Geschichte von Kloster Heilsbronn/Ornbau
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Stadt. Schon der 3. Abt Konrad (s. dort) erwarb Zehnten, die früher zur Pfarrei „Arenburen“ (Ornbau) gehörten. Daß auch die Bischöfe von Eichstätt und die Grafen von Oettingen daselbst begütert waren, erhellt aus einem oben beim 13. Abt Heinrich von Hirschlach angeführten Erlaß des Kaisers Rudolf von Habsburg von 1282. Bezüglich der beim 16. Abt Gamsfelder erwähnten Acquisition heißt es in dem vom Domkapitel in Eichstätt ausgefertigten Kaufbriefe: „Wir Albrecht von Hohenfels der Domprobst, Walther der Schulmeister, Cunrad von Stauff Pfleger und das Capitel zu Eystet vergehen, daß wir dem Abt und Closter [472] zu Halsbrun um 80 Pfund Heller verkauft haben das Haus und den Stadel des Herrn Probsts Friedrich zu Herrieden in der Stadt Arembau mit der Hofstatt, da sie auf stehen, mit der Beschaidenheit, daß sie von demselben Haus nicht steuern sollen, es wäre denn eine gemeine Landesnoth. Sie mögen auch ihren Wein und Korn in das Haus legen und daraus verkaufen, wie sie wollen. Doch sollen sie darin nicht schenken, denn des Jahres 3 Fuder oder 4. Vieh zu halten steht ihnen zu wie andern Bürgern. Sie dürfen keinen andern Schirmherrn nehmen als den Bischof zu Eystet. Gegeben mit unserem Insiegel zu Eystet 1329.“ Der Abt Gamsfelder, dem dieser Brief zugestellt wurde, hielt es für rathsam, durch den Bischof bei dessen Anwesenheit in Heilsbronn den Kauf bestätigen zu lassen. Der Bischof urkundete: „Wir Heinrich von Gottes Gnaden Bischof zu Eystet vergehen, daß wir durch besondern Dienst und Freundschaft, die uns und unserem Gotteshaus die ehrbaren geistlichen Leute, der Abt und das Kloster zu Halsbrunn herlang gethan haben, ihnen die Gnade und Freundschaft hinwieder erzeigen, daß wir in den Kauf willigen, den sie gethan haben von Herrn Albrecht von Hohenfels, Domprobst etc. Darüber geben wir ihnen Bestätigung mit diesem Brief, der gegeben ist zu Halsbrunn 1339.“ Weitere Acquisitionen machte der 19. Abt Arnold (s. dort) und der 24. Abt Haunolt (s. dort). Eine Wittwe zu „Armbur“ schenkte 1408 dem Kloster ihr Häuslein daselbst in der Vorstadt sammt einem Acker. Im Ganzen erwarb das Kloster acht Güter. Die Besitzer derselben wurden als Unterthanen des lutherisch gewordenen Klosters insgesammt lutherisch nach damaligem Brauche, von welchem bereits wiederholt die Rede war, namentlich bei Hirschlach. Diese acht heilsbronnischen Insassen waren zufolge der ebengedachten Feststellungen von 1329 und 1339 von gewissen Gemeindelasten und Diensten befreit. Allein im Reformationsjahrhundert beanstandete man diese Bevorzugung. Dem Vernehmen nach wollte man die acht Klosterbauern zwingen, das Abendmahl nicht außerhalb der Stadt nach lutherischem Brauche, sondern in der Stadt unter einerlei Gestalt zu nehmen. Auch forderte man dieselben [473] vor das eichstättische Gericht, anstatt sie bei dem heilsbronnischen Vogt in Merkendorf zu belangen. Darüber beschwerten sich 1580 beim Vogt in Ornbau die Beamten in Heilsbronn, darauf hinweisend, daß dem Religionsfrieden zufolge keine Obrigkeit andere Unterthanen in Glaubenssachen beschweren und zwingen dürfe. Der Vogt von Ornbau dementirte in seiner Antwort jene Beschuldigungen und versicherte, daß die katholischen und lutherischen Einwohner in Ornbau stets friedlich beieinander lebten. Von den acht heilsbronner Unterthanen waren während des Krieges schon i. J. 1635 5 gestorben, 2 weggezogen und nur einer noch anwesend.
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