Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 30. Abt Johannes Wirsing

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Der 30. Abt Johannes Wirsing[1] (1548–52)

aus Abenberg regierte vom 11. Juni 1548 an bis zu seinem am 11. Jan. 1552 erfolgten Tode, sonach, wie sein Vorgänger, nur vierthalb Jahre lang. Welches Geschäft sein Vater trieb, ist unbekannt. Sein Schwager war ein Schneider. Sein Bruder wurde Abt im Kloster Kastl und kam von dort aus bisweilen zu ihm nach Heilsbronn. Eine drei Jahre vor seiner Erwählung verfaßte lateinische Aufzeichnung berichtet Folgendes über ihn: „Er stammte aus einem alten Geschlechte von ehrbaren Eltern, war eine Zierde seiner Vaterstadt (Abenberg), trat aus Anregung des heiligen Geistes zu Heilsbronn in den Orden, in welchem er bisher Vieles ertragen, gethan und gesehen hat, gelobt von den Seinen (cum laude suorum), und seine Hoffnung ganz auf Gott und seinen Heiland setzend.“ Er wurde im J. 1488 geboren. Ob er seine Bildung lediglich in Heilsbronn, oder auch in Heidelberg erhielt, läßt sich nicht bestimmen. Er bekleidete verschiedene Klosterchargen, z. B. als Kamerarius, als Verwalter von Merkendorf. Als Prior und Mitverwalter des Klosters während des anderthalbjährigen Interregnums haben wir ihn oben kennen gelernt. Daß er den Tod des vorigen Abts nach Onolzbach und Kulmbach notifizirte, wurde gleichfalls erwähnt. Bei Gelegenheit dieser Todesanzeige bemerkte er, daß es nöthig sei, die Abtswahl [428] zu beschleunigen, um Schaden zu verhüten; denn es verlaute, daß ein kaiserlicher oder päpstlicher Günstling von Gumpenberg (Schopper’s Sachwalter in Rom, s. oben S. 363) in den Besitz des Klosters gesetzt werden sollte. Das Gerücht war wohl nicht grundlos, da das Kloster wegen seiner Hinneigung zum Lutherthum beim Kaiser und beim Papst übel angeschrieben und seiner Auflösung nahe war. Selbstverständlich war man auch in Onolzbach und Kulmbach auf Beschleunigung der Abtswahl bedacht, um die Beute nicht einem Dritten zu überlassen. Der Markgraf Albrecht schrieb daher d. d. Blassenberg, Montag nach Exaudi nach Heilsbronn: „Dem Kloster soll kein Nachtheil zugehen, dazu werden wir Alles aufbieten. Allerdings soll ein neuer Abt gewählt werden; wir werden deßhalb die gewünschten Fürschriften nach Ebrach und Lankheim ergehen lassen. Doch soll sich der zu wählende Abt der bisher in unserem Fürstenthum gewesenen (lutherischen) Religion gemäß halten, bis durch ein gemeines christliches Konzil ein Anderes im Lande geordnet würde. Worin wir dem Kloster zu Nutz und Wohlfahrt handeln können, dazu sind wir mit aller Gnade geneigt.“ Die Zuschrift von Georg Friedrich’s Regenten und Räthen aus Onolzbach lautete: „Wir werden in nähere Betrachtung ziehen, wie vom Kloster Nachtheil abgewendet werden kann. Wir bedürfen aber dazu der Rücksprache mit unserem Richter Hartung, welcher daher nach Onolzbach kommen soll.“

Nach Einlauf dieser beiden Schriftstücke wurde Wirsing, bereits 60 Jahre alt, Montag den 11. Juni zum Abt gewählt. In herkömmlicher Weise leitete die Wahl der Abt von Ebrach unter Assistenz zweier anderer Cisterzienseräbte. Auch assistirten vier markgräfliche Räthe, welche Tags vor der Wahl, am Sonntag Trinitatis, dem Konvent zur Unterzeichnung einen Revers vorlegten, welcher, wie oben berichtet wurde, schon vor der Wahl des 29. Abts oktroyirt worden war und bestimmte, daß der neugewählte Abt anzugeloben habe, den Markgrafen gehorsam zu sein, ohne Erlaubniß sich nicht vom Kloster zu entfernen und alljährlich dem Konvent in Gegenwart der markgräflichen Räthe [429] Rechnung zu stellen. Bei der nunmehrigen Wahl waren anwesend: der Abt von Ebrach mit 9 Personen; der Abt von Lankheim mit 8; der Abt von Bildhausen mit 5; onolzbachischerseits Balthasar von Rechenberg, Regent, mit 6, Heinrich von Mußloe mit 3; kulmbachischerseits Hans Sig. von Luchau mit 3, Götz Lochinger, Amtmann zu Hoheneck, mit 3 Personen. Am Montag nach Trinitatis fand die Wahl statt. „Diesen Tag sind die Prälaten, Regenten und Räthe beieinander geblieben und still gelegen. Nach dem Nachtmahl hat der Schulmeister (Adam Schneider) die sieben Weisen agirt.“ Am Dinstag reisten die Genannten weg, insgesammt observanzmäßig mit vergoldeten Bechern (à 14 bis 22 fl.) oder mit Geld beschenkt. Unmittelbar nach dem Wahlakt that der Neugewählte den beiderseitigen Räthen anstatt der Markgrafen Rathspflicht durch folgenden Eid: „Ich schwöre den beiden Markgrafen Treue, Gehorsam, Förderung ihres Frommens; ihnen das Beste zu rathen, keinen andern Schirmherrn zu suchen, mich nach deren Willen, Ordnung und Gefallen zu halten etc. etc. Das helfe mir der allmächtige Gott.“

Gleich die ersten Regierungsmonate waren für den Neugewählten außerordentlich geschäftsvoll in Folge des vom Kaiser anbefohlenen Interims. Der Markgraf Albrecht war dem Interim nicht geneigt; demungeachtet drang er auf den Vollzug desselben, um es mit dem Kaiser nicht zu verderben. Bezüglich Heilsbronns verfuhr er dabei in folgender Weise. Er veranstaltete zur Besprechung über den Vollzug eine Zusammenkunft in Heilsbronn. Die dazu Kommittirten waren 6 weltliche Räthe von Kulmbach, 6 von Onolzbach, 2 Geistliche von Kulmbach, 3 Geistliche von Onolzbach und Schwabach und der Klosterprediger Sebast. Stieber von Heilsbronn. Unser Abt Wirsing, welchem Albrecht besonders gewogen war, wurde von diesem zur Besprechung nicht kommittirt, weil mit ihm und seinem Richter Hartung schon vorher Alles besprochen und festgestellt worden war, wie es im Kloster bezüglich des Interims gehalten werden sollte. Aus demselben Grunde wurde auch der Richter Hartung, gleichfalls lutherisch gesinnt, wie der Abt Wirsing, nicht [430] kommittirt. Beide wußten, daß es ihrem beiderseitigen Gönner Albrecht nicht von ferne darum zu thun war, das Lutherthum aus Heilsbronn zu vertreiben, sondern lediglich darum: durch Berufung von sechs Rekruten aus andern Klöstern und durch Wiedereinführung der weißen Ordenstracht und der Tonsur dem Kloster den Schein eines wiederhergestellten Klosters zu geben und dann dem Kaiser sagen zu können, er habe dort das Interim eingeführt. Daher das ruhige Verhalten Wirsings und Hartungs bei der nachher zu besprechenden Scheinrestauration des Klosters. Die genannten Kommissäre tagten vom 27. August an fünf Tage lang. Die geistlichen Kommittirten erklärten sich einmüthig gegen das Interim und für die augsburger Konfession; die onolzbacher Räthe stimmten ihnen bei und die kulmbacher Räthe legten keinen erheblichen Protest ein. Besonders energisch, mündlich und schriftlich, erklärte sich der Klosterprediger Stieber gegen „das kaiserliche verfluchte Interim.“ In seiner Kirche zu Heilsbronn und in der dortigen Gemeinde überhaupt blieb Alles nach wie vor beim lutherischen Brauch und Glauben. Der Abt und der Markgraf blieben fortwährend Freunde. Am 4. Okt. 1548 erhielt der Abt vom Markgrafen ein versiegeltes Säcklein mit 942 fl. zur Aufbewahrung. Der Abt erklärte in einem Rekognitionsschein, daß das Depositum beim Kloster hinterlegt worden sei und jederzeit auf Verlangen Albrechts wieder in Empfang genommen werden könne. Vier Wochen darauf lud Albrecht den Abt zur Rücksprache über den Vollzug des Interims im Kloster zu sich nach Kulmbach ein. „Er sei – sagt er im Einladungsschreiben – auf neuerlich Anmahnen kaiserlicher Majestät, vermittelst göttlicher Hilfe und mit Rath der Prälaten, Ritterschaft und Landschaft, entschlossen, eine Ordnung, die Religion betreffend, anzurichten, um gegen Gott und den Kaiser als ein christlicher und gehorsamer Fürst befunden zu werden.“ Unser Abt antwortete: „Dazu wünsche ich E. F. G. auch derselbigen dazu verordneten Prälaten, Ritterschaft und Landschaft Gottes heiligen Geistes Gnad und Hilf. Will aber unterthäniger Meinung nicht unangezeigt lassen, daß mich Gott dieser Zeit mit schweren Hauptflüssen dermassen [431] angegriffen, daß ich in 4 oder 5 Wochen aus meinem Gemach nicht wohl gehen können. Ist mir auch vom Doktor gerathen, daß ich mich etliche Tage zu ihm gen Nürnberg fahren lassen und seiner Hilf und Rath pflegen soll. Demnach, und dieweil ich zu solchem Handel gen Onolzbach nie gefordert worden, auch hierin zu rathen als eine alte Ordensperson wenig geschickt bin: ist an E. F. G. mein unterthänig Bitten, die wollen mich auf diesmal gnädiglich entschuldigt haben.“ Aus diesem Absageschreiben erhellt zweierlei: Der Abt konnte nicht kommen, weil er krank war; und er wollte nicht kommen, weil man in Onolzbach dem Markgrafen Albrecht und seiner projektirten Einführung des Interims in Heilsbronn abgeneigt war. Allein Onolzbach mußte wider Willen den Allgewaltigen für jetzt gewähren lassen. Bald darauf notifizirte dieser: „er werde mit einigen seiner Räthe im Dezember nach Neustadt kommen und lade dahin den Abt zu einer Besprechung ein.“ Dieser zweiten Einladung folgte der Abt, welchem der Markgraf eröffnete: „Des Kaisers und sein eigener Wille sei, die alte Religion und den Orden, wie er gestiftet, wieder aufzurichten, die Ordenskleidung oder Kutten wieder einzuführen, sonst aber das Kloster bei seinem vorigen Brauch und das Klostergut ungetrennt zu erhalten. Mit dem Abt von Ebrach, dem Visitator des Klosters Heilsbronn, habe er sich mündlich verständigt. Der Vollzug werde schon bis Lichtmeß erfolgen.“ Gegen das Alles wendete der Abt nichts ein, theils weil die Art des Vollzuges schon vorher mit ihm besprochen und vereinbart worden war, theils weil er bereits wußte, daß es auf ein Abschwören des lutherischen Bekenntnisses, auf einen Gewissenszwang nicht von fern abgesehen war, theils weil er nun ungesucht erhielt, was die Äbte Wenk und Schopper trotz aller Kraftanstrengung nicht erzielt hatten: die Wiedereinführung der weißen Ordenstracht. Überdieß hatte Albrecht die Versicherung gegeben, das Klostergut ungetrennt erhalten zu wollen. Ihm bot der Restaurationsakt eine erwünschte Gelegenheit, die ihm verhaßten Räthe in Onolzbach zu kränken.

Von Neustadt nach Heilsbronn zurückgekehrt berichtete der [432] Abt den Hergang an die Räthe zu Onolzbach („damit sie nicht möchten gedenken, wir wollten hinter ihnen heimlich handeln und unsern gnädigen Herrn Markgrafen Georg Friedrich für keinen Herrn erkennen“) und bat um Verhaltungsbefehl. Er schrieb u. A.: „Wir haben uns vor S. F. G. (Albrecht) nicht widern können, sondern dem also auf Lichtmeß nachzukommen bewilligt. Solches zeigen wir Ew. Herrlichkeit an und bitten, uns hierin anstatt unseres gnädigen Herrn Markgrafen Georg Friedrich ihr Bedenken gnädiglich mitzutheilen, damit wir solches Fürnehmen mit beider unserer gnädigen Herren Vorwissen ohne künftigen unsern Nachtheil mögen anfangen.“ Wirsing erhielt den erbetenen Verhaltungbefehl schon am folgenden Tage, und zwar mündlich durch den obengenannten Edlen und Vesten Heinrich v. Muslohe, welcher dem Abt in Gegenwart des Priors Folgendes eröffnete: „Regenten und Räthe haben aus eurem Schreiben mit Befremden vernommen, daß ihr wider euer Jurament und Pflicht, beiden Herren gethan, ohne ihr Vorwissen bewilligt habt, daß die alte Religion in allen Punkten dieß Orts, wider kaiserlicher Majestät Deklaration und beider unserer gnädigen Herren gebesserte Kirchenordnung, wieder aufgerichtet werden soll, daraus im Kloster Zertrennung der Schule und anderer Unrath erwachsen wird. Deßhalb ist ihr Bitten und Begehren, daß ihr mit solcher eilender Änderung in Ruhe stehen sollt, bis Herr Markgraf wieder anheim kommt.“ Der Markgraf war bald nach der Konferenz in Neustadt zum Kaiser gezogen. Die Eröffnung und Weisung von Onolzbach theilte der Abt gleich folgenden Tages durch einen Expressen den Räthen in Kulmbach mit und bat um Verhaltungsbefehl, welcher auch umgehend ertheilt wurde. Hauptmann und Räthe zu Kulmbach reskribirten: „Uns befremdet nicht wenig, daß ihr von Regenten und Räthen zu Onolzbach angezogen werdet, als hättet ihr wider euer Jurament, beiden unsern gnädigen Herren gethan, gehandelt, so ihr doch Herrn Markgrafen Albrecht und kaiserlicher Majestät Gehorsam geleistet habt. Die Wiederannahme der alten Ordnung ist mit nichten zur Zerstörung der Schule und zur Förderung andern Unraths, sondern zur Erhaltung [433] und Aifferung des Klosters beschehen. Ihr habt Niemand Gehorsam zu leisten, als unsern beiden Herren Markgrafen und ihren Erben. Nun seid ihr vom Herrn Markgrafen Albrecht als dem älteren und jetzt einzigen regierenden Fürsten im Burggrafthum Nürnberg beschieden worden, daß ihr, dem Kaiser gehorsam, den Orden, wie er gestiftet, wieder anrichten sollt. In solchem seid ihr dem ältesten regierenden Fürsten zu gehorsamen schuldig, den Regenten zu Onolzbach gar nicht, weil sie keine Fürsten zu Brandenburg sind. Markgraf Georg Friedrich kann seiner wenigen Jahre halben auch noch nichts befehlen. Das Begehren der Regenten und Räthe, mit der Sache zu verziehen bis zur Wiederkunft des Herrn Albrecht, können wir nicht bewilligen; denn die Sache ist vom Herrn Markgrafen Albrecht zuvor endlich beschlossen, nunmehr dem Kaiser angezeigt, auch persönlich mit unserem Herrn und Freund, dem Abt von Ebrach, endlich abgehandelt und ist bereits die Schickung der Personen und die Zeit verordnet. Regenten und Räthen mag es durch euch angezeigt werden, ob sie dabei sein wollen. Länger als bis Lichtmeß darf die Einsetzung nicht verzogen werden, da zu besorgen ist, es werde in Kurzem in Haylsbronn eine Visitation von kaiserlicher Majestät verordnet werden. Wir sind des Versehens, ihr, dem von unserem gnädigen Herrn hierüber besonderer Verspruch, Schutz und Schirm zugesagt worden ist, werdet auf dieses unser Schreiben euch gegen die onolzbachischen Räthe wohl verantworten und darüber endlich Antwort begehren.“ Diese kategorische Erklärung sandte Wirsing ungesäumt nach Onolzbach mit einem Begleitschreiben, worin er Regenten und Räthen vorschlägt: „sich in den Willen des Stärkeren zu fügen, die in Ebrach, Lankheim und Bildhausen zur Klosterrestauration bereits ausersehenen sechs Ordensbrüder in Heilsbronn einziehen zu lassen, onolzbachische Räthe nach Heilsbronn zu kommittiren, um dem Restaurationsakte beizuwohnen, und mit dem Markgrafen Albrecht nach seiner Heimkehr weiter zu verhandeln.“ Die Räthe in Onolzbach ließen die kategorische Erklärung aus Kulmbach unerwidert und befolgten den Rath unseres Abts: sie wichen, wie dieser, der Gewalt und [434] ließen geschehen, was sie nicht hindern konnten. Die Räthe in Kulmbach vollstreckten schon in den ersten Tagen, ohne weitere Rücksichtnahme auf Onolzbach, den Befehl ihres Gebieters und notifizirten unserem Abt, daß die verheißenen sechs Ordenspersonen, begleitet von birgischen Räthen, Mittwoch nach Lichtmeß 1549 in Neuhof und Tags darauf zum Vollzug der Klosterrestauration[2] in Heilsbronn eintreffen würden. Der Abt sandte diese Notifikation nach Onolzbach mit dem Bemerken: er wünsche, daß auch onolzbachische Räthe zum Restaurationsakt nach Heilsbronn kämen. Gleichzeitig beauftragte er seinen Vogt Schadmann in Neuhof, die am 6. Febr. dort übernachtenden sechs Restauratoren gut zu bewirthen. Diese trafen am 7. in Heilsbronn ein, wo sie von dem Tags zuvor angekommenen oberländischen Rentmeister Plechschmid empfangen wurden. Tags zuvor wurde die seit dem Bauernkriege außer Gebrauch gekommene Tonsur wieder eingeführt. Das Referat im Tagbuche Hartungs lautet: „Am 6. Febr. hat Herr Abt wieder seine Mönchsplatte scheeren lassen. An demselben Tage kam Herr Rentmeister Plechschmid von Kulmbach, um der Einsetzung der fremden Mönche beizuwohnen. Am 7. kamen die 6 Ordenspersonen, je zwei von Ebrach, Lankheim und Bildhausen, zur Wiederbesetzung des Klosters. Am 8. hat der Burschner von Ebrach obgemelte Ordenspersonen dem Herrn (Abt) im Kapitol präsentirt; die haben angelobt. Solche Personen sind installirt in Gegenwärtigkeit Wolfen von Truppach, Hauptmann zu Streitberg, Götz Lochinger, Amtmann zu Hoheneck, Heinrich Plechschmid, anstatt meines gnädigen Herrn Markgrafen Albrecht dazu verordnet. Am 9. haben Burschner von Ebrach, Sekretarius und Schulmeister sammt den Ihren Suppe gegessen und sind wieder heimgeritten und gefahren, deßgleichen auch soviel von Lankheim hier gewesen, item die vom Adel und die vom Herrn Markgrafen Albrecht Verordneten.“ Ferner berichtet Hartung, daß (wie unser Abt es gewünscht hatte) auch onolzbachische Räthe nach Heilsbronn gekommen und Zeugen des Restaurationsakts [435] waren, nämlich Melchior von Seckendorf und Wolf von Wilhermsdorf.

So hatte denn Albrecht seinen Zweck erreicht; er konnte nun dem Kaiser und dem Papste schreiben: er habe als guter katholischer Christ das Kloster im Sinne des Interims wieder hergestellt. Er kam bald nach dem Vollzug seines Restaurationswerks selbst nach Heilsbronn, am Sonntag nach Michaelis abermals, aber nicht wegen des Interims, sondern als Brautführer; denn er hatte im Sommer während seines Aufenthalts in Prag dem römischen König Ferdinand versprochen, dessen Tochter Katharina, Verlobte des Herzogs Franz III. von Mantua, nach Mantua zu begleiten. Von der Hochzeit zurückkehrend übernachtete er mit 40–50 Pferden am 6. Dezember wieder in Heilsbronn. „Freitag vor Thomas sind die Fürsten und Herren, die mit dem Herrn Markgrafen Albrecht gein Mantua geritten auf die Hochzeit, gein Abend wieder ankommen mit 72 Pferden und am andern Morgen gleichfalls gein Neustadt geritten.“ Albrecht besprach allerlei mit Wirsing und Hartung „und zeigte sich in Allem gnädig.“ Auch nahm er einen Brief unseres Abt an den Herzog Wilhelm von Bayern mit und verwendete sich bei diesem persönlich wegen vieljähriger Rückstände, welche das Kloster als Pfarrpatron von Kelheim, Hirschau und Kirchtumbach zu fordern hatte. Man hatte bisher dem Kloster die Zahlung verweigert, „weil es durch Ablegung des Ordenskleides lutherische Gesinnung an den Tag gelegt habe.“ Nun konnte der Abt die Wiedereinführung der Ordenstracht anzeigen und dadurch die Forderung motiviren. Gleichwohl erfolgte keine Zahlung.

Nach Wiedereinführung der Ordenstracht und der Tonsur hatte Heilsbronn wieder einen klösterlichen Anstrich. Wiedereinführung der lateinischen Sprache war nicht nöthig, da dieselbe, wie beim 27. Abt Schopper berichtet wurde, in der Klosterkirche ununterbrochen im Gebrauche blieb, während man in der Katharinenkirche in lutherischer Weise deutsch predigte, taufte und Abendmahl hielt. Das ganze Beamten- und Dienstpersonal blieb unangefochten beim lutherischen Bekenntniß und Brauch. Eben so [436] wurde es in allen Pfarreien auf dem Klostergebiete gehalten. Wilhelm von Grumbach, Albrechts Statthalter, kam am Charfreitage nach Heilsbronn, um in der Katharinenkirche mit anderen Lutherischgesinnten, darunter Hartung, das Abendmahl unter beiderlei Gestalten zu empfangen. Nach der Feier wurde er von unserem Abt zur Tafel gezogen. (Beitr. S. 155). Von Wiedereinführung des vormaligen Mönchthums war keine Rede. Die auf Betrieb des Markgrafen nach Heilsbronn gesendeten sechs Restauratoren waren theilweise keineswegs dazu angethan, ernstes Klosterleben einzuführen. Zwei von ihnen gaben durch ihr leichtfertiges Verhalten Ärgerniß den in Heilsbronn noch vorhandenen Mönchen, welche fortwährend auf Zucht und Ordnung hielten. Die von Ebrach, Lankheim und Bildhausen nach Heilsbronn gesendeten sechs Restauratoren waren: Johann Hiller, Philipp Heberlein (nachmals Abt), Friedr. Schörner (nachmals Abt), Wilhelm Imel, Bartholomäus König und Georg Beck (nachmals Abt). Hiller wurde nach seinem Eintritt in Heilsbronn Kornschreiber, aber schon 1550 abgesetzt. Er betrug sich, nach Hartungs Bericht, so unordentlich und freventlich, daß er in’s Gefängniß gebracht und dann zur Korrektion in das Kloster Lankheim geschickt wurde; doch sollte ihm, wenn er sich bessern würde, die Rückkehr nach Heilsbronn gestattet werden. Man hatte ihm von Heilsbronn aus einen Boten als Wegweiser mitgegeben. Er schickte aber den Boten zurück mit der mündlichen Botschaft: er könne den Weg selbst finden. Er ging nicht nach Lankheim, sondern mit einer Weibsperson, die er für sein Weib ausgab, zu dem markgräflichen Hauptmann Friedrich von Lentersheim nach Neustadt und erbat sich von demselben die Pfarrstelle zu Frauenaurach. Dagegen legte unser Abt Protest ein, indem er dem Hauptmann schrieb: „um dieses Menschen willen ergingen bereits üble Nachreden über Heilsbronn; der Aufenhalt desselben in Frauenaurach, so nahe bei Heilsbronn, sei anstößig; auch sei zu befürchten, daß Andere seiner Mönche dem bösen Beispiele folgen und Schande über Heilsbronn bringen werden; Hiller möge daher von Frauenaurach entfernt und ein anderer Priester dort angestellt [437] werden.“ Den dritten der genannten sechs Restauratoren, Friedrich Schörner, von Lankheim nach Heilsbronn verpflanzt, werden wir nachher zwar als Abt, aber als einen leichfertigen Karakter kennen lernen. Ein ehrbarer Karakter war dagegen Wilhelm Imel aus Neustadt an der Saale, Mönch in Bildhausen, dann in Heilsbronn und Prior daselbst. Hartung schreibt über ihn in seinem Tagbuche: „Herr Guillerimus Imel ist am 27. Juni 1552 gegen Abend in Gott verschieden und heute am 28. im Kreuzgang im Kloster begraben worden.“ Die Schrift auf seinem Leichenstein lautete: A. D. 1552. 5. Cal. Julii obiit venerabilis dominus Guillerimus Jmel ex Pildhausen, unus ex sex fratribus, ad instaurationem hujus loci ex tribus monasteriis missis, qui hujus monasterii quondam prior et cantor fuit, cujus anima requiescat in pace. Die Kopisten fügten noch bei: „Man hält dafür, daß dieser ein Schwarzkünstler soll gewesen sein.“ Der Restaurator Barthol. König starb sechs Jahre später. Seinen Tod verzeichnete der Klosterprediger Porphyrius in der Matrikel wie folgt: „Reverendus Dominus Barthol. König, ein Conventsherr, stirbt seliglich den 9. Mai 1558, liegt begraben vor dem Kusterhäuslein.“ In demselben Jahre am 2. Oktober starb ein anderer Konventual, Christoph Kienlein. Das zum Gedächtniß Beider gestiftete, bei Nr. 110 noch vorhandene, die Kreuzigung darstellende Gedächtnißbild zeigt die Inschrift: Fuimus, non sumus; estis, non eritis; nemo immortalis. Mors etenim cunctos manens nos ideo hic extinctos conjunxit, ut, pie lector, admonearis, ea te quoque exspectare, sed loco incerto, ut tu illam omni loco exspectes beneque vivas, bene etiam moriaris. Vale. Obierunt 1558, Barthol. Kunig 9. maji. Kienlein 2. oct.

Gleich nach den sechs Restauratoren traten auch etliche Novizen ein, so daß der Chor in der Klosterkirche wieder hinreichend besetzt werden konnte. Daher schrieb unser Abt um Judica 1549: „Auf kaiserlicher Majestät ernstlichen Befehl ersuchte Markgraf Albrecht etliche Prälaten unseres Ordens, ihm zu Gefallen und zur Aufferung des Klosters, worin die fürstlichen Begräbnisse sind, [438] etliche Priester und Ordenspersonen aus ihren Klöstern zu uns zu verordnen. Diese haben uns Profeß gethan. Und zu ihnen haben wir auch bereits etliche Novitios angenommen und altem Brauch nach einscheeren lassen, so daß dem seit Jahren herrschenden Mangel an Leuten, um das Singen und Lesen im Chor zu verrichten, abgeholfen ist.“ Der Abt schrieb dieses an einen Joh. Pessolt, „gewesenen Vicarien zu Onolzbach, jetzt zu Schwabach“, welcher auf kaiserliche Empfehlung gebeten hatte, in das Kloster aufgenommen und wie ein Ordensbruder, bis zu einer anderweitigen Unterkunft, versorgt zu werden. Allein der Abt schlug ihm die Bitte ab, „da keine Habitation erledigt sei, auch sich nicht gebühre, einen Priester mit Weib und Kind als Ordensperson aufzunehmen.“ Die Novizen kamen von auswärts; denn unter den Zöglingen der Schopper’schen Schule war auch jetzt, nach Wiederherstellung des Klosters, nur selten Einer geneigt, Mönch zu werden. Einer dieser Zöglinge, Kaspar Stör von Abenberg, war bereits drei Vierteljahre lang Noviz, begehrte aber wieder auszutreten. Man ließ ihn in Frieden ziehen, schenkte ihm einen halben Thaler zur Wegzehrung, ermahnte ihn, fleißig fortzustudiren, sich redlich zu halten und versprach ihm Wiederaufnahme in den Orden, wenn er späterhin dazu geneigt sein sollte. Ebenso gestattete der Abt den Wiederaustritt einem Hieronymus Karpf aus Onolzbach, welcher auf seine und seiner Freundschaft Bitte als Noviz aufgenommen worden war. Dagegen gedenkt Hartung in seinem Journal am Tage Egidi eines Novizen mit den Worten: „Heute hat der Herr (Abt) dem jungen Sohn des Kammerschreibers auf dem Gebirg Alexius (Frauentraut) primam tonsuram gegeben in seiner Capellen oben in der Abtei.“

Auf dem augsburger Reichstage wurde dem Kaiser, dem Geber des Interims, eine Kontribution bewilligt „zur Erhaltung deutscher Nation, Fried und Recht, zur Erbauung von Festungen, zum Schutz gegen die Türken.“ Auf das Kloster Heilsbronn wurden 2744 fl. repartirt. In demselben Monat, in welchem die sechs Restauratoren in Heilsbronn einzogen, forderten Albrechts Räthe die Zahlung dieses Betrages, und zwar 1024 fl. von den [439] heilsbronner Ämtern Merkendorf und Waizendorf, 1040 fl. von den Ämtern Neuhof und Equarhofen, und 680 fl. vom Amte Bonhof. Das Amt Nördlingen sollte 30 fl. beitragen. Gegen diese Forderungen remonstrirte Wirsing, indem er den Räthen vorstellte: „Die Forderung ist übermäßig, das Elend der Unterthanen in Folge des nächstvergangenen Krieges durch das wälsche kaiserliche Kriegsvolk allenthalben übergroß; zweimal im Jahre Lieferungen von Proviant; Vieh, Geld und Kleidungsstücke wurden geraubt, Leib und Gut beschädigt, das Land ausgesaugt; daher große Theuerung, die Preise aller Lebensbedürfnisse aufs Zwei- und Dreifache gestiegen; eine so schwere Kontribution wurde den Klosterunterthanen noch nie auferlegt.“ Wirsing schlug daher vor, den Unterthanen nur die Hälfte aufzulegen. Allein Albrechts Kammermeister beschied den Abt abschlägig und forderte die erste Rate binnen acht Tagen. Der Abt entlehnte die verlangte Summe verzinslich, um seinen Unterthanen die Last zu erleichtern und gestattete Zahlung in Fristen. Zweimal wiederholte der Abt bei Albrechts Räthen das Gesuch, die Hälfte der zweiten Rate zu erlassen; allein vergebens. Albrechts Räthe verfuhren dabei diktatorisch und ohne Rücksprache mit Onolzbach. Die Klosterunterthanen erkannten die väterliche Fürsorge des Abts und zahlten daher willig. Die Hälfte der drückenden Steuer war gezahlt; nach dem Beschluß der Räthe in Kulmbach sollte nun auch die andere Hälfte unnachsichtlich gezahlt werden. Um seinen Hintersassen diese drückende Ausgabe zu ersparen, beschloß Wirsing, nicht mehr mit den Räthen, sondern mit dem ihm sehr gewogenen Markgrafen Albrecht selbst, und zwar mündlich zu verhandeln. Er that dieses bei Gelegenheit eines Landtages, zu welchem ihn Albrecht nach Kulmbach berufen hatte. Donnerstag nach Cantate reiste er dahin ab, begleitet von zehn Personen zu Roß und Wagen. Seine Begleiter waren der Cellarius Stahl, der Richter Hartung, der wiederholt genannte Magister Kaspar Othmayr, der Sekretär Göß, die Knechte Stock, Stoffel und Koch, der Bub im Stall, Steinhofer und Kilian sein Gesell. [440] Hartung berichtet in seinem Journal über die neuntägige Reise Folgendes:

„Donnerstag früh 7 Uhr Suppe gegessen. Um 8 Abreise von Heilsbronn. Eine Meile hinter Kadolzburg, in Bernbach, Morgenessen. Gegen Abend Ankunft in Forchheim und daselbst im Wirthshause übernachtet. Freitag früh 9 Uhr Suppenessen. Zeitig im wilden Mann zu Bamberg angekommen. Abends erhielt der Herr Abt durch zwei Adelige auf morgen eine Einladung zum Bischof, lehnte aber ab wegen Eile. Doch noch an demselbigen Tage einige Kirchen besucht. Samstag bei guter Zeit in Lankheim und nach Besichtigung des Klosters dort übernachtet. Sonntag Vocem Jucund. bei der Messe und beim Morgenessen geblieben. Gegen Abend in Kulmbach angekommen, im Münchhof logirt, wo wir Speise und Trank vom Hof aus bekamen. Montag schickte Herr Markgraf einen Sekretär an den Herrn Abt und ließ ihm sagen: „„Wenn er Anstand nehme, in seiner Ordenstracht auszugehen, so möge er sein Anliegen (wegen Steuererlaß) durch seinen Richter Hartung vorbringen lassen.““ Dieses geschah, und der Markgraf ließ durch seinen (dem Abt gleichfalls sehr gewogenen) Kanzler dem Abt anzeigen, daß den Klosterunterthanen, nachdem sie die Steuer zur Hälfte bereits gezahlt hätten, die andere Hälfte erlassen werden soll, was der Herr Abt zu Dank annahm. Am Dinstag wurde Herr Abt vom Herrn Markgrafen zum Morgenmahl aufs Rathhaus geladen, während ich mit Othmayr von meinem Bruder Barthel Hartung auf Plassenburg herumgeführt wurde und dann mit Amtmann Götz Lochinger von Hoheneck und Andern zum Morgenmahl beim Bruder Barthel war. Gegen Abend noch zurück bis Lankheim. Mittwoch früh 10 Uhr abgereist; in Bamberg übernachtet. Donnerstag, Himmelfahrt, haben wir Morgens etliche Kirchen besucht, predigen gehört, während der Herr Abt anheim blieb. Derselbe, zum Herrn Bischof geladen, speiste bei ihm mit Räthen, Dechanten und Prälaten nebst dem Cellarius, während ich und die Übrigen in der Herberge aßen. Um 2 Uhr Abreise von Bamberg, um 5 Ankunft in Forchheim; daselbst übernachtet. Freitag früh 7 von [441] Forchheim ab; um 12 Mittagmahl in Bernbach; Abends Ankunft in Heilsbronn.“ Unser Abt hatte durch mündliches Benehmen mit dem Markgrafen seine Unterthanen von einer schweren Steuerlast befreit.

Der Markgraf hatte alle Ursache, unserem Abt und dessen Konvent gewogen und dankbar zu sein, da er von ihnen viel Gutes empfangen hatte. Hier ein Beispiel. Im Jahre 1550 entlehnte er von Hans Friedrich von Landeck zu Rheinfelden 6000 fl. Unser Abt und sein Konvent, Bürgermeister und Rath zu Neustadt und sechs Adelige verbürgten sich für die jährliche Zahlung von 300 fl. Zinsen und für die Heimzahlung des Kapitals. In der vom Markgrafen ausgestellten Schuldverschreibung hieß es: „Von Gottes Gnaden Albrecht etc., Hauptverkäufer, wir Abt Johann, auch Prior und Convent, auch Bürgermeister, Rath und Gemeinde zu Neustadt als Mitverkäufer, und dann auch wir Hans Wolther von Hirnheim, Ritter, Wilhelm von Rietheim, Ritter zu Angelberg, Wilhelm Böcklein, Landvogt der Markgrafschaft Hochberg, Hans Wolf von Rechberg und Joachim von Westhausen zu Colmar als Bürgen, bekennen offentlich, daß wir verkauft haben für uns und unsere Erben unserem lieben Herrn Hans Friedrich von Landeck, dieser Zeit zu Rheinfelden, und seinen Erben 300 fl., jährlich an Johanni zu zahlen als Zins aus 6000 fl., welche wir von dem von Landeck baar erhalten haben zu unseres Fürstenthums Nothdurft. Wir verpfänden dafür unsere und unserer Mitverkäufer Städte, Dörfer, Leute, Güter und Gerechtigkeiten. Doch steht uns Verkäufern frei, die jährlichen 300 fl. nach halbjähriger Aufkündigung durch Erlegung von 6000 fl. wieder abzulösen gegen Zurückgabe dieses Briefes, an den wir Verkäufer und Bürgen unsere Siegel gehangen haben auf Ersuchen des Herrn Markgrafen Albrecht, und geloben an Eidesstatt, dieses Alles zu halten. Gegeben zu Plassenburg, 24. Juni 1550.“ In dieser Schuldverschreibung war weiter festgestellt: „Sollten der Gläubiger von Landeck oder seine Erben sich gefährdet glauben, entweder durch Nichteinhaltung der Zinszahlung, oder durch Entwerthung der verpfändeten Gegenstände, [442] so sollen sie berechtigt sein, die Verkäufer und Bürgen insgesammt oder Einzelne von ihnen aufzufordern, binnen 14 Tagen Geißeln nach Basel, Reinfelden oder Umgegend in ein von ihnen zu bezeichnendes Wirthshaus in die Laistung zu schicken und darin zu lassen, bis zur Befriedigung. Und zwar soll Neustadt oder Heilsbronn zwei namhafte Bürger mit zwei laistbaren Pferden stellen, oder Jeder der adeligen Bürgen sich selbst mit einem laistbaren Pferde oder einem ehrbaren Knechte.“ Der hier vorgesehene Fall trat auch bald ein, zwar nicht zu Lebzeiten unseres Abts, aber mit dem Tode des Markgrafen, welcher weder Zinsen noch Kapital zahlte und 1557 starb, und mit dem Tode des Darleihers. Von den Landeck’schen Erben wurden Einige der im Schuldbriefe genannten Bürgen „in die Laistung gemant“ (d. h. aufgefordert, sich im Schuldarrest zu stellen), aber Keiner stellte sich, mit Ausnahme des unter den Bürgen zuletzt genannten Joachim von Westhausen aus Kolmar, welcher, ehrenhafter gesinnt, mit einem Knecht in der Krone zu Basel in die Laistung einzog und sich erbot, den ihn treffenden Schuldantheil zu zahlen. Die Landeck’schen Erben nahmen das Anerbieten nicht an und bestanden auf Zahlung des ganzen Rückstandes. Sie entließen den von Westhausen aus dem Arrest, behielten aber als Geißel seinen Knecht und verlangten vom Kloster Heilsbronn Zahlung des ganzen Betrages. Auf den Rath des Markgrafen Georg Friedrich von Onolzbach, Albrechts Nachfolger und Erbe, suchten die sämmtlichen Bürgen Hilfe beim Kaiser, worauf dieser dem Erzbischof Daniel von Mainz und den bayerischen Herzog und Pfalzgrafen Albrecht beauftragte, die Angelegenheit zu bereinigen. Die beiden Kommittirten forderten unterm 17. März 1559 alle Gläubiger des verstorbenen Markgrafen auf, bei Bürgermeister und Rath zu Rothenburg, wo man deßhalb tagte und verhandelte, ihre Forderungen anzumelden. Dort liquidirte auch das Kloster Heilsbronn sein Guthaben. Die Verhandlungen mit den Landeck’schen Relikten währten Jahre lang und kamen erst 1565 zum Abschluß. Der Markgraf Georg Friedrich zahlte an die Relikten das schuldige Kapital von 6000 fl., das Kloster Heilsbronn [443] 1200 fl. Rückzinsen, erhielt aber diese Summe nach und nach aus dem Ertrag des Umgeldes zurückvergütet. Unser Abt hatte, als er im J. 1550 den obigen Schuldbrief als Bürge unterzeichnete, keine Ahnung von den nachtheiligen Folgen seiner Willfährigkeit gegen Albrecht.

Wie der Abt in anderer Weise von Würzburg angefochten wurde, wird im VII. Abschn. bei Randersacker berichtet werden. In allen diesen Anfechtungen mußte er wiederholt Schutz und Hilfe bald in Kulmbach, bald in Onolzbach suchen, und seine dortigen Herren schützten und halfen gerne, da die Erhaltung des Klostergutes in ihrem eigenen Interesse lag. Dabei fuhren sie beiderseits fort, sich für geleistete Dienste reichlich lohnen zu lassen. Albrecht kehrte auf seinen Zügen wiederholt bei dem Abt ein mit Fürsten, Grafen, Hauptleuten, Beamten, Frauenzimmer und Soldaten. Noch häufiger als seine Besuche waren seine Requisitionen. Eine heilsbronner Mene war fast stabil in Plassenburg, um Steine zum Festungsbau beizuführen. Zur Hofhaltung Albrechts in Neustadt wurden stets Klosterfuhren requirirt, diese aber bisweilen vom Abt verweigert, z. B. im J. 1550. Albrecht hatte 25 Fuder Bier in Schwabach gekauft und den Abt ersucht, den Transport von Schwabach nach Neustadt durch Klostermenen oder durch Gespanne der Klosterunterthanen besorgen zu lassen. Allein Wirsing stellte die Unthunlichkeit vor, indem er an Albrecht schrieb: „Die Jäger eures lieben Herrn Vetters Georg Friedrich sind heute hier in Heilsbronn angekommen, um vielleicht lange Zeit hier zu verharren und zu jagen, wobei täglich zwei Menen bereit sein müssen, um die Garne aus und heim zu führen. Im Feldbau ist noch keine Furche gebrachet. Die armen Leute sind mit täglichen Holzfrohnfuhren heftig beschwert; haben kürzlich E. F. G. 300 Sra. Haber nach Neustadt geführt, haben gegenwärtig mit Brachen und andern Feldarbeiten, worauf ihre Nahrung beruht, zu thun. Der weite Transport ist ihnen ohne Schaden nicht möglich bei ihren geringen Wägelig, untauglicher Rüstung und müden Pferden. Bitte also um Verschonung.“ Mit gleicher Entschiedenheit remonstrirte er im Oktober desselben Jahres [444] gegen eine Überbürdung anderer Art. Von der Brautfahrt Albrechts nach Mantua zur Hochzeit der Königstochter Katharina war oben die Rede. Begleitet von Fürsten und Herren hatte er auf diesem Zuge in Heilsbronn gerastet und daselbst einen erkrankten Trabanten, Hans Christoph von Haidenab mit einem Knecht dem Abt zur Verpflegung übergeben. Haidenab genas, machte aber keine Anstalt zum Abzug, ließ sich’s wohl sein und verursachte dadurch Kosten. Wirsing machte Anzeige in Kulmbach und bat, den Pflegling anderwärts unterzubringen. Der Bescheid lautete: „Haidenab hat binnen acht Tagen Heilsbronn zu räumen und das Kloster soll ihm nach Ablauf dieser Frist weder Speise noch Trank reichen.“

War Heilsbronn nicht von Kulmbach her okkupirt, so kündigte von Onolzbach her die verwittwete Markgräfin Emilie unserem Abt ihre Besuche an und verweilte bei ihm Tage lang mit ihrer Pflegetochter Kunigunde (Albrechts Schwester) und anderem Frauenzimmer und den Grafen von Kastell und Mansfeld, oder sie schickte ihre Ochsen zur Fütterung während des Winters, oder requirirte Pferde zu ihren Reisen nach Sachsen etc. Nahte der Termin zur Zahlung des Umgeldes, so wurde der Abt von den oberländischen Räthen angewiesen, nicht wieder nach Onolzbach zu zahlen, sondern nach Kulmbach, da laut jüngstem Landtagsbeschluß zwischen den beiden Fürstenhäusern abgetheilt und Heilsbronn dem Markgrafen Albrecht zugetheilt worden sei. Diese gleichzeitig an die Klöster Münchsteinach, Münchaurach, Birkenfeld und Frauenaurach ergangene Weisung schickte Wirsing nach Onolzbach und bat um Verhaltungsbefehl. Dieser lautete: „Das Umgeld ist, wie bisher, nach Onolzbach zu entrichten.“ Wirsing theilte dieses nach Kulmbach mit und erhielt zur Antwort: „Ihr hättet den von Kulmbach erhaltenen Befehl sofort vollziehen und nicht erst in Onolzbach vorlegen sollen.“ Sehr geeignet erklärte nun Wirsing nach beiden Seiten hin, daß er weder nach Kulmbach noch nach Onolzbach zahlen werde, bis sich die beiden Fürstenhäuser verständigt hätten. Die Räthe von Kulmbach stimmten ihm bei, und so wurde die Entscheidung vertagt bis zu Albrechts Rückkehr [445] von seinen Kriegszügen. Im August 1550 sah Wirsing die Statthalter und Räthe beider Fürstenhäuser „wegen geheimen Unterhandlungen“ drei Tage lang bei sich in Heilsbronn, aber wie immer – uneins unter einander. Sein Loos war, stets zweien Herren dienen zu müssen.

Auch sein dritter Oberherr, der Abt von Cisterz fuhr fort, ihn in Anspruch zu nehmen und Geldbeiträge zu fordern, nicht nur die gewöhnlichen alljährlichen, sondern auch außergewöhnliche, z. B. bei Gelegenheit einer Abtswahl. Nach Ebrach, Brumbach und Maulbronn war dieselbe Anforderung ergangen. Dieß veranlaßte eine Korrespondenz zwischen den Äbten der genannten Klöster. Wirsing recherchirte und fand, daß bei den Wahlen seiner Vorgänger keine Taxen nach Cisterz gezahlt wurden. Sein Votum lautete daher, wie folgt: „Bei keiner Abtswahl wurde etwas nach Cisterz gezahlt. Wir lassen uns daher mit der verlangten Abgabe nicht beschweren; wir sind ohnehin beschwert genug. Cisterz hat während der Zeit der Zerstörung unserer Gotteshäuser seit 25 Jahren seine Ordenspflichten gegen uns vergessen und ist uns in nichts tröstlich und förderlich gewesen. Ihre Hochwürdigkeit (der Abt von Cisterz) würde das zwar zu Dank annehmen, aber nach wie vor uns hieraußen sorgen lassen. Ohne Wissen und Willen unserer Schutzherren, der Markgrafen, können wir die Abgabe nicht bewilligen. Sollte sein Hochwürden uns wegen rückständiger oder künftiger Contributionen angehen, so würden wir demüthig und unverweislich Antwort geben.“

Während seiner vierthalbjährigen Regierung hatte der Abt, wie auch seine Vorgänger, auf dem ganzen Klostergebiete unablässig zu richten und zu schlichten, gegen Unfügsame und Excedenten einzuschreiten, insonderheit gegen Gemeinden und ihre Geistliche. Wie nöthig dieses Einschreiten gegen die fast in allen Pfarreien auf dem Klostergebiete herrschende Entsittlichung war, wird im VI. und VII. Abschn. berichtet werden. Gelegenheit zum Richten und Schlichten fand Wirsing besonders bei seinen Rundreisen in den Probsteien und Vogteien. Fast auf dem ganzen Klostergebiete war seit drei Jahrzehnten das evangelische Bekenntniß [446] eingeführt; allein nirgends mit dem gehofften Erfolge. Nirgends zeigte sich eine bessere Regung im Sinne des Evangeliums, obgleich Wirsing bemüht war, Böses zu hindern und Gutes zu fördern. Es war neuerlich ein wohlgemeintes kaiserliches Mandat erschienen „gegen Gotteslästerung, Schwören, Fluchen, so allenthalben eingerissen, Zutrinken, Wucher, auch andere Laster, übermäßig köstliche Kleidung und dergleichen Unordnung.“ Ingleichen erließ die markgräfliche Regierung zu Onolzbach eine wohlgemeinte Polizeiordnung „zur Beförderung von Gottes Ehre, Zucht und Ehrbarkeit und Aufferung des gemeinen Nutzens und Verhinderung jener Laster, die bei dem mehrern Theil mit Gewalt eingewurzelt sind.“ Diese beiden Erlasse ließ Wirsing alljährlich an zwei Sonntagen auf dem ganzen Klostergebiete von allen Kanzeln nach einem gegebenen Zeichen mit der Glocke verlesen. Die Pfarrer wurden angewiesen, fleißig zur Buße zu ermahnen; die Gerichte, das Polizeimandat mit Ernst zu handhaben. Ein weiteres allgemeines Mandat, welches auch Wirsing publiziren ließ, betraf die Mordbrenner. Darin hieß es: „Es lassen sich abermals, wie früher, an allerlei Orten heimliche Mordbrenner finden. Alle Klosterämter sollen auf sie Acht haben und Verdächtige einführen. Sie bestellen einander durch Zeichen mit Kreide oder Röthel an den Martersäulen.“ Dann folgte das Signalement von zwei Verdächtigen. Um der Rohheit, besonders in den Wirthshäusern an Sonn- und Feiertagen zu steuern, ließ Wirsing für Großhaslach, Petersaurach und Ammerndorf eine Gemeindeordnung verfassen. Wer zu einer Hochzeit eine größere Zahl von Gästen laden wollte, mußte beim Abt besondere Erlaubniß einholen. Bei jeder Hochzeit mußte der Gerichtsdiener den Schutz halten.

Die Grenzen des Klostergebietes erfuhren zur Zeit unseres Abts weder eine Erweiterung noch eine Schmälerung. Seine Pfarrstellen verlieh der Abt nach dem konfessionellen Bedürfniß, z. B. die heilsbronnische Pfründe zum St. Kiliansaltar im würzburger Dom dem katholischen Domvikar Haag, die Pfarrstelle zu Kirchfarrnbach dem lutherischen Kaplan Stock von Langenzenn.

[447] Ueber den finanziellen Stand seines Klosters berichtet Wirsing 1551: „Der Bedarf des Konvents ist groß. Dazu tägliche Gastung, Frohnen, Dienste und Überlagen beider Herrschaften, drückender als je. Dazu Unterhaltung der Schule. Des Klosters arme belehnte Pfarrherren in Walmersbach, Equarhofen, Adelhofen, Dambach, Kirchfarrnbach, Bürglein und andere mehr sind so benöthigt, daß wir ihre Pfarrhöfe und Häuser, wenn sie nicht zu Grunde gehen sollen, aus Mitteln des Klostereinkommens bessern und erhalten helfen müssen. Dabei müssen wir des Klosters armen Leuten, welche bis in ihr Alter ihre Zinsen, Gülten und Dienste geleistet haben, nun aber hausarm geworden sind, Getreide reichen und vorstrecken. Dazu kommt der Abgang der Zehnten von Nördlingen und Übergabe des Pfarrlehens mit einem Ausfall von über 400 fl. jährlich, und endlich die Zahlung der Zinsen aus etlichen Tausend Gulden.“

Im August desselben Jahres 1551 erhielt Wirsing den letzten Besuch von seinem Bruder, Abt in Kastl, welcher mit ihm wegen des Pfarrers Gebhard zu Hohenkemmathen verhandelte. Im Dezember erkrankte er. Der Doktor Flosser von Nürnberg und der Apotheker Quintin verweilten vier Tage lang bei ihm in Heilsbronn. Sein Bruder in Kastl erkundigte sich brieflich nach dem Stande der Krankheit und erhielt vom Richter Hartung zur Antwort: „Ist sehr schwach, kann kaum vernehmlich sprechen.“ Hartung schrieb in sein Tagebuch am zweiten Christtage: „Der Abt sehr schwach“, und am 11. Januar: „Heute Montag nach Obersttag des Morgens 4–5 Uhr ist Herr Abt verschieden. Haben Prior, Probst von Bonhof und ich etliche Ding inventirt, das Gemach und die Thüren versecretirt, den Tod nach Onolzbach und Kulmbach angezeigt. Folgenden Tages kam Reiterhauptmann Veit Asmus von Eib mit vier Pferden von Regenten und Räthen zu Onolzbach hieher geschickt. Tags darauf ist Hans Wolf von Lentersheim, von Kulmbach aus abgeordnet, mit zwölf Pferden angekommen.“ Beide waren beauftragt, bis zur Wahl eines andern Abts nicht von Heilsbronn zu weichen. Am zweiten Tage nach Wirsings Tod kam die verwittwete [448] Markgräfin Emilie, aus Sachsen zurückkehrend, nach Heilsbronn und übernachtete daselbst.

Die Leiche des Abts wurde im Querschiff der Kirche, gegen die Heideckerkapelle hin, bestattet. Den Leichenstein[3], welcher das Grab deckt, hatte Wirsing selbst bei dem Bildhauer Loyen Hering in Eichstätt bestellt. Der folgende Abt ließ den Stein nach Heilsbronn bringen, beschied aber auch den Verfertiger wegen einer kleinen Nachbesserung. Die Umschrift lautet: A. D. 1552 obiit reverendus in Chr. pr. et dominus Johannes Wirsing, de Abenberg ortus et hic in fonte salutis sepultus, abbas tricesimus, cujus animam Deo commendamus. An der Wand befand sich folgende, um 1600 kopirte Inschrift: A. D. 1552, 3 Idus Jan. obiit reverendus in Chr. pr. ac dom. Joh. Wirsing, abbas hujus monasterii 30, aetatis suae 64 etc. Dieselbe Inschrift steht auf dem Gedächtnißbilde[4] unseres Abts, welches die Ausführung nach Golgatha darstellt, unten mit dem Bilde des Abts. Die Figuren sind schön gruppirt; aber dem Antlitz des Heilands fehlt Ausdruck. Das Ganze macht den Eindruck eines unvollendeten Bildes. Es hing bis 1771 in der Katharinenkirche, wurde aber nach Abtragung derselben in die Klosterkirche gebracht. Es wurde um die Zeit des Todes Wirsings gemalt von Lukas Gruenberg oder einem seiner Gehilfen. Dieser Künstler wird in den Jahrbüchern und Rechnungen sehr oft genannt, und zwar bald Gruenberg, bald Gronenberg, Gruneberg, Gruenberger. Er arbeitete in den 26 Jahren von 1552 bis 1578 sehr oft in und für Heilsbronn und war dort, als Wirsing starb. Acht Wochen darauf schrieb Hartung in sein Tagebuch: „Meister Lucas, Maler, ist gen Nürnberg gefahren. Dem hab ich mein und meines Weibes seliger Wappen bestellt.“ Im November schrieb Hartung: „Mit Meister Lucas, Maler, hab ich meines Weibes seliger Todtentäfeleins halben gehandelt.“ [449] Der Meister Lukas, nicht bloß Maler, sondern auch Bildhauer und Vergolder, Bürger in Nürnberg, wurde von den Äbten Wirsing, Beck und Wunder oft nach Heilsbronn gerufen und fertigte das fast lebensgroße Ölbild des Markgrafen Albrecht (Nr. 53), das Marmor-Epitaph der Markgrafen Georg und Friedrich (Nr. 51) und das Porträt des Abts Wunder (Nr. 121). Der am 26. Aug. 1561 gestorbene Abt Beck hatte ihn mit noch einem Maler berufen, „um ihm sein Epitaphium und Anderes für eine bestimmte Summe zu fertigen.“ Die beiden Künstler vollendeten die verakkordirten Arbeiten erst am 26. November, nach Beck’s Tod. Da aber ohne markgräfliche Genehmigung nichts mehr aus der Klosterkasse gezahlt werden durfte, so berichtete der Prior nach Onolzbach und erhielt von dorther die Weisung, mit dem Maler abzuhandeln. Dieser erklärte: „Mehr als 10 fl. lasse er sich nicht abbrechen, sonst habe er mehr Schaden als Nutzen; man möge seine gelieferten Arbeiten taxiren lassen, auch seinen Jungen und Farbenreiber bedenken.“ Am 17. Febr. 1562 erhielt er einen Schuldbrief, laut welchem das Kloster ihm bis 1. Mai 200 fl. zu zahlen versprach; allein er war am 10. Dez. noch nicht befriedigt und bat daher den Abt Wunder und die markgräflichen Räthe um Zahlung. Seiner Hochzeitfeier in Nürnberg wohnte auch der Abt Wunder bei. Außer den bezeichneten größeren Arbeiten fertigte Gruenberg noch einige „Epitaphia und Täfelein“, aber nie ohne Mäkeleien von Seite Onolzbachs wegen des Preises. Allein aus den Verhandlungen hierüber erhellt nicht, was auf diesen Epitaphien oder Täfelein dargestellt war. Wahrscheinlich handelte sich’s um die in Heilsbronn noch vorhandenen vier kleinen Ölbilder, welche Folgendes darstellen: 1) Das Weltgericht (Nr. 119), daran links ein Wappen mit einem geharnischten Ritter, rechts ein Wappen mit drei rothen Vögeln. 2) Paulus auf dem Wege nach Damaskus, Gedächtnißbild des 1574 gestorbenen Konventualen Gg. Oeder (Nr. 117). 3) Maria und Johannes unter dem Kreuz; Gedächtnißbild der 1558 gestorbenen Konventualen König und Kienlein (Nr. 110). 4) Der auferstandene Heiland [450] mit der Fahne, auf einen zerknickten Spieß tretend; unten ein Mann knieend, auf seinem schwarzen Mantel ein rothes Wappen; gegenüber seine Frau in Nonnentracht (Nr. 107). Über den auf der zollerischen Hauptgruft stehenden Sarkophag, welchen Gruenberg in den Jahren 1566 bis 69 modernisirte, wird unten beim Abt Wunder ausführlich berichtet werden.


  1. Vgl. Stillfried S. 47.
  2. Vgl. Stillfried S. 31.
  3. Der Leichenstein wurde bei der neuesten Restauration in das nordöstliche Seitenschiff verbracht, da man auf die Grabstätte des Abts Frauenstühle stellte.
  4. Das Gedächtnißbild hängt seit 1866 bei Nr. 99.


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