Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 2. Abt Nikolaus

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Der 2. Abt Nikolaus. (1157–68).

Die aus der Zeit dieses Abts noch vorhandenen und durch ihn veranlaßten Urkunden betreffen lediglich materielle Interessen: Erweiterung und Arrondirung des Klosterbesitzes. Der Abt richtete sein Hauptaugenmerk auf die Zenngegend, in welcher das Kloster schon bei seiner Gründung Güter erhalten hatte und im Laufe der Zeit seine einträglichste Probstei schuf. Die meisten der gedachten Urkunden sind Briefe, in welchen die Bischöfe von Würzburg, Eichstätt und Regensburg die neuen Errungenschaften des Abts bestätigten. Die Orte, wo diese neu acquirirten Güter lagen, waren in den bischöflichen Kanzleien meist unbekannt, daher gingen aus diesen manche Ortsnamen orthographisch verunstaltet hervor; anstatt Ismannsdorf, Flachslanden, Selingsbach, Herpersdorf schrieben die bischöflichen Kanzlisten Isiboldesdorf, Flaskern, Seligenstatt, Gerbotendorf. Die elfjährige Regierungsperiode des Abts fiel ganz in die Regierungszeit des Kaisers Friedrich I., Barbarossa. Am Schlusse der Urkunden ist immer bemerkt: Regnante Friderico Imperatore anno .... regni sui. Einer der gedachten bischöflichen Bestätigungsbriefe wurde in dem Jahre ausgefertigt, in welchem Barbarossa Mailand zerstörte; daher lautet der Briefschluß: Acta sunt hec anno 1162 Indictione decima, regnante invictissimo romanorum Imperatore Friderici ipso anno destructionis Mediolani undecimo anno regni sui. Im Jahre 1157 erwirkte unser Abt eine Urkunde, laut welcher der Bischof Gebhard von Würzburg bestätigte, daß das Kloster Heilsbronn von der Pfarr Markterlbach die Zehnten in Bernbach und Herpersdorf ganz oder theilweise nebst einem Gut in Schusbach erworben habe, und zwar mit Bewilligung der dabei Betheiligten. Die Betheiligten waren: der Pfarrer von Markterlbach, ferner der oben S. 7 und 39 genannte Otnandus von Eschenowe als Pfarrpatron, und Helmericus de Katoldesburge als Advocatus der Kirche von Markterlbach. Der Abt erwarb diese Zehnten durch Tausch; die Güter (Gefälle), welche [48] er dafür hingab, lagen in Bulzesheim,[1] Brunnen und Slursbach. Der Briefschluß lautet: Acta sunt haec 1157 regnante Imperatore Friderico anno quinto regni sui. Im Jahre 1164 erholte der Abt eine Urkunde vom Bischof Heinrich, worin dieser die gedachten Erwerbungen bestätigte. Zugleich bestätigte er frühere Acquisitionen in Adelsdorf und Katterbach, welche schon 1144, zur Zeit des ersten Abts, an das Kloster gekommen waren. 1165 bestätigte der Bischof Heroldus von Würzburg die von seinen Vorgängern Embrico, Gebhard und Heinrich ertheilten Bestätigungsbriefe. Unter den Urkundenzeugen werden der Graf Rapoto von Abenberg und seine Söhne Conrad und Friedrich genannt. In demselben Jahre 1165 vertauschte der Abt mit Zustimmung des Grafen Rapoto ein Prädium in Ismannsdorf gegen Zehnten in Eschenbach, Selingsbach und Flachslanden. Ismannsdorf, bei Windsbach, lag im Bisthum Eichstätt; daher erholte der Abt die Genehmigung des Bischofs Conrad von Eichstätt. Ebenso erholte er drei Jahre zuvor einen Bestätigungsbrief vom Bischof Hertwicus zu Regensburg, in dessen Sprengel ein praediolum, Felharn[2] genannt, lag, welches durch den Grafen Rapoto an das Kloster gekommen war.

In seinem vorletzten Regierungsjahre machte der Abt eine Acquisition, über welche die heilsbronner Klosterbibliothek (jetzt in Erlangen) folgenden Aufschluß gibt. Auf dem Einbande einer dem 12. Jahrhundert angehörigen Bibel findet sich ein Bericht, laut welchem der vorhin genannte Graf Friedrich v. Abenberg,[3] Rapoto’s Sohn, i. J. 1167 in Bamberg seine Hochzeit feierte und bei Gelegenheit dieser Feier erklärte, daß er an die Güter, welche sein Vater dem Kloster Heilsbronn geschenkt hatte, keinen Anspruch mache. Unter den bei dem Akt gegenwärtigen Zeugen werden zwölf namentlich aufgeführt, z. B. Comes [49] Raboto (des Bräutigams Vater), Fridericus Walboto de Trebegast, Berengarius de Binzvelt, Henricus de Otlohesdorph, Nadelbero de Lancheim, Walmont de Huffenheim. Im Todtenkalender lautet der Eintrag am 26. Juli: Anniv. Friderici Comitis de Abenberg senioris fundatoris nostri. Die Inskriptionen bezüglich des Vaters Rapoto und der Mutter Mechthilde siehe oben S. 12. Die Inskription am 15. Juni lautet: Domini Reinhardi Comitis de Abenberg, Episcopi herbipolensis, fundatoris nostri. Am 5. April, 22. Mai und 26. Dez. ist eingeschrieben: Servitur de Cunrado de Abenberg cum vino. Eine nähere Bezeichnung durch dominus oder comes fehlt; der Gefeierte kann daher ein Bürgerlicher aus Abenberg gewesen sein. Desto genauer ist Sophie, die Frau des Grafen Konrad, charakterisirt, da es beim 13. April heißt: Sophie comitisse de Abenberg, fundatricis nostre.

Eine heilsbronner Pergamenturkunde, welcher zwar das Klostersiegel, aber nicht der Name des Ausstellers beigefügt ist, berichtet Folgendes über das von unserem Abt erworbene Gut Schusbach und über die Entstehung dreier, gleichfalls heilsbronnisch gewordener Orte in der dortigen Gegend: „Unser Gut (Allodium) in Schohespach ist von verschiedenen Personen an uns gekommen. Einen Theil davon gab uns der Herzog Friedrich, Sohn des Königs Konrad; den andern Theil kauften wir vom Kloster St. Stephan in Würzburg; den dritten Theil gab uns der Graf Rapoto v. Abenberg. Solches geschah zur Zeit des Bischofs Heinrich von Würzburg (1164). Angrenzend war eine große Ödschaft (quaedam solitudo inculta, spectans ad praedictum allodium), welche wir an Umwohnende vertheilten und daraus drei Ortschaften: Mucginrute, Willehalmesrute und Breminrute bildeten, deren Bewohner ihre Abgaben bisher an uns entrichtet haben. Da sie aber keine eigene Kirche hatten, so verhandelten wir mit dem Parochus von Markterlbach, übertrugen ihm die Seelsorge an den drei Orten und überließen ihm dafür ein Drittel des dortigen Zehnten. In der Zeit, da [50] wir Cennehusen erwarben, waren noch zwei andere Orte (vici): Zigenrugge und Selhespach ohne Kirche. Wir wiesen die Bewohner derselben gleichfalls an den Parochus in Markterlbach, welcher dafür einen Theil des Zehnten bezieht (quatenus populo in divinis praeesset et praedictas decimas a nobis pro beneficio perciperet).“ Mucginrute ist vermuthlich das jetzige Hohenroth, nicht das ferner gelegene Vockenroth; Willehalmesrute hat seinen Namen wenig verändert; desto mehr aber Breminrute, welches zur Hälfte einen andern Namen erhielt, als ein späterer Abt (welcher? ist nicht bekannt) die dem heiligen Jobst geweihte Kapelle daselbst erbaute. Der Ort hieß fortan Jobstgereuth.


  1. oder Bullisheim: vermuthlich ein bei Markterlbach gelegener Ort, welcher heutzutag anders heißt.
  2. Vgl. v. Stillfried S. 7.
  3. Vgl. v. Stillfried S. 191.
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