Geschichte von Kloster Heilsbronn/Pfarrei Weißenbronn

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3. Weißenbronn.

Grasse Auftritte kamen dort im Reformationsjahrhundert nicht so häufig vor, wie in Petersaurach. Im Allgemeinen war aber auch dort in jener Zeit das religiös–sittliche Leben höchst unerfreulich. In den Untersuchungsakten von 1548 (das Dorf zählte damals 38 Feuerstellen) heißt es: „In jedem Hause des Dorfes wohnt eine Hure.“ Dem P. Kolb daselbst wurde aufgegeben, wegzuziehen, weil sich sein Weib der Hurerei mit Ehemännern schuldig mache und diese verführe. Dem Wirthe befahl der Abt Wirsing: „solch öffentliche Hurerei in seinem Hause nicht zu dulden.“ In dem eingepfarrten Orte Haag wurde des Keyl Ehefrau „wegen schändlichen und öffentlichen Ehebruchs und Hurerei verhaftet, in das markgräfliche Halsgericht nach Windsbach gebracht und dann, nachdem ihr durch Fürbitte etlicher Weiber das Leben erbeten worden war, des Landes verwiesen.“ Ihr Ehemann wendete sich hierauf an den Abt mit der Bitte, daß ihm, im Hinblick auf seine neun Kinder, gestattet werden möge, ein anderes Weib zu nehmen. Der Abt befürwortete die Bitte in Onolzbach, insonderheit bei dem dortigen Pfarrer Moninger. Gleichzeitig (1550) ergab sich ein ähnlicher Fall in dem eingepfarrten Orte Aich. Zwischen den Pfarrern und der Gemeinde war viel Zwiespalt. Der letzte Pfarrer vor der Reformation war Joh. Keim, welcher 1525 wegen Krankheit resignirte. Noch im [13] Jahre vor seiner Resignation mußte er den Abt Wenk bitten, wegen Zehntverweigerung in Wollersdorf einzuschreiten. Nach seiner Resignation versah seine Stelle eine Zeit lang Sebastian Wagner, Mönch zu Heilsbronn, nachmals der 28. Abt, lutherisch gesinnt. Die Oktroyirung der Reformation stieß in Weißenbronn, wie überhaupt auf dem Klostergebiete, beim Volke auf keine Opposition. Der nachfolgende Pfarrer Ul. Prunner „hielt zwar die Meß und predigte das Evangelium nach des gnädigen Herrn (Markgrafen Georg) Landesordnung“, hatte aber gleichwohl (1529) dieselben Kämpfe wegen des Zehnten, wie sein vorreformatorischer Ehevorgänger Keim. Pfarrer Ul. Reisacker (1537) heirathete die reiche Wittwe des Baders Eberlein, welche aber frühzeitig starb, worauf der Abt Schopper den Kindern aus der ersten Ehe Vormünder setzte und ihnen das von ihrem Vater Eberlein zugefallene Vermögen sicherte. Der auf Reisacker folgende Pfarrer Joh. Winkler schlug seinen Beichtsohn H. Freund sammt dessen Weib. Die Kinder der beiderseitigen Familien schmähten einander. Der Richter Hartung gebot beiden Theilen Frieden und verurtheilte den Pfarrer zur Zahlung von drei Ort an seinen Widersacher. Des Pfarrers Schopp ist oben bei der Kirchenvisitation im J. 1558 Erwähnung geschehen. Die Wollersdorfer erklärten, ihm den Zehnten zu verweigern, wenn er nicht ihre Kinder in der (damals noch stehenden) Kirche zu Wollersdorf taufen werde. Für ihn spricht seine Berufung nach Großhaslach; die dortige Gemeinde hatte (1567) gebeten, ihre Pfarrstelle dem Pfarrer Schopp von Weißenbronn zu verleihen. Nach ihm erhielt seine Stelle Joh. Hausecker, gleichfalls der Besseren Einer. Als Student in Wittenberg erhielt er vom Abt jährlich 50 fl. Stipendium. Er wurde erst Kaplan in seiner Vaterstadt Roth und kam dann nach Weißenbronn auf Bitten der dortigen Gemeinde. Leider starb er schon nach zwei Jahren. Sein Nachfolger Kon. Stillkraut klagte beim Abt gegen seine Gemeinde wegen Verweigerung des Zehnten von umgerissenen Wiesen, von den darauf gepflanzten Obstbäumen und von den in Stoppelfeldern gebauten Früchten. Der Bescheid lautete: „Von [14] den umgerissenen Wiesen und von den Obstbäumen darauf muß der Zehnte geben werden, dagegen nicht von den in Stoppelfeldern erbauten Früchten. Wer von beiden Theilen dieser Entscheidung zuwider handelt, zahlt 5 fl. Strafe.“ Nach Stillkrauts Tod war mehrere Jahre lang Joh. Redlein aus Rohr Pfarrer in Weißenbronn. In einer seiner vielen Klagen gegen Zehntpflichtige schrieb er: „Wernlein will mich nicht bezahlen. Wenn ich aus dem Hause gehe, kommt Eines seiner Kinder, schändet mich vor den Leuten und ruft: Der Pfaff zu Weißenbronn hat meinen Vater beschissen.“ Von den durch Zauberei und Druterei in der Gemeinde Weißenbronn veranlaßten Scenen wird nachher bei Merkendorf die Rede sein; von Weißenbronn vor und nach dem Reformationsjahrhundert im VII. Abschnitte.


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