Geschichte von Kloster Heilsbronn/Schußbach
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Weiler bei Trautskirchen. Schon zur Zeit der zwei ersten Äbte Rapoto und Nikolaus (s. dort) erhielt das Kloster Besitzungen in Schußbach. Der 7. Abt Walther erwarb 1240 circa villam Schusbach einige Äcker, von welchen der Bischof von Würzburg, als Lehensherr, Gefälle zu beziehen berechtigt war; er überließ [360] jedoch diesen Bezug dem Kloster.[1] Einen Hof, welchen das Kloster dort erwarb, bewirthschaftete es in eigener Regie, gerieth aber dabei in Streit mit der Gemeinde Lenkersheim wegen der Viehweide. Die meist burggräflichen Insassen von Lenkersheim verwehrten den Insassen des heilsbronnischen Hofes in Schußbach den Viehtrieb in das Lenkersheimer Holz. Die zur Vermittelung erwählten Schiedsrichter waren von Seite Lenkersheims: Johann von Hohenecke, Truchseß des Burggrafen Friedrich IV. von Nürnberg, der Schultheiß Geilneck, ferner Albrecht von Seckendorf und dessen Bruder Nolt; von Seite Schußbachs: drei heilsbronner Mönche. Man kam dahin überein: „Der heilsbronner Hof in Schußbach soll berechtigt sein, sein Vieh in das lenkersheimer Holz zu treiben, dagegen aber sich verpflichten, den Herdochsen zu halten und jährlich 60 Pfennige nach Lenkersheim zu zahlen.“ Diesen in Lenkersheim formulirten Vertrag ließ der 13. Abt Heinrich von Hirschlach vom Burggrafen Friedrich IV. ausfertigen und besiegeln. Hier der Anfang und Schluß des Vertrags: „Wir Friedrich von Gottes Gnaden Burggraf zu Nürnberg thun kund, daß der Streit zwischen unsern Bürgern zu Lenkersheim und den Bauleuten der Sammung von Heilsbronn in dem Hofe zu Schußbach also geschlichtet worden ist etc. Daß der Brief und dessen Satz stete bleibe und stehe, darum haben wir unser Siegel an diese Handveste gehangen. Diese Dinge sind geschehen zu Lenkersheim am St. Albertstag 1308.“ Der Vergleich war nicht nachhaltig; denn 1341 stritt man in der alten Weise über die Viehweide. Im folgenden Jahrhundert hielt es das Kloster für vortheilhafter, den Hof und die Wiesen in Schußbach nicht mehr in eigener Regie zu bewirthschaften, sondern zu verleihen. Im 16. Jahrhundert verhandelte der 28. Abt Wagner mit dem Markgrafen Albrecht Alcibiades in Neustadt über den Verkauf von heilsbronnischen Lehenhöfen in Schußbach, Hohenroth und den beiden Kreuth. indem er vorstellte: „dem Markgrafen lägen diese Güter näher zur Hand, [361] er könne daher die Grundholden leichter in Schranken halten.“ Die vormals ordentlichen Grundholden waren faul und nachlässig geworden, nährten sich nur noch vom Fuhrwerken nach Windsheim, reichten weder Zins noch Gült, thaten weder Frohn noch Dienst; ihre Zehnten waren fast werthlos geworden. Die Verhandlungen mit dem Markgrafen zerschlugen sich. 1580 wohnten um Schußbach meist heilsbronnische Unterthanen, die in dem nach Windsheim gehörigen Schußbacher Walde und in den heilsbronnischen Waldungen Hochholz und Gundermannsgeseß großartig frevelten und das gestohlene Holz wegführten und verkauften. Einer der großartigen Holzdiebe, Stigler von Schußbach, wurde in Windsheim verhaftet, gütlich und peinlich verhört und bekannte sich nicht nur als langjähriger Dieb, sondern auch als Ehebrecher und Kindsmörder. Diese Reate veranlaßten lange Kompetenzkonflikte zwischen Windsheim und Heilsbronn wegen Untersuchung und Bestrafung. Von den 5 Anwesen, welche das Kloster in Schußbach erworben hatte, blieben 3 während des 30jährigen Krieges bewohnt.
- ↑ Der frühere Lehenträger war Miles Kuno von Bernheim.
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