Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 33. Abt Friedrich Schörner

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Der 33. Abt Friedrich Schörner[1] (1554–58),

aus Münchberg in Oberfranken, regierte 4 Jahre und 21/2 Monate lang, vom 2. Mai 1554 an bis zu seiner Absetzung am 14. Juli 1558. Er war erst Mönch in Lankheim und einer der 6 Restauratoren, welche 1549 in Heilsbronn einzogen, wo er Kustos, Subprior, Prior und nunmehr Abt wurde. Von seiner Erwählung war eben die Rede. Daß er von bürgerlicher Herkunft war, erhellt aus folgenden Familiennotizen. Er hatte in Münchberg einen Bruder, welcher daselbst starb, eine Wittwe mit Kindern und Schulden hinterlassend. Auf Andringen der Gläubiger sollten Haus, Äcker, Wiesen und Holz des Verstorbenen verkauft werden. Diesem vorzubeugen bat unser Abt den Bürgermeister und Rath zu Münchberg, bei dem geringen Güterwerthe in gegenwärtigen geschwinden Läufen den Verkauf nicht zu gestatten, die Wittwe mit ihren Kindern auf dem Anwesen zu erhalten und die Gläubiger bis Michaelis zu vertrösten. Die Bitte wurde gewährt. Allein die Wittwe erwies sich als eine habsüchtige Wirthschafterin, die nur auf ihren, nicht auf ihrer Kinder Nutzen bedacht war. Der Abt stellte daher an Bürgermeister und Rath die weitere Bitte: „Man möge dem Treiben der Wittwe Einhalt thun und die Interessen der Kinder wahren. Für die Kindlein wolle er durch Unterbringung derselben in Nürnberg sorgen, insonderheit für ein elfjähriges Mädchen, das bisher noch keine Schule besucht habe.“ Einen Knaben nahm er zu sich nach Heilsbronn, ließ ihn beim dortigen Prediger wohnen und die Schopper’sche Schule besuchen. Hans Schörner, ein Bruder des Abts, seines Handwerks ein Kürschner, beabsichtigte in Liegnitz [468] ein Anwesen für 500 fl. zu kaufen. Zur theilweisen Zahlung des Kaufschillings wollte er ein in Münchberg ihm zugefallenes Erbe von 60 fl. verwenden. Er bat seinen Bruder, unsern Abt, die Auszahlung dieser Summe zu erwirken, worauf der Abt ihm diesen Betrag sofort zahlte und seinen Regreß an die Erbschaftsmasse nahm.

Während dieser Verhandlung wurde der Abt mit andern Prälaten und Ständen zu einem Landtage nach Onolzbach berufen. Es handelte sich wieder um Beschaffung von Geld, und zwar um Bewilligung des hundertsten Pfennigs, dessen der Kaiser in dieser harten Zeit zur Erhaltung des Friedens bedurfte. Der Beschluß ging dahin: „Jeder Unterthan soll seinen Besitz an beweglichen und unbeweglichen Gütern (Kleider und unentbehrlicher Hausrath ausgenommen) eidlich angeben und dann einen Gulden von jedem Hundert Gulden entrichten. Erweist sich diese Selbstschätzung als unrichtig, so wird an Leib und Gut gestraft.“ Bei allen diesen Verhandlungen stand dem Abt der Richter Hartung zur Seite, welcher aber leider am 15. Okt. 1554 starb, nachdem der Abt erst fünf Monate zuvor seine Regierung angetreten hatte. Der besonnene Richter würde, bei längerem Leben, das thörichte Gebahren des unbesonnenen Abts nicht geduldet haben. Von Onolzbach aus aufgefordert, einen andern Richter vorzuschlagen, schlug Schörner den Amtsschreiber des Markgrafen Albrecht, Hans Weikersreuter, vor, dessen Wahl auch onolzbachischerseits bestätigt wurde. Weikersreuter war gleichzeitig mit Melchior Wunder, den wir als letzten Abt näher kennen lernen werden, ein Zögling der Schopper’schen Schule in Heilsbronn. Als der 26. Abt Wenk im J. 1523 den Richter Hartung anstellte, da war von einer markgräflichen Bestätigung noch nicht die Rede. Die in Heilsbronn erzogenen und aus den dortigen Mönchen gewählten Äbte haben wir fast insgesammt als ernste, wissenschaftlich gebildete und wohlgesinnte Männer kennen gelernt, die bemüht waren, das Klostergut zusammen zu halten und den Fortbestand des Mönchsstaates zu sichern. Anders werden wir unsern Abt, einen Sendling aus einem andern Kloster, kennen [469] lernen. Er wurde, wie wir gesehen haben, nicht in herkömmlicher Weise zum Abt gewählt, sondern von Regenten und Räthen kurzweg dem Kloster oktroyirt. Wir werden sehen, wie durch seine Unbesonnenheit das Kloster im Innern zerrüttet, der Selbstauflösung schnellen Schrittes entgegengeführt wurde und das Klostergut ohne gewaltsame Sekularisation dem Markgrafen zufiel.

In Augsburg tagten eben die Stände des Reiches. Man erwartete im Reichstagsabschied die Bestimmung: „Was im Augenblick katholisch ist, soll fortan katholisch, was protestantisch ist, protestantisch bleiben.“ Onolzbachischerseits beeilte man sich daher, Alles, was in Heilsbronn durch Albrechts Restauration einen katholischen Anstrich erhalten hatte, schleunigst wieder zu entfernen. Der Ausführung stand nichts im Wege, da Albrecht, den man wider Willen bisher gewähren lassen mußte, geächtet und vertrieben war. Am 17. Sept. 1555[2] Nachmittags erschienen in Heilsbronn der Hofmeister Sebast. von Westernach, der Kanzler Tettelbach und der Sekretär Junius mit einer Vollmacht von der Markgräfin Emilie, sowie von ihrem nunmehr aus der Vormundschaft entlassenen Sohne Georg Friedrich und dessen Räthen E. von Ehenheim, H. W. von Knöring und H. Hauck. Diese Emissäre ließen sich bei unserem Abt melden und versammelten dann den ganzen Konvent, welchem der Kanzler Folgendes eröffnete: „Die Markgräfin Emilie, der Markgraf Georg Friedrich, Statthalter, Regenten und Räthe haben den Greuel der Privatmesse und abgöttischer Papisterei eine lange Zeit zugesehen und gemeint, Abt und Konvent sollten von selbst davon abstehen. Länger zuzusehen, kann man vor Gott nicht verantworten. Abt und Konvent haben daher die Privatmesse, die Invokation der Jungfrau Maria und der Heiligen abzuschaffen, ingleichen den Habit, da solche Kappen und Lappen nicht verdammen noch selig machen können, und anstatt derselben sind feine, ehrliche, schwarze Priesterröcke, wie die der Chorherren zu Onolzbach, zu tragen. Anstatt der gottlosen Kollekten (de Maria [470] et Sanctis) sind andere christliche Gebete einzuführen, oder die gegenwärtigen zu verbessern. Überhaupt hat man sich der brandenburgischen Kirchenordnung gemäß zu halten, aber die horas canonicas nach Ausweis des Ordens beizubehalten.“ Abt und Konvent vernahmen dieses. Auf ihr Verlangen wurde ihnen gestattet, sich miteinander über die Sache zu besprechen. Als Resultat der Besprechung ergab sich das Begehren einer achttägigen Frist zur Rücksprache mit Ebrach und Lankheim; „denn sie besorgten, es möchte ein Anderes dahinten stecken.“ Die Emissäre gingen darauf nicht ein, sondern forderten sofortige Antwort: „eher würden sie keinen Bissen essen und keinen Tropfen trinken.“ Abt und Konvent traten abermals ab zur Berathung, bei welcher der Abt seinen Konventualen erklärte: „Ihm als Prälaten gebühre es nicht, so schnell und ohne die verlangte Bedenkzeit einzuwilligen, da er mit Andern vom Markgrafen Albrecht hieher gesendet worden sei, um den Orden nach St. Bernhards Regel wieder aufzurichten. Wie würde er sich verantworten können, wenn Albrecht wieder ins Land käme? Eher wolle er die Prälatur niederlegen, heute noch. Die Abgeordneten hätten es bei Albrecht zu verantworten. Wäre er bloß ein Konventual, so wisse er wohl, was er thun würde.“ Hierauf kehrten sie wieder zurück zu den Abgeordneten, welchen der Abt erklärte: „Er könne in das Verlangte nicht willigen; eher werde er der Prälatur entsagen.“ Der Prior (Beck, nachheriger Abt), von den Abgeordneten zur Äußerung aufgefordert, erklärte: „Wenn man das Kloster bei seinen Privilegien und Freiheiten lassen würde, so stimme er dafür, dem Verlangen zu entsprechen.“ Die Konventualen stimmten dem Prior bei, was den Abgeordneten wohl gefiel. Diese versicherten: „Georg Friedrich denke nicht daran, dem Kloster seine Privilegien und Freiheiten zu nehmen, er werde vielmehr diese schützen und Alles bei Kaiser, Fürsten und Ständen des Reiches verantworten; solchen Greuel des Papstthums in der Nähe seiner Residenz könne er aber nicht dulden.“ Der Konvent fügte sich dem markgräflichen Willen; nicht so der Abt, welcher sich in sein Gemach zurückzog, während die Konventualen [471] mit den Abgeordneten in die Schaarstube zum Nachtessen gingen. Von hier aus wurde der Richter Weikersreuter in das Gemach des Abts gesendet, um ihm nochmals vorzustellen: „Längeres Widerstreben werde seine Absetzung und eine Neuwahl zur Folge haben. Er möge auch bedenken, wer ihn zum Abt eingesetzt, auch daß er bei seiner Einsetzung unterschriftlich angelobt habe, dem Markgrafen Georg Friedrich in allen billigen Dingen gehorsam zu sein.“ Allein der Abt blieb bei seiner Weigerung und versicherte wiederholt, daß er trotz der Versicherung, man werde die Privilegien respektiren, befürchte, es stecke etwas Anderes dahinter, und darum verfahre man mit solcher Eile. Was würdet ihr, Richter, an meiner Stelle thun?“ „Mich fügen – antwortete der Richter – nach den erhaltenen Zusagen. Man verlangt von euch nur, was der heiligen Schrift gemäß ist, in der die Privatmesse nicht gegründet ist, sondern eine Communio von mehr als Einem. Dabei handelt ihr nicht wider den Markgrafen Albrecht, da dessen Kirchenordnung mit der des Markgrafen Georg Friedrich gleichförmig ist. Bittet Gott diese Nacht, daß er euch seinen heiligen Geist mittheile und lehre, was zu Gottes Ehre und eurer Seelen Seligkeit nützlich ist.“ So schied der Richter von dem Abt. Er kehrte zurück zu den Abgeordneten, erstattete Bericht und aß mit ihnen zu Nacht, worauf sich Alle schlafen legten. Am folgenden Morgen wurde der Richter abermals zum Abt gesendet, um ihm vorzustellen: „Das Verlangte gereiche dem Kloster nur zum Vortheil, da auf dem jetzigen Reichstage in causa religionis vielleicht möchte beschlossen werden, daß Jeder bei der Religion, die er jetzt habe, bleiben soll. Wären sie nun noch im Papstthum, so müßten sie auch darin bleiben; jetzt könne ihnen aber daraus geholfen werden.“ Hierauf erklärte der Abt dem Richter: „Nachdem er die Überzeugung gewonnen habe, daß nichts Anderes dahinter stecke, so willige er gleichfalls ein. Zur Privatmesse habe er schon vor der Zeit nicht viel Lust gehabt und solche für unrecht gehalten. Anstatt der Invokation der Heiligen könnten andere christliche Lektionen gebraucht werden. Der Habit möge immerhin, wie schon früher, abgelegt werden, [472] um so mehr, da es vermöge bereits erhaltener päpstlicher und kaiserlicher Dispensation geschehen könne.“ Der Richter kehrte zu den Abgeordneten zurück, welche den Rapport wohlgefällig aufnahmen. Der Kanzler erklärte nun: „Georg Friedrich eilt mit dem Vollzuge, ehe der Reichsabschied publizirt wird. Der Abt besorgt, es möge etwas Anderes dahinter stecken. Allein der Abt verlasse sich darauf, daß dieses nicht der Fall ist. Verhält sich’s nicht so, so soll der Abt mich zeitlebens nicht für wahrhaftig und überhaupt nichts von mir halten.“ Auch dieses rapportirte der Richter dem Abt, welcher hierauf aus seinem Gemach zu den Abgeordneten in das Markgrafengemach kam, seine Willfährigkeit bezeigte und sich mit den Anwesenden dahin verständigte, daß künftig der schwarze Priesterrock getragen werden sollte, über demselben aber im Chor ein weißer Chorrock. Vor dem Auseinandergehen aß man noch gemeinschaftlich miteinander Suppe. Der Richter, welcher den mitgetheilten Hergang in das Jahrbuch eintrug, fügte noch den Wunsch bei: „Der Allmächtige gebe durch seinen lieben Sohn, daß es zu seines Namens Ehre, zur Erbauung seiner Kirche, den noch Irrenden zur Erleuchtung und ihrer Seelen Seligkeit dienlich sei.“ Der Abt berichtete über den Hergang nach Ebrach.

Fast jede der vorstehenden 32 Biographien zeigt, wie eifrig sich die Äbte bemühten, das Klostergut zu mehren und zu erhalten. Von einer Mehrung konnte im Reformationszeitalter nicht mehr die Rede sein; aber auf Erhaltung des Klostergutes waren auch in dieser Zeit die Äbte bedacht; so auch, wie wir eben gesehen haben, unser Abt Schörner. Allein wir werden nachher sehen, daß er dabei nicht die Interessen des Klosters, sondern lediglich seinen eigenen Nutzen im Auge hatte.

Nach den Feststellungen bei der besprochenen Überrumpelung sollte der Gottesdienst wieder wie vor der Restauration der brandenburgischen Kirchenordnung gemäß abgehalten werden. Allein Keiner der noch vorhandenen wenigen Konventualen wußte, wie es vor 1549 damit gehalten wurde. Der Richter Hartung, welcher darüber Aufschluß hätte geben können, war kürzlich gestorben. [473] Unser Abt und die gleichzeitig mit ihm aus andern Klöstern gekommenen Restauratoren hatten keine Kenntniß von der Sache. Eben so wenig die übrigen, dem Kloster Heilsbronn selbst angehörigen wenigen Mönche, die vor der Restauration noch nicht im Kloster gewesen waren. Regenten und Räthe gaben daher im Oktober 1555 [ein]em ehemaligen heilsbronner Mönch, Jak. Meckenhauser, den Auftrag, „sich nach Heilsbronn zu begeben, um gegen angemessene Belohnung während etlicher Tage Anleitung und Unterricht in der brandenburgischen Kirchenordnung zu geben“. (Beitr. S. 167.)

Die Überrumpelung und die dabei gepflogenen Verhandlungen hatten zur Folge: fortdauernde Erbitterung und stetes Mißtrauen, trotz aller Zusicherungen von Seite Onolzbachs. Der Abt machte keinen Hehl daraus, daß er gegen Onolzbach mißtrauisch und dem Markgrafen Albrecht geneigt war, der möglicherweise siegreich aus der Verbannung zurückkehren konnte. In einem heftigen Wortwechsel mit dem Statthalter H. W. von Knöring erklärte der vom Wein erhitzte Abt: „Georg Friedrich sei nicht sein Herr.“ Eine Gelegenheit, sich dafür zu revanchiren, bot sich, als man in Onolzbach erfuhr, der Abt sei mit seinem Sekretär nach Nürnberg gefahren und habe, ohne Wissen des Konvents und des Richters, einen eisernen Stock, d. h. eine eiserne Kiste, dahin gebracht, und zwar zu dem Glockengießer Hans, einem Katholiken. Sofort erschien am 18. Juni 1556 früh 7 Uhr unerwartet in Heilsbronn der Markgraf Georg Friedrich mit seinen Räthen zur Vornahme der in den Beitr. S. 176 ff. besprochenen dreitägigen unerquicklichen Inquisition gegen den Abt. Nachdem man diesem und seinem Schreiber die Schlüssel abgenommen hatte, öffneten und durchsuchten die Räthe und der Markgraf selbst des Abts Gemach „und haben – schreibt der Richter – dem Abt ein Hörlein (Ührchen), so man an den Hals kann hängen, mit sich hinweggeführt.“ Nach beendigter Inquisition ließ der Markgraf die eiserne Kiste nebst sieben Monstranzen auf einem Karren unter Eskorte des Richters nach Ansbach bringen. Es befanden sich darin auch Pretiosen und Silbergeschirr. [474] Vier Wochen nach der Wegführung baten Abt und Konvent um Zurückgabe der Kiste, da man gegen Verpfändung von Pretiosen und Silbergeschirr ein kleines momentanes Anlehen zu machen gedachte, wie früherhin öfters geschah. In der Bitte hieß es: „Wegen Mißwachs und Baulichkeiten haben wir großen Ausfall und Kosten, können aber auf [un]ser Abtei- und Klostersiegel kein Darlehen bekommen, es sei denn, daß wir Kaution stellen, oder fürstlichen Konsens beibringen. Bitten daher, da die Kriegsläufe nun etwas besser stehen, den eisernen Stock und Anderes zurückzugeben und uns bei unsern Privilegien und Freiheiten zu schützen.“ Die markgräfliche Antwort lautete: „Wir gestatten nicht, ohne unsere Bewilligung Geld aufzunehmen und das Kloster in Schulden zu stecken. Ist aber die Aufnahme des Geldes unvermeidlich, so sind wir erbötig, auf euer unterthäniges Ansuchen es zu bewilligen.“ Zwei Jahre später bat unser Abt abermals um Zurückgabe der Kiste, „da dem Vernehmen nach der Kaiser nach Nürnberg und leicht auch nach Heilsbronn kommen werde, in welchem Falle man die im Stock befindlichen Credenzen und Silbergeschirre nöthig habe.“ Auch diese Bitte wurde abschlägig beschieden. Auch der nachfolgende Abt bat vergebens um die Zurückgabe.

Unser mit der Absetzung bedrohter Abt mußte nach wie vor mit Denen verkehren, von welchen er so viel Bitteres erfahren hatte. Statthalter, Kammermeister, Kanzler und zwei Sekretäre erhielten von ihm alljährlich das observanzmäßige gemästete Schwein, der Kanzler, seiner Bitte entsprechend, für seine kranken Kinder heilsbronner Bier, bei dessen Übersendung Schörner schrieb: „Wir haben keinen Überfluß an Bier, auch keines für den Verkauf oder zum Vergeben. Wir haben jedesmal kaum so viel brauen lassen, als wir für unseres Gotteshauses Nothdurft brauchen. Es haben uns Etliche um Bier gebeten, aber wir mußten es ihnen abschlagen, ob sie gleich den Eimer mit einer Krone bezahlen wollten. Doch schicke ich euch für eure kranken Kinder ein Fäßlein.“ Die Requisitionen von Pferden, Wägen etc. erlitten nach den beiden Überrumpelungen keine Minderung. Georg [475] Friedrichs Jäger schalteten nach wie vor im Burggrafenhause, im Herbst 1556 dermassen, daß der Abt einschreiten mußte. Einer der Jäger schimpfte den Gastknecht einen Schelm, wie der Abt einer sei. Der Abt drang beim Markgrafen auf Bestrafung des Verleumders und auf Feststellung der Rationen. Der Markgraf ließ den Verklagten in den Thurm sperren und bestimmte, was Jeder der acht Jäger täglich erhalten sollte.

Nachdem die brandenburgische Kirchenordnung in Heilsbronn wieder eingeführt, die Inquisition wegen der eisernen Kiste vollzogen und Georg Friedrich aus der Vormundschaft getreten war, erging ein markgräfliches Mandat, die Bildung von Kapiteln oder Diöcesen und die Schulen betreffend. Das Mandat wurde veranlaßt durch die Wahrnehmung, daß trotz der im Fürstenthum bereits allgemein eingeführten Reformation keine Besserung im religiös-sittlichen Leben des Volkes und der Geistlichen eintrat. Zur Besprechung über diese Wahrnehmung und über die Mittel zur Abhilfe berief man „die vornehmsten Superintendenten und Pfarrherren“ nach Onolzbach ein. Das Resultat der Besprechung war dieses Mandat, in welchem Folgendes angeordnet wurde: 1) Im ganzen Fürstenthume sollen Kapitel oder Diöcesanversammlungen angeordnet und zum Besuch derselben alle Pfarrer angewiesen werden. Als Kapitelssitze wurden bezeichnet: Kitzingen, Schwabach, Krailsheim, Wassertrüdingen, Gunzenhausen, Wülzburg, Kadolzburg, Feuchtwangen, Leutershausen und Uffenheim. Einige dieser Orte waren bereits Kapitelssitze, aber Schwabach erst von nun an. Der dortige Pfarrer Colander wurde zum Superintendenten ernannt und seiner Diöcese sollten die heilsbronner Klosterpfarreien, welche bisher keiner Diöcese angehörten, zugewiesen werden. Als heilsbronner Klosterpfarreien[3] bezeichnet unser Abt Großhaslach, Weißenbronn, Markterlbach, Trautskirchen, Kirchfarrnbach, Langensteinach, Simmershofen, Adelhofen, Equarhofen, Walmersbach, Dambach, Kirchthumbach und Hirschau. Nicht genannt sind in diesem Verzeichniß [476] die heilsbronnischen Pfarreien in Bürglein, Ammerndorf, Merkendorf, Linden, Ohrenbach, Lentersheim, Kelheim, Onolzbach, Würzburg und in Heilsbronn selbst. In Nördlingen hatte das Kloster das Pfarrpatronat verloren, in Petersaurach noch nicht erworben. Neuhof war zwar heilsbronnisch, aber noch Filial. Diejenigen der genannten heilsbronner Pfarreien, welche nahe bei Kadolzburg, Uffenheim und Wassertrüdingen lagen, wurden den dortigen Kapiteln zugewiesen. Obiges Mandat erhielt unser Abt von Onolzbach mit der Weisung: „die Pfarrer, welche bisweilen verächtlich behandelt würden, zu schützen, dagegen strafbare Pfarrer in Gegenwart der Superintendenten zurechtzuweisen, aber ohne vorherigen Anzeigebericht an den Markgrafen Keinen zu verhaften, außer wenn es sich handle um übermäßige Völlerei, Gotteslästerung und Malefizsachen. Auch sollte er keine seiner Pfarreien besetzen ohne markgräflichen Befehl.“ Die erste Kapitelsversammlung sollte am 10. November abgehalten werden. 2) „Der Schulen soll allenthalben fleißig gewartet, die Jugend zu guten Künsten und Tugenden auferzogen und gelehrt werden“, lautete die zweite Forderung im Mandat. Dieses war in recht guter Absicht erlassen worden; man glaubte durch die anbefohlenen Kapitelsversammlungen das Leben der Geistlichen und durch Schulunterricht das religiös-sittliche Volksleben wesentlich verbessern zu können. Allein wir werden unten sehen, daß jene beiden Institute den erwarteten Einfluß nicht gehabt haben. Noch zur Stunde lehrt der Augenschein, daß die durch obiges Mandat für das Fürstenthum Onolzbach und das Klostergebiet damals angeordneten, noch jetzt obligatorischen Kapitelsversammlungen weder auf die Geistlichen und ihre Gemeinden, noch auf das religiös-sittliche Volksleben belebend einwirken, und daß die Schule zwar – wie das Mandat will – „gute Künste und Tugenden lehren“, aber nicht religiös-sittlich „erziehen“ kann. Die religiös-sittliche Erziehung ist das Ergebniß aus ganz andern Faktoren. Auch darüber Mehreres unten.

Am Montag nach Cantate 1557 erging an unsern Abt und gleichzeitig an alle übrigen Prälaten und Stände der Landschaft [477] ein anderes markgräfliches Mandat, worin zu einem Landtag eingeladen wurde, und zwar zur Beschaffung von Geld. Unter den Ausschußmitgliedern erscheint in erster Stelle unser Abt, oder sein Richter als Stellvertreter. Vorzugsweise wurde über die auf dem regensburger Reichstag beschlossene Türkensteuer verhandelt und beschlossen, daß jeder Unterthan sein Vermögen bei Eidespflicht angeben und acht Batzen von je 100 fl. geben sollte. Die Register wurden geheim gehalten.

Vier Wochen darauf erging an den Abt ein Mandat folgenden Inhalts: „Von Gottes Gnaden Georg Friedrich etc. Wir schicken euch hierbei drei junge Leithunde und ist unser Befehl, daß ihr derselben wohl warten und bis auf fernern Bescheid aufziehen lasset. Statthalter v. Knöring, Kanzler Dr. Tettelpach.“ Einige Tage darauf hieß es in einem markgräflichen Mandat: „Wir schicken euch einen Gaul, der am Rücken schadhaft worden, hiermit gnädig zu, und ist unser gütlich Begehren, ihr wollet denselben fleißig warten, auch beim Pflügen und Eggen gebrauchen lassen.“ Die drei Leithunde wurden nach sechs Wochen vom Markgrafen zurückverlangt; dagegen erhielt der Abt „drei Schaf- oder Sewrueden“ zur Verpflegung. War der Markgraf abwesend, so requirirten seine Räthe unaufhörlich Reitpferde und Gespanne, bis der Abt endlich erklärte, daß er dergleichen keines mehr habe.

In dieser Weise mußte Schörner mit Onolzbach, trotz seiner Abneigung, fortwährend verkehren. Dem Markgrafen Albrecht blieb er stets zugethan. Kaum war der Geächtete aus Frankreich nach Deutschland, wo man in Regensburg über seine Angelegenheiten verhandelte, zurückgekehrt, als er von Neuburg aus wieder mit Heilsbronn verkehrte, wenigstens brieflich. Seine Korrespondenz von dort aus mit unserem Abt siehe in den Beitr. S. 168 und 169. In Onolzbach hatte der Abt Alles gegen sich: den Markgrafen, die weltlichen Räthe, seine Inquisitoren, auch die geistlichen Räthe und Examinatoren, ohne deren Zustimmung er keine Pfarrstelle verleihen durfte. Diese beschränkende Kontrole war ihm so ärgerlich, daß er die deßfallsige Korrespondenz nicht [478] selbst besorgte, sondern durch seinen Richter Weikersreuter besorgen ließ. Dabei fehlte es beiderseits nicht an anzüglichen Ergießungen. Bei Besetzung der Pfarrstelle in Adelhofen ließ er durch seinen Richter an die Examinatoren schreiben: „Dieweil der Pfarrer Wilhelmi von den verordneten Superintendenten examinirt und approbirt worden ist, so mögen sie ihm nun auch das Pfarrlehen konferiren, doch nur nach der üblichen schriftlichen Präsentation durch den Abt.“ Darauf antwortete dem Richter der Magister Georg Karg, als Vorstand der Prüfungskommission zu Onolzbach: „Ehrbar, achtbar, günstiger Herr. Weil ich aus eurem Schreiben vermerke, daß eurem Herrn, dem Abt, beschwerlich sein will, die angehenden Pfarrherren in das Examen und zur Ordination zu präsentiren, ich auch sein Knecht nicht bin, so wenig als er mein Herr: mag er meinethalben examiniren, ordiniren, präsentiren wen und wohin er will, wie er vormals wohl mehr gethan hat. Deß Brot ich iß, deß Lied ich sing, und achte mich der Herren gar nicht, die mich über die Achsel ansehen. Wollt ich euch zu Widerantwort auf eures Herrn scharf Bedenken nicht bergen.“

Schörners schwache Seiten haben wir bereits kennen gelernt und werden sie noch näher kennen lernen. Daneben hatte er auch seine guten Eigenschaften. Während seiner ersten Regierungszeit schaffte er im Verein mit seinem wohlgesinnten Richter Weikersreuter manches Gute. Daß er gegen das sittenlose Treiben in Merkendorf einschritt, werden wir Abschn. VI, 10 sehen. Im VII. Abschn. bei Wilhermsdorf werden wir sehen, daß er die Rechte seiner Pfarrer in Linden und Markterlbach recht nachdrücklich wahrte gegen Endreß Wolf von und zu Wilhermsdorf. Während seines Regiments ergaben sich Pfarrerledigungen in Markterlbach, Trautskirchen, Bürglein und Adelhofen. Bei Verleihung dieser Pfarrstellen berücksichtigte er vorzugsweise den Wandel der von ihm Präsentirten, die er auch wohl zur Abhaltung einer Probepredigt zu sich nach Heilsbronn berief. Darunter war kein Unwürdiger. Er war in Heilsbronn ein Fremdling und nicht wie die dort erzogenen Äbte wissenschaftlich gebildet. [479] Gleichwohl finden wir ihn stets bereit, Studirende zu unterstützen. Joh. Scherzer und Joh. Gerhard, welche in Wittenberg studirten, baten ihn brieflich um Unterstützung. In seinem Auftrage antwortete ihnen der Richter in einem lateinischen Briefe, daß ihnen Merkurius Herdegen von Nürnberg auf der leipziger Messe 20 aureos auszahlen werde. Recht thätig bewies sich Schörner im Interesse der

Schopper’schen Schule.

Er hatte stets Aufnahmsgesuche zu bescheiden. H. W. von Lentersheim zu Altenmuhr, H. W. von Knöring, Dr. Tettelbach, Landschreiber Tettelbach u. A. baten um Aufnahme der Söhne des Pfarrers Prunner von Altenmuhr, des Stadtschreibers Heinlein zu Wassertrüdingen etc., besonders aber der Markgraf Georg Friedrich um Aufnahme zweier Söhne des Mundkochs Solditz. Dieser war vom Markgrafen Georg aus Ungarn nach Ansbach berufen worden, diente dann auch der Wittwe Georgs „gegen geringen Lohn“ und starb arm, acht Kinder hinterlassend. Die Schule war fortwährend in keinem guten Stande. Daher befahl unser Abt, daß nach der von ihm angeordneten Prüfung und Visitation am 15. Okt. 1555 „den Schülern recht scharf der Text gelesen werden sollte.“ Demzufolge wurde den Schülern Folgendes vorgelesen: „Ihre Eltern und andere günstige Herren hätten sie in die Schule gebracht und der Herr Abt und das Kloster hätten nicht geringe Kosten auf sie verwendet, um Leute zu erziehen, welche in Kirchen und weltlichen Regimenten möchten nützlich sein. Sein Gnaden (unser Abt) habe das jetzt gehaltene Examen fürnehmen lassen, weil sein Gnaden erfahren, daß der meiste Theil unter ihnen nicht bedächten, warum sie hier unterhalten werden, nichts studirten und sich so erzeigten, als ob sie allein Essens und Trinkens halben da wären, dazu Büberei treiben. Es werde wenig ehrbare Zucht bei ihnen gespürt. Wenige befleißigen sich einiger Gottesfurcht. Der Mehrtheil ganz roh und gottlos fragt weder nach Gottes Wort, noch nach dem heiligen Sakrament. Daher würden sie jetzt von wegen des gnädigen Herrn von Haylsbronn vermahnt: Erstlich sich allesammt [480] zu befleißen, Christi Lehren zu folgen, in der Kirche Gottes Wort fleißig zu hören, mit inniger Andacht die Psalmen und geistlichen Lieder zu singen. Ferner in der Schule züchtig und fleißig ihren Catechismum und Anderes zu lernen, ihre Scholia und Argumenta fein in ein Büchlein zu schreiben, partes orationis, declinationes, conjugationes, syntax etc. zu lernen. Wöchentlich soll Einer der Ältesten mit den Kleineren repetiren. Letzlich spürt man, daß sowohl die Großen als auch die Kleinen nicht wohl zwei Worte lateinisch antworten können, welches allein aus Dem erfolgt, daß Keiner sich Lateinischredens befleißt und für und für, wie die Roßbuben, deutsch miteinander reden. Hinfüro sollen die, welche also deutsch reden, den Esel, der sonderlich dazu gemacht werden soll, ihm selbst zu Schanden tragen und dazu vom Herrn Magister gestraft werden. Wird bei Einem Unfleiß und Ungeschicklichkeit, wie jetzt in diesem Examen wieder gefunden, der soll wissen, daß ihm der Weg, da er hergekommen, wieder gewiesen wird. Wer Fleiß fürwendet, kann ein gelehrter Doctor, Pfarrer, Schulmeister, eines Fürsten Kanzler oder Rath werden, wie ein Sprichwort sagt: Studirst du wohl, so steckt man dich bratner Hühner voll; studirst du übel, so mußt du mit der Sau über den Kübel. Drum lasse sich ein Jeglicher dieses Examen eine Warnung sein. Man soll Brot nicht den Kindern nehmen und vor die Hunde werfen und Perlen vor die Säue, noch auch den Honig den Bienen entziehen und Wespen geben. So Einer nicht studiren will, der wird relegirt. Welcher aber fleißig sein und das nächstemal das beste Scriptum machen wird, dem wird mein gnädiger Herr (der Abt) etwas zum Besten schenken.“ Sechs Monate vor diesem Examen war der Magister Michael Preu aus Weißenburg als Schulmeister in Heilsbronn eingetreten. Er hatte in diesen sechs Monaten den betrübenden Stand der Schule kennen gelernt, und ohne Zweifel ließ auf seinen Betrieb unser Abt den obigen Visitationsbescheid verabfassen und publiziren. Die Erfahrung hat auch hier, wie überall, gelehrt, daß eine Schule nicht durch dergleichen Publikationen, sondern lediglich durch die Persönlichkeit des Lehrers belebt und [481] reformirt wird. Preu war wohlgesinnt; dennoch gelang es ihm nicht, wie wir beim letzten Abt sehen werden, die Schule nachhaltig zu heben, ob er gleich diese 21 Jahre lang leitete. Nur während seiner ersten beiden Amtsjahre trat eine vorübergehende Besserung ein. In diesen beiden Jahren stieg die Zahl der Zöglinge auf 34. Einige derselben wurden beim Examen als reif für die Universität befunden; Einige dagegen als untauglich von der Schule entfernt. Es ist schon oben bemerkt worden, daß von den Zöglingen der Schopper’schen Schule die Meisten nicht Theologie studirten und daß nur selten Einer Mönch wurde.

Onolzbachischerseits fuhr man fort, Rechnungsstellung zu fordern. Allein auch Schörner fuhr fort in seiner Weigerung. Unterm 24. Januar 1558 antwortete er: „Ein hiesiger Abt sei einzig und allein seinem Konvent Rechnung zu stellen schuldig, was er auch bisher alljährlich zur Zufriedenheit des Konvents gethan habe. Dem Markgrafen als Schutzherrn des Klosters gebühre es, dieses Privilegium zu respektiren.“ Darauf wies der Markgraf den Abt abermals an, ohne weitere Eingelenke vor ihm und seinen Räthen am 13. Februar zu erscheinen und Rechnung zu legen, wozu er sich schriftlich verbindlich gemacht habe. Es erfolgte eine abermalige Weigerung und zugleich auch von Seite des Priors und sämmtlicher Konventualen, welche dem Markgrafen vorstellten: „E. F. G. Voreltern, ja E. F. G. Vater und Markgraf Albrecht, haben dem Kloster, als es sich unter deren Erbschutz begab, versprochen, das Kloster bei seinen Privilegien zu lassen; eben so E. F. G. Räthe von Westernach, Tettelbach und Junius, welche auf Begehren E. F. G. Frau Mutter, als Obervormünderin, hier waren, als wir unsern Habit ablegten und angelobten, der Privatmesse und Anrufung der Heiligen zu entsagen, dagegen die brandenburgische Kirchenordnung anzunehmen. Wir fügten uns, da man uns keine Bedenkzeit ließ, hoffend, daß man uns bei unsern Privilegien lassen werde. Nun berichtet uns aber unser Prälat, daß E. F. G. diesen Privilegien entgegen, ihm auferlegt haben, zu Onolzbach Rechnung zu thun. Dieses that aber noch niemals ein Abt, sondern Jeder that es nur vor [482] seinem Konvent, und auch unser Prälat hat es alljährlich zu unserer Zufriedenheit gethan. Wäre er untreu mit den Klostergütern umgegangen, so würden wir uns beklagt haben. Thäte er Rechnung, so wäre er ein markgräflicher Kastner und kein Prälat, das Kloster wäre aller Gewalt und Privilegien beraubt. Wir bitten daher, von dieser Neuerung abzustehen und uns unsere Lebenszeit, die nicht mehr viel sein möchte, weil wir nichts als victum et amictum davon haben, bei unsern Privilegien zu lassen. Bitten um Antwort. E. F. G. unterthänige Kapläne: Georg Artopäus (Beck), Prior, und der ganze Konvent. Heilsbronn, 11. Febr. 1558.“ Schon am 14. Febr. antwortete Georg Friedrich aus Neustadt: „Euer Abt hat kraft seiner schriftlichen Obligation und geleisteten Juraments uns Rechnung zu stellen gelobt. Wir tragen daher ob eures unzeitigen und ungebührlichen Schreibens besonders ungnädiges Mißfallen und befehlen euch hiermit, ihr wollet euch hinfüro dergleichen Schreiben gegen uns gänzlich enthalten. Wenn frühere Äbte der Herrschaft nicht schuldige Rechnung gethan haben, insonderheit nicht uns und unserem Vetter, Herrn Albrecht, so unterblieb es lediglich wegen der Kriegsläufte. Da aber nach Herrn Markgrafen Albrechts Tod das Kloster allein uns zuständig und zugehörig ist, so wollen wir genau erfahren, wie man dem Kloster vorgestanden und gehaust hat. Es bleibt bei unserem Beschlusse, den wir eurem Abt schriftlich und mündlich eröffnet haben. Sollte er sich gleichwohl widersetzen, so müßten wir andere Mittel ergreifen.“ Abt und Konvent, zur Zeit noch nicht eingeschüchtert, fuhren fort, zusammen zu halten und ließen den zur Rechnungsablage bestimmten Termin, 13. Februar, vorübergehen. Am 21. schrieb unser Abt an den Markgrafen: „Ich werde zwischen Ostern und Pfingsten, wie gewöhnlich, vor meinem Konvent Rechnung ablegen, und E. F. G. mögen ihre Räthe hieher senden, um der Abhör beizuwohnen. Die Rechnungsablage vor meinem Konvent fordert meine Ordensregel; ein anderes Verfahren würde mir Strafe vom Visitator und Exkommunikation zuziehen. Ich bitte daher wiederholt, mich und meine nur noch wenigen Konventualen für unsere [483] kurze Lebenszeit dabei zu lassen und unsern Mißgönnern kein Gehör zu geben.“ Schon am folgenden Tage reskribirte der Markgraf: „Euer Ausbleiben gereicht uns zu ungnädigem Mißfallen; eben so auch eure nichtigen Ausflüchte. Wir werden nicht mehr länger zusehen und unsere Räthe nicht zur Rechnungsabhör nach Heilsbronn schicken. Exkommunikation durch euren Visitator habt ihr nicht zu fürchten, kraft des jüngsten augsburger Reichstagsabschiedes und des Religionsfriedens. Ihr habt euch nun künftigen Freitag den 25. Februar zur Abhör einzufinden. Wo nicht, so müssen wir andere Mittel ergreifen.“ Im Kloster, wo man noch immer zusammenhielt, wurde beschlossen, auch dieser Terminsbestimmung keine Folge zu leisten; doch sollte der Abt in den ersten Tagen nach Ansbach reisen, um durch mündliches Benehmen mit dem Markgrafen zu erwirken, was bisher auf schriftlichem Wege nicht erwirkt wurde. Allein das mündliche Benehmen hatte nicht den gewünschten Erfolg. Der Abt wurde vom Markgrafen so ungnädig und mit solchen Drohungen entlassen, daß er sich in Heilsbronn nicht mehr sicher glaubte. Er begab sich daher, mit Zustimmung seines Konvents, nach Nürnberg, wo ihn der Arm des Markgrafen nicht erreichen konnte. In Folge dessen schrieb der Markgraf unterm 2. April an Prior, Konvent und Richter: „Ob der Abt mit ihrem Wissen Heilsbronn verlassen habe und auf wie lange?“ Zugleich schärfte er ihnen ein, in Abwesenheit des Abts auf die Einkünfte des Klosters zu sehen. Die Antwort erfolgte schon am folgenden Tage und lautete: „Der Abt hat sich nach seiner Rückkehr von Onolzbach dahin geäußert: E. F. G. hätten sich auf Anstiften seiner Mißgönner so ungnädig gegen ihn erzeigt und ihn dermassen bedroht, daß er sich in Heilsbronn nicht mehr sicher glaubte. Auch hätten E. F. G. geäußert, daß E. F. G. unser Aller hier nicht bedürfe. Er hat sich daher aus Furcht und mit unser Aller Wissen vom Kloster entfernt, jedoch versichert, sogleich zurückzukehren, wenn E. F. G. ihn sicher stellen würden, so daß er nichts zu befahren hätte. Wir bitten daher um diese Sicherstellung, nach deren Gewährung der Abt sogleich zurückkehren wird. Auch bitten wir, [484] unsere Privilegien aufrecht zu erhalten und unsern Mißgönnern kein Gehör zu schenken.“ Schon nach zwei Tagen gab der Markgraf folgenden Bescheid: „Wir wollen unsere Ungnade fallen lassen, wenn der Abt am 18. April hier in Onolzbach seine Rechnung stellt, wenn er und ihr uns gehorsam seid, wie ihr es uns versprochen habt.“ Zugleich verlangte der Markgraf Abschrift von der letzten Rechnung, welche der Abt dem Konvent gestellt hatte. Nach Einlauf dieses Bescheids schrieben der Prior und und Subprior an den Abt nach Nürnberg: „Nachdem der Markgraf euch sicher gestellt hat, so könnt ihr ohne Gefahr zurückkehren. Längeres Ausbleiben würde Verdacht erregen und den Markgrafen zu Schritten veranlassen, die er sich außerdem nicht erlaubt haben würde.“ Da der Abt während seines Aufenthalts in Nürnberg zwei schöne Pferde gekauft und die Zahlung dafür und andere Zahlungen dem Prior aufgetragen hatte, so hieß es weiter: „Wir wissen keinen Rath, diese Zahlungen zu leisten, bitten euch daher, zurückzukehren und selbst Rath zu schaffen. Aber am Besten wäre gewesen, das Kloster nicht zu verlassen und die Pferde nicht zu kaufen, da andere Ausgaben nöthiger sind.“ In Folge dieses Briefes kehrte Schörner nach Heilsbronn zurück. Zwei Tage vor dem ihm zur Rechnungsablage gestellten Termin ließ er durch den Prior und Konvent an den Markgrafen schreiben: „Unser Abt kann übermorgen nicht in Onolzbach erscheinen, da er wegen seiner Abwesenheit in Nürnberg und anderer Hindernisse seine Rechnung nicht fertigen konnte. E. F. G. verlangen von unserem Prälaten Abschrift von seiner letzten uns vorgelegten Rechnung. Wir bitten, ihm und uns dieses zu erlassen.“ Zwei Tage darauf antwortete der Markgraf: „Heute hätte euer Abt zur Rechnungsabhör erscheinen sollen; er erschien aber nicht. Es ist daher unser Befehl, daß er morgen früh mit seiner Rechnung hier erscheine. Auf Vorlage der Abschrift seiner letzten Rechnung bestehen wir. Er braucht sich wohl nicht zu scheuen, uns seine Rechnung zu eröffnen, da ihr ihn mehrmals seines guten und nützlichen Haushaltens wegen gegen uns gerühmt habt.“ Auch durch diesen Befehl ließ sich der Abt nicht einschüchtern; wohl [485] aber der Prior und sein Konvent, welche ihren Sinn änderten und nunmehr in den Abt drangen, sich folgenden Tages mit der Rechnung nach Ansbach zu begeben. So hatte denn der Abt jetzt Alles gegen sich. Er sann nun darauf, auch seinen Konventualen, die ihn im Stich gelassen, einen Streich zu spielen. Er gab sich den Schein, ihrem Andringen zu entsprechen und reiste, wenn auch nicht gleich am folgenden Morgen, doch Tags darauf von Heilsbronn ab, vorgeblich nach Onolzbach; allein vor dem Thore bog er rechts ab und fuhr nach Nürnberg in den dortigen heilsbronner Hof. Seine Konventualen waren höchst aufgebracht über diese Täuschung, um so mehr, da ihnen durch sein Entweichen gleich am folgenden Tage eine Verlegenheit bereitet wurde. An diesem Tage sollte einer Frau Namens Schuh zu Flachslanden ein Darlehen von 300 fl. heimgezahlt werden. Da aber Schörner kein Geld zurückgelassen hatte, auch keine Anweisung, wo man das Geld entnehmen konnte, so wurde noch desselbigen Tages ein Expresser nach Nürnberg gesendet mit der Bitte, durch den Expressen 300 fl. zu schicken, um Schimpf und und Schaden zu vermeiden. Zugleich wurden ihm die Fragen gestellt: „Warum er sie getäuscht, ohne ihr Wissen und Willen nach Nürnberg und nicht nach Onolzbach gegangen sei? ob er wieder nach Heilsbronn zurückzukehren gesonnen sei, oder nicht? ob er, wie verlaute, einen ledernen Gurt mit einer großen Anzahl von Goldstücken, dazu seine Rechnung mitgenommen und aus des Kornschreibers Register einige Blätter gerissen habe? er möge doch an die nachtheiligen Folgen seines Thuns für sich und das Kloster und die Unterthanen denken und zurückkehren.“ Schörner antwortete durch den Boten: „Würdige liebe Fratres. Ich will euch nicht bergen, daß ich das Geld dem Richter habe geben wollen, der hat es aber nicht nehmen wollen. Davon habe ich gezahlt: 40 fl. dem, der die Hecke gemacht hat, 200 fl. dem Abt in Schwarzach für Wein etc.; 100 fl. hat mein Schreiber nach Nürnberg überantwortet. Nach Onolzbach bin ich nicht gegangen, weil sich Keiner unterschrieben hat. Ich muß mich laut anliegender ärztlicher Zeugnisse von drei Doktoren hier kuriren lassen, [486] wie ich auch Andere hier kuriren ließ. Ich sehe, man will mich nicht mehr; daher will ich resigniren. Die herausgerissenen Blätter sind alle vorhanden; sie wurden herausgerissen, weil sie irrig waren. Es sucht Mancher einen Schalk, und hat ihn im Busen. Meine Rechnung habe ich mitgenommen, um sie bis Pfingsten zu vollenden. Wollt ihr mir mein Bett, das ich mir ausgebeten, und den Nachtstuhl nicht gönnen? Hiermit Gott befohlen. Statim geschrieben und nicht überlesen. Friedrich Schörner, Abt zu Heilsbronn.“ Auf Grund dieses Briefes schrieben Prior, Konvent und Richter an den Markgrafen: „Wir haben dem Abt gerathen, an dem bestimmten Tage zur Rechnungsabhör nach Onolzbach zu gehen. Er reiste zwar ab, allein einen Tag später und ging nicht, wie wir meinten, nach Onolzbach, sondern nach Nürnberg, angeblich um sich kuriren zu lassen. Wir bitten nun um Rath, was weiter zu thun ist.“ Umgehend antwortete der Markgraf: „Das Thor ist wohl zu verwahren, damit der Abt nicht wieder in das Kloster zurückkehren, die Böden in Nürnberg sind, nach Veränderung der Schlösser, zu versperren, damit er kein Getreide verkaufen kann. Die Vögte sind anzuweisen, ihm nichts verabfolgen zu lassen. Endlich ist anzuzeigen, was er an Kleinodien und Silber weggeschafft hat.“ Prior, Konvent und Richter erstatteten den verlangten Anzeigebericht, versprachen, Obigem nachzukommen, stellten jedoch dem Markgrafen vor, es sei besser, dem Abt die Rückkehr zu gestatten, da er auswärts größere Unruhe anrichten könne, als im Kloster. Mittlerweile arbeitete Schörner in Nürnberg an seiner Rechnung. Dazu hatte er die Nebenrechnung von seiner Probstei Neuhof nöthig. In seinem Requisitionsschreiben an seinen dortigen Vogt Ramsteck gab er dem Markgrafen einen Seitenhieb, indem er erklärte: „Laß dich nicht anfechten, daß Markgraf Georg Friedrich sich eindrängt. Qui se ipsum ingerit, pro suspecto habeatur. Es ist weder Fürst, Prior, Bursner noch Richter dabei gewesen, da ich zu einem Abt elegirt worden bin. Kein Fürst zu Onolzbach hat Äbte zu setzen oder zu entsetzen, wiewohl man sich solches zu thun unterstanden hat. Man sagt, der Bischof von Würzburg sei erschossen (s. Beitr. [487] S. 173), der Abt zu Lankheim gefangen. Ist es wahr, so beiß ich die Nüsse nicht; es sind Grübelnüsse.“ Schörner hatte seltsame Reden fallen lassen, so daß Prior und Konvent ihn für ihren und des Klosters gefährlichsten Feind hielten, von dem sie Schlimmeres zu fürchten hätten, als vom Markgrafen. Daß sie den Markgrafen fürchteten und auch alle Ursache dazu hatten, haben wir gesehen. Gleichwohl kamen sie nun dahin, sich ihm in die Arme zu werfen mit der Bitte, gegen ihren eigenen Abt einzuschreiten und ihnen gegen denselben Beistand zu leisten.

So mißlich stand die Sache, als der Abt von Ebrach vermittelnd eintrat, veranlaßt durch Schörner, der von Nürnberg aus den Abt in Ebrach besucht und für sich gewonnen hatte. Unterm 5. Mai schrieb der Abt von Ebrach nach Heilsbronn: „Er habe mit Betrübniß von den dortigen Zerwürfnissen gehört und erbiete sich, als Visitator, die ärgerliche und nachtheilige Uneinigkeit, über die man ihm berichten möge, beizulegen.“ Prior und Konvent berichteten hierauf: „Unser Abt entzweite sich beim Schlaftrunk in Onolzbach mit dem Markgrafen und ging, den Groll desselben fürchtend, nach Nürnberg. Der Markgraf versprach jedoch, alle Ungnade fallen zu lassen, wenn der Abt Rechnung ablegen würde. Hierauf kehrte der Abt nach Heilsbronn zurück, versprach uns, zur Rechnungsstellung nach Onolzbach zu gehen, that es aber nicht, sondern ging nach Nürnberg, anstatt nach Onolzbach. Er nahm unsere Saalbücher etc. mit, deren Auslieferung er uns verweigert, vorgebend, sie seien sein Eigenthum. Er hört auf Niemand, folgt nur seinem eigenen Kopf und will resigniren. Wir bitten, uns zu rathen, was wir thun sollen, um aus dem Handel zu kommen, unsere Saalbücher wieder zu erlangen und unsere Privilegien zu wahren.“ Schon am 9. Mai antwortete der Abt von Ebrach, und zwar von Nürnberg aus, wohin er sich zur Rücksprache mit Schörner begeben hatte. Er schrieb: „Euer Abt behauptet fortwährend, mit eurem Wissen und Willen wegen seiner Krankheit Heilsbronn verlassen zu haben. Die Saalbücher etc., erklärt er, werde er nach gemachtem Gebrauche euch zustellen; er wolle über seine Verwaltung ehrlich [488] Rechnung ablegen; alle seine bisherigen Schritte habe er bloß zum Nutzen des Klosters und zur Aufrechthaltung der Klosterprivilegien gethan. Übrigens sei er bereit zu resigniren, wenn man ihm das Zugesagte oder das Amt Nördlingen geben würde.“ Hierauf erklärten Prior und Konvent unterm 13. Mai dem Abt von Ebrach, welcher noch in Nürnberg weilte: „Unser Abt hat nicht mit unserem Vorwissen gehandelt, sondern nur nach seinem eigenen hartnäckigen Kopf. Alles, was er uns anvertraut hat, war, daß das Kloster 12,000 fl. Einkünfte habe. Wenn er bloß seiner Gesundheit wegen nach Nürnberg gegangen ist, warum hat er so viele Bücher und Pferde mitgenommen? warum auch so viel Geld, daß wir fast keines zurückbehalten haben? Warum hat er die Bücher bis heute noch nicht zurückgegeben und noch nicht Rechnung gethan? Das Amt Nördlingen kann er nicht bekommen, sonst würde jeder Abt nach drei bis vier Jahren resigniren und dann ein Gleiches begehren.“ Der Abt von Ebrach, noch immer in Nürnberg weilend, antwortete am 18. Mai: „Verurtheilt euren Abt nicht, ohne ihn erst zu hören und Rechnung thun zu lassen. Bisher sind bei uns, als Visitator, über ihn keine Klagen vorgebracht worden; im Gegentheil haben wir uns des glücklichen Zustandes eures Klosters gefreut. Ihr gebt ein schlimmes Exempel, indem ihr euren Abt entfernt, angeblich wegen seines hartnäckigen Kopfes. Hört ihn erst, da er fortwährend behauptet, bloß zu des Klosters Nutzen die Administration geführt zu haben.“ Schörner ließ sich endlich durch den vermittelnden Abt zur Rückkehr bewegen. Am 23. Mai schrieb er an den Prior: „Man möge ihm Pferde nach Nürnberg schicken, er sei bereit, nach Heilsbronn zurückzukehren.“ Nach erhaltenem sicherem Geleit erbot er sich, vor dem Markgrafen Rechnung abzulegen und sich zu rechtfertigen.

So erschienen denn auf Ladung am 20. Juni in Onolzbach unser Abt, der Prior Beck, der Subprior und Kornschreiber Wunder und der Richter Weikersreuter bei der Rechnungsablage in Gegenwart des markgräflichen Hausvogts Asmus von Eib und des Kammermeisters Purkel. Die Verhandlungen über die [489] Rechnung währten Tage lang, und das Ergebniß war für den Abt kein ungünstiges. Allein der Abt sollte nicht nur Rechnung ablegen, er sollte sich auch wegen seines übrigen Verhaltens rechtfertigen. Zu diesem Akt wurde Termin auf den 14. Juli anberaumt. An diesem Tage versammelte der Markgraf seinen ganzen Rath um sich und berief vor denselben unsern Abt nebst dem Prior und dem Kornschreiber. Der Statthalter von Knöring führte das Wort. Das Nähere über die unerquickliche Prozedur, über die würdelose Haltung sowohl der Inquisitoren als auch des Inquisiten ist in den Beitr. S. 179 und 180 mitgetheilt worden.[4] Der Markgraf bewilligte dem removirten Abt seinen Ruhegehalt aus der Klosterkasse. Von einer Zustimmung, Mitunterschrift und Siegelung Seitens des Konvents war keine Rede. Eben so wenig von einer Abtswahl in sonstiger Weise unter Leitung der Äbte von Ebrach, Lankheim und Bildhausen, welche gänzlich ignorirt wurden. Der Markgraf kam am folgenden Tage mit seinen Räthen nach Heilsbronn, wählte aus den sieben noch vorhandenen Klösterlingen den Prior Beck zum Abt und begründete dieses Verfahren aus eigener Machtvollkommenheit durch den augsburger Religionsfrieden und Reichsabschied von 1555. Das Jahrbuch gibt über die weitern Schicksale des removirten Abts keine Nachricht. Ohne Zweifel blieb er nach wie vor ein Lebemann. Als solchen charakterisirt er sich selbst in seiner Korrespondenz mit seinem Arzt Georg Vorster in Nürnberg, dem er am 9. Dez. 1556 u. A. schrieb: „Als wir euren Rath befolgt und uns mäßiglich gehalten, befinden wir uns nun Gottlob besser und gedenken, daß diese unsere Krankheit keine andere Ursache habe, denn allein diese, daß wir euch und Andern zu Gefallen so viel getrunken. Hab also müssen per podagram verzehrt und digerirt werden. Sein demnach des Vorhabens, solches hinfüro nicht mehr zu thun, sondern uns gegebenem Rath nach mäßiglich zu halten. Da aber euch sonst gern noch einmal des Kupendriums oder Randersackerers gelüstet, mögen dieselben zu derselben Gelegenheit [490] allhier kommen und gute Herren mitbringen; dann soll solcher, nachdem wir dessen noch ein ganzes Faß voll haben, gutwillig mitgetheilt werden.“ Im folgenden Jahr schrieb er an denselben Arzt: „Die verordnete Purganz habe ihn zwar gereinigt, aber aller Lust zu Speise und Trank beraubt, was er um so mehr bedauere, da er herrschaftliche Gastung erwarte, wobei er dann nicht mithalten könne; er bitte daher um eine Arznei, die den Magen wieder einrichte.“ In den mitgetheilten Schriftstücken Schörners und Georg Friedrichs zeichnen Beide selbst ihre Charakterbilder. Nicht vortheilhaft erscheint uns das Bild des Abts; aber eben so unvortheilhaft das des Markgrafen, oder vielmehr seiner Räthe, die an seiner Stelle die Feder führten; denn der Markgraf war damals erst 17 bis 18 Jahre alt.

Während der Regierung Schörners kam das Pfarrpatronat von Petersaurach an das Kloster, eine der letzten Acquisitionen des Klosters, wenn man es so nennen darf; denn von einer Erwerbung durch Schenkung oder Kauf, wie ehedem, war nicht mehr die Rede: das Patronat wurde vom Markgrafen dem Kloster als Äquivalent zugewiesen. Der Sachverhalt dabei war folgender: Das St. Gumbertusstift, bisher Patron von Petersaurach, hatte vom Kloster Heilsbronn ein Darlehen von 200 fl. empfangen und dafür dem Kloster bis zur Heimzahlung ein Haus in Onolzbach verpfändet. Man beabsichtigte nun von Seite Onolzbachs, das Haus wieder einzulösen und einem Schulmeister an der Lateinschule zur Wohnung einzuräumen. Um aber das Darlehen nicht an das Kloster zurückzahlen zu müssen, beschloß man, diesem als Äquivalent das Patronat von Petersaurach zu überlassen. Das Dokument vom 11. April 1556 über die Abtretung lautete: „Wir Georg Friedrich, Markgraf etc. Nachdem Abt Friedrich, auch Prior und Konvent unseres Klosters zu Heilsbronn von dem Kapitel zu St. Gumbertus allhie pfandweis einen Hof, so gegen dem bamberger Gäßlein neben einem andern Hof gemeldts Stifts Kirche allhie am Kornmarkt gelegen und gemeldtem Kloster auch zugehörig, gehabt, und man nun solchs Hofs zu einer Behausung für einen Schulmeister allhie nothdürftig gewesen [491] und dem Stift St. Gumbertus das jus patronatus an der Pfarr zu Petersaurach zugehört, die Sach aber durch unsere Statthalter, Regenten und Räthe zwischen dem Kloster und Stift dahin verglichen ist, daß das Kloster Heilsbronn auf die gehabte Pfandgerechtigkeit und Pfandsumme, welche sie an den Hof gehabt, verzichtet und zu einer Schulmeisterwohnung abtritt, wogegen das Stift dem Kloster das jus patronatus der Pfarr Petersaurach überläßt: so wird diese Auswechselung von Uns hiermit bewilligt. Doch soll jeder Pfarrer zu Petersaurach dem Kapitel jährlich vier Pfund reichen, wie zuvor. Zu Urkund ist dieser Brief in zwei gleichlautenden Schriften jedem Theil mit unserem Siegel zugestellt worden. Gegeben, Onolzbach. Georg Friedrich, M. z. B. manu propria.“ Gleichzeitig schrieb der Dechant des Gumbertusstifts, Wilh. Tettelpach, an unsern Abt: „Die Urkunde über das Petersauracher Patronat wird, sobald sie sich vorfindet, an das Kloster ausgeliefert werden.“ In demselben Briefe bat der Dechant den Abt, „den zwar untüchtigen, aber kranken damaligen Pfarrer Stigler noch ein halbes Jahr lang in Petersaurach zu lassen.“ Das Thun und Treiben des Pfarrers war aber so anstößig, daß dieser Fürbitte nicht entsprochen werden konnte, wie Absch. VI, 2 berichtet werden wird. Wie der Pfarrer, so war auch das an das Kloster extradirte Pfarrhaus übel qualifizirt; in den Verhandlungen heißt es: „Das Pfarrhaus ist so erbärmlich, daß kein ordentlicher Pfarrherr darin wohnen mag.“ Unser Abt erbot sich, ein neues Pfarrhaus zu bauen und einen tauglicheren Pfarrer anzustellen. Letzteres geschah noch vor Ausgang des Jahres.


  1. Vgl. Stillfried S. 47.
  2. Vgl. Stillfried S. 31.
  3. Vgl. Stillfried S[.] 25.
  4. Vgl. Stillfried S. 33.


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Der 34. Abt Georg Beck »
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