Geschichte von Kloster Heilsbronn/Pfarrei Großhaslach

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4. Großhaslach.

Im Jahr 1567 verlieh der 35. Abt Wunder die dortige Pfarrstelle dem Pfarrer Schopp von Weißenbronn, welchen sich, wie soeben erwähnt wurde, die Gemeinde Großhaslach erbeten hatte. Er fungirte daselbst 33 Jahre lang bis zu seinem im J. 1600 erfolgten Tode. Während seiner langen Amtsführung rief er nicht, wie viele andere Geistliche, die wir im Reformationsjahrhundert auf dem Klostergebiete kennen gelernt haben und noch kennen lernen werden, triviale Scenen hervor. Dasselbe Zeugniß gilt seinem Vorgänger Pet. Braun, welcher von 1554 bis 66 in Großhaslach war und dann nach Windsbach kam. Dagegen gewähren die Verhandlungen aus der Zeit der vier früheren Pfarrer in Großhaslach einen recht schmerzlichen Einblick in das dortige Gemeinde- und Pfarrhausleben. Von 1502 an war 30 Jahre lang Mich. Preuß Pfarrer daselbst, sonach zur Zeit des Reformationsanfanges und des Bauernkrieges. An dem Kriege betheiligte sich Großhaslach nicht; doch ergaben sich, wie oben beim 26. Abt Wenk berichtet wurde, aufrührerische Reden, Widersetzlichkeiten und Arreststrafen. Aus den auf Befehl des Abts Wenk im J. 1524 gepflogenen Verhandlungen ergab sich, daß die Mißstimmung der Gemeinde großentheils durch den Pfarrer Preuß [15] hervorgerufen worden war, welcher schon lang vor dem Kriege „wegen Abbruch von Opfergeldern, Kleinzehnten und etlichen Hellern“ mit seiner ganzen Gemeinde gehadert und beim Abt geklagt hatte. 1525 reichte er beim Abt eine neue Klage ein, welche dem Markgrafen Kasimir und den Räthen zur Entscheidung vorgelegt wurde. Vorläufig begab sich der Richter Hartung nach Großhaslach und befahl der Gemeinde, bis zur Entscheidung den Pfarrer unbekümmert zu lassen. Dem Pfarrer befahl er auf Grund eines markgräflichen Erlasses: „seine Magd von ihm zu thun.“ 1526 stritt der Pfarrer wider den Bader in Kleinhaslach über Marksteine, wider Hofmockel in Steinbach, der ihm in Gegenwart Anderer gesagt habe: „Pfaff, was forderst du? ich bin dir nichts schuldig! worauf er (der Pfarrer) ihm mit der flachen Hand über das Maul gefahren.“ Hofmockel referirte den Vorgang seinem Lehensherrn, dem Junker Rothan zu Bruckberg und betheuerte: „der Pfarrer habe gesagt, daß er auf ihn und seinen Junker hofire.“ Der Junker beschwerte sich deßhalb beim Richter Hartung, welcher darauf den Junker bat, dem Pfarrer nicht zu zürnen, ihm zu seinem Recht zu verhelfen und den Hofmockel zu verwarnen. 1527 verklagte der Pfarrer, wie oben beim 26. Abt berichtet wurde, seinen Kaplan, welcher sich in Kleinhaslach lutherische Neuerungen erlaubte. Gleichzeitig verklagte er beim Abt Wenk den Ziegelknecht Wening, der während der Messe mit einer Stange, an deren Spitze eine Schelle hing, in die Kirche getreten und klingelnd um den Altar gegangen sei. Am Osterfest sei dieser Gottlose, als er, der Pfarrer, gepredigt und die Messe gelesen habe, um den Altar gegangen und habe auf diesen einen Stein gelegt. Unter den vielen Gegnern des Pfarrers war Sebastian von Eib zu Vestenberg, dessen reformatorische, aber unlautere Gesinnung wir oben beim 26. Abt kennen gelernt haben. In seinem Bereiche lag ein Grundstück, dessen Gefälle von einem Gemeindeangehörigen, Odenberger, zur Abhaltung einer alljährlichen Seelenmesse in der Ortskirche vor Zeiten gestiftet worden waren. Sebastian von Eib verbot nach Einführung der Reformation die Abreichung jener Gefälle an den Pfarrer, worauf [16] die Todtenfeier unterblieb. Nachdem aber der Markgraf Kasimir sich auf die antilutherische Seite geneigt und befohlen hatte, daß die eingegangenen Stiftungen wieder gehalten werden sollten, reklamirte der Pfarrer das gedachte Reichniß und zeigte zugleich an, daß er die Todtenmesse wieder halten werde. Es kam jedoch nicht zum Vollzuge, da Kasimir während der Verhandlungen starb und unter dem Markgrafen Georg die Reformation ihren Gang ging. Von allen Seiten beengt und gedrängt verließ Preuß Großhaslach und wurde Chorherr in Spalt. Durch sein Verschulden waren die Pfarrgebäude herabgekommen. Der Abt Schopper schrieb daher an ihn nach Spalt: er möge ehestens nach Großhaslach kommen und auf seine Kosten die Baureparaturen vollziehen lassen.

Dem darauffolgenden Pfarrer, Gg. Schmidt, schrieb (1535) der Abt Schopper: „Wir erfahren, daß man fast allenthalben, sonderlich in Großhaslach, den markgräflichen Mandaten nicht nachkommt, so daß, während in der Kirche gepredigt oder christliche Übung mit den Kindern gehalten wird, auf dem Kirchhof rohe gottlose Menschen stehen und gehen und ein solch Geschrei haben, daß die in der Kirche geärgert werden.“ Der Pfarrer publizirte das der Gemeinde nebst einer beigefügten Strafandrohung. Gleichwohl wurde es schlimmer als zuvor. Der Pfarrer wurde daher zwei Jahre darauf beauftragt, Folgendes zu publiziren: „Das Mandat unseres Herrn Markgrafen gegen das Gotteslästern, Zusaufen, unter der Predigt keinen Brantwein feil zu haben und nicht auf den Kirchhöfen zu stehen, ist bei euch zweimal verkündigt worden. Dem will aber bis auf jetzige Stunde nicht Folge geschehen. Denn wir vernehmen, daß dem Mandat weniger als sonst Folge geschieht und daß sich die Bauern auf eurem Kirchhofe unter der Predigt und dem Abendmahl mit Schreien und aller Ungebührlichkeit, viel mehr als an andern Orten leichtfertig und dermassen ungehorsam erzeigen, daß wir uns mit Verwundern entsetzen. Ihr wollet das Mandat daher zum dritten Mal ob offener Kanzel verkünden, damit solche Ungeschicklichkeit denen von Großhaslach nicht nachgesagt werde. Die zuwider handeln, werden wir gebührlich strafen.“

[17] Der nachfolgende Pfarrer, Gg. Fabricius, belangte seine Zehntholden beim Abt Schopper wegen Defraudation von „Flachs, Dattel, Kartel, Hirse, Erbsen, Linsen, Hopfen, Obst, Schweinen, Gänsen, Hühnern und Enten“, und charakterisirte zugleich seine Parochianen in folgender Weise: „Sie achteten es gering, wenn dem Pfarrer gar nichts gegeben würde. Über 20 fl. sind ohnehin schon der Pfarrei von den zufälligen Einkünften entwendet worden. Die Arbeit eines Pfarrers hat sich gemehrt, die Belohnung gemindert. Das faßt aber der Posel nicht zu Herzen; meint: wenn ein Pfaff - wie sie die Priester nennen - nicht wie sie mit der Hand arbeitet, so sei er kein Pfaff für sie. Haben auch keinen gern, der gern ihnen das Wort Gottes auf das Fleißigste vortragen wollte. Denn sie sind dem Worte Gottes und der Verkündigung desselben aufs Äußerste feind, und wenn sie nicht die Obrigkeit fürchteten, würde man bald sehen, was sie mit den Priestern, die sie, wie sie sagen, ernähren sollen, anfangen würden. Eichelrecht, Holzrecht und Anderes, was sie doch dem Hirten, Bader und Meßner nicht vorenthalten, das wird von ihnen dem Pfarrer vorenthalten, dem sie doch wohl mehr thun sollten, als einem andern gemeinen Knecht, wenn sie Gottes Wort lieb hätten. Es könnte Euer Gnaden kein besseres Gedächtniß im Himmel und auf Erden machen, als wenn E. G. die Pfarrer, so E. G. mit Lehen verwandt sind, mit guter Ordnung und ziemlichem Einkommen versehen würde. Denn man sieht augenscheinlich, wie alle Menschen den Pfarrherren zu entziehen geneigt sind. Und ist zu besorgen, es werde je länger je ärger werden.“ Der Abt verbot hieraus jede Zehntdefraudation bei einem Gulden Strafe. Gleichzeitig entschied er, nach vorgängiger Einvernehmung der Spruchmänner, in einem Prozeß zwischen des Pfarrers Weib und des Vogels Weib. Der Pfarrer Fabricius kam mit Frau und Kindern nach Merkendorf, wo wir ihn nachher wieder finden werden.

Der nachfolgende Pfarrer Joh. Winkler und seine Frau haderten fortwährend mit dem Nachbar Beck, wobei der Richter meist beiden Parteien Unrecht gab und Frieden gebot. Einmal [18] ist in den Akten bemerkt: „Pfarrer Winkler ist eines Bauernweibes halben in Verdacht.“ Der Wirth Seider beschuldigt ihn des Diebstahls, der Verführung seiner Gäste, die Pfarrerin der Hurerei. Die Pfarrerin schimpft den Wirth einen Schelm und Unflath, der seinen Zehnten nicht gebe. Beide Theile geloben vor dem Richter, Frieden zu halten. 1549 verklagte Winkler mündlich und schriftlich seine ganze Gemeinde: „Der Hirt verderbe ihm durch die Herde Wiese und Hopfengarten; etliche Gemeindeglieder zerrissen ihm Zäune und Lautern; die Andern hätten ihr Frohlocken daran.“ Der Abt zitirt die Dorfmeister, welche erklären: „Auf der Pfarrwiese sei von jeher gehütet worden; der Pfarrer dürfe nur seinen Hopfengarten einlantern; übrigens möge er seines Berufes fleißiger warten.“ Gleichzeitig verklagte der Pfarrer einen Zehntholden, welcher von vier Züchet Gänsen nur zwei Stück gegeben habe. Der Meßner Horbacher verklagt den Pfarrer, dessen sechs Gänse dem Meßner das Gras auf dem Kirchhofe verdarben. Der Abt zitirte den Pfarrer, zugleich die Heiligenpfleger und andere Gemeindeglieder, welche erklärten: „Der Meßner Horbacher ist ein Zimmermann und daher meist auswärts. Bedarf man seiner bei Feuersnoth, so ist er nicht da. Er feindet nicht nur den Pfarrer an, sondern auch Andere und hat geäußert: er habe bereits Einen ermordet und werde noch Einen ermorden, und Dieser müsse ein Pfaff sein. Sein Weib ist auch nichts nutz. Wir haben ihm den Dienst aufgesagt und statt seiner einen Schneider gedingt, der täglich daheim bleibt und seines Amtes warten kann.“ Der Abt erklärte sich damit einverstanden. An einem unverheiratheten, ältlichen und geistesschwachen Manne übte der Pfarrer Winkler Kirchenzucht in der Weise, „daß er dessen Begräbnis auf dem Kirchhofe verweigerte, weil er in 22 Jahren die Kirche nicht besucht, das Sakrament nicht empfangen, die ihn dahin gewiesen geschmäht, Gott gelästert hatte und nicht beten lernen wollte.“ Kein Pfarrer durfte aber in einem derartigen Falle ohne höhere Genehmigung verfahren. Winkler erhielt vom Abt die nachgesuchte Genehmigung nicht, sondern folgenden Bescheid: „Der Verstorbene war [19] sein Leben lang ein armer elender Mensch, nicht bei Vernunft, der an keinem Orte blieb und nie beten oder sonst etwas lernen konnte. Doch hat er die Taufe empfangen und ist daher auf den Kirchhof zu begraben, wenn auch an die Mauer.“ Oben beim 27. Abt wurde berichtet, daß Winkler ein Zögling der Schopper’schen Schule war und ein ehrenvolles Zeugnis erhielt. Nicht ehrenvoll war sein Verhalten in Großhaslach bis zu seiner Übersiedelung nach Mkt. Erlbach im J. 1553. Nach seinem Abzuge wurde der von ihm zurückgelassene Feldbau auf Anrufen eines Gläubigers wegen einer Schuld in Beschlag genommen. Auch in Mkt. Erlbach war sein Verhalten unwürdig. Würdig war dagegen das Verhalten seiner schon gedachten Nachfolger Braun und Schopp. Allein auch diesen gelang es nicht, der Gemeinde einen reformatorischen, bessern Geist einzuhauchen. 1566 handelte sich’s um eine Reparatur des Kirchendaches. In Auftrag des Abts verkündigte der Pfarrer Braun von der Kanzel: „Der Markgraf wünsche zu erfahren, ob die Pfarrkinder bereit seien, zur Reparatur auch etwas gütlich beizutragen, und im Bejahungsfalle - wie viel, außer den Hand- und Spanndiensten.“ Die Parochianen in Großhaslach selbst waren insgesammt heilsbronner Unterthanen, ingleichen die in Ketteldorf; die in den übrigen eingepfarrten Ortschaften aber waren meist vestenbergisch, bruckbergisch, eibisch, nürnbergisch oder markgräfisch. Die in Ketteldorf verweigerten jeglichen Beitrag mit dem Beifügen: „sie hätten erst kürzlich ihre Kapelle aus ihren Mitteln repariren müssen, das Kloster sei vermöglich genug, die ihm zustehende Kirche zu erhalten.“ Die übrigen Pfarrkinder verstanden sich zu einem Beitrag von 36 fl., welcher aber kaum den dritten Theil des Bedarfs deckte. Der Pfarrer zeigte dieses Ergebniß dem Abt an mit dem Bemerken: „Gerade die Ketteldorfer machten ihm am Meisten zu thun; er könne von ihnen nichts erhalten, könne sie nicht dahin bringen, ihre Kinder in die Katechismuslehren zu schicken, daher man ihren Unverstand in der Spezialvisitation wohl finden werde; sie seien nicht bedacht auf ihr Seelenheil, fragten weder nach Gott, noch nach seinem Worte und gäben [20] nichts auf den Pfarrer.“ Der Abt sandte die Verhandlung an den Markgrafen mit dem Bemerken: „Das Gotteshaus in Großhaslach ist so arm, daß es dem Pfarrer die althergebrachten Jahrtage nicht mehr reichen kann.“ Über Großhaslach vor und nach dem Reformationsjahrhundert siehe Abschn. VII.


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