster fügsam sind, gegen Entrichtung des Handlohnes. Liefert Haßlacher an Fischen mehr, als er liefern muß, so erhält er für eine Maas Grundel 30 Pfennige.“ Daß der Abt Schopper (s. dort) seinen verarmten Bruder als Waldknecht in Münchzell anstellte, ist oben berichtet worden. Vor Kunz Haßlacher war sein Bruder, auch schon sein Vater auf dem Gute; nach ihm sein Sohn Hans, ein geachteter Mann, Beisitzer des Gerichts in Bonhof, zugleich Förster über die Waldungen Lindach und Aichach, bis er 1573 Hofrichter, d. h. Ökonomieverwalter in Heilsbronn selbst wurde und sein Gut in Münchzell seinem Sohne für 410 fl. überließ. Das „Schlößlein“ daselbst wurde nach Auflösung des Klosters Wildmeisterswohnung und daher gut unterhalten. Der erste Wildmeister, Gleiter, wohnte daselbst noch 1605. Zu seiner Wildfuhr gehörten die Flurmarkungen von Kleinhaslach, Herpersdorf, Lentersdorf, Unterschlauersbach, Bürglein, Betzendorf und Triebendorf, dann die Waldungen Lindach, Aichach, Habersdorfer- und Brünster Holz, Neuach, Langholz, Maßleiten, Burgstall, Mühl- und Peerleiten, Entenbuck und das Gigert (Vogelherd) bei Neudorf. Das Schlößlein in Münchzell erlitt im 30jährigen Kriege keine Verwüstung und wurde noch lang nach dem zirndorfer Lager von dem Wildmeister Stöcklein bewohnt; allein es verfiel, wie auch die Kapelle, da die Klosteramtskasse außer Stand war, es in baulichem Stande zu erhalten. Man räumte dem Wildmeister eine Wohnung in Heilsbronn ein. Die Familie Haßlacher erhielt sich zwar auf dem Ökonomiegute während des Krieges, verarmte aber in Folge desselben, blieb mit allen Abgaben an das Amt in Rückstand und sah sich gezwungen, 1656 das verödete Gütlein sammt dem Fischwasser an Hans Bader für 25 fl. zu verkaufen. Der gegenwärtige Besitzer, welcher in einem von ihm [242] neuerbauten Hause Schenkwirthschaft betreibt, ließ die Mauerreste von der Kapelle abtragen, verwendete die Steine zur Erbauung von Nebengebäuden und ließ in dieselben ein Bruchstück von einem Bogenfenster der Kapelle einmauern: der einzige Rest von dem, was ehemals dort vorhanden war. 1650 beantragte der Klosterverwalter, „die 63 Fuß lange doppelte Brücke zu Münchzell, so über die Bibert geht, aber bei dem Kriegswesen zu Grund gegangen ist,“ auf Kosten der Klosteramtskasse wiederherstellen zu lassen. Auch in der Folgezeit wurde diese Brücke, welche über die hier sich verbindenden Flüßchen Bibert und Haslach führt, vom Klosteramt in Bau und Besserung erhalten.

In einem Eichenwalde nahe bei Münchzell zeigt man Denkmale, die auf eine weit frühere Zeit, als die der Klosterstiftung, hinweisen, und zwar auf die vorchristliche Zeit. Man zeigt nämlich dort „Heidenhügel, Heidengräber,“ angeblich Hünnengräber, ferner einen liegenden Grabstein mit Runnenschrift, und kreisförmig gelegte Steinblöcke, auf welchen angeblich die Druiden bei ihren Gerichtssitzungen saßen. Diese Schöpfungen sind das Werk des preußischen Regierungsrathes Reinitzsch, welcher 1804 in Ansbach angestellt war, eine Tochter des Müllers Redenbacher auf der bei Münchzell gelegenen Bronnenmühle heirathete und in jenem Walde Hügel entdeckte, die er für Hünnengräber hielt. Er soll in einem der Hügel nachgegraben und einige darin gefundene Gegenstände nach Berlin gesendet haben. 26 Jahre später gab der Kandidat F. W. Huscher von Ansbach in der Zeitschrift „Variscia, oder Mittheilungen aus dem Archiv des vogtländischen Alterthums, 2. Lieferung, 1830“ eine Beschreibung und Abbildung des von Reinitzsch angeblich vorgefundenen Runnensteines und des Siebengerichtsplatzes. Eine Beleuchtung der Sache findet man im 1. Jahresber. des mittelfränk. histor. Vereins S. 14, im 7. Jahresber. S. 98, im 21. Jahresb. S. 8 und im 22. Jahresb. S. 8 und 107. Nach dieser Beleuchtung erscheint die ganze Schöpfung als ein archäologischer Schwank, ersonnen von Reinitzsch, welcher den Grabstein mit der Runnenschrift und die Druidengerichtsstätte durch den Maurer Roth in Bürglein und dessen Sohn fertigen ließ.


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45. Neuhöflein,

Weiler bei Heilsbronn. 1265 kaufte dort der 12. Abt Rudolf einen Hof. 1266 schenkte Ringer, Bürger in Nürnberg, dem Kloster dortige Gefälle zur Stiftung eines ewigen Lichts in der Kapelle St. Wilibaldi beim Spital (14 unciarum denariorum ad lumen capellae juxta hospitale).[9] 1344 kaufte der 16. Abt Gamsfelder dort einen Kleinzehnten. Das Kloster erwarb dort 7 Höfe, von welchen 6 im dreißigjährigen Kriege abbrannten.


46. Neuhof,

Neunhof, Weiler in der Pfarrei Kraftshof. Der 19. Abt Arnold kaufte dortige Gefälle von Herrn Berthold Holzschuher für 542 Talente. Der 20. Abt Stromer vertauschte zwei dortige Güter gegen ein näher beim Kloster gelegenes in Haag. Der 25. Abt Bamberger vertauschte gleichfalls Gefälle und erhielt dafür vom Spital in Nürnberg Gefälle in Wicklesgreuth.


47. Neukirchen, Neunkirchen,

Filial von Sachsen. Der 16. Abt Gamsfelder kaufte dort in den Jahren 1335 und 36 zwei Güter; das eine vom Nonnenkloster Sulz für 52 Pfund Heller, laut einer von der Meisterin Anna nebst der Priorin und Unterpriorin ausgestellten Urkunde, in welcher die Ritter Heinrich von Bruckberg und Gottfried von Sainsheim für die Haltung des Kaufes bürgten und eventuell „Laistung“ angelobten.


48. Neuses,

Weiler bei Windsbach. Es waren dort verschiedene Dorfherren begütert, welche aber ihre Güter nach und nach an das Kloster theils verkauften, theils vergabten. Den Anfang machte (strenuus miles) Ulrich von Ura (Urach, d. h. Petersaurach), welcher 1226 von einem Prädium 51/2 Morgen in „Nusaze“ für [244] 55 Pfund verkaufte. Wie der 5. Abt Albertus die Errungenschaft seinem Kloster sicherte, zeigt folgende Feststellung: Der Verkäufer erschien nebst Frau, Söhnen und Töchtern vor dem Reichs-Butiglarius Konrad zu Nürnberg. Die Miterschienenen, Hildebold von Gründlach und seine beiden Brüder, verpflichteten sich: wenn der Kauf von irgend einer Seite angefochten werden würde, entweder den Streit ohne Nachtheil für das Kloster auszumachen, oder binnen 15 Tagen 70 Pfund zu erlegen. Zeugen: der ebengenannte „Poctilarius“ Konrad, Albert Rindismul von Windsbach, Konrad Scultetus von Nürnberg und Andere. Einige Jahre später verkauften die beiden Milites Konrad genannt Boemus und Konrad genannt Heider Gefälle in Neuses an das Kloster. Der Kauf wurde aber angefochten von Friedrich von Scheinvelt, welcher gleichfalls im Orte begütert war. Der Streit wurde durch den Scultetus Heitvolcus von Nürnberg und seine Schöffen beigelegt. Scheinvelt entsagte seinen Ansprüchen in Neuses zu Gunsten des Klosters und hängte sein Siegel an die dem 9. Abt Edelwinus zugestellte Urkunde d. d. Nürnberg 2. Kal. April 1251.

Auch das Prämonstratenserkloster Rockenburg, im Bisthum Augsburg, bezog Gefälle in Neuses von einem Gute, dessen Besitzer Bosse hieß, verkaufte aber dieselben 1313, mit Genehmigung seines Visitators, des Probsts von Ursberg, an das Kloster Heilsbronn. Der vom Probst des Klosters Rockenburg über den Verkauf ausgestellten Urkunde sind als Zeugen beigeschrieben: Bruder Berthold, vormals (antiquus) Probst von Ezlingen; Konrad, vormals (quondam) Probst von Ehingen, Konventualen unseres Klosters (Rockenburg); Rudiger, Miles von Dietenhofen; Heinrich, Officialis von Spalt; Heinrich, genannt Ber in Spalt. Angehängt sind die ovalen Siegel der Pröbste von Ursperg und Rockenburg und das runde Klostersiegel von Rockenburg. Drei Jahre nachher (1316) verkaufte Heinrich Thanner, mit Zustimmung von Frau und Sohn, an das Kloster die Rütwiese zwischen Neuses und Bechhofen. In seinem dem Abt Heinrich von Hirschlach hierüber ausgestellten Briefe bezeichnet sich der [245] Verkäufer als residens in Windesbach und als einen, der kein eigenes Siegel habe; er bat daher den Miles Rudiger Senior von Dietenhofen um Anhängung seines Siegels. Eine ansehnliche Schenkung von Gefällen in Neuses und zugleich an andern Orten erhielt das Kloster 1313 von Heinrich von Potenstein. In dem zu Bamberg ausgefertigten Schenkungsbriefe heißt es: „Ich Heinrich von Potenstein, Kanonikus St. Stephani in Babenberch, verlangend, durch die von Gott mir verliehenen Güter mir unvergängliche Schätze im Himmel zu sammeln, wo Diebe nicht nachgraben noch stehlen, noch Motten und Rost zerstören: so schenke ich den religiösen Männern, Abt und Konvent in Halsbrunne, aus besonderer Devotion, mit der ich ihnen geneigt bin, folgende Güter: 1) In den Dörfern Haundorf und Leidingendorf Güter, die jährlich 2 Pfund Heller, 16 Käse, 2 Hühner etc. geben; 2) in Neuses bei Windsbach Güter, welche dictus Storch baut; 3) in Niedereschenbach; 4) in Schlauersbach; 5) in Sperberslohe, Güter, welche 3 Sra. Roggen etc. geben. Den Genuß dieser Gefälle behalte ich mir vor für meine Lebenszeit. Nach meinem Tode soll der Subcellarius dieselben einnehmen und davon jedem der Brüder im Refektorium an gewissen Tagen beim Mahl zwei wohlgewürzte Eier abreichen. Herr Burkhard, Pfarrer in Westheim in der würzburger Diöcese, hat ihrem Konvent bereits in ähnlicher Weise Gefälle geschenkt zur Reichung von weichen Eiern (ova cocta) an gewissen Tagen. Davon soll den Brüdern nichts entzogen werden. Allein von der Zeit an, da diese weichen Eier aufhören, sollen jene zwei Eier fortwährend gereicht werden. Damit man aber keine Abänderung versuche, so füge ich folgende Drohung bei: Sollte in einem Jahr den Brüdern das Vorgeschriebene nicht gereicht werden, so sollen jene Gefälle der Vikarei der heiligen Jungfrau bei St. Stephan in Bamberg zufallen. Deß zum Zeugniß ist hier mein Siegel (mit der Inschrift: Sigillum Heinrici, plebani ad Sanctam Mariam in Babenberg) und das vom Magister Gerwicus, Scolasticus und Canonicus in gedachter St. Stephanskirche angehängt.“ Dann folgt von Seite des Klosters die [246] Erklärung: „Auch wir Bruder Johannes Abt (Gamsfelder) und der Konvent von Halsbrunn erkennen, daß wir von unserem theuersten Freunde, Herrn Heinrich von Potenstein, obgeschriebene Güter unter obigen Bedingungen empfangen haben und verpflichten uns, dem uns Vorgeschriebenen nachzukommen. Ferner verpflichten wir uns zur devoten Feier des Jahrtages des Herrn Heinrich nach seinem Absterben mit Vigilien und Orationen.“ Zeugen: „Magister Gerwicus; H. Rynolt, Sohn meiner Schwester; die Brüder Heinrich der Prior, Conrad von Babenberg, Heinrich der Bursarius, Eckenbertus der Cantor, Mönche in Halsbrunne und Andere. Datum in Babenberg.“ Dann die Siegel des Schenkers und des Abts Gamsfelder.

Auch von der Adelsfamilie Wenkheim[10] (Benchheim) kamen Gefälle in Neuses an das Kloster. Reichhard von Wenkheim wurde 1385 in Heilsbronn begraben. Sein dort bei Nr. 104 noch vorhandener Todtenschild zeigt das Familienwappen (zwei senkrecht stehende Vogelflügel) und die Schrift: „Von Christi Geburt 1385 Jahr da starb Reichard von Benchheim am nächsten Tag nach St. Kilian.“ 1389 erhielt das Kloster von einem von Wenkheim einen Ornat zum Geschenk. Sechs Jahre darauf verkaufte Hans von Wenkheim, Vormund der Kinder seines verstorbenen Bruders Heinrich, 9 Tgw. Wiesen bei Neuses für 225 Gulden an das Kloster, starb aber bald darauf eines jähen Todes, ohne dem Abt Stromair eine gehörig formulirte Bescheinigung über den Empfang des Kaufschillings ausgestellt zu haben. Die Vormünder seiner Kinder: Ritter Hans Lemplein, Eberhard von Grunsbach, gesessen zu Vffikeim (Iffigheim) und Ernst von Wenkheim, holten das Versäumte nach, indem sie dem Abt bezeugten: „Wir Gewaltige der Kinder und Güter Heintzen seliger von Wenkheim bekennen mit diesem Brief um den Kauf der 9 Tagwerk Wiesen, die Braitwiesen bei Neweses an der Redenz, die den geistlichen Herren Berthold Abt und Convent des Closters Halsbrunne Herr Hanse [247] von Wenkheim seliger zu den Zeiten, da er war ein Vormund der Kinder Heinrichs von Wenkheim seines Bruders seliger, bei seinem lebendigen Leibe und Frau Elsbet, seine Wirthin, zu kaufen gegeben und von denselben eingenommen haben 225 guter Gulden. Und wann ihnen der obgenannte Herr Hanse von Wenkheim von Krieges und mancherlei Irrsalen wegen bei seinem lebendigen Leibe, nachdem der Kauf geschehen war, keinen Kaufbrief gegeben hat, wie mit Worten in dem Kauf ausgesprochen war: so bekennen wir, daß die Bezahlung geschen ist und geloben, das alles stets zu halten, geloben dem Kloster Werschaft des Kaufs und setzen die nachgenannten Bürgen, die sie manen können zu laisten in einem Wirthshaus zu Onolzbach. Bürgen: Herr Heinrich der Schenk von Geyern; Wigilos von Zenn, von Seckendorf genannt; Hans und Sigmund von Leonrod. Montag vor St. Veit 1396.“ Angehängt sind die sieben Siegel der Ritter Lemplein, Grunsbach, Wenkheim, Schenk, Seckendorf und der beiden Leonrod. Die ebengenannten Namen der Vormünder weisen hin in den Iffiggau und in die Maingegend, wo die Familie Wenkheim noch mehr, als bei Heilsbronn, begütert gewesen zu sein scheint. Im 10. Jahresb. des mittelf. hist. Ver. S. 28 wird mitgetheilt: „1575 starb J. M. von Wenkheim zum Schwanberg, Domherr zu Würzburg und Oberamtmann zu Iphofen. Sein Grabmal ist im Chor links am Hochaltar. 1603 kaufte Bischof Julius von dem bald darauf ausgestorbenen Adelsgeschlechte Wenkheim das Rittergut Schwanberg, nachdem solches lang in deren Besitz gewesen.“

Im Ganzen erwarb das Kloster fünf Anwesen in Neuses. Auch in Neuses bei Merkendorf und in Hirsch-Neuses bei Mkt. Erlbach war das Kloster begütert. Siehe unten bei diesen Orten.


49. Nürnberg.

Im Jahre 1254 erhielt das Kloster durch Schenkung ein Haus und Gefälle von Häusern in Nürnberg, wie I, 71 berichtet wurde. Gleichfalls durch Schenkung erhielt der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) von seinem Gönner, dem Kaiser [248] Adolf von Nassau, welcher schon vor seiner Erwählung sich in Nürnberg aufhielt, ein Haus daselbst. (Beitr. S. 62 und 233.) Das vom Kaiser dem Kloster geschenkte, nachher besonders zu besprechende Haus stand neben der St. Lorenzkirche und hieß bis zu seinem Verschwinden i. J. 1851 „der heilsbronner Hof“. Ein drittes Haus erhielt derselbe Abt zum Geschenk vom Grafen Emicho von Nassau[11], des Kaisers Adolf Vetter, welcher gleichfalls in Nürnberg wohnte, dort und in der Umgegend begütert war und in Heilsbronn begraben wurde. „Der Salzmarkt“, an welchem das Haus stand, lag in dem Viertel zwischen dem Spital und dem laufer Schlagthurm. Das Haus war nach drei Seiten hin von der Strasse umgeben; an der vierten Seite war das Haus Hermann Eisvogel’s angebaut. (Domus sita est in foro salis juxta domum Hermanni, dicti Eisvogel, ex uno latere, et ex aliis tribus lateribus circumdatur via publica.) Es stand an der Stelle des neuen, jetzigen Rathhauses. Um diesem die erforderliche Dimension geben zu können, war man gezwungen, das dem Kloster gehörige Haus zu acquiriren und niederzureißen. Allein durch Kauf konnte dieses nicht acquirirt werden, da das Kloster, nach seinen Ordensstatuten, Liegenschaften zwar verpachten und vermiethen, aber nicht verkaufen durfte. Um dennoch zum Ziel zu gelangen, schloß man folgenden Vertrag: Die Stadt erklärte: „Das Kloster überläßt sein Haus am Salzmarkt sammt dem Areal der Stadt für einen Ewigzins (jure emphyteutico) von 100 Pfund Heller. Bürgermeister und Rath geloben, diese Summe in halbjährigen Raten kostenfrei in dem neben der St. Lorenzpfarre gelegenen heilsbronner Hofe zu erlegen. Datum, Nürnberg 1332.“ Abt Gamsfelder und Konvent erklärten sich damit einverstanden; Datum Heilsbronn, 1. Aug. 1332. Dieses Übereinkommen scheint unerwartet schnell gereift zu sein; denn vier Monate zuvor verhandelte der Nachbar Eisvogel noch mit dem Kloster wegen Bauveränderungen inhaltlich folgender magistratischer Erklärung vom [249] 21. März 1332: „Es erscheint vor uns unser Mitbürger Hermann Eisvogel und zeigt vor einen Brief mit des Abts zu Halsprunn Insiegel, deß Inhalts: „„Wir Bruder Johannes Abt und die Sammung zu Halsprunn erklären, daß wir dem etc. Eisvogel aus sonderlicher Freundschaft gestatten, die Scheidemauer, welche uns zugehört, auf seine Kosten zu erhöhen, zwei Lichtfenster ob seiner Stiege zu machen, aber nichts weiter an die Scheidemauer zu bauen.““ Eisvogel erklärt vor uns, daß er alle diese Punkte halten wolle.“ Außer Eisvogel werden noch Andere des Raths genannt, welche am Salzmarkt wohnten, z. B. Friz Ebner, Landschreiber am kaiserlichen Landgericht, Albrecht Ebner, Friz Beheim, Jak. Ortlieb. Zur völligen Sicherstellung des Klosters bezüglich jener 100 Pfund urkundeten der Bürgermeister Berthold Pfinzing und seine zwölf Scabini (darunter auch Eisvogel) weiter: „Wir verpfänden dem Kloster unser am Judenmarkt gelegenes Brothaus. Sollte dieses abbrennen, so haftet die ganze Stadt für die Zahlung, welche der städtische Einnehmer vor Allem zu berichtigen hat. Auf diese Rente darf von uns niemals Beschlag gelegt werden, auch dann nicht, wenn wir mit dem Kloster in Streit gerathen würden. Auch werden wir niemals eine Steuer darauf legen.“ Auf das dem Kloster geschenkte, und dann zum Rathhausbau der Stadt überlassene Haus bezieht sich folgender Eintrag im Vigilienbuche beim 23. Februar: Missa pro defunctis in altare sanctae crucis pro domino Emich de Nassau, qui dedit nobis curiam in Nurmberga et pretorium.

Weiter acquirirte das Kloster drei Häuser in der Nähe von St. Lorenz, von St. Martha und außerhalb der Stadt, ferner die Gefälle von mehreren Häusern. Die Gefälle von 18 Häusern verkaufte der 26. Abt Wenk unter Zustimmung seines Konvents i. J. 1526 an die Almosenstiftung des armen Pilgram zu St. Martha (Pfleger Endreß Imhof). Unter diesen Häusern war auch das des Malers Wolgemut, welches in den Verkaufsverhandlungen so genau bezeichnet wird, daß ein Lokalkundiger Wolgemut’s Atelier wird ermitteln können. Im Verkaufbriefe ist [250] bei jedem der 18 Häuser die Lage desselben und der darauf ruhende Grundzins angegeben. Von den 18 Häusern lagen 9 auf der Lorenzer-, 9 auf der Sebalder Seite. Bei letzteren heißt es z. B.: „20 Pfennige aus H. Nützels Erben Haus am Obstmarkt, zwischen Hieronymus Ebners Haus und Chph. Kreßen Fenstern; 4 Pfund 15 Pfennige aus H. Tetzels Haus an der Ledergasse an Sigmund Fürers Haus; 401/2 Pfund von Hieronymus Rudolfs Haus unter der Vesten bei der Schildröhren zwischen Endriß Wollmeisters und Michel Wolgemuts Malers Häusern und 15 Pfennige aus obgemelts Michel Wolgemuts Haus zwischen Jeronymus Rudolfs und H. Sydelmanns Häusern.“ Bei den auf der Lorenzer Seite gelegenen 9 Häusern heißt es: „13 Pfennige aus Kaspar Nützels des Jüngern Haus bei St. Lorenzen Pfarrkirche hinten über zwischen Kaspar Nützel seines Vaters und H. Löffelholz Häusern; 2 Gulden rheinisch aus der Tetzel Pfründhaus im Pfaffengäßlein; 6 Pfund Stadtwährung zu Nürnberg aus dem Pilgramshaus zu St. Martha.“ Am Schlusse des Briefes schrieb der Abt Wenk: „Wir bekennen, dafür erhalten zu haben 200 Gulden rheinisch an gutem Gold und 134 Gulden, 7 Pfund und 151/2 Pfennige an guter Münz. Wann wir etliche Briefe über diese Zinse hätten, so wollten wir sie dem Pfleger aushändigen. Sollten wir aber über alle nicht Urkunden haben, sondern bloß unsere Saalbücher und Register, so wollen wir darin diese Einnahmen streichen und dadurch kraftlos machen. Deß zu Urkund haben wir unser Abtei- und Conventssiegel an diesen Brief gehangen. Datum Martini 1526.“ An demselben Tage verkaufte der Abt an den Landkomthur Wolfgang von Eisenhouen für 10 Pfund grober Münz einen Ewigzins, den Heilsbronn vom deutschen Hause in Nürnberg einzunehmen hatte. Der Stadtmagistrat hatte außer obigen 100 Pfund auch „zwei Goldgulden Ewigzins von weiland Kaspar Nützels Behausung gegen St. Laurentii Pfarrkirche über, oberhalb der Barfüsser“, jährlich an das Kloster zu entrichten. Obgleich alle diese Leistungen genau festgestellt waren, so ergaben sich doch bisweilen Differenzen nicht nur vor der Reformation, [251] sondern auch nach derselben, obgleich Nürnberg und Heilsbronn im lutherischen Bekenntniß eins waren. Der 35. Abt Wunder hielt es daher für nöthig, zur Sicherstellung seines Klosters am 14. Januar 1572 sich urkunden zu lassen wie folgt: „Wir Bürgermeister und Rath bekennen für uns und die Bürger, daß wir dem Herrn Abt Melchior und Konvent zu Heilsbronn und ihren Nachkommen solche Ewigzinse alle Jahr geben sollen und wollen, unbeschwert einiger Losung und Steuer. Zu mehrerer Sicherheit haben wir ihnen zu Bürgen gesetzt vier Bürger aus unserem Rath, die sie erkiesen werden. Sollten diese Ewigzinsen nicht zu der bestimmten Frist gezahlt werden, so haben sie Gewalt, diese vier Bürger in die Laistung zu manen. Welcher dann von ihnen gemant wird, der soll in acht Tagen in die Laistung kommen in eines offenen Gastgebers Haus zu Nürnberg bis zur gänzlichen Zahlung. Sollte aber der Bürger nicht daheim sein oder selbst nicht laisten wollen, so soll er einen ansehnlichen Knecht anstatt seiner stellen.“ Zu den bezeichneten heilsbronnischen Besitzungen innerhalb der Stadt kam noch das Patronat bei einer Frühmesse. Wie in Ansbach, Windsheim und Würzburg, so stiftete das Kloster auch in Nürnberg (in der St. Marthakirche) eine Frühmeßstelle, über deren Besetzung der 20. Abt Stromer i. J. 1407 mit Bürgermeister und Rath verhandelte.

Das ansehnlichste Besitzthum des Klosters innerhalb der Stadt war und blieb der heilsbronner Hof, eine Schankung des Kaisers Adolf, wie oben erwähnt. Das Haus stand, wie das an seine Stelle getretene Bankgebäude, frei. Der dazu gehörige Stall, 166 Fuß lang, bot Raum für 40 Pferde, sonach weit mehr, als zur Klosterzeit nöthig war, während zur Zeit der nassauischen Vorbesitzer die Stallung wohl manchmal 40 Pferde beherbergen mußte. Der anstoßende ummauerte große Garten, mit einer „Sommerlaube“, lief hinab gegen das Findelhaus. Von dem Garten wurde i. J. 1348 eine 40 Fuß große Grundfläche zu einem Hausbau an Frau Irmgart die Lemblin, Bürgerin zu Nürnberg, verliehen. Der 17. Abt Friedrich von Hirschlach und sein Kloster erklärten: „Frau Irmgart hat uns [252] 70 Pfund Heller gezahlt für 40 Schuh von dem Garten an unserem Hof, da die Altburggräfin (Margarethe von Kärnthen, Wittwe des Burggrafen Friedrich IV.) etwone innen wohnte, um darauf zu bauen. Sie hat uns weiter jährlich zwei Pfund Heller Zins zu zahlen.“ Frau Irmgart erklärte sich vor dem Stadtschultheiß und den Schöffen damit einverstanden, worauf das Dokument besiegelt und dem Konrad Waibler eingehändigt wurde. Dieser, ein heilsbronner Mönch, war damals Meister, d. h. Verwalter des heilsbronner Hofes in Nürnberg und wohnte daselbst. Das im Garten erbaute Gemüse wurde meist verkauft. Der Brunnen im Hofe war ein Ziehbrunnen. Die zum Hof gehörige, 1851 niedergerissene St. Nikolaikapelle stand zuverlässig noch nicht in der Zeit, da die Grafen von Nassau den Hof besaßen; sie wurde vermuthlich vom 13. Abt Heinrich von Hirschlach († 1317) erbaut, nachdem er den Hof vom Kaiser Adolf zum Geschenk erhalten hatte. 1381 und 82 wurden unter dem 19. Abt Arnold 1414 Talente auf Baulichkeiten an der Kapelle, insonderheit auf den Chor verwendet, wozu eine Gönnerin 25 Talente beitrug (decora Albrechtin ad structuram capellae in Nurnberg). Über die 110 Jahre später vollzogene umfassende Restauration in den Jahren 1490/92 ist oben I191 beim 24. Abt Haunolt berichtet worden.

Der heilsbronner Hof in Nürnberg diente, wie der Klosterhof in Würzburg (s. dort), als Getreidemagazin, als Absteigquartier für die Aebte und Mönche bei ihren Verrichtungen in Nürnberg, als Herberge für heilsbronner Fuhrleute und Pferde, besonders aber als Spital für chronisch leidende heilsbronner Klösterlinge. Im Kloster selbst war niemals ein Arzt, auch keine Apotheke; bei akuten Erkrankungen wurden Aerzte aus Nürnberg oder Ansbach dahin gerufen. Transportable Kranke wurden nach Nürnberg in den Hof gebracht, die daselbst Verstorbenen aber in Heilsbronn begraben. Die Kranken verpflegte ein in dem Hofe stationirter Mönch, Magister oder Meister in Nürnberg genannt, welcher mit einem ihm beigegebenen Kaplan den Gottesdienst in der Kapelle, die Einnahme der Gefälle, den [253] ganzen Haushalt besorgte und alljährlich Rechnung stellte. Sein Dienstpersonal bestand lediglich in einem Knecht und einer Magd, welche 25 und 20 fl. Jahreslohn erhielten. Es waren bei dem Hofe keine Feldgüter, keine Pferde, kein Rindvieh, bloß einiges Federvieh, z. B. 38 Hühner. Die den Jahresrechnungen beigefügten Inventare zeigen, daß der ganze Haushalt, Zimmer- und Kücheneinrichtung etc. sehr einfach war: 10 bis 13 Betten, 15 Tischtücher etc., doch auch zwei silberne Becher und 13 silberne Löffel: coclearia cum manubriis argenteis; es waren Löffel von Buxbaumholz mit silbernen Stielen. Der Status über die Nikolaikapelle von 1388 weist nach: 1 Kelch, 1 silbernes Kruzifix, 2 zinnerne Leuchter, 2 Altarbekleidungen, 2 Ampullen, 4 Meßgewänder, 1 Meßbuch, 1 Psalterium. Die Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen logirten während ihres Aufenthalts zu Nürnberg bisweilen im heilsbronner Hofe, z. B. 1445 und 47 die Kurfürsten Friedrich II. und Albrecht Achilles. Der Markgraf Kasimir wünschte während des auf Martini 1523 anberaumten Reichstags im Hofe zu logiren und sprach zugleich den Wunsch aus, daß dort zuvor einige Räumlichkeiten erweitert werden möchten. Der Abt Wenk erklärte sich zwar zur Aufnahme unterthänigst bereit, fügte aber bei: die Erweiterung sei wegen Kürze der Zeit nicht zu bewerkstelligen und bat den Markgrafen, mit der etwas engen Räumlichkeit, wie bisher, vorlieb zu nehmen. Die markgräflichen Beamten, Diener und Fuhrleute kehrten gewöhnlich im heilsbronner Hofe ein.

Wie fast überall, so wurde auch in Nürnberg das Kloster wegen seiner Exemptionen scheel angesehen und angefochten. Die Kollisionen mehrten sich, als die Zahl der Mönche in Folge der Reformation sich verminderte, so daß man gezwungen war, weltlichen Personen die Verwaltung des Hofes in Nürnberg zu übertragen. Die Stadt verlangte von diesen weltlichen Verwaltern Leistung der Bürgerpflicht, vom Hofe Umgeld, Steuer und andere Leistungen. Die Wirthe in der Stadt klagten wegen Beeinträchtigung, da im heilsbronner Hofe Schenkwirthschaft betrieben werde. Der Abt Wenk und sein Kloster mußten sich fügen und am [254] 27. April 1526 erklären: „Nachdem Bürgermeister und Rath unserem Hofe sammt dem anstoßenden Garten und andern seinen Gebäuden, Rechten und Zubehörungen und den Personen, so wir darein setzen, Schutz und Schirm zugesagt haben, so versprechen wir, immer eine redliche Mannsperson in den Hof zu setzen, die dem Rath annehmlich ist, Bürgerpflicht schwört, wie andere Bürger, Losung oder Steuer, vier Gulden rheinisch in Gold und Umgeld gibt.“ Acht Tage darauf erhielt der Abt eine zustimmende Erklärung des Raths. Allein der vom Abt in den Hof gesetzte Verwalter oder Pachter Werlein überschritt seine Befugnisse, indem er seinen Wirthschaftsbetrieb vertragswidrig ausdehnte, eine Hochzeit von vier Tischen bediente etc. Ein späterer Verwalter gestattete im Hofe eine Fechtschule. Darüber beschwerte sich der Magistrat beim Abt. Der Abt beschwerte sich, daß man vertragswidrig das Umgeld von seinem eigenen Getränk verlange, ingleichen von seinen Mönchen, die wegen Krankheit in den Hof kämen, oder in Geschäften, und einen oder zwei Eimer Wein dahin mitbrächten. „Wenn ich aber – schreibt der Abt – vier bis fünf Eimer mitgebracht habe, die ich natürlich in acht Tagen nicht austrinken konnte, so möge ein ehrbarer Rath bedenken, daß ich diesen Wein nicht für mich, sondern für seine Handwerksleute und für ehrbare Freunde, gelehrt und ungelehrt, die ich zu mir in den Hof geladen, verwendet habe. Auch möge der Rath bedenken, wie viel Nutzen die nürnberger Handwerksleute von Heilsbronn haben, auch daß wir in Nürnberg einen eigenen Doktor, Barbier und Apotheker haben.“ Die Beschwerden und Verhandlungen dauerten fort. 1554 während des Krieges des Markgrafen Albrecht Alcibiades gegen Nürnberg bequartierte der Magistrat den Hof fast ein Jahr lang mit Soldaten, Gefangenen und Pferden. Eben so 1557. Alle Gegenvorstellungen der Äbte waren fruchtlos. Dazwischen hatten die Äbte mit ihren eigenen betrügerischen oder unfügsamen Verwaltern und Pachtern des Hofes zu kämpfen, da bei ihnen gezecht, gespielt, geschmäht und gerauft wurde. Der Abt vermiethete den Hof hierauf an den Doktor Otto Flosser, dann aber wieder an einen Pachtwirth, an [255] den wegen seiner langen und treuen Dienste als Küchenmeister um das Kloster wohlverdienten G. Baureis, welcher 1560 in Nürnberg starb, aber zu Heilsbronn begraben wurde. Siehe dort dessen Votivbild bei Nr. 108. Hierauf wurde der Hof bis zur Auflösung des Klosters fortwährend verpachtet. Der jeweilige Pachter war verpflichtet, jährlich 80 fl. an das Kloster, 4 Goldgulden an den Magistrat zu zahlen, die Zimmer für die Äbte und Mönche stets disponibel zu halten und Klosterfuhrleute zu beherbergen. Nach Auflösung des Klosters wurde der Hof Eigenthum der Markgrafen. Unter erbitterten Konflikten zwischen diesen und dem Magistrat schloß das Jahrhundert. Im folgenden gerieth der Hof während des 30jährigen Krieges in gänzlichen Verfall, um so mehr, da Ansbach und Bayreuth wegen der gemeinschaftlich zu tragenden Reparaturkosten stets miteinander stritten. Als Beide endlich sich einigten und gemeinschaftlich zu repariren anfingen, da protestirte der Magistrat, weil man nicht durch nürnberger, sondern durch heilsbronner Handwerksleute repariren ließ. Die onolzbacher Regierung drohte mit Repressalien und erklärte: sie werde Allen in ihrem Territorium verbieten, nürnberger Handwerkern Arbeit zu geben. Der Magistrat beantwortete diese Drohung kurz und bündig, indem er den heilsbronner Arbeitern ihre Werkzeuge wegnehmen ließ und den markgräflichen Beamten in Heilsbronn erklärte: „Die Bewohner des Hofes erhalten von der Stadt Schutz und Schirm, wie andere Bürger, und haben daher auch, wie andere Bürger, nürnbergische Handwerksleute zu nehmen.“ Während dieser Verhandlungen senkte sich die ruinose Stallung und ein Stück Gartenmauer fiel ein. Da augenblicklich geholfen werden mußte, so ließ der markgräfliche Pachter und Agent im heilsbronner Hofe (Prüger) 1694 die Reparatur durch nürnberger Arbeiter vollziehen. Im 18. Jahrhundert war der Hof wegen Baufälligkeit Jahre lang unbewohnt. Er wurde 1754 reparirt mit einem Aufwande von 800 fl., welche die beiden Fürstenhäuser zu gleichen Theilen zahlten. Die Konflikte zwischen der Stadt und den Markgrafen endeten, als ein Stärkerer über Beide kam und ihnen Frieden gebot.

[256] So viel über die heilsbronnischen Acquisitionen innerhalb der Stadt Nürnberg. Über eine Erwerbung außerhalb der Stadt soll hier noch, wie oben I, 70 angedeutet wurde, berichtet werden. In dem Weiler Altenfurt (Altenwert) bei Feucht steht eine uralte, der Sage nach von Karl dem Großen erbaute Kapelle, welche i. J. 1255 zur Zeit des 10. Abts Otto (s. dort) vom Kaiser (König) Wilhelm dem Kloster Heilsbronn geschenkt wurde. In der Schenkungsurkunde erklärte der Kaiser u. A.: „Wilhelmus, Dei gr. Rom. Rex etc. Cupientes, religiosos viros, Abbatem (Otto) et conventum monasterii in Halsprunne, favoris prosequi gratia speciali, ipsos sub nostram et imperii romani protectionem suscepimus specialem, protestantes, quod ipsos et eorum bona nemini committemus; nec ulterius volumus, quod aliqua secularis persona de ipsis vel eorum bonis se aliquando intromittat. Insuper ipsis Capellam in Altenwert prope Nurmberg cum suis attinenciis, ut in ea faciant domino deserviri possidendam committimus usque ad nostrae beneplacitum voluntatis.“ Darauf wird Zuwiderhandelnden des Königs Indignation angedroht. Der Schluß lautet: „Datum Colonie, 6 Kal. Aprilis, Indic. 13. 1255.“ Die Urkunde wurde sonach weder in Heilsbronn noch in Nürnberg ausgefertigt, sondern in Köln. Im Jahre nach der Ausfertigung starb der Kaiser. Ob, wo und wie er persönlich mit dem Abt Otto verkehrte, kann aus heilsbronner Aufzeichnungen nicht ermittelt werden. In den von 1338 an vorhandenen lateinischen Rechnungen der Äbte und Mönche wird der Kapelle in Altenfurt weder bei den Einnahmen noch bei den Ausgaben gedacht, was zu der Annahme berechtigt, daß das Kloster die Kapelle schon frühzeitig vertauschte. Eine spätere Hand bemerkte am Schluß der Urkunde: „Ex libro privilegiorum conscriptum circa 1364.“ Zur Zeit des Abts Otto und seines Vorgängers wurde das Klostergut von Konrad und Friedrich von Bruckberg, Albert von Hohenlohe, Konrad von Sulzburg und von den Burggrafen von Nürnberg vielfach geschädigt. Daher in vorstehender Urkunde (auf Ansuchen des Abts) der kaiserliche [257] Befehl: „daß keine weltliche Person sich mit des Klosters Gütern befasse.“


50. Petersaurach,

Aurach, Urach, Petriurach. Das Kloster erhielt bei seiner Gründung dort keinen Besitz, erwarb aber allmählig das ganze Pfarrdorf, auch das Patronat. Zur Zeit des 5. Abts Albertus 1212 (s. dort) besaß dort einen Hof und Grundrenten das Domkapitel Würzburg, welches einen bischöflichen Ministerialen Ulrich von Wischenvelt und einen Ulrich de Durne mit diesen Besitzungen belehnte. Als Afterlehensleute erscheinen ein Konrad von Haselach, welcher auch in Haselach selbst einen Hof besaß, dann ein Wernhardus de Wazendorph. Das Domkapitel überließ alle diese Besitzungen in Petersaurach dem Kloster, wurde aber dadurch entschädigt, daß die genannten Lehensleute einen Hof in Haselach und entfernter gelegene Güter in Vilbrunnen, Volkamneresrute und Pollence (?) dem Domkapitel lehenbar machten. Zur Sicherung der Errungenschaft erhielt das Kloster vom Bischof Otto von Würzburg zwei Urkunden, in welchen jede Beeinträchtigung des nunmehrigen Besitzstandes mit dem Zorn Gottes und aller Heiligen und mit Exkommunikation bedroht wurde. Die beiden Dokumente deuten darauf hin, daß die genannten Adeligen ökonomisch bedrängt waren und darum ihre Güter und Gefälle an das Kloster verkauften.

Außer den ebengenannten waren damals noch andere Dorfherren in Petersaurach, darunter die Herren von Dornberg, über deren Verhältniß zu Heilsbronn in den Beiträgen S. 215 bis 18 Einiges mitgetheilt worden ist. Sie waren bischöfliche Vögte und erhielten von den Bischöfen zu Würzburg den Auftrag, das Gumbertusstift und zugleich auch das Kloster Heilsbronn bezüglich seiner Acquisitionen in Petersaurach gegen Beeinträchtigungen zu schützen. Dafür bezogen sie von den Grundholden jährlich gewisse Renten. Bei Erhebung derselben erlaubten sich Rudolf von Dornberg und schon sein Vater, von Schulden gedrückt, Erpressungen. Die Grundholden beschwerten sich und veranlaßten die Bischöfe, gegen ihre eigenen dornbergischen [258] Vögte einzuschreiten. Die heilsbronner Äbte befreiten ihre Grundholden in Petersaurach von den Erpressungen dadurch, daß sie die den Vögten zustehenden Reichnisse kauften, wozu die Bischöfe gerne ihre Einwilligung gaben. In dem oben beim 7. Abt Waltherus zitirten bischöflichen Erlaß hieß es: Hermannus, Dei gratia episcopus herbipolensis. Noverint omnes, quod cum abbas et conventus ecclesiae in Hahelsbrunn viderent, bona ipsorum in villa Vrach propter advocaciam super ipsa bona, quam Rudolfus, advocatus in Schalchusen in feodo ab ecclesia nostra tenet, quam pater ipsius pluribus personis pro 72 talentis obligaverat, immo propter nimias extorsiones, quas eaedem personae facere ibidem consueverant, penitus dissipari, cogitantes, per redemtionem ejusdem advocaciae ea eximere a tantis oppressionibus, humiliter petiverunt a nobis, ut eis liceret, advocaciam redimere: nos vero, cum utilitatibus ecclesiarum intendere debeamus, redemtionem ejusdem advocaciae indulsimus eisdem. Datum apud Nuremberg 1235, 5. Kalend. Febr., episcopatus nostri anno 10. Der Bischof war nebst Andern vom jungen König Heinrich VII., welcher wiederholt in Heilsbronn einkehrte, nach Nürnberg einberufen worden, daher trägt sein Erlaß nicht das Datum Würzburg. Am Schluß des Erlasses erscheinen nicht bloß würzburger Domkapitulare, sondern auch Personen aus der Gegend von Nürnberg, Heilsbronn und Ansbach als Zeugen, z. B. Friedrich von Grindelach, Krafto von Warperg, Friedrich von Burleswac, Konrad von Dietenhofen und zwei Mönche von Heilsbronn. Wolfram von Dornberg, ebenso verschuldet wie sein Vater Rudolf, überließ gleichfalls dem Kloster mehrere vogteiliche Renten in Petersaurach, erst durch Legat, dann durch Verkauf. 1266 urkundete er: Ego Wolframus de Dornberg advocatus profiteor, quod jus advocaciae, quod in piscina ecclesiae halsprunnensis apud Vrach possideo, lego et trado ad ipsam ecclesiam libera donatione, ut proinde mei et meorum parentum memoria apud dictam ecclesiam uberius habeatur.[12] [259] 1266, Kal. Maji. Der Ausstellungsort ist nicht genannt. Fünfzehn Jahre darauf sah sich Wolfram gezwungen (am 18. Jan. 1281), auch seine noch übrigen vogteilichen Bezüge in Petersaurach an den 12. Abt Rudolf und dessen Kloster für 240 Pfund Heller zu verkaufen. Er that es mit Zustimmung seiner Frau, Richze, und seiner an Gottfried von Heideck verheiratheten Tochter Kunigunde und seiner sonstigen Erben. Er versprach dem Abt, auch den bischöflichen Konsens beizubringen, was aber im Augenblick nicht geschehen könne, da das Domkapitel in Würzburg nicht vollzählig sei; er verpfände aber als Garantie für die Haltung seines Versprechens Besitzungen in Warzfeld und Beutellohe (donamus monasterio in vadimonium, quod vulgo dicitur Vrsatz, villam nostram Wartsuelde, quae solvit annuatim 20 maldra siliginis, et etiam villam nostram Butelloch, quas villas tam diu habeant, quousque litteras praedicti capituli praesentemus eis). Zeugen des Verkaufs waren: Gunzelinus, Heinrich Vogel, Konrad von Dietenhofen, Marquardus Vogel, Milites, Konrad genannt Urach, Burkhard von Imelndorf, Konrad Rumel. Der oberlehensherrliche Konsens wurde schon nach einigen Tagen beigebracht. Darin hieß es: Bertholdus, Dei gratia herbipolensis episcopus. Noverint universi, quod cum vir nobilis Wolfram, advocatus de Dorenberg, aeris alieni necessitate compulsus, advocacionem super villam Vrach, quam a nobis in feodo tenuit, venerabilibus Rudolfo et conventui in Halsprunn de nostro assensu pro 240 libris vendidisset, nos, propter exhibita et exhibenda nobis per eundem nobilem servitia, venditionem gratam habentes, advocationem in Vrach cum omnibus attinenciis abbati et conventui in [260] proprium damus. Actum Herbipoli 1281, 9 Kal. Febr. Im Jahr vor seinem Tode machte Wolfram auf seinem Schlosse zu Vestenberg das in den Beiträgen S. 217 besprochene Testament, durch welches das Kloster abermals einen Güterzuwachs in Petersaurach erhielt. Die obenerwähnte Urkunde vom 18. Januar 1281 war eigentlich kein Kauf-, sondern ein Hypothekenbrief und Schuldschein. Denn Wolfram erklärte darin: Pro nostra necessitate advocatiam super bonis monasterii halsprunnensis in villa Vrach vendidimus domino Rudolfo abbati et conventui pro 240 libris hallensium hoc tamen pacto, quod reemendi praedictam advocaciam infra spacium 12 annorum habeamus facultatem, ita videlicet, ut infra 12 annos 14 diebus 240 libras praedictis fratribus simul dederimus, tunc ad nos vel haeredes nostros advocacia reverteretur. Si autem rerum copia nobis defuerit, tunc reemtionis bonorum nullam habebimus potestatem, et praedicti fratres possidebunt advocaciam perpetuo. Die 240 Pfund waren sonach kein Kaufschilling, sondern ein Darlehen, welches Wolfram auf 12 Jahre erhielt gegen Verpfändung seiner vogteilichen Renten, die er dem Kloster auf 12 Jahre überließ, unter Vorbehalt der Wiedereinlösung gegen Heimzahlung des Darlehens. Diese Wiedereinlösung und Heimzahlung muß auch erfolgt sein, da Wolfram’s Erben i. J. 1294 als Besitzer jener vogteilichen Renten erscheinen.

Die Erben Wolfram’s waren seine Schwiegersöhne: Gottfried von Heideck und die Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen sammt ihren Frauen Kunigunda, Elisabetha und Anna, Wolfram’s Töchter. Allein diese Erben verkauften nach und nach ihre Besitzungen in Petersaurach an das Kloster. Den Anfang machte Gottfried von Heideck.[13] Er verkaufte 1294 die Gefälle von einem Hofe, dessen Besitzer, der Bauer Summersach, jährlich 6 Sra. Korn etc. abzugeben hatte. Gleichzeitig verkaufte er an das Kloster die Gefälle von vier kleineren [261] Anwesen, genannt „Seelhäuser“ (Söldengüter), von welchen jährlich 24 Pfennige, 4 Käse etc. gegeben werden mußten. Er fertigte die Urkunde über diesen Verkauf in dem aus der Dornbergischen Erbschaft ihm zugefallenen Kastrum Lichtenau im Februar 1294 aus. An demselben Tage verkaufte er an das Kloster für 161 Pfund Heller die vogteilichen Gefälle von 6 Morgen, deren Lage (in colle, in valle) und Besitzer (Sawer, Eberlinus; der Schuhhof) im Verkaufbriefe näher bezeichnet sind. Kunigunde, Gottfrieds Frau, hatte diese Gefälle als Erb- und Heirathsgut erhalten, erklärte aber eidlich, daß sie für sich und ihre Erben allem Anspruch an diese Güter entsage. Sie verzichtete um so bereitwilliger, da sie von ihrem Manne Güter von nicht geringerem Werthe in Immeldorf erhielt. Die deßfallsige Urkunde trägt dasselbe Datum, wie die vorige: Lichtenau, 3. Idus Febr. 1294. Der Anwesenheit des 13. Abts Heinrich von Hirschlach ist darin ausdrücklich gedacht. Auch Burggraf Friedrich III. und sein Bruder Konrad waren bei dem Akt zugegen und besiegelten die Urkunde; eben so Gottfried von Heideck und seine Frau. Weiter sind als Anwesende und Zeugen genannt: 5 Milites, 4 Militares (z. B. Hermann von Ror, H. von Urach) und 5 Klosterbrüder. Der Bischof Mangold von Würzburg bestätigte den Verkauf durch eine von ihm und dem Domkapitel besiegelte Urkunde, in welcher er als Oberlehensherr seine deßfallsigen Rechte und seine jährliche Rente von 11 Pfund Heller an das Kloster abtrat, dafür aber dadurch entschädigt wurde, daß Gottfried und Kunigunde ihm in Immeldorf das Gut des Bauern Kruse mit einer jährlichen Rente von 15 Pfund lehenbar machten. Zugleich sprach er seine freudige Theilnahme an dieser Errungenschaft des Klosters aus, eingedenk der Bedrückungen, welche die Klöster von all’ ihren Schirmvögten zu erleiden hätten. (Consideravimus etiam commodum, quod ex hoc fratres in Halsprunne, quos sincere diligimus, consequi potuerunt propter nimias extorsiones et multas indebitas vexationes, quas quilibet advocati in talibus advocaciis et juribus circa monasteria facere consueverunt.) Sechs Jahre darauf kam es zu Konflikten zwischen [262] Gottfried von Heideck, dem Kloster und den Klosterunterthanen in Petersaurach über die Jurisdiktion im Orte, über die Jagd im Walde Urlaz, über die Weidegerechtigkeit und Anderes (super insultibus, qui Heimsuche nuncupantur). Gottfried unterlag im Streit und mußte in einer dem Abt Heinrich von Hirschlach eingehändigten Urkunde anerkennen, daß er keine Jurisdiktion im Orte habe, daß der Genuß des Waldes Urlaz nicht ihm, sondern dem Dorfe Urach zustehe und daß er in den Waldungen des Klosters nur mit Genehmigung desselben jagen dürfe; auch versprach er, daß durch seine Leute die Klosterunterthanen bezüglich der Weide nicht mehr belästigt werden sollten. Die Urkunde wurde in Petersaurach selbst am 20. Jan. 1300 ausgefertigt in Gegenwart von elf Zeugen. Der erste Zeuge ist Gottfried’s Capellanus Berthold, ohne Zweifel sein Pfarrer in Lichtenau. Die folgenden fünf Zeugen sind heilsbronner Mönche; die übrigen fünf sind Milites, darunter Konrad und Heinrich von Urach. Angehängt sind die Siegel Gottfrieds und des Abts. Ferner verkauften die genannten Heideck’schen Eheleute die Gefälle von 8 Gütern in Petersaurach an das Kloster für 150 Pfund Heller zur Zahlung ihrer Schulden. In der auf ihrem Schlosse Vestenberg ausgefertigten Urkunde versprachen sie „Werschaft“ des Verkaufs und benannten als Bürgen vier Milites, darunter den ebengenannten Heinrich von Urach. Weitere Zeugen: drei heilsbronner Mönche und der vorhin genannte Berthold, Kaplan Gottfrieds von Heideck. Daß auch noch andere heideck’sche Güter in der Umgegend theils von Gottfried, theils von seinen Nachkommen an das Kloster verkauft wurden, erhellt aus den Mittheilungen in den Beiträgen S. 231. Den letzten Rest von den heideckischen Besitzungen in Petersaurach verkauften Friedrich von Heideck, dessen Frau Beatrix und Johann von Heideck i. J. 1403 für 25 fl. an das Kloster.

Auch die vorhingenannten zwei andern Schwiegersöhne Wolframs von Dornberg, die Grafen Ludwig und Friedrich von Oettingen, verkauften die von ihrem Schwiegervater geerbten Gefälle und Güter in Petersaurach an das Kloster, zuerst [263] i. J. 1299 für 306 Pfund Heller (pro suorum extenuatione debitorum) ihre vogteilichen Bezüge (vicedominatum seu jus advocaticum) von 12 Gütern, deren Besitzer in den Verkaufsverhandlungen sämmtlich genannt sind, z. B. Osterbronner, Merklin, Schüttlock, Hofmann etc. Jeder dieser Bauern hatte jährlich 40 bis 80 Pfennige, 1 bis 3 Malter Korn etc. zu geben, zusammen 6 Pfund Heller und 14 Heller, 18 Malter Korn etc. Der Kaufbrief ist datirt: In castro nostro Hohenburg 1299. Dann folgen die Zeugen, darunter zwei Mönche von Heilsbronn, der öttingische Notar und drei Milites. Angehängt sind die Siegel der Grafen Ludwig und Friedrich und der Frau des Letztern, Elisabeth von Dornberg. Anna von Dornberg, die Frau des Ersteren, scheint nicht mehr gelebt zu haben, da ihr Siegel fehlt. Der Oberlehensherr Bischof Mangold genehmigte d. d. Würzburg 1300 den Verkauf. Er trat, wie in der obenbesprochenen Urkunde von 1294, seine Rechte und Renten an das Kloster ab gegen Entschädigung durch andere Güter, welche die Grafen ihm lehenbar machten, und bezeugte, wie oben, seine Freude über die Erlösung des Klosters von seinen Advokaten, eingedenk extorsionum, vexationum, angariarum, exactionum aliarumque oppressionum, quas advocati in bonis advocaciaticis, maxime contra monasteria facere consueverunt. „Wird – schrieb der Bischof – die Bosheit abgeschnitten, so können die Klosterbrüder ruhiger den Gott des Friedens verehren.“

Auch die Herren von Solzburg waren Dorfherren in Petersaurach. Daß die Schwestern Adelheid und Petrissa von Solzburg i. J. 1268 ihr Schloß Bürglein nebst Gütern in Petersaurach an das Kloster verkauft haben, ist oben bei Bürglein berichtet worden. Nach diesem Verkaufe scheint die Familie Sulzburg nichts mehr dort besessen zu haben.

Um 1294 waren auch Eberhard und Gottfried von Schlüsselberg (Schluzzelburch) Mitdorfherren in Petersaurach. Sie hatten gemeinschaftlich mit Gottfried von Heideck Gefälle vom Hofe des Bauern Sumersach zu beziehen. Gottfried von Heideck verkaufte aber nothgedrungen (pro necessitate) seinen Antheil [264] an das Kloster und bat seine Verwandten (affini), Eberhard und Gottfried von Schlüsselberg, ihren Antheil gleichfalls dem Kloster zu überlassen, was sie auch thaten. Sie schenkten ihren Antheil dem Kloster zur Stiftung eines Jahrtages für sich und ihre Voreltern. Der Schenkungsbrief ist datirt: Non. Kal. Aprilis 1294, nennt aber den Ausstellungsort nicht. Vorhin wurde berichtet, daß Gottfried von Heideck und seine Frau ihre Bezüge von 8 Gütern in Petersaurach an das Kloster verkauften. Von vieren dieser Güter hatten auch Gottfried und Konrad von Schlüsselberg vogteiliche Renten zu beziehen, schenkten sie aber dem Kloster. Der Schenkungsbrief ist datirt: In castro nostro Brotselden 1302. Sie hatten bisher mit diesen Gefällen einen Rudigerus von Urach belehnt, welcher gleichfalls zu der Besitzveränderung seine Einwilligung gab. Was sie zu dieser Schenkung bewog, sagt ihr Schenkungsbrief: die Bitte des Abts (Konrad von Brundelsheim), die Bitte Gottfrieds von Heideck und die Aussicht auf Belohnung im Himmel. Dem Abt und seinem Konvent bezeugen sie ihre Verehrung durch die Worte: quos prae ceteris extollit devotio et hospitalitas. Konrad von Schlüsselberg schenkte 1308 dem Kloster, ut eorum oratio nobis impetret gratiam apud Deum, zwei Zehnten in Mkt. Erlbach und Eschenbach. Er sagt in der Urkunde über die Schenkung: Testes sunt dominus Chunradus Burggravius de Nurenberch, noster avus, et Gotfridus senior de Brunecke, noster avunculus, item abbas Henricus (von Hirschlach). Datum in curia Burggravii praedicti in Nurenberch. Sonach muß der Schenker ein Sohn Konrad’s von Schlüsselberch gewesen sein, dessen Frau Leukardis eine Tochter des Burggrafen Konrad des Frommen war.

Auch die Herren von Vestenberg waren in Petersaurach begütert. Albert von Vestenberg[14] und seine Frau Gertraud besaßen daselbst Gefälle von vier Anwesen „des Snitzer, Maylan, Mezzersmit und der Hereifelin.“ Von jedem mußten jährlich [265] 20 bis 44 Pfennige, 2 bis 4 Käse und Hühner, 20 bis 36 Eier, aber kein Getreide entrichtet werden. Diese Bezüge verkaufte Albert für 28 Pfund Heller an das Kloster, leistete „Gewerschaft“ und seine Vettern (germani) verbürgten den im März 1309 geschlossenen Kauf.

Gleichfalls begütert daselbst war Wolfram von Urach, ein Afterlehensmann, wie wir gleich sehen werden. Er bezog von dem „Herr Wolframshof“ genannten Gute des Bauern Beheim jährlich 10 Unzen Pfennige weniger 10 Pfennige, 6 Simra Korn, 1/2 Sra. Waizen etc., vertauschte aber diese Gefälle an das Kloster, welches ihm dafür Gefälle in Brunn bei Emskirchen überließ. Wolfram wohnte in der dortigen Gegend. Der Tauschkontrakt wurde im Juni 1312 in Heilsbronn ausgefertigt und verbürgt von „Gutende, Vitztum meines Herrn Burggrafen Friedrichs (IV.) von Nürnberg.“ Die vier Lehensherren des Wolframshofes: Graf Ludwig von Oettingen, dessen Sohn Ludwig, Gottfried von Heideck und Konrad von Schlüsselberg, genehmigten den Tausch, da Wolfram die Lehenschaft auf die von ihm eingetauschten Gefälle übertragen ließ.

1342 urkundeten Konrad Groz, Schultheiß in Nürnberg, und seine Schöffen, daß das Kloster von den Herren Alb. Ebner, Ulr. Kudorfer und Eysvogel das Gut zu Petersaurach, da Schmitner auf sitzet, das jährlich 5 Schillinge, 7 Sra. Korn etc. gibt, gekauft hat. 1345 entlehnten Heinrich Meyer und seine Wirthin Adelheid vom Kloster 12 Pfund Heller und verzinsten das Darlehen in der Weise, daß sie und ihre Erben jährlich 52 Pfennige Ewigzins von ihren sieben Morgen „auf der Röde“ zahlen sollten, „sonderlich in das Spital des Klosters.“ 1390 kaufte das Gottshaus zu Petersaurach, zur Zeit des Pfarrers Ulr. Hofstätter, von Hermann von Vestenberg, dessen Frau Agnes und Sohn Konrad, und von Hans von Vestenberg und dessen Frau Else ihre Hofstatt, Garten und Wieslein in Petersaurach gelegen.

In den besprochenen Urkunden werden gegen 50 Anwesen namhaft gemacht, oft mit Angabe der Namen ihrer damaligen Besitzer. 1605 zählte das Dorf 58 Anwesen.

[266] Die in den Urkunden von 1281, 1294, 1300, 1302 und 1313 genannten Konrad, Heinrich, Rudigerus und Wolfram von Urach werden bald als Milites, bald als Militares bezeichnet, Rudigerus als Lehensmann der Herren von Schlüsselberg, Wolfram als Lehensmann der Grafen von Oettingen, des Gottfried von Heideck, des Konrad von Schlüsselberg und von denselben belehnt mit dem „Herr-Wolframshofe“, dessen damaliger Besitzer der Bauer Beheim war. Wolfram, damals bei Emskirchen wohnend, besaß, wie auch alle vorgenannte Dorfherren von Petersaurach, von nun an nichts mehr daselbst. Als alleiniger Dorfherr erscheint nunmehr das Kloster, dem Eines nur noch fehlte, – das Pfarrpatronat, in dessen Besitz es erst 200 Jahre später kam, wie oben beim 33. Abt berichtet worden ist. Über die Herren von Urach wird nachher Einiges mitgetheilt werden. Über die Zustände in Petersaurach im Reformationsjahrhundert siehe oben Abschn. VI, 2.

Während der ersten 13 Jahre des 30jährigen Krieges kamen zwar Einquartierungen etc., aber keine größere Drangsale vor; die eigentliche Noth begann erst in dem für die ganze Umgegend so verderblichen Jahre 1632. Zwar wurden vom Kriegsvolk nur fünf Wohnhäuser in Asche gelegt; allein 37 von den vorhandenen 58 Häusern standen von 1632 an viele Jahre lang unbewohnt und verfielen, wie wir es oben bei Weiterndorf, Bürglein und Bonhof gesehen haben, und fielen der Herrschaft heim. Die Felder flogen mit Wald an; Niemand war geneigt, eines der verödeten Güter mit den darauf ruhenden Lasten zu übernehmen. Zwei Jahre nach dem Kriege wurde das eine und andere Gut an den Mann gebracht, aber für keines mehr als 8, höchstens 15 Gulden gezahlt. Der Pfarrer Walter, schon vor dem Kriege dort, wurde vom Hunger weggetrieben. Er übernahm 1633 die Pfarrstelle in Großhaslach und pastorirte von dort aus Petersaurach. Die Lokalkirchenstiftung nahm von 1632 bis 43 fast nichts ein. Der Klosterverwalter bemerkt in der Kirchenstiftungsrechnung: „Da nichts eingenommen wurde in diesen 11 Jahren, so konnte auch nichts ausgegeben werden für Flickwerk, [267] Almosen etc. Nur Pfarrer und Meßner konnten ihre kleine Besoldung und 2 Maas Wein erhalten.“ Alle Ausstände mußten niedergeschlagen werden; „denn die Höfe, die Zins und Gült schuldeten, waren Brandstützen oder öde, dem Kloster heimgefallen, die Besitzer verdorben und gestorben.“ Der Pfarrer Walter starb in Großhaslach. Nach seinem Tode pastorirte Petersaurach der Pfarrer Kon. Renner von Weißenbronn (ermordet, s. bei Weißenbronn). Er vermiethete das ruinose Pfarrhaus in Petersaurach und verpachtete die sämmtlichen Pfarrgrundstücke (15 Morgen Äcker, 2 Tgw. Wiesen). Für Miethe und Pacht erhielt er in Summa 1 Sra. 8 Mtz. Korn. Seine übrigen Einkünfte für die Verwesung der Pfarrei bestanden in 21 fl. vom Klosteramte, 1 fl. 30 kr. vom Gottshaus und 29 Kreuzern Ewigzins von Altendettelsau, „dazu 15 fl. von der Gemeinde, bis sich die Pfarr mag bessern, aber zu keiner immerwährenden Gerechtigkeit; thut also an Geld in Allem 37 fl. 59 kr.; dazu noch die Accidenzien und was der Junker zu Neuendettelsau zuschießen wird.“ Diese spärlichen Mittel boten keine Mannesnahrung. Da man aber für nöthig erachtete, der Gemeinde wieder einen eigenen Pfarrer zu geben, so schlug das Klosteramt 1652 dem Herrn Veit Adam von Eyb in Neuendettelsau vor, einen Zuschuß zu leisten, wofür der in Petersaurach anzustellende Pfarrer die in Folge des Krieges vakante Pfarrstelle Neuendettelsau mitversehen sollte. Der Vorschlag wurde genehmigt, der Unterstützungsbeitrag geleistet, aber nur vier Jahre lang, da Neuendettelsau wieder einen eigenen Pfarrer erhielt. Das Klosteramt deckte den Ausfall.

Nicht während des Krieges, wohl aber vor und nach demselben wurde Petersaurach durch Feuer schwer heimgesucht. 1603 brannten 8 Häuser ab; am 26. April 1658 15 Wohnhäuser, 4 Hofhäuslein, 17 Scheunen; die ganze Häuserreihe an der Ostseite, fast die Hälfte des Dorfes brannte nieder. Die meisten dieser Häuser waren nach dem Kriege neu erbaut worden. Das Brandunglück hatte Logler’s Frau durch brennend gewordenes Schmalz herbeigeführt. Sie und ihr eben im Walde beschäftigter Mann entflohen. Den Beschädigten wurde gestattet, auswärts [268] zu kollektiren; auch blieben sie drei Jahre lang befreit von Abgaben. Das Dorf erholte sich langsam. 1667 berichteten die Klosterbeamten: „Das Dorf ist mit lauter armen Leuten und dazu nicht völlig besetzt, überdieß ein großes Stück Feldes, darunter ein gut Theil Pfarräcker, mit Holz verwachsen, die andern sehr naß, kalt und unfruchtbar.“ Neunzehn Anwesen waren damals noch öde und unbewohnt; eben so die sämmtlichen 6 Anwesen in Ziegendorf; in den übrigen eingepfarrten Weilern stand es besser.

Der westphälische Friede brachte keinen Frieden in die Gemeinde. Sie erhielt zwar sechs Jahre nach dem Kriege wieder einen Pfarrer, Müller; allein der Verkehr zwischen Pfarrer und Gemeinde war nach dem Kriege nicht besser als vor demselben. Es kam zwischen dem Pfarrer Müller, dem Schulmeister Winter, dem Wirth Probst und Andern zu den pöbelhaftesten Auftritten, so daß Amt, Dekanat und Konsistorium strafend einschreiten mußten. Eine Hauptrolle spielten dabei die Frauen, über welche der Pfarrer u. A. berichtet: „Heute hat die Käserin in der Kirche geschrieen: Hat doch der Pfarrer zwölf Kopstück verspielt! Die Schulmeisterin hat ihren Kirchenstuhl mit Ungestüm zugeschmissen, daß sich meine Zuhörer heftiglich darüber beklagen.“ Im Konsistorialbescheid hieß es: „Wir haben alle Parteien, den zänkischen Wirth, den frechen Schulmeister etc. vernommen und befunden, daß der Streit mehrentheils von den abgebrochenen Weichseln und vom Hund der Käserin herkommt. Schulmeister, Wirth etc. haben dem Pfarrer abzubitten. Dem Pfarrer haben wir ernstlich vorgehalten, worin er limites defendendi überschritten und sonsten gefehlt, und ihm befohlen, wie er sich hinfüro verhalten und die Personalia auf der Kanzel unterlassen soll.“

Im Vorstehenden wurden die Namen einiger Herren von Urach genannt. Es kann urkundlich nicht erwiesen werden, daß eine Adelsfamilie in der Vorzeit ihren Stammsitz in Urach, Petersaurach, hatte und sich nach diesem Orte nannte. Die vorhin genannten Wolfram, Konrad, Ulrich, Heinrich und Rudiger de Urach gehörten dem niedern Adel an. Ihre Besitzungen [269] in Petersaurach (Gefälle von dem „Herr-Wolframshofe“) empfingen sie, wie vorhin berichtet wurde, von den Dornbergen, Oettingen, Heidecken und Schlüsselbergen. Wegen ihrer dortigen Besitzungen nannte man sie „Herren von Urach“, ob sie gleich nicht in Petersaurach, sondern an andern Orten wohnten und ganz andere Geschlechtsnamen führten. Es verhielt sich mit ihnen, wie mit den Herren von Seckendorf, Dornberg und Vestenberg, welche sehr oft „Herren von Stopfenheim, Onolzbach, Haselach“, nach den Orten, wo sie begütert waren, genannt wurden, mit Hinweglassung der Geschlechtsnamen Seckendorf, Onolzbach, Vestenberg.


51. Poppenreuth,

Pfarrdorf bei Nürnberg. Das Kloster erhielt dort zur Zeit des 17. Abts Friedrich von Hirschlach Gefälle. In der Schenkungsurkunde hieß es: „Ich Walter Santman und meine Wirthin Hedwig versehen, daß wir gegeben haben dem Herrn Abt und Konvent zu Halsprunn von Andacht, mit der wir sonderlich ihnen geneigt sind, lauterlich durch Gott, unsern Garten zu Poppenreuth zunächst der Schmiede, drei Morgen und ein Viertel Wiesmath, und kauften ihn von Herrn Rudgern von der Brunst um 13 Pfund Heller. Dafür sollen sie unserer und unserer Vordern Jahrzeiten ewiglich mit andächtigem Gebet begehen, als uns von ihnen gelobt worden ist. Da wir kein Siegel haben, so bitten wir Frau Anna, Gräfin von Nazzawe[15], ihr Insiegel an diesen Brief zu hängen. Wir auch Anna, Gräfin von Nazzawe, bekennen, daß wir Sonntag nach dem weißen Sonntag 1350 unser Siegel an diesen Brief gehangen haben.“ Anna war die Frau des 1358 in Heilsbronn begrabenen Grafen Emicho von Nassau (I, 93. II, 248) und eine Tochter des 1297 ebendaselbst begrabenen Burggrafen Friedrich III.


52. Reckersdorf,

Weiler bei Großhaslach. Daß Albert von Vestenberg 1313 die Gefälle von einem Hofe daselbst an das Kloster verkaufte, ist [270] bei Großhaslach erwähnt worden. Weitere Acquisitionen machte das Kloster dort nicht. Dem jeweiligen Besitzer des Hofes wurde die Aufsicht auf die benachbarten Klosterwaldungen übertragen. Es wohnten damals in dem Orte 2 Bauern und 4 Köbler, von welchen 5 den Kleinzehnten an den Pfarrer in Großhaslach abzugeben hatten.


53. Regelsbach,

Pfarrdorf bei Schwabach. Das Kloster erwarb daselbst zwei Höfe, einen durch Schenkung von Albert Rindsmaul i. J. 1253. Siehe oben beim 9. Abt.


54. Reitersaich,

Weiler bei Roßstall. Das Kloster erwarb dort vier Höfe, einen 1367 durch Kauf von einer Nürnberger Familie. Im 30jährigen Kriege verödeten drei dieser Höfe.


55. Reuth,

Kirchdorf, Filial von Neuendettelsau, wurde nach und nach ganz heilsbronnisch. 1213 kaufte das Kloster dort zur Zeit des 5. Abts Albertus (s. dort) einen Hof. Der Verkäufer war Friedrich von Haslach. Der Abt ließ den Kauf vom hohenstaufischen Kaiser Friedrich II. bestätigen. 1254 vertauschte das Kloster Güter in Michelbach, Grub und Baldingen und erhielt dafür Güter (vermuthlich Oettingische) in Reuth. Weitere Erwerbungen daselbst von den Grafen von Truhendingen führten zum Streit, bis es 1282 durch ein Übereinkommen zwischen dem 13. Abt Heinrich von Hirschlach und dem Grafen Friedrich von Truhendingen und dessen Frau Agnes zum Frieden kam.

Reuth war bis 1453 ein Weiler und nebst den umliegenden Weilern Neuses, Mosbach, Watzendorf, Wollersdorf, Aich und Mausendorf nicht in die naheliegenden Orte Windsbach, Neuendettelsau und Weißenbronn gepfarrt, sondern nach dem entfernteren Großhaslach. Das Verhältniß zwischen den Eingepfarrten und ihrem Pfarrer war meist unerfreulich. Um 1433 haderten die Pfarrkinder in Reuth und in den ebengenannten Weilern [271] fortwährend mit ihrem Pfarrer Hertlein in Großhaslach über Mein und Dein, über Offertoria und Anderes. Durch Vermittelung des 22. Abts Kötzler und der Pfarrer von Ammerndorf, Roßstall, Petersaurach und Kirchfarrnbach kam es endlich zu einem Vergleich. Der Pfarrer Hertlein und je ein Mann von den genannten Weilern wurden nach Heilsbronn einberufen und von einem gleichfalls einberufenen Notarius publicus ein weitschweifiges Instrument (In nomine etc. Anno 1447, regnante Friderico Rege romano, anno ejus septimo, 3. Maji, in Infirmitorio monasterii Fontis salutis, in stuba superiori in mei notarii testiumque subscriptorum praesentia etc.) verabfaßt. Darin hieß es: „Den Bewohnern jener eine Meile von Großhaslach entfernten Weiler wird gestattet, nach der ersten in Haslach gehaltenen Beichte das Sakrament bei den ihnen näher wohnenden Pfarrern zu empfangen, ohne Entrichtung von Stolgebühren an ihren Pfarrer in Haslach. Doch haben sie ihre Mutterkirche in Haslach jährlich dreimal zu besuchen, an Ostern, Pfingsten und Weihnachten, wenigstens eine oder zwei Personen aus jedem Hause, bei schlimmer Witterung, Krieg oder Seuchen wenigstens eine oder zwei Personen aus jedem Orte. Die nicht eine Meile Entfernten haben die Mutterkirche wenigstens siebenmal jährlich zu besuchen. Alle Parochianen sind zu drei Hauptoffertorien ihrem Pfarrer verpflichtet. Item haben sie ihm den üblichen Synodalhaber zu reichen mit dem großhaslacher Kornmaß, und dieses muß voll, mit beiden Händen einmal gedrückt und gehäuft sein. Item die Käse (caseos decimales ac caseos venillares sive rogationum); und wenn der Pfarrer diese als zu klein nicht annimmt, für jeden Käse drei Denare. Beide Parteien versprechen durch Handgelübde an Eidesstatt dieses Alles zu halten, und verlangen von mir, als Notarius publicus, ihnen dieses Instrument zu fertigen. So geschehen in Gegenwart des Subcellarius Töter, des Camerarius Püchsenmeister, der Herren Osterstickel und Schlosser von Weißenbrunn, als berufenen Zeugen. Et ego Pet. Sickinger de Heydelberga, clericus wormaciensis diocesis, publicus imperiali auctoritate notarius, [272] hoc instrumentum confeci signoque ac nomine meo signavi.“ Dieß war der Stand der Sache i. J. 1447. Sechs Jahre darauf, 1453, beantragten die Bewohner der sieben Weiler bei dem Abt Kötzler die Erbauung einer Kapelle, deren Patrone die Jungfrau Maria, Johannes der Täufer und Kunigunde sein sollten. Der Bischof von Würzburg genehmigte den Antrag, bestimmte aber zugleich, daß dadurch die Parochialrechte des Pfarrers in Haslach nicht geschmälert werden sollten. 1473 beantragten die sieben Weiler beim 23. Abt Wegel die gänzliche Lostrennung von der Mutterkirche und die Gründung einer eigenen Pfarrei. Wegel berief hierauf nach Heilsbronn den öffentlichen Notar Krel, welcher in Gegenwart des Pfarrers Trebs von Großhaslach, der Chargirten des Klosters und der Zeugen Johann von Eib und Georg Haller das Instrument über die Lostrennung verabfaßte. Darin hieß es: „Der Pfarrer zu Haslach empfängt alljährlich 6 Sra. Korn als Entschädigung von den Ausgeschiedenen und verpflichtet sich dagegen, ferner keine Forderung weder an das Kloster, noch an die Ausgeschiedenen zu machen und diese nicht weiter zu molestiren, noch zu perturbiren.“ Anfang und Schluß des Instruments lauten: „In nomine etc. Anno 1473 Indictione sexta pontificatus sanctissimi in Christo patris Sixti papae IV. 9. Junii in mea et testium subscriptorum praesentia, venerabilis pater Petrus (Wegel) sacrae theologiae professor cum senioribus monasterii ex una, dominus Heinr. Trebs de Nordling, vicarius perpetuus in Grosshaslach ex altera parte, quaestionem exortam ex parte separationis filialis ecclesiae in Rewt extinquendam cupientes etc. Acta sunt haec in Haylsprunn in domo abbaciali praesentibus Johanne de Eib armigero et Georio Haller, residente in Pruckperg. Et ego Wolfgangus Krel, clericus bambergensis, publicus notarius, hoc instrumentum confeci.“ Der Bischof Rudolf von Würzburg genehmigte den Inhalt dieses Instruments, verfügte aber weiter: „Das Patronat der neuerrichteten Pfarrei steht dem Kloster Heilsbronn zu. Der von diesem zum Pfarrer ernannte J. Baldrauß wird hiermit bestätigt, aber zugleich [273] verpflichtet, der Mutterkirche Haslach alle Ehre zu erweisen, alljährlich an der Kirchweih, Sonntag vor St. Jakob, mit seinen Parochianen mit Fahnen und Reliquien in Prozession nach Großhaslach zu ziehen, dort dem Meßgottesdienst beizuwohnen, es sei denn, daß eben kapitale Feindschaften oder Kriege daran hinderten. Folgende Bezüge gehen von der Pfarrei Haslach auf die neuerrichtete Pfarrei über: Zehnten von Watzendorf, Triebendorf, Eich, Wernsbach, Bechhofen, Suddersdorf, Mosbach, Ziegendorf, Kleinhaslach, Reuth (spezifizirt), Gülten, Fastnachtshühner, auch 13 Pfund von Äckern und Wiesen in Mosbach bei Spalt etc. In quorum testimonium sigillum nostrum appendimus. Datum Herbipoli 1473.“ Das geringe Kapitalvermögen der neugegründeten Pfarr- und Kirchenstiftung wurde in kleinen Summen von 20 bis 90 Gulden ausgeliehen gegen hypothekarische Versicherungen, welche in der damals üblichen Form von Verkäufen verfaßt wurden. Der Abt Wegel (s. dort) entlehnte von der Kirchenstiftung 70 fl. zur Kompletirung eines Darlehens, welches er dem Kurfürsten Albrecht Achilles versprochen hatte. 1504 starb der dortige Pfarrer Heymann. Sein Nachfolger wurde vom Abt Bamberger ernannt und in der üblichen Weise dem Bischof präsentirt. Im Eingang des Präsentationsschreibens hieß es: Reverendo in Christo Laurentio, herbipolensis ecclesiae praesuli, Sebaldus abbas. Ad parochialem ecclesiam sanctorum Johannis baptistae et Kunigundis in Rewt per decessum Engelhardi Heyman vacantem, discretum virum Hermannum Molitor, clericum bambergensis dioceseos, pro rectore praefatae ecclesiae vestrae reverendae paternitati duximus praesentandum.

Unerfreulich war, wie wir gesehen haben, das Verhältniß zwischen den Pfarrern und ihren Parochianen in der katholischen Zeit. Es blieb unerfreulich nach der Lostrennung von Haslach und wurde nicht besser durch die in Reuth, wie allenthalben auf dem Klostergebiete oktroyirte Reformation. Wie die Errungenschaft der evangelischen Freiheit vom Landvolk auf dem ganzen Klostergebiete gedeutet und ausgebeutet wurde, ist oben berichtet worden, [274] insonderheit in den Berichten über den Bauernkrieg. Auch in der Pfarrei Reuth wurde die reformatorische Freiheit dahin gedeutet, daß man nicht mehr schuldig sei, gewisse Abgaben an den Pfarrer zu leisten. Dieser Ansicht huldigend, verweigerten die Parochianen in Reuth, Aich und Mausendorf ihrem Pfarrer Thom. Meyr in Reuth Jahre lang, der angeführten Feststellung durch den Bischof i. J. 1473 entgegen, den sogenannten Rughaber. Der Pfarrer reichte daher 1529 beim Abt Wenk eine, vermuthlich vom Richter Hartung verfaßte Beschwerdeschrift ein, worauf die Schädiger und der Beschädigte nach Heilsbronn einberufen wurden. Der Abt übertrug die Bereinigung der Sache dem Probst Forchtenberger von Bonhof, dem Bursarius Fröhlich und dem Richter Hartung; die Verklagten versprachen, dem Ausspruch dieser drei Verordneten sich zu fügen. Jeder Bauer hatte bisher zwei Metzen Haber und einen Käse, jeder Köbler eine Metz und einen Käse zu geben. Der Ausspruch lautete: „Fortentrichtung, wie bisher.“ Dafür versprach der Pfarrer, seinen möglichen Fleiß anzuwenden mit Sakramentreichen in der Kirche und allem Andern. Die Bauern und Köbler hielten ihr Versprechen nicht, blieben renitent, wurden verhaftet, gegen Bürgschaft und nach geschworener Urphet zwar entlassen, mußten aber dem Abt angeloben, bis Ostern zu verkaufen und wegzuziehen.

In dem benachbarten Neuendettelsau lebte damals ein Pfarrer Namens Windisch, welcher die eheliche Tochter des Bauern Martin Keck in Reuth heirathete, daselbst mit den Verwandten seiner Braut den Kirchgang hielt und vom dortigen ebengenannten Pfarrer Meyr nach der brandenburgischen Kirchenordnung getraut wurde. Windisch zog von Neuendettelsau weg auf die Pfarrstelle in Pfaffenhofen, wo man von ihm einen Ausweis über seinen aufrichtigen und ehrlichen Ehestand verlangte. Windisch bat um Ausstellung dieses Zeugnisses den Richter Hartung, welcher hierauf verfuhr wie folgt: Er berief nach Heilsbronn den Kopulator Meyr, zwei Brüder der Pfarrerin Windisch und einen dritten Mann aus Reuth. Der Kopulator erklärte zu Protokoll: „Ich habe den Pfarrer Windisch nach meiner gnädigen Herren [275] Markgrafen Kirchenordnung öffentlich und christlich in Reuth kopulirt.“ Die andern drei Zeugen erklärten: „Die Ehe ist mit unserem und der ganzen Freundschaft gutem Willen und Wissen geschlossen worden; wir haben der Trauung beigewohnt und bezeugen, daß sich die beiden Eheleute bisher fromm und ehrlich gehalten haben.“ Hartung, als Notarius publicus, fügte dieser „Kundschaft“ seine Beglaubigung bei. Die Art und Weise, wie derartige Atteste auf Grund von Matrikeln heutzutage ausgestellt werden, war damals nicht üblich.

Auf den Pfarrer Meyr folgte J. Behaim, dessen Verkehr mit der Gemeinde gleichfalls unerfreulich war. Einer seiner Parochianen in Watzendorf versprach, ihm einen Acker pachtweise zu überlassen, nahm aber sein Versprechen zurück. Der Pfarrer erhob Klage und verlangte, den Verklagten zu zwingen, sein Versprechen zu halten. Allein der Richter Hartung ging darauf nicht ein, bestrafte aber den Verklagten wegen Injurien. Kein Pfarrer blieb lang auf der gering dotirten Stelle; man sah voraus, daß die Pfarrei ihre Selbstständigkeit bald wieder verlieren werde. Dieses erhellt aus den Verhandlungen über die Meßnersstelle. 1531 verlieh der Abt Schopper das Meßnershaus für 10 fl. erblich an J. Groner „mit der Bescheidenheit und Fürgeding, daß er und seine Nachkommen das Meßnersamt treulich ausrichten sollen. Dafür soll ihm und seinen Nachkommen jährlich von H. Conrad in Raytersaich oder dessen Nachkommen ein Simra Korn gereicht werden. Auch sollen sie rayß- und steuerfrei sein, weil eine Pfarr zu Reuth beständig bleibt. Wo aber solche Pfarr mit der Zeit abging und man zu Reuth keines Meßners mehr nothdürftig sein würde, soll ein Herr in Hailsbrunn Macht haben, mit solchem Haus seines Gefallens fürzunehmen.“ Von 1545 an war kein eigener Pfarrer mehr in Reuth. Der Pfarrer von Weißenbronn predigte dort alle 14 Tage. Mosbach und Neuses hielten sich zur Kirche in Windsbach. 1559 wurde das Pfarrhaus sammt den zur Pfarrstelle gehörigen Grundstücken in Erbpacht verliehen an J. Hering, welchem aufgegeben wurde, 25 Gulden sogleich, und dann alljährlich 21/2 fl. an den Pfarrer in [276] Weißenbronn und 42 Pfennige an das Kloster zu zahlen. In dem Vertrage hieß es: „Trüge sich zu, daß Reuth wieder einen eigenen Pfarrer erhalten würde, so sollte der Besitzer des Anwesens gehalten sein, Alles wieder zurückzugeben gegen Rückempfang der 25 fl. und Vergütung der Reparaturkosten.“ Der Fall trat nicht ein: Reuth erhielt nie wieder einen eigenen Pfarrer.

Zur Zeit des 35. Abts Wunder gestalteten sich die Verhältnisse in Reuth sehr traurig. Das Kirchenvermögen war gering. Die Eingesessenen seufzten unter schweren Lasten, 1572 und 73 unter Mißwachs und Theuerung. Daher ihre Bitte um Erlaß ihrer rückständigen Gülten und Zinsen. Der wohlwollende Abt befürwortete ihre Bitte beim Markgrafen Georg Friedrich und berichtete: „Die Leute sitzen an einem bösen, sandigen, unfruchtbaren und kalten Ort, haben kein Futter, konnten lange Zeit her kein Jahr ihre Getreidgülten gewähren. Es gibt in ihrer Flur nasse und kalte Felder, auf denen in nassen Jahren das Getreide ausrostete und erfror, so daß 20 Morgen nur 5 bis 6 Schober Korn gaben, in trockenen Jahren aber austrockneten, so daß das Getreide umfiel. Das Korn war hutzelig, das Brot voll Kleie. Keiner baute seinen Bedarf. Keiner konnte sein Gut verkaufen, da Niemand kaufen mochte. Es blieb ihnen nichts übrig, als die Güter zu behalten, an den Bettelstab zu kommen und endlich ins Elend zu ziehen. Es ist zu fürchten, daß sie aus Armuth und Schulden Alle Haus und Hof verlassen und der Herrschaft die Güter liegen lassen müssen. Wir wissen nicht, warum ihnen vor Alters so schwere Gülten auferlegt worden sind. Völliger Erlaß ihrer Gülten ist nicht rathsam, um des Beispiels willen. Wir halten für das Beste, die Hälfte aller Rückstände zu dem geringen Anschlag von 11/2 fl. das Simra in Geld entrichten zu lassen.“ In Folge dieser Befürwortung wurde auf fürstlichen Befehl den Schwerbelasteten bewilligt, ihre Gülten mit 2 fl. das Simra zu bezahlen. Das Simra Korn kostete in jener theuren Zeit 10 fl. und darüber.

Noch trauriger wurden die dortigen Zustände im folgenden Jahrhundert, da Reuth mehr als alle Orte in der Umgegend von [277] Heilsbronn im 30jährigen Kriege durch Feuer litt. Am Ende des Krieges berichtete das Amt: „Reuth, ganz heilsbronnisch, ist hinweggebrannt, sammt dem Kirchlein.“ Schon 1636 lautete der Bericht bei 8 Höfen: „Alle öde und alle Besitzer todt“; und 1658, zehn Jahre nach dem Friedensschlusse: „Alle 10 Höfe öde und wüst und der Herrschaft heimgefallen.“ Die Herrschaft gab sich alle Mühe, die unbewohnten und unbebauten Güter an den Mann zu bringen. Erst 1658 gelang es, einen Ansiedler, Beckmeier, zu gewinnen. Er erhielt einen Hof zum Geschenk und hatte vorerst lediglich das Handlohn zu zahlen. Das Amt berichtete über ihn, nachdem er das Gut sieben Jahre lang besessen hatte: „Er ist ein arbeitsamer Mann, der am ersten in dieses verwilderte Dörflein gezogen, viel sauere Arbeit darin gethan und alles Vermögen zur Erbauung eines Hauses und Scheuerleins angewendet. Und weil zumal vor dem Wild fast keine Frucht davon zu bringen, der Grund von Natur kalt und unergiebig ist: als ist ihm von Amtswegen versprochen worden, ihn bei 50 fl. Steuer zu lassen. Er hat zwei Öchslein, drei Zweijährlinge und zahlt 1 fl. 56 kr. Baudung.“ Drei Jahre nach diesem ersten Ansiedler gewann die Herrschaft einen zweiten, Scherzer, und verkaufte an ihn für zehn Gulden 511/2 Mgn. Äcker, 61/2 Tgw. Wiesen und einen Mgn. Wald. Nachdem er vier Jahre lang gewirthschaftet hatte, berichtete das Amt über ihn: „Hat weder Haus noch Stadel gebaut, wohnt daher in Aich; hat von seinen 511/2 Mgn. nur 8 angebaut und von seinen schuldigen Abgaben nichts entrichtet. Daher sollte ihm das Gut nicht länger gelassen werden.“ Gleichzeitig gewann die Herrschaft den dritten Ansiedler, Reingruber, und überließ ihm für 8 Gulden Kaufschilling und 32 Kreuzer Handlohn ein Heiligengütlein mit 12 Mgn. Äckern und 5 Tgw. Wiesen. Nachdem er zwei Jahre lang gewirthschaftet hatte, berichtete das Amt über ihn: „Ein junger arbeitsamer Mann, konnte aber gleichwohl nach zweijähriger Arbeit von seinen 8 fl. Kaufschilling nur 2 fl. an den Pfarrer in Weißenbronn zahlen, da er genug zu thun hatte, in diesen zwei Jahren ein Haus zu bauen, aber noch keinen Stadel, auch [278] die Äcker nicht, die noch in Büschen liegen. Nur die Wiesen lieferten einen Ertrag.“ So konnten bis 1665 von den 10 Gütern in Reuth nur diese 3 an den Mann gebracht werden. Erst 1687 waren alle Güter angebracht, nachdem mancher Käufer entlaufen und sein Gut der Herrschaft abermals heimgefallen war. Die während der dreißigjährigen Verödung in Rückstand gebliebenen uneinbringlichen Gülten beliefen sich bei einem Gute auf 176, bei andern auf 191 bis 207 Simra Korn.

Im Jahre 1652, da das ganze Dorf noch in Asche lag und keine Aussicht auf Wiederherstellung war, schrieb der Pfarrer Odontius in Rohr an die Regierung: „Zur Wiedererbauung unseres Gotteshauses (in Rohr) bedürfen wir eines Taufsteines. In der Kirche des abgebrannten Dorfes Reuth ist einer vorhanden und ein Altar, die Kirche aber sonsten ruinirt. Wir bitten um diese.“ Die Regierung verfügte, den Taufstein gegen Revers abzugeben. Zehn Jahre darauf beschloß man auch in Reuth, nachdem sich dort wieder einige Leute angesiedelt hatten, die Wiederherstellung des Kirchleins. Der Pfarrer Dürr von Weißenbronn, nachdem er die Gottshauswiese wieder erkundet und für 10 fl. verkauft und in den Nachbarorten kollektirt hatte, brachte 44 fl. zusammen. Das Klosteramt lieferte die Baumaterialien und 25 fl. So gelang es, das Kirchlein wiederherzustellen und Leichenkreuz, Bahrtuch etc. anzuschaffen. In ähnlicher Weise wurde 1669 der Thurm reparirt und 1681 das Glöcklein angeschafft.

Ein anderes Reuth, wo das Kloster gleichfalls Güter erwarb, nennt ein Schenkungsbrief folgenden Inhalts: „Wir Gebrüder Konrad und Heinrich, genannt von (Burg)-Salach, Ministeriales des kaiserlichen Hofes, erklären, daß wir aus göttlicher Eingebung (divinitus inspirati) unsere zwei Höfe, die Singol und Husner bebauen, in dem Dorfe Reot dem Abt (Heinrich von Hirschlach) und Konvent zu Halsprunne gegeben haben mit der Bestimmung, daß, wenn wir innerhalb dreier Jahre sterben würden, unsere Schenkung fest bleiben soll, so daß an unserem dereinst alljährlich Tags nach Martini zu feiernden Jahrtage die Gefälle von den zwei Höfen halb den Konventualen gereicht, halb [279] aber zur täglichen Messe am Altar St. Georgii verwendet werden sollen. Würden innerhalb der drei Jahre wir von unsern Ehefrauen Erben erhalten oder Einer von uns sterben, so soll die Schenkung gänzlich widerrufen sein und der Besitz der Höfe auf den Überlebenden und seine Erben übergehen. Deß zu Urkund wollen wir, daß dieser Brief mit des Abts und unsern beiderseitigen Siegeln versehen werde. Zeugen: Kunrad, Dekan in Ettenstat; Albertus, Pfarrer und Bruder in Ellingen; Albertus, Pfarrer in Waltingen; Morelinus, unser Präpositus, genannt von Nenslingen; Bertholdus von Reot und Andere. Actum in Halsbrunne am Tage St. Elisabeth 1288.“ Dieser Brief ist zwar in Heilsbronn ausgefertigt; allein das darin genannte Reuth ist nicht das zwischen Heilsbronn und Windsbach, sondern das bei Greding und Weißenburg gelegene Reuth am Wald. Nicht weit davon, in Burgsalach, Ettenstadt, Walting und Nenzling, lebten die beiden Schenker und die Urkundenzeugen.


56[.] Rohr,

Pfarrdorf zwischen Heilsbronn und Schwabach. Zur Zeit des 19. Abts Arnold (s. dort) erhielt das Kloster in den Jahren 1357 bis 86 in Rohr Gefälle theils durch Kauf, theils durch Schenkungen vom Magister Mengos, Arzt des Burggrafen Friedrich V. und der heilsbronner Mönche, ingleichen vom Erzbischof Heinrich Anavarsensis. 1511 kaufte der 25. Abt Bamberger daselbst ein Gut, laut Kaufbrief, besiegelt von Balthasar von Wolfstein, Pfleger zu Kammerstein. Die letzte Acquisition machte der 35. Abt Wunder. Er kaufte i. J. 1569 Gefälle, früher der Kirchenstiftung Neuendettelsau zugehörig. Nunmehr waren der heilsbronnischen Unterthanen in Rohr 6 an der Zahl. Neben diesen hatten Nürnberg, Onolzbach, Eichstätt, Deutschorden und das Spital Schwabach Unterthanen daselbst. Letztere waren zuvor Ehenheimisch. 1578 schrieb der dortige Pfarrer Redlein (später in Weißenbronn), daß seine ungehorsamen Pfarrkinder ihm seine Zehnten und andere Bezüge schmälerten, daß er in Güte nichts von ihnen bringen könne, daß er in stetem Zorn und [280] Armuth bei ihnen sitzen müsse. Um dieselbe Zeit schrieb der 35. Abt Wunder: „Zu Rohr gibt es der verschlagenen Bauersleute viele; sie lassen sich lieber in den Wirthshäusern als in der Kirche finden.“ Der amtliche Bericht während des 30jährigen Krieges lautet: „Alle sechs heilsbronnischen Höfe sind öde, die Bewohner todt oder in der Fremde.“ Und vier Jahre nach dem Kriege: „Das Dorf ist mehrentheils abgebrannt.“


57. Rückersdorf,

Weiler bei Immeldorf. Das Kloster erwarb dort zwei Höfe, einen durch Kauf von Martin von Eib i. J. 1503 für 160 fl. (s. oben beim 25. Abt). Im 30jährigen Kriege „weggebrannt.“


58. Schlauersbach,

Weiler an der Rezat, bei Immeldorf. Oben beim 13., 16. und 18. Abt wurde berichtet, daß 1291 von der Dornbergischen Familie, 1333 vom Kanonikus Potenstein durch Schenkung und 1351 von Gottfried von Vestenberg durch Kauf Gefälle in Schlauersbach an das Kloster gekommen sind. Doch wurde der Ort nur zum kleinsten Theil heilsbronnisch.


59. Schwaikhausen,

Weiler bei Großhabersdorf. Adelheid und Petrissa von Solzburg verkauften 1268 (s. oben bei Bürglein) an den 12. Abt Rudolf mehrere Güter, darunter auch einen Hof in Schwaikhausen. 1282 schenkte Herman Steiner (Lapidarius) von Nürnberg seinen Hof in Schwaikhausen dem Kloster (s. beim 13. Abt). Der 19. Abt Arnold und sein Nachfolger (s. dort) kauften daselbst 1362 und 1387 einen Hof und Gefälle von der Brandwiese. Auch von der Nürnberger Familie Holzschuher wurden Gefälle in Schwaikhausen dem Kloster geschenkt. Das Kloster erwarb dort im Ganzen vier Höfe, im 30jährigen Kriege insgesammt abgebrannt.


60. Sendelbach,

Weiler bei Engelthal und Hersbruck. In Sendelbach, Oberasbach, Tiefenbach (bei Ellingen), Ammerndorf und Deberndorf [281] schenkten Speiser von Kadolzburg und seine Frau zu ihrem Seelenheil zur Stiftung einer Grabstätte und eines Jahrtages mehrere Gefälle dem 14. Abt Konrad von Brundelsheim. Sie hatten kein eigenes Siegel und baten daher den Abt von Egidien und den Pfarrer von St. Sebald um Besiegelung ihrer Schenkungsurkunde, in welcher sie erklärten: Noverint omnes, quod nos Rudigerus dictus Speiser de Kadoltspurch et Juta conjux pro salute animarum nostrarum domino abbati Chunrado et conventui in Halsprunne omnes redditus nostros infra scriptos donavimus, videlicet in Sendelbach 1 lib. 30 den. 24 casei; in Aspach 5 sum. silig. in Tiefenbach 12 sum; item molendinum Bertholdi juxta Amelratdorf 2 sum. item in Theberndorf etc. Volumus quod redditus utilitati conventus deputentur et nobis ibidem traditis ecclesiastice sepulture anniversarium nostrum peragatur in missis et orationibus, et conventui sollempne servicium ministretur. Datum in Nuremberg 1304 praesentibus dom. Heinr. Holzschuher, Cun. Katerbekke etc.


61. Steinhof,

Einzelhof (jetzt zwei Häuser) bei Weißenbronn. Ein Kaufbrief von 1340 lautet: „Ich Götz von Vestenberg[16] und ich Frau Agnes, seine Wirthin, thun kund, daß wir verkauft haben dem Kloster zu Halsbrunn unsern Hof, den Steinhof, und gültet alle Jahr 6 Sra. Korn etc. Die haben uns dafür gegeben 160 Pfund guter Heller. Und setzen zu Bürgen Ritter Burkhard von Seckendorf, Vogt zu Onolzbach, Heinrich von Otlingen, Albert und Conz von Vestenberg, welche manen und laisten: Herr Burkhard zu Onolzbach, der von Otlingen zu Wizenburg, die von Vestenberg zu Windsbach.“ Über einen am 6. Dez. 1506 im Steinhof verübten Raub und dessen Bestrafung durch die prompte Justiz der heilsbronner Laienbrüder siehe Bd. I beim 25. Abt. Der Steinhof, zu welchem 168 Morgen Äcker und [282] 17 Tgw. Wiesen gehörten, verödete im 30jährigen Kriege und fiel der Herrschaft heim. Haus, Hofhaus und Scheune brannten zwar nicht ab, standen aber Jahre lang öde und verfielen. Erst im zweiten Jahre nach dem Kriege fand sich ein Käufer, Craft, welcher in dem etwas besser erhaltenen Hofhause wohnen mußte, da das Wohnhaus täglich den Einsturz drohte. Er erhielt das ganze zehntfreie Gut für 120 fl.


62. Suddersdorf,

Weiler bei Bertholdsdorf. Der oben Bd. I, beim 9. Abt zitirten Bulle zufolge erwarb das Kloster schon vor 1249 Gefälle in „Sudansdorf.“ Der 23. Abt Wegel kaufte 1473 von Heinz Apel, gesessen zu Suddersdorf den Zehnten von dessen 2 Höfen für 62 Gulden. Über die Acquisition der Waldung Urlazz bei Suddersdorf siehe Bd. II, bei Geichsenhof. Das Kloster erwarb dort vier Höfe, welche noch im 17. Jahre nach dem Kriege ganz verödet waren.


63. Trachenhöfstett,

Weiler bei Weißenbronn. Der 9. Abt Edelwinus erwarb 1245 Güter in „Traichshovestet“ durch Tausch von Konrad und Rudiger von Dietenhofen (I, 69). Der Ort bestand aus zwei Höfen, welche beide heilsbronnisch wurden, im 30jährigen Kriege zwar nicht abbrannten, aber verödeten und der Herrschaft heimfielen. Den einen, mit 78 Mgn. Äcker, 6 Tgw. Wiesen und 10 Mgn. Wald, kaufte für 30 fl. Hans Ammon, 76 Jahre alt, über den das Amt berichtete: „Muß alle Arbeit mit seinem 15jährigen Sohne thun, da kein Dienstbothe zu ihm in die Wildniß ziehen will; kann daher seine jährlichen 2 fl. 29 kr. Baudung und 6 Sra. Korn nicht einhalten.“


64. Triebendorf,

Kirchdorf, jetzt Filial von Bürglein, früher von Großhaslach, in den heilsbronner Aufzeichnungen „Markt-Triebendorf“ genannt, zum Unterschied von „Dorf-Triebendorf“ bei Weißenbronn. Peter Haller von Nürnberg verkaufte 1440 und 42 mit Konsens des [283] Bischofs Antonius von Bamberg und des Kurfürsten Albrecht an den 22. Abt Kötzler Güter, Gülten und die Mühle zu Triebendorf. Ein dortiger Schneider schenkte seine Güter dem Kloster und lebte als Pfründner in Heilsbronn; daher im Vigilienbuch beim 27. April der Eintrag: Est anniversarium patris et matris Henrici Flocken, sartoris nostri et praebendarii nostri de bonis in Tribendorf. Über die Entstehung der dortigen Kapelle und der Jahrmärkte kann nichts berichtet werden. Die Jahrmärkte betreffend schrieb der letzte Abt Wunder: „Das Wirthshaus im benachbarten Bonhof (s. dort) kaufte 1569 Hein. Weber, welcher vorstellte: Zu Triebendorf, wo bloß drei Höfe sind, werden jährlich drei Märkte gehalten, die aber Niemand mehr besucht; keiner währt über eine Stunde. Ich habe mit schweren Kosten die Schenkstatt zu Bonhof gekauft und bitte, die drei Märkte nach Bonhof zu verlegen.“ Der Abt vernahm die Besitzer der drei Höfe, welche erklärten: „daß sie über die Entstehung der drei Märkte nichts wüßten und gegen die Verlegung zweier Märkte nichts einwendeten, wenn man ihnen den dritten am Tage Matthäus, ihrer Kirchweih, ließe.“ Der Abt sandte diese Erklärung an den Markgrafen Georg Friedrich mit folgendem Beibericht: „Zu Markt Triebendorf oder Merckendorf, wie es oft genannt wird, war vor Alters ein feiner Flecken mit drei großen Jahrmärkten. Der Flecken ist vermuthlich durch Hinfälligkeit der Inwohner also in Abnahme und die Güter in Ödung gerathen, daß die Herrschaft Hailsbrunn alle Güter daselbst in drei Höfe getheilt, auch zu den drei Höfen noch drei Köblersgüter gemacht hat. Die drei Märkte sind sehr gering und ist dem Kloster damit nichts gedient. Es dürften daher dieselben auf andere des Klosters Flecken zu verlegen sein, z. B. zwei nach Bonhof und einer nach Weißenbronn, wodurch das Kloster und die Orte mehr Umgeld und größeren Nutzen haben würden.“ Der Markgraf verfügte, daß an jedem der drei genannten Orte ein Jahrmarkt gehalten werden sollte. Demzufolge wurde in Triebendorf fortan nicht mehr dreimal, sondern nur einmal jährlich Gottesdienst gehalten. Lokalkirchenvermögen war nicht vorhanden. Die baufällige [284] Kapelle wurde 1606 durch Beiträge der Einwohner und des Markgrafen reparirt, im 30jährigen Kriege nicht niedergebrannt, aber ruinos und 1674 restaurirt. Nur die Mühle brannte während des Krieges ab, die übrigen Anwesen nicht, verödeten aber, fielen der Herrschaft heim und lagen 1665 meist noch in Büschen. Der Käufer eines Anwesens entlief und nahm anderwärts eine Hut an.


65. Turndorf,

Weiler bei Weihenzell. 1279 zur Zeit des 12. Abts schenkte Kastellan Siboto Grötsch[17] von Nürnberg mit Zustimmung seiner Frau, Hedwig, Gefälle in Brunn, ferner die Grötchenmühle und ein Lehen in Torrndorf dem Kloster. Er erklärte in seinem Übergabsbriefe, daß er diese Schenkung aus Verehrung der glorreichen Jungfrau und ihres Sohnes mache in Hoffnung ewiger Vergeltung, und verordnete, daß ihm und seiner Frau Jahrtage in Heilsbronn gehalten, ihre Leichname dort begraben und während der Advents- und Fastenzeit allsonntäglich den Mönchen eine besondere Erquickung (specialis refectio) gereicht werden sollte.[18] Zur Sicherung der Dotation habe er den Burggrafen Friedrich (III.) und Herrn Herdegen von Gründlach, dessen Kastellan er sei, gebeten, ihre Siegel diesem Instrumente beizufügen. Sehr begütert in Turndorf waren die Herren von Dornberg. Nach dem Tode Wolframs von Dornberg i. J. 1289 erscheint dessen Wittwe Richze und nach deren Tod ihre Tochter Kunigunde und deren Ehemann Gottfried von Heideck[19] im Besitz der dortigen Güter. Gottfried und Kunigunde (s. Beitr. S. 229 bis 231) verkauften nothgedrungen i. J. 1311 ihre fünf Höfe in Turndorf an den 13. Abt Heinrich. Der Verkaufbrief beginnt: Nos Gotfridus nobilis de Heidecke recognoscimus, quod nos de consensu Chunigundis nostrae [285] conthoralis nec non amborum nostrorum heredum bona nostra in villa Thurndorf, quae ad ipsam Chunigundim jure hereditario ex obitu dominae Richze de Dornbergh seu matris et ad nos fuerunt devoluta, urgente nos necessitate gravium debitorum, religiosis ac dilectis in Christo abbati et conventui in Halsprunne vendidimus pro 300 libris hal. Dann werden die fünf Hofbesitzer und ihre schuldigen Leistungen genau bezeichnet, z. B.: „Hans Schnecke hat 1 Pfund Heller, 3 Malter Waizen, 1 Schwein, 12 Käse, 4 Hühner zu geben.“ Gottfried und Kunigunde versprachen dem Kloster „Werschaft“, hängten ihre Siegel an, benannten als Ausstellungsort ihr Kastrum Lichtenau und als Zeugen ihren Kapellanus Berthold (s. oben bei Petersaurach), den Schultheiß Sifrid, den Miles Konrad, genannt Probst, zwei Pröbste und drei andere Mönche von Heilsbronn. Von dem ebenbezeichneten Hofe des Bauern Schnecke mußten weiter 2 Pfund Heller, 31/2 Malter Korn etc. jährlich abgegeben werden, damals an einen Lehensmann Gottfrieds von Heideck, an den Ritter Gottfried Vogel. Allein auch dieser verkaufte 1311 an das Kloster diese Gefälle mit Zustimmung seiner Frau und seines Lehensherrn. In der Urkunde über den Verkauf heißt es daher: „Ego Gotfridus dictus Vogel, miles, patere volo, quod religiosis in Halsprunne vendidi pro 80 libris hal. de consensu Alheidis, collateralis meae, nec non Gotfridi, filii mei, curiam meam in villa Thurndorf, quam Alheidi collaterali nomine dotis prius tradidi et eidem Alheidi nunc in recompensam tria feuda in villa Bischofsbach (Büschelbach), quae tenet Surheimer, dedi. Et ego Alheidis recognosco, quod omnia supra narrata ex mea voluntate processerunt. Et ego Gotfridus Vogel, miles, et ego Alheidis praesentes dedimus litteras sigillis nobilis Gotfridi de Heidecke, a quo antedictam curiam hactenus in feodo tenuimus, nec non Chunegundis conthoralis robore munitos. Et ego Gotfridus de Heidecke profiteor, quod saepedictam curiam, a nobis in feodo procedentem, religiosis in Halsprunne jure perpetuo appropriamus, jure feodali penitus [286] renunciantes.“ Angehängt wurden das Dornbergische, Heideckische und Vogelische Siegel. Vier von den vom Kloster acquirirten fünf Höfen brannten im 30jährigen Kriege ab. Alle fünf fielen der Herrschaft heim und konnten erst nach Jahren an den Mann gebracht werden.


66. Unterschlauersbach,

Kirchdorf, Filial von Seubersdorf. Oben I, 32 wurde erwähnt, daß Otto der Heilige i. J. 1124, sonach acht Jahre vor der Stiftung des Klosters Heilsbronn, Güter in Unterschlauersbach (16 Morgen, das Kirchenlehen und die Mühle) dem Kloster Michelsberg schenkte und die Beschützung dieser Güter dem Grafen Rapoto von Abenberg auftrug. Der Anfang seines Schenkungsbriefes lautet: „In nomine etc. Otto, octavus Babenbergensis Ecclesie Episcopus, universorum noticie patere volumus, qualiter nos divini amoris instinctu Cellam in occidentali parte montis beati Michaelis in honore Domini et beate Fidis Virginis construximus eamque cum omnibus appendiciis suis Cenobio S. Michaelis donavimus et ad fratrum inibi Deo servientium sustentationem apud Slurspach 16 mansus donavimus una cum Ecclesia et dote ejus ac Molendino, ipsius allodii commissionem per manum domini Hermanni Abbatis ejusdem loci fidei Rapatoni Comiti tuendum commisimus.“ Dann wird der Schirmvogt ermahnt, sich gegen die Grundholden keine Erpressungen zu erlauben. Zeugen: Eberhardus Prepositus; Egilbertus Decanus; Cunradus Custos; Tuto Scolasticus. Laici: Fridericus de Luterbach; Arnolt de Kunstat et frater ejus Wirnt; Ezzo de Burgelin et frater ejus Uto de Willihalmsdorf. Die zuletzt genannten Ezzo und Uto werden auch in der heilsbronner Stiftungsurkunde unter den Zeugen genannt. Das St. Michaelskloster blieb 192 Jahre lang im Besitz der bezeichneten Güter, verkaufte aber dieselben 1316 an Gutend von Seckendorf. Im Verkaufsbriefe hieß es: „Eberhard, von G. G. Abt, Manigold Prior der Samunge gemeiniclichen des Gotshaus ze Sant Michel uf dem Münchberg auzzerthalben der Mur ze Babenberg, veriehen, [287] daz wir unser Dorf ze Slursbach mit Huben, Ekkern, Holz etc. und mit allem dem Rehte, daz wir an der Kirchen do haben, und an der Widam und an der Mül und mit allen anderen Rehten, ez si ze Dorf oder ze Velde, als ez von unsern Vorfaren an uns kumen, dem ersamen Man Herrn Gutende dem Viztum von der Newen Stat und seinen Erben haben verkauft umb hundert Pfunt Haller und drizzige Pfunt und umb ein halb Pfunt Haller fürbaz ewiclichen ze besizen etc. Geben uf dem Münchberg 1316.“ Acht Jahre darauf kamen die bezeichneten Güter durch Tausch an das Kloster Heilsbronn. Der Lehensherr urkundete hierüber: „Wir Friedrich (IV.) von G. G. Burggraf zu Nürnberg, vergehen, daß für uns ist kommen unser lieber Ritter Gutende von Seckendorf und hat kund gethan, daß er all sein Gut und die Vogtei zu Nieder-Slursbach hat geben zu Wechsel den geistlichen Leuten, Abt (Suppanus) und Konvent der Sammunge zu Halsprunne um ihre eigenen Güter, die sie haben zu Neuses unter Schurberch, dazu sie ihnen haben aufgegeben etwieviel Pfennige. Darum eignen wir dem Abt die Vogtei zu den Gütern zu Niedern-Slursbach und verziehen uns daran unsere Lehenrechte. 1324.“ Vierundzwanzig Jahre früher erhielt das Kloster Güter in Schlauersbach von Konrad von Linde durch Tausch. Der vom Burggrafen Johann I. besiegelte Vertrag lautete: „In nomine etc. Ego Cunradus dictus de Linde confiteor, quod accedente dilecte Juthe, nunc uxoris mee, cum domino Abbate (Heinrich von Hirschlach) et Conventu in Halsprunne pro bonis suis in Lubendorf pro bonis meis in Slursbach permutationem facere cupiens etc.“ Konrad von Linde hatte kein eigenes Siegel und bat daher um Siegelung den Burggrafen, welcher hierauf erklärte: „Nos vero Johannes Burggravius confitemur, quod predicti Cunnradi nostri fidelis precibus invitati nostrum sigillum duximus appendendum. Datum Kadeltzpurch, 4 Id. Jan. 1300.“ Noch in demselben Jahre starb der Burggraf und wurde in Heilsbronn begraben.

Im Jahre 1357 kaufte der 19. Abt Arnold Gefälle in Unter-Schlauersbach für 120 Talente. Während der zwei folgenden [288] Jahrhunderte war dort oft „Spen und Zwietracht“, z. B. 1471 zwischen dem Stift Haug in Würzburg, dem Pfarrer in Dietenhofen und Seiz Pfinzing in Nürnberg einerseits und der Ortsgemeinde andererseits wegen des Zehnten, bis vier erwählte Schiedsrichter, der 23. Abt Wegel als Obmann, den Streit schlichteten. 1581 waren die Streitenden: die heilsbronnischen Unterthanen in Schlauersbach, der Pfarrer Scherzer in Dietenhofen und die Pfinzinge in Nürnberg. Es handelte sich um Zehnten und einen Weiher. Die Verhandlungen wurden in Heilsbronn vom Richter Faber gepflogen. Im Ganzen erwarb das Kloster daselbst 14 Höfe, sonach wohl den größten Theil des Dorfes. Den Gottesdienst in der dortigen St. Andreas-Kapelle besorgte vor der Reformationszeit ohne Zweifel der jeweilige Kaplan zu Kleinhaslach, ein stabiler Expositus des heilsbronnischen Pfarrers von Großhaslach (s. oben Bd. II, bei Kleinhaslach). Später fungirten daselbst die Pfarrer und Kapläne von Dietenhofen. Der Verkehr zwischen dem Parochus in Dietenhofen und seinen Parochianen in Unterschlauersbach war bisweilen sehr unfreundlich. 1555 verklagten die Unterschlauersbacher beim 33. Abt Schörner ihren Pfarrer Rebner zu Dietenhofen, weil er nicht mehr an hohen Festen bei ihnen predige, auch nicht mehr bei ihnen Taufen und Abendmahl halte, ob sie gleich ihm den Zehnten reichen müßten. Eben so mache er es in Seubersdorf. Der Abt gebot, den Zehnten zu verweigern, worauf der Pfarrer sich fügte. Über die Gründung der Kirche geben die heilsbronner Aufzeichnungen keine Nachricht. Das Lokalkirchenvermögen war stets gering. Die Kirchenrechnungen wurden von Heilsbronn aus abgehört. „Die Gottshäuser in den drei Orten Kleinhaslach, Seubersdorf und Unterschlauersbach werden aus den Heiligenintraden unterhalten, dependiren aber von Heilsbronn.“ (1681.) Die Reparaturkosten i. J. 1689 bestritt zunächst die Kirchenstiftung Unterschlauersbach, da sie aber nicht viel besaß, größtentheils das Klosteramt Heilsbronn. Über die Rechnungsabhör war stets Streit zwischen den Herren von Leonrod und Heilsbronn. Jene unterlagen. Zwei Jahre nach dem 30jährigen Kriege [289] berichtete das Amt Heilsbronn: „Dieses Dorf ist ganz wüste und eingefallen; alle 14 heilsbronnischen Höfe sind öde.“ Noch i. J. 1665 waren 11 dieser Höfe dem Amt heimgefallen und konnten nur mit Mühe an den Mann gebracht werden, die Mühle für 30 Gulden. Über Kompetenz wurde nach wie vor dem Kriege gestritten. In den Kirchen zu Kleinhaslach, Seubersdorf und Unterschlauersbach wurde für die gnädige Herrschaft, die Markgrafen, gebetet. Der Junkherr von Leonrod verlangte aber das Gebet lediglich für sich, schrieb einen Buß- und Bettag aus und verbot die Abhaltung des von der markgräflichen Regierung ausgeschriebenen Buß- und Bettages, was weitläuftige Verhandlungen zur Folge hatte. Der benachbarte Weiler Oberschlauersbach gehörte in die Probstei Zenn (Neuhof) und wird daher dort aufgeführt werden.


67. Volkersgau,

Weiler bei Schwabach. Die ersten Acquisitionen machte daselbst der 9. Abt Edelwinus (s. dort) und ließ sich dieselben vom Papst Innocenz IV. i. J. 1249 bestätigen. Wie die Bestätigungsbulle zeigt, wurde in der päpstlichen Kanzlei aus Volkersgau der ungeheuerliche Name „Fokaldisgehor“. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach ließ sich den Besitz i. J. 1295 auch vom Kaiser Adolf von Nassau, seinem Gast und großen Gönner, bestätigen. Mitdorfherr des Abts war des Kaisers Vetter, der in Heilsbronn begrabene Graf Emicho[20] von Nassau (s. Bd. II, bei Nürnberg). Albrecht, des Kaisers Adolf Nachfolger und Todfeind, aber dem Abt gleichfalls sehr gewogen, besaß gewisse, dem jeweiligen Kaiser vom Kastrum Kammerstein und von der Stadt Schwabach zustehende Gefälle, verpfändete aber dieselben an den Grafen Emicho zur Sicherung eines Darlehens. Hieraus erwuchsen Differenzen zwischen dem Grafen und dem Abt bezüglich der Jurisdiktion und zwar bezüglich der Frage: ob die Klosterunterthanen in Volkersgau verbunden seien, in Kriminal- und Civilsachen ihr Recht in Schwabach beim Grafen zu nehmen. In [290] wohlthuender loyaler Weise berief dieser zur Erörterung des Sachverhalts eine Kommission nach Schwabach, bei welcher er selbst präsidirte. Sein Sachwalter (officialis) war der Miles Ludwig von Seckendorf. Heilsbronnischerseits erschien als Sachwalter (procurator) der Mönch Hartmundus, welcher Männer aus Volkersgau als Zeugen vorführte und das ebengedachte Bestätigungsinstrument des Kaisers Adolf vorlegte. Der Graf überzeugte sich, daß das Recht auf Seite Heilsbronns war und stellte dem Kloster zur Anerkennung eine Urkunde zu, worin es hieß: In nomine etc. Nos Emicho, D. gr. Comes de Nassouwe et Anna, nostra conjux dilecta, filia quondam Friderici (III.) illustris Burggravii de Nurenberg, constare volumus, quod cum serenissimus dominus noster Albertus, Romanorum Rex, nobis castrum dictum Cammerstein et oppidum Swobach cum omnibus suis redditibus, homagiis, jurisdictione etc. obligaverit pro quadam pecuniae quantitate: de jurisdictione sollicite perquirentes quorundam recepimus ex relatu, quod religiosorum monasterii in Halsprunne homines in villa Volkerskaw residentes, singulis annis ter in anno in oppido Swobach deberent stare juri et super criminalibus et civilibus objectis parere, secundum quod inibi dictaret scabinorum sententia; nonnullis asserentibus ex adverso, praedictos homines a nostra jurisdictione de jure fore exemptos: Ea propter de veritate informari plenius cupientes, antedictos homines ad judicium Swobach fecimus evocari, qui in nostra praesentia probaverunt etc. Unde non potuimus praedictos homines salva conscientia compellere, ut in Swobach starent juri, sed ipsos duximus absolvendos a jurisdictione, quam habemus, et in his scriptis absolvimus, pronunciantes, eos liberos ab omni jurisdictione in Swobach. Itaque nos eos ad judicia in Swobach non vocabimus super quibuscunque casibus perpetratis in villa Volkerskaw. Angehängt wurden die Siegel des Grafen und seiner Frau. Der 18. Abt Büchelberger hielt es für rathsam, nach Emicho’s Tod von dessen Sohn Johann[21], [291] welcher gleichfalls in Heilsbronn begraben liegt, sich urkunden zu lassen, wie folgt: „Wir Johann Graf von Nazzawe und wir Johann sein Sohn veriehen, daß wir unterwiesen sind, daß der Abt und Convent zu Halsprunn also von römischen Kaisern und Königen gefreit sind, daß alle ihre Hintersassen für keinerlei Gericht gezogen sollen werden, denn allein vor desselben Klosters und vor seine Amtleute, oder vor römische Kaiser und Könige oder deren Hofrichter. So verzeihen wir der Ansprach, die wir hätten zu des Klosters Leuten in Volkerskawe, daß sie in unser Ehehaftes Gericht zu Schwobach sollten sein gegangen, und sagen sie desselben Ehehaften Gerichts zu Schwobach ledig und frei. Zeugen: Ritter Engelhart von Tanne; Heinrich und Ulrich unsere Schreiber; Rül Brunster unser Diener. 1360.“ Vater und Sohn hängten ihre Siegel an. Über die Nassauische Familie siehe Beitr. S. 233–35. Daß der 22. Abt Kötzler aus Volkersgau gebürtig war und 1452 als Schiedsrichter dort fungirte, ist oben bei diesem Abt berichtet worden. Von den acht heilsbronnischen Höfen daselbst brannten sieben im 30jährigen Kriege ab und fielen der Herrschaft heim: „Ist nur ein Zimmer übrig geblieben, welches hernach auch eingefallen. Das ganze Dorf ist in Asche gelegt.“ Nach dem Kriege kaufte Hans Mayr von gnädiger Herrschaft für 15 Gulden den größten Hof: 463/4 Mgn. Äcker, 113/4 Tgw. Wiesen, 11 Mgn. Holz, 21/2 Tgw. öde Weiher, und verpflichtete sich, 4 Sra. Korn, 21/2 Sra. Haber und 1 fl. 401/4 kr. Gült jährlich zu entrichten. Während der ersten drei Jahre konnte er nur die Scheune bauen, aber nicht das Wohnhaus; er bewohnte das Hirtenhaus, das einzige im Kriege nicht abgebrannte Zimmer. Die übrigen Höfe wurden in ähnlicher Weise zu 5 bis 10 Gulden verkauft. Zehntberechtigt war das Kloster Ebrach.


68. Wasserzell,

Weiler bei Ansbach. Der einzige Hof, welchen das Kloster daselbst erwarb, wurde für ein Geldgeschenk gekauft, welches die 1357 und 1361 gestorbenen Burggrafen Johann II. und [292] Albrecht der Schöne „zum Selgeret gegeben und geschickt haben.“ Über den jährlichen Gültertrag vom Hofe und über die vom Burggrafen Friedrich V. und vom 19. Abt Arnold gemachten Anordnungen bezüglich der dafür alljährlich abzuhaltenden Seelenmesse ist oben Bd. I beim 19. Abt Arnold Nachricht gegeben worden. Gilg, der Besitzer des Hofes um 1549, bat seinen Lehensherrn, den 30. Abt Wirsing, um Schutz gegen die markgräflichen Schäfer, welche von Lengenfeld aus Wasserzell und die umliegenden Orte belästigten. Auch gab es Streitigkeiten zu schlichten, welche Gilg mit einem Grenznachbar in Schmallnbach hatte.


69. Wattenbach,

Weiler bei Immeldorf. Gottfried von Heideck[22] und seine Frau Kunigunde, geborne von Dornberg, besaßen einen großen Theil des Ortes, verkauften aber ihre meisten dortigen Güter i. J. 1314 an Herrn Ulrich den Haller zu Nürnberg, zuerst „die Vogtei über den genannten Hallers Hof,“ und setzten zu Bürgen Herrn Cunrad den Probst, den Ritter Cunrad den Stameler, Cunrad den Feldener und Cunrad den Lotter, die versprachen, wenn nöthig, in Nürnberg zu laisten. In einem andern, an demselben Tage ausgefertigten Briefe hieß es: „Wir Gottfried von Haidegge und Frau Kunigund thun kund, daß wir gegeben haben dem Herrn Ulrich dem Haller 3 Güter und 3 Vogteien über die 3 Güter zu Waitenbach (Wattenbach) mit den Rechten darauf, das sind 14 Pfund 2 Schilling Haller Gelds, und kommt je das Pfund Gelds um 12 Pfund Haller. Darum haben sie uns gegeben 169 Pfund und 4 Schillinge Haller.“ Einbedungen war Gestattung des Rückkaufs binnen 4 Jahren gegen Erlegung der 169 Pfund. Ein Rückkauf erfolgte nicht. Die beiden Heideck’schen Söhne Konrad und Friedrich, welche noch zwei Höfe im Orte besaßen, stritten fortwährend mit der Familie Haller über die Jurisdiktion, bis endlich (1352) die Streitenden durch Schiedsmänner bewogen wurden, zu erklären: [293] „Wir sollen das Vergangene auf sich beruhen lassen und Freunde sein. Wir, die Herren von Heideck, wollen mit dem Gericht des Dorfes nichts mehr zu schaffen haben, sondern es dem Franz Haller überlassen, zwei Höfe ausgenommen, über die uns die Vogtei zusteht.“ 43 Jahre darauf verkaufte die Haller’sche Familie ihre meisten Güter zu Wattenbach an den 20. Abt Stromer für 1260 Gulden laut stadtgerichtlicher Verhandlung, worin es hieß: „Ich Friedrich von Laufferholtz, Schultheiß, und wir die Schöffen der Stadt Nürnberg veriehen, daß für uns kommen ist Bruder Johann Hübner, Bursner zu Halsprunn, von des Herrn Abts Berthold und Conventswegen mit den Zeugen Herrn Carl Holzschuher und Herrn Friz Heymendorfer, die sagten auf ihren Eid, daß Herr Martin Haller und seine Wirthin das ihnen eigen Dorf Wattenbach, zwei Güter ausgenommen, von welchen die Vogtei den Herren von Heideck zustünde, an das Kloster verkauft haben. Darüber geben wir dem Kloster diesen Brief. 1395.“ Im Ganzen erwarb dort das Kloster 10 Höfe, im 30jährigen Kriege „alle hinweggebrannt, öde und der Herrschaft heimgefallen.“ Erst im 17. Jahr nach dem Kriege gelang es, vier Höfe à 8 fl. bis 9 fl. 30 kr. wieder anzubringen.


70. Watzendorf,

Weiler bei Bertholdsdorf. Das Kloster erhielt dort Zehnten theils durch Geschenk von Seyfrid Bruschenkel, theils durch Kauf von den Herren von Pfefferbalk. Diese verkauften ihren Zehntantheil 1336 an den 16. Abt Gamsfelder. Im Kaufbriefe hieß es: „Wir Konrad und Burkhard Gebrüder, genannt Pfefferbelge[23], vergehen, daß wir verkauft haben den geistlichen Leuten zu Halsprunne unsern Theil des großen Zehnten zu Watzendorf bei Bertholdsdorf für 58 Pfund Heller und geloben, daß wir ihnen den Zehnten von unserem Herrn, dem Burggrafen, sollen eignen. Darüber setzen wir zu Bürgen Eberhard unsern Bruder, Götzen von Weitersdorf unsern Oheim und Marquart [294] von Arberg. Ob sie an dem Zehnten gehindert würden, so haben sie Gewalt, die Bürgen zu manen, und die sollen laisten zu einem offenen Wirth zu Windsbach. Darüber geben wir ihnen diesen Brief, da ich Konrad mein Siegel angehangen habe. Unter demselben verbinde ich Burkhard auch mich, wann ich kein Siegel habe. Wir auch Götz von Weitersdorf, Marquart von Arberg und Eberhard Pfefferbelg vergehen der Bürgschaft. Darüber zu Urkund habe ich Götz mein Insiegel angehangen. Unter dem verbinde auch ich Markert mich, wann ich kein Insiegel habe. Und ich Eberhard verbinde mich unter meines Bruders Konrad Siegel, wann ich auch keines habe. Zeugen: Bruder Berthold Pignot der Unterkellner (Subcellarius), Bruder Konrad Schreiber der Förster (Forestarius), Heinrich unser Amtman (wahrscheinlich in Bertholdsdorf) und Stüchs unser Hübner zu Watzendorf.“ Weitere Verkäufe der Herren von Pfefferbalk siehe oben bei Geichsenhof und unten bei Wollersdorf. Die gedachte Gült kaufte 10 Jahre später der 17. Abt Friedrich von Hirschlach. Der Kaufbrief lautete: „Ich Konrad Vogt von Watzendorf, Bürger zu Windespach, und Kunigund, seine Wirthin, vergehen, daß wir unsern Theil Wiese, die Auwewis, verkauft haben dem Abt und der Sammunge zu Halsprunn für 131/2 Pfund Haller. Darüber geben wir ihnen diesen Brief, versiegelt mit des vesten Herrn Gottfried von Weitersdorf Insiegel. Bekenne auch ich Gottfried von Weitersdorf, Richter zu Windespach, daß ich mein Insiegel an diesen Brief gehangen. 1346.“ Derselbe Abt Friedrich kaufte i. J. 1349 Gefälle vom Hofe des Bauern Daum. Hermann Snöd, ein nürnberger Patrizier, hatte die Gefälle geerbt und verkaufte sie nun mit Zustimmung seiner Frau Veln, seines Sohnes Konrad und seiner Tochter Heilen an das Kloster. Man verfuhr dabei nach damaligem Brauche wie folgt: Beim Stadtgericht Nürnberg erschien, vom Kloster abgeordnet, ein Mönch, Bruder Konrad vom See, mit zwei Zeugen, auf deren Aussage das Gericht urkundete: „Ich Heinrich von Berg, Schultheiß, und die Schöffen veriehen, daß für uns im Gericht kommen ist Bruder Konrad vom See mit den Zeugen Herrn Hermann [295] Maurer und Herrn Hertel Volkmar, die sagten auf ihren Eid, daß sie Zeugen wären, daß Herr Hermann Snöd und seine Wirthin und ihr Sohn und ihre Tochter dem Bruder Cunrad vom See zu kaufen geben ihren Hof zu Watzendorf, den Eber der Daum baut, und hätten zu Bürgen gesetzt den vorgeschriebenen ihren Sohn Cunrad und Cunrad Ketelndorfer, des Herrn Hermann Snöd Bruderssohn. Da bat Frager um einen gerichtlichen Brief darüber, der wurde ihm ertheilt mit unseres Gerichts Insiegel 1349.“ Trotz dieser Feststellung ergaben sich nach 5 Jahren Konflikte, so daß der folgende 18. Abt Büchelberger eine nochmalige Feststellung für nöthig erachtete. Er beauftragte seinen Expositus im heilsbronner Hofe zu Nürnberg, mit denselben Zeugen beim Stadtgericht zu erscheinen und dieses erklärte: „Ich Chunrad Grozz der Schultheiß und die Schöffen veriehen, daß für uns kommen ist Bruder Chunrad der Waibler, Meister im halsprunner Hof, mit den Herren Maurer und Volkmar, die sagten auf ihren Eid, daß Herr Snöde, seine Wirthin, ihr Sohn und ihre Tochter dem Bruder Cunrad vom See zu kaufen geben ihren Hof zu Watzendorf. 1349. Zeugen: Herr Cunrad Tewfel, Herr Friz Krawter und Herr Berthold Tucher. 1354.“ Hedwig Nusserin von Nürnberg schenkte dem Kloster 26 Talente zum Ankauf eines Zehnten von einem Gute in Watzendorf. Das dortige Gemeindeleben war im Reformationszeitalter unerfreulich. Der 33. Abt Schörner äußerte sich darüber in einem Briefe an den Amtmann Christoph von Seckendorf zu Windsbach in folgender Weise: „Die dortigen Unterthanen der mancherlei (viererlei) Herrschaften sind alle voll Neid und Haß wegen Wasser, Weide, Hirtenpfründe und Weth. Da ist beständiges Klagen und Prozessiren. Wären sie Alle unter einerlei Herrschaft, so wäre der beste Rath, sie Alle zusammen in einen Thurm zu werfen und sie so lang bei Wasser und Brot darin zu lassen, bis sie einig würden. Ohne Zweifel würden sie dann bald einig werden.“ Im 17. Jahre nach dem 30jährigen Kriege lautet der Bericht über den Ort: „Öde und hinweggebrannt.“


[296]
71. Weißenbronn,

Pfarrdorf. Das Kloster erhielt bei seiner Gründung (s. Abschn. II, 1) zwar in dem nach Weißenbronn gepfarrten Weiler Betzmannsdorf ein Besitzthum, aber nicht im Pfarrdorfe selbst. Nach und nach kam es aber in den Besitz sämmtlicher 38 Anwesen, auch des Pfarrpatronats. Wann, wie und von wem es dort seine ersten Besitzungen erhielt und welche Dorfherren es damals neben sich hatte, kann nicht berichtet werden. Im 13. Jahrhundert besaß es bereits nicht bloß Gefälle, sondern auch drei Höfe, die es, wie auch andere naheliegende Höfe in Ketteldorf, Weiterndorf, Berghof und Geichsenhof, in eigener Regie bewirthschaftete. Die darauf ruhenden Gefälle hatte es an Wirntho von Dietenhofen zu entrichten, befreite sich aber von dieser Servitut durch Ablösung, indem es Gefälle an zwei andern Orten an Wirntho abtrat. In der vom Stadtgericht Nürnberg ausgefertigten und dem 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) zugestellten Tauschurkunde hieß es: In nomine etc. Ego Wirntho de Dietenhouen recognosco, quod ego et conjux pro quibusdam bonis domini Henrici abbatis et conventus in Halsprunne, quae habebant in Butendorf et Huslin pro redditibus meis, quos de possessionibus eorum, id est de tribus praediis in villa Wizenbrunnen habeo, permutationem facere desiderans, meos redditus in Wizenbrunnen, videlicet 6 sumerina avenae et 18 denarios conventui trado. Actum in Nuremberg 1286. Der 14. Abt Konrad von Brundelsheim (s. dort) verlieh am 23. Juni 1318 ein dortiges Gut an einen treuen Klosterdiener. Die vom Käufer erlegten 36 Pfund Heller wurden zu Anschaffungen im Burggrafenhause verwendet, laut folgender Urkunde: „Wir Chunrad Abt und die Sammunge veriehen. Wann wir haben befunden, daß unser Gasthaus (Burggrafenhaus, Domus hospitum in Heilsbronn, Beitr. S. 53 f.) in Breten ist gefallen an Bettgewand, Tischlachen und anderem Hausrath, das Noth ist zu bessern, darum haben wir dem jungen Dyhßler zu Wizenbrunn, unserem besunderlichen und lieben Diener, und Frawen Adelheide, seiner Wirthin, das Gut verkauft [297] um 36 Haller, die wir gelegt haben an unseres Gasthauses Nothdurft. Doch hat er und seine Erben jährlich an das Kloster zu geben 6 Sra. Haber, 3 Pfund Haller. Auch hat er seinem Vater zu Leibgeding zu geben 11/2 Sra. Haber, 60 Pfennige, 28 Käse, 6 Hühner und 80 Eier bis an seinen Tod.“ Die Badstube und das Wirthshaus betrieb das Kloster in eigener Regie. Kurz vor Anfang der Reformation wurde auch das Pfarrpatronat nebst Gütern erworben, laut folgender Urkunde: „Ich Fritz Lidwach[24] zum Chammerstein, dieser Zeit Amtmann in Cadolzburg (er wohnte damals in Neuendettelsau) bekenne, zu kaufen zu geben dem Herrn Abt Sebald (Bamberger) und Convent meine nachgeschriebenen Güter: 1) Das Gut zu Ror, das Hermann Pauer besitzt. 2) Zwei Gütlein zu Weißenbrunn, auf welchen sitzen Friz Müllner, Pfister (Bäcker) zu Hailsbrun, und Marg. Sewerin. 3) Das Kirchenlehen oder jus patronatus daselbst. Für das Alles hat mir das Closter eine Summe Geldes (laut Abtsrechnung 200 fl.) gegeben. Deß zu Urkund hab ich mein Siegel angehängt und auch den vesten Albrecht von Wilmansdorf zu Wilmansdorf, meinen Oheim, gebeten, sein Siegel anzuhängen. 1516.“ Schon lange vor dieser Erwerbung stand dem Kloster die Jurisdiktion im Orte zu, auch die Abhör der Stiftungsrechnungen. Das Kirchenstiftungsvermögen war niemals bedeutend. Um 1500 bezog die Kirchenkasse jährlich 1 Sra. Haber oder 11 Pfund Gült von einem Hofe in Mitteleschenbach, 11 Pfund von einer Wiese bei Schwaikhausen, 20 Pfund von einer Wiese bei Bechhofen, 20 Pfund von einer Wiese bei Windsbach, 2 fl. aus einem Kapital von 25 fl., 14 Pfund ungefähr vom Opferstock, zusammen circa 36 fl. Damit mußten alle Kultusbedürfnisse und Baukosten bestritten werden. Der 1501 gestorbene Pfarrer Friedrich legirte 6 fl. zu einem Meßgewand. Sein Nachfolger Keim und die beiden Heiligenpfleger ließen den Schwibbogen am Chor erhöhen und den Kernter oder das Beinhäuslein hinter die Kirche verlegen. Ferner kauften sie für 11 fl. rhein. eine silberne Patene [298] und einen silbernen Kelch mit einem Fuß von Kupfer. 1503 brachten sie durch freiwillige Beiträge 18 fl. rhein. zusammen zum Ankauf der „Tafel auf dem Choraltar“, d. h. Schnitzbilder für den St. Michaelsaltar, gefertigt in Nördlingen, vermuthlich von demselben Meister, der die Schnitzbilder auf dem Peter- und Paulsaltar in Heilsbronn fertigte. Der letzte dortige Pfarrer vor dem Reformationsanfang war der ebengenannte Hans Keim. Er resignirte 1525 wegen Krankheit. Über die meist unerfreulichen Zustände und Vorgänge in Weißenbronn im Reformationsjahrhundert ist oben Nachricht gegeben worden, besonders Abschn. VI, 3.

Der 30jährige Krieg hatte in Weißenbronn keine totale Verwüstung und Verödung zur Folge. Während der 12 ersten Kriegsjahre beschränkten sich die Drangsale auf Einquartierungen. Im Juni 1631 hatte man noch keine Ahnung von den fünf Monate später gekommenen größern Drangsalen, wie aus den weitläuftigen Verhandlungen über die Errichtung einer Schmiede hervorgeht. Der deßfallsige Antrag der Gemeinde lautete: „Unser Marktflecken (s. oben bei Triebendorf) hat 36 Herdstätten, eine Pfarrkirche und jährliche Marktgerechtigkeit, also wohl mehr als der Weiler Weiterndorf ein Recht auf eine Schmiede, die wohl errichtet werden kann, da die Kriegsunruhe verhoffentlich meist vorüber ist.“ Allein die Kriegsunruhe nahm zu, so daß über die Schmiede vorerst nicht weiter verhandelt werden konnte. Durch Tilly’s Zug gegen Nürnberg und seinen Rückzug im November wurde die Gegend um Weißenbronn und Heilsbronn schwer heimgesucht. Ebenso hausten im folgenden Frühling 1632 schwedische Truppen, die gleichfalls nach Nürnberg zogen, in Weißenbronn plünderten, auch einige Bewohner, die sich zur Wehr setzten, verwundeten. Noch größeres Verderben kam in diesem Jahr durch das zirndorfer Lager. In Folge der dadurch herbeigeführten Drangsale verödete Weiterndorf (s. dort), auch die dortige Schmiede. Weißenbronn litt weniger und erholte sich bald, weßhalb daselbst noch während des Krieges eine Schmiede errichtet werden mußte. Bei Errichtung derselben i. J. 1639 erklärte die Gemeinde: „Nachdem bei diesen noch schwebenden Kriegsläuften der benachbarte Fleck [299] Weiterndorf in merklichen Abgang gekommen und ein Schmied nicht mehr dort wohnen kann, wir aber zur Fortsetzung des Ackerbaues einen Schmied jederzeit nöthig haben: als ist uns gestattet worden, einen Schmied anzunehmen, jedoch mit dem Vorbehalt, daß wir Weiterndorf seine Gerechtigkeit nicht nehmen. Demnach geloben wir, wenn es sich ergäbe, daß Weiterndorf an Inwohnern wiederum sollte wachsen, darum wir Gott bitten, daß wir alsdann unsere Schmiede wiederum gänzlich aufheben wollen.“ Besonders schwer heimgesucht wurde in Weißenbronn der Pfarrer Kasp. Ihring, Sohn eines Buchbinders und Meßners zu Heilsbronn und Zögling der dortigen Fürstenschule. Er sagt in einem seiner Berichte: „Ich bin 13 Jahre in Weißenbronn gewesen in höchster Gefahr Leibes und Lebens, Hunger und Kummer, von einem unbarmherzigen Croaten am Haupt sehr verwundet, mit blutigem, bloßem Haupt bei kalter Nacht unbarmherzig umhergeschleppt worden (zur Erpressung einer Summe Geldes), bis ich endlich von einem deutschen Soldaten aus Mitleid heimlich bei Schwabach mit einem Sprung ins kalte Wasser bei eitler Nacht bin errettet worden.“ Am 21. Dezember 1633 übernachtete Herzog Bernhard von Weimar mit einem Regiment Infanterie und 137 Pferden in Heilsbronn und hielt gute Mannszucht. Seine Mannschaft wurde zum Theil nach Weißenbronn verlegt. Am 28. desselben Monats lagen abermals schwedische Truppen daselbst. Der Befehlshaber derselben, Kapitän Schindler, schrieb an den Richter Ayrer in Heilsbronn: „Nachdem ich mit der Compagnie hier zu Weißenbronn angelangt und wenig Vorrath gefunden: als wolle Herr Richter unverzüglich Brot und etliche Eimer Bier verschaffen; sonst will ich die halbe Compagnie nach Heilsbronn quartieren und meinem Gefallen nach hausen lassen. Wonach er sich zu richten und Unheil zu verhüten. Signatum im Quartier Weißenbronn. Matthäus Schindler.“ Im Frühling 1637 wurde von Picolminischen Truppen, und zwar vom Volk des Obristen Ludwig von Fürth, des Wengler und des Oberstlieutenants Paradeiser von Schwabach, in Weißenbronn geplündert. Auf markgräflichen Befehl fertigte der Klosterverwalter Förster in Heilsbronn [300] ein „Verzeichniß, was vom 1. Januar bis 17. Nov. 1638 des Klosters Heilsbronn Unterthanen von Nacht- und Winterquartieren, Durchzügen und Plünderungen von römisch-kaiserlicher Majestät Kriegsvolk, Brand, Abnahme des Viehes und Anderem für Schaden geschehen.“ Bei Weißenbronn ist der Schaden auf 372 fl. angegeben mit dem Bemerken: „Dieser Schaden wäre zu verschmerzen gewesen, wenn wir nicht acht Wochen lang an unserem Feldbau wären verhindert worden.“ Sechs Bewohnern des Ortes wurden zwölf Pferde weggenommen. 1642 im August wurden bei Weißenbronn, Betzmannsdorf und Höfstetten wieder 11 Pferde auf dem Felde von Reitern weggenommen. Der Verwalter Krebs bemerkt dabei: „Niemand wagte, den Dieben nachzusetzen. Habe mein Lebtage keine feigere Leute gesehen. Keiner hat das Herz, eine Büchse loszubrennen oder Reiter zu verfolgen.“ Von 1632 bis 46 wurde keine Rechnung über die Kirchenkasse gefertigt; doch gingen während dieser 14 Jahre 201 fl. ein, so daß man dem Pfarrer und Meßner ihre kleine Besoldung reichen, die von den Soldaten zerschlagenen Fenster, Thüren und Öfen in der Kirche und im Pfarrhause repariren und einen zinnernen Abendmahlskelch anschaffen konnte. Das Meßnershaus war ganz eingegangen und unbewohnbar. Der genannte mißhandelte Pfarrer Ihring pastorirte acht Jahre lang zugleich auch Heilsbronn, nachdem der dortige Pfarrer Snoilsik vom Hunger weggetrieben worden war und das Klosteramt nicht mehr die Mittel besaß, einen Pfarrer zu besolden. Für seine Funktionen als Verweser von Heilsbronn sollte Ihring jährlich 3–4 Sra. Korn beziehen; allein auch dazu reichten die Mittel der Amtskasse nicht aus, so daß er am Ende der Verwesung 37 Sra. zu fordern hatte, aber nur 2 empfangen konnte. Die Regierung war außer Stand, ihm mehr als 10 Sra. zu geben, entschädigte ihn aber dadurch, daß sie ihn nach Bürglein beförderte, wo sein Einkommen zwar auch kärglich war, aber dadurch etwas gebessert wurde, daß die Pfarrstelle in Großhabersdorf wegen Mittellosigkeit unbesetzt bleiben und mit Bürglein kombinirt werden mußte. Seine Lage in Weißenbronn schildert er – nach dem Zeugniß der Beamten in Heilsbronn, wahrheitsgetreu – [301] wie folgt: „Ich habe all mein Vermögen, so ich von meinem Weib erheirathet, 123 fl. leichter Währung, allein in das trockene Brot aufwenden müssen, sintemal ich das Simra Korn zu 16 bis 32 Rthlr. hab zu Ansbach kaufen müssen, dabei sich’s oft begeben, daß mir auf dem Weg ist Alles abgenommen worden. Endlich hab ich halb Kleie und halb Korn gebacken, welches neben dem vielen Schrecken mir an meiner Gesundheit geschadet und ich auch in große Schuld und Verachtung gerathen. Mein Gehalt i. J. 1644 bestand in 34 fl., Geldanschlag von 3 Sra. Zehntkorn, 1 Sra. Gerste und 2 Mtz. Waizen. Hab Alles selber ausgezählt und auf dem Felde zusammengetragen, die Kosten zu ersparen. An kleinen Gefällen 5 fl. Davon soll ich mit Weib und Kindern leben. Ein Knecht hat so viel. Die Accidenzien von 141 Seelen sind sehr gering. Reuth liegt noch ganz in Asche.“ Zach, Ihrings Nachfolger, war drei Jahre lang, bis zu Ende des Krieges, in Weißenbronn und „nagte am Hungertuch“, wie der Verwalter Krebs schrieb. Der darauf folgende Pfarrer Kon. Renner hatte bei seinem Amtsantritt i. J. 1650 ein noch kärglicheres Einkommen, da Heilsbronn und Rohr wieder eigene Geistliche erhalten hatten und keiner Pastorirung mehr von Weißenbronn aus bedurften. Er war, wie seine neuangestellten Amtsnachbarn Müller in Petersaurach und Knoll in Heilsbronn, durch den Krieg nicht milder geworden. Mit Ersterem, den wir bei Petersaurach näher kennen gelernt haben, haderte er wegen der Trauung eines Brautpaares in Aich. Mit Letzterem, dem Pfarrer Knoll in Heilsbronn, lebte er in geselligem Verkehr und starb in dessen Haus, indem er mit einem jungen Menschen bis tief in die Nacht hinein zechte, in heftigen Streit gerieth und von dem Jüngling durch einen Messerstich getödtet wurde. Der Mörder entfloh. „Ist das Fraischamt Windsbach in das Kloster hereingefallen und hat das Fraischzeichen mit Hauung eines Spanes aus dem Thürpfosten in der Prädikatur geholt.“ Die damalige Prädikatur wurde später abgetragen. Das jetzige Pfarrhaus in Heilsbronn war damals noch nicht Pfarrhaus. Siehe Beitr. S. 214. Die Existenz des nachfolgenden Pfarrers Dürr in [302] Weißenbronn war immer noch höchst kümmerlich. Doch erhielt er endlich von den beiden Fürstenhäusern 10 fl. Addition in Folge einer Bittschrift, zu welcher der Klosterverwalter bemerkte: „Sein Anbringen ist der Wahrheit gemäß. Die von ihm benannten Orte sind annoch (1663) gar unbewohnt. Von Suddersdorf genießt er noch kein Körnlein. In Wollersdorf sind zwar etliche wenige Haushalten, sind aber allerdings verwachsen. In Reuth sind erst zwei Haushalten. Er muß sich kümmerlich betragen. Die Unterthanen sind mit ihm zufrieden und würden ihn ungern verlieren.“ Im Jahre 1665 waren in Weißenbronn nur noch 5 Anwesen unbewohnt, öde und der Herrschaft heimgefallen.


72. Weißmannsdorf,

Weiler bei Roßstall. Das Kloster, schon 1249 dort begütert, prozessirte zum Schutz seiner dortigen Unterthanen lange Zeit beim Gericht in Roßstall wegen eines Wasserflusses etc. 1255 mit Albert Rindsmaul von Grünsberg.


73. Wernsbach,

Kirchdorf, Filial von Neuendettelsau. Das Kloster erwarb dort eine Wiese und Gefälle von drei Höfen. In dem Briefe über den Kauf der Wiese hieß es: „Ich C. Könlein zu Winspach und ich C. Berold zu Mosbach veriehen, daß wir verkauft haben dem Herrn Ulrich (Kötzler), Abt und Convent, die Kettelwiese, gelegen an dem Wernsbach gen Tetelsau hinauf 11/2 Tgw. für 110 fl. rhein. Deß zu Urkund geben wir ihnen diesen Brief mit des Raths zu Winspach Insiegel. 1434.“ Besitzer der Grundgefälle von den drei Höfen waren um jene Zeit das Stift Elwangen, die Herren von Thann, von Seckendorf zu Dettelsau und von Absberg zu Frankenberg. Ihre Besitzungen kamen in folgender Weise an das Kloster: Wolf von Thann[25] und seine Frau Margaretha von Helpurg verkauften 1455 ihre Gefälle von dem Hofe, da Perolt auf gesessen, an den [303] Bürger Schuster in Windsbach. Um eine größere Kaufsumme zu erzielen, bat er den Abt zu Elwangen, von welchem der Hof zu Lehen ging, um Transferirung des Lehens. Der Lehensherr ging darauf ein und urkundete: „Wir Johannes, Abt des Stifts zu Elwangen, der römischen Kirche ohn Mittel unterthänig, bekennen, daß Wolf Tanner uns gebeten hat, der Lehenschaft über den Hof zu Wernsbach zu entsagen, dafür er uns die Steigmühle bei Wieseth als Lehen geben wolle, was wir ihm gestatten, in Rücksicht auf seine treuen uns geleisteten Dienste.“ Wolf Tanner verkaufte von einem zweiten Hofe in Wernsbach Gefälle an Jörg von Seckendorf zu Tettelsawe, welcher aber 1456 die Gefälle an den ehrsamen und weisen Heinrich Schopper, zu Abenberg gesessen, verkaufte. Späterhin erscheint als Besitzer Hans Wolf von Absberg, welcher aber 1502 den Hof und ein drittes Gut zu Wernsbach, nebst andern Gefällen in Windsbach und Niedereschenbach, für 170 fl. an die Kurfürstin Anna verkaufte, welche die sämmtlichen Gefälle an das Kloster Heilsbronn vergabte. Hans Wolf bescheinigte, 170 fl. von der Kurfürstin erhalten zu haben und bezeichnete als Bürgen seine Brüder Hans Jorg und Hans Linhard von Absberg[26] zu Frankenberg, welche angelobten, auf Verlangen in einem Wirthshause in Neustadt oder Onolzbach zu laisten. Es ist oben beim 25. Abt Bamberger und in den Beitr. S. 123–25 berichtet worden, daß der Abt für die Schenkung der Kurfürstin als Gegenreichniß vielerlei zu leisten und zu beobachten hatte. Der Schenkungsbrief schließt mit den Worten: „So haben wir dem Herrn Abt Sebald und Convent die benannten Güter in Wernsbach etc., wie wir die von unserem lieben Herrn Wolf von Abßbergk erkauft haben, übergeben und deß zur Urkund unser Insiegel an diesen Brief thun henken, der gegeben ist zu Neustadt an der Aisch 1502.“ Der Kapelle in Wernsbach geschieht in keiner der besprochenen Urkunden Erwähnung. Von den drei heilsbronnischen Höfen daselbst verödeten zwei im 30jährigen Kriege.


[304]
74. Wicklesgreuth,

Weiler bei Petersaurach. Der 19. Abt Arnold kaufte in den Jahren 1357 ff. mehrere kleine Gefälle in Neunhof bei Nürnberg. Dagegen trat der 25. Abt Bamberger dortige Gefälle i. J. 1518 an das neue Spital zum heil. Geist in Nürnberg ab und erhielt dafür Gefälle von einem Hofe in Wicklesgreuth. Der Ort bestand aus 8 Höfen, von welchen 4 heilsbronnisch wurden. In Folge des 30jährigen Krieges stand der Ort viele Jahre lang öde und verfiel.


75. Wollersdorf,

Weiler bei Bertholdsdorf, vormals Kirchdorf. Zur Zeit des 12. Abts Rudolf schenkten Heinrich vom Stein, Butiglarius in Nürnberg, und seine Frau Gertraud zur dereinstigen Feier ihrer Jahrtage dem Kloster Gefälle in Pollisdorf und Husin (Ballersdorf und Hausen). Der Abt beabsichtigte, diese Gefälle gegen näher gelegene zu vertauschen, welche der vormalige Schultheiß Berthold von Nürnberg, genannt Isolt, in „Wollinsdorf“ besaß. Dieses Tauschprojekt beanstandete Konrad von Altdorf als Vormund seines vaterlosen Mündels Arnold, welcher an den zu vertauschenden Gefällen in Wollersdorf Antheil hatte. Arnold’s Mutter war eine Tochter Konrad’s von Burgelin und Schwester der oben bei Bürglein gedachten Schwestern Adelheid und Petrissa von Burgelin. Das Tauschprojekt wurde aber nicht weiter beanstandet, nachdem der Schultheiß Isolt die Gefälle durch eine Baarsumme abgelöst hatte. Zur Sicherung seiner Errungenschaft ließ der Abt durch das Provinzialgericht, dessen Präses der Burggraf Friedrich III. war, eine Urkunde ausfertigen, in welcher die beiden Söhne des Butiglarius, Heinrich und Hildebold von Stein, Ehemänner der Schwestern Adelheid und Petrissa von Burgelin, angelobten, für die Aufrechthaltung des Tausches zu haften und bei etwaiger Anfechtung die Rechte des Klosters zu wahren. Der Schluß der Urkunde lautet: Ad perpetuum commutationis firmamentum praesens instrumentum sigillo domini Friderici de Nurnberc et domini [305] Heinrici de Lapide ac domini Cunradi de Burgelin ac ipsius Bertholdi est communitum. Acta sunt haec 1266. Im Todtenkalender lauten bezüglich der Familie vom Stein die Einträge beim 30. März, 1. 28. und 30. April: Gertrudis de Lapide. Hermani de Lapide. Heinrici et Engelhardi de Rotenburg, dicti de Lapide. De Heinrico de Lapide. De Gertrude de Lapide. Über die Familien vom Stein und Wolfstein Burgelin siehe oben beim 12. Abt und bei den Orten Bürglein und Gottmannsdorf.

Berthold Holzschuher von Nürnberg und seine Frau Gertraud, deren Sohn Berthold und dessen Frau Elisabeth schenkten nach dem Tode des vieljährigen Bursarius Heinrich Holzschuher dem Kloster zu einem Jahrtage 52 Talente, welche zum Ankauf von Gefällen in Wollersdorf verwendet wurden.

Ferner erwarb das Kloster Gefälle von der Mühle in Wollersdorf, bisher den Herren von Pfefferbalk gehörig, von diesen 1404 an das Klarakloster und 1405 an den 20. Abt Stromer (s. dort) verkauft, laut Brief, worin es hieß: „Ich Elspet, Äbtissin und Konvent des Klosters St. Klara zu Nürnberg, bekenne, daß wir verkauft haben um 100 guter rheinischer Gulden dem Herrn Abt Waldstromer und dem Konvent unsere Mühl an der Aurach zu Wollersdorf, darauf Engelhard Müller sitzt, und gibt jährlich 3 Simra Korn etc. Gült. Darein gehört ein Morgen Holz neben dem Mühlbach hinauf bis an die Stain und das Fischwasser von der Furth zu Wollersdorf bis an den neuen Weiher.“ Eine weitere Acquisition war die Gült von einem Hofe, laut Brief von 1469, worin es hieß: „Ich Hans von Mornßhaim und Margaretha seine Hausfrau bekenne, daß ich dem Herrn Abt Peter (Wegel) und Convent meinen Hof zu Wollersdorf, den Ul. Schneider besessen und der jährlich 2 Sra. Korn, viermal 60 Eier etc. Gült gibt, übergeben habe sammt dem Ledigbrief des Herrn Crafft, Grafen von Hohenlo, von dem solcher Hof zu Lehen gerührt hat, aber von ihm gefreit worden ist, nachdem ich ihm einen Hof zu Leukersdorf dafür zu Lehen gemacht. Dagegen geben sie mir zu Wechsel ihren Hof zu [306] Mittel-Karpach, den man auch nennt zu den Höffen.“ In dem gedachten, dem Abt Wegel gleichzeitig zugestellten „Ledigbriefe“ hieß es: „Wir Crafft Graf von Hohenlo und zu Ziegenhain bekennen, daß wir dem vesten Hans von Mornshaim den Hof zu Wollersdorf gefreit haben, also daß er ihn verkaufen mag.“ In dem Briefe über die letzte dortige Acquisition von 1561 hieß es: „Ich Hans Menger zu Volkersgau und Christina seine Hausfrau bekennen, daß wir Herrn Abt Georg (Greulich) und Convent verkauft haben den halben Groß- und Kleinzehnten zu Wollersdorf, wie er durch meinen Vater an mich gekommen ist, für 220 fl. In Mangel eigenen Siegels haben wir erbeten das Siegel des Herrn Richters Weikersreuter zu Hailsbrunn.“ Die andere Zehnthälfte stand dem Spital in Schwabach zu. Im Ganzen erwarb das Kloster dort vier Anwesen, im 30jährigen Kriege „sämmtlich öde und eingefallen.“ Im 17. Jahre nach dem Kriege lautete der amtliche Bericht: „In dem Filial Wollersdorf sind zwar etliche wenige Haushalten, aber allerdings noch verwachsen.“ Schon vor dem Kriege, im ganzen Reformationsjahrhundert, waren die dortigen Zustände unerfreulich. Außer den bereits genannten Dorfherren geboten dort auch die Herren von Muffel, Derrer und Milchling von Wilhermsdorf. Diese Vielköpfigkeit veranlaßte oft Konflikte. Die Herren Stephan und Klaus von Muffel zu Eschenau und Ermreuth hatten dort einen einzigen Unterthan, gegen den der Abt Wenk i. J. 1524 einschritt, da er dem Pfarrer Keim in Weißenbronn den Zehnten verweigerte. Der Konflikt schwebte 1529 noch, so daß der Abt auf Anrufen des Pfarrers den Markgrafen Georg bat, gegen den Renitenten einzuschreiten. Balthasar Derrer, Rathsherr zu Nürnberg, hatte um 1580 dort drei Mannschaften, die aber in’s Abwesen kamen und ihre Gülten nicht mehr entrichteten. Einer der Hofbesitzer entlief, worauf Derrer dessen Hof an den Freiherrn Heinrich Hermann von Milchling zu Wilhermsdorf verkaufte. Dieser wollte den verlassenen und verödeten Hof, um leichter Käufer zu finden, in zwei Höfe theilen; dem widersetzten sich aber die anderen Dorfherren und die Dorfbewohner.

[307] Wollersdorf hatte, als sich das Kloster dort anzusiedeln begann, bereits eine eigene Kirche und einen eigenen Begräbnißplatz, über deren Gründung jedoch die vorhin besprochenen Urkunden von 1266 bis 1561 keinen Aufschluß geben. Der 26. Abt Wenk theilt eine Meßbuchnotiz mit, laut welcher Wollersdorf in der Vorzeit kein Filial, sondern eine selbstständige Pfarrei gewesen sein soll. Der Abt schreibt 1529 bei Gelegenheit der ebengedachten Zehntstreitigkeiten: „Der Muffelische Unterthan in Wollersdorf ist schuldig, dem Pfarrer in Weißenbronn den Zehnten zu geben; denn in dem Wollersdorfer Meßbuch stand: „„Zu merken, wie ein jeglicher Pfarrer zu Weißenbronn der Kirche zu St. Stephan in Wollersdorf zu thun verpflichtet ist: Über den andern Sonntag Messe halten und predigen; alle Christtage die Mittelmesse; ebenso über den andern Marien- und Aposteltag und Kirchweih und St. Stephans- und St. Leonhardstag; item die erste Beicht zu Wollersdorf, die zweite zu Weißenbronn. Er ist das zu thun verpflichtet, weil St. Stephan und die Kirche zu Wollersdorf die rechte Pfarrkirche ist gewesen und Weißenbronn eine Tochter. Da es sich nun traf, daß ein Pfarrer zwei Messen zu lesen hatte, zu Wollersdorf und Weißenbronn, so wollte dieses der Bischof von Eichstätt nicht mehr dulden. Darum hat ein Pfarrer zu Weißenbronn den Groß- und Kleinzehnten von Wollersdorf zu beziehen.““ Die heilsbronner Aufzeichnungen von 1501 an bezeichnen Wollersdorf als Filial von Weißenbronn. Die Funktionen des Parochus im Filial in der vorreformatorischen Zeit bezeichnet die mitgetheilte Meßbuchnotiz. Nach Einführung der Reformation hatte der Parochus am Sonntage nach Michael oder Kirchweihfeste, an den Feiertagen, an den Sonntagen von Martini bis Ostern und am Tage des Kirchenpatrons Stephanus dort zu predigen. Als der Pfarrer Reisacker i. J. 1538 darauf drang, die Täuflinge vom Filial nach Weißenbronn zur Taufe zu bringen, verweigerten ihm die Wollersdorfer den Zehnten. Das Kirchenvermögen war schon vor der Reformation unbedeutend. Sieben Jahre vor Anfang des 30jährigen Krieges lautete der amtliche Bericht: „Das Filial Wollersdorf hat gar [308] nichts Einkommen.“ Um diese Zeit begrub man noch in dem Begräbnißplatz, welcher die Kirche umgab und von einer großen Mauer umgeben war. 1738 waren noch zwei Leichensteine vorhanden mit den Jahrzahlen 1609 und 1617. Während des Krieges verödete und verfiel der ganze Ort. Die Leichen wurden nicht mehr dort, sondern in Weißenbronn begraben, wo die Wollersdorfer ihre Grabstätten unentgeltlich erhielten, während alle übrigen Parochianen ihre Gräber kaufen mußten. Die Kirche wurde im Kriege weder zerstört noch in Asche gelegt, verfiel aber, da die Mittel zur Restauration fehlten. Ziegel und Steine vom Thurm und Kirchlein wurden theilweise 1716 zur Restauration der Kirche in Weißenbronn verwendet, 1738 auch zum Bau des Pfarrhauses. Die dem Pfarrhausbau abgeneigten Wollersdorfer remonstrirten dagegen und stellten dem Markgrafen vor: „Unser Kirchlein ist noch gut und sollte reparirt werden zur Abhaltung der Freitagsbetstunden, welche vormals zwischen Michaelis und Ostern hier gehalten wurden.“ Hierauf verfügte die Regierung, mit dem Einreißen und Abführen der Steine innezuhalten, die herumliegenden Steine aber zum Pfarrhausbau zu verwenden. Das damals noch stehende Gemäuer war 26 Fuß lang und 18 breit. Seitdem ist Alles spurlos verschwunden.


76. Ziegendorf,

Weiler bei Petersaurach. Das Kloster erwarb daselbst fünf Anwesen, meist durch Kauf, z. B. 1344 von den Herren Eisvogel und Tucher in Nürnberg. Albert Ebner von Nürnberg und seine Frau Kunigunda schenkten dem Kloster Gefälle in Ziegendorf zur Stiftung eines Jahrtages. Auch die Familie Holzschuher schenkte dem Kloster Gefälle daselbst. Im 16. Jahrhundert hatte der ganze Ort durch die Herden des Herrn Hieronymus Gregor von Eib zu Neuendettelsau, Pfleger zu Abenberg, viel zu leiden. Nach langem Streit kam es 1562 durch den Markgrafen Georg Friedrich zu einer genauen Feststellung über die Triebsbefugnisse. Die acht Anwesenden, welche zur Abschließung des Vertrags kommittirt waren und den Vertrag besiegelten, waren von Seite [309] Heilsbronns der Abt Wunder und der Doktor der Rechte Größer, von Seite Neuendettelsau’s Hieronymus Gregor von Eib mit seinen Freunden Georg Ludwig von Eib, Pfleger in Wernfels, Erkinger von Rechenberg, Amtmann zu Gunzenhausen, und Jörg Wolf von Leonrodi; von Seite Nürnbergs Hans Winkler, Almosenpfleger, und Hans Dietrich Löffelholz. Die fünf heilsbronner Anwesen in Ziegendorf waren noch 17 Jahre nach dem 30jährigen Kriege ganz öde und dem Amt heimgefallen.


B. Die Probstei Zenn oder Neuhof.

Von den sieben Ortschaften, bei welchen das Kloster seine ersten Besitzungen erhielt, lagen drei nahe bei Heilsbronn, die übrigen vier: Adelsdorf, Mkt. Erlbach, Oberndorf und Feldbrecht, in der Zenngegend. Die Besitzungen bei diesen vier Orten nebst den weiteren Errungenschaften des Klosters in dieser Gegend erhielten den Namen Praepositura Cennae, Probstei An der Zenn, auch Probstei Neuhof, weil Neuhof Amts- und Gerichtssitz wurde. Bald kam das Kloster in den Besitz von Gütern, welche näher bei Windsheim lagen, zwar gleichfalls von Neuhof aus verwaltet wurden, aber ein besonderes Amt, „das Amt Rangau“ bildeten. Ferner wurden Güter bei Uffenheim und Rothenburg erworben, welche gleichfalls von Neuhof aus verwaltet wurden, aber ein besonderes Amt, „das Schulzenamt Equarhofen“ bildeten. So erwuchs aus jenen kleinen primitiven Besitzungen Heilsbronns größte und zugleich einträglichste Probstei, deren einzelne Bestandtheile in den bezeichneten drei Distrikten: a) an der Zenn, b) im Amte Rangau, c) im Schulzenamte Equarhofen nun näher besprochen werden sollen. Zuvor aber Einiges über diese Probstei im Allgemeinen.

Die ebenbezeichneten drei Distrikte waren einem Mönch, „Präpositus, Probst“, untergeben, welcher stabil zu Neuhof (s. dort) in dem dortigen Kastrum wohnte und Verwaltungs- und Justizbeamter zugleich war. In Neuhof selbst bewirthschaftete er ein Ökonomiegut, bestehend in 24 Morgen Ackerland, 10 Tgw. Wiesen und 3 Mgn. Weinberg. Im Status von 1405 verzeichnete [310] er 4 Wagen- und 2 Reitpferde, 16 Kühe und Kälber, 37 Schweine etc. Er besorgte die in der ausgedehnten Probstei dem Kloster zustehenden Einnahmen von Äckern, Wiesen, Weinbergen, Waldungen, Zehnten, Gülten, Handlöhnen, Steuern, Schäfereien, Eichelschweinen und von den Weihern, deren 15 in der Probstei waren, z. B. der Katterbacher, Kettenhofstetter, Seubersdorfer, Neuseser, die Krebener, Flachslandener und Heubrucker Weiher. Die 172 Tgw. heilsbronnischen Wiesen im Zenngrunde wurden nicht verpachtet, sondern in eigener Regie vom Probst bewirthschaftet. Die Mäher (fenicidae) erhielten Wein und besonders gute Kost. Gelder lieferte der Probst an den Bursarius, Getreide an den Granarius in Heilsbronn ab. Über die Schäfereien, Waldungen und Weinberge hatte er mit drei andern Mönchen in Heilsbronn zu verhandeln, welche „Schäfer, Opilio in Nova Curia, Förster, Forestarius in Nova Curia, Weinbauer, Vinitor in Nova Curia“ titulirt wurden.

Heilsbronnische Schäfereien waren in Neuhof, Dippoldsberg, Zu der Eben (Ebenhof bei Rügland) und Katterbach (nicht Katterbach bei Ansbach, wo das Kloster keinen Besitz hatte). Die Schäferei zu Neuhof mit 749 Schafen lieferte 1369, außer Wolle etc., auch 348 Käse, die zu Katterbach mit 474 Schafen gleichfalls 348 Käse an das Kloster ab. Ähnlich in jedem Jahr.

An Waldungen war das Kloster besonders reich in dieser Probstei. Die Waldparzellen, welche es dort besaß, waren folgende: Der Hirschberg sammt der Burkleiten und dem Kolenberg bei Neuhof, 2000 Morgen; das Vockenrother Holz sammt der Bömerleiten, 650 M.; der Münchwald bei Neuhof, 280 M.; daneben die Dornleite, 45 M.; die Bastleite bei Neuhof gen Eschenbach, 125 M.; der rothe Berg bei Neuhof und Oberfeldbrecht, 29 M.; der Steinberg bei Selingsbach 95 M.; die Ziegelhofleite bei Einersdorf und Trautskirchen 50 M.; das Guntermanns-Geseß, neben dem nach Windsheim gehörigen Schußbacher Wald, bei Linden, 150 M.; der Alt-Hohenroth, auch am Schußbach, dicht bei Steinbach, 50 Morgen; der Haag bei [311] Flachslanden, 250 M.; Bergschlag und Blarrenholz am großen Kettenhofstetter Weiher, 80 M., darin liegen der Pfaffen-, Storchs- und Blarrenweiher; das Wäldlein beim Spielberg, 29 M., grenzt an den Kammerforst bei Virnsberg; zusammen 3869 Morgen. In der Probstei Bonhof acquirirte das Kloster nur 2884, in der Probstei Merkendorf nur 1650 Morgen Wald. Der Erlös aus verkauftem Holz war niemals bedeutend, denn nach Abgabe von Bau- und Brennholz an die vielen Eingeforsteten mit Waldrechten blieb nur wenig Holz zum Verkauf übrig. Benachbarte Edelleute erhielten auf Ansuchen oft von den Äbten Bauholz, z. B. 1527 Hans von Seckendorf zu seinem Bau in Sugenheim aus dem Gundermannsgeseß; 1533 der Markgraf Georg zu seinem Schloßbau in Kolmberg; 1534 Ludwig von Hutten zum Vordern-Frankenberg vom Abt Schopper zum Geschenk drei Eichen zu Faßdauben; 1555 Conz von Hutten zu Frankenberg, dem eine Scheune durch Blitz abgebrannt war, vom Abt Schörner Bauholz. Götz von Berlechingen zu Hornburg schrieb 1551 an den Abt Wirsing: „wie ihm zu Illesheim das Ungewitter ein Haus eingerissen, daher er um 10 Baustämme bitte.“ Allein der Abt antwortete abschlägig: „die Wälder um Neuhof seien durch Abgabe von Bauholz an die Unterthanen und an die beiden Markgrafen so veröst, daß sie sich in einem Menschenalter nicht erholen könnten. Neustadt erhielt nach einem großen Brande vom 35. Abt Wunder einige Tausend Bäume aus dem Walde Haag. Derselbe Abt lieferte auch das Holz zum Schloßbau in Neuhof, auch zu den Schloß- und Pfarrhausbauten in Wilhermsdorf, Kirchfarrnbach, Adelhofen, Equarhofen und Walmersbach. Die Äbte waren überhaupt bezüglich der Holzabgabe nicht knauserisch und wucherisch. Ihre Freigebigkeit wurde aber oft mißbraucht von heilsbronnischen Hintersassen, welche ihre Privatwaldungen devastirten, das Holz daraus verkauften und dann aus Klosterwaldungen Holz zu ermäßigten Preisen oder unentgeltlich verlangten und erhielten. Der Abt Schopper verbot daher i. J. 1539 bei Leibesstrafe, aus Waldungen, die zu heilsbronnischen Bauernhöfen gehörten, Holz zu hauen und zu verkaufen, ohne [312] Anzeige bei den Pröbsten und Vögten. Alle Äbte im 16. Jahrhundert klagten über Holzmangel in den Klosterwäldern und bezeichneten jene Devastation der Privathölzer als eine Hauptquelle dieses Mangels.

Weinorte in der Probstei Neuhof, von welchen das Kloster Wein, Weinzehnten und Gülten bezog, waren Adelsdorf, Eschenbach, Feldbrecht, Hagenhofen, Ziegenrück, Bergel, Ulsenheim, Ergersheim und Neuhof. In Neuhof selbst bewirthschaftete das Kloster drei Morgen Weinberge in eigener Regie: ein geringer Komplex, daher auch in keinem Jahr ein großer Ertrag: von 1564 bis 1584 in keinem Jahr über 1 Fuder und 8 Eimer, in den 4 Jahren 1569, 1573, 1576 und 1579 war der Ertrag „nichts“, in den 7 Jahren 1564, 74, 75, 77, 80, 81 und 82 nicht einmal ein Fuder, in den übrigen Jahren 1565, 66, 67, 68, 72, 83 und 84 ein Fuder und darüber. Daß aber von den übrigen Bewohnern Neuhofs ziemlich viel Wein gebaut wurde, geht daraus hervor, daß das Kloster oft von dortigen Bewohnern Wein kaufte, z. B. 22 Fuder im Jahre 1565. Auch bezog es von Ortseinwohnern jährlich Weinzehnten; auch von den Orten Hagenhofen, Ziegenrück, Adelsdorf, Eschenbach etc. Über das Weiderecht bezüglich der Weinberge gab der Abt Bamberger 1513 eine besondere Ordnung. 1551 begann die Weinlese in Neuhof schon am 8. Oktober. Auch in manchen andern Jahren reiften dort die Trauben so früh. Gleichwohl fing man auch dort, wie in Bonhof und Heilsbronn, schon 1590 an, die Weinberge in Ackerland zu verwandeln, weil dieses rentabler war.

Nach diesem Überblick im Allgemeinen sollen nun die einzelnen Bestandtheile der Probstei in den bezeichneten drei Distrikten besprochen werden, und zwar beim Distrikt a zuerst die vier primitiven Orte Mkt. Erlbach, Adelsdorf, Oberndorf und Feldbrecht, hierauf in alphabetischer Reihenfolge die übrigen Ortschaften.

[313]
a. In der Zenngegend.
1. Markt Erlbach,

Pfarrdorf, einer der sieben Orte, wo das Kloster von seinem Gründer gleich bei der Klosterstiftung i. J. 1132 Besitzungen, Geld- und Naturalgefälle von Grundstücken, erhielt. Über die weiteren Errungenschaften durch den zweiten Abt Nikolaus i. J. 1157 ist I, 47 berichtet worden. 1278 wurde das Kloster auch Pfarrpatron von Markterlbach und den eingehörigen Kapellen in Trautskirchen, Wilhermsdorf, Linden und Kirchfarrnbach. Bis dahin waren Pfarrpatrone die Bischöfe von Würzburg, welche aber gewöhnlich das Patronat an verschiedene Lehensleute verliehen, in älterer Zeit an Eberhard von Hertingsberg, dann an W. Hennangel (eine in heilsbronner Urkunden oft genannte Nürnberger Patrizierfamilie), dann an die Grafen Gerhard und Gebhard von Hirschberg, welche das Patronat und die Advokatie dem Kloster Heilsbronn schenkten. Der Bischof Berthold ertheilte dazu d. d. Würzburg 6. Non. Martii 1278 seinen bischöflichen Consens. Konrad von Schlüsselberg schenkte dem Kloster Zehnten in Markterlbach und Eschenbach. Daß er den Schenkungsbrief d. d. 1308 im Hofe seines Großvaters, des Burggrafen Konrad III[.], des Frommen, in Nürnberg ausfertigen ließ, ist oben berichtet worden. Das Kloster erhielt nebst den Bezügen vom Patronat auch schirmvogteiliche Bezüge, machte sich aber dagegen verbindlich, jährlich 20 Pfund Heller an das Domkapitel zu zahlen. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) ließ diese Feststellung vom Erzbischof Gerhard von Mainz i. J. 1295 bestätigen; vier Jahre darauf befreite er sein Kloster von diesem Reichniß, indem er es ablöste. Um das Kloster recht nachhaltig zu sichern, ließ der 15. Abt Suppanus (s. dort) die Errungenschaft auch vom Papst Johann XXII. d. d. Avignon, 30. Juni 1328 bestätigen. Für den Bischof Berthold wurde alljährlich am 14. Nov. in Heilsbronn ein Jahrtag gehalten, laut Eintrag im Vigilienbuche: Domini Bertholdi de Sternberg, episcopi herbipolensis, qui dedit nobis ecclesiam in Erelbach. 2 talenta.

[314] Durch Errichtung der Frühmeßstelle i. J. 1384 unter dem 19. Abt Arnold erhielt Mkt. Erlbach einen zweiten Pfarrer.

Über die Einpfarrung der Orte Mucgenrute, Willehelmesrute und Breminrute i. J. 1164 siehe oben beim 2. Abt. Die vorhingenannten vier Kapellen in Trautskirchen, Wilhermsdorf, Linden und Kirchfarrnbach wurden von Mkt. Erlbach aus pastorirt. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) erhob mit Genehmigung des Bischofs Mangold von Würzburg i. J. 1297 Trautskirchen (s. dort) zu einer selbstständigen Pfarrei. Dasselbe geschah 1387 mit Wilhermsdorf nach mancherlei Streitigkeiten; denn die Freiherren von Wilhermsdorf und ihre Hintersassen machten fortwährend ihren Pfarrern in Mkt. Erlbach Gült- und Zehntreichnisse streitig. Durch den 19. Abt Arnold (s. dort) und seinen Nachfolger Stromaier kam es zu Verträgen zwischen der Pfarrei Mkt. Erlbach und dem Freiherrn; allein der Unfriede bestand fort auch nach der Lostrennung, auch nachdem Mutter und Tochter sich dem lutherischen Bekenntniß zugewendet hatten. Linden wurde 1350 unter dem 18. Abt Büchelberger (s. dort) mit bischöflicher Zustimmung eine selbstständige Pfarrei. Über Linden nachher Mehreres. Über die dortigen Zustände im Reformationsjahrhundert siehe oben Bd. II, 25 bis 29. Kirchfarnbach wurde durch einen späteren Abt eine selbstständige Pfarrei. Als solche erscheint es zur Zeit des 22. Abts Kötzler (s. dort) in den Jahren 1445 bis 51. Unten Näheres über Kirchfarrnbach. Über die dortigen Zustände im Reformationsjahrhundert siehe oben Bd. II34 bis 40.


2. Adelsdorf,

(nicht Adelmannsdorf), Weiler bei Mkt. Erlbach, gleichfalls einer der sieben Orte, wo lt. Abschn. II, 1 das Kloster gleich bei der Gründung des Klosters vom Bischof Otto Besitzungen erhalten hat, und zwar nicht bloß Gefälle, wie in Mkt. Erlbach, sondern wie in Halesprunnen, ein ganzes Gut, praedium, welches der Bischof, wie der Stiftungsbrief besagt, durch Vermittelung Wigand’s von Beerbach für 195 Mark kaufte; jedenfalls eine [315] bedeutende Summe, deren Betrag aber auf den gewärtigen Geldwerth nicht genau reduzirt werden kann. Die Verkäufer des Prädiums waren nicht, wie die Verkäufer des Prädiums bei Halsprunnen, adeligen oder gräflichen, sondern bürgerlichen Geschlechts, da der Bischof im Stiftungsbriefe sagt: „er habe das Prädium von einem gewissen Dietericus, von dessen Schwester und Eberhardus, ingleichen auch von Irmingarda und deren Kindern erworben.“ (S. Abschn. II, 1 u. 3.) Über die näheren Verhältnisse der genannten Verkäufer ist nichts bekannt. Ob der Abschn. II, 8 genannte Urkundenzeuge Megingot von Otlohesdorf sich nach dem Orte Adelsdorf schrieb, ist ungewiß. Der 2. Abt Nikolaus (s. dort) erwarb daselbst Zehnten i. J. 1164. Die bei Adelsdorf acquirirten Wiesen bewirthschaftete das Kloster in eigener Regie. In den Jahren 1451 bis 56 bestritt der 22. Abt Kötzler Ausgaben zum Bau einer Brücke und einer Kapelle in Adelsdorf. 1503 verkaufte Kon. Deutsch wegen Schulden seinen Hof daselbst an das Kloster Heilsbronn. In den Jahren 1502 ff. bezog das Kloster dort Handlöhne: „Herolt zu Adelsdorf hat abgekauft Jorg Pawman einen Weingarten daselbst um 8 Gulden; Handlohn 3 Talente. Schuchmeier hat verkauft die Mühle zu Adelsdorf Hans Kremern um 41 Gulden; Handlohn 2 fl. ex gratia.“ Am 28. Nov. 1577 brannte in der Nacht das Haus des Bauern Schönknecht in Adelsdorf ab. Die Eltern retteten nur das nackte Leben und ihr jüngstes Kind; ihre vier übrigen Kinder kamen in den Flammen um, dazu ein Pferd, 8 Stück Rindvieh etc. Der Abt Wunder zeigte das Unglück dem Markgrafen an und bemerkte: „Das Kloster ist dem Verunglückten, wie andern Klosterunterthanen jenes Ortes, Bauholz aus Klosterwäldern zu geben schuldig. Auch bin ich sehr bereit, ihm zum Wiederaufbau Geld vorzuschießen, da er seine Gülten immer pünktlich gezahlt hat.“ Das Kloster erwarb daselbst sieben Anwesen, die im 30jährigen Kriege völlig verödeten, zum großen Nachtheil für das Klosteramt, welches vor dem Kriege z. B. von einem der Anwesen jährlich 8 Sra. Korn, 8 Sra. Haber, 5 fl. Pfenniggült bezog, während der Jahre langen Verödung aber gar nichts. Die [316] erwähnte Kapelle wurde ohne Zweifel vom Abt Kötzler 1451 bis 55 erbaut; in seiner Jahresrechnung von 1455 verrechnet er ad debita capellae in Adelsdorf 63 fl.


3. Oberndorf,

Weiler bei Kirchfarrnbach, gleichfalls genannt unter den sieben Orten, wo (Abschn. II, 1. 3) das Kloster gleich bei seiner Gründung i. J. 1132 Besitzungen erhielt. Dreißig Jahre darauf, zur Zeit des 2. Abts Nikolaus, entsagte der Graf Rapoto von Abenberg zu Gunsten des Klosters seinen Lehensansprüchen in Oberndorf. Der 12. Abt Rudolf kaufte 1272 daselbst den Maierhof und Lösleinhof von zwei Gebrüdern von Muhr. Ein weiteres Besitzthum erhielt das Kloster dort vom Burggrafen Friedrich III. von Nürnberg laut einer am 8. Sept. 1269 ausgefertigten Urkunde, aus welcher (s. Beitr. S. 65) Folgendes erhellt: Der Burggraf hatte das Kloster geschädigt. In dem vom Kloster deßhalb geführten Prozeß unterlag er und wurde zum Schadenersatz verurtheilt. In welcher Weise er das Kloster entschädigte, besagt die Urkunde,[27] in welcher u. A. gesagt ist: „Im Namen etc. Durch vorliegende Urkunde sei der Mit- und Nachwelt kund gethan, daß der edle Mann Friedrich, Burggraf von Nürnberg, wegen der von ihm der heilsbronner Kirche zugefügten vielfachen Beschädigungen heilsam betrübt, auf göttliche Versöhnung hoffend (salubriter compunctus, spe divinae propitiationis), seinen Hof in Oberndorf, dessen Nutznießung der edlen Frau Adelheid, Schwester des Burggrafen, Zeit ihres Lebens zusteht, dem Kloster Halsbrunn zugewendet hat. Nach dem Tode seiner gedachten Schwester tritt das Kloster in den vollen ruhigen und freien Besitz unter Zustimmung seiner Gemahlin Elisabeth und seiner Schwester und seiner drei Töchter, doch so, daß aus den Einkünften von diesem Hofe seiner verewigten Mutter Clementia und seiner gedachten Schwester und seiner Gemahlin in Jahrtagen freigebig gedient werde, damit der Schaden (defectus), [317] welchen das Kloster durch ihn erlitten hat, durch solche Dienste (servitia, Seelenmessen) vergütet werde. Dazu gab er, um vollere Indulgenz zu erlangen, dem Kloster zum bleibenden Besitz zwei Wälder, deren einer Forst, der andere Condamsgeze (später Gunderamsgesesse, Guntermanns-Geseß) bei Linden (Tylia) heißt. Zur Evidenz dieser Schenkung wurde vorliegendes Instrument durch Unterschrift der Zeugen und durch das Siegel des Burggrafen Friedrich bekräftigt. Zeugen sind Marquard von Wilhelmsdorf, Wienhard von Rohrbach, Arnold von Seckendorf, Heinrich von Mayenthal, Heinrich von Hillnbach, Bruno von Schonenbeck, Konrad von Kurenberg, Wolkoldus von Nurenberch, Milites, Marquardus Pfinzing, Konrad Strohmayer, Albertus Ebener, Friedrich Ungelter, Hermann Stainer, Bürger von Nurenberch und Andere. Geschehen 1269 juxta pontem Weikershoven, sexto Idus Septembris, indictione duodecima.“ Laut der Schlußworte wurde diese Urkunde in oder bei Weikershof, einem Weiler bei Nürnberg und Fürth, ausgefertigt. In der Nähe dieses Weilers führt eine Brücke, die Fernabrücke, über die Rednitz. Der Abt Rudolf ließ sich, wie wir gesehen haben, seine Errungenschaft nicht nur von dem Burggrafen durch Siegelung, sondern auch von den 13 ebengenannten Zeugen, darunter 8 Milites und 5 nürnberger Bürger, bestätigen. Die Urkunde ist von Allen, welche über die Burggrafen von Nürnberg geschrieben haben, ausgebeutet, aber meist inkorrekt mitgetheilt oder nicht wahrheitsgetreu besprochen worden; daher die vorstehende Darlegung des wahren Sachverhalts. Im Vigilienbuche lautet der Eintrag beim 14. Juni: Friderici Burggravii senioris, qui dedit nobis curiam in Oberndorf, 1 talentum. Der 19. Abt Arnold verausgabte 200 Talente zum Ankauf von Wiesen und Äckern in Oberndorf; der 22. Abt Kötzler kaufte gleichfalls Wiesen daselbst. Späterhin saßen auf einem dortigen heilsbronner Gute die unfügsamen Hans Löslein und seine Söhne, von deren Treiben oben Bd. II, 37 bei Kirchfarrnbach die Rede war. Im 30jährigen Kriege brannte der Ort meist ab und verödete.

Die ebenbesprochene, den Burggrafen Friedrich III. [318] betreffende heilsbronner Urkunde von 1269 ist in dem bayerischen Reichsarchive noch vorhanden. Dagegen befinden sich dort, wie es scheint, keine heilsbronner Archivalien bezüglich der Exkommunikation des Burggrafen und der Beanstandung seiner Grablegung in Heilsbronn. Gleichwohl kann der Inhalt dieser abgängigen Urkunden genau angegeben werden, da Urkunden dieses Betreffs, welche vormals dem Kloster Münchsteinach angehörten, noch vorhanden und in den Monumentis Zolleranis veröffentlicht worden sind. Diese Münchsteinacher Archivalien berichten Folgendes:

Der Burggraf gerieth, wie mit Heilsbronn, so auch mit dem Kloster Münchsteinach,[28] dessen Schirmvogt er war, in Streit. Er wurde vom Kloster wegen Übergriff und Schädigung bei dem einschlägigen bischöflichen Gerichtshofe in Würzburg verklagt und von diesem zum Schadenersatz verurtheilt. Es vergingen fünf Jahre; der Burggraf entschädigte nicht, erschien auch nicht auf Ladung bei dem Gerichtshofe. Daher sprach das Kloster Münchsteinach die Exkommunikation über ihn aus und erwirkte die Bestätigung derselben beim apostolischen Stuhl. In der an den Gerichtshof zu Würzburg gerichteten Bestätigungsbulle erklärte Papst Nikolaus: Nicolaus servus servorum Dei Decano et Praeposito S. Johannis in Auge extra muros Herbipol. salutem. Abbas et Conventus monasterii in Steinach monstrarunt, quod, cum ipsi nobilem virum Fridericum Burgravium super possessionibus et rebus aliis coram officiali herbipolensi, ad quem hujusmodi causarum cognitio pertinet, idem officialis, quia idem Fridericus citatus legitime coram eo in praefixo termino comparare non curavit propter hujusmodi contumaciam manifestatam in dictum Fridericum excommunicationis sententiam promulgavit, quam praedictus Fridericus quinque annos animo indurato non curat .... Idem Abbas et Conventus nobis supplicaverunt, ut eandem sententiam robur faceremus firmitatis debitum obtinere. [319] Ideoque vobis mandamus, quatenus sententiam illam faciatis auctoritate nostra usque ad satisfactionem condignam invialabiliter observari. Datum Romae, Idus Apr. 1289. Es folgten weitere Verhandlungen. Der exkommunizirte Burggraf ließ sich herbei, d. d. Kadolzburg 1291 zu erklären: „daß er auf die Schirmherrschaft über das Kloster Münchsteinach gänzlich verzichte;“ wogegen das Kloster ihm versprach: „keinen Schirmvogt wider seinen Willen zu wählen.“ Von Konrad dem Frommen, Friedrichs Bruder, erholte das Kloster 1292 die Erklärung: „daß auch er, wie sein Bruder, auf die Schirmvogtei verzichte.“ Vier Jahre darauf starb Friedrich. Er wollte und sollte bei seinen Abenbergischen Stammverwandten in Heilsbronn, wo ohne Zweifel auch seine beiden Eltern bereits begraben waren, begraben werden. Da er sich aber bei Lebzeiten nicht herbeigelassen hatte, das Kloster Münchsteinach zu entschädigen, wie er das Kloster Heilsbronn entschädigt hatte, so suchten die Mönche von Münchsteinach sich bei oder nach seinem Tode bezahlt zu machen, indem sie verfuhren, wie folgt: Sie hielten schon bei Lebzeiten des Burggrafen einen Erlaß in Bereitschaft, worin der Abt Heinrich von Hirschlach zu Heilsbronn und seine Mönche den Befehl erhielten, die Beerdigung des Burggrafen nicht zu gestatten, solang das Kloster Münchsteinach nicht befriedigt sei. Friedrich starb am 15. August 1297. Er hatte kaum die Augen geschlossen, als der in Bereitschaft gehaltene Erlaß aus Würzburg nach Heilsbronn erging. Der Erlaß lautete: Cantor Novi Monasterii herbipolensis, judex seu executor et judiciatus sanctae moguntinae sedis deputatus, religiosis viris in Halisprunne salutem. Cum nobilis Fridericus Burgravius, ut intelleximus, sit defunctus et apud ecclesiam vestram elegerit sepeliri, mandamus, ne corpus ejusdem tradatis sepulturae, nisi prius abbati et conventui in Steinach, ad quorum instantiam pro manifestis injuriis illatis per nos excommunicationis vinculo exstitit innodatus, de hujusmodi injuriis et offensis satisfactum fuerit competenter. Alioquin pro inobedientia, si mandatis nostris parere contemseritis, [320] quantum de jure poterimus, procedemus tam contra vos quam contra hos, qui vobis extiterint adjutores. Datum Id. April 1297. Friedrich starb, seinem Todtenschild in Heilsbronn zufolge am 15. August; dem vorstehenden Mandat zufolge war er schon am 13. April nicht mehr am Leben. Dieser Widerspruch findet seine Lösung durch folgende Annahme: Friedrich lag bereits Monate lang hoffnungslos in Kadolzburg darnieder, täglich erwartete man seinen Tod. Inzwischen verfaßte man in Würzburg, und zwar schon am 13. April, eventuell obiges Mandat und sendete es, nachdem der Tod am 15. August eingetreten war, nach Heilsbronn, unterließ aber, das Datum Idus Aprilis abzuändern. Da der exkommunizirte Burggraf in Heilsbronn begraben wurde, so muß zuvor eine Lossprechung von dem Bann und eine Befriedigung des Klosters Münchsteinach erfolgt sein. Ob das Kloster durch eine Baarsumme oder, wie Heilsbronn, durch Liegenschaften entschädigt wurde, ist nicht bekannt. Die heilsbronner Klosterkirche wurde nicht die Grabstätte der übrigens sehr klosterfreundlichen verwittweten Burggräfin Helene; in ihrem Testament von 1299 bezeichnete sie als ihre dereinstige Grabstätte die Barfüsserkirche in Nürnberg. Ihr Schwager, der Burggraf Konrad der Fromme, erwählte gleichfalls nicht Heilsbronn zu seiner dereinstigen Grabstätte, sondern seine Stiftskirche in Spalt. Bei der Vergabung seiner Güter bedachte er Heilsbronn nicht. Die Einträge im Todtenkalender beim 22. November und 18. Dezember lauten: Anniv. domine Clementie Burggravie pis. pa. vi. de curia in Oberndorf. Anniv. domine Elisabet Burggravie de curia in Owerndorf. Die Mutter Clementia[29] und ihre Schwiegertochter Elisabeth wurden vermuthlich in Heilsbronn begraben.


4. Feldbrecht,

Oberfeldbrecht, Kirchdorf, Filial von Neuhof, auch einer der sieben Orte, wo das Kloster gleich bei seiner Gründung Besitzungen erhielt, wird im Stiftungsbriefe Velsendorf genannt, in der I, 10 [321] besprochenen Bulle von 1147 Velsenberc, in einer Urkunde von 1218 Vellkebrech, in der oben I, 71 d besprochenen Urkunde von 1260 Veldebrecht. Laut dieser Urkunde überließ der Burggraf Konrad II. als Schadenersatz alle seine Güter innerhalb und außerhalb des Dorfes Veldebrecht dem Kloster. Daß sein Sohn, Burggraf Friedrich III. das Kloster gleichfalls schädigte, aber auch durch Überlassung seines Hofes im benachbarten Oberndorf entschädigte, ist soeben berichtet worden. Burggraf Friedrich IV. urkundete d. d. Kadolzburg, Montag vor Veit 1312: „Wir verihen, daß wir Ulrichen von Veltgebreche und seiner Hausfrau haben versetzt unser Gütlein zu Niedern-Veltgebreche um 10 Pfund.“ Die Burggrafen Johann II. und Albrecht der Schöne verkauften an das Kloster Güter in Ober- und Unterfeldbrecht i. J. 1342. Der 19. Abt Arnold kaufte 1373 von Konrad und Jakob von Veltprech all ihre Güter in Oberveltprech für 450 Pfund. Derselbe Abt kaufte 1387 gemeinschaftlich mit dem Erzbischof von Anavarsa von einem Hans von Veltbrecht und dessen Frau ein Gut daselbst. Über diesen Erzbischof und seine Schenkungen wurde oben Bd. I ausführlich berichtet. Der Inskribent seines Jahrtages schrieb im Todtenkalender beim 14. August den Namen des Ortes „Veltpach.“ Auch von der Familie Leonrod kamen Güter in Feldbrecht an das Kloster. Einer aus diesem Geschlechte wurde in Heilsbronn begraben. Die Schrift auf seinem Todtenschild[30] (jetzt bei Nr. 128) lautet: „A. D. 1481 am St. Barbaratag verschied der ehrbar und vest Wilhelm von Leonrod der Elter etc.“ Ein Wilhelm von Leonrod (vielleicht der Sohn) urkundete i. J. 1494: „Ich Wilhelm Leonrod zu Leonrod bekenne, daß ich verkauft habe an die tugendsame Wittwe Barbara Kreußin, Köchin des Herrn Hansen Korner, Probsts in Neuenhof, [322] meine Gült zu Oberveltprech auf dem Hof des Hans Deelen für eine Summe Geldes, die sie mir baar gezahlt hat.“ Mit Zustimmung ihres Sohnes schenkte die Wittwe diese und noch andere von ihr gekaufte Gefälle dem Kloster zur Stiftung eines Jahrtages für sich und ihre Angehörigen. Wilhelm von Leonrod verkaufte (1508) für 1400 fl. Gefälle in Kettenhofstetten an das Kloster. Das Gotteshaus in Feldbrecht war Leonrodisches Lehen. Im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts war fortwährend Hader zwischen dem Kloster und den Herren von Leonrod über Kirchenschirm und Kirchenweihschutz in Feldbrecht, über Schaftrieb in Feldbrecht, Neuses und Neudorf.

Nachdem die Reformation oktroyirt, das Kloster aufgelöst und das ganze Klostergebiet markgräflich geworden war, predigten die Kapläne von Trautskirchen an den Heiligentagen in Oberfeldbrecht, an den Sonntagen in Neuhof. In Oberfeldbrecht erwarb das Kloster 8 Anwesen, von welchen im 30jährigen Kriege 7 verödeten. Von den 14 heilsbronnischen Anwesen in Unterfeldbrecht verödeten 9.


5. Andorf,

nicht das Pfarrdorf Ammerndorf, sondern der Weiler Andorf bei Unternbibert und Ansbach. Daß das Kloster schon unter dem 6. Abt Werner dort begütert war, aber auch bald in Prozesse verwickelt wurde, ist oben Bd. I, 59 angedeutet worden. Den Streit provozirte die Wittwe Konrads von Annendorf im Interesse ihres Sohnes. Der Abt legte den Streithandel dem jugendlichen römischen König Heinrich VII. vor, welcher eben bei ihm zu Gast und dem gastfreien Kloster sehr gewogen war. Der König ließ die Sache durch Heinrich von Nifin untersuchen und entschied d. d. Nürnberg, Kal. Sept. 1234 wie folgt: „Der Sohn der Wittwe soll lebenslang die streitigen Güter besitzen und jährlich 60 Denare an das Kloster zahlen; aber nach des Sohnes Tod tritt das Kloster in den Besitz.“ Am Schluß der Urkunde werden mehrere Zeugen genannt, darunter Heinrich von Vendebach und Konrad Butiglarius von Nürnberg. Daß der 16. Abt Gamsfelder i. J. 1342 von den Burggrafen Johann II. [323] und Albrecht dem Schönen Güter in Andorf kaufte, ist Bd. I bei diesem Abt berichtet worden. Der 25. Abt Bamberger erwarb 1516 etliche Äcker in Andorf durch Tausch. Das Kloster kam dort in den Besitz von zwei Anwesen.


6. Auerbruch,

Auerbach, Pfarrdorf bei Ansbach. Berthold von Vendebach legirte 1291 seine Güter (Gefälle) in Auerbruch dem Kloster Heilsbronn (s. Bd. I, 76), um die Sünden seiner verstorbenen Frau Walburga zu sühnen. Graf Friedrich von Truhendingen bestätigte als Lehensherr das Legat. Die heilsbronner Urkunden nennen mehrere aus dem Geschlecht der Vendebach. In der soeben besprochenen Urkunde des Königs Heinrich VII. von 1234 und in der bei Großhaslach besprochenen Urkunde von 1295 kommen die Namen Heinrich, Burkhard und Ludwig von Vendebach vor. 1342 wurde Adam von Vendebach[31] in Heilsbronn begraben, laut nicht mehr vorhandenem Todtenschild. Die Kopisten schrieben „Weidenbach“ anstatt Vendebach. Das Wappen auf dem Todtenschilde zeigt einen gelben Herzschild, in dessen Mitte eine schwarze zirkelrunde Scheibe mit weißem Centrum; als Helmschmuck der langgestreckte rothe Hals eines Vogels, daran ein flatterndes Band, darüber zwei senkrecht emporgerichtete Vogelflügel. Neben dem Wappen die Schrift: A. D. 1342 obiit dominus Adamus de Weidenbach in crastino Andreae. Die Herren von Vendebach nannten sich vielleicht nach den bei Markterlbach gelegenen Orten Fembach. Todtenmessen wurden gehalten: am 30. Apr. und am 31. Aug. für Walburga de Vendebach, am 27. Okt. für Berthold de Vendebach und am 24. Dez. für Burkardus Miles de Vendebach.

Außer den Acquisitionen von der Familie Vendebach erhielt das Kloster auch Gefälle von Leibeigenen in Auerbruch laut folgender Urkunde: Ego Cunradus miles de Tanne, dictus de Erelbach, et Felicitas uxor mea recognoscimus, quod [324] Hildebrandum et Ulricum, filios quondam fabri de Urbruch, cum Jute et Elisabeth, uxoribus eorundem, mancipia et proprios servos nostros cum omnibus eorum liberis nunc exstantibus vendidimus pro 20 libr. hall. religiosis in Halsprunne Datum in Rotenburch 1300, sabbatho proximo post Epiphan. Testes: Fridericus senior, milet de Tanne,[32] pater meus: Fridericus de Seldenecke, frater et monachus Fridericus de Ellerichshusen in Halsprunne. Quia proprium sigillum non habeo, has literas sigillo domus Theutonice in Rotenburg petivi muniri. Sonach wurde die Urkunde im Johanniterhofe zu Rothenburg ausgefertigt. Das Kloster erwarb in Auerbruch zwei Anwesen. Eines derselben, welches 1553 abbrannte, erhielt zum Wiederaufbauen das erforderliche Holz aus den heilsbronner Waldungen in jener Gegend durch den in Schmalnbühl wohnenden heilsbronner Förster.


7. Ballersdorf,

„Pollisdorf“, Weiler bei Großhabersdorf. Das Kloster erhielt dort, wie vorhin bei Wollersdorf berichtet wurde, Gefälle vom Butiglarius Heinrich von Stein, vertauschte sie aber und erhielt dafür Gefälle in Wollersdorf. Friz von Lebzingen verkaufte 1343 Gefälle in „Baldersdorf“ an das Kloster für 147 Pfund Heller.


8. Bibert,

Obernbibert, Weiler bei Unternbibert und Ansbach. Das Kloster erhielt dort 1343 von Eggehardus von Ruppoldsdorf (Ruppersdorf) durch Schenkung eine Wiese, vertauschte sie aber 1488, und besaß fortan in Bibert nichts mehr.


9. Birkenfels,

Weiler bei Flachslanden. Die Markgräfin Elisabeth bewohnte um 1576 das dortige Schloß. Ein einziges Gut daselbst wurde heilsbronnisch.


[325]
10. Borsbach,

Weiler bei Flachslanden. Der 23. Abt Wegel erwarb dort einen Hof und die Langwiese von Craft von Vestenberg zu Rosenberg durch Tausch gegen ein Gut in Rügland und eine Wiese bei Flachslanden. Der Kurfürst Albrecht Achilles ertheilte dazu d. d. Onolzbach 1470 den lehensherrlichen Consens. Zwei Höfe daselbst wurden heilsbronnisch.


11. Brunn,

Pfarrdorf bei Neustadt. Die Geschwister Hermann, Hans und Sophia von Lebzing[33] (Löpsingen) gaben dem Kloster Heilsbronn ihren Hof zu Brunn, laut Urkunde d. d. Heilsbronn 1344. „Zu Urkund dessen hat gesiegelt die hochgeborene Frau (Wittwe des Burggrafen Friedrich IV.) Margaretha, die alte Burggräfin, geborene Herzogin von Kärnthen.“ Sie wohnte (1348) als Wittwe im Heilsbronner Hofe zu Nürnberg, wurde aber (im Kloster Birkenfeld) nicht in Heilsbronn begraben; doch feierte man daselbst ihren Jahrtag, laut Inschrift im Todtenkalender beim 26. Juni: Anniv. dnne. Margarete Burgravie de Nurnberg senioris. Bei Turndorf ist berichtet worden, daß 1279 Siboto Grötsch von Nürnberg und seine Frau dem Kloster Gefälle in Brunn schenkten zur Erwerbung einer Grabstätte.


12. Buch,

Weiler bei Trautskirchen. Daß Ernst von Onolzbach 1353 dem Kloster Güter in Buch und Sainsheim dem Kloster schenkte, wurde vorhin bei Hennenbach berichtet. Mehr erwarb das Kloster dort nicht.


13. Clausaurach,

Weiler bei Markterlbach. Das Kloster erwarb dort Gülten, über welche aber nichts Näheres berichtet werden kann.


14. Dietenhofen,

Pfarrdorf. Jungfrau Gertraud Hantschucherin in Nürnberg [326] war Besitzerin einer Korngült von einem Hofe in Dietenhofen. Peter Hantschucher, Mönch in Heilsbronn, erbte diesen Bezug und schenkte ihn 1354 dem Kloster. Dieses machte dort keine weitere Acquisition; es verkehrte aber gleichwohl oft mit Dietenhofen in Konflikten mit den dortigen Pfarrern und Edelleuten. Auch dort war die privilegirte Zehntfreiheit des Klosters ein Stein des Anstoßes. Unter dem 19. Abt Arnold (s. dort) wurde ein Vertrag geschlossen, wobei der Pfarrer erklärte: „Ich Hermann von Markolzheim, Pfarrer zu Dietenhofen, verzieh, daß ich, die Mißhelligkeiten zwischen Heilsbronn und mir wegen des Kleinzehnten und wegen zweier Häuser in Kleinhaslach zu beseitigen, mich mit den geistlichen Herren dahin verglichen habe: Den Acker des Konvents, den der Pfarrer zu Dietenhofen bisher gezehntet hat, spreche ich für mich und meine Nachkommen von allen Zehnten frei; dagegen darf der Pfarrer die Wiesen zehnten, in welchen jene zwei Häuser erbaut sind. Deß sind Schiedsleute gewesen Herr Nikolaus von Bruckberg, ein Bruder zu Heilsbronn, Hermann von Bruckberg und Friz von Leonrod. 1359.“ Von Konflikten mit den Pfarrern und Edelleuten in späterer Zeit war oben bei Kleinhaslach die Rede.


15. Dietenholz,

Weiler bei Dietenhofen, mit zwei heilsbronnischen Anwesen.


16. Dippoldsberg,

Weiler bei Kirchfarrnbach. 1253 zur Zeit des 10. Abts Otto erhielt das Kloster von einem Grafen von Hohenlohe als Schadenersatz Zehnten in Hagenhofen, Bullisheim und Holsberg, d. h. Dippoldsberg. Stephan von Wilhermsdorf verkaufte einen Hof in Dippoldsberg an den 19. Abt Arnold für 1940 Pfund. Das Kloster erwarb dort 9 Anwesen, welche im 30jährigen Kriege zwar bewohnt blieben, aber dem Amt nur wenig eintrugen. Das Kloster betrieb dort eine Schäferei.


[327]
17. Dürrnbuch,

Kirchdorf, Filial von Laubendorf. Nur zwei dortige Anwesen wurden heilsbronnisch.


18. Dürrnfarrnbach,

Weiler bei Kirchfarrnbach, mit vier heilsbronnischen Anwesen, meist zur Zeit des 19. Abts Arnold gekauft, z. B. eines von Peter Trautwein für 366 Pfund der alten Währung.


19. Ebenhof,

ein Hof bei Rügland. Gefälle von demselben kamen schon 1242 von den Grafen von Hohenlohe an das Kloster. Gefälle von drei Tgw. Wiesen daselbst kaufte 1395 der 20. Abt Stromer. Das Kloster betrieb in „Zu der Eben“ eine Schäferei. Der Hof kam um die Zeit des 30jährigen Krieges an die Erben des Grafen Heinrich Wilhelm von Solms, verödete, so daß alle dem Klosteramt Heilsbronn zustehenden Gefälle niedergeschlagen werden mußten.


20. Einersdorf,

Weiler bei Trautskirchen. 1286 war das Kloster bereits daselbst begütert. Der 17. Abt Friedrich von Hirschlach kaufte dort 1346 einen Hof von Friedrich Derrer in Nürnberg. Der Erzbischof Heinrich von Anavarsa schenkte dem Kloster i. J. 1390 Gefälle von einem Gute daselbst. Er kaufte diese Gefälle von Burkhard von Seckendorf von Menheim und dessen Frau, laut Verkaufbrief, in welchem die Verkäufer erklärten: „Wir haben verkauft dem Herrn Erzbischof Heinrich von Anavarsa und dem Herrn Abt (Stromer) von Halsprunn unser Gut zu Einharzdorf um 180 Pfund. Die beigeschriebenen Bürgen geloben, in Windsheim zu laisten.“ Unter den beigeschriebenen Zeugen ist ein Ritter Brand von Veltprecht. Mit Zustimmung des 21. Abts Waibler legirte der Pfarrer Heinrich Meiler in Trautskirchen seiner Kellnerin Katharina auf Lebenszeit i. J. 1426 acht Gulden jährliche Gült von einem heilsbronnischen Gute in Einersdorf. Das Kloster erwarb dort sechs Anwesen (auch zwei Weinberge), welche im 30jährigen Kriege insgesammt verödeten.


[328]
21. Eschenbach,

Weiler bei Markterlbach, mit acht heilsbronner Anwesen, von welchen vier im 30jährigen Kriege bewohnt blieben, vier verödeten.


22. Flachslanden,

„Flaskern“, Pfarrdorf. Das Kloster erwarb schon i. J. 1165 Güter daselbst. (Siehe I, 47. 48.) Vier Anwesen wurden heilsbronnisch, darunter das Wirthshaus. Eines dieser Anwesen wurde vom Pfarrer und den Gottshausmeistern an das Kloster verkauft. 1344 haderte das Kloster mit dem Ortspfarrer Conrad wegen des Zehnten. Im 16. Jahrhundert geboten dort gleichzeitig fünferlei Dorfherrschaften: der deutsche Orden, Hans von Schwabsberg, Ritter zum Wildenstein, Hans Kraft von Vestenberg zu Wusten Rügland (Rüglingen), der Markgraf und das Kloster Heilsbronn.


23. Frickendorf,

Weiler bei Ansbach und Unternbibert. Unter den Gütern, welche die Burggrafen Johann II. und Albrecht der Schöne 1342 an das Kloster verkauften, waren auch Güter in Frickendorf. Von den dortigen heilsbronner Anwesen blieben während des 30jähr. Krieges drei bewohnt.


24. Gerhardshofen,

Pfarrdorf. Arnold von Seckendorf, Advocatus in Dachsbach, verkaufte i. J. 1300 Gefälle von der Schmiede in Gerhardshofen an das Kloster. Der Erwerbsurkunde wurden die Siegel Seckendorfs und des Abts von Münchsteinach angehängt. Unter den Zeugen ist der Pfarrer Ludwig von Dachsbach genannt.


25. Götteldorf,

Kirchdorf, Filial von Dietenhofen. Das einzige heilsbronnische Besitzthum daselbst kam schon sehr früh an das Kloster; denn in der Schenkungsurkunde heißt es: Wolframus, advocatus de Dornberg, notum facit, quod Cunradus dictus de Einharsdorf, miles, castellanus nostor in Lichtenowe, de consensu [329] matris, uxoris et sororum mansum suum in Godelndorf apud Lewenrode ob amorem virginis et in animarum matris et uxoris suae remedium legavit fratribus in Halisbrunnen. Datum Dornberg 1265 mense Febr. Siehe oben I, 75.


26. Hagenhofen,

Weiler bei Markterlbach. Laut Bericht oben I, 71 leistete Albert von Hohenlohe dem Kloster Schadenersatz durch Überlassung von Gefällen in Hagenhofen. Zwei Anwesen daselbst wurden heilsbronnisch.


27. Hainklingen,

Weiler bei Flachslanden. Von den heilsbronnisch gewordenen acht Anwesen daselbst blieben drei im 30jährigen Kriege bewohnt.


28. Hechelbach,

Weiler bei Unteraltenbernheim, mit zwei heilsbronnischen Anwesen.


29. Herpersdorf,

„Gerbotendorf“, Weiler bei Dietenhofen. Laut Bericht oben I, 47. 52 erhielt dort das Kloster seine ersten Besitzungen schon i. J. 1157, und zwar Zehnten von der Pfarr Markterlbach. Über die neun heilsbronnisch gewordenen Anwesen (darunter die Mühle und das Hirtenhaus) berichtet das Amt im 30jähr. Kriege: „Nur das von L. Stüx bewohnt; die andern acht öde, darunter das von L. Lienlein, welcher hinter das Kloster gezogen, sein Gut hat öde stehen lassen und wohnt zu Lendersdorf.“


30. Hohenroth,

Weiler bei Trautskirchen und Markterlbach. Das Kloster war laut der oben I, 50 und 53 besprochenen Urkunde schon um 1169 in „Mucginrute“, d. h. Hohenroth, begütert. Laut der oben I, 65 besprochenen päpstlichen Bulle erweiterte es dort um 1249 seinen Besitz. Schließlich besaß es daselbst fünf Anwesen, welche im 30jähr. Kriege insgesammt verödeten.


31. Hüttendorf,

Weiler bei Frauenaurach. Miles Herdegenus von Gründlach [330] (I, 76) verordnete gemeinschaftlich mit seiner Frau Irmentraud zu seinem und seiner Angehörigen Seelenheil, daß nach seinem Tode 10 Pfund nürnberger Heller von einem Grundstück in Hüttendorf jährlich an das Kloster Heilsbronn entrichtet werden sollten. Dafür sollte alljährlich an Mariä Verkündigung (25. März) und an seinem dereinstigen Todestage eine Todtenmesse celebrirt, auch an seinem Grabe ein ewiges Licht unterhalten werden. Herdegenus starb vermuthlich am 11. Dezember 1272. Sein Sohn Herdegenus entsprach dem väterlichen Willen und stellte dem Kloster eine besiegelte Schenkungsurkunde zu. Als Zeugen sind genannt: zwei Leopolde de Grindela, beide bambergische Kanoniker, dann vier Milites, z. B. Siboto genannt Grötsch, ferner Heinrich genannt Holtschuher, Bürger von Nürnberg, und vier Mönche. Im Vigilienbuche ist beim 25. März eingetragen: De Hertegeno de Grindlach pis. pa. vi. Ohne Zweifel wurde Herdegenus in Heilsbronn begraben. Sein gleichnamiger Sohn und Testamentsexekutor, Präsident des kaiserlichen Landgerichts, behändigte 1303 dem 13. Abt Heinrich von Hirschlach auf dessen Verlangen ein Certifikat, worin er bezeugte, daß die Kaiser Albrecht I. und dessen Vorfahren durch kaiserliche Handvesten dem Kloster unabhängige Gerichtsbarkeit zuerkannt haben. Die vom Kloster acquirirten 5 Anwesen in Hüttendorf verödeten im 30jährigen Kriege völlig, erholten sich aber bald wieder.


32. Jobstgereuth,

Kirchdorf, Filial von Linden, kam, wie oben I, 50 und 53 berichtet wurde, i. J. 1164 an das Kloster. Es hieß damals Breminrute, erhielt aber, als man daselbst die dem heiligen Jobst geweihte Kapelle erbaute, den Namen Jobstgereuth. Die Lokalkirchenstiftung blieb fortwährend dem Kloster lehenbar. „1404 verkaufte Junker Heinrich Haußlade, zu Altenbauer gesessen, an das Gottshaus zum Gereutlein, darin St. Jobst Hauptherr ist, das Egerholz zwischen Andorf und Veldtbrecht, 40 Morgen, um 40 Gulden.“ Daß das Objekt lauter freies Eigen sei, bezeugten durch Anhängung ihrer Siegel zwei Bürgen: Vogt [331] Heinz Truchseß zu Hoheneck und Herr (Pfarrer) Teuerlein zu Ipsheim. In dem Verkaufbriefe wurde bestimmt: „Sollte das Eigenthum angefochten werden, so haben die Gottshausmeister zum Gereutlein das Recht, einen der Bürgen in die Laistung zu manen, und dieser soll unverzüglich einfahren und laisten mit einem Pferd zu Windsheim in einem offenen Wirthshaus und soll aus der Laistung nicht kommen, bis die Gottshausmeister völlig ausgericht sind.“ Die Verhandlung pflog der heilsbronnische Probst zu Neuhof. 1554 verkauften die Gottshauspfleger Braun zu Schußbach und Erhard zu Jobstgereuth mit Genehmigung ihres Lehensherrn, des 33. Abts Schörner, das ebengenannte Egerholz für 65 Gulden an die Gemeinde Oberfeldbrecht. Der Verkaufbrief schließt mit den Worten: „In Mangel eigenen Siegels haben wir obgedachten unsern gnädigen Herrn (Abt) von Hailsbrunn gebeten, dero Abteisiegel an diesen Brief zu hängen.“ Das Gottshaus hatte um diese Zeit jährlich nur etwa 20 fl. Einnahmen an Zinsen und Gülten und eben so viele Ausgaben; daher bat die Gemeinde i. J. 1550 das Klosteramt und den Markgrafen, den schadhaften Kirchthurm repariren zu lassen. Das Kloster besaß in Jobstgereuth 15 Anwesen, von welchen 12 am Ende des 30jährigen Krieges „abgestorben, eingefallen, öde waren.“


33. Katterbach,

Neu-Katterbach bei Neuhof, Alt-Katterbach bei Kirchfarrnbach. Schon der 2. Abt Nikolaus (s. dort) erwarb durch Tausch Zehnten in Katterbach. Das Kloster kam in den Besitz von 6 Anwesen und hatte daselbst eine ziemlich bedeutende Schäferei. „Ist ganz abgebrannt und ausgestorben“ im 30jährigen Kriege.


34. Kemmathen,

Weiler bei Mkt. Erlbach, mit nur zwei heilsbronnischen Anwesen.


35. Kettenhöfstetten,

Weiler bei Flachslanden. Wie das Kloster i. J. 1242 durch Schenkung, i. J. 1509 durch Kauf dort Güter erwarb, ist oben [332] beim 7. und 25. Abt berichtet worden. Es besaß fast den ganzen Ort, 16 Anwesen, im 30jährigen Kriege „abgestorben, eingefallen, abgebrannt, ganz öde.“


36. Kirchfarrnbach,

jetzt Pfarrdorf, vormals Filial von Mkt. Erlbach. Das Patronat der Kirche Mkt. Erlbach mit ihren Kapellen und Filialen Trautskirchen. Wilhermsdorf, Linden und Kirchfarrnbach kam, wie bei Mkt. Erlbach berichtet wurde, laut Urkunde vom 10. März 1278 vom Bischof Berthold zu Würzburg an das Kloster Heilsbronn. Der jeweilige Pfarrer von Mkt. Erlbach erhielt aus dem Gottshaus zu Kirchfarrnbach für seine Funktionen daselbst eine jährliche Remuneration und mit Genehmigung des 22. Abts Kötzler zwei Gulden Addition. Nachdem durch diesen Abt Kirchfarrnbach eine selbstständige Pfarrei geworden war, wurden die dortigen Pfarrer in der üblichen Weise von den Äbten ernannt, belehnt und den Bischöfen zur Investitur präsentirt. Jeder Neuernannte mußte seinem Lehensherrn, dem Abte, schwören, dem empfangenen Lehen nichts entziehen zu lassen und Verschwiegenes ihm anzuzeigen. Einer der ersten Pfarrer, Eberhard, hatte 1476 viel Streit über Klein-, Blut- und Obstzehnten. Den Großzehnten bezog das Kloster Heilsbronn. Das Präsentationsschreiben für einen der letzten Pfarrer in der vorreformatorischen Zeit lautete: Reverendo in Christo patri ac domino Laurentio, Episcopo herbipolensi, frater Conradus (Haunolt) Abbas in Fonte salutis. Ad parochialem ecclesiam Sanctorum Petri et Pauli in Kirchvarrenbach, vestrae reverendae paternitatis dioceseos, ex obitu Jodoci Heffner novissimi possessoris vacantem, discretum virum Udalricum Fingerhut presbyterum, exhibitorem praesentium, pro perpetuo rectore dictae ecclesiae vestrae reverendae paternitati praesentamus, pro et cum ipso humiliter supplicantes, quatenus eundem investire dignemini. Datum in nostro monasterio A. D. 1497. Pfarrer Fingerhut weilte nicht lange. Eben so sein Nachfolger Kilian Beck, welcher schon 1501 resignirte. Sein Nachfolger [333] wurde an den Bischof mit einem ähnlichen Präsentationsschreiben abgefertigt, worin es u. A. hieß: Reverendo etc. Laurentio Episcopo etc. frater Sebaldus Abbas. Quia honorabilis Kilianus Beck, horum lator, rector ecclesiae in Kirchvarrenbach, eandem suam ecclesiam libere et simpliciter ex causis eum ad id moventibus resignare intendit, ei ad hujusmodi resignationem consensum dedimus, supplicantes, eandem resignationem admittere et parochialem ecclesiam praedictam honorabili domino Georgio Beck conferre u. s. w. wie oben. Georg Beck resignirte nach acht Jahren, worauf (1509) derselbe Abt Bamberger einen Lorenz Beck dem Bischof präsentirte. Über die Zustände in Kirchfarrnbach nach Oktroyirung der Reformation ist oben berichtet worden. Im 30jährigen Kriege litt der Ort weniger, als die meisten bereits genannten Orte.


37. Kirchfembach,

Vendebach, Kirchdorf bei Markterlbach, Filial von Hagenbüchach. Das Kloster erhielt daselbst Gefälle durch Schenkung von Ludwig von Eib. Im Schenkungsbriefe von 1488 hieß es: „Ich Ludwig von Eib der Ältere, Ritter, zu Eibburg, zu Sommersdorf, bekenne, daß ich lauterlich durch Gott zu meiner und meiner Hausfrau Magdalena Adelmännin und Herrn Anselms von Eib, Doctor, meines Sohnes, seliger Gedächtniß Seelen Nutz gegeben habe dem Herrn Abt Conrad (Haunolt) und seinem Convent 4 Sra. Korn, angeschlagen auf 8 Gulden Geld und 1 Pfund neue Heller, das ist 4 Pfund Währung, auf meinem Hof zu Kirchfembach zu einem Jahrtag für mich, meine (1473) verstorbene Frau Magdalena und meinen (1477) verstorbenen Sohn Anselm. Auch begehre ich, des jüngsten Tages bei ihnen in Heilsbronn zu warten. Bei meinem Begräbniß am Martinsaltar ein Leichentuch, an den vier Ecken vier Kerzen, vor dem Altar ein ewiges Licht etc. An meinen Jahrtagen erhalten die Conventualen eine gelbe gewürzte Erbsensuppe, Kraut mit Kümmel und mit Wein gezenngert, zwei Stücke gesülzten Fisch etc. Geschehen in Hailßbrunn an Allerheiligen 1488.“ 1494 und 1501, [334] kurz vor seinem Tode, schenkte Ludwig dem Kloster auch die noch übrigen Gefälle von seinem Hofe in Kirchfembach mit der Bestimmung, daß man an jedem Sonnabend und an jedem der sieben Marientage (er war Schwanenordensritter) vor dem Altar ein Unschlittlicht anzünden solle. Er starb 1502. Im Todtenkalender heißt es beim 20. November: „Sexta feria post Martini servitur de domino Ludewico de Eyb, milite, seniore, et Magdalena, uxore ejus, et domini Anselmi, filii, utriusque juris doctoris. progenitorum et univers. fidel. defunctorum. Missa pro defunctis; tapetum cum 4 candelis super sepulcrum Martini cum perpetuo lumine, et datur de bonis in Kirchfembach custodi 1 sum. silig. 1 sum. avenae, subcellario 3 sum. sil. et 1 sum. avenae. Subcellarius dat 2 frusta. pisc. candit., tertium frixum super caules acetosos offa condita pipere, urnam vini et semella.“ Mehreres über Ludwig von Eib oben bei dem Orte Eib. Sophia Colerin von Kadolzburg schenkte dem Kloster Gefälle in Vendebach; daher die Feier ihres Jahrtages am 4. Juni.


38. Kräfft,

Weiler bei Trautskirchen. Nur ein Anwesen daselbst wurde vom Kloster acquirirt.


39. Kreben,

auch Sperberslohe genannt, ein Weiler bei Kirchfarrnbach. Schon der erste Abt Rapoto erwarb daselbst Gefälle. Die Wittwe Bertholds von Dietenhofen, Elisabeth, schenkte 1357 dem Kloster Gefälle von drei Höfen in Sperberslohe, unter Siegelung ihres Vetters, des Ritters Rapoto von Külsheim und ihres Oheims Götz von Weitersdorf. Ihr Jahrtag ist beim 18. November vorgemerkt. Sie starb bald nachdem sie die Schenkung gemacht hatte. Gleich nach ihrem Tode erholte der Abt von ihrem Neffen Lutz von Dietenhofen die Erklärung, daß er gegen die Schenkung seiner Tante nichts einzuwenden habe. Daß der Ort zwei Namen führte, erhellt aus den während des 30jährigen Krieges gepflogenen amtlichen Erhebungen über die von verödeten [335] oder abgebrannten Höfen rückständigen Gefälle, worin es bei diesem Orte heißt: „Kreben oder Sperberslohe. Vom Hof der Wittib des Mich. Löslein restiren 6 Sra. Korn, 5 Sra. Haber, 25 fl. in Geld aus den drei Jahren 1636/38. Vom Hof der Wittib des M. Ströhlein 3 Sra. Korn etc.“ Das Kloster erwarb in Kreben acht Höfe, von welchen sieben von 1636 an während des ganzen Krieges als abgebrannt oder öde bezeichnet werden.


40. Kurzenaurach,

Kotzenaurach, Weiler bei Wilhermsdorf. Über diesen Ort berichtete der Vogt Koberger zu Neuhof i. J. 1613, sonach vor dem Ausbruch des 30jährigen Krieges: „In der Kotzenaurach sind vor diesem neun Güter gewesen, aber nunmehr alle öde und eingegangen, daß also kein einziges Haus mehr dasteht. Dieselbigen Güter haben 30 Morgen Gemeindewald, Buchen und Fichten.“


41. Lentersdorf,

Weiler bei Dietenhofen. Schon zur Zeit des 9. Abts Edelwinus (I, 65) war das Kloster begütert in „Lentrichisdorf.“ Er erwarb daselbst vier Anwesen, von welchen drei während des 30jährigen Krieges ausstarben und verödeten. Eines dieser Anwesen hatte Herr Marquard Wanbauch, Miles, dem Kloster geschenkt.


42. Linden,

jetzt Pfarrdorf, vormals Filial von Markterlbach. Das Kloster erhielt 1278 vom Bischof Berthold zu Würzburg das Patronat der Mutterkirche Markterlbach und somit auch der Filialkapelle in Linden. Vom Bischof Herman hatte es schon 1226 einen Zehnten in Linden erhalten. Ein Marquardus dictus Minner de villa Linden wurde 1286 vom Burggrafen Konrad junior mit dem Drittel einer Wiese belehnt, die zwischen Fröschendorf und Trautskirchen lag und Großmarterin oder Gransmarterin genannt wurde. Der burggräfliche Lehensbrief wurde vermuthlich in dem benachbarten heilsbronnischen Kastrum Neuhof ausgefertigt, da in demselben der dort stationirte heilsbronnische Probst, Conradus [336] de Halle, als erster und der unfern wohnende Pfarrer Walther von Illesheim als zweiter Zeuge genannt ist. Dann folgen die Namen der übrigen Zeugen: „Ludewicus dictus de Seckendorf, Fridericus dictus de Rore, Hans miles de Widansdorff, Hans de Urach.“ Oben bei Unterschlauersbach wurde berichtet, daß 1300 ein Konrad dictus de Linde Güter in Laubendorf an das Kloster vertauschte und daß er in Ermangelung eigenen Siegels den Burggrafen Johann I. um Siegelung bat. Das Seckendorfsche Wappen zeigt einen Lindenzweig; daher die Vermuthung, dieser Konrad de Linde sei ein Seckendorf gewesen. Dagegen spricht aber die ausdrückliche Versicherung Konrads, daß er kein eigenes Siegel habe. Die Existenz einer Adelsfamilie de Tilia, von der Linde, läßt sich aus den heilsbronner Urkunden nicht nachweisen; auf der Fremdenliste in Heilsbronn kommen keine de Tilia vor.

Zur Befriedigung des kirchlichen Bedürfnisses der dortigen Bewohner hielt der 18. Abt Gottfried Büchelberger für nöthig, die dem Täufer Johannes und dem heiligen Leonhard geweihte Kapelle in Linden von der allzugroßen Parochie Markterlbach zu trennen und zu einer selbstständigen Parochialkirche zu erheben. Der Bischof Albert von Würzburg, damit einverstanden, erklärte in seinem Bestätigungsbriefe von 1350: „Cum capella seu ecclesia zer Linden sic a nonnullis Christi fidelibus zelo devotionis perpetuis bonis immobilibus et redditibus sufficienter dotata est, ut plebanus ibidem possit sustentari, Nos hanc dotationem confirmamus, ut possitis sacramentum porrigere in zer Linden, Rimpart et Zigilhove.“ Schließlich wünscht der Bischof ferneres Zusammenhalten mit der Mutterkirche und Residenz des vom Kloster Heilsbronn ernannten Pfarrers, d. h. daß die neugegründete Pfarrstelle keine Sinekure sein, sondern daß der Pfarrer an Ort und Stelle wohnen und seines Amts selbst warten möge. Die Dotation war unzureichend, das Pfarreinkommen spärlich, daher vor und nach der Reformation häufiger Stellenwechsel, die Pfarrstelle bisweilen Jahre lang vakant, das Pfarrhaus während dieser Vakanzen Wohnung des Wildmeisters. [337] Über die recht traurigen religiös-sittlichen und kirchlichen Zustände in Linden im ganzen Reformationsjahrhundert ist oben ausführlich berichtet worden.

Noch schlimmer wurde es im folgenden Jahrhundert durch den 30jährigen Krieg.

Dem alten hinfälligen Pfarrer Vierzigmann folgte 1614 Bachmeier, welcher 1640 dort starb. Seine Wittwe stellte dem Markgrafen vor: „sie habe beim Absterben ihres Mannes nicht so viel besessen, um diesen begraben zu lassen, und bitte um Nachzahlung der Besoldungsrückstände.“ Der Vogt Schenk in Neuhof, zum Gutachten aufgefordert, berichtete: „Die Wittwe hat nicht vier, sondern nur zwei Kinder bei sich in Windsheim. Sie vertrinkt mehr, als ihr nutz ist. Ihren Kindern sollte man einen Kurator setzen, der sie zur Schule hielte. Mit ihrem öden Gut in Linden hat es diese Beschaffenheit: Der ganze Flecken ist noch (1642) ganz öde und unbewohnt, daher auch sie von ihrem öden Gut, welches auf der Landstraße an einem unsichern Ort liegt, nichts genießen kann. Aber das Haus ist noch gut, fast noch neu. Voriges Jahr hat sie beim Konsistorium um die Erlaubniß gebeten, die Ziegel auf ihrem Hause verkaufen zu dürfen. Ohne einen Bescheid hierauf erhalten zu haben, hat sie die Ziegel um ein schnödes Geld verkauft, eben so einen guten Acker, den sie halb vertrunken. So geht das Haus zu Grund, und dem Kloster eine Hofstatt ab.“ Nach dem Tode Bachmeiers und nach dem Friedensschluß konnte die Pfarrstelle bis 1662 nicht besetzt werden, da die Besoldungsbezüge von Heilsbronn und von den Kirchenstiftungen Linden und Jobstgereuth theils gar nicht, theils nur spärlich geleistet werden konnten, „und der Pfarräcker gar wenige, auch alle mit Holz verwachsen waren.“ Weiter war der Befund am Ende des Krieges: „Die 17 heilsbronnischen Anwesen sind meist abgebrannt oder öde, eingefallen und ausgestorben, nur hier und da eines bewohnt; bei einem der Schelm entflohen.“ Das Pfarrhaus war nicht abgebrannt, aber öde und unbewohnt. Gleichwohl wurde es 6 Jahre nach dem Kriege ein Raub der Flammen. Der Richter Eyermann zu Heilsbronn berichtete darüber: [338] „Zimmermann Schmidt von Ketteldorf hat mit 2 Gesellen dem Schmied zu Linden sein Haus aufgebaut und während der Arbeit sich mit seinen Gesellen in die etwas reparirte untere Stube des öden Pfarrhauses einlogirt. Als sie Sonntags den 5. Nov. Nachts zum Essen in’s Wirthshaus gegangen, haben sie vorher im Ofen ein Feuer angebrannt, auf dem Ofen Späne liegen lassen; selbige sind brennend und dadurch das Haus in Asche gelegt worden.“ In einem beigelegten Schreiben der Gemeinde hieß es: „Wir bitten, den Zimmermann anzuhalten, das Holz zu zimmern und den Bau aufzurichten. Das Bauholz geben wir aus unserem Gemeindewald und führen es auf den Zimmerplatz. Die Heiligen zu Linden und Jobstgereuth können nur 60 fl. beitragen. Das Weitere wolle das Klosteramt beitragen, damit wenigstens eine Stube hergerichtet werde, darin, bis mit der Zeit wieder ein Pfarrer hieher gesetzt werden kann, ein Schulmeister seine Wohnung habe, den wir gern annehmen möchten, damit die Jugend unterrichtet werde. Wir haben aber keine Mittel, ihm ein Losament zu geben.“ Dazu bemerkte der Richter: „Der Zimmermann, obgleich nicht sehr bemittelt, dürfte gleichwohl zu einem Beitrag anzuhalten sein. Das Übrige sollte die Klosteramtskasse bestreiten, da die Pfarrrevier noch etwas öde ist und die Pfarr wohl in etlichen Jahren nicht bestellt werden kann, es sei denn, daß eines der öden Häuser auf ein Interim zugerichtet werde.“ Die Regierung genehmigte den Antrag der Gemeinde. Der liederliche Zimmermann mußte aber durch den Amtsknecht nach Linden transportirt und zur Arbeit angehalten werden. Die Pfarrstelle konnte nun nach 22jähriger Vakanz wieder besetzt werden, nicht so die Schulstelle; der nunmehrige Pfarrer Nigrinus mußte daher die pastoralen Geschäfte in Linden und Jobstgereuth und zugleich die Schule und das Läuten besorgen.


43. Meiersberg,

Weiler bei Kirchfarrnbach. Der 16. Abt kaufte daselbst Zehnten, der 19. Abt Äcker von Hein. Geuder zu Nürnberg. Das Kloster erwarb dort acht Anwesen, von welchen im 30jähr. Krieg nur eines bewohnt blieb.


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44. Mettelaurach,

Weiler bei Mkt. Erlbach. Der 17. Abt Heinrich von Hirschlach hatte Prozeß wegen dortiger Zehnten.


45. Neuhof,

Nova Curia, an der Zenn, jetzt Pfarrdorf, vormals Filial von Trautskirchen, war, Heilsbronn selbst ausgenommen, der belebteste und besuchteste Ort auf dem Klostergebiete. Der 9. Abt Edelwinus erwarb schon während seiner ersten Regierungsjahre Güter an mehr als 30 Orten in verschiedenen Gegenden und säumte nicht, seinem Kloster den Besitz durch eine päpstliche Bulle sichern zu lassen. In dieser oben besprochenen Bulle von 1249 werden die 30 Orte namentlich aufgeführt, darunter Neuhof. Doch erhellt aus der Bulle nicht, ob diese Güter durch Schenkung oder durch Kauf erworben wurden, auch nicht, ob sie in liegenden Gründen, oder in Grundgefällen bestanden. Die damaligen Verhältnisse in Neuhof waren ähnlich wie die in Ketteldorf (s. dort). Auch in Neuhof wurde eine Kapelle erbaut, in welcher heilsbronnische Mönche fungirten, was aber, weil dadurch das Einkommen des Parochus in Trautskirchen geschmälert wurde, Konflikte hervorrief. Die Konflikte waren in Neuhof und Ketteldorf gleichzeitig und wurden auch gleichzeitig durch einen und denselben bischöflichen Erlaß beseitigt. Diesem II, 128 bei Ketteldorf mitgetheilten, an den 13. Abt Heinrich von Hirschlach gerichteten Erlaß des Bischofs Andreas von 1309 zufolge wurden die in Neuhof und Ketteldorf stationirten heilsbronner Mönche in ihr Kloster zurückgerufen, die beiden Kapellen als Filiale den Parochialkirchen in Trautskirchen und Großhaslach zugewiesen und der treffende Parochus angewiesen, seine Filialkapelle pflichtmäßig zu pastoriren. Daß Neuhof schon damals meist heilsbronnisch gewesen sein muß, erhellt daraus, daß der ebengenannte Abt i. J. 1312 die dortigen Güter in 12 Huben theilte und an 12 Mannen um jährliche Gült und Zins verlieh, jedoch nicht auf ewig, sondern nur auf sie und ihre Kinder vererbte. Eine oder die Mühle bei Neuhof erhielt der 16. Abt Gamsfelder (s. dort) i. J. 1337 durch Schenkung [340] von Konrad Lüdershusen. Zur Zeit desselben Abts (s. dort) verkauften i. J. 1342 die Burggrafen Johann II. und Albrecht der Schöne „ihre Güter, die sie zu Neuhof gehabt,“ an Friedrich Derrer zu Nürnberg. Der Kaufbrief kam ohne Zweifel deßhalb in das Klosterarchiv, weil diese Güter späterhin vom Kloster acquirirt wurden.


Das Kastrum oder Schloß in Neuhof und seine Bewohner.

Durch welchen Grafen von Abenberg oder Burggrafen von Nürnberg dieses Kastrum an das Kloster gekommen ist, weiß Schreiber dieses nicht. Zuverlässig war es abenbergisches oder burggräfliches Eigenthum, welches aber in ähnlicher Weise, wie das Kastrum in Heilsbronn, an das Kloster gekommen sein muß. Das Kastrum in Heilsbronn kam, wie in den Beiträgen S. 54 ff. berichtet wurde, von drei abenbergischen Grafengeschwistern durch Kauf an das Kloster. Daß der Verkauf unter Vorbehalt des Fortgenuß- und Gebrauchsrechts geschehen sein muß, erhellt daraus, daß die Burggrafen und die nachfolgenden Kurfürsten und Markgrafen das Kastrum in Heilsbronn fortwährend wie ihr Eigenthum benützten, während alle Ausgaben für die Gäste und alle Baukosten vom Kloster bestritten wurden, worüber sich aber die Äbte nie als über eine widerrechtliche Auflage beschwerten. Gerade so verhielt sich’s mit dem Kastrum in Neuhof: die Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen gerirten sich dort wie in ihrem Eigenthum auf Kosten des Klosters, welches dieß Verfahren nicht nur nicht beanstandete, sondern vielmehr förmlich anerkannte. Nur dann vernehmen wir von Seiten der Äbte und Rechnungsteller Klagen, wenn das Kloster über Gebühr beschwert oder das Kastrum in Neuhof der Schauplatz von Schwelgereien wurde. Leider trat dieser Fall, wie nachher berichtet werden wird, oft ein. Neuhof war schon als Amts- und Gerichtssitz ein belebter und vielfach besuchter Ort. Ebenso auch als Haltstelle für Mann und Roß auf der Reise vom Kloster nach den Besitzungen in der Gegend von Uffenheim, Rothenburg und Würzburg und zurück. Der [341] Verkehr hin und her war immer sehr belebt. Dort rasteten, richteten und schlichteten die Äbte alljährlich bei ihren Baudungsreisen. Das meiste Leben brachten aber im Kastrum Jahrhunderte lang die alljährlich wiederkehrenden Einlagerungen der Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen mit ihren Frauen, Vasallen, Jägern, Rossen und Hunden. Dann glich das Thun und Treiben ganz dem im Burggrafenhause zu Heilsbronn. Das Kastrum wurde 1570 umgebaut; davon hernach. Wie das frühere Kastrum gestaltet war, kann nicht berichtet werden. Was es enthielt, ergibt sich theilweise aus dem „Status im Hof“, welchen die Pröbste ihren Jahresrechnungen bisweilen beifügten. Diesen Inventaren zufolge war zur Zeit der Kurfürsten Friedrich I. und Albrecht Achilles immer ein kleiner Waffenvorrath vorhanden: „2 stählerne und 9 eiserne Panzer, 7 Armbrust, 7 Puchsen, 12 Handpuchsen, 3 Hundskappen, 3 Paar Eisenhendschuhe, 4 Paar Kettenhendschuhe, stählerne Schurz, Koller, Streitaxt, Pfeile.“ 1450 heißt es: „Der Panzer sollen 5 sein: einen hat Hans Geyer, die andern hat der Strauß geliehen in die Reiß (Krieg).“ 1476 verausgabt der Probst 44 Talente pro 4 balistis mit Winden.“ An Utensilien verzeichnet das Inventar von 1483: „2 silberne Becher cum credenciis, 8 beschlagene Löffel, 26 Zinnteller, 3 große discos, 8 kleine Zinnteller, scutellas, cantaros, ollas aeneas et alia necessaria coquinae, lectistrinia, lintheamina, mensalia et manutergia pro necessitate domus.“ Den Status der Kapelle siehe unten bei Zennhausen.

Der erste Band der Mönchsrechnungen fehlt; daher kann über die Einlagerungen der Burggrafen des 13. Jahrhunderts nichts berichtet werden. Über die Einlagerungen der Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen im Kastrum zu Neuhof während der folgenden Jahrhunderte berichten die Rechnungen Folgendes: Burggraf Albrecht der Schöne verkaufte 1342, wie oben erwähnt, seine Güter in Neuhof an das Kloster. Fünf Jahre darauf, um Martini 1347, erscheint er und mit ihm ein Landgraf (von Hessen?) als Gast in Neuhof und Mkt. Erlbach. Die hieraus dem Kloster erwachsenen Kosten notirt der Abt Heinrich von [342] Hirschlach in der Bursariusrechnung ohne Jeremiade, ohne Randglosse, ohne Handweiser: ein Zeichen, daß der Burggraf Albrecht dem Kloster kein so theurer Gast war, wie so Mancher seiner Nachfolger. Sein unmittelbarer Nachfolger, Burggraf Friedrich V., hielt gleichfalls Maß und Ziel bei seinen Einlagerungen in Neuhof. Eben so dessen Söhne: Kurfürst Friedrich I. und Burggraf Johann, welche von 1435 bis 49 jährlich zwei- bis dreimal dort jagten. Auch der Bischof von Eichstätt wird wiederholt als mitanwesend bezeichnet. Bei der Anwesenheit des Kurfürsten i. J. 1438 lautet der Vortrag in der Rechnung: Pro domino Marchione in Nova Curia tempore electionis Regis (d. h. des Kaisers Albrecht II., welcher an Sigmunds Stelle 1437 zum Kaiser gewählt wurde). Im Jahr vor seinem Tode war der Kurfürst dreimal in Neuhof. Nach seinem Tode erscheinen seine Söhne alljährlich zur Hirschprunft und Schweinshatz daselbst, besonders Albrecht Achilles mit seinem Hofmeister (Ludwig von Eib), seinen Jägern, auch oft mit seiner Frau. 1453 empfing er ein „Badhemd und ein kleines Hemd“, wofür der Rechner 12 Talente verausgabte. Das Badehemd blieb nach gemachtem Gebrauche Klostereigenthum und wurde daher 1458 im Status des Probstes unter dem vorhandenen Linnenzeug als Inventarstück mitaufgeführt. Mit Albrecht Achilles, dem Träger des Hemds, beginnen die Klagen der Rechnungssteller über inordinatas exactiones domini Marggravii. Während der 46jährigen Regierung des Kurfürsten kommt nur selten ein Jahr vor, in welchem er nicht in Neuhof jagte. Die darauf bezüglichen Rechnungspositionen lauten z. B. „1460 pro domino Marchione et uxore ejus in der Prunft in Nova Curia 131 talenta; Gastung der Jäger 10 Wochen lang 200 Talenta; 1461 7 Wochen lang; 1482 per 5 noctes et filiis ejus per 2 noctes 403 talenta et 60 Sra. Haber.“ Aehnlich lauten die Rechnungspositionen fast alljährlich. 1476 begleiteten den Kurfürsten zur Hirschprunft nach Neuhof seine Gemahlin und die Königin von Dacien. 1481 schrieb er während seines Aufenthalts daselbst unterm 21. Sept. einen Brief an den Kaiser Friedrich III., der [343] sich oft nicht zu rathen wußte und dann beim Kurfürsten sich Raths erholte. Dießmal handelte sich’s um Aufbringung von Geld und Truppen im Türkenkriege und um den jüngst in Nürnberg gehaltenen Reichstag. Der Schreiber ertheilte nun von „Newenhove“ aus seine Rathschläge und schloß sein Begleitschreiben mit den Worten: „Solches ich Ew. Gnaden zugeschickt, auf daß E. G. Wissen von mir hab, damit Ihr mich eigentlich findet und erkennt als den alten getreuen Albrechten und kein Anderes von mir glaube.“ (Minutoli, kaiserl. Buch, Seite 14.) Die ebenbezeichneten Ausgaben für Gastung waren nur die Baarausgaben, pro expensis, nur ein kleiner Bruchtheil von dem Gesammtaufwand von Wein, Schlachtvieh, Getreide, Butter und Anderem, was der Probst nicht zu kaufen brauchte. 1463 kamen zu den Baarausgaben und Naturalleistungen für Gastung noch 300 Goldgulden, welche der Probst zu den in den Beitr. S. 104 besprochenen, dem Kurfürsten auf Nimmerwiedergeben dargeliehenen 2000 Goldgulden beitragen mußte. Die Bewirthung der Einlagerer war einfach, aber reichlich: Fleisch, Hühner, Fische, Lebkuchen, vor Allem Wein. Das Brot wurde nicht an Ort und Stelle, sondern in der Klosterbäckerei zu Heilsbronn gebacken und nach Neuhof geschafft. Diese Brotlieferungen waren in jedem Jahre bedeutend. 1446 lieferte die Klosterbäckerei 325 Simra Korn, zu Brot verbacken, nach Neuhof ab, und zwar 8 Sra. für die Arbeiter bei der Weinlese, 83 Sra. bei der Heu- und Grummeternte (ad primum et secundum fenum) und 234 Sra. für die Einlagerer und den übrigen Haushalt des Probsts.

Der Kurfürst Albrecht Achilles starb 1486. Sein ältester Sohn Johann erbte das Kurfürstenthum Brandenburg, siedelte nach Berlin über und jagte nicht mehr in Neuhof, wie bei Lebzeiten seines Vaters. Desto häufiger aber jagten dort seine Brüder Friedrich und Sigmund, Markgrafen von Ansbach und Kulmbach, Sigmund bis zu seinem Tode (1495), Friedrich bis zu seiner Depossedirung durch seine Söhne (1515). Über Friedrichs Thun und Treiben in Neuhof siehe Beitr. S. 111 und 112. Das dort aus den Rechnungen von 1497 und 1512 [344] Mitgetheilte soll hier nicht wiederholt werden. Nur ist beizufügen, daß während der fast dreißigjährigen Regierungszeit Friedrichs nicht nur in diesen beiden Jahren, sondern in allen übrigen von 1486 an die Rechnungspositionen und Randbemerkungen ähnlich lauten, z. B.: „Marchioni Friderico in der Prunft per 5 noctes 422 talenta, venatoribus ejus 237 t. 41 Sra. Haber. Ex parte Sigismundi in der Schweinshatz per 3 noctes et nobilium suorum per 8 noctes etc. Expensae praepositi Novae Curiae pro Marchione Friderico 219 fl., 47 Sra. Haber, praeter damna vinearum in aliisque illata, quae non parva fuerunt. Deus sua clementia et misericordia protegat in eum sperantes.“ Die Jahre 1505 und 1510 waren die einzigen, in welchen sich Friedrich bewegen ließ, Neuhof nicht heimzusuchen (s. Beitr. S. 119 u. 122). Sein Sohn und Nachfolger Kasimir lagerte sich mit seinen Schwestern und 60 Pferden im Sept. 1515 in Neuhof ein, „ut bacchia celebret“, sagt der Bericht erstattende Abt. Wie die Feier durch den Tod der Tante Barbara unterbrochen wurde, siehe Beitr. Seite 127. Der Markgraf Georg, Kasimirs Bruder, jagte gleichfalls oft in Neuhof. „Ist in diesem Jahr zweimal hier gewesen, auf der Hirschbrunft und Schweinshatz; 28 Gulden, 6 Fuder Wein.“ Im Jahr vor seinem Tode lautet der Bericht: „Waren Sr. Gnaden Wildmeister mit 240 Personen und 201 Pferden hier. Hab ich gespeist von Jakobi 1542 bis Walpurgis 1543 522 Personen und gefüttert 301 Pferde.“ Der Markgraf Albrecht Alcibiades, der unruhige Stammgast im Kastrum zu Heilsbronn, gab eine besondere Jägerordnung für Neuhof und jagte gleichfalls oft daselbst. Im Spätsommer 1549 (auch im folgenden Jahre) schickte er seinen Hauptmann Friedrich von Lentersheim mit Jagdgefolge dahin. Als dabei die vorgeschriebene Jägerordnung nicht eingehalten wurde, zeigte der Vogt Schadmann zu Neuhof dem Abt Wirsing beschwerend an: „Der Jägerordnung zufolge sind des Herrn Markgrafen Jäger und Hunde während des Jahres 14 Tage lang in Neuhof zu unterhalten. Deß weigere ich mich nicht, auch wenn sie etliche Tage länger bleiben. Nun aber will [345] der Jägermeister des Herrn Hauptmanns seine Jäger und Hunde zur Fastenzeit 10 Tage lang hier einlagern, deß ich mich beschwere, weil es wider die Jägerordnung ist.“ Gleichzeitig trugen die Neuhofer und andere Amtsangehörige dem Abt beschwerend vor: „daß sie nun, wider alten Brauch, die Garne bis Dürrnbuch und weiter führen müßten.“ Oben beim 30. Abt Wirsing wurde berichtet, daß in diesem Jahre (1549) Einlagerer von ganz anderer Art auf fürstlichen Befehl in Neuhof bewirthet werden mußten, nämlich 6 Mönche, welche der Markgraf Albrecht über Neuhof nach Heilsbronn sandte, um in Folge des kaiserlichen Interims das Kloster zu restauriren. Bei dem verheerenden Kriegszuge Albrechts i. J. 1552 blieb Neuhof ziemlich verschont, da es, wie oben beim 31. Abt Heberlein berichtet wurde, auf Ansuchen des Abts vom Markgrafen eine Schutzwache erhielt.

Öfter als Albrecht Alcibiades kam sein Nachfolger Georg Friedrich mit Gefolge in das Kastrum Neuhof. „Auch tragen sich deß Orts mit Ab- und Zureiten übermäßige Gastungen zu, das vorhin nicht gewesen,“ lautete der Bericht von 1564. Wunder, der letzte Abt, mußte sich in alles fügen und den Markgrafen gewähren lassen. Dieser dekretirte i. J. 1562: „Der an die Stelle des Probsts getretene Vogt soll zugleich Förster sein. Das von den vormaligen Pröbsten in eigener Regie bewirthschaftete Gut in Neuhof soll man gegen Reichung von Handlohn und Gefällen vererben, nur die Wiesen in eigener Regie behalten. Der Kaplan von Trautskirchen, welcher den Sonntagsgottesdienst in Neuhof besorgt, soll nicht mehr beim Vogt für drei Batzen gespeist werden, sondern 6–8 fl. erhalten.“ Die Gottesdienste wurden nach Oktroyirung der Reformation auch in Trautskirchen und Neuhof im lutherischen Sinne gehalten. Über den unbrüderlichen Verkehr zwischen den evangelischen Brüdern in Trautskirchen und Neuhof siehe oben Abschn. VI, 7. Inzwischen wurde in Neuhof fortwährend fleißig gejagt. Im Sept. 1570 beauftragte der Abt seinen Vogt Koen in Neuhof für die von Georg Friedrich anberaumte Schweinshatz Vorräthe bereit zu halten: 13 Sra. Haber, 2 Ochsen, Schafe, Fische, Brot, Aas für die Hunde; [346] von Heilsbronn aus werde er Bier senden nebst 100 fl. zum Ankauf von Wein.

In demselben Jahre 1570 verordnete Georg Friedrich den Umbau des Kastrums zu Neuhof auf Kosten des Klosters. Der Bau wurde auf 4000 fl. veranschlagt. Allein schon im ersten Jahre beliefen sich die Ausgaben auf 5951 fl. Die heilsbronnischen Unterthanen um Neuhof sollten, nach dem Willen des Markgrafen, auf eigene Kosten das Bauholz führen; sie remonstrirten aber dagegen beim Abt, da sie durch Fuhren mit Wild und Jagdzeug schon genug beschwert seien. Da die disponibeln Mittel des Klosters bei Weitem nicht ausreichten, so wies der Markgraf den Abt an, die weiter erforderlichen Tausende zu entlehnen und das Darlehen aus den Einkünften der Probstei Neuhof nach und nach zurückzuzahlen. Der Bau war nach drei Jahren vollendet, worauf der Abt auf fürstlichen Befehl dem Vogt Koen ein Inventar über alles Vorhandene übergab. Das Inventar gibt keinen Aufschluß über die Dimensionen des Kastrums, wohl aber über die innere Einrichtung und Ausstattung. Es waren in den beiden Stockwerken 13 Wohnzimmer, 11 daranstoßende Schlafzimmer und 10 Karren (kleinere Gemache). A. In dem einen Stockwerk waren 7 Wohnzimmer, nämlich 1. das Fürstengemach, darin ein steinerner Tisch, ein schlechter Tisch, ein Schenktischlein, ein Gießfaß, ein zinnerner Kupferling und ein kupfernes Handbecken; in der Kammer daran eine schöne Himmelbettstatt; in dem Karren daneben ein Bett, ein Strohsack, ein Tisch und ein Nachtscherben. 2. In der Fürstin Stube ein grüner Tisch, ein Schenktischlein, ein zinnernes Gießfaß, ein zinnerner Kupferling und ein kupfernes Handbecken; in der Kammer daneben keine Bettstatt, denn allein ein Anschlagtischlein und zwei Nachtscherben von Zinn. 3. In der Stube bei der Altane zwei Tische, ein Schenktischlein, ein zinnernes und ein kupfernes Gießfaß und ein zinnerner Kupferling; in der Kammer dabei eine Himmelbettstatt; in dem Karren dabei ein Bett mit Strohsack; in dem andern Karren deßgleichen. 4. In der Ritterstube zwei Fürstentafeln, ein Credenztisch, drei schlechte Tische, ein Anschlagtischlein, [347] ein messinger hangender Leuchter, ein zinnernes Gießfaß, ein kupfernes Handbecken und ein zinnener Kupferling. 5. In der hintern Stube, ein Schenktischlein, ein zinnerner Kupferling; in der Kammer daneben eine Himmelbettstatt; im Karren ein Bett mit Strohsack. 6. In der vordern Eckstube zwei Tische, ein Schenktisch, ein Gießbehälter mit Zinn beschlagen, ein zinnene Aichel und ein zinnerner Kupferling; in der Kammer daneben eine Himmelbettstatt; im Karren etc. B. Im obern Stock waren 6 Wohnzimmer: 1. In der vordern Eckstube ein Tisch, ein zinnernes Gießfaß und ein kupfernes Handbecken; in der Kammer daneben eine halbe Himmelbettstatt; im Karren etc. 2. In der Kanzleistube ein Tisch, ein Gießfaß und ein kupfernes Handbecken; in der Kammer daneben eine Bettstatt. 3. In der hintern Eckstube zwei Tische und ein kupfernes Gießfaß; in der Kammer eine halbe Himmelbettstatt; im Karren etc. 4. In der obern Eckstube über der Altane zwei Tische, ein zinnernes Gießfaß und ein kupfernes Handbecken; in der Kammer daneben eine halbe Himmelbettstatt; im Karren daneben etc. 5. In der mittlern Stube ein Tisch, ein zinnernes Gießfaß und ein kupfernes Handbecken; in der Kammer daran ein Bett; im Karren etc. 6. In des Kämmerers Gemach in der Stube zwei Tische, ein zinnernes Gießfaß und ein kupfernes Handfaß; in der Kammer daneben eine Bettstatt mit halbem Himmel; im Karren daneben etc. Ferner waren in dem Inventar verzeichnet: 60 Vorbänke (Stühle?), 24 Leuchter von Messing, Kannen und Teller von Zinn, 135 Pfund schwer, 38 Schüsseln von Blech, 40 Tischtücher, 69 Bettziehen und Luthers Hauspostille. Die oben im Status des vormaligen Kastrums vom Probst verzeichneten silbernen Utensilien finden sich in dem soeben mitgetheilten Inventar nicht mehr. Hundert Jahre später wurde der Thurm am Kastrum wegen Bußwürdigkeit abgetragen und die darauf befindliche Uhr sammt zwei Glöcklein nach Heilsbronn verbracht.

Der Personalstand im Kloster war 1544 so vermindert, daß von den noch vorhandenen Mönchen keiner mehr auswärts verwendet werden konnte. Man stellte daher zur Verwaltung der [348] Probstei weltliche Personen, Vögte, an, ließ dieselben aber außerhalb des Kastrums wohnen und hielt dieses verschlossen, wenn nicht der Markgraf mit seinem Anhang anwesend war. Die letzten Pröbste von Neuhof, sämmtlich in Heilsbronn begraben, waren folgende: 1. Johann Körner aus Abenberg, 52 Jahre lang Mönch in Heilsbronn, von 1476 bis 1500 Probst in Neuhof, starb 1506. 2. Wolfgang Rösner, nur 2 Jahre lang Probst. 3. Johann Muratoris (Maurer) aus Gunzenhausen, Probst bis zu seinem Tode, starb 1507. 4. Johann Wenk aus Ansbach, Probst bis 1510, nachmals der 26. Abt. 5. Joh. Mack aus Spalt, erst Kantor, dann Probst, starb 1519 im hohen Greisenalter. 6. Nikol. Kastner aus Kadolzburg, 15 Jahre lang Probst, starb 1534. 7. Joh. Hegwein aus Nürnberg, oben oft genannt, Probst bis zu seinem Tode, starb 1540. 8. Hans Kastner, 1544 der letzte Probst. Der bei Nr. 6 Genannte veranstaltete i. J. 1526 ein harmloses Schützenfest, zu welchem er durch folgendes Schreiben einlud: „Ich Nikolaus Kastner, Probst zu Neuhof, entbiete euch Schützenmeistern und Schießgesellen zu Onoltzbach mein freundlich Dienst zuvor und thue euch zu wissen, daß ich auf Ansuchen etlicher guter Freunde ein Gesellenschießen mit dem Armbrust, 75 Schritte weit in ein Zirkelblatt, auf nächsten Samstag St. Michaelistag allhier zu Niewenhoff zu halten vorgenommen, zu welcher Gesellschaft ich aus gutem Willen einen Gulden in Gold zu geben bewilligt habe, dazu aufs Wenigste noch zwei Gulden nach Gefallen der Schützenmeister und Siebener gemacht, also daß das Beste drei Gulden würde sein, das Zweite zwei Gulden, die folgenden Gewinne Zinngeschirr und Einlagen. Ist derhalben mein freundlich Bitten, ihr wollet auf gemeldten Tag zu rechter Zeit hier erscheinen und solch Gesellenschießen um zwölf Uhr helfen anfangen. Und ob sich gleich Regen oder ander Ungewitter begeben würde, werden doch die Schützen trocken sitzen, deßgleichen die Poltz auch trocken stecken. Und wollet guter Gesellschaft und mir zu Gefallen solche Kurzweil helfen fröhlich vollbringen.“

[349]
Kirchliche Verhältnisse.

Die Abschn. VI, 7 besprochenen Konflikte zwischen den Adeligen in Trautskirchen und dem Kloster Heilsbronn, zwischen der Parochialkirche Trautskirchen und der Filialkapelle Neuhof dauerten fort, auch nachdem alle diese Genannten lutherische Glaubensbrüder geworden waren. In Folge eines Kirchenvisitationsbescheids erhielt der Pfarrer Crämer in Trautskirchen den Auftrag, anstatt seines altersschwachen Kaplans Hetzer den Gottesdienst in Neuhof zu besorgen; dem widersetzten sich aber die Adeligen in Trautskirchen. Dagegen trugen Dorfmeister und Gemeinde von Neuhof dem Abt Wunder beschwerend vor: „Dem Herrn Pfarrer Crämer ist von den Visitatoren auf unser Ansuchen auferlegt worden, weil Herr Hetzer alt und gebrechlich ist, je am dritten Sonntag in Neuhof zu predigen und den Katechismus zu lehren; das ist er zu thun schuldig, da wir zu seiner Pfarrei gehören. Eine Zeitlang hat er es gethan, nun aber nicht mehr. Wir bitten, ihn dazu anzuhalten, damit durch ihn und den Schulmeister, mit dem wir zufrieden sind, die christliche Jugend erzogen werde.“ In einer späteren Klageschrift beschwerten sich die Neuhöfer darüber, daß bei Verleihung der Kirchenstühle zu Trautskirchen die Seckendorfischen Unterthanen vor den Neuhof-Heilsbronnischen bevorzugt würden. Dazwischen kam es auf der Emporkirche zu Prügeleien, weil ein Neuhofischer Knecht mehr Platz beanspruchte, als ein Seckendorfischer. Unter solchen Dissidien wurde das 16. Jahrhundert geschlossen und das 17. begonnen. Noch schlimmer wurde es durch Kapläne, die von Trautskirchen aus in Neuhof den Gottesdienst besorgten, nach demselben zechten und Ärgerniß gaben, namentlich der Kaplan Ziegler, welcher in der Trunkenheit obscöne Auftritte und Raufhändel herbeiführte, sich mit gemeinem Volke einließ und daheim seine Frau mißhandelte, so daß die Nachbarn des Nachts aus dem Schlafe geweckt wurden. 1619 wurde er seines Amtes entsetzt. Um diesen Uebelständen abzuhelfen, beschloß man, in Neuhof eine eigene Pfarrstelle zu errichten und die Kaplanei in Trautskirchen aufzuheben. Die Verhandlungen wurden 1617 begonnen und [350] 1621 beendigt. Die dabei Betheiligten erscheinen meist in keinem günstigen Lichte. Der neuernannte erste Pfarrer von Neuhof, Leonhard Künstock, war aus dem Papstthum übergetreten, daher aus der Oberpfalz vertrieben, vom Konsistorium zu Onolzbach aufgenommen, „ein guter gelehrter Mann, aber alt und blöden Gesichts.“ Er sollte, nach dem Beschluß des Konsistoriums und des Pfarrers Gg. Kremer von Trautskirchen, bis zur Ausmittelung einer Wohnung in Neuhof, vorerst im Kaplanshause zu Trautskirchen wohnen, konnte aber nicht einziehen, da der abgesetzte Kaplan Ziegler nebst Familie die Herberge nicht räumen wollte. Die Gemeinde Neuhof, der Vogt Bitthäuser daselbst und die Beamten zu Heilsbronn remonstrirten gegen obigen Beschluß und wollten, daß Künstock in Neuhof wohnen sollte. Dagegen remonstrirte der Pfarrer Kremer und stellte dem Konsistorium vor: „Der Vogt und mit ihm der Junker (von Seckendorf) zu Trautskirchen, haben es darauf abgesehen, daß das Kaplaneihaus geräumt werde, damit der Junker es kaufen und ein Wirthshaus daraus machen könne. Der Vogt nimmt seinen Amtsbefohlenen widerrechtlich Getreide und Geld ab, ist Tag und Nacht toll und voll, geschwind mit der Faust, hat mich schon oft bedroht, was mir mit Weib und kleinen Kindern leicht Unheil bringen kann, so daß ich bitte, mich aus dem Kapitel wegzuversetzen.“ Dem entgegen beantragten die Beamten zu Heilsbronn: „das baufällige Kaplaneihaus in Trautskirchen zu verkaufen für bereits angebotene 750 fl., dafür ein in Neuhof für 560 fl. angebotenes Haus zur Pfarrwohnung zu kaufen und den Überschuß von 190 fl. zur Dotation der neuerrichteten Pfarrstelle zu verwenden.“ Dieser Antrag wurde vom Markgrafen Joachim Ernst 1621 genehmigt, die Selbstständigkeit der Pfarrei Neuhof bestätigt und zugleich verfügt, daß der Meßner und Todtengräber in Neuhof dem Pfarrer in der Feldarbeit gegen Taglohn an die Hand gehen soll. Das acquirirte Haus wurde noch in demselben Jahre 1621 auf Kosten des Klosteramts Heilsbronn für 60 fl. zur Pfarrwohnung eingerichtet, von Künstock bezogen und von ihm noch sieben Jahre lang bewohnt. Ihm folgte 1629 Johann [351] Otto, zuvor Diakonus in Kitzingen, in Folge des 30jährigen Krieges mit Weib und Kindern von dort vertrieben. Zehn Jahre vor Errichtung der Pfarrei war das Kirchlein zu Neuhof baufällig geworden. Die Ortseinwohner baten 1607 durch das Verwalteramt Heilsbronn bei der Regierung um Reparatur und Erweiterung. Die Regierung verlangte Kostenvoranschläge, von den Pfarrgenossen Spann- und Handdienste und freiwillige Beiträge, von der Kirchenstiftung Trautskirchen einen Beitrag. Der Gutsherr in Trautskirchen operirte aber dagegen und forderte seine Unterthanen auf, nichts beizutragen. Über diesen Verhandlungen gingen vier Jahre hin, am Dach und Gemäuer stürzte hier und da ein Stück ein, die Gottesdienste wurden unterbrochen, die Eingesessenen drohten, bei längerer Verzögerung der Reparatur ihre gezeichneten Beiträge zu verweigern. 1612 wurde endlich reparirt und dabei das Material von der in Zennhausen (s. dort) abgebrochenen Kapelle benützt. „Bei den Eingepfarrten hat der Vogt so viel mit gutem Willen erlangt, daß sie 105 fl. 3 Ort zuschießen und die Frohn ohne Belohnung verrichten wollten.“ Das ruinose Kirchlein war 50 Fuß lang und 40 breit. Die Reparaturkosten beliefen sich auf 836 fl. 1/2 Ort, 23 dl. 1613 wurde das restaurirte Kirchlein durch Predigt eingeweiht. Gegen Ende des Jahrhunderts brannte es ab, wobei Uhr und Glocken zerschmolzen; Uhr und Glocken wurden daher 1697 von der Katharinenkirche zu Heilsbronn nach Neuhof transferirt.


Schulverhältnisse.

Schule, Schulhaus, Lehrerbesoldung waren im Reformationszeitalter noch nicht vorhanden. Der jeweilige Schreiber der Pröbste und Vögte unterrichtete nebenbei die Kinder und bezog dafür das Schulgeld, übrigens als Lehrer keine weitere Remuneration. Den Unterricht ertheilte er bald in diesem, bald in jenem Hause; die Klosteramtskasse bezahlte den Hauszins. Die Vögte waren ziemlich unbeschränkt bei der Wahl ihrer Schreiber. Der Vogt Bulbeck nahm als Schreiber seinen eigenen Sohn, amtirte mit diesem nach Gefallen, ließ aber keinen Schulunterricht mehr [352] ertheilen. Diese Mißstände zu beseitigen, berichteten die heilsbronner Beamten 1591 an den Markgrafen: „Der Vogt Bulbeck hat seinen gewachsenen Sohn als Schreiber angenommen und sich mit diesem das Amt zu regieren unterstanden. Der Schulunterricht ist eingestellt. Wollten wir wieder einen Schulmeister in der vorigen Weise haben, so würden wir bei dem Vogt keinen Gehorsam finden, da er Niemand neben sich leidet, der ihm in das Spiel sieht. Der Mangel eines Schulmeisters ist bei der Jugend und bei der Kirche zu spüren. Wir bitten daher um Abhilfe.“ Dieser Bitte entsprechend wurde als Gegenschreiber und Schulmeister Leonh. Hofmann aus Merkendorf angestellt. Er war einer der 100 Alumnen, welche 1582 bei Errichtung der heilsbronner Fürstenschule in diese aufgenommen wurden, eignete sich aber nicht für akademische Studien. „Ich bin – schreibt er selbst – von Jugend auf in der löblichen Fürstenschule zu Heilsbronn auferzogen und wegen stetiger Leibesschwachheit von der Schule genommen und erstlich zu einem Schulmeister, die liebe Jugend im Kloster selbst und daselbst herum zu unterrichten, verordnet worden, hernach aber nach Neuhof transferirt, allda mir neben der Schule auch die Schreiberei befohlen. Ich bin ein schwacher und blöder Mensch, der wegen Mängel und Gebrechlichkeit in das Ministerium mich zu begeben oder sonsten großer Unruhe und Schulmühe vorzustehen, nicht vermag.“ Nachdem Hofmann vom Klosteramt eine Addition von 6 fl. und 1 Sra. Korn erhalten und 25 Jahre lang fungirt hatte, beantragte er i. J. 1615 die Erbauung eines bisher nicht vorhandenen Schulhauses, indem er vorstellte: „Es ist hier keine Wohnung für die Schule; ich muß mit derselben hin- und wiederziehen und die Herrschaft zahlt den Hauszins. Mein Vorschlag ist, das Kalterhaus zum Schulhaus einzurichten.“ Es ist vorhin bemerkt worden, daß man um diese Zeit aufgehört hat, in Neuhof Wein zu bauen. Der Vogt in Neuhof und der Klosterverwalter in Heilsbronn unterstützten bei der Regierung den Vorschlag unter Beifügung eines Kostenanschlages zu 147 fl. Nach Hofmanns Tod bewarben sich (1622) um seine Stelle Martin [353] Bulbeck von Uehlfeld, gewünscht von der Gemeinde, Heim, Schulmeister in Seukendorf, vormals Thorwart, empfohlen vom Pfarrer und Dekan, und Pleck, Schulmeister zu Langenzenn, empfohlen von den Beamten in Heilsbronn. Das Konsistorium befand die zwei Ersten nicht tüchtig genug. Um 1630 erscheint als Gerichtsschreiber und Schulmeister J. Striegel, um 1640 Kasp. Seligmann, um 1646 Waldmann von Hall, ein Theologe. Bei ihrer Verpflichtung in Heilsbronn wurde ihnen eröffnet: „Ihr sollt mit handgebender Treue und einem leiblichen Eid bestätigen, daß ihr den beiden Herren Markgrafen zu Bayreuth und Onolzbach treu sein, des Klosters Vogtei Neuhof Nutz und Frommen befördern, die Gegenschreiberei fleißig besorgen, die Protokolle führen, den Schuldienst betreffend euch der Gottesfurcht befleißigen, keine andere Religion, als die der unveränderten augsburgischen Confession euch belieben lassen, euch gemäß der brandenburgischen Kirchenordnung und des verordneten Pfarrers Befehl erzeigen, den Schulkindern mit guten Exempeln vorgehen, dieselben treulich im Lesen, Schreiben, Rechnen, auch Ueben des Catechismus, die Jugend zum Gesang eifrig anhalten, damit sie in der Kirche und bei Begräbnissen den Chor zieren und versehen, daran der liebe Gott und gnädige Herrschaft ein Gefallen und die die Kirche und Schule besuchen eine sonderbare Freude haben; zu rechter Zeit die Kirchenactus, Geläute und Uhr bestellen, den Kirchenornat in guter Obacht halten und schließlich Alles thun wollt, was einem getreuen Gegen- und Gerichtsschreiber und frommen Schulmeister zu thun gebührt. Da ihr nun diesem gedenkt nachzukommen, so hebt zwei Finger auf und sprecht: Dem will ich wahr und fest und unverbrüchlich nachkommen, so wahr mir Gott helfe.“ Es ist vorhin bereits bemerkt worden, daß seit 1591 der Gerichtsschreiber und Schulmeister nicht mehr nur eine Kreatur des Vogts, sondern ein den Vogt kontrolirender Nebenbeamte war. Um 1667 wohnte der Gegenschreiber und Schulmeister Clemm im Amthause, da das Schulhaus abgebrannt war, der Vogt Schenk in seinem eigenen Hause.

[354]
Der dreißigjährige Krieg.

In diesem Kriege litt Neuhof weniger, als mancher andere Ort. Das Kastrum oder Schloß diente gewöhnlich als Hauptquartier, was den Ort gegen Verwüstung durch Feuer schützte. Erhielt Heilsbronn für theueres Geld mehr als einen Mann Schutzwache, so wurde einer nach Neuhof abgegeben. Die ersten sechs Kriegsjahre gingen ohne große Drangsale vorüber. Als sich die Durchzüge mehrten, bildeten die Eingesessenen im Amte Neuhof eine Sicherheitsmannschaft. Die Beamten von Heilsbronn reisten stets mit Eskorte nach Neuhof. 1625 mehrten sich die Drangsale: Graf Wolf von Mansfeld mit Reiterei quartirte in Oberschlauersbach, Oberst Kratz in Kleinhaslach. Dann folgte das Schlittische Regiment. Kroatische Reiter plünderten in den heilsbronnischen Ortschaften, besonders in Lentersdorf, Andorf und Schlauersbach. Täglich kamen von dorther Unterthanen nach Heilsbronn, jammernd über Schädigung durch die Soldaten und durch das Wild. Beständig gingen Brotlieferungen von Heilsbronn nach Neuhof. 1626 Durchzüge und Gewaltthätigkeiten. 1627 lagerte dort eine Zeitlang der Markgraf Hans Görg. In den zunächst folgenden Jahren ging es leidlich. 1631 viele Durchzüge: erst das Göltzische Regiment, theils in Neuhof selbst, theils auf dem Berge gelagert; Truppen des Grafen H. W. von Solms; vom 20. bis 28. März Durchzug der schwedischen Armee. Der Vogt Meier berichtete, daß ihm von den Tillyschen Truppen 658 fl. aus der Amtskasse geraubt worden seien. Zehn Jahre darauf dekretirte die Regierung: „Der Vogt hat unvorsichtig gehandelt, an einem offenen Flecken so viel Geld zu behalten; culpa ex mora; daher sind 200 fl. von der Wittwe und den Amtsbürgern zu ersetzen.“ 1632 schwedische, weimarische, sperreuthische, vom 19.–29. März tillysche Truppen. 1633 während des ganzen Sommers Durchzüge und Einquartierungen, wobei in und um Neuhof die Freunde ebenso hausten, wie die Feinde. 1634 Kroaten in Mkt. Erlbach, Wilhermsdorf, Neuhof etc.; die Bewohner entflohen, theilweise nach Ansbach. 1634 Durchzug der Buttlerischen Armee; die Wiesen um Adelsdorf [355] konnten nicht gemäht werden. 1641 am Charfreitag in Neuhof Neumarkische Truppen unter Oberst Creuz. 1645 gab Heilsbronn einen Sauvegardisten nach Neuhof ab. Da dieser aber nur den Flecken schützen konnte, so suchten die Bewohner der umliegenden Weiler Schutz in den Wäldern. Im Oktober und November 1645 hausten die Truppen des Generals Gallas im Flecken und in der Umgegend, wie seit dem Tillyschen Zuge nicht mehr geschehen. Im Schlößlein quartierte Erzherzog Leopold Wilhelm von Österreich mit seinem Generalstab; es mußten täglich tausend Pferde gefüttert werden. Im August 1646 war es um Neuhof ganz still. Im April und Mai 1647 lagen Wrangelische Truppen in der ganzen Gegend, raubten das Vieh auf den Feldern, gaben es aber zurück gegen 6 bis 10 Thaler Lösegeld. Im amtlichen Bericht über das Winterquartier von 1647/48 heißt es: „Die Dörfer, Kirchen, Mühlen von Trautskirchen bis Windsheim sind ruinirt. Die Soldaten brechen alles Eisen aus den Häusern, zerhauen die Thore um der Nägel willen, führen diese auf Schubkarren oder Schlitten nach Windsheim zum Verkauf.“ Diese Truppen standen unter dem kaiserlichen Oberst Rübland in Windsheim, welcher vom Amte Neuhof unerschwingliche Kontributionen forderte und seinen Soldaten jene Gewaltthaten gestattete, worauf der Markgraf Albrecht ihm nachdrücklich insinuirte: „vom Kaiser und vom Kurfürsten von Bayern sei zwar das Fürstenthum Onolzbach als Winterquartier angewiesen, aber vom kaiserlichen Oberkommissär jedem Soldaten seine tägliche Ration festgesetzt worden.“ Auch im Friedensjahre war noch kein Friede. Im Oktober erbat sich das Amt Heilsbronn von Wrangel’s Leibgarde vier Sauvegardisten, von welchen zwei nach Neuhof und Wilhermsdorf abgegeben wurden. Neuhof blieb während des ganzen Krieges vom Feuer verschont; nur das Haus der Schafmeisterswittwe brannte ab. Gleichwohl lautet der amtliche Bericht am Ende des Krieges traurig genug: „Von 35 Anwesen des Ortes 24 öde, die Mühle ausgestorben und eingefallen.“ Bezüglich des Amts Neuhof, – ehedem das ergiebigste auf dem ganzen Klostergebiete – berichtet der Vogt schon 1645 [356] am Jahresschluß: „Die Unterthanen sind so verderbt, daß ich fast gar nichts an das Klosteramt Heilsbronn habe abliefern können.“ In einem andern Jahresberichte heißt es: „Heuriges und ferntiges Jahr ist keine Metz Getreide aus dem Amt Neuhof in das Kloster geliefert worden, da doch die Herrngült ohne die Zehnten auf 355 Sra. Korn, 12 Sra. Waizen und 206 Sra. Haber hiebevor sich hat erstreckt.“


46. Neuses,

Hirschneuses, Kirchdorf, Filial von Kirchfarrnbach. Die Burggrafen Konrad II. und Friedrich III. überließen, wie oben bei Ammerndorf berichtet wurde, die Gefälle von ihrem Hofe zu Nuisese i. J. 1246 dem 9. Abt Edelwinus als Sühne und Ersatz für Schädigungen, welche sie dem Kloster zugefügt hatten. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) kaufte Güter daselbst in den Jahren 1305 f. Ein Erbbrief im heilsbronner Archive: „Literae hereditariae super 12 jugeribus pratorum dictorum Ketteldorfer Werth juxta Neuhof sitorum, quae hereditario jure translata sunt ad curias subditorum in Neusas“, bezieht sich ohne Zweifel auf dieses Neuses, da kein anderer Ort dieses Namens bei Neuhof liegt. Daß der Erzbischof Heinrich von Anavarsen Güter in Neuses dem Kloster schenkte, ist oben beim 19. Abt berichtet worden. Im Ganzen erwarb das Kloster dort 25 Anwesen. Die Reparaturen an der dortigen Kapelle bestritt die Lokalkirchenstiftung. Aus dem Gotteshaus erhielt der Pfarrer von Kirchfarrnbach 3 fl. Besoldung und 11/2 Ort 10 ₰. für 3 Kirchweihzehrungen, der Schulmeister 1 Ort für das Schreiben der Rechnung und 21 ₰. „für Licht zu dem Wetterleuchten“. Die Rechnungen wurden vom Klosteramt Heilsbronn abgehört. Der amtliche Bericht von 1641 lautet: „Der Zehnt von Hirschneuses hat seit neun Jahren nichts ertragen. Es halten sich nur zwei sehr arme Haushalten dort auf, die gar Weniges mit der Hand erbauen. Es ist keine Hoffnung zur Besserung allda, weil das Meiste abgebrannt, Alles gestorben und verdorben und keine Leute mehr vorhanden sind. Die 25 Anwesen ganz öde.“


[357]
47. Neustetten,

Weiler bei Flachslanden. Der 16. Abt Gamsfelder erhielt dort 1333 durch Tausch zwei Gütlein; der 17. Abt Friedrich 1347 durch Schenkung eine Wiese: geschenkt zum Seelenheil von Gottfried Nester von Neuenstetten und seiner Tochter mit der Bestimmung, daß die Renten für die Armen und Kranken im Spital verwendet werden sollten. Im Ganzen erwarb das Kloster dort 12 Anwesen, von welchen 9 schon i. J. 1638 verödet waren.


48. Oberreichenbach,

Kirchdorf, Filial von Seubersdorf, Landgericht Kadolzburg. Das neugegründete Nonnenkloster Seligenpforten erhielt von den Geschwistern Rudolf, Eckenbertus, Johann, Eberhard und Gertraud von Leonrod ein Gütlein in Reichenbach. Der Schenkungsbrief wurde vom Butiglarius von Stein (de Lapide) und dem Schultheiß Berthold in Nürnberg ausgefertigt. Im folgenden Jahrhundert wurde das Kloster Seligenpforten wegen dieses Besitzthums angefochten und bedurfte des Schutzes, laut folgender Erklärung des erwählten Schirmherrn von 1364: „Ich Burkhard von Seckendorf, genannt Hörauf, bekenne, daß ich von Frau Äbtissin und Convent zu Seligenpforten wegen Schirmer und Versprecher gewesen bin und noch bin, als lang sie mir das gönnen, des Gutes zu Reichenbach, das ihr eigen ist, und daß ich kein Recht daran habe.“ 1474 verkaufte die Äbtissin Agnes das Gut an den 23. Abt Wegel. 1409 verkaufte Johann von Leonrod einen Hof in Reichenbach an den 20. Abt Stromer. Das Kloster erwarb dort drei Höfe, alle im 30jährigen Kriege niedergebrannt und verödet.


49. Oberschlauersbach,

Weiler bei Dietenhofen. 1334, zur Zeit des 16. Abts Gamsfelder, verkauften die Gebrüder Burkhard und Ludwig von Dietenhofen ein Gut zu Oberschlauersbach an das Kloster. 1336 verkaufte Burkhard Hörauf von Seckendorf mit lehensherrlichem Consens des Burggrafen Johann II. dortige Güter [358] theils an das Kloster, theils an den Nürnberger Bürger Konrad Hertel, dessen Wittwe, Adelheid, i. J. 1359 ihre dortigen Güter gleichfalls an das Kloster verkaufte. Das Kloster erwarb in Oberschlauersbach 6 Anwesen, im 30jährigen Kriege alle abgebrannt.


50. Riedeldorf,

Rudelndorf, Weiler bei Kadolzburg. Der 16. Abt Gamsfelder kaufte daselbst i. J. 1341 von Friedrich von Lepzingen[34] (Löpsingen) für 587 Pfund Heller drei Güter. Da sie burggräfliche Lehen waren, so erwirkte i. J. 1351 der Abt Büchelberger einen Eigenbrief von den Burggrafen Johann II. und Albrecht dem Schönen. Die 6 (4) heilsbronnischen Anwesen in Riedeldorf brannten im 30jährigen Kriege ab und verödeten.


51. Rosenbach,

Weiler bei Flachslanden. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) erwarb daselbst eine Hube von Ulricus Miles, genant Spies von Onolsbach, i. J. 1311. Die vom Kloster dort acquirirten 10 Anwesen werden i. J. 1632 als abgebrannt und ganz verödet bezeichnet.


52. Rügland,

Pfarrdorf. Der 23. Abt Wegel (s. dort) erwarb daselbst 1470 durch Tausch von Craft von Vestenberg die Gefälle von einem nachmals Crailsheimischen Hofe, die einzige dortige Erwerbung des Klosters. Bei der amtlichen Erhebung am Ende des 30jährigen Krieges ergab sich: „Der Hof ist so eingegangen, daß nur der bloße Platz vor Augen ist. Die Herren von Crailsheim sind mit 160 fl. für Handlohn, Steuern und andere Schuldigkeiten im Rückstande.“ Der Klosterverwalter Krebs drang nun auf Zahlung dieses Rückstandes, auf Wiederanbau des Hofes und auf Bestellung eines Lehenträgers.


53. Ruppersdorf,

Rupoltsdorf, Weiler bei Rügland. Bd. I, 61 wurde berichtet, [359] daß i. J. 1242 hohenlohische Güter in Ruppersdorf an das Kloster gekommen sind. 1308 kaufte der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) Äcker in Ruppersdorf von Ramungus von Vestenberg. Ein Brief von 1418 lautet: „Ich Apel von Seckendorf zu Birkenfels und Helena meine Wirthin bekennen wegen Freundschaft zu dem Herrn Abt (Waibler) und seinem Kloster und auch zu unserem Nutzen, da wir Willen haben, des jüngsten Tages in diesem Kloster zu warten, daß wir haben dem Kloster gegeben unsern Zehnten in Rupoldsdorf, den wir ihnen auch geeignet haben vom Herrn Markgrafen (Kurfürsten) Friedrichen, von dem er zu Lehen ging. Sie zahlten uns 50 rhein. Gulden und sollen unsern Jahrtag begehen mit 4 Kerzen und im Rebenter geben eine Maas Wein u. s. w.“ Apel starb bald darauf. Auf seinem nicht mehr vorhandenen Todtenschilde stand: „A. D. 1419 am St. Burchharttag da starb Appel von Seckendorf der Junge, dem Gott genad.“ In der Klosterrechnung von 1420 ist seiner Exequien gedacht. Im Vigilienbuche heißt es beim 29. November: Jeiunium cum pis. et mensura vini exparte nobilium de Pirkenfels. Der Bericht über die neuen heilsbronnischen Anwesen in Ruppersdorf am Schlusse des 30jährigen Krieges lautet: „Eingefallen und ganz öde.“ Eines dieser 9 Güter gehörte um jene Zeit dem Grafen Solms.


54. Schmahlenbühl,

Weiler bei Flachslanden. Ein dortiges Gut wurde 1441 von Wilhelm Schenk von Schenkenstein, gesessen zu Kadolzburg, an Friz Hirschmann und 1488 von Hans Hefelein an das Kloster verkauft. Die vier heilsbronnischen Anwesen daselbst waren schon 1636 ganz verödet.


55. Schußbach,

Weiler bei Trautskirchen. Schon zur Zeit der zwei ersten Äbte Rapoto und Nikolaus (s. dort) erhielt das Kloster Besitzungen in Schußbach. Der 7. Abt Walther erwarb 1240 circa villam Schusbach einige Äcker, von welchen der Bischof von Würzburg, als Lehensherr, Gefälle zu beziehen berechtigt war; er überließ [360] jedoch diesen Bezug dem Kloster.[35] Einen Hof, welchen das Kloster dort erwarb, bewirthschaftete es in eigener Regie, gerieth aber dabei in Streit mit der Gemeinde Lenkersheim wegen der Viehweide. Die meist burggräflichen Insassen von Lenkersheim verwehrten den Insassen des heilsbronnischen Hofes in Schußbach den Viehtrieb in das Lenkersheimer Holz. Die zur Vermittelung erwählten Schiedsrichter waren von Seite Lenkersheims: Johann von Hohenecke, Truchseß des Burggrafen Friedrich IV. von Nürnberg, der Schultheiß Geilneck, ferner Albrecht von Seckendorf und dessen Bruder Nolt; von Seite Schußbachs: drei heilsbronner Mönche. Man kam dahin überein: „Der heilsbronner Hof in Schußbach soll berechtigt sein, sein Vieh in das lenkersheimer Holz zu treiben, dagegen aber sich verpflichten, den Herdochsen zu halten und jährlich 60 Pfennige nach Lenkersheim zu zahlen.“ Diesen in Lenkersheim formulirten Vertrag ließ der 13. Abt Heinrich von Hirschlach vom Burggrafen Friedrich IV. ausfertigen und besiegeln. Hier der Anfang und Schluß des Vertrags: „Wir Friedrich von Gottes Gnaden Burggraf zu Nürnberg thun kund, daß der Streit zwischen unsern Bürgern zu Lenkersheim und den Bauleuten der Sammung von Heilsbronn in dem Hofe zu Schußbach also geschlichtet worden ist etc. Daß der Brief und dessen Satz stete bleibe und stehe, darum haben wir unser Siegel an diese Handveste gehangen. Diese Dinge sind geschehen zu Lenkersheim am St. Albertstag 1308.“ Der Vergleich war nicht nachhaltig; denn 1341 stritt man in der alten Weise über die Viehweide. Im folgenden Jahrhundert hielt es das Kloster für vortheilhafter, den Hof und die Wiesen in Schußbach nicht mehr in eigener Regie zu bewirthschaften, sondern zu verleihen. Im 16. Jahrhundert verhandelte der 28. Abt Wagner mit dem Markgrafen Albrecht Alcibiades in Neustadt über den Verkauf von heilsbronnischen Lehenhöfen in Schußbach, Hohenroth und den beiden Kreuth. indem er vorstellte: „dem Markgrafen lägen diese Güter näher zur Hand, [361] er könne daher die Grundholden leichter in Schranken halten.“ Die vormals ordentlichen Grundholden waren faul und nachlässig geworden, nährten sich nur noch vom Fuhrwerken nach Windsheim, reichten weder Zins noch Gült, thaten weder Frohn noch Dienst; ihre Zehnten waren fast werthlos geworden. Die Verhandlungen mit dem Markgrafen zerschlugen sich. 1580 wohnten um Schußbach meist heilsbronnische Unterthanen, die in dem nach Windsheim gehörigen Schußbacher Walde und in den heilsbronnischen Waldungen Hochholz und Gundermannsgeseß großartig frevelten und das gestohlene Holz wegführten und verkauften. Einer der großartigen Holzdiebe, Stigler von Schußbach, wurde in Windsheim verhaftet, gütlich und peinlich verhört und bekannte sich nicht nur als langjähriger Dieb, sondern auch als Ehebrecher und Kindsmörder. Diese Reate veranlaßten lange Kompetenzkonflikte zwischen Windsheim und Heilsbronn wegen Untersuchung und Bestrafung. Von den 5 Anwesen, welche das Kloster in Schußbach erworben hatte, blieben 3 während des 30jährigen Krieges bewohnt.


56. Selingsbach,

Selzbach, Neuselingsbach, Weiler bei Neuhof. Das Kloster war schon zur Zeit des 4. Abts Arnold (s. dort) in Selehnsbach begütert. Von den 7 heilsbronnischen Anwesen daselbst blieben während des 30jährigen Krieges 5 bewohnt, darunter die Mühle des Peter Rösch.


57. Seubersdorf,

früher Kirchdorf, jetzt Pfarrdorf. Laut der I, 65 besprochenen päpstlichen Bulle hatte das Kloster bereits i. J. 1249 durch den 9. Abt Edelwinus Güter in Sibroctisdorf (sic) erworben. Aus einer heilsbronner Urkunde von 1297 erhellt, daß Sibrechtsdorf (sic) damals bereits meist heilsbronnisch war, daß aber das Patronat an der Ortskapelle nicht dem Kloster zustand, sondern der Würzburger Familie von Tanneberg. Diese Herren von Tanneberg waren Pfarrpatrone in Dietenhofen, ernannten die dortigen Pfarrer, welche auch den Gottesdienst in Seubersdorf zu [362] besorgen hatten und dafür den Zehnten bezogen. 1297 beschwerte sich die Bauernschaft (universitas rusticorum) bei der Patronatsherrschaft über den Pfarrer Kammervorster in Dietenhofen, „weil er nur selten bei ihnen in Seubersdorf Messe lese.“ Darauf kamen drei Herren von Tanneberg, Domkapitulare, nach Dietenhofen und beriefen dahin sieben Bauern von Seubersdorf, welche eidlich (jurando in animas suas) aussagten, daß seit Menschengedenken der jeweilige Pfarrer von Dietenhofen verbunden gewesen sei, je über den andern Sonntag in Seubersdorf Messe zu lesen. Demgemäß wurde nun die Sache geregelt und die Feststellung von den Herren von Tanneberg besiegelt, auch vom Abt Heinrich von Hirschlach, ad cujus monasterium proprietas dictae villae pertinet, und vom Pfarrer Kammervorster. Das Kloster erwarb dort einen Weiher und 10 Höfe. Am Schluß des 30jährigen Krieges waren diese 10 Höfe „alle ganz öde und eingefallen.“ Wie die Bewohner von Unterschlauersbach (s. dort), so beschwerten sich 1555 auch die von Seubersdorf über ihren Pfarrer in Dietenhofen, indem sie vorstellten: „Der Pfarrer Rebner bezieht vom Seubersdorfer Zehnten jährlich circa 20 Simra, muß dafür allwöchentlich einmal zu uns kommen und alle 14 Tage hier predigen, unterläßt es aber bisweilen und verlangt, zum Sakrament nach Dietenhofen zu kommen, was wider altes Herkommen und sonderlich den Alten und Kindbetterinnen beschwerlich ist.“ Über die Konflikte mit den Herren von Leonrod siehe Unterschlauersbach.


58. Siedelbach,

Weiler bei Markterlbach. In einem Schenkungsbriefe aus der Zeit des 10. Abts Otto heißt es: „Ich Heitvolkus übergebe mit Zustimmung meiner Ehefrau Guta den Brüdern in Halsprunn zu ihrem Unterhalt, zu einem Gottesdienst am Tage Simon und Judas (28. Okt.) und zur Feier meines dereinstigen Jahrtages, aus Verehrung der Jungfrau und zur Vergebung meiner Sünden, 6 Sra. Korn etc. von einem Prädium in Siedelbach, behalte mir jedoch den lebenslänglichen Genuß vor. Sterbe [363] ich dießseits der Berge, so sollen die Conventsbrüder mich nach Halsprunn verbringen und dort begraben. Sie sollen aber die Gefälle von dem Prädium erst nach dem Vollzug erhalten. Zur Bestätigung hat der Abt Otto sein Siegel an diesen Brief gehängt und ich das meinige. Zeugen: Heinrich von Seckendorf, Heinrich von Erlebach etc. 1254, Kal. Apr.“ Die Worte in der Urkunde[36] lauten: „Ubicunque jura carnis solvere me contigerit citra montes, me conventus teneatur sepeliendum ad suam ecclesiam deportare. Et si forte, quod absit, me sepeliri regulariter non valebunt, censum predii integraliter non percipient, nisi prius ecclesiastica sepultura mihi per ipsos fuerit impetrata.“ In den Todtenkalendern ist für Heitvolkus kein Jahrtag verzeichnet, auch keine Feier am Tage Simon-Judas; sonach ist der Testator wohl nicht dießseits der Alpen gestorben. Die heilsbronner Urkunden aus den Jahren 1251 bis 59 sprechen wiederholt von dem Schultheiß Heitvolkus von Nürnberg; aber keine gibt Aufschluß über die Lebensschicksale unseres Testators jenseits der Alpen oder über sein Verwandtschaftsverhältniß zu dem Nürnberger Schultheiß. Daß auch Andere in gleichem Sinne, wie unser Heitvolkus, testirt haben, werden wir unten sehen. Das Kloster erwarb in Siedelbach drei Anwesen, welche im 30jährigen Kriege einfielen und völlig verödeten.


59. Sondernohe,

Pfarrdorf. Von den sechs dortigen heilsbronner Anwesen verödeten und verfielen vier im 30jährigen Kriege.


60. Spielberg,

Weiler bei Oberdachstetten. Sophia, Advocatissa in Kolmberg, schenkte i. J. 1269 ihre Besitzungen in Spielberg und Bernheim dem Kloster. Ihrer Bitte entsprechend wurde der Schenkungsbrief von ihrem Lehensherrn, dem Grafen Friedrich von Truhendingen, ausgefertigt und dem 12. Abt Rudolf zugestellt. [364] Elf Jahre darauf starb die verwittwete Advocatissa. Da die Grafen von Truhendingen oft gegen das Kloster Streit erhoben, so erholte der Abt zur Sicherung des Besitzes ein weiteres Dokument von dem Grafen. Dieser urkundete: „Nos Fridericus D. g. Comes de Truhendingen declaramus, quod Sophia, quondam advocatissa, omnes possessiones suas in Spilberg et Bernheim religiosis in Halsprunne contulit in remedium animae suae. Hanc donationem nos confirmamus, renunciantes omni juri in possessionibus supradictis. Actum in Gunzenhusen.“ Die vier heilsbronnischen Anwesen zu Spielberg verödeten und verfielen im 30jährigen Kriege.


61. Steinbach,

Weiler bei Trautskirchen. In einem Briefe des 4. Abts Arnold v. J. 1210 heißt es: „Konrad, genannt Nägelein, überläßt seine Güter in Steinbach und eine Wiese in Wilmersdorf dem Kloster 12 Jahre lang zur Nutznießung gegen Zahlung von 50 Talenten jährlich. Nach Ablauf der 12 Jahre fallen jene Güter (pleno jure) dem Kloster zu gegen Zahlung von 3 Talenten an Konrads Frau und Kinder.“ 1284 hatte das Kloster dort mit drei Brüdern Konrad, Hildebrand und Heinrich Ruf aus Windsheim einen Streit, welcher durch einen Vergleich geschlichtet wurde. Von den dortigen 5 heilsbronnischen Anwesen blieben 4 während des 30jährigen Krieges bewohnt.


62. Stöckach,

Weiler bei Trautskirchen. 1353 verkaufte Hans von Willmarßdorf die Stöckachmühl bei Trautskirchen an den ehrbaren Mann Ernst von Hennebach mit dem Beding, daß nach des gedachten Ernsten und seiner Kinder und Erben Tod die Mühle dem Kloster Heilsbronn zufallen soll. Das Kloster erwarb dort 3 Anwesen, von welchen zwei, darunter die Mühle, während des 30jährigen Krieges bewohnt blieben.


63. Stockheim,

Weiler bei Unternbibert. Ein Würzburger Pfarrer, Magister Joh. [365] von Karlstadt, kaufte dort für 80 Talente ein Gefäll und schenkte es dem Kloster. Dafür sollten die Mönche alljährlich am Sonntage Estomihi Fische und Weißbrot erhalten. Im Unterlassungsfalle sollte das Gefäll (4 Pfund Heller) dem neuen Spital in Nürnberg zufallen. Die sieben heilsbronnisch gewordenen Anwesen blieben im 30jährigen Kriege meist bewohnt.


64. Die Straußen- oder Körnersmühle

bei Neuhof verödete im 30jährigen Kriege.


65. Trautskirchen,

Pfarrdorf, vormals Filial von Markterlbach. Wie das Patronat von Markterlbach mit seinen Filialen, darunter auch Trautskirchen, i. J. 1278 an das Kloster Heilsbronn kam, ist bei Markterlbach berichtet worden. Der sehr ausgedehnte und volkreiche Pfarrsprengel konnte vom Pfarrsitz aus nicht ausreichend pastorirt werden. Daher trennte der 13. Abt Heinrich von Hirschlach die Filialkapelle St. Maria und Michael in Trautskirchen und erhob sie zu einer selbstständigen Parochialkirche. Der neugegründete Pfarrsprengel umfaßte die nachbenannten Orte: „Truteskirchen, Oberveltgebrech, Niedernveltgebrech, Stockach, Einaharsdorf, Crefte, Tauersbach, Tachenbach, Steinsberge, Hoherode, Vockerode, Fresendorf, Buche, Nuwendorfelin, Merzebach, Rutern, Eckehartsberge.“ Da die Stolgebühren von diesen Ortschaften fortan nicht mehr an den Pfarrer in Markterlbach gezahlt wurden, so wurde demselben eine Entschädigung (4 Sra. Korn) aus der Klosterkasse zuerkannt. Die diesbezügliche Urkunde wurde in Würzburg vom Bischof Mangold ausgefertigt und von diesem sowie vom Abt von Heilsbronn und vom Pfarrer Andreas von Gundelvingen zu Markterlbach untersiegelt. Darin wurde der jeweilige Pfarrer in Trautskirchen verpflichtet, alljährlich dreimal mit seinem Pfarrvolke und mit Reliquien die Mutterkirche in Markterlbach zu besuchen. Den ausgedehnten Pfarrsprengel konnte ein Geistlicher nicht ausreichend pastoriren, um so weniger, da von 1309 an (s. oben bei Ketteldorf) auch in der Kapelle zu Neuhof der Gottesdienst [366] besorgt werden mußte. Daher errichtete der 22. Abt Kötzler, dem Wunsche der Kirchengemeinde entsprechend, i. J. 1446 in Trautskirchen eine zweite Pfarrstelle, eine Frühmesserei. Inhaltlich der Bestätigungsurkunde des Bischofs Gottfried d. d. Würzburg, 20. Jul. 1446, sollte der jeweilige Frühmesser ständig in Trautskirchen wohnen, den Parochus bei allen Amtshandlungen unterstützen, wöchentlich fünf Messen lesen, nämlich zwei in Trautskirchen, drei in capella curiae zum Newenhof; ferner sollte er den Parochus in seinen Rechten nicht beeinträchtigen, daher ohne dessen Auftrag keine Sakramente spenden; die zur Frühmeßstelle gestifteten Güter sollten von aller Besteuerung befreit sein. Guta Beheimin von Nürnberg stiftete für die Stelle Zehnten bei Frickendorf, der Schuster Jordan Gefälle von Äckern und Wiesen bei Einersdorf. Das geringe Einkommen reichte nicht aus zu einer Mannsnahrung, bis 1491 eine Aufbesserung erfolgte. Der Ortspfarrer Joh. Düring hatte schon i. J. 1468 in Steft für 120 fl. eine Weingült gekauft, welche er nun zur Besserung des Einkommens der Frühmeßstelle schenkte. Melchior von Seckendorf spendete Zehnten in Holzhausen und Eichelberg. Dazu kamen noch einige kleinere Spenden. Der Bischof Rudolf bestätigte die Schenkung d. d. Würzburg, Sonntag Quasim. 1491.

Das Kloster Heilsbronn erwarb in Trautskirchen zwar nicht viele Gefälle, aber als Pfarrpatron ernannte es die Pfarrer, Frühmesser, Schulmeister, Heiligenpfleger und Todtengräber, kontrolirte das Lokalkirchenvermögen, ließ auf Kosten desselben die Kultusbaulichkeiten besorgen und revidirte die Rechnungen. Von allen diesen Befugnissen waren die im Orte wohnenden und dort am Meisten begüterten adeligen Gutsherren ausgeschlossen; doch wurde jederzeit ein Heiligenpfleger aus den edelmännischen oder deutschordenischen Bewohnern der Gemeinde gewählt. Wegen dieses Mißverhältnisses wurde das Kloster von den Gutsherren stets angefeindet und Jahrzehnte – Jahrhunderte lang in Prozesse verwickelt.

Über die unerfreulichen Zustände während des Reformationsjahrhunderts [367] in Trautskirchen ist oben Bd. II, 29 bis 33 berichtet worden. Der 30jährige Krieg hatte bereits begonnen, als nach jahrelangen Verhandlungen und stetem Protest der Edelleute die Kaplanei in Trautskirchen aufgehoben und das bisherige Filial Neuhof (s. dort) eine selbstständige Pfarrei wurde. Die ersten Kriegsjahre gingen leidlich vorüber. Im siebenten Kriegsjahre schrieb der Pfarrer G. Kremer unterm 8. Sept. 1625 an die Beamten in Heilsbronn: „Meine Besoldung ist sehr gering geworden, zumal durch die Soldaten, davon ich am 17. Januar 50 bis 60 auf einmal gehabt. Ist das ganze Haus voll gesteckt. Dazu 32 Pferde zu halten. Belief sich mein Schaden auf 120 fl. Um 10 Uhr zu Mittag sind sie angekommen, haben hernach bei mir eine Kindtaufe gehalten, getanzt und gesprungen bis in die Nacht. Meine obere Stube ist mit Wein begossen gewesen. Das Kalbfleisch mußte ich ihnen abkaufen und zurichten lassen. Dabei sind gewesen eine Hauptmännin, ein Fähnrich, ein Lieutenant, Fourire sammt ihren Schätzen, Feldwaibel, Feldschreiber sammt ihrem Gesind mit etlichen Weibern und der Kindsvater, dessen Frau aus Gunzenhausen war. Einer hat mich gefragt: ob Herr Abt zu Heilsbronn und Herr Dechant in Langenzenn noch leben? Ist ein feiner, sauberer Mensch gewesen, muß jeweil ein Schüler zu Onolzbach gewesen sein. Der Fähnrich war ein Edelmann aus Dresden und hat ihm die hiesige Taufe wohl gefallen lassen. Tag und Nacht hab ich ihnen schaffen müssen. Was sie nicht angeworden, das haben sie mit hinweggeführt. Seither hab ich mit den Meinigen darben müssen. Niemand gibt mir etwas. Am 17. Januar haben wir 800 Soldaten hier gehalten. Der Comthur von Virnsberg hat sie uns auf den Hals geschafft, nämlich zwei Fahnen, davon er eine zu seinen Unterthanen legen sollte; er hat aber Geld spendirt. Ferner habe ich zu berichten, daß sich der Predigtstuhl um eine halbe Hand gesenkt hat, und ist zu besorgen, es möchte mir gehen, wie dem gewesenen Pfarrer Albert zu Dachsbach, welcher, als ich noch bei meinen Eltern in Gerhardshofen gewesen, mit dem Predigtstuhl herabgefallen.“ Trübseliger lautet ein Bittbericht, worin der edelmännische Vogt Hertel [368] in Trautskirchen an seinen Schwager, den Klosterverwalter G. L. Müller in Heilsbronn, am 23. Nov. 1632 schrieb: „Ich bitte, daß die zerbrochene Kirche wieder etwas reparirt werde, nämlich die zerbrochenen Fenster, Eisengitter und Schlösser an der Kirchen- und Sakristeithür. Denn da solches nicht geschieht, wird kein Pfarrherr vor dem Schnee beim Altar bleiben können. Und weil unser Pfarrherr vor einem Vierteljahr gestorben, er auch vorher bei ein Vierteljahr flüchtig umher gelaufen und die Pfarr ein halbes Jahrlang leer gestanden und keine Predigt oder Betstunde gehalten worden: haben die Pfarrkinder zwar bei dem Herrn Decanus zu Langenzenn wieder um einen Seelsorger angelangt, der ihnen aber aus Unwillen den Bescheid gegeben: ob denn unser Kirchgehen anjetzo so nöthig sei? und weiteres nichts vertröstet. Es sind seither an jungen und alten Personen über 150 gestorben und ziemlichentheils ohne Ceremonien begraben worden, welches gar erbärmlich ist. Ist keine einzige Communion gehalten worden. Habe vermeint, man hätte unterdessen die benachbarten Pfarrherren etwas predigen lassen können; aber da ist Niemand. Will also im Namen aller Eingepfarrten gebeten haben, daß unsere weitläuftige Pfarr wieder einen Seelsorger erhalte. Auch ist zu bejammern, daß aller Kirchenornat, sonderlich die zwei schönen Kelche sammt allen Meßgewändern und andern Pertinenzien ganz und gar verzogen worden.“ Dieser Bitte entsprechend erhielt die Gemeinde wieder einen Seelsorger, H. Ziegler, welcher unterm 9. Juli 1634 an den Klosterverwalter in Heilsbronn schrieb: „Vor einem Jahr und 20 Wochen habe ich die hiesige Pfarre angenommen, aber seitdem wenig Besoldung erhalten, nämlich aus dem Heiligen ein Kübelein mit Schmalz und etwas Geld. Statt der drei Kühe (diese mußten fassionsmäßig jedem Pfarrer aus dem Heiligen angeschafft werden) habe ich nur eine erhalten, die mir aber nach drei Wochen vom Kriegsvolk genommen wurde, wie damals alles Vieh in Trautskirchen, daher eine Maas Schmalz 7 bis 8 Batzen, abgenommene Milch einen Kreuzer bis 6 dl. kostet, so daß ich wöchentlich mit den Meinigen für einen halben Gulden Milch brauchte, sintemal sonst nichts zu kaufen [369] vorhanden gewesen. Mein Zehnt zu Buch ist sehr schlecht gewesen, weil die Bauern um ihre Pferde gekommen sind, darum nicht haben bauen können und Leibes und Lebens vor dem Kriegsvolke nicht sicher gewesen sind. Meine liebe Hausfrau haben sie dermassen tractirt und auf den Tod beschädigt, daß sie einen Arm noch nicht brauchen kann. In der Karwoche ist das (nach Errichtung der Pfarrei Neuhof anderweitig verwendete) Kaplaneihäuslein mit Stadel nebst andern Gebäuden durch das Kriegsvolk abgebrannt. Ich bin mit den Meinigen im Pfarrhaus zehnmal ausgeplündert worden, so daß wir nichts mehr haben, als wie wir stehen und gehen, und seit Ostern auf Borg leben müssen. Bitte also, als ein alter verlebter Mann, um Erwirkung meiner Besoldung. Niemand wird mir eine Ungebühr nachsagen können, außer den Verruchten, die lasse ich reden.“ Kuppelich, Ziegler’s Nachfolger, beantragte am 14. Nov. 1641 vor Allem den Wiederaufbau der abgebrannten Pfarrscheune. Da aber zu einem Neubau die Mittel fehlten, so schlug er vor: eine von den vielen öden Scheunen im Amtsbezirke Neuhof abbrechen und in Trautskirchen wieder aufrichten zu lassen. Die Beamten in Heilsbronn unterstützten den Vorschlag bei der Regierung mit dem Beifügen: „daß aller Orten, sonderlich zu Hirschneuses, Scheunen öde stehen, davon die Häuser eingefallen, keine Besitzer mehr vorhanden sind, und auch die Scheunen verfaulen und nicht mehr lange stehen können.“

Inmitten dieser Kriegswehen fuhr man in Trautskirchen fort zu hadern. Klaus Dietrich, Freiherr von Sperreuth, kaiserlicher (bayerischer) Generalwachtmeister, war durch Heirath Herr auf Trautskirch, Wilhermsdorf und Königsbach geworden. Er protestirte aufs Neue gegen die Behauptung des Klosters: „daß er kein Mitkirchenherr, bei Abhör der Gottshausrechnung bloß Beisitzer sei etc.“ In Onolzbach mit seiner Protestation abgewiesen, reichte er diese 1643 beim Markgrafen in Bayreuth ein mit der Erklärung: „In Onolzbach finde ich kein Recht, da einige Räthe mir gehässig sind. Ob ich schon derentwegen ihrer fürstlichen Durchlaucht in Bayern, meines gnädigen Feldherrn [370] Interposition mich bedient, hat es doch in Onolzbach nicht verfangen; man hat nur wiederum ein weitläuftig ungegründetes Geschmier darauf zurückgeschickt. Ich hätte diesem Fürstenthum oft wehe thun, selbiges exequiren und mich bezahlt machen können, habe es aber nicht gethan; und doch kränkt man mich. Kann ich während der Winterquartiere abkommen, so werde ich in Unterthänigkeit mündlich mehr Relation davon erstatten und E. F. D. die Hand küssen. Bitte E. F. D. als Ältesten des Hauses, meinen Beschwerden gegen die Beamten abzuhelfen, damit ich nicht Gewalt mit Gewalt begegnen und wider selbige meine Revanche suchen muß.“ Sperreuth fand auch in Bayreuth nicht das gewünschte Gehör. Er reichte nun abermals in Onolzbach 1645 eine weitläuftige Beschwerdeschrift deß Inhalts ein: „Die heilsbronner Beamten haben die Kirchenherrschaft in Trautskirchen usurpirt, die gegen sie beweisenden Dokumente weggeräumt, die Seckendorf’schen Wappen an der Kirchthurmfahne heruntergerissen und an deren Stelle die brandenburg-heilsbronnischen Wappen malen lassen, eine Glocke von Trautskirchen nach Neuhof transferirt, das Kaplanshaus verkauft, in Neuhof eine Pfarrei errichtet, einen Kirchhof angelegt und in Einersdorf einem heilsbronnischen Unterthan gestattet, eine Bäckerei zu errichten. Die Pfarrei Neuhof sollte wieder aufgelöst, die Kaplanei in Trautskirchen wiederhergestellt, das Wappen an der Thurmfahne wieder angebracht, dem Bäcker Arnold in Einersdorf das Backen verboten werden.“ Der Klosterverwalter Krebs, zum Bericht über dieses Begehren aufgefordert, berichtete ausführlich nach Onolzbach und Bayreuth, worauf Sperreuth abermals abgewiesen wurde. Allein ehe dieser Regierungsbescheid einlief, verfuhr Sperreuth bezüglich der Bäckerei wie folgt: Er schickte seinen Vater Kaspar Otho mit einem Schergen nach Einersdorf. Der heilsbronnische Bäcker Arnold, welcher eben früh 6 Uhr den Ofen geheizt hatte, wurde mißhandelt, der Backofen zerschlagen, der Teig in die Stube geworfen und mit den Füßen zertreten. Bald nach diesem Gewaltakt übernahm Sperreuth wieder ein Kommando bei der bayerischen Armee. Der Klosterverwalter machte in Onolzbach [371] Anzeige von der Vergewaltigung des Bäckers und berichtete über Sperreuth: „Er läßt bedrohliche Reden hören. Des Absagens auf Leib und Leben ist kein Maß, nicht allein im Haus, sondern auch im bayerischen Hauptquartier zu Feuchtwangen in Gegenwart der onolzbachischen Herren Abgeordneten wider uns und den Herrn Markgrafen Albrecht und dero Landen. Als am 6. Mai des Obristen Sporken Weib mit 40 bis 50 Pferden unter den Rittmeistern Keller und Egerding bei einbrechender Nacht vor das Kloster gekommen, hierin zu logiren begehrt, haben wir zwar der Obristin und den beiden Rittmeistern einzukommen und aus ihren Säckeln zu zehren bewilligt, die Mannschaft aber im nächsten Dorf quartieren lassen. Weil dieß aber dem Rittmeister Keller nicht gefiel, hat er uns lutherische Schelme geheißen und gesagt: es wäre wahr, was Sperreuth gesagt: des Markgrafen Beamte seien Alle Schelme; er wolle das Markgrafthum noch helfen hinweg sengen und brennen, Herr von Sperreuth will bei seiner jetzigen Charge par force durchdringen.“ Sperreuth setzte jedoch seine Drohungen gegen Heilsbronn nicht in Vollzug. Im letzten Kriegsjahre berichtete der Klosterverwalter über ihn: „General Sperreuth verweigert die Steuer von zwei Güter in Einersdorf und Trautskirchen, auch von der Mühle bei Stockach und restirt 40 fl. für Wiesenpacht.“ Sperreuth starb, aber die Competenzkonflikte dauerten fort zur Zeit seiner Wittwe Anna Katharina, gebornen von Lentersheim, die 1660 noch in Trautskirchen lebte.


66. Vockenroth,

Weiler bei Neuhof. Die heilsbronnisch gewordenen Höfe daselbst blieben im 30jährigen Kriege bewohnt.


67. Wilhelmsgereuth,

Wilehalmesreuth, Weiler bei Linden. Das Kloster erwarb schon zur Zeit der zwei ersten Äbte (s. dort) Güter daselbst, im Ganzen sechs Anwesen, welche zur Hälfte im 30jährigen Kriege verödeten. Der Bd. I, 49 besprochenen Urkunde zufolge wurde der Ort zugleich mit Hohenroth und Jobstgereuth (Breminrute) bezüglich [372] der Seelsorge und des Gottesdienstes i. J. 1164 dem Pfarrer in Markterlbach zugewiesen.


68. Wilhermsdorf,

Pfarrdorf, vormals Filial von Markterlbach. Daß und wie das Patronat von Markterlbach mit seinen vier Filialen, darunter Wilhermsdorf, i. J. 1278 an das Kloster Heilsbronn kam, ist oben berichtet worden. Die drei andern Filiale: Trautskirchen, Linden und Kirchfarrnbach (s. dort), wurden von den Äbten zu selbstständigen Pfarreien erhoben und blieben heilsbronnisches Patronat. Wilhermsdorf wurde zwar auch von der Mutterkirche getrennt und eine selbstständige Pfarrei, blieb aber nicht heilsbronnisches Patronat. Die neugegründete Pfarrstelle wurde von den jeweiligen Gutsherrn in Wilhermsdorf besetzt. Mit diesen lag das Kloster fortwährend im Streit, besonders wegen des Zehnten, welcher dort und in der Umgegend theilweise dem heilsbronnischen Pfarrer in Mkt. Erlbach zustand, aber oft von den Gutsherren in Wilhermsdorf und deren Hintersassen geschmälert oder verweigert wurde. Die dadurch beeinträchtigten Pfarrer suchten und fanden dabei jederzeit Schutz und Hilfe bei ihren Patronen, den Äbten, z. B. 1358 beim 19. Abt Arnold, welcher einen Vertrag zwischen dem Pfarrer einerseits und dem Gutsherrn Johannsen von Willmarßdorf mit seinen Unterthanen andererseits zu Stande brachte. Zur Zeit des 20. Abts Stromer i. J. 1386 wurde festgestellt: „Wer den Zehnten zu Wilhermsdorf genießt, ist schuldig, jährlich 2 Sra. Korn und 1 Sra. Haber an den Pfarrer in Mkt. Erlbach zu entrichten.[“] 1387 folgte eine weitere Feststellung über die Pfarrgerechtsame. Gleichwohl kehrten die Konflikte wieder. 1549 verweigerte der Zehntherr Wolf von Wilhermsdorf dem Pfarrer Herzog in Mkt. Erlbach das stipulirte Reichniß; daher Beschwerde des Pfarrers beim Abt. Endreß Wolf von Wilhermsdorf gerirte sich lutherisch, verweigerte aber dem gleichfalls lutherischen Pfarrer in Mkt. Erlbach Jahre lang einen Heuzehnten. Schon die konfessionelle Konformität – meint der den Pfarrer vertretende 33. Abt Schörner – [373] sollte den Edelmann bestimmen, vom Streit zu lassen. Er schrieb daher an den Edelmann: „Euer Ehrenfest sind vor Andern als Förderer und Liebhaber der christlichen Kirche berühmt und werden gern fördern helfen, was zu Gottes Ehre und Eufferung der christlichen Kirche dient.“ Der Ritter beharrte in seiner Weigerung; daher schickte ihm der Abt Abschrift von der oben wiederholt besprochenen Urkunde, laut welcher der Bischof von Würzburg i. J. 1278 die Pfarrei mit all ihrem Einkommen, Zinsen, Zehnten und Gülten dem Kloster übergab, und bemerkte, daß des Ritters Vorfahren diese Abgabe stets entrichtet hätten. Wolle er den Originalbrief von 1278 mit seinen sechs anhangenden Siegeln selbst einsehen oder einsehen lassen, so möge er nach Heilsbronn kommen, oder einen Abgeordneten dahin senden. Über die Verweigerung des Zehnten von Oberulsenbach siehe oben II, 42. Der Streit dauerte fort; daher 1572 „abermaliger Vertrag zwischen dem Freiherrn von Wilhermsdorf und dem Kloster von etlicher Güter wegen in der Kotzenaurach zu der Pfarr Linden und Mkt. Erlbach gehörig, item zweier Güter wegen bei der Vorachmühl.“ Fortsetzung des Streites, nachdem das Kloster aufgelöst und das Klostergut dem Markgrafen zugefallen war, erst durch den Freiherr Milchling von Wilhermsdorf, („ein wunderlicher Herr“) dann durch den Freiherrn Heinrich Hermann von Burg-Milchling zu Wilhermsdorf bis in die Zeit des 30jähr. Krieges.

Das Kloster erwarb in Wilhermsdorf selbst nur Renten von einem Gute und von einem dem Gutsherrn gehörigen Hölzlein. In der Nähe des Ortes erwarb es Gefälle von der Holz- und von der Bubenmühle. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach kaufte 1291 bei der Holzmühle einige Äcker, das Gereuth genannt, von Dietrich von Wilhermsdorf. Sechs Jahre zuvor urkundete Miles Ludwig von Wilhermsdorf: „daß er mit Zustimmung seiner Frau, Gertraud, die Holzmühle (situm juxta villam Wilhelmsdorf) mit ihren Häusern, Wiesen, Feldern, Wäldern etc. gegen eine alljährliche Rente von 4 Sra. Korn etc. an Frau Mechthilde de Hallis, genannt Halvegerin, für 44 Pfund [374] Heller verkauft habe; die jeweiligen Müller sollten ihren Holzbedarf aus seinem Walde, Wildenholz genannt, erhalten; deß zu Urkund sei das Siegel des Burggrafen Friedrich (III.) und sein eigenes beigefügt. Datum, Wilhermsdorf, 27. Febr. 1285.“ Dann folgen die Namen der Zeugen: der 13. Abt Heinrich von Hirschlach, dann zwei Edelleute und ein Offizialis, genannt von Dippoldsberg. Zu der Zeit, als diese Urkunde ausgestellt und im heilsbronner Archiv niedergelegt wurde, lebten die Herren von Wilhermsdorf mit dem Kloster im Frieden; späterhin, wie wir gesehen haben, nicht mehr. Laut Kaufbrief über die Buben- oder Dentzelmühle bei Willmarßdorf wurde diese 1367 von Eberhard von Wilhermsdorf für anderthalb hundert Heller an das Kloster verkauft. Der 19. Abt Arnold (s. dort) gab dazu aus seiner Privatkasse 150 Talente. Daß und warum der 23. Abt Wegel von der Jorg Eberin auf der Bubenmühle 80 Gulden entlehnte, ist oben bei diesem Abt gemeldet worden.


69. Winrichsbach,

später Wintersbach, zur rothen Herberg genannt, jetzt Rothenhof bei Trautskirchen. Inhaltlich der oben beim 9. Abt und in den Beitr. S. 66 bespochenen Urkunde[37] von 1260 erklärten die Burggrafen Konrad II. und sein Sohn: „Wir übergeben dem Abt (Edelwinus) und seinem Konvent als Ersatz für die dem Kloster widerrechtlich entrissenen Güter omnia bona nostra in Veldebrecht quiete atque omni jure advocatiae possidenda, insuper villam Winrichsbach, jam desolatam et incultam.“ Ein Kaufbrief über diese Villa lautet: Ich Sebald Scheurer, Bürger zu Nürnberg, bekenne, daß ich an Herrn Abt Ulrich (Kötzler) das Gut zu Wintersbach, das man nennt zu der Rothen Herberg, mit Haus, Hof, Äckern, Wiesen für 120 Gulden verkauft habe. 1440.“ Der Rothenhof war nur von einer einzigen Familie bewohnt. In Folge welcher Katastrophe der Hof verwüstet wurde und 1260 unbebaut lag, meldet die [375] Urkunde nicht. Hans Scherzer betrieb auf dem Hofe auch während des 30jährigen Krieges Feld- und Gastwirthschaft, konnte aber seine jährlichen Geld- und Getreidegülten und das Ungeld nicht entrichten.


70. Wippenau,

Wippenauhof, Weiler bei Flachslanden. Bruder Eckhard, Mönch in Heilsbronn, wahrscheinlich aus Wippenau gebürtig, verschrieb i. J. 1335 dem Kloster ein Pfund Heller ewiger Gült auf seinem Gut zu Wippenau. Daß das Kloster um jene Zeit auch Anderes dort besaß, erhellt aus einem Verzichtbriefe von 1342 von Rühel Spiesen wegen etlicher Gülthühner auf den heilsbronnischen Gütern zu Wippenau; ferner aus einem Kaufbriefe über vier Güter zu Wippenau von Friedrich von der Aw. Zum Kauf dieser Güter trug der 19. Abt Arnold (s. dort) aus seiner Privatkasse 127 Talente bei. Zur Zeit des 30jährigen Krieges war Graf Heinrich Wilhelm von Solms dort begütert, aber wegen Verödung seiner Güter außer Stand, rückständige Gefälle an das Klosteramt zu entrichten.


71. Wittinghof,

Einzelhof bei Langenzenn. Wegen eines Simra Habers jährlicher Gült, welche Friz Wittinghofer dem Kloster nicht geständig sein wollte, wurde 1461 ein Vertrag geschlossen.


72. Zennhausen.

Das Kloster besaß schon im 6. Jahre nach seiner Gründung Gefälle in Zennhausen und erhielt vom Kaiser Konrad III. gleich nach dessen Thronbesteigung während seines ersten Besuches in Nürnberg (vermuthlich auch in Heilsbronn) den oben I, 46 und beim 1. Abt Rapoto besprochenen Bestätigungs- und Schutzbrief d. d. Nürnberg, pridie kal. Aprilis 1138. Inhaltlich dieses Briefes nahm der Kaiser den Abt und das Kloster in seinen besondern Schutz, erklärte sich für den alleinigen Schirmvogt des Klosters, gewährte diesem unabhängige Gerichtsbarkeit und bestätigte demselben den Besitz aller seiner Güter, namentlich [376] in den fünf Ortschaften Weiterndorf, Ketteldorf, Cennehusen, Adelsdorf und Schußbach. Von diesen 5 Orten tragen 4 noch dieselben Namen. Dagegen heißt heutzutage kein Ort Cennehusen, Zennhausen. Daher die wiederholt ausgesprochene Vermuthung: einer der Orte in der Zenngegend, etwa Neuhof, möge ehemals Zennhausen geheißen, aber seinen Namen geändert haben. Dem ist nicht also. Zennhausen war ein unterhalb Neuhof gelegener Ort, über dessen Verhältnisse die heilsbronner Aufzeichnungen folgende Auskunft geben:

Über die Erwerbungen von Zehnten und Gefällen von dem Prädium und von der Kapelle in Zennhausen im Jahre 1169 ist beim 3. Abt Konrad berichtet worden. Zennhausen wird in der oben bei Mkt. Erlbach besprochenen Urkunde sine anno als villa bezeichnet, während die in derselben Urkunde neben Zennhausen genannten benachbarten Orte Muchen-, Wilhelmbs- und Breminrute vici genannt sind. Vermuthlich waren diese drei vici größer als Zennhausen, welches wohl nur aus einem einzigen Gute, hier villa, bestand. Die erst i. J. 1611 abgetragene Kapelle war schon i. J. 1169 dort vorhanden. In derselben wurde der Gottesdienst während der folgenden Jahrhunderte, wie in Adelsdorf, Ketteldorf und Münchzell, durch heilsbronner Mönche besorgt, und zwar durch den Probst von Neuhof und seinen Amtsgehilfen. Die Äbte verrechneten fortwährend Ausgaben für die Kapelle in Zennhausen, wie für die Kapellen in Adelsdorf, Ketteldorf und Münchzell. Die Pröbste von Neuhof verzeichnen in ihren Jahresrechnungen den Status der beiden Kapellen zu Neuhof und Zennhausen gesondert, z. B. in den Jahren 1472, 1482 und 1500: „In der Kapelle zu Neuhof 5 Ornate (casulae), 1 Kelch, 1 Missale, 2 Corporale etc.; in der Kapelle zu Zennhausen 2 Ornate, 1 Kelch, 1 Missale etc.“ Die Kapelle in Zennhausen bezog alljährlich einige kleine Renten. Noch i. J. 1530 verlieh der Abt Schopper „ein Wieslein bei Zennhausen, nicht weit von Neuhof, das jährlich zwei Pfund Zins an die Kapelle zu Zennhausen geben muß.“ Die Verminderung des Personalstandes im Kloster in Folge der Reformation [377] hatte zur Folge, daß man die Probstei Neuhof durch weltliche Beamte, Vögte, administriren lassen mußte; Mönche konnten nicht mehr dahin exponirt werden. Daher cessirten die Gottesdienste in Zennhausen. Die nicht mehr gebrauchte Kapelle wurde ruinos, ebenso die den Kirchhof umfassende Mauer. 1552 verkaufte der 31. Abt Heberlein den dem Kloster zinsbaren, 1/4 Morgen großen Kirchhof als Erblehen an Hans Büttner zu Neuhof mit der Auflage, einen Ortsgulden jährlich an das Kloster zu zahlen. Im Kaufbriefe bestimmte der Abt: „Trüge sich’s zu, daß solche Kapelle über kurz oder lang nach altem Brauche wieder versehen und damit wie zuvor gehalten werden sollte, so haben wir uns ausgedingt, denselbigen Brauch in keiner Weise zu hindern; alsdann wird diese Bewilligung und Erbschaft kraftlos.“ Der alte Brauch wurde nicht hergestellt, die Kapelle wurde baufällig, so daß, als die Kapelle zu Neuhof einer gründlichen Reparatur bedurfte, der dortige Vogt am 10. Januar 1611 beim Verwalter und Richter zu Heilsbronn Folgendes beantragte: „Vielleicht wird uns vergönnt, bei diesem guten Weg die alte Capell zu Zennhausen abzubrechen und anjetzo bei so mäßigem Wetter herauf über die Wiesen zu führen.“ Die Kapelle wurde nach Genehmigung dieses Vorschlages abgetragen, sonach nicht, wie die Sage geht, im 30jährigen Kriege von Kroaten zerstört. Auf Grund dieser Mittheilungen wird ein Lokalkundiger genau bestimmen können, wo die Kapelle stand und in welcher Richtung die Steine derselben über die Wiesen nach Neuhof transportirt worden sind. Die wohl nicht bedeutenden Gebäulichkeiten der villa scheinen gleichzeitig mit der Kapelle i. J. 1611 abgetragen und die dazu gehörigen Grundstücke anderen Güterkomplexen einverleibt worden zu sein. Nach Beendigung des 30jährigen Krieges ermittelten der Verwalter und der Richter von Heilsbronn auftragsgemäß den Stand in allen heilsbronnischen Orten des Amtes Neuhof. Bei Kappersberg in der Pfarrei Mkt. Erlbach bemerkten sie: „Dieser Weiler ist ganz ruinirt, daß man fast nicht sieht, wo er gestanden.“ Über Zennhausen bemerkten sie, wie sich von selbst versteht, nichts Derartiges, weil dieser Ort sammt [378] Kapelle schon vor dem Kriege verschwunden war; in ihren erst nach dem Kriege gefertigten Ortsverzeichnissen kommt daher der Name „Zennhausen“ gar nicht vor.


73. Ziegenrück,

Altziegenrück, Weiler bei Mkt. Erlbach. Schon die Äbte 1 und 4 erwarben dort Güter. Im Ganzen erwarb das Kloster daselbst 9 Güter, von welchen 7 im 30jährigen Kriege einfielen und verödeten.


b. Im Amte Rangau.

Der Distrikt um Windsheim, westlich vom Zenngrund bis zum Hohelandsberg, Geisberg und Entseerberg, wird in den Mönchsrechnungen „Amt Rangew“ genannt. Die darin wohnenden heilsbronnischen Unterthanen gehörten zur Probstei Neuhof. Die darin liegenden Orte, in welchen das Kloster begütert war, sollen hier in alphabetischer Reihenfolge genannt werden.


1. Bergel,

Pfarrdorf. Den größten Theil des Ortes acquirirten die Burggrafen von Nürnberg, namentlich Friedrich IV. Konrad Lieb, Bürger in Windsheim, vermachte dem Kloster Heilsbronn 31/2 Tagw. Wiesen und 2 Morgen Weinwachs in Bergel. Nach seinem Tode protestirten seine Söhne gegen das Vermächtniß und klagten bei dem Ritter Eberhard von Kullensheim, Richter in Bergel, und bei seinen zwölf Schöffen. Die gewählten Schiedsrichter: Ritter Aberdar und Burkhart von Seckendorf, Vogt zu Onolsbach, entschieden zu Gunsten des Klosters, laut einer von Eberhard von Kullensheim i. J. 1337 besiegelten Urkunde. Der 22. Abt Kötzler kaufte 1433 ein Gut in Bergel und verlieh es zu Erbrecht an Heinz Vögelein.


2. Bergtshofen,

Weiler in der Pfarrei Buchheim bei Windsheim. 1363 vor und nach bezog das Kloster dort Grundgefälle. Reicher begütert war daselbst der in der Geschichte Rothenburgs oft genannte Toppler, [379] laut einer heilsbronner Urkunde des Inhalts: „Eigenbrief vom Grafen Johannsen zu Hohenlohe, darin er einem Bürger zu Rothenburg, Heinrich Döpplern, nachfolgende Güter geeignet hat: 2 Güter zu Elvenßhofen (Ermetzhofen), 2 Güter zu Berghofen und 4 Güter zu Steinach.“


3. Birkenfeld,

Kirchdorf, Filial von Schauerheim bei Neustadt. Das Kloster Heilsbronn besaß daselbst 1354 ff. einige Grundgefälle. Das dortige, von dem 1297 in Heilsbronn begrabenen Burggrafen Friedrich III. gestiftete Cisterzienser-Nonnenkloster wurde von den heilsbronner Äbten visitirt.


4. Buchheim,

Pfarrdorf. 1349 kamen dortige Gefälle von Konrad von Seckendorf durch Kauf an das Kloster. Ingleichen 1404 zwei Tgw. Wiesen von Conz Walz. Schwester Adelheid von Rothenburg und ihr Schwiegervater Dietrich schenkten dem Kloster Gefälle von einem Hofe in Buchheim zur Stiftung eines Jahrtages.


5. Eichelberg,

Weiler bei Ipsheim. In den Jahren 1410 und 1414 kaufte das Kloster dort von Herman Rauh, gesessen zu Aichelberg, unter Siegelung von Wigelos von Seckendorf ein Gütlein für 22 Gulden, und ein Gütlein von Hertlein Frank unter Siegelung von Burkhard v. Wilhermsdorf.


6. Ergersheim,

Pfarrdorf. Die oben beim 9. Abt besprochene Urkunde beweist, daß das Kloster schon vor 1249 Güter in Ergersheim besaß. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach erweiterte den Besitz. Der 19. Abt Arnold kaufte 1377 von Hein. Göß und Kon. Kumpf eine Hofstatt um 50 Pfund Heller; der 21. Abt Waibler 1422 von Hans Günther 2 Mgn. Weingarten am Mittelberg unter Siegelung von Burkhard von Ehenheim, genannt Übel, gesessen [380] zu Ergersheim; der 22. Abt Kötzler 3/4 Mgn. Weingarten nebst 4 Mgn. Äcker in Ergersheim und 24 Mgn. Äcker in Pfaffenhofen von Seyfried Gößheim und ließ sich 1440 die Errungenschaft durch einen Urtelbrief vom Landgericht Würzburg bestätigen. Im Ganzen erwarb das Kloster 5 Anwesen in Ergersheim. Vor und während der Reformationszeit geboten im Orte mancherlei Dorfherren, woraus viele Kompetenzkonflikte erwuchsen. Um 1530 waren Dorfherren: der Abt Schopper zu Heilsbronn, Sigmund von Heßberg, Komthur St. Johannisordens zu Rothenburg und Reichhardsroth, Friedrich von Lentersheim zu Neuenmuhr in Neustadt, Christoph von Gebsattel, Christoph von Ehenheim, Georg von Knöring, Komthur in Virnsberg, und der Markgraf Georg. Die sieben Erstgenannten verbanden sich gegen den markgräflichen Ortsschultheiß, dem sie keine Vogteischaft zuerkannten und die Entrichtung von Henkergeld und Türkensteuer verweigerten, weßhalb der Abt Schopper die sämmtlichen Dorfherren zu einer Verhandlung nach Ansbach einlud. Vermöge der ausgedehnten Klosterprivilegien hatten die fünf heilsbronnischen Bauern des Ortes, außer Schutzhaber, an den Markgrafen keine Steuer, Bethe und Frohn zu leisten, nach richterlichem Erkenntniß auch keine Hundertpfennigsteuer. Daß sie aber 1549 ihrem eigenen Oberherrn, dem Abt, eine Steuer verweigerten, ist oben beim 30. Abt berichtet worden.


7. Ermetzhofen,

Elverßhofen, Pfarrdorf. Hans Deumling daselbst verkaufte 1573 an den 35. Abt Wunder Gefälle für 30 fl. unter Siegelung des Wolf von Schrabsberg, Amtmanns zu Uffenheim.


8. Galmersgarten,

Galmansgarten, Weiler in der Pfarrei Steinach. Das Kloster erhielt dort sein erstes Besitzthum im Jahre 1261 von Heinrich von Hohenlohe. Späterhin erhielt es Gefälle daselbst von einem Rothenburger Priester laut folgender Inskription im Todtenkalender beim 16. August: An. domini Cunradi sacerdotis de Rotenburk de curia in Galmarsgarten. Daß es dort, wie [381] überall, wegen Zehntverweigerung Streit provozirte, wird bei Scheckenbach berichtet werden.


9. Habelsee,

Habelsheim, Habchstal, Kirchdorf, Filial von Mörlbach. Dort und in der Umgegend waren die Ritter und Küchenmeister Hübschmann[38] sehr begütert. Einige von ihnen beschenkten das Kloster Heilsbronn und ließen sich dort begraben; zwei derselben wurden dort Mönche. Die hübschmannischen Güter, von welchen das Kloster Gefälle zum Geschenk erhielt, lagen bei Habelsee, Mörlbach, Hartershofen, Schwebheim und Sommerhausen. Die Schenkungsurkunden wurden in Nortenberg, Steinach und Rothenburg ausgefertigt. Der Familie Hübschmann wurde alljährlich an vier Tagen in der Kirche zu Heilsbronn gedacht, am 18. Mai besonders filiae Lupoldi Hübschmann de Habelshaym. Ulrich Hübschmann bestimmte in einer Schenkungsurkunde von 1288, daß, wenn er auf seinem Zuge über die Alpen sterben würde, sein Leichnam nach Heilsbronn gebracht werden sollte. Er urkundete: Ego Ulricus dictus Hübschman dapifer de consensu conjugis meae Ottiliae possessiones meas in Svebenheim (Schwebheim), 16 maldra siliginis solventes, in remedium animae meae dedi abbati et conventui in Halsprunne. Item mansum unum in villa Habchstal (Habelsee), solventem 3 maldra. Praeterea quia sepulturae meae locum elegi in monasterio praelibato, cupio et moneo fratres monasterii, promissi mihi facti non esse immemores, videlicet, ut a loco in quo defunctus fuero infra alpes, corpus meum auferre et deferre dignentur in suo monasterio tumulendum. Datum in castro Nortenberg. Beigefügt ist Hübschmanns Siegel und das Rothenburger Stadtsiegel. Im folgenden Jahre schenkte Marquard Hübschmann dem Kloster Gefälle in Hartershofen bei Steinsfeld. Seine Frau war bereits todt. Zwei seiner Söhne, Mönche in Heilsbronn, standen [382] an seinem Krankenbett. Deß eingedenk testirte er wie folgt: Ego Marquardus dapifer, miles dictus Hübschman de Rute (Reicherdsroth?), confiteor, quod ego in ultima infirmitate et in conspectu filiorum meorum, qui meo lectulo assistabant, de rebus necessariis testamentum faciens de ipsorum et aliorum heredum meorum, possessiones meas in Hartradshofe (Hartershofen) dono et resigno religiosis abbati et conventui in Halsprunne in remedium animae meae et beatae recordationis Diemundis, meae uxoris quondam. Testes: filii mei: frater Fridericus sacerdos et frater Otto subdiaconus, monachi dicti monasterii; Ulricus dapifer miles etc. Sigillum universitatis civium de Rothenburg. Datum in Steinach (Steinach an der Ens bei Rothenburg) kal. Jan. 1289. Bei den Aufgrabungen i. J. 1853 in der heilsbronner Kirche fand man an der Südseite der Ritterkapelle unter dem Schutt einen ruinosen Grabstein, darauf die Worte: Hic ... Hübschmani Marquardi stirpis tumul .... mo ... unt .. an ... leti quoque vi .... beata. Die ebengenannten Eheleute Marquard Hübschmann und Diemunde, deren Söhne Friedrich und Otto Mönche in Heilsbronn waren, schenkten dem Kloster vier Pfund Heller jährliche Gült mit der Bestimmung, daß die Mönche vor der Fastenzeit vier Wochen lang Eier erhalten sollten; im Unterlassungsfalle sollten die vier Pfund dem Kloster nicht mehr gereicht werden. Ebenso verfuhren Leuboldus Miles, genannt Hübschman von Habelsheim und seine Frau Maria: sie schenkten dem Kloster vier Pfund Gült in Mörlbach mit der Bestimmung, daß die Mönche an gewissen Tagen besser verköstigt werden sollten; im Unterlassungsfalle sollten die vier Pfund den Erben zufallen. Ein Heinrich Hübschmann schenkte dem Kloster ein halbes Fuder Weingült in Sommerhausen.


10. Ikelheim,

Pfarrdorf. Inhaltlich der wiederholt zitirten päpstlichen Bulle von 1249 war das Kloster schon damals dort begütert. 1333 prozessirte es daselbst „über einen Hub Acker, dem Kloster durch [383] Urtelbrief zugesprochen von Wilhelm von Wilhelmsdorf, der von Burggraf Johannsen wegen im Gericht zu Windsheim gesessen.“


11. Illesheim und
12. Ipsheim.

In diesen beiden Pfarrdörfern acquirirte das Kloster nur wenige Gefälle.


13. Kaubenheim,

Pfarrdorf. Das Kloster besaß hier, wie in Ergersheim, Güter schon um 1249. Späterhin erhielt es eine Schenkung von dortigen Eheleuten, deren Jahrtag mit folgenden Worten im Vigilienbuche eingezeichnet ist: Feria quarta paschae est anniversarium Hermanni Masselhausens et Margarethae uxoris suae, pis. et clausor vini vinum de bonis in Kauenheym, duos florenos perpetuos. Eine für Kaubenheim und Mailheim verfaßte Siebenerordnung wurde im Bauernkriege verbrannt, aber 1536 in Heilsbronn und Hoheneck, wo sie in Abschrift vorhanden war, aufgesucht, von den Dorfherren revidirt und wieder aufgerichtet. Ähnliches geschah 1542 mit der Dorfordnung von den damaligen Dorfherren: dem Abt von Heilsbronn, der Äbtissin von Birkenfeld, der Stadt Windsheim und dem Markgrafen.


14. Külsheim,

Kirchdorf, Filial von Windsheim. Das Kloster war, den oben beim 13. Abt Heinrich mitgetheilten Schutz- und Bestätigungsbriefen der Kaiser Philipp II. und Rudolf von Habsburg zufolge, schon sehr früh in Külsheim begütert. Es erwarb im Ganzen vier Bauernhöfe und eine Wiese, welche dem Kloster von einer Frau für die gute Pflege ihres kranken Sohnes geschenkt wurde. Der vermehrte Besitz führte auch dort zu unablässigen Zerwürfnissen zwischen Heilsbronn und Windsheim. Zwar wendeten sich beide der Reformation zu, haderten aber gleichwohl miteinander nach wie vor. Siehe oben beim 27. Abt Schopper.


15. Lenkersheim,

Pfarrdorf. Auch hier war das Kloster, den Bd. I mitgetheilten [384] Diplomen der Kaiser Philipp und Rudolf zufolge, schon sehr früh begütert. Der größte Theil des Dorfes wurde jedoch nicht vom Kloster, sondern von den Burggrafen acquirirt, und diese waren, wie das Kloster, darauf bedacht, durch kaiserliche Bestätigungs- und Schutzbriefe sich das Errungene zu sichern. Der Burggraf Friedrich III. erbat sich 1282 nicht nur vom Kaiser Rudolph, sondern auch von den Kurfürsten Bestätigungs- und Schutzbriefe bezüglich seiner Errungenschaften in Lenkersheim, Erlbach und Bruck. (Schütz, S. 125–27.) Seinem Sohne Friedrich IV. und dessen Frau, Margaretha, überließ der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) die Gefälle von vier Höfen in Lenkersheim für 130 Pfund Heller. Wie dieser Erlös von dem Abt, durch welchen das Kloster seine ersten Besitzungen im Ries erhielt, zu Acquisitionen daselbst verwendet wurde, wird unten bei Nördlingen berichtet werden.


16. Mörlbach,

Pfarrdorf. Daß der Ritter Leuboldus Hübschmann von Habelsheim dem Kloster Heilsbronn Gefälle in Mörlbach schenkte, ist soeben berichtet worden. Das Kloster erwarb daselbst noch mehrere Gefälle und Güter. Über die Jurisdiktion daselbst stritt es mit der Stadt Rothenburg. Wie der Kaiser Friedrich III. i. J. 1474, zwei Tage nach seiner Anwesenheit in Heilsbronn, zu Gunsten des Klosters darüber entschied, ist oben beim 23. Abt Wegel berichtet worden.


17. Oberndorf,

Kirchdorf, Filial von Ipsheim. 1371 kaufte das Kloster für 200 Pfund von Friedrich von Selteneck 4 Tgw. Wiesen und 8 Mgn. Äcker in Oberndorfer Mark an der Aisch, und 1435 von dem Nürnberger Bürger Hermann von Massenhausen 4 Tgw. Wiesen.


18. Ottenhofen,

Pfarrdorf. Das Kloster erwarb dort nur Weniges.


19. Pfaffenhofen,

Kirchdorf, Filial von Buchheim. Daß Seyfried von Gößheim [385] Äcker in Pfaffenhofen an das Kloster verkaufte, ist soeben bei Ergersheim gemeldet worden.


20. Schwebheim,

Pfarrdorf. Soeben bei Habelsee wurde berichtet, daß der Küchenmeister Ritter Ulrich Hübschmann i. J. 1288 einen Hof in Schwebheim an das Kloster vergabte. Von einem heilsbronnischen Gute daselbst mußte an den Lehensherrn, Heinrich von Hohenlohe, jährlich ein Gefäll (jus advocaticum) entrichtet werden; der Lehensherr verzichtete aber i. J. 1304 auf den Bezug zu Gunsten des Klosters, in remedium animae suae.


21. Senheim,

Pfarrdorf. Laut der beim 9. Abt besprochenen Urkunde von 1249 war das Kloster schon damals dort begütert.


22. Sontheim,

Weiler in der Pfarrei Westheim. Eine heilsbronner Urkunde von 1356 enthält „ein Geschäft von Hermann Bayern zu Sunthaim, da er seine Mühle daselbst dem Kloster Hailsbrunn dergestalt verschafft, daß er jährlich Herrengült geben soll ein Fastnachtshuhn und ein Pfund Wachs mit dem Geding, daß er und seine Erben auf gemelter Mühl gegen Reichung gedachter Gült ewig unvertrieben sein soll.“ Laut Brief von 1416 übergab Kunigund Trewin, vorgedachts Hermann Bayers Wittibin, erstgedachte Mühl völlig dem Kloster zu eigen. Die Mühle hatte nebst andern Gefällen auch das Handlohn an das Kloster zu entrichten, z. B. 1532 aus 300 fl. Anschlag 18 fl. Um 1358 war ein Friedrich aus Suntheim Mönch in Heilsbronn. Um 1585 erscheint die gedachte Mühle unter dem Namen „Beheleinsmühl.“ 1592 haben die Gemainsherrschaften Hailßbrunn, Windsheim und Seckendorf eine Gemeinsordnung in Sunthaim aufgericht.


23. Ulsenheim,

Pfarrdorf, wird in der beim 9. Abt Edelwinus besprochenen Bulle von 1249 unter den Orten genannt, wo das Kloster schon damals [386] begütert war. Laut einer in Heilsbronn i. J. 1306 verabfaßten Urkunde kaufte der 13. Abt Heinrich vom Grafen Albert von Hohenlohe und dessen Frau Adelheid für 560 Pfund Heller Güter in den Orten Oberscheckenbach und Harbach bei Rothenburg, zugleich auch in Ulsenheim. (Stieber, Seite 856.) 1328 kaufte der 16. Abt Gamsfelder (s. dort) Güter daselbst, 6 Huben, für 500 Pfund Heller von Arnold von Geylingen, nachdem der Verkäufer von seinen Lehensherren, den Grafen Friedrich von Kastell und Ludwig von Hohenlohe, Eigenbriefe über diese Güter erwirkt hatte. 1455 kaufte der 22. Abt Kötzler Gefälle, welche zuvor die Spitalpflege in Windsheim bezog. Die in dieser Weise acquirirten, ziemlich bedeutenden Renten von Äckern, Wiesen und Weinbergen vereinnahmte der „heilsbronnische Schultheiß“, ein dortiger Klosterunterthan, welcher auch die erforderlichen Ausgaben bestritt, z. B. 1403 an Zimmerleute beim Wiederaufbau nach einem Brande, 1414 und 1483 zum Einkauf von Wein, das Fuder zu 6–7 Gulden. 1509 lautete eine Einnahmsposition: „Hans Pfannus, Zöllner zum Hemelsteg, hat bestanden einen Weingarten zu Ulsenheim, angeschlagen um 25 fl., dedit Handlohn 1 fl.[“] Wie 1530 der 27. Abt Schopper gegen seine unfügsamen Unterthanen daselbst einschritt, siehe oben bei diesem Abt. In demselben Jahre kam über die Unfügsamen eine schwere Heimsuchung. Sechs heilsbronnische Bauern (von welchen Einer jährlich 20, der Andere 12, der Dritte 9 Malter Gült, dazu Wachs etc. zu entrichten hatte) brannten völlig ab, darunter der Klosterschultheiß. Jeder der Verunglückten erhielt vom Abt Wirsing Erlaß der ganzen Gült auf ein Jahr, ein Darlehen von 8 Maltern Getreide und 10 fl. baar, dazu gratis alles Holz zum Wiederaufbau durch den heilsbronnischen Förster in Linden.


24. Urfersheim,

Pfarrdorf. Aus den beim 13. Abt und vorhin bei Külsheim und Lenkersheim besprochenen Urkunden erhellt, daß das Kloster schon sehr früh in Urfersheim begütert war und daß es i. J. 1312 vom Grafen Gottfried von Hohenlohe einen Verzichtbrief [387] bezüglich zweier Güter in Urfersheim erwirkte. Das Kloster erwarb dort drei Höfe.


25. Uttenhofen,

Kirchdorf, Filial von Ulsenheim. Das Kloster erhielt schon frühzeitig durch Kauf und Schenkung Güter in „Outelnhofen.“ (I, 39. 95. 116.) Der 13. Abt Heinrich kaufte 1311 daselbst Gefälle von Hartung, Miles, genannt Kylholz von Rütenhausen. Der 16. Abt Gamsfelder prozessirte wegen eines dortigen Gutes. Um das Eigenthumsrecht des Klosters zu wahren, erschien i. J. 1340 der Abt selbst bei dem hohenlohischen Gerichte in Uffenheim und erwies sein Recht durch Zeugen. Der richterliche Entscheid lautete: „Ich Herman von Bernheim, Vogt zu Uffenheim, vergihe, daß ich am Gericht saß zu Uffenheim von Gewalt des Herrn Ludwig von Hohenlohe. Da kam für mich Herr Abt Johannes von Halsprun von des Gutes wegen zu Utenhoven, darauf sitzet Götz von Bernheim, darum Krieg war, und bewies, daß das Gut dem Kloster zustehe und Niemand anders. Dabei waren die Nachgeschriebenen, die sprachen auch Alle, daß dieses genug wäre. Zeugen sind die vesten Ritter der Aberdar, Herr Cunz und Herr Friedrich die Esel, Herr Dietrich Kropf, der Pfarrer von Uffenheim. Darüber zu Urkund habe ich mein Siegel an diesen Brief gehangen. Datum Uffenheim.“ Das Gut, über welches gestritten wurde, das sogenannte Breitersgut, hatte der genannte Abt zwei Jahre vorher unter Siegelung des Herrn Ludwig von Hohenloch an Götz von Bernheim und dessen Erben verliehen.


26. Weigenheim,

Pfarrdorf am Hohelandsberg. Das Kloster erhielt dort i. J. 1261 (s. Bd. I, 72) 14 Mgn. Weinberg etc. durch Schenkung vom Miles Heinrich von Hohenlohe und dessen Frau Herrade; 1303 durch Kauf von Albert von Hohenlohe[39] einige Güter und das Recht, Malmeister setzen zu dürfen. Der Graf reservirte sich zwar einige Gefälle, verkaufte aber auch diese im folgenden [388] Jahr an das Kloster. Gleichzeitig verkaufte an dasselbe der Schultheiß Heinrich von Uffenheim 10 Morgen Weinberg, am Marquardsberg gelegen; deßgleichen 1392 Kunz Decker 4 Morgen. Der 22. Abt Kötzler „kaufte i. J. 1435 2 Mtz. Korn jährliche Gült, die Heinrich Trühinger zu Ippenßhaim auf einem heilsbronnischen Hof zu Weigenheim gehabt.“ Die Äbte faßten gerade dort recht festen Fuß, weil Weigenheim für das Kloster eine erwünschte Haltstelle war. Die Ansiedelung des Klosters in und um Würzburg hatte einen steten Verkehr zwischen Heilsbronn und der Maingegend zur Folge. Personen, Wein, Faßdauben, Reife, Weinpfähle etc. wurden beständig hin und her transportirt. Ein beladener Wagen brachte drei Tage auf dem Wege zu. Aufwärts kommend fanden Roß und Mann ihr erstes kostenfreies Nachtquartier in Weigenheim, ihr zweites in den heilsbronnischen Herbergen und Stallungen zu Neuhof; abwärts gehend an denselben Orten, nur in umgekehrter Ordnung. So wurde es über 200 Jahre lang gehalten. Der als Haltstelle und Nachtlager dienende heilsbronner Hof in Weigenheim wurde vom Kloster in eigener Regie bewirthschaftet. Der den Hof verwaltende Mönch führte den Namen „Magister oder Provisor Weigenheim.“ In seinem Status finden sich durchschnittlich 4 Pferde, 9 Kühe, 20 Schweine. Die zum Hof gehörige Scheune wurde 1341 fast neu gebaut. Von den Anwesen im Dorfe waren sieben heilsbronnisch, zwei markgräflich; die übrigen gehörten dem Domstift Würzburg, den Herren von Hutten, den Herren von Sainsheim und den Freiherren von Schwarzenberg und Hohelandsberg. Letztere waren Pfarrpatrone. Eines der sieben heilsbronnischen Anwesen war das außerhalb des Dorfes stehende Wirthshaus. Der Magister Weigenheim erhob unter andern Gefällen auch das Handlohn, z. B. 16 fl. vom Maykes (Kaspar May), der 1507 seinen Hof verkaufte an Friz Hessen um 230 fl. 1571 zahlte der Wirth Knörr von seiner um 1200 fl. angeschlagenen Herberg 81 fl. Handlohn. Der gedachte Klosterhof wurde 1500 vererbt an Gabriel Heß von Weigenheim. Abt und Konvent verpflichteten ihn zu folgenden Leistungen: „Jährlich 20 Malter Korn, 10 [389] Malter Haber und dieselben zwei Meilen weit von Weigenheim aus zu führen, wohin wir es verlangen. Wir bedingen uns in dem Hof aus unser Wohnhaus, die Stallung mit der Stube vor dem Thor hinum bis zu dem Ort, da die Kelter gestanden, von uns und den Unsern, wenn wir da sind, zu brauchen, wobei er uns Brennholz, Stroh und Heu zu geben hat; ebenso unsern Dienern.“

Unter den genannten Dorfherren war oft Streit, z. B. vor und nach 1530. Ludwig von Hutten zum vordern Frankenberg hatte eine Schuldforderung an den heilsbronnischen Wirth Lanz in Weigenheim. Dieser zahlte nicht, kam ins Schuldgefängniß, wurde aber daraus befreit, nachdem er zu zahlen versprochen und ein Theil der Ortsbewohner für ihn gebürgt hatte. Als aber der Wirth nicht zahlte, so hielt sich Hutten an die Bürgen. Diese wendeten sich an Ludwig von Schwarzenberg, des Dorfes Oberherrn, welcher mit den Seinigen und den Bürgen bewaffnet in das Wirthshaus einfiel, um den Wirth zu verhaften. Allein dieser entfloh und wendete sich schriftlich an seinen Lehensherrn, den 27. Abt Schopper mit der Bitte: [„]für ihn zu Onolzbach bei den Räthen, da der Markgraf Georg eben in Augsburg beim Reichstag sei, sicheres Geleit zu erwirken, damit er zu seiner Familie nach Weigenheim zurückkehren könne, von wo aus er, unter Verpfändung von Hab und Gut, vor des Markgrafen Land- und Hofgericht Red und Antwort zu geben erbötig sei.“ Der Abt bat um das sichere Geleit. Die weiteren Verhandlungen finden sich in den heilsbronner Aufzeichnungen nicht. Um die fortwährenden Streitigkeiten über die Wildbahngrenzen zu beseitigen, proponirte der Freiherr Friedrich von Hohelandsberg, die sämmtlichen heilsbronner Besitzungen in Weigenheim durch Kauf an sich zu bringen. Allein der Abt Schopper antwortete ablehnend, „Weigenheim und Neuhof seien für die Klosterfuhren von und nach Franken kostenfreie und unentbehrliche Stationen.“ Die Herren von Hohelandsberg und Sainsheim prozessirten gegen einander Jahre lang beim kaiserlichen Kammergericht über die Gerichtsbarkeit, namentlich in Betreff Weigenheims, dessen vielherrschaftliche Bewohner nur bei ihren treffenden Gerichten in [390] Bullenheim, Seehaus, Frankenberg und Neuhof belangt werden durften, jenachdem sie schwarzenbergisch, sainsheimisch, huttenisch oder heilsbronnisch waren. In Bullenheim war ein schwarzenbergisches, in Seehaus ein sainsheimisches Vogtamt. Vorübergehend war Herr von Hohelandsberg der Markgraf Albrecht Alcibiades: grausam gegen Viele, aber dem Kloster Heilsbronn zeitlebens zugethan, vom Kloster oft beherbergt und beschenkt, bei der Befestigung des Hohelandsbergs unterstützt durch Lieferungen von Bauholz, Brettern etc. (Beitr. S. 149 ff.) Gleichwohl besteuerte sein auf der Veste stationirter Hauptmann die heilsbronnischen Unterthanen in Weigenheim. Noch feindseliger verfuhren gegen dieselben die nach Albrechts Sturz wieder in den Besitz der Veste gekommenen Herren von Schwarzenberg. Graf Paul von Schwarzenberg schrieb an den 35. Abt Wunder: „daß er ihm in Weigenheim keine Gerichtsbarkeit zugestehe, auch nicht gestatte, daß sein (der schwarzenbergische) Pfarrer daselbst des Abts Gülten von der Kanzel verkünde, als wenn der Abt neben dem Grafen ein Dorfherr wäre. Datum in unserem Haus zu Bullenheim 1571.“ Der Graf Johann von Schwarzenberg setzte die Feindseligkeiten fort; daher schrieb der Abt 1577: „Alle Äbte mit all ihren Leuten und Gütern sind von Kaisern und Königen dermassen privilegirt, daß sie von keinem andern Herrn mit Steuer, Reiß, Frohn, Zoll beschwert werden sollen. Dennoch untersteht sich Graf Johann seit einigen Jahren, uns an unsern Rechten Eintrag zu thun und die Unserigen mit Reichsanlagen zu beschweren.“ Im folgenden Jahre 1578 starb Wunder, der letzte heilsbronner Klosterabt und Konventual, nach dessen Tod das ganze Klostergut dem Markgrafen Georg Friedrich zufiel. (Beitr. S. 184.) Auch unter dem neuen Regimente herrschte in Weigenheim kein Friede. Die nunmehr markgräflichen Klosterbauern daselbst wurden von Schwarzenberg unter Androhung von Gefängnißstrafe zur Steuerzahlung aufgefordert und wiederholt ausgepfändet. Der Prozeß hierüber war beim kaiserlichen Landgericht des Burggrafthums Nürnberg anhängig und am Ende des Jahrhunderts noch schwebend.

[391] Bezüglich des Wohnsitzes der Herren von Hutten ist zu bemerken, daß die Heilsbronner Aufzeichnungen niemals vom „hintern Frankenberg“ sprechen. Ludwig, Conz und Bernhard von Hutten werden stets als „Herren zum vordern Frankenberg“ bezeichnet. Ludwig und Conz von Hutten verhandelten mit dem Kloster über Bauholzabgabe, wie oben bei Neuhof erwähnt wurde. Mit Bernhard von Hutten verhandelte das Kloster 1567 wegen eines in der Gegend von Frankenberg beheimatheten „Vheders“ Namens Brand, der dem heilsbronnischen Bauer Löslein in Oberndorf wegen Forderung abgesagt und einen Feindsbrief in Kirchfarrnbach angeheftet hatte. Schreiber des Feindsbriefes war ein Schuster in Sainsheim. Brand wurde von dem Amtsverwalter des Grafen Paul von Schwarzenberg und Hohelandsberg zu Bullenheim verfolgt, in dem huttenischen Pfarrdorfe Reusch aufgegriffen und nach Frankenberg ins Gefängniß gebracht. „Dergleichen muthwillige Abklagen sind hin und wieder sehr viele“, heißt es in den Verhandlungen über dieses Delikt.


27. Westheim,

Pfarrdorf. Der Ritter Konrad von Külsheim urkundete i. J. 1252, daß er einen Hof zu Westheim an das Kloster Heilsbronn verkauft habe. Im Jahre darauf erhielt das Kloster einen Hof daselbst zum Geschenk von einem ansbacher Chorherrn, welchem die Pfarrei Westheim als Sinekure beigegeben war. Er sagt in der Schenkungsurkunde: Notum sit, quod ego Arnoldus, canonicus ecclesiae onolsbacensis et plebanus in Westheim curiam ibidem donavi monasterio halsprunnensi pro remedio animae meae. Datum Onolspach 1253. Die Schutz- und Bestätigungsbriefe, welche sich der 13. Abt Heinrich von Hirschlach in den Jahren 1285, 1292 und 1302 von den Kaisern Rudolf, Adolf und Albrecht einhändigen ließ, bezeichnen ausdrücklich die heilsbronnischen Besitzungen in Westheim als dem kaiserlichen Schutz befohlen. Der Abt Konrad von Brundelsheim vermehrte den Besitz, indem er 1304 einen Hof daselbst von Konrad und Burkhard von Seckendorf kaufte. Der 16. Abt Gamsfelder [392] kaufte 1336 gleichfalls einen Hof daselbst. Einen andern Hof erhielt das Kloster zum Geschenk von Gottfried von Bernheim und dessen Kindern. Der 21. Abt Waibler erhielt 1413 vier Pfund Wachs von einer Wiese zu Westheim von Hans Wegel durch „ein Geschäft“ (Legat) von Hans Wegel. Ohne Zweifel wurde der 23. Abt Wegel daselbst geboren. Das Kloster erwarb dort elf Bauernhöfe. Daß auch die Stadt Rothenburg Unterthanen daselbst hatte, erhellt aus einem 1425 zwischen Rothenburg und Heilsbronn vereinbarten Vertrag, die Bestellung eines Flurwächters in Westheim betreffend.


28. Windsheim.

In den meisten der eben besprochenen Ortschaften war das Kloster früher begütert, als in Windsheim, wo es sich erst 1304 ansiedelte, und zwar durch Erwerbung eines am Marktplatz, der Pfarrkirche gegenüber gelegenen Hauses, welches von einem Juden an den Kaiser Albrecht gekommen, von diesem aber dem Notar Magister Hadmar geschenkt worden war. Bürgermeister und Rath sprachen 1303 das Haus von jeglicher Belastung frei. Im Jahr darauf überließ der Notar Hadmar das Haus dem Kloster Heilsbronn. Der 14. Abt Konrad von Brundelsheim (Beitr. S. 62) säumte nicht, den Besitz seinem Kloster dauernd zu sichern. Der Kaiser war eben bei ihm in Heilsbronn zu Gast und stellte ihm bezüglich dieser Errungenschaft folgende Bestätigungsurkunde aus: Albertus, Dei gratia Romanorum rex, semper augustus, universis sacri imperii fidelibus gratiam suam ac omne bonum. Favor religionis exigit, ut quid a nostra clementia pie petitur, benignius admittatur. Ea propter devotis petitionibus Hadmari dilecti notarii nostri favorabiliter inclinati aream sitam in opido nostro Vuindesheim, quondam Joselini Judaei, quam eidem Hadmaro donavimus, ab omni exactione liberam et immunem ipsam cum pertinenciis suis et usibus quibuslibet in devotos ac dilectos nostros fideles religiosos viros Abbatem et conventum monasterii in Halsprunne, quos prae ceteris favore prosequimur speciali pure et libere [393] transferimus per praesentes proprietatis titulo possidendam. Nec non translationem in ipsos religiosos per praedictum Hadmarum factam innovavimus, ratificamus et ex certa sciencia approbamus gratia ampliori, ita quod iidem religiosi dominio areae praedictae cum edificiis inibi construendis perpetuo libere gaudeant et nullis steuris, serviciis, precariis seu exactionibus occasione praedictae areae seu edificiorum ullo unquam tempore pregraventur. Nulli ergo homini liceat hanc paginam nostrae donationis infringere aut ei ausu temerario contraire. Quicumque vero contrarium fecerit, indignationem majestatis regiae se noverit incurrisse. Datum et actum in Halsprunne XII. Kal. Aprilis a. d. 1304, indictione secunda, regni vero nostri anno septimo. Die Stadt Windsheim verlieh dem genannten Notar das Bürgerrecht laut folgender magistratischer Erklärung: Nos consules et universitas civium in Vuinsheim ad universorum notitiam volumus pervenire, quod nos honestum virum magistrum Hadmarum, serenissimi domini nostri Alberti, romanorum regis notarium, propter grata nobis impensa servicia et in antea impendenda cum omni juris plenitudine nostrum recepimus in concivem. Et ipsum nihilominus de bonis sibi in civitate nostra Vuindsheim a praedicto domino nostro rege collatis, videlicet area quondam Joselini judaei et edificiis a quovis servicii, exactionis et contributionis genere volumus et promittimus esse perpetuo liberum et immunem praesentium testimonio literarum civitatis nostrae sigilli robore signatarum. Datum in Vuindsheim a. d. 1307 kal. marcii. Im folgenden Jahr wurde der Kaiser Albrecht, des Klosters und der Äbte Heinrich von Hirschlach und Konrad von Brundelsheim großer Gönner, in der Schweiz ermordet.

Der nachfolgende Kaiser Heinrich VII., dem Kloster und dem Abte Heinrich gleichfalls sehr zugethan, wurde bei seiner Anwesenheit in Heilsbronn vom Abt gebeten, die Klosterprivilegien zu bestätigen. Er entsprach sofort der Bitte d. d. Nürnberg, prid. Id. Mart. 1310. (Beitr. S. 62.) Die Privilegien bezüglich [394] des heilsbronner Hofes in Windsheim bestätigte er in einem gesonderten weitläuftigen Diplom, das er aber nicht mehr in Nürnberg, sondern in Italien ausfertigte. Er wiederholte darin wörtlich, was sein Vorgänger in dem soeben mitgetheilten Schutz- und Bestätigungsbriefe erklärt hatte, nannte ausdrücklich den Namen des ihm so befreundeten Abts „Heinricus“ und schloß mit den Worten: Datum in castro ante Briciam in Lombardia, octavo kal. Sept. 1311, Indictione nona, regni vero nostri anno tertio. Er starb zwei Jahre darauf in Italien, angeblich an Gift. Im Todesjahr des Kaisers (1313) erwarb der Abt Heinrich einen an den heilsbronner Hof in Windsheim stoßenden Garten durch Tausch von dem Ritter Rapatho Schotter und erwirkte beim Magistrat einen Brief, worin Schultheiß Marquardus und die zwölf Schöffen erklärten, daß der Garten (situs inter aream monachorum et horreum Zollneri) von jeder Belastung (ab omni steura, a quolibet onere et gravamine cum suis edificiis desuper forsan erigendis) befreit sein soll. Der Hof diente, wie die heilsbronner Höfe in Nürnberg, Würzburg, Nördlingen, Merkendorf und Onolzbach, als Absteigquartier und Herberge für die von Heilsbronn kommenden Klösterlinge (z. B. dem 13. Abt Heinrich, welcher 1317 seinem Gast, dem Kaiser Ludwig nach Windsheim folgte) mit ihren Dienern und Pferden, der Speicher zur Aufbewahrung der Getreidebezüge von den umwohnenden heilsbronner Unterthanen. Der heilsbronnische Kastner, welcher diese Gefälle besorgte, wohnte nicht im Hofe. Dieser, weniger geräumig als die heilsbronner Höfe in Nürnberg etc., wurde in den folgenden Jahrhunderten verpachtet oder vererbt. Der jeweilige Pachter betrieb zugleich Schenkwirthschaft. In einem Vererbbrief von 1496 heißt es: „Wir Brüder Conrad Abt (Haunolt) und Convent bekennen, daß wir dem Hans Krellen und seinem Eheweib unser eigen Haus, Hofrait, Stadel, Brunnen und Herberg zu Windsheim zu Erb verliehen haben, nämlich das vordere Haus, aber ausgenommen das neu Haus hinten gelegen mit seinen Böden, drei Kammern und der Stube; wenn wir das wollen oder bedürfen, so sollen wir daran ungehindert sein. Auch [395] haben wir ausgenommen die Stallung unter dem neuen Haus und den Keller darunter. Krell hat uns zu reichen jährlich acht Gulden gut an Geld.“ Das Kloster hatte an den Vicarier St. Hieronymi Altars in der Kirche zum h. Geist jährlich 10 fl. Ewigzins zu entrichten, löste aber denselben 1468 ab durch Zahlung von 200 fl.


29. Klein-Windsheim,

eine Mühlgut bei Windsheim. In einer Urkunde von 1405 heißt es: „Wir Bürgermeister und Rath von Windsheim und die Spitalmeister bekennen, daß für uns kommen ist Peter Kumpf von Windsheim und sagt: Er sei geneigt zu Werken der Barmherzigkeit an den Siechen in unserem Spital, und wolle ihnen ein Gut zu Kleinwindsheim geben, welches er, sein Vater und Anherr seit mehr als 120 Jahren vom Kloster Halsprunn inne gehabt und dem Kloster jährlich 2 Mltr. Waizen gültet. Also haben die Herren von Halsprunn unsere und des Peter Kumpf Bitte freundlich angesehen und wollen solch göttlich Werk gern mehren, und geloben, daß jenes Gut ewig bleiben soll bei dem Spital zu Windsheim. Doch sollen die Spitalmeister jährlich zwei Malter Waizen etc. an das Kloster Heilsbronn abreichen.“


c. Im Schultheißenamte Equarhofen.

Der Distrikt westlich von Weigenheim und vom Hohelandsberg führte, den Mönchsrechnungen zufolge, die Namen „Schultheißenamt Equarhofen, Franconia, der Gau“. Die heilsbronnischen Unterthanen dieses Bezirks wohnten in den nachgenannten Ortschaften bei Uffenheim und Rothenburg und gehörten, wie die im Rangau, zur Probstei Neuhof. In den fünf zuerstgenannten Pfarrdörfern Equarhofen, Langensteinach, Adelhofen (mit Simershofen), Ohrenbach und Walmersbach stand das Pfarrpatronat dem Kloster Heilsbronn zu. Die Einnahmen von Gülten, Zehnten etc. im ganzen Bezirke, die Zehntverleihungen, Zahlungen an die Patronatspfarrer, Bauausgaben für Kultusgebäude etc. besorgte der heilsbronnische Schultheiß in Equarhofen. Wendel Oelgast bekleidete im 16. Jahrhundert das Schulzenamt [396] 37 Jahre lang; fast eben so lang sein Vater und Großvater. Sein Sohn Georg bewarb sich zwar auch um dasselbe, erhielt es aber nicht, da man ihn bei der Abrechnung nach seines Vaters Tod nicht treu erfunden hatte. Der letzte Abt Wunder übertrug i. J. 1573 die Administration dem markgräflichen Klosterverwalter Hans Strebel in dem benachbarten, vom Markgrafen sekularisirten Kloster Frauenthal.


1. Equarhofen,

„Eckperhofen“, Pfarrdorf. Graf Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Brauneck lag ganz nahe bei Equarhofen) trat 1298, wie oben beim 13. Abt Heinrich und in den Beitr. S. 226 u. 227 berichtet wurde, zu Heilsbronn in den Orden ein. Durch Verkauf (siehe unten Waldmannshofen) und Schenkung kamen mehrere seiner Güter an das Kloster, vermuthlich auch das Pfarrpatronat von Equarhofen nebst dem Bezug von einem Zehnten, von Gülten, Handlöhnen und von einem Besthauptrecht. Diese Bezüge werden Jahr für Jahr bis zur Auflösung des Klosters in den Mönchsrechnungen des Kamerarius oder Sartors verrechnet. Dort schreibt der Rechner z. B. im Jahre 1460: „Recepi hoc anno in Eckperhoffen de siligine et spelta 55 maltra, de quibus plebano in Langenstaynach ex parte structurae domus suae data sunt 6 maltra.“ Wurden die Zehnten verliehen und in Geld erhoben, dann lautete der Eintrag z. B. i. J. 1534: „25 fl. von Eckperhouen, 23 fl. von Zimmershouen, 22 fl. von Langensteinach, 22 fl. von Großenharpach, 3 fl. von Kleinharpach, 15 fl. von Gückelhausen.“ Der 20. Abt Stromer kaufte 1405 einige Gefälle in Eckburghoven und ließ den Kauf durch den dortigen Vicarier Kon. Balbach bestätigen.

Aus den anderwärts vielleicht noch vorhandenen Urkunden über die Erwerbungen in jener Gegend dürfte sich ergeben, daß Manches in der dortigen Gegend, namentlich das Pfarrpatronat von Wallmersbach, von den ehemals in jener Gegend begüterten Herren von Ehenheim[40] (Enheim) erst durch Schenkung, [397] dann durch Kauf an das Kloster gekommen ist. Diese Adelsfamilie stand bis zu ihrem Erlöschen in stetem Verkehr mit Heilsbronn. Als Grundbesitzer in und bei Equarhofen waren die Herren von Ehenheim Vasallen der Grafen von Hohenlohe. Durch den Erwerb von Forndorf wurden sie auch Vasallen der Burggrafen von Nürnberg und der Kurfürsten von Brandenburg. Forndorf liegt ganz nahe bei dem heilsbronnischen Amtssitze Waizendorf (s. dort), wo es wegen des Viehtriebes an der Wieseth zwischen dem 22. Abt Kötzler und Wilhelm von Ehenheim-Steinsfeld zu einem Streit kam, den der Burggraf (Kurfürst) Albrecht Achilles i. J. 1441 schlichtete. 1464 wurde Georg von Ehenheim in Heilsbronn begraben. Sein um 1600 noch in der dortigen Ritterkapelle vorhandener und kopirter Todtenschild zeigte einen schwarz-weiß diagonalgestreiften Schild mit der Umschrift: „A. D. 1464. Montag nach St. Veitstag starb der streng und vest Ritter Georg von Ehenheim.“ Kunz von Ehenheim (vermuthlich Georg’s Sohn) zu Forndorf, Freund und Gevatter des 26. Abts Wenk (s. Waizendorf) verkaufte Forndorf an Apel von Seckendorf. Um 1536 wohnte Leonhard von Ehenheim in Hollach, ein Ehenheimischer Vogt in Brauneck. 1537 zeigten Engelhard und Eringius von Ehenheim dem 27. Abt Schopper die Entleibung des Pfarrers Uttenhofer in Wallmersbach (s. dort) an und baten um Wiederbesetzung der Pfarrstelle. Sie wohnten entweder in Wallmersbach, oder in Hollach und waren an beiden Orten begütert. Engelhard von Ehenheim zu Geyern, an welchen Schopper sein Antwortsschreiben richtete, erscheint bald als Amtmann zu Stauf, bald als Statthalter, als Landrichter beim kaiserlichen Landgericht des Burggrafthums, oft als Gast in Heilsbronn und in brieflichem Verkehr mit den Äbten. Feindselig erwies sich dagegen Frau Regina von Ehenheim zu Hohlach gegen den heilsbronnischen Pfarrer zu Langensteinach (s. dort). Über die Zustände in Equarhofen im Reformationsjahrhundert ist oben referirt worden. Die größte unter den im heilsbronnischen Schulzenamt Equarhofen gelegenen Pfarreien war Langensteinach; über [398] dieselbe soll daher hier zuerst berichtet werden; dann über ihre Filiale Adelhofen und Grenbach, welche durch die Äbte von der Mutterkirche getrennt und zu selbstständigen Pfarreien erhoben wurden.


2. Langensteinach,

Pfarrdorf bei Uffenheim. Die ersten dortigen Erwerbungen des Klosters waren Grundgefälle, welche der 13. Abt Heinrich durch Kauf von Albert von Hohenlohe[41] und dessen Frau Adelheid erhielt, zugleich auch andere Hohenlohische Güter in der Uffenheim-Rothenburger Gegend, laut folgender Erklärung des Verkäufers: „Nos Albertus de Hohenloch recognoscimus, quod vendidimus abbati et conventui in Halsprunne pro 560 lib. hall. bona nostra, videlicet curiam in Scheckenbach (Oberscheckenbach), solventem 14 maldra siliginis, 14 spelte; item bona nostra in Wchstat (?); item mansum nostrum in Seheym (Seenheim); curiam nostram in Steinach (Langensteinach); bona nostra in Ulsenheim; curiam nostram in Rische (Reusch); item in Harbach (Filial von Langensteinach) de una huba; item dictus Herder in Steinsfeld dat 10 uncias denariorum et unum pullum; item in Ippensheim (bei Uffenheim) de curia relicti Heinrici Fabri 41/2 libr. hall. et 2 maldra tritici. Datum et actum in Halsprunne 1306.“ Dann folgen die Namen der Zeugen und die der Bürgen, welche sich eventuell verpflichteten, in einem Rothenburger Wirthshause zu laisten: Henricus de Sauensheim; Henr. de Walmarspach; Ulr. dapifer; Frid. de Habelsheim, milites; Woltzon advocatus de Specvelt. Von einigen in dieser Urkunde genannten Orten wird hier nicht weiter die Rede sein, da das Kloster dort nichts weiter erworben oder das Erworbene bald wieder vertauscht hat. Anders war es in Langensteinach, wo schon im nächsten Jahr dem Kaufe eine Schenkung folgte, indem derselbe Albert von Hohenlohe dem 13. Abt Heinrich und seinem Kloster das Pfarrpatronat von Langensteinach schenkte. Die Schenkungsurkunde, [399] nicht in Heilsbronn, auch nicht in Hoheloch (Hollach bei Langensteinach), sondern im Hohenlohischen Kastrum zu Uffenheim ausgefertigt, lautet: „Nos Albertus, nobilis de Hoheloch, recognoscimus, quod, ne nudi et vacui in conspectu summi principis videamur, in remedium anime nostre jus patronatus ecclesie in Steinach sub Hoheloch donamus cum omni jure et utilitate abbati et conventui in Halesprunne, quos prae ceteris religiosis favore prosequimur ampliori. Cupimus, quod post obitum nostrum in die anniversario nostre depositionis, itemque in anniversario Gotfridi, patris nostri, cum devotis orationibus nostri memoria habeatur et in vino bono, piscibus et pulchro pane solempne servitium ministretur. Datum in castro nostro Uffenheim 6. Id. Apr. 1307, praesentibus magistro Walmeno plebano in Sauensheim, plebano in Uffenheim, fratre Xegleinno, monacho in Halsprunne, Waltuno scolare dicto de Reno, et Heinrico de Rische, notario nostro.“ Als einige Zeit darauf der Donator starb, ersuchte der Abt Heinrich den Bischof, die Schenkung zu bestätigen, worauf der Bischof urkundete: Andreas, Episc. Herbipol. Abbati et Conventui in Halsprunne. Vestra nobis devotio humili precum instantia supplicavit, ut proventus et fructus universus ecclesie in Steinach sub Hohenloch, cujus jus patronatus ad vos ex donatione quondam Alberti de Hohloch dinoscitur pertinere. Nos igitur, qui sacrum ordinem vestrum, qui veluti splendidisimum luminare inter alia in katholicae fidei firmamento micantia sidera refulget specialis dilectionis ardore complectimur: fructus et proventus universos ecclesie memorate, reservata nihilominus vicario ejusdem ecclesie pro tempore praebenda congrua, qua sustentationem convenientem possit habere. Datum Herbipoli 1313.“ Von den nachgelassenen Söhnen Alberts wohnten drei als Kanoniker in Würzburg, Einer auf dem jetzt fast ganz zerstörten Kastrum Endsee. Fürsorglich erbat sich der 15. Abt Suppanus auch von diesen vier Söhnen ihre Anerkennung der väterlichen Schenkung. Die durch viele Zeugen bestätigte Anerkennung des [400] Einen vom August 1326 lautete: „Nos Ludevicus, nobilis de Hohenloch et Elizabeth, conthoralis nostra, recognoscimus, quod Albertus de Hohenloch, quondam genitor noster, jus patronatus in Steinach sub Hohenloch monasterio in Halsprunne donavit, quam donationem approbamus. Datum in castro nostro Entse, in crast. assumpt. Marie 1326.“ Im Oktober waren auch die drei andern Söhne auf dem Kastrum Endsee anwesend und urkundeten in gleichem Sinne, wie der Bruder und die Schwägerin: „Nos Albertus, Fridericus et Heinricus, nati quondam domini Alberti de Hohenloch, canonici herbipolenses, recognoscimus, quod genitor noster jus patronatus in Steinach donavit monasterio in Halsprunne; quam donationem nos approbamus. Datum in castro nostro Entse, in crast. Simonis et Judae 1326.“ Im folgenden Jahr legte der 15. Abt Suppanus eine Abschrift von der zuletzt mitgetheilten Urkunde dem Bischof von Eichstätt vor mit der Bitte um Bestätigung des Gleichlauts mit dem Originale, worauf der Bischof erklärte: „Gebhardus Ep. Eystat. Nos literas Alberti, Friderici et Heinrici, fratrum de Hohenloch, non rasas, hujus tenoris reperimus.“ Dann folgt die wörtliche Einschaltung obiger Urkunde mit der verlangten Beglaubigung und der Schluß: „Actum in castro nostro Arberch.“ Der ebengenannte Abt Suppanus ließ sich den Besitz des Patronats auch vom Papst Johann XXII. bestätigen. 1476 kam der Pfarrer Joh. Haug durch Stellentausch nach Münster und an seine Stelle Wolfg. Staud. Über die Zustände in Langensteinach im Reformationszeitalter siehe oben.


3. Adelhofen,

Pfarrdorf, vormals Filial von Langensteinach. Der 13. Abt Heinrich erhielt, wie soeben berichtet wurde, i. J. 1307 das Pfarrpatronat in Langensteinach sammt den Filialkapellen in Adelhofen und Simershofen von Albert von Hohenlohe. Der 19. Abt Arnold erleichterte seinen Unterthanen in diesen Orten die Befriedigung ihrer kirchlichen Bedürfnisse dadurch, daß er mit Zustimmung des Pfarrers Konrad Bule in Langensteinach die



  1. Zehn Jahre früher (1239) war Gottmannsdorf noch Filial von Großhaslach, bis das Patronat der dortigen Kapelle vom Bischof Heinrich von Würzburg dem Gottfried von Sulzbürg verliehen wurde.
  2. Vgl. Stillfried S. 206.
  3. a b Vgl. Stillfried S. 206.
  4. Vgl. Stillfried S. 206[.]
  5. Bd. I, 85 wurde berichtet, daß das Kloster i. J. 1283 von der Familie Nützel Gefälle in Hegendorf erhielt. Nach der 1404 erfolgten Vertauschung dieser Güter besaß das Kloster dort nichts mehr.
  6. Vgl. Stillfried S. 196.
  7. Vgl. Stillfried S. 208.
  8. Vgl. Stillfried S. 18.
  9. Durch Legat erhielt das Kloster auch an anderen Orten Gefälle von Ringer. Vgl. Stillfried S. 34.
  10. Vgl. Stillfried S. 222.
  11. Vgl. Stillfried S. 197.
  12. Im Todtenkalender heißt es beim 9. Juni: Anniv. domini [259] Wolframi de Dornberck junioris, qui dedit monasterio curiam in Neudorf, insuper plura bona. Bei Ostern: Rudolfi de Dornberck. Bei Palmarium: De advocatissa de Dornberc. Beim 21. März: Anniv. Kunegundis advocatissae de Dornberck. Beim 14. Oktober: Dominae Ricze, alias Rihgenae, advocatissae de Dornberc, de bonis in Zandt. Insgesammt nicht in Heilsbronn begraben.
  13. Vgl. Stillfried S. 195.
  14. Vgl. Stillfried S. 206.
  15. Vgl. Stillfried S. 198.
  16. Vgl. Stillfried S. 206.
  17. Vgl. Stillfried S. 222.
  18. Im Todtenkalender heißt es beim 5. Februar: Anniv. Sibotonis dicti Grötsch de Moraltstein et Hetwigis uxoris ejus, qui dederunt 10 lib. hall. in villa Brunne.
  19. Vgl. Stillfried S. 195.
  20. Vgl. Stillfried S. 198.
  21. Vgl. Stillfried S. 198.
  22. Vgl. Stillfried S. 195.
  23. Vgl. Stillfried S. 202.
  24. Vgl. Stillfried S[.] 214.
  25. Vgl. Stillfried S. 201.
  26. Johanna von Absberg-Lodola aus Navarra wurde 1538 mit ihrem Kinde in Heilsbronn begraben.
  27. Vgl. Stillfried S. 19.
  28. Vgl. Stillfried S. 100.
  29. Vgl. Stillfried S. 96.
  30. Das einzige Leonrod’sche Grabdenkmal in der Klosterkirche. Im Todtenkalender heißt es beim 8. Juni und 17. September: „Annivers. Rudolfi de Lewenrod. Servitur de Elisabeth de Leonrod de bonis in Kauendorf.“ Ob die beiden hier genannten Personen auch in Heilsbronn begraben liegen, kann nicht ermittelt werden. Vgl. Stillfried S. 202. 220.
  31. Vgl. Stillfried S. 215.
  32. Die Todtenkalender gedenken dieser Familie nur zweimal, beim 22. Februar und beim 18. Oktober, wo es heißt: Friderici de Tanne. Anniversarium Bertholdi de Tanne de Herbipol. Vgl. Stillfried S. 201.
  33. Vgl. Stillfried S. 215.
  34. Vgl. Stillfried S. 215.
  35. Der frühere Lehenträger war Miles Kuno von Bernheim.
  36. Vgl. Stillfried S[.] 186.
  37. Vgl. Stillfried S. 19.
  38. Vgl. Stillfried S. 202.
  39. Vgl. Stillfried S. 199.
  40. Vgl. Stillfried S. 215.
  41. Vgl. Stillfried S. 199.