Geschichte von Kloster Heilsbronn/Pfarrei Merkendorf

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10. Merkendorf.

Bei der Rundschau in dieser Gemeinde begegnen wir einer recht erfreulichen reformatorischen Bewegung, die aber, wie ein leuchtendes Meteor, schnell vorüberging, so daß auch hier das religiös–sittliche Leben im ganzen Reformationsjahrhundert auf derselben tiefen Stufe, wie in allen übrigen Klosterpfarreien, erscheint. Auch hier wurde, wie auf dem Klostergebiete überhaupt, die Reformation oktroyirt und ohne Widerrede angenommen. Der Abt Greulich berichtet: „Die zu Merkendorf haben die neue Kirchenordnung gern angenommen und sich gehorsamlich an sie gehalten.“ Merkendorf hatte zwar längst eine eigene Kirche, aber bis 1481 keinen eigenen Pfarrer; es wurde von Eschenbach aus pastorirt. Nachdem es aber im Laufe der Zeit ganz heilsbronnisch geworden war, suchten die Äbte auch das Pfarrpatronat zu acquiriren, und erhielten es auch, wie im VII. Abschnitt berichtet werden wird.

Der Pfarrer, zu dessen Zeit die Reformation dort eingeführt wurde, hieß Matthias Pauer. Er verehelichte sich und machte 1539 zu Gunsten seiner Frau ein Testament, verfaßt in der unteren Stube des (1648 abgebrannten) Probsthofes. Als Zeugen waren anwesend: von Heilsbronn der Richter Hartung, der Kornschreiber Sebast. Wagner (nachmals Abt), des Abts Schopper Sekretär Sturm, des Abts Barbier Zellinger; von Merkendorf der heilsbronnische Vogt Steinmetz und die beiden Bürgermeister. Der Testator setzte seine Frau Margaretha, geborene Doplerin, die ihm bisher, sonderlich in seinen Krankheiten, alles Gute erwiesen habe, zur unumschränkten Universalerbin ein. Sein Amtsnachfolger war G. Fabricius, den wir oben als Pfarrer in Großhaslach kennen gelernt haben. Er bat den Abt und die Räthe des minderjährigen Markgrafen um Besserung seines kärglichen Einkommens, wurde nicht berücksichtigt und zog daher mit Weib und Kindern bald wieder weg, sehr ehrenvoll verabschiedet. Nur [47] mit Mühe fand man für die kärgliche Stelle einen Geistlichen, Leonh. Silv. Scharpfenecker. Dieser machte sich aber (1544) bald nach seinem Aufzuge „unwissentlich“ davon, was seine Frau in Heilsbronn anzeigte mit dem Betheuern, daß er ohne ihr Wissen sich entfernt habe. Nach seiner Entfernung wollten seine Stiefkinder seine Habe zu ihren Handen nehmen und aus dem Flecken führen. Die Mutter bat in Heilsbronn, dieses zu verhindern, damit sie nicht gar um das Ihrige komme. Darauf erhielt der Vogt von Heilsbronn aus den Befehl, Hab und Gut des Entwichenen zu inventarisiren, an Niemand etwas davon folgen zu lassen, um damit, so weit es reiche, die Schulden des Entwichenen zu tilgen und sein Weib zu befriedigen; stelle er sich nicht wieder, so wolle man den Merkendorfern nicht abschlagen, einen andern Pfarrer ihres Gefallens anzunehmen. Von den Stiefsöhnen war Einer Predikant in Heideck, ein Anderer in Windsbach.

Auf den Entwichenen folgten in den zwölf Jahren von 1544 bis 56 nacheinander zwei Pfarrer, deren Verhalten großes Ärgerniß gab. Daher gegen Beide, und zugleich gegen die damaligen gleichqualifizirten Vögte, stets Beschwerden der Gemeinde und stetes Einschreiten der Äbte. In Auftrag des Abts Wirsing schrieb der Richter Hartung i. J. 1550 an den Vogt Gutzer in Merkendorf: „Sein Gnaden (der Abt) werden berichtet, wie ihr mit den Förstern in Saus und Braus lebt, schier täglich in den Wirthshäusern zecht und ein so unordentliches Leben führt, daß die Nachbarn, denen ihr zum Vorbild gesetzt seid, keinen Gefallen haben und auch von den vorigen Vögten nie gesehen worden. Auch habt ihr in des Klosters Haus und Hof mit Weib, Gesinde und Kindern einen unchristlichen und schändlichen Wandel geführt etc.“ Dann folgt ernste Drohung, auch gegen die Förster, welche die Wälder erbärmlich erösen ließen und täglich in den Wirthshäusern schlemmten und prassten. Gleichzeitig schritt der Abt gegen den Pfarrer Sig. Rummel ein, welcher einen Seiler, seinen Schwager, in Merkendorf einzuschmuggeln suchte. Dann wurde er von den Sechsern, vom Rath und von der Gemeinde zugleich verklagt, „weil er eine in einer Grenzstreitigkeit von den [48] Sechsern diktirte Strafe nicht zahle, wider alten Brauch Vieh in seinem Hause halte, sein Haus voll Heu und Stroh stecke und doch keine Grundstücke habe, die Kirche ungebührlich zum Dreschen gebrauche, junges unvorsichtiges Gesinde in seinem engen Hause habe, durch welches leicht Feuer auskommen könne; redeten sie dagegen, so schimpfe er sie auf dem Predigtstuhl; stehe er nicht ab, so wollten sie einen andern Pfarrer.“ Zugleich beschwerten sie sich über den Vogt, und zwar mündlich bei Gelegenheit einer Anwesenheit des Abts und in Gegenwart des Pfarrers und des Vogts. Der Abt entschied gegen die beiden Angeklagten. Der Pfarrer versprach, sich zu fügen. Der Vogt eröffnete in Gegenwart seiner Ankläger dem Abt: „Etliche in der Gemeinde haben sich verbunden, einen andern Pfarrer, Vogt und Förster zu wählen.“ Der Abt rügte dieses aufrührerische Gebahren. Der Pfarrer und der Vogt blieben wie sie waren und wurden daher Beide entlassen. Der nachfolgende Pfarrer Stephan Maier und der nachfolgende Vogt Kneupel lagen einander stets in den Haaren. Der Pfarrer erhielt vom Abt einen derben Verweis „wegen seines notorischen Volltrinkens, Spielens, Kugelns, Pritschens und Herumtreibens außer dem Flecken Tage und Nächte lang mit Versäumung seines Berufes, was großes Ärgerniß gebe.“ Im Januar 1555 kündigte ihm der Abt Schörner an, bis Walpurgis die Pfarrei zu räumen. Der Pfarrer bat um Frist bis Ende des Jahres, um sich nach einer andern Stelle umsehen zu können, und versprach Besserung. Die Frist wurde ihm gewährt, nachdem er versprochen, des Kirchenamts und der Kinderlehre fleißiger zu warten, überhaupt sich zu bessern. Allein am 21. Nov. zeigten Bürgermeister und Rath an: „sie könnten mit dem Pfarrer nicht auskommen. Der Abt habe verfügt, ihm 10 fl. Aufbesserung ein- für allemal zu geben; diesen Betrag verlange er aber alljährlich. Weiter habe er die Elevation abgeschafft, ohne vorher darüber von der Kanzel zu belehren; daran nehme das Volk Ärgerniß.“ Zugleich klagten sie über den Vogt: „welcher den Schulmeister zum Schreiber angenommen habe, wodurch der Schulunterricht vernachlässigt werde. Weiter verlange der Vogt [49] die Stadtthorschlüssel und wolle, zum Nachtheil für die Stadt, des Nachts keinen Fuhrmann aus- und einlassen. Item nehme der Vogt die Pauken, gehe damit nächtlicherweil auf der Gasse und treibe Muthwillen; thäte dieses ein Anderer, so würde er ihn strafen. Auch verkleinere er den Rath bei den Leuten, zahle ihnen 40 Malter Kalk nicht, verlange, daß ihm jeder Dienstbothe und Gesell bei seinem Ein- und Austritt eine Maas Wein zahle.“ Sechs Wochen darauf (Jan. 1556) kam der Abt zur Baudung nach Merkendorf, gab mündlich über Obiges Bescheid, gebot gebührliches Verhalten in den Wirthshäusern, Nachts Thorsperre und Einhändigung der Schlüssel an den Bürgermeister, Fleiß dem Schullehrer. Fünf Monate später gab er dem Pfarrer Maier seinen Abschied und, den Schullehrer betreffend, unter Strafandrohung den Bescheid: „Wir werden berichtet, daß es trotz unserem Befehl in der Schule, nach wie vor ganz übel zugeht und der Schulmeister seines Dienstes nicht wartet, weshalb schier gar keine Kinder zur Schule gehalten werden, dadurch die Wohlfahrt der Jugend versäumt wird und der christlichen Kirche nicht geringer Abbruch geschieht.“ Auf die drei genannten unwürdigen Geistlichen folgte ein würdiger Steph. Schnizlein (1556–68), später Diakon in Ansbach. Er erhielt aus Klostermitteln 16 fl. und 2 Sra. Korn jährliche Addition (der Schulmeister 25 fl.) Während seiner ersten Amtsjahre scheinen die materiellen Verhältnisse in Merkendorf mißlich gewesen zu sein, da es in einer Vorstellung der Gemeinde an den Abt heißt: „Unser Flecken ist hievor fast in Eggerten gelegen, so daß etliche und schier die besten Behausungen daselbst öde gestanden und nicht bewohnt wurden. Doch hat sich der Flecken in neuerlicher Zeit ein wenig geäuffert, so daß Reisende wieder hier einkehren.“

Nach diesem Einblick in das Thun und Treiben der geistlichen und weltlichen Vorgesetzten richten wir den Blick auf das religiös–sittliche Leben in der Gemeinde überhaupt. Auch hier finden wir in der Reformationszeit wenig Erfreuliches, zeuge der an die Gemeinde ergangenen Erlasse. Der Markgraf Georg hatte 1531 „in Betreff der Thorsperre, des Zusaufens und Gotteslästerns“ [50] nach Merkendorf ein Mandat erlassen, welches aber oft übertreten wurde, so daß es der Abt Schopper im folgenden Jahre aufs Neue einschärfen mußte. Darin hieß es: „Bürger sollen nicht über acht Uhr des Nachts in den Wirthshäusern sitzen und trinken. Auswärtige sollen zur Thorsperrzeit heimgehen. Nach 8 Uhr sollen die Wirthe keinen Wein mehr einschenken, es wäre denn ein ehrlicher fremder Gast, oder bei einer Hochzeit. Die Thorwarte sollen nach Thorsperre Niemanden das Thor öffnen, außer Fuhrleuten und ehrbaren Gästen.“ Der Abt Dürner schrieb 1554 an den Vogt, Bürgermeister und Rath: „Uns ist glaublich angezeigt worden, wie etliche Bürger zu Merkendorf in öffentlichen Sünden und Schanden, Ehebruch, Hurerei, Wucher, unehelicher Beiwohnung und dergleichen Lastern leben. Wir hätten uns versehen, ihr würdet solche Laster abgeschafft haben. Weil wir nun zu unserer jetzigen Würde verordnet sind, so ist unser Befehl, Alle, die in solchen Lastern leben oder verdächtig sind, vor euch zu fordern und zu bestrafen und derselben Keinen, es sei Manns- oder Weibsperson, im Flecken zu dulden.“ Das Mandat hatte keinen Erfolg; daher baten im Winter des folgenden Jahres der Bürgermeister und der neue Vogt den Abt Schörner bei seiner ersten Anwesenheit in Merkendorf: „er möge der ganzen Gemeinde ein Kapitel lesen, da es bisweilen mit Vollsaufen, Gotteslästern und anderer Unzucht übel genug zugehe und des Nachts Jedem das Thor geöffnet werde.“ Der Abt rügte die bezeichneten Laster und verordnete, um denselben zu begegnen: „Alle Sonn- und Feiertage soll um 12 Uhr Mittags geläutet werden und dann der Pfarrer den Katechismus oder die Kinderlehre handeln, damit die Jugend zur Furcht Gottes auferzogen werde.“ Man war während der ganzen Reformationszeit der Ansicht, daß Einprägen des Katechismus und gezwungener Gottesdienstbesuch das religiös–sittliche Volksleben verbessern werde. Die Folgezeit hat gelehrt, daß jene Ansicht irrig war und daß Gottesdienstzwang keinen Segen bringt. Als die erwartete Besserung nicht erfolgte, schrieb der Abt Wunder (1562) an Bürgermeister und Rath: „Noch immer ist bei euch keine Ordnung. [51] Nachdem die Weinglocke bei euch geläutet, zechen noch eure Einwohner in den Wirthshäusern, trotz dem Verbot des im vorigen Jahr verstorbenen Abts, was euch bei euren Nachbarn schimpflich ist. Wir erneuern daher den Befehl, daß nach dem Läuten der Weinglocke kein Einwohner der Stadt in den Wirths- oder andern Häusern zeche und jubilire etc.“

Die Gemeinde Merkendorf hat, diesen Mittheilungen zufolge, durch die Reformation in religiös-sittlicher Hinsicht bis 1562 nicht gewonnen. Dagegen erhielt sie in dieser Periode einen Gewinn durch Erweiterung ihres Umfanges, durch die Einpfarrung von Hirschlach. Wie in der Vorzeit Merkendorf ein Filial von Eschenbach war, so war Hirschlach ein Filial von Ornbau, und zwar noch bis 1545, während in Merkendorf die Reformation längst eingeführt war. Der Gedanke und der Beschluß, auch in Hirschlach die Reformation einzuführen, wurde erst vom 29. Abt Greulich gefaßt und zwar in der Absicht, um das schon in der katholischen Zeit kärgliche, durch die Reformation noch kärglicher gewordene Pfarreinkommen in Merkendorf zu bessern. Der Pfarrer Fabricius war, wie vorhin erwähnt, wegen des geringen Einkommens weggezogen. Eine Bitte, vor der Wiederbesetzung der Stelle das Einkommen aus Klostermitteln auszubessern, beschied der Abt wie folgt: „Das Kloster gibt bereits zum Unterhalt des Pfarrers das Meiste, z. B. außer des Klosters Nutzung jährlich 42 fl. Nun wäre zunächst die Gemeinde schuldig, etwas zu thun, sie ist aber dazu außer Stand.“ Hierauf folgt das Projekt des Abts, die Kirchenstiftung Hirschlach in Anspruch zu nehmen. Um diesen Plan auszuführen, schrieb er vorerst an den Vogt, Bürgermeister und Rath zu Merkendorf: „In Hirschlach wird weder christlich gesungen, noch gepredigt. Es sollen daher aus dem hirschlacher Gotteshaus, welches jährlich 14 fl. Zinsen einnimmt und 145 fl. Kapital hat, jährlich 10 fl. zur Erhaltung eines christlichen Pfarrherrn, und zwar an den zu Merkendorf gezahlt werden, welcher der Gemeinde Hirschlach auf ihr Begehren mit der Taufe und anderer Sakramentreichung gewärtig sein soll. Dieses habt ihr Denen zu Hirschlach zu eröffnen. [52] Sollten sie Beeinträchtigung ihrer Kapelle einwenden, so werden wir ihnen bei unserer Ankunft mündlich Bescheid geben.“ Gleichzeitig schrieb der Abt an die Räthe des minderjährigen Markgrafen: „Nicht weit von Merkendorf liegt ein stattlich Dorf, mit Namen Hirschlach, welches, ein einziges geringes eichstättisches Gütlein ausgenommen, des Klosters Heilsbronn sammt Grund und Boden frei lauter eigen ist. Darin steht ein Kapellein, welches gar zu keinem Kirchendienst gebraucht wird, als daß ungefährlich zweimal im Jahr, insonderheit an der Kirchweih, Vesper und Meß, wie im Papstthum, gehalten werden. An dasselbige Kapellein sind vor der Zeit etliche Äcker und Wiesen geschafft worden, davon es jährlich ungefährlich 14 fl. Einkommen hat, davon die Heiligenpfleger zuvor dem Pfarrherrn und dem Stadtschreiber in Armbaur, weil sie dahin gepfarrt sind, jährlich Rechnung gethan und nichts ausgegeben haben, als was sie dem Pfarrherrn oder dem Stadtschreiber gegeben oder selbst verzehrt haben. Dieweil kein Zweifel ist, daß die gemeldten Geschäfte von gottesfürchtigen Alten zur Erhaltung christlicher Gottesdienste verordnet worden sind und daß wir des Orts auf des Klosters Grund und Boden keiner andern Herrschaft, ausgenommen unseres Herrn Markgrafen hohe und niedere fraischliche Obrigkeit, einige Jurisdiktion zugestehen: so sehen wir nicht für unbillig an, daß die 10 fl. einem frommen Pfarrherrn zu Merkendorf zu seiner Erhaltung zugelegt werden, dagegen er in seiner Pfarrkirche das Wort Gottes lauter und rein predigen, auch andere Sakramente und christliche Kirchenbräuche getreulich handeln soll. Wenn die von Hirschlach nach dem gnädigen Willen Gottes jetzt oder nach dieser Zeit unserer gnädigen Herren Kirchenordnung und rechten Gottesdienst annehmen, – dahin sie Eure Herrlichkeit von Amtswegen, weil sie Alle heilsbronnisch und in markgräflicher Obrigkeit gesessen, zu vermögen schuldig sind – das Evangelium lauter und rein predigen hören, das Abendmahl und christliche Tauf zu Merkendorf, dahin sie eben so nahe als nach Armbaur haben, empfangen wollten: so sollen sie deß Fug und Macht haben. Jeder Pfarrherr soll sich auf ihr Begehren mit Kirchendiensten [53] dermassen gegen sie halten, als wären sie in seine Kirche gepfarrt. Vom Übrigen kann das Kirchlein in gutem Bau erhalten werden. Wir bitten durch den Briefzeiger um euer Gutachten.“ Der eichstättische Pfleger zu Arberg, Leonhard von Gundelsheim, machte Einsprache, da die Zahlung der 10 fl. nach Merkendorf vom Bischof zu Eichstätt und von den Hirschlachern selbst beanstandet werde. Allein der Abt antwortete: „Die Beanstandung von Seite der Hirschlacher beruht auf Eigennutz. Sie sollen künftig nicht mehr nach Gutdünken und ohne Wissen und Einrede ihres Eigenherrn schalten. Wir haben sie deßhalb beschieden, bei unserer nächsten Anwesenheit in Merkendorf vor uns zu erscheinen, um mit ihnen zu verhandeln.“ In Folge dieser bald darauf stattgehabten Verhandlung wurden die Hirschlacher vom Abt angewiesen, fortan jährlich 10 fl. an den Pfarrer in Merkendorf zu zahlen. Aber der Pfarrer wurde nicht angewiesen, Gottesdienste in Hirschlach zu halten, was er auch nicht wohl thun konnte, da er noch keinen zweiten Pfarrer an seiner Seite hatte. Daraus folgte: „die Kapelle zu Hirschlach war nach ihrer Absonderung vom Papstthum (Ornbau) öde und unbesucht mit Predigten, worüber sich die Hirschlacher hoch beschwerten.“ Vorerst beschwerten sie sich abermals über die Zahlung der 10 fl., erhielten aber vom Abt Wirsing zur Antwort: „Es bleibt bei der Zahlung; würde aber die Kapelle baufällig werden, so sollten sie es dem Abt anzeigen, welcher dann von des Klosters Gütern Hilfe und Handreichung thun werde.“ Ihr weiteres Verlangen, daß ihre Kapelle nicht öde und unbesucht mit Predigen bleiben möge, konnte erst später befriedigt werden, nachdem auf Betrieb des Pfarrers Korneffer ein Kaplan in Merkendorf angestellt worden war. Die Oktroyirung der Reformation stieß in Hirschlach auf keinen Widerstand. Das Jahrbuch von 1545 meldet: „In diesem Jahr hat Hirschlach zum ersten Mal die evangelisch lutherische Lehr angenommen und die pfarrlichen Rechte zu Merkendorf gesucht.“

Nach dem Wegzug des Pfarrers Schnizlein präsentirte an dessen Stelle der Abt Wunder den Pfarrer Münch in Linden. [54] Dieser war, wie bei Linden berichtet wurde, kein achtungswerther Charakter. Gleichwohl präsentirte ihn der Abt, indem er vorstellte: „Der Pfarrer in Linden muß alle 14 Tage in Kreuth predigen; das ist für Münch, welcher überdieß ein blödes Gesicht hat, zu beschwerlich. Zur Pfarrei Merkendorf gehört nur die Stadt mit der Vorstadt, ist daher minder beschwerlich als die Stelle in Linden.“ Allein der Abt erhielt vom Markgrafen zur Antwort: „Merkendorf ist eine Stadt, liegt mitten unter Papisten, hat vom Papstthum gar großen Zugang und bedarf eines tüchtigeren Mannes. Ihr habt uns also einen Tüchtigeren namhaft zu machen.“ Zugleich wurde vom Markgrafen als ein Tüchtigerer Lukas Korneffer von Weihenzell bezeichnet, nach Merkendorf ernannt und der Abt aufgefordert, ihn anzuweisen, sich beim Predigen des alleinseligmachenden Wortes, bei Sakramentreichung, sonderlich in tractatione catechismi, der brandenburgischen Kirchenordnung gemäß zu halten. Der Abt that es und bat zugleich den Dekan in Gunzenhausen, Korneffer einzusetzen. Zu derselben Zeit drang der Abt auf Trennung des Schuldienstes von der Stadtschreiberei, damit der Schullehrer sich ganz seiner Schule widmen könne; denn nur durch Schulerziehung könne das Volksleben besser werden. Korneffer wirkte leider nur sechs Jahre lang, da er schon im Nov. 1574 starb, hochgeachtet, laut einer Bittschrift, worin der Abt um einen halbjährigen Nachsitz für die Wittwe mit ihren kleinen Kindern gebeten wurde. Vogt, Bürgermeister und Rath, die Verfasser der Schrift, sagen darin von dem Verstorbenen: „Wir und die ganze Gemeinde hatten ein sonderliches Wohlgefallen an seiner uns fürgebrachten christlichen Lehr und an seinem ehrlichen, unsträflichen, priesterlichen Wandel.“ Er war ein talentvoller Prediger, hatte daher, wie der Abt berichtet, „einen großen Zulauf auch von den Papisten aus Eschenbach und dem Eichstättischen, so daß sich Viele bei diesem Pfarrherrn von dem leidigen Papstthum belehrt haben und sich in unserer christlichen Lehr und Ceremonien mit dem heiligen Sakrament des Altars, der Taufe und dem Katechismo unterrichten lassen. Im Sommer 1572 war der Zulauf [55] so groß aus dem Papstthum von Eschenbach und den Weilern, daß Korneffer oft sechs Stunden lang Beicht sitzen, Abendmahl und Taufe reichen mußte.“ Er wurde manchen Tag 4–6mal in Weiler gerufen, die nicht zu seiner Pfarrei gehörten. Besonders energisch kämpfte er gegen die in seiner Gemeinde herrschende

Zauberei,

worüber hier Näheres mitgetheilt werden soll, zugleich auch über andere Ortschaften auf dem Klostergebiete, wo es zu Korneffers Zeit in dieser Beziehung eben so schlimm stand, wie in Merkendorf. Wir werden sehen, daß auch Höherstehende den herrschenden Volksaberglauben theilten. Vier Jahre lang hatte Korneffer bereits in Merkendorf gewirkt und – wie er an den Abt schrieb – „mit allem Fleiß sein Pfarrvolk vor Abgötterei und Zauberei gewarnt, dawider gepredigt und gehofft, daß er nunmehr solche Irrthümer und Mißbräuche, so etwo im Papstthum in Schwang gegangen, aus den Herzen seiner Zuhörer gerissen habe.“ Demungeachtet ergab sich, daß eine Wahrsagerin und Teufelsbannerin aus Absberg sich in Merkendorf einschlich und von vielen Leuten gesucht wurde. Korneffer bat den Abt um Untersuchung und Bestrafung. Die Untersuchungskommission bildeten der Vogt Feldner von Bonhof, der Vogt von Merkendorf, der Bürgermeister daselbst und Korneffer. Bei der Untersuchung am 28. Dez. 1571 ergab sich Folgendes: Am dritten Adventsonntage hatten mehrere heilsbronner Unterthanen in und um Merkendorf mit dem Weibe von Absberg zu schaffen, namentlich folgende vorgeladene und vernommene elf Personen: 1) Hans Winebrecht, welcher aussagte: „Ich habe am Freitag die Wahrsagerin wegen meiner Pferde, deren wieder eines gefallen ist, kommen lassen und beherbergt. Es kamen mehrere Mitbürger in mein Haus, sie zu befragen. Darüber haben wir den Katechismus sammt Anderem versäumt und unter der Kirche gezecht und jubilirt, was aber auch in andern Orten geschieht. Allen Rathfragenden hat sie geboten, neun Tage lang nichts auszuleihen, fünf Tage lang fünfmal den Glauben, das Vater Unser und das Ave Maria zu beten. Ich habe [56] drei Kinder durch das Fraischlein verloren. Als Mittel dagegen hat sie mir folgenden Segen gelehrt: „Fraischlein, du gehest aus. Da begegnet ihm Gott der Herr, der sprach: Fraischlein, wo willst du hingehen? Antwort: Ich will über Regen und Wind, will stoßen Roß und Rind und mancher frommen Frau ihr Kind. Da sprach Gott der Herr: Fraischlein, das thue nicht. Darauf Bußzellen, im Namen Gottes des Vaters etc.“ Die Wahrsagerin blieb vier Tage und ich gab ihr einen Thaler und einen Laib Brot.“ 2) Ulr. Hezner ließ sie rufen zu einem Kind mit einem Leibschaden. Verordnung und Bescheid der Wahrsagerin: Am dritten Freitag im Mai ist das Kind zu einem weißen Felber zu führen, der Felber zu spalten und das Kind dreimal hindurch zu schieben, im Namen Gottes des Vaters etc. Das Kind ist neunmal beschrieen worden. Nun soll die Mutter dessen Windeln an drei Morgen vor die Thüre hinaushängen; dann wird die Thäterin kommen und dreimal an die Windeln spucken. Die Mutter that so, allein es ist Niemand gekommen. 3) Hans Kaufmann befragte sich wegen eines ihm gestohlenen Mörsers. 4) H. Rauscher kommunizirte und schickte dann seine Magd zur Wahrsagerin, um zu erfahren, wo sein verlorenes Farbzeichen hingekommen sei. Die Wahrsagerin schaute in ihren Krystallstein, konnte aber das Farbzeichen nicht sehen. 5) M. Heumann fragte wegen seiner gemüthskranken Frau und erhielt zur Antwort: „Der Frau ist ein Knaul und eine Haarlocke gestohlen worden, daher kommt ihr Leiden. Sie soll nun fünf Tage lang den Glauben, das Vater Unser und das Ave Maria beten.“ Die Wahrsagerin erhielt für den Bescheid zwei Thaler und einen Laib Brot. 6) L. Schmötzer fragte wegen eines Augenleidens seines Kindes. Die Wahrsagerin besichtigt die Windeln, bescheidet ähnlich wie oben und erhält Geld und Brot.“ 7) L. Stöcklein befragte sich wegen seiner lahmen Frau. Die Wahrsagerin zeigte ihm in ihrem Crystallstein den Teufel, aber ganz klein. Die Frau kann seitdem etwas besser gehen. 8) Bäcker Unfug fragte wegen eines kranken Gauls. Die Wahrsagerin bestrich diesen und murmelte etwas, worauf der Gaul anfing zu fressen, aber wieder umschlug, weil Jemand kam, um [57] etwas zu entlehnen. 9) W. Böcklein’s Frau brachte kein Kalb auf, befragte sich und erhielt zum Auswendiglernen eine Formel, ähnlich wie oben. 10) H. Lutz zu Nehedorf fragte wegen eines kranken Pferdes. 11) P. Schneider von Winterschneidbach deßgleichen. Diese Aussagen erfolgten nach vorgängiger Bedrohung mit dem Thurm. Verwalter und Richter von Heilsbronn sandten die ganze Verhandlung „über diese wichtige und schwere Sache“ nach Onolzbach mit der Bitte um Verhaltungsbefehl und erhielten von den Räthen zur Antwort: „Wir sehen aus der Untersuchung, daß ihrer Viele in Merkendorf bei der Wahrsagerin Rath gesucht haben, obwohl sie von ihrem Pfarrer verwarnt worden sind. Alle sind mit dem Thurm drei Tage lang bei Wasser und Brot zu bestrafen und mit ernsterer Leibesstrafe im Wiederholungsfall. Läßt sich die Wahrsagerin wieder blicken, so ist sie zu verhaften.“

So stand es in Merkendorf, trotz der seit Jahrzehnten eingeführten Reformation. Nicht besser stand es in dieser Beziehung auch anderwärts auf dem Klostergebiete. Auf Grund der Verhandlungen über Zauberei bei einer Kirchenvisitation lautete der Bescheid des Abts und seines Verwalters und Richters: „Wittwe Planecker in Kettenhöfstetten soll verkaufen und wegziehen.“ Weitere Erlasse und Gutachten über Zauberei, Druterei und Hexerei mit der Unterschrift des Abts Wunder sind nicht vorhanden; es läßt sich daher nicht ermitteln, wie der Abt darüber dachte. Wie aber sein Verwalter Kornberger und sein Richter Faber darüber dachten erhellt aus vielen ihrer Berichte und Gutachten, aus welchen zugleich hervorgeht, daß aus dem durchaus protestantisch gewordenen Klostergebiete Zauberei, Druterei und Hexerei im ganzen Reformationsjahrhundert ihr Wesen trieben, wie zuvor. Jene Reate gehörten zu den Kriminalverbrechen, bei welchen dem Klostergerichte nur Anzeige und Voruntersuchung zustand, nicht die Entscheidung. Hier einige Beispiele über das Verfahren des Verwalters und des Richters. Im Todesjahr des letzten Abts Wunder verhafteten sie den Schmied zu Bürglein und dessen Frau und beantragten beim Markgrafen: „ihnen aufzugeben, binnen sechs Wochen zu verkaufen und nach geschworener Urphed wegzuziehen, [58] weil sie durch Zauberei einen Mann der Mannbarkeit beraubt, so daß er einige Zeit lang blöd gewesen, bis ihm hernachmals wieder geholfen worden. Auch hätten sie durch Feuerholen aus dem Hause des Baders dessen Kind krank und dessen Kuh so unruhig gemacht, daß sie des Nachts brüllte und sich losriß.“ Vier Jahre darauf beantragten Verwalter und Richter: „Drei Frauen in Aich und Weißenbronn verhaften zu lassen, weil solch teuflische Zauberkunst je länger je mehr einreiße.“ Die Verhaftung erfolgte auch, besonders auf Grund einer Anklage des Bäckers Dörlein von Aich, welcher aussagte: „Meine Frau ist seit längerer Zeit schmerzhaft krank; dazu erkrankten auch mein Söhnlein und mein Töchterlein. Auf Anrathen etlicher Leute ging ich zu einer Wahrsagerin nach Stirn, welche mir sagte: das Alles sei von der alten Weinbauerin (eine der gedachten drei Frauen) meinem Hause angethan; diese sollte ich hinausschaffen und auch gebrauchen, was sie mir auf einen Zettel geschrieben habe, dann werde es besser gehen. Ich that es; allein es ging schlimmer: meine beiden Kinder starben. All dieses Herzeleid haben mir die drei Frauen angethan.“ Verwalter und Richter glaubten es auch, um so mehr, da noch andere in der Sache vernommene Personen aussagten, daß jene Frauen im Rufe der Druterei und Zauberei stünden. Zugleich ließen sie vier andere verdächtige Personen von Weißenbronn nach Heilsbronn zur Haft bringen, darunter den Schneider Brecht und seine Ehefrau, über welche sie Folgendes nach Onolzbach berichteten: „Brecht war des seligen Pfarrers Stillkraut zu Weißenbronn Meßner, wurde aber von diesem Zauberei halben enturlaubt. Der Pfarrer wurde bald hernach fast übernatürlich krank und ist schwerlich gestorben. Brecht und seine Mutter sind in hohem Verdacht gestanden, an des Pfarrers Tod schuldig gewesen zu sein. Im Gefängniß hat er unserem Gerichtsknecht bekannt, daß er ein Drutner sei und wie der böse Feind des Nachts zu ihm in das Gefängniß kommen und ihn mit den Haaren fast eines Mannes hoch gezogen. Sein Weib wäre eine Drut. Sein Weib hat auch bekannt, sie sei vom Teufel verführt worden und habe die Druterei von ihrem [59] Mann lernen müssen, da sie sonst keine gute Stunde bei ihm gehabt haben würde. Brecht und sein ganzes Geschlecht sind längst wegen Zauberei und Druterei berüchtigt und gefürchtet und schon früher wegen übermäßiger Übelthaten in Windsbach in Verhaft gelegen und dort hart peinlich gefragt worden, haben aber aus Verzauberung des bösen Feindes und gemachter Vereinigung mit demselben nichts bekannt und sind von Statten und im Land gelassen worden. Wiewohl Viele mit Wiero dafür halten, daß bei solchen Leuten allein eine Verblendung und falsche Einbildung sei, als die weder auf Gabeln oder in den Lüften fahren und Schaden thun können: so halten dagegen Podinus Antegauensis und Fischart, der Rechten Doktor, fast das Widerspiel. Nun will uns bedenklich sein, daß des Brechts Weib uns aus dem Gefängniß, aus Stock und Eisen entworden ist. Daß solches möglich sei, weil hier alle Zeichen von Druterei zu finden sind, setzt Podinus in seinem dritten Buch lauter.“ Aus den heilsbronner Aufzeichnungen erhellt, daß die Verhandlungen nach einem halben Jahre noch schwebten, nicht aber, wie in Onolzbach entschieden wurde. Verwalter und Richter hatten auf „Leibes- und Lebensstrafe“ angetragen; in Onolzbach aber scheint man auf Landesverweisung erkannt zu haben. „Die Gemeinde und Nachbauern zu Weißenbronn erklärten, daß sie die Leute wollten todtschlagen und nicht länger bei ihnen zu wohnen gedulden. Das Weib, nachdem sie bei Nacht aus den Eisen kommen, hat zwei ihrer fünf Kinder mit ihr hinweg genommen, Niemand weiß, wohin, vielleicht nach Bayerland, wo sie her ist.“

Die vorstehenden Aktenauszüge zeigen, wie Unstudirte und Studirte damals über Zauberei dachten und wie man dagegen einschritt, insonderheit Korneffer, dessen energische Handlungsweise nicht nur in dieser, sondern in jeder Beziehung beifällig anerkannt und auch unterstützt wurde. Der Abt Wunder und alle übrigen Vorgesetzten Korneffers erwarteten durch ihn „als einen frommen Pastor“ und durch sein imponirendes Wesen eine durchgreifende und bleibende Reform des religiös–sittlichen Lebens in der Gemeinde und unterstützten ihn daher auf mancherlei Weise, [60] schon durch Aufbesserung seines geringen Gehaltes: vom Abt jährlich 3 Sra. Korn; dazu wurde für die Pfarrstelle ein walzendes Lehen für 160 fl. im Amte Waizendorf angekauft. Korneffer wirkte nur sechs Jahre lang; nach seinem Tode ging Alles wieder den alten Gang, und in Manchem wurde es schlimmer als zuvor.

Zu den Einrichtungen, welche der wohlmeinende Korneffer vorschlug und, unterstützt von seinen Behörden, ins Werk richtete, war die Anstellung eines zweiten Pfarrers. Abt und Regierung beschlossen auf den Vorschlag Korneffers: „da seine Kraft und Zeit bei den vielen Anläufen nicht ausreiche, ihm einen Gehilfen zu geben und zwar in der Art, daß man einen Kaplan oder Diakon anstelle, der zugleich Schulmeister sei und zu seiner Besoldung noch 20 fl. jährlich aus den Gotteshäusern in Hirschlach und Kleinhaslach erhalte.“ Leider ergab sich gleich bei der ersten Besetzung der neugegründeten Stelle ein arger Mißgriff. Der Abt erhielt i. J. 1573 vom Markgrafen den Auftrag, für die Stelle den „andächtigen“ Georg Buchner zu präsentiren. Korneffer starb schon bald nach dem Eintritt seines Kollegen Buchner, der ihm kein treuer Mitarbeiter, sondern ein Störer seines Wirkens war. Im Jahr nach Korneffers Tod sah sich der Abt gezwungen, „den Kaplan gefänglich einzuziehen, weil er sich mündlich und schriftlich, so wie im Leben und Geberden sträflich und ärgerlich verhielt.“ Buchner wurde aus Urphed entlassen, gelobte dem Abt Wunder abzubitten, sich zu bessern und dem Pfarrer in Merkendorf Gehorsam zu leisten, hielt aber nicht Wort, worauf der Abt ihm den Dienst aufkündigte und ihm schrieb: „Der Pfarrer, der Vogt, der Rath und Andere beschweren sich über euch. Ihr führt ein ärgerliches Leben. In der Schule ist mit euch nichts ausgerichtet. Auf unsere Warnungen folgte keine Besserung, sondern noch größere Erbitterung. Seht euch also binnen einem Vierteljahr nach einem andern Dienst um.“ Um sich zu rechtfertigen, schrieb Buchner an den Abt: „Auf des verstorbenen Pfarrers Korneffer Supplikation bin ich als Kaplan und Schulmeister angestellt worden mit der Verpflichtung, alle [61] vier Wochen in Hirschlach zu predigen. An den ausfallenden Sonntagen mußten die Hirschlacher nach Merkendorf gehen, erklärten aber: es sei ihnen dahin zu weit, sie gingen daher lieber ihren abgöttischen Gebräuchen in Ornbau nach. Darum befahl mir Korneffer, alle vierzehn Tage in Hirschlach zu predigen, was ich auch in Sturm und Schnee gethan. Allein Pfarrer Hofmann (Korneffers Nachfolger) entzieht mir dort meine Accidenzien aus Neid und Geiz. So ließ er mir gestern an der hirschlacher Kirchweih durch seine Magd sagen: ich sollte den Gottesdienst in Merkendorf versehen, während er den Gottesdienst in Hirschlach abhalte. Dadurch entzog er mir die fünf Batzen von der Kirchweihpredigt. Alle Taufen nimmt er mir weg. An Feierabenden lauft er fort und bleibt aus. Ich bitte, dieses abzustellen und es zu belassen, wie es Korneffer eingerichtet hat.“ Der Pfarrer Hofmann, vom Abt zum Bericht hierüber aufgefordert, berichtete: „In Hirschlach bin ich Pfarrer; ich habe dort, wie auch Korneffer that, zu taufen, die Kirchweihpredigt zu halten, nicht der Kaplan, dem es nur um die fünf Batzen zu thun ist und um dort mit Bauern zu schlemmen. Er ist seit einem halben Jahr höchstens zweimal nach Hirschlach gekommen. Er läßt dort oft den Meßner vergeblich läuten und die Leute auf sich warten, worüber diese sehr unzufrieden sind. Am zweiten Pfingsttag hieß ich ihn nach Hirschlach gehen; er kam aber weder dort noch zu Merkendorf in die Kirche. Was kann aus der Schule eines Mannes werden, dem nicht in zwei Worten zu glauben ist? Wie er, so sind auch seine Schüler trotzig gegen mich. Er ist ein ehrenvergessener Mensch. Was er schrieb, sind gute fette Lügen und Kalumnien. Soll es in Hirschlach und Merkendorf wohl stehen, so brauche ich einen getreuen Gehilfen.“ Buchner erhielt vom Abt seinen Abschied. Hofmann, „einer der ältesten Klosterpfarrherren und eines sittlichen, eingezogenen Wandels“, wurde Pfarrer in Lentersheim.

Man hatte nun fast fünfzig Jahre lang Kirchenvisitationen abgehalten, Kirchenzucht geübt und keinen Geistlichen angestellt, der nicht in Onolzbach seine Prüfung bestanden hatte [62] man wollte dadurch zunächst auf die Geistlichen und dann auf das religiös–sittliche Volksleben veredelnd einwirken. Allein aus den mitgetheilten Verhandlungen erhellt, daß die beabsichtigte Besserung nicht eintrat. Korneffer hatte wegen seiner gewinnenden Persönlichkeit und seiner rednerischen Begabung großen Zulauf in seinem kleinen Wirkungskreise, auch aus dem Papstthum; allein nach seinem kurzen Wirken und nach seinem frühen Tode gestaltete sich Alles wieder, wie zuvor: was um Merkendorf deutschordenisch oder eichstättisch war, blieb nach wie vor katholisch, wie es noch ist, während Hirschlach nach wie vor lutherisch blieb und zwar aus dem Grunde, weil die dortigen Einwohner auf heilsbronnisch–onolzbachischem, das heißt lutherischem Grund und Boden wohnten. Das kirchliche Bekenntniß wurde beiderseits von den Landesherren beliebig eingeführt; das lutherische auf dem ganzen Klostergebiete. Mehr über Merkendorf vor und nach dem Reformationsjahrhundert im VII. Abschn.

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