Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 3. Abt Konrad

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Der 3. Abt Konrad (1169-81)

Die aus der Zeit dieses Abts vorhandenen und durch ihn veranlaßten Urkunden beweisen, daß er das ihm vorgesteckte Ziel: Erweiterung des Klostergebietes, nicht aus dem Auge verlor, daß er, wie sein Vorgänger, besonders in der Zenngegend, Güter zu erwerben suchte. Durch Tausch erwarb er Güter in Zennhausen, Cennahusen. Über diesen nicht mehr vorhandenen Ort wird unten Band II. ausführlich berichtet werden. Der Ort war, wie die Urkunden andeuten. i. J. 1169 zur Zeit unseres Abts klein, vermuthlich nur ein Prädium, dabei eine erst 1611 abgetragene Kapelle. Der erste Abt hatte bereits i. J. 1138 Gefälle in Zennhausen erworben. Mehr erwarb daselbst unser Abt durch einen Gütertausch mit dem Bischof Konrad von Eichstätt. Das Prädium war eichstättisch, Besitzer desselben Adelbert von Holensteine, ein eichstättischer Vasall, „nobis beneficatus“ schrieb der Bischof, welcher Gefälle von dem Prädium zu beziehen hatte. Diese nebst anderen Gefällen in Selhesbach (Selingsbach) und Ingoldesvelden (Ingolstadt) trat der Bischof (approbante Friderico Romanorum Imperatore) mit Genehmigung des Kaisers Barbarossa an das Kloster ab, und erhielt dafür vom Kloster die Gefälle von einem Prädium in Erlahe, von 2 Morgen (mansus) in Barnbach, von 2 M. in [51] Sparwarslohe (Kreben), von 31/2 M. in Hunolteshouen, von 1 M. in Haselach, von 1 M. in Sultzpach, von 2 M. in Niusezze, auch Gefälle in Sasbach. Unterhändler war Adelbert von Tagesteten, welcher nebst Adelbert von Holenstein unter den vielen Zeugen, geistlichen und weltlichen Standes, am Schluß des Tauschvertrags aufgeführt ist. Zuletzt heißt es: „Facta sunt haec 1169 imperante Friderico Rom. Imp. anno regni ejus 18., imperii 15.“ Nach Erwerbung der Gefälle von dem Prädium Cennehusen erwarb unser Abt auch Gefälle (decimam et dotem), die auf der Kapelle Cennehusen ruhten. Da diese Gefälle der Pfarrei Großhabersdorf, Hadewartesdorf, zustanden, so mußte die Pfarrei (ne sacerdos parochianus Reginwardus querimoniam movere posset super detrimento annonae) anderwärts entschädigt werden. Der Abt gab daher als Äquivalent die Gefälle von 6 Morgen in Bechhofen und Heinersdorf bei Wieseth und von 1 Mgn. in Bramahe (?). Großhabersdorf gehörte zum Bisthum Würzburg; daher ließ sich der Abt seine Errungenschaft auch vom Bischof Heroldus in Würzburg bestätigen. Gleichfalls durch Tausch erwarb der Abt den Zehnten von einem Prädium in Wolfsau bei Windsbach, welcher der Pfarrei Rohr zustand; er mußte daher die Zustimmung des dortigen Pfarrers Weinherus und des Bischofs Konrad von Eichstätt erholen, auch die des Grafen Rapoto von Abenberg, als Schirmvogt der Kirche in Rohr, und die des Grafen Friedrich von Abenberg, Rapotos Sohn; denn das vertauschte Objekt, das von Heilsbronn fern gelegene Prädium Felharn, war, wie vorhin beim 2. Abt Nikolaus berichtet wurde, vom Grafen Rapoto dem Kloster geschenkt worden.

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