Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach

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Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach[1] (1282–1317)

regierte 31 Jahre lang, von 1282–1302 und von 1306–1317. Während der drei Jahre 1303–1306 regierte Konrad von Brundelsheim, den wir als 14. Abt näher kennen lernen werden. Ob Krankheit oder Abwesenheit dieses Interregnum veranlaßte, kann nicht ermittelt werden. Siehe oben beim 9. Abt Edelwinus ein ähnliches Interregnum. Unser Abt Heinrich gehörte, wie auch der 17. Abt Friedrich von Hirschlach, zuverlässig keiner adeligen, sondern einer bäuerlichen Familie in Hirschlach an. Über das angeblich nach dem Orte Hirschlach genannte Adelsgeschlecht siehe Bd. II bei Hirschlach. Durch unsern Abt wurde das Klostergebiet bedeutend erweitert. Von den seiner Regierungszeit angehörigen und durch ihn veranlaßten Urkunden sind 162 noch vorhanden. Nur vier derselben betreffen das religiös–kirchliche Leben (Predigt und Gründung von Pfarrstellen); in allen übrigen handelt sichs lediglich um Erweiterung und Beschützung des Klostergebiets und um Bestätigung der Privilegien. Das Gebiet wurde erweitert theils durch Schenkungen, theils durch Kauf, laut der vorhandenen 41 Schenkungs- und 67 Kaufbriefe. Bei der Gründung des Klosters erhielt dieses seine ersten Besitzungen in und um Heilsbronn und in der Gegend von Markterlbach. Die bisher genannten 12 Äbte erweiterten das Klostergebiet durch Erwerbungen in drei andern Gegenden, nämlich in und um Würzburg, Merkendorf und Windsheim. Unser Abt fuhr fort, den Klosterbesitz auf dem bezeichneten fünffachen Erntefelde in und um Heilsbronn, Markterlbach, Würzburg, Merkendorf und Windsheim zu vermehren, wie nachher gezeigt werden [80] wird; allein er betrat auch neue Bahnen. Während seiner Regierung und durch ihn erhielt das Kloster seine ersten Besitzungen in Nördlingen, in der Nähe des Hesselberges und der Städte Uffenheim und Rothenburg, wie nachher gleichfalls berichtet werden wird. Dabei begünstigte ihn sein ununterbrochener persönlicher Verkehr mit den Kaisern Rudolf von Habsburg, Adolf von Nassau, Albrecht, Heinrich VII. und Ludwig dem Bayer, deren Regierungsperiode in die seinige fiel. Die genannten Kaiser wurden von den Burggrafen nach Heilsbronn in das Burggrafenhaus geführt und daselbst von unserm Abt bewirthet. Ihre zu Gunsten Heilsbronns erlassenen, bisweilen in Heilsbronn selbst ausgefertigten Diplome sprechen mit großer Verehrung von unserem Abt und von seinem Kloster. Schon die früheren Äbte beeilten sich, von dem jeweiligen Kaiser möglichst bald nach seiner Thronbesteigung die Klosterprivilegien bestätigen zu lassen. Dieß konnte leicht geschehen, da die Kaiser verpflichtet waren, bald nach ihrer Thronbesteigung Hoflager in Nürnberg zu halten. In welcher Weise sich die genannten Kaiser und andere Hochgestellte jener Zeit über unsern Abt und sein Kloster äußerten, erhellt aus folgenden Leumundszeugnissen:

Rudolf von Habsburg hielt bald nach seiner Thronbesteigung Hoflager in Nürnberg und bestätigte daselbst, wie beim vorigen Abt berichtet wurde, im Januar 1274 die Klosterprivilegien. Wie ehrend und dankbar er 15 Jahre später (1289) unseres Abts und seines Klosters gedachte, ist oben S. 33 berichtet worden. Eben so anerkennend äußerte sich der Kaiser Rudolf 1285 in einem Diplom, worin er einen Erlaß des 1208 von Otto von Wittelsbach ermordeten Kaisers Philipp II. bestätigte. Der Kaiser Philipp nahm einige Grundholden bei Windsheim, welche jährlich 16 Malter Roggen nach Nürnberg an die kaiserliche Kammer zu liefern hatten, in seinen besondern Schutz, indem er urkundete: „Philippus II. Dei gr. R. R. Ad universorum notitiam duximus perferendum, quod fideles nostri cives de Vrvirsheim Cunradus Meinwardus, Waldmanus de Westheim et consortes eorum, cum essent homines libere [81] conditionis, predia sua, que etiam libera fuerunt et ad nullius spectavere dominium, nostra confisi protectione etc., annuatim persolvant apud Norimberc ad servitium nostrum 16 maldra. Quicunque major fuerit inter officiatos nostros apud Norimberc, is et non alius preficiatur sepedictis hominibus, ut eos defendat. Precipimus, ut nullus eos, quos in protectionem nostram recepimus, perturbet. Datum apud Wirziburc Non. Jul. 1203.“ Die in dieser Urkunde bezeichneten Grundstücke wurden späterhin heilsbronnisch; daher bat unser Abt den Kaiser Rudolf um Bestätigung dieses Diploms von 1203 und erhielt von ihm folgende Bestätigungsurkunde: „Rudolfus D. gr. R. R. Quia religiosos viros, Abbatem et Conventum in Halsprunne ob celebris suae vitae fragrantiam, qua nos reficiunt, sinceram, prosequimur caritate, ut jugis eorum oratio nobis impetret meritum apud Deum: ordinationem factam per Philippum Regem de suis possessionibus , videlicet de 4 hubis in Lenckersheim, 10 in Westheim, 8 in Urversheim et 4 in Kullensheim, ratam habemus et confirmamus, inhibentes, ne quis dictis possessionibus injuriosam praesumat injuriam. Datum Dinkelsbühl 5. Id. Apr. 1285.“

Vom Kaiser Adolf von Nassau, Rudolfs Nachfolger, erbat sich unser Abt vier Diplome. Zwei derselben vollzog Adolf während seines Aufenthalts zu Nürnberg im Mai 1294; er bestätigte darin die bereits mitgetheilten Privilegien der Kaiser Konrad III., Philipp II. und Rudolf. Die beiden andern Diplome fertigte Adolf während seines Aufenthalts zu Rothenburg im Mai 1295 aus; ihr Inhalt ist: Kauffreiheit, besonders aber Bestätigung der Errungenschaften in Großhaslach, worüber Bd. II bei diesem Ort ausführlich berichtet werden wird. In diesen Diplomen gibt der Kaiser unserem Abt und dessen Konvent das Zeugniß: „Scimus, eos et eorum ordinem aliis esse recte vite speculum et pie conversationis exemplum.“

Kaiser Albrecht I., welcher bei Göllheim den Kaiser Adolf schlug und erschlug und dann den Thron bestieg, behändigte unserem [82] Abt und dem Abte Konrad von Brundelsheim auf ihr Ansuchen acht Diplome, darunter eines d. d. 2. Kal. Apr. 1304 in Heilsbronn ausgefertigt, die übrigen zu Nürnberg im Februar 1302, im April und August 1304 und im August 1306. Albrecht bestätigt darin das von seinem Todfeinde Adolf i. J. 1295 dem Kloster zugestellte, vorhin gedachte Diplom, Großhaslach betreffend, ferner die von früheren Kaisern ertheilten Privilegien, und entscheidet zu Gunsten des Klosters bezüglich der Güter des in Heilsbronn Mönch gewordenen Grafen Gottfried von Brauneck. Über den Abt und das Kloster äußert er sich wie folgt:

„Nos igitur abbatis et conventus de Halsprunne devotis supplicationibus tanto gratulabundius annuentes, quanto ipsi per hospitalitatis beneficia ac alia sanctitatis opera, quibus se deo et hominibus reddunt prae ceteris gratiores, memoratum privilegium confirmamus.“ Ferner bezeichnet der Kaiser den Abt und seine Mönche als Solche, quos celebris vite insignit religio quosque pre ceteris deo famulantibus sincere diligimus.

Gottfried und Konrad von Schlüsselberg charakterisiren in einer Schenkungsurkunde den Abt und dessen Konvent als Leute, quos prae ceteris extollit devotio et hospitalitas. Die Urkunde betrifft eine Schenkung in Petersaurach (s. dort im II. Bd.) und trägt das Datum: In castro nostro Brotselden, 1302. Ruipertus, Edler von Durne, sagt bei Gelegenheit einer Schenkung in Haag (s. dort im II. Bd.) i. J. 1303: „Viros religiosos in Halsprunnen prae ceteris laudabilis extollit devotio et hospitalitatis exhibitio.“ Der Graf Ludwig von Oettingen, Schwiegersohn des Burggrafen Friedrich III. (Beitr. S. 219–21), gestattete 1295 seinem Lehensmanne, Miles C. Gunzlin, einen Hof in Gleizendorf an das Kloster zu verkaufen. In dem zu Dornberg in seinem und seiner Söhne Namen darüber ausgefertigten Konsensbriefe äußert er sich über unsern Abt und dessen Mönche wie folgt: „Um Antheil zu haben an den guten Werken, welche die genannten Religiosen Gott thun, genehmigen wir den Verkauf an den Abt und [83] Konvent ob ampliorem nostri favoris gratiam, qua eos prae ceteris deo famulantibus sincero affectu prosequimur.“

Kaiser Heinrich VII., welcher nach der Ermordung Albrechts den Thron bestieg, sprach sich i. J. 1310 über unsern Abt und sein Kloster in folgender Weise aus: „Henricus Dei gr. R. R., abbatiet conventui in Halsprunnen. Cum inter ceteros monastice religionis viros nobis propter hospitalitatem magnam et expensas continuas, quas cum animi hylaritate incessanter cunctis supervenientibus exhibetis, in quo etiam nostris predecessoribus ac nobis placere specialiter meruistis etc. Datum in Nuremberch pridie Idus Marcii 1310, regni nostri anno secundo.“ Drei Jahre darauf bezeichnete der Kaiser die Klösterlinge in Halsprunnen als Leute, qui sub sacrae religionis habitu vitam ducunt laudabilem et honestam. Dann vergleicht er ihren Gottesdienst mit dem der Maria in Bethanien. Inhaltlich dieser im Juni 1313 in seinem fünften Regierungsjahre zu Pisa ausgefertigten Urkunde nahm er das Kloster in seinen besonderen Schutz und garantirte dessen Besitzungen, insonderheit die in Nördlingen (s. dort Bd. II).

Nach Rom wendete sich unser Abt mit der Bitte, ihm und seinen Mönchen zu gestatten, Allen, die ihre Messen und Predigten hören würden, einige Indulgenzen zu gewähren. Er erhielt hierauf ein: Rome 1300, mense februarii, pontificatus domini Bonifacii papae VIII. anno sexto datirtes, von 14 Bischöfen unterfertigtes und besiegeltes Antwortsschreiben folgenden Inhalts: „Der Bitte des Abts und Konvents gerne entsprechend, erlassen wir Allen, die wahrhaft Buße gethan, gebeichtet haben und den Messen und Predigten des Abts oder der Mönche, welche im gedachten Kloster zur Zeit sind und dereinst sein werden, andächtig beiwohnen, aus Erbarmen des allmächtigten Gottes und aus Autorität der heiligen Petrus und Paulus, 40 Tage von den ihnen auferlegten Penitenzen. Doch soll der Wille und die Genehmigung des Diöcesanbischofs (diocesani) dabei sein.“ Ganz im Sinne dieses Antwortschreibens aus Rom entbietet der Bischof Liupoldus von Bamberg 6 Monate zuvor, im Juli 1299, dem [84] ehrbaren Mann, Herrn H. (Heinrich) Abt in Halsprunne seinen Gruß und bewilligt ihm und seinen Brüdern, in der Diöcese Bamberg zu predigen, andächtigen Hörern ihrer Verkündigung des göttlichen Wortes 40 Tage von den ihnen auferlegten Penitenzen zu erlassen, Beichten zu hören und den Beichtenden heilsame Penitenzen aufzulegen, doch ohne daß den Pfarrern dadurch Eintrag geschehe. Er nennt das Kloster „einen Sprößling (plantala) der bamberger Kirche, ein Haus, in welchem die Blüthe der Andacht ausgezeichnet hervorsproßt und die reichste und heilsamste Frucht der Seelen bringt.“ Ohne Zweifel beabsichtigte unser Abt, auch auf diese Weise das Ansehen seines aufblühenden Mönchsstaates zu erhöhen. Ob auch die Bischöfe von Eichstätt und Würzburg eine derartige Bewilligung ertheilt, ob und mit welchem Erfolge unser Abt und seine Mönche in der Diöcese Bamberg gepredigt haben, ist urkundlich nicht bekannt. Sein in Rom und Bamberg gestelltes Gesuch deutet aber darauf hin, daß damals begabte Prediger im Kloster gewesen sein mögen. Daß Konrad von Brundelsheim, der nachmalige 14. Abt, ein solcher war, beweisen seine in Erlangen aufbewahrten Sermonen, auf welche wir nachher zurückkommen werden.

Die mitgetheilten Leumundszeugnisse zeigen, daß man in höheren und höchsten Kreisen den Abt und sein Kloster hochachtete. In den Jahren 1288 und 91 erscheint unser Abt als erwählter Mitexekutor des dornbergischen Testaments; 1309 als erwählter Mitschiedsrichter in einem Konflikte zwischen dem Grafen Ludwig von Oettingen und dem Bischofe von Eichstätt über den Nachlaß des Grafen Gebhard von Hirschberg, und wiederholt als erster Urkundenzeuge.

Es soll nun gezeigt werden, wo und wie sich zur Zeit unseres Abts und durch ihn der Klosterbesitz erweitert hat, sowohl in den Gegenden, wo das Kloster bereits festen Fuß gefaßt hatte, als auch in Städten und Dörfern, wo es bisher noch nicht begütert war.

[85]
1) Erwerbungen um Heilsbronn, und zwar
a. durch Schenkungen.

1282 von dem nürnberger Bürger H. Steiner: Gefälle in Schwaikhausen und Breitenbronn; 1283 von Wernherus, genannt Nützel, Bürger in Nürnberg, und Christina, seiner Frau, zu ihrem Seelenheil 5 Hüben in Hegendorf, 3 Höfe bei Windsbach, Stadeln und Sperberslohe. Die Höfe bei Windsbach und Stadeln hatte Nützel i. J. 1276 von Albert und Hartmann Rindsmauls[2] von Wernfels gekauft; sie waren Lehen der Grafen von Truhendingen und Oettingen; daher ließ der Abt den Schenkungsbrief von den beiden Grafen und auch vom Magistrate Nürnberg besiegeln. 1294 ließ er, zur völliger Sicherung, von Albert Rindsmaul, dem Sohne, urkundlich erklären, daß er an die dem Kloster zugefallenen rindsmaulischen Güter keinen Anspruch mehr habe. Eine Renuntiationsurkunde gleichen Inhalts ließ sich der Abt von Hartmann Rindsmaul einhändigen. Nützel und seine Frau hatten bestimmt, daß nach ihrem Tode an ihren (im Vigilienbuche beim 6. Januar und 29. Juni eingetragenen) Jahrtagen den Mönchen Wein, Weißbrot und Fische für 10 Pfund Heller gereicht und der etwaige Überschuß zu einem ewigen Licht und zum Ornat ad altare corporis domini in eodem monasterio noviter constructum verwendet werden sollte. Dieser Altar stand in der nordöstlichen Ecke des von unserem Abt im Jahre 1284 vollendeten östlichen Chors. Der Altarstein[3] ist noch vorhanden. Ohne Zweifel gehörten zu diesem Altar die ältesten in Heilsbronn vorhandenen Malereien, im Grundriß mit Nr. 3 und 25 bezeichnet. Näheres darüber siehe unten Abschnitt  XIV, 11, wo dieser Altar, der 22ste, besprochen werden wird.

Albert Rindsmaul, der Vater, imperialis aulae ministerialis, wurde oben genannt bei Gelegenheit einer Schenkung im Jahre 1253. Vermuthlich war er damals im Begriffe, an [86] einem Kreuzzüge Theil zu nehmen. Im Jahre 1276 verkaufte er, wie eben erwähnt, einen Theil seiner Güter an Wernherus Nützel. Noch mehrere verkaufte er 1284 an den Bischof Reinboto zu Eichstätt, welcher in demselben Jahre den von unserem Abte vollendeten östlichen Chor der heilsbronner Kirche geweiht hat. Die von Albert Rindsmaul mit Zustimmung seiner Frau, Adelheid, an Eichstätt verkauften Besitzungen waren: Das rindsmaulische Kastrum Werdenfels (Wernfels) bei Windsbach; ein Hof unterhalb des Kastrums; zwei Prädia und ein daranstoßender Weinberg bei Theilenberg; ein Weinberg nächst dem Kastrum nebst Feldern, Wiesen und Waldungen; der größere Weiher am Gerichsbach; ein Weiher beim (in ripa) Erlbach und die Fischerei in der Rezat (piscaria in fluvio Raticena). Der Verkaufspreis war tausend Pfund Heller. Der Lehensherr, Burggraf Konrad III. von Nürnberg und Agnes, seine Frau, genehmigten den Verkauf. Vom Verkauf ausgeschlossen waren die in den Wäldern befindlichen Bienen, welche sich Adelheid, Alberts Frau, für ihre Lebenszeit vorbehielt, und ein Weiher an dem genannten Gerichsbach nebst dem Ufer an dem Dörfchen (ripa ipsa in villula) Ilbolsdorf (?) bis an die Rezat; denn die letzteren Besitzungen hatte Albert bereits zu seinem und seiner Frau Seelenheil dem Kloster Heilsbronn geschenkt. Doch sollten diese Besitzungen erst nach dem Tode der beiden Eheleute dem Kloster zufallen. Albert stellte diese Verkaufs- und Schenkungsurkunde auf seinem Kastrum Wernfels im September 1284 aus. Unterfertigt sind viele Zeugen, z. B. der ebengenannte Burggraf Konrad von Nürnberg, dann neun Bürgen, z. B. Hermann von Vestenberg, Heinr. von Ololsheim, Rudiger von Dietenhofen, in Sandsee residirend, Marquard von Murheim, Mundschenk (pincerna) von Ahrberg, Rudiger von Dietenhofen Senior, bischöflicher Marschalk. Schließlich ließ Albert die Urkunde untersiegeln vom Bischof Reinboto und seinem Domkapitel, von den Burggrafen von Nürnberg Konrad Junior und Major (d. h. Konrad der Fromme und sein Sohn Konrad, der Deutschordensritter) und von Hermann von Vestenberg (meis consanguineis). Wodurch Albert veranlaßt oder gezwungen [87] wurde, so eilig die bezeichneten Objekte, sogar sein Schloß, zu verkaufen, sagt die Urkunde nicht. Die Familie Rindsmaul, ehedem um Heilsbronn und Windsbach so reich begütert, besaß bald nichts mehr in der dortigen Gegend. Aber in Heilsbronn gedachte man ihrer (s. oben beim 9. Abt) noch in späterer Zeit durch Seelenmessen an 8 Tagen im Laufe des Jahres. Albertus Rindsmaul starb während der zwei Jahre 1284 bis 86. Daß er in Heilsbronn begraben wurde, unterliegt wohl keinem Zweifel, da er in seinem vorhinbesprochenen Schenkungsbriefe von 1253 verordnet hatte, daß seine Gebeine dort bestattet werden sollten. Seinen vorhinbesprochenen Verkauf bestätigten seine Söhne Albert und Hermann laut einer Urkunde von 1286, worin diese erwähnen, daß ihr Vater bereits gestorben, ihre Mutter aber noch am Leben sei. Hermann Rindsmaul verkaufte i. J. 1305 Güter in Willendorf an das Kloster, wahrscheinlich die letzte Acquisition des Klosters von dieser Familie. Über Albrecht Rindsmaul, welcher 14 Jahre später (1322) mit seinem Gebieter, dem in Heilsbronn begrabenen Burggrafen Friedrich IV. und mit Schweppermann der Schlacht bei Mühldorf beiwohnte und den Erzherzog Friedrich den Schönen gefangen genommen haben soll, berichten die heilsbronner Aufschreibungen nichts Näheres. Ein um 1600 in der Klosterkirche noch vorhandener Todtenschild zeigte einen Ochsenkopf, zwar ohne Schrift, aber jedenfalls ein rindsmaulisches Grabdenkmal. 1286 erwarb unser Abt das Patronat in Bürglein, wie dort berichtet werden wird.

Über die Schenkungen Wolframs von Dornberg i. J. 1288 siehe Beitr. S. 217 und unten Bd. II bei Petersaurach. Der Testator Wolfram bestimmte ausdrücklich, daß der Abt von Heilsbronn Mitexekutor seines Testaments und Mitschiedsrichter sein sollte. Seine Schwiegersöhne und Erben, die Grafen von Oettingen und Gottfried von Heideck, übergaben 1291 unserem Abt, was ihr Schwiegervater dem Kloster legirt hatte: besonders Gefälle in Immeldorf, Petersaurach, Bechhofen, Schlauersbach und Nehdorf. Über die zur Zeit unseres Abts gemachten Schenkungen in Petersaurach (1294–1308) von den Herren [88] von Schlüsselberg, in Ansbach (1295) von Margaretha Genslerin und in Haag (1298–1303) von Hedwig von Vestenberg siehe Bd. II bei diesen Orten. 1310 schenkte Miles Syfried von Lebzingen[4] (Löpsingen) dem Kloster einen Hof in Eschenbach mit der Bestimmung, dereinst in Heilsbronn begraben zu werden. Vermuthlich lag auf seinem Grabe einer der 1859 in der Ritterkapelle unter der Pflasterung vorgefundenen ruinosen Leichensteine. Sein Jahrtag wurde am 21. Juli gefeiert. Der Jahrtag eines Hermann von Löpsingen ist am 25. März eingetragen. 1341 verkaufte ein Seyfried von Lebzingen, vermuthlich der Sohn des erstgedachten Syfried, einen Hof in Ismannsdorf an das Kloster. Eschenbach ist Untereschenbach (bei Windsbach), wo das Kloster späterhin noch mehrere Güter erwarb, z. B. 1373 drei Tgw. Wiesen im Brühel zu Unter–Eschenbach, gekauft von Heinrich von Weitersdorf. Auch in Eschenbach bei Markterlbach erwarb das Kloster Güter, aber nicht in Stadteschenbach.


b. Durch Kauf und Tausch.

Durch Kauf erwarb unser Abt, wie im II. Bd. ausführlich berichtet werden wird, von Wolfram von Dornberg, von Gottfried von Heideck, von den Grafen von Oettingen und von Albrecht von Vestenberg den größten Theil von Petersaurach, deßgleichen von Großhaslach, daselbst auch das Pfarrpatronat; 1295 vom Miles C. Gunzlin einen Hof in Glaizendorf; 1301 von dem Amtmann (quondam officiali) Wirento in Roßstall einen Zehnten in Ammerndorf; 1311 von Gottfried von Heideck, Gottfried Vogel und Ludwig von Ellrichshausen Güter in Thurndorf und Eib, und 1313 von Albert von Vestenberg Güter in Reckersdorf.

Durch Tausch erhielt unser Abt von Wirentho von Dietenhofen die Gefälle von drei Prädien in Weißenbronn.


2) Erwerbungen um Markterlbach.

Das Patronat und die Advokatie der Kirche zu Markterlbach hatte das Kloster bereits im J. 1278 erworben, aber [89] dafür an den Bischof von Würzburg jährlich 20 Pfund Heller zu entrichten. Unser Abt ließ sich die Erwerbung 1292 vom Erzbischof Gerhard von Mainz bestätigen, und 1296 befreite er sein Kloster von der jährlichen Abgabe der 20 Pfund durch Ablösung. 1297 trennte er die Filialkirche Trautskirchen von der Mutterkirche Markterlbach (s. Bd. II bei Trautskirchen). 1291 kaufte er einige, neben der Holzmühle gelegene Äcker, das Gereuth genannt, von Dietrich von Wilhermsdorf. 1300 erhielt er von Konrad de Linde durch Tausch Güter in Unterschlauersbach (s. dort) gegen Güter in Laubendorf. Den Tauschkontrakt ließ er vom Burggrafen Johann I. untersiegeln. 1305–11 erhielt er durch Kauf und Schenkung Güter in Hirschneuses und vom Miles Ulr. Spies von Onolsbach für 16 Pf. Heller eine „Huba“ in Rosenbach. 1308 kaufte er von Ramungus von Vestenberg 371/2 Morgen Äcker in Rupeltsdorf (Ruppersdorf) und die Kreuzwiese bei Vestenberg. 1309 erwirkte er vom Bischof Andreas zu Würzburg die Überweisung der Kapelle in Neuhof als Filiale an die seit 1297 selbstständige Kirche zu Trautskirchen. Gleichzeitig kombinirte er mit Großhaslach die Kapelle in Ketteldorf, wo bisher, wie in Neuhof, heilsbronner Mönche fungirt hatten.


3) Erwerbungen um Würzburg.

Das Kloster hatte sich, wie oben berichtet wurde, schon zur Zeit des ersten Abts dort angesiedelt und durch die folgenden Äbte Liegenschaften in Sommerhausen, Würzburg und Gerbrunn erworben, besonders aber in Randersacker. Die Verhandlungen über die Ablösung der auf dem dortigen Hofe Bellethor ruhenden 250 Pfund Heller wurden durch den Tod des 12. Abts unterbrochen, durch unsern Abt aber beendigt. Zur völligen Sicherstellung ließ er die Acquisition vom Erzbischof Gerhard von Mainz im J. 1289 bestätigen. Ein Theil der 1250 vom 9. Abt gekauften Güter in Gerbrunn war Lehen des Grafen Heinrich von Kastell; unser Abt bewog den Grafen, seinem Lehensanspruche zu entsagen. Über die Erwerbungen des Abts in den Jahren 1287–1317 zu Randersacker und über [90] das von ihm 1302 gestiftete Domvikariat zu Würzburg Näheres unten im II. Band.


4) Erwerbungen um Merkendorf.

Jahre lang prozessirte das Kloster wegen seiner Erwerbungen um Merkendorf bei dem Provinzialgericht in Graisbach mit dem Grafen Friedrich von Truhendingen und dessen Frau Agnes, bis es durch den Bischof Reinboto zum Vergleich kam. Unser Abt schloß diesen im Februar 1282 in Unterschwaningen in Gegenwart der Zeugen Gottfr. v. Sulzburg, Burkhard von Seckendorf, Friedr. und Konrad von Lentersheim. Darauf begab er sich im März zum Grafen, zahlte ihm 165 Pfund Heller gegen Empfang einer Urkunde (d. d. Spilberg in castro nostro), laut welcher der Graf allen weiteren Ansprüchen an das Kloster entsagte. Allein die von Truhendingen erneuerten den Streit, namentlich der Graf Ulrich, bis ihm der Kaiser Heinrich VII. bald nach seiner Thronbesteigung Frieden gebot. Der Kaiser, des Abts großer Gönner, erklärte d. d. Nurenberg, III. Non. Jul. 1309: „Wir Heinrich, römischer König etc., tragen dem edlen Manne Ulrich von Truhendingen ernstlich auf, Abt, Konvent und Kloster mit ihren Gütern und Leuten, wie er uns angelobt hat (prout nobis fide data promisit), nicht zu belästigen, bei Vermeidung königlicher Ungnade.“ Zugleich bestätigte der Kaiser obigen Vergleich „zwischen den ehrbaren und religiösen Männern, Abt und Konvent zu Halsprunnen, quos tanquam devotos nostros dilectos divina emulatione complectimur, und denen von Truhendingen, wegen der von ihnen dem Kloster zugefügten Injurien und Beschwerungen.“ In demselben Jahre kaufte der Abt Güter in Triebsdorf (Triesdorf) und Breitenbronn von Konrad von Guckenberg, Gefälle in Heglin (Heglau) vom Bischof von Eichstätt; 1301, 10 und 15 Liegenschaften und Gefälle in Merkendorf vom Kloster Ahausen und von Andern; 1311 in Hirschlach von Ulrich von Muhr; 1312 in Nehdorf und Kolmschneidbach von Agnes von Stetten; 1312 in Haundorf von Ulrich von Muhr; 1313 in Leidingendorf vom Kanonikus Potenstein. Dieß Alles erhielt der Abt durch Kauf. [91] Durch Schenkung erhielt er in jener Gegend nur Weniges, z. B. durch Legat von Burkhard von Leerbur (Lehrberg) Gefälle in Bammersdorf mit Zustimmung der Lehensherren: Graf Ludwig von Oettingen und Gottfried von Heideck. Näheres über die genannten Orte im II. Band.


5) Erwerbungen in und um Windsheim.

Es ist vorhin berichtet worden, daß das Kloster schon frühzeitig bei Windsheim in Urfersheim, Lenkersheim, Westheim und Külsheim, Güter erwarb und daß sich unser Abt diese Erwerbungen im J. 1285 vom Kaiser Rudolf bestätigen ließ, ingleichen von den beiden darauf folgenden Kaisern Adolf und Albrecht in den Jahren 1294 und 1302. In Westheim erhielt das Kloster durch den dortigen Pfarrer Arnold (zugleich Kanonikus in Onolsbach) schon zur Zeit des 9. Abts im J. 1252 einen Hof durch Schenkung. 1312 erwirkte unser Abt vom Grafen Gottfried von Hohenlohe einen Verzichtbrief seines Zuspruchs halben auf zwei Güter in Urfersheim. 1288 schenkte Miles Ulrich Hübschmann, dapifer, pro salute animae suae dem Kloster Gefälle in Schwebheim und von einem Grundstücke (mansus) in Habelsee. 1313 verkaufte unser Abt die Gefälle von vier Höfen in Lenkersheim an den Burggrafen Friedrich IV. von Nürnberg für 130 Pfund Heller und verwendete diesen Erlös zum Ankauf des Steinhauses in Nördlingen. Da das Kloster ohne Zustimmung seines Visitators Liegenschaften und Grundgefälle weder verkaufen noch vertauschen durfte, so wurde die in Heilsbronn ausgefertigte Urkunde über den Verkauf und über die geleistete Zahlung nicht bloß von unserem Abte, sondern auch vom Abte von Ebrach untersiegelt und dann dem Burggrafen eingehändigt. Eigentliche Verkäufe konnten nur mit Zustimmung des Abts von Cisterz vollzogen werden. Die bezeichnete Besitzveränderung erscheint in der Urkunde nicht als Verkauf, sondern als Tausch; es bedurfte daher keiner Verhandlung mit Cisterz.

Innerhalb der Stadt Windsheim erhielt das Kloster seine erste Besitzung zur Zeit unseres Abts und seines Stellvertreters [92] Konrad von Brundelsheim. Die auf diese Besitzerwerbung bezüglichen vier Urkunden von 1304, 7, 11 und 13 werden im VII. Abschn. bei Windsheim ausführlich besprochen werden. Die erste von 1304 wurde vom Kaiser Albrecht in Heilsbronn während seines Aufenthalts daselbst ausgestellt. Zwei frühere von demselben Kaiser dem Kloster zugestellte, Abschn. VII bei Großhaslach zu besprechende Urkunden, tragen nicht das Datum Heilsbronn, sondern Nürnberg 1302. Ein von demselben Kaiser gleichfalls zu Nürnberg im J. 1306 zu Gunsten des Klosters ausgefertigter Urtheilsbrief wurde in den Beiträgen S. 227 besprochen. Es handelte sich um Forderungen an das Kloster wegen eines dort Mönch gewordenen Grafen Gottfried von Hohenlohe-Brauneck. Der Kaiser und sein Hofgericht wiesen die Kläger mit ihrer Forderung ab. Diese heilsbronner Urkunden vom Kaiser Albrecht und aus seiner Zeit geben detaillirte Nachrichten auch über Geringfügiges: über den Ordensbruder Gottfried, den alten Brunecke, über einen Notarius Hadmar, über einen Juden Joselinus und andere unbedeutende Persönlichkeiten, über Käufe und Freiung des Klosters u. s. w.[5] Mit Recht erwartet man nun, daß schweizerische oder anderweitige Urkunden Nachricht geben werden über die großartige Erhebung des Schweizervolkes gegen den Kaiser Albrecht, nachdem Wilhelm Tell das Signal gegeben hatte. Allein keine gleichzeitige Urkunde spricht davon. Dieses völlige Schweigen der Urkunden über so Wichtiges, während die vom Kaiser Albrecht in und für Heilsbronn ausgefertigten [93] Urkunden so ausführlich über Minderwichtiges berichten, bestärkt die Vermuthung, daß die bisher für wahr gehaltene Darstellung der Thaten Wilhelm Tell’s spätere Dichtung und historisch nicht begründet ist. Über die genannten Ortschaften Näheres unten im II. Bande.


6) Erwerbungen in und um Nürnberg.

Daß zwei dortige Wittwen im Jahre 1254 zur Zeit des 10. Abts ihre Häuser und Gefälle von Häusern dem Kloster schenkten, wurde oben berichtet. Zur Zeit unseres Abts erhielt das Kloster zwei Häuser in Nürnberg durch Schenkung vom Kaiser Adolf von Nassau und von seinem in Heilsbronn begrabenen Vetter, dem Grafen Emicho von Nassau. Beide Nassauer wohnten um 1290, schon vor der Thronbesteigung Adolf’s, in Nürnberg. Abschn. VII wird berichtet werden, daß das vom Grafen Emicho geschenkte Haus am „Salzmarkt“ stand, 15 Jahre nach dem Tode unseres Abts von der Stadt angekauft, aber abgetragen wurde, da man an jener Stelle das Rathhaus erbaute. Das vom Kaiser Adolf geschenkte Haus stand bei der St. Lorenzkirche, erhielt den Namen „Heilsbronner Hof“ und wurde sammt der dazu gehörigen St. Nicolaikapelle im J. 1851 niedergerissen, um an jener Stelle das Bankgebäude zu erbauen. Die Kapelle wurde ohne Zweifel erst nach der Erwerbung des Hauses, und zwar von unserem Abt, sonach am Ende des 13. oder am Anfang des 14. Jahrhunderts erbaut, nicht schon im 12., wie die dortige Gedenktafel angibt.

Daß unser Abt und der Graf Emicho gleichzeitig Dorfherren in Volkersgau waren, wurde in den Beiträgen S. 234 berichtet.


7) Erwerbungen in Nördlingen.

Dort erhielt das Kloster sein erstes Besitzthum zur Zeit unseres Abts, und zwar durch eine Schenkung des Kaisers Heinrich VII. Der Kaiser war, schon ehe er diese Schenkung machte, bei unserm Abte zu Gast (Beitr. S. 62). Während seines Aufenthalts in Heilsbronn trug ihm der Abt die Doppelbitte vor: die auf einem heilsbronner Gute in Sommerhausen ruhenden [94] und dem Kaiser zustehenden Gefälle zu erlassen, und wiederholt auszusprechen, daß die Schirmvogtei über das Kloster stiftungsgemäß einzig und allein dem Kaiser zustehe. Von Heilsbronn nach Nürnberg zurückgekehrt entsprach der Kaiser dieser Doppelbitte, indem er unserem Abte das oben zitirte Diplom d. d. Nürnberg 1310 zustellte. Zu dieser kleinen Schenkung fügte der Kaiser gleichzeitig eine größere, nämlich die des Pfarrpatronats in Nördlingen, worüber Abschn. VII Näheres mitgetheilt werden wird, zugleich auch über die Acquisition eines Hofes in der Stadt und über das „Steinhaus“ daselbst, welches unser Abt dem Grafen Ludwig von Oettingen abkaufte. Daß der Abt zur Zahlung des Kaufschillings den Erlös von verkauften Gütern in Lenkersheim verwendete, ist oben berichtet worden. Zwei Monate darauf starb der Kaiser in Italien, angeblich an Gift, 51 Jahre alt. Er hatte nur 5 Jahre lang regiert. Durch seine Errungenschaften in Nördlingen hatte der Abt den Weg in das Ries gebahnt. Wie seine Nachfolger fortfuhren, den Klosterbesitz in jener Gegend zu erweitern, werden wir unten sehen.


8) Erwerbungen in der Gegend des Hesselberges,
und zwar in den Gerichtsbezirken Wassertrüdingen, Herrieden und Feuchtwangen.

In der dortigen Gegend hatte das Kloster bereits Güter erworben (siehe den 9. Abt). Durch unsern Abt wurde der Besitzstand bedeutend erweitert. Die Urkunden aus seiner Zeit weisen folgende Erwerbungen nach: 1287 Güter in Königshofen und Bruck (Wiesethbruck) durch Kauf. In demselben Jahre Güter in Gastenfelden, Geschenk von Wolfram, Kustos der Kirche zu Feuchtwangen. 1300 Güter in Fetschendorf, gekauft von den Gebrüdern Konrad und Heinrich von Elbangen. 1305 Güter in Bechhofen, gekauft von Arnold von Seckendorf. 1311 Güter in Dambach, gekauft von Heinrich von Kemnathen. In demselben Jahre entsagte zu Gunsten des Klosters der Graf Friedrich von Truhendingen seinen Lehensansprüchen bezüglich der Weißmannsmühle. Näheres über diese Orte im VII. Abschn.


[95]
9) Erwerbungen in der Gegend von Uffenheim und Rothenburg.

Der Ort, wo das Kloster in jener Gegend zuerst Güter erwarb, war Weigenheim, am Fuße des Hohelandsbergs. Wie es dort seinen Besitz ansehnlich erweiterte und eine dem Kloster sehr nützliche Station gründete, wird bei Weigenheim im VII. Abschn. berichtet werden. Weiter machte das Kloster zur Zeit unseres Abts, oder bald nach ihm, Acquisitionen in Ulsenheim, Uttenhofen, Ergersheim, Gnodstadt, Klosterfrauenthal, Waldmannshofen, Simershofen, Equarhofen, Walmersbach, Adelhofen, Langensteinach, Groß- und Kleinharbach, Ruckertshofen, Gickelhausen, Adelshofen, Oberscheckenbach, Gumpelshofen, Ohrenbach und Galmersgarten. 1306 erhielt unser Abt Güter bei Oberscheckenbach, Harbach und andern Orten innerhalb der rothenburger Landwehr durch Kauf vom Grafen Albrecht von Hohenlohe und dessen Frau, Adelheid; 1315 in Gnodstadt einen Hof durch Schenkung. Näheres über die genannten Orte im VII. Abschn. 1288 erhielt er eine Schenkung in einer andern Gegend, nämlich in dem Orte Reuth am Wald, worüber gleichfalls im VII. Abschn. bei Reuth berichtet werden wird.

Aus diesen Berichten über die Erwerbungen in verschiedenen Regionen erhellt, daß unser Abt mit besonders glücklichem Erfolge im Sinne des Klosterstifters den Mönchsstaat erweitert und befestigt hat. Dabei reichten auch ihm, wie seinen Vorgängern, die Päpste gerne die Hand. Die Frage: ob das Vermögen Derjenigen, die zu Heilsbronn in den Orden traten, dem Kloster zufalle oder nicht? legte unser Abt dem römischen Stuhle zur Entscheidung vor. Er erhielt vom Papste Nikolaus IV. im Januar 1288 folgenden Bescheid: „Bewegliche und unbewegliche Güter, welche beim Eintritt eurer Mönche deren Eigenthum sind, oder ihnen, wenn sie nicht eingetreten wären, rechtmäßig zugefallen sein würden, Güter, welche keine Lehen sind und daher frei verschenkt werden dürfen, seid ihr zu fordern und zu behalten berechtigt.“ Wir haben vorhin gesehen, daß der Kaiser Albrecht mit seinem Hofgerichte im J. 1306 bei einer ähnlichen Veranlassung [96] in gleichem Sinne zu Gunsten unseres Abts entschied. Der gedachten päpstlichen Bulle vom Januar 1288 folgte schon im Februar eine zweite, veranlaßt durch Kleriker und Laien, welche dem Kloster Gefälle vorenthielten oder sich durch eigenmächtige Pfändung bezahlt machten. Auf Beschwerde unseres Abts erhielt dieser zur Sicherstellung seines Klosters aus Rom den Bescheid: „Niemand unterstehe sich, Mönche, Laienbrüder, Thiere oder sonstiges Eigenthum eures Klosters unter dem Vorwande eines üblen Herkommens eigenmächtig zu pfänden (vadiare) und solang zu behalten, bis sie nach ihrem Gefallen befriedigt sind. Zuwiderhandelnde werden mit dem Zorn Gottes und der Heiligen Petrus und Paulus bedroht.“ Zum Erlasse einer dritten Bulle von demselben Papste Nikolaus IV. gab der Umstand Veranlassung, daß bisher Liegenschaften oder Gefälle des Klosters an Kleriker und Laien gegen eine jährliche Zahlung verliehen worden waren, bald auf Lebenszeit, bald für immer, und sogar mit päpstlicher Bewilligung. Unser Abt sah ein, daß diese Praxis dem Kloster schadete. Er trug daher beim römischen Stuhle auf Abstellung an. Vermuthlich war jenes Verfahren bei Klosterbesitzungen in der Gegend von Merkendorf und Herrieden vorgekommen, weßhalb die gedachte Bulle speziell an den Dekan in Herrieden gerichtet wurde. Der Papst erklärte darin: „Wir befehlen dir, darnach zu trachten, daß heilsbronnische Güter, welche du dem Kloster auf solche Weise entzogen findest, wieder an dasselbe gebracht werden, ohne Rücksichtnahme auf entgegenstehende Briefe. Gegen Widersacher ist mit kirchlicher Censur einzuschreiten. Appellation findet nicht statt. Aufgerufene Zeugen, welche aus Gunst, Haß oder Furcht dem Aufrufe nicht folgen, hast du durch gleiche Censur zu zwingen, wahrheitsgetreu zu zeugen.“ Die päpstliche Bulle hatte den gewünschten Erfolg nicht, weßhalb auf Bitten des Abts der Dekan in Herrieden denselben Befehl zum zweiten Mal im J. 1289 von Rom aus erhielt und im J. 1291 zum dritten Mal.

Im Burggrafenhause zu Heilsbronn fanden zur Zeit unseres Abts Verhandlungen statt, wobei das Kloster zwar nicht [97] direkt betheiligt war, der Abt aber als Zeuge beigezogen wurde. Der Burggraf Konrad III. der Fromme, oben Seite 64 genannt, bei Gelegenheit einer Schenkung, welche der Vater Konrad II. im Jahre 1260 mit Zustimmung seines Sohnes Konrad III. dem Kloster machte, als Entschädigung für angethanes Unrecht. Konrad III. ließ seine Söhne in den deutschen Orden treten und übergab nach und nach seine Habe fremden Händen, theils durch Verkauf, theils durch Schenkung. 1286 vergabte er als Erblehen eine Wiese bei Fröschendorf und Trautskirchen. 1287 verkaufte er den Markt Spalt und Sanndkron an den Bischof Reinbot zu Eichstätt für 1000 Pfd. Heller. Die vom Bischofe und seinem Domkapitel untersiegelte Verkaufsurkunde wurde in Heilsbronn ausgefertigt. Am Schlusse derselben erscheinen als Zeugen zuerst unser Abt und sein Konventual Heinrich von Meckenhausen, dann der Landkommandeur Marquard von Messingen, der Probst von Abenberg, des Bischofs Kaplan, sein Schreiber, zwei Ritter und der alte Katerbeck, Bürger und Rathsherr zu Nürnberg. Wegen Abenberg geriethen der Burggraf und der Bischof miteinander in Konflikt. Um diesen zu beseitigen, beschlossen Beide, vier Schiedsrichter zu wählen und eidlich zu geloben, dem schiedsrichterlichen Ausspruch sich zu unterwerfen. Die gewählten Schiedsrichter waren vier von den ebengenannten Personen: unser Abt, sein Konventual, der Komthur und Konrad Katerbeck. In Folge des Schiedsspruches verkaufte Konrad III. mit Zustimmung seiner Frau, Agnes, sein Kastrum Abenberg und die Stadt an den Bischof für 4000 Pfd. Heller. Dem zu Heilsbronn im März 1296 ausgefertigten Verkaufsinstrumente hängten ihre Siegel an der Burggraf, die Burggräfin, die Grafen Ludwig von Oettingen und Gebhard von Hirschberg, unser Abt, der Komthur Marquard und die Stadt Nürnberg. Die Urkunden über die weiteren Schenkungen und Verkäufe des Burggrafen an den deutschen Orden, an Eichstätt, an die Kirche St. Georg in Bamberg, sowie über die Gründung des Chorstifts Spalt wurden nicht in Heilsbronn ausgefertigt. Konrad III. starb drei Jahre früher als unser Abt und wurde, [98] auch seine Frau, in Spalt begraben. Sein Bruder und sein Neffe, die Burggrafen Friedrich III. und Johann I. fanden ihre Ruhestätte zu Heilsbronn in dem vom 12. Abt Rudolf begonnenen und von unserem Abt i. J. 1284 vollendeten östlichen Chorausbau.

Durch die eben genannten beiden Äbte erhielt nicht nur das Klostergebiet, sondern auch die Klosterkirche eine ansehnliche Erweiterung, nämlich durch die ebenerwähnte Verlängerung des östlichen Chores. Daß und warum Heilsbronn die Grabstätte der Burggrafen von Nürnberg war, ist in den Beitr. S. 13–19 gezeigt worden. Um gleichfalls dort begraben zu werden, machten viele burggräfliche Vasallen Schenkungen an das Kloster. Daher wurde,[6] um Raum für Gräber zu gewinnen, der westliche Chor, die sogenannte Ritterkapelle erbaut. Unser Abt und sein Vorgänger verlängerten die Kirche in östlicher Richtung. In welcher Weise dieses geschah, ist in den Beitr. S. 15 berichtet worden. Der bei dieser Gelegenheit hinausgerückte Hochaltar[7] wurde im März 1284 neu geweiht. Die wiederholt erwähnten Kopien von einem alten Monumentenverzeichnisse berichten darüber: A. D. 1136 procurante reverendo in Christo patre ac domino Rapotone, hujus loci abbate primo, dedicatio hujus altaris principalis et loci prima facta est per reverendum in Christo patrem Burckhardum, episcopum eistetensem. Secunda vero tantum hujus altaris propter sui innovationem et majorationem facta est per quendam episcopum ordinis nostri procurante hoc Ottone, abbate decimo hujus monasterii anno 12 ... Tertia vero dedicatio sive consecratio chori novi ac totius monasterii, exceptis capellis, facta est anno domini 1284 per reverendum in Christo patrem dominum Reubotonem, episcopum eistetensem, procurante hoc domino Heinrico, abbate hujus loci decimo tertio. Specialiter autem consecratum est hoc altare in honorem [99] beatissimae virginis Mariae, sancti Jacobi apostoli, sanctorum Thebeorum martyrum, sanctarum Ursulae et undecim mille virginum, cujus dedicationis anniversarius dies agitur semper dominica proxima post Martini episcopi.“ Der 10. Abt Otto regierte nur 4 Jahre lang, von 1253 bis 56. Hiernach ist die von den Kopisten bei Angabe der Jahrzahl gelassene Lücke zu ergänzen und anno 1255 circa anstatt 12.. zu lesen. Daß unser Abt in dem von ihm verlängerten östlichen Chor einen Seitenaltar gegründet hat, ist vorhin berichtet worden. Der andere Seitenaltar, südlich vom Hochaltar, wurde im März 1284, gleichzeitig mit dem Hochaltar, geweiht zu Ehren der heiligen Stephanus und Laurencius. Daß alte Monumentenverzeichniß gibt darüber folgende Notiz: A. D. 1284 martio exeunte dedicatum est hoc altare a venerabili domino Reynbotone, episcopo eistetensi, tempore domini Heinrici de Hirschlach, abbatis, in honorem sanctorum Stephani protomartyris et Laurentii martyris, quorum reliquiae in hoc altari sunt inclusae cum reliquiis sanctorum Stephani papae, Sixti papae, Calixti papae, Clementis papae, sanctorum innocentium, item Mauritii, Cyriaci, Georgii, Viti, Emesani, Theodori, Chrisogani, Sebastiani martyrum, item episcoporum Nicolai et Ulrici, item Egidii confessoris, item 11.000 virginum et sanctarum Agnethae, Ceciliae, Barbarae, Walpurgis, Felicitatis et Gertrudis virginum. Igitur omnibus vere poenitentibus hoc altare in die dedicationis et patrociniorum frequentantibus quadraginta dies indulgentiarum de poenitentiis injunctis relaxantur. Sciendum etiam, quod dedicatio praedicta per dominum Philippum episcopum eistetensem tempore domini Conradi Suppani († 1328) est translata ad dominicam proximam post festum sancti Martini episcopi. Anno domini 1501 renovata et adfixa est schedula altari sanctorum praescriptorum per fratrem Johannem Doliator († 1506) de Mürckendorf, tunc temporis capellanum eorundem. Ohne [100] Zweifel waren diese zahlreichen Reliquien[8] in dem Reliquienkasten enthalten, welcher i. J. 1853 im Hochaltar vorgefunden und nach langen Verhandlungen mit den Oberbehörden auf höheren Befehl dem vom Bischof von Eichstätt zur Empfangnahme kommittirten Stadtpfarrer Eichenthaler von Eschenbach in Gegenwart des Landrichters Forster und des Schreibers Dieses eingehändigt wurden. Der Kasten muß schon früher, etwa bei der Transferirung vom Stephanus- und Laurenziusaltar in den Hochaltar, untersucht worden sein, da von den Riemen, mit welchen der Kasten bei der Weihe i. J. 1284 umgeben wurde, nur noch der Anfang und das Ende vorhanden waren. Auf dem Kasten lag das bischöfliche Wachssiegel; darauf der Bischof, in einer Hand den Krummstab, in der andern ein Buch haltend; dann die Randschrift: Reinboto Dei Gratia Eistetensis Ecclesiae Episcopus.

Dem vorstehenden Berichte über die Erweiterung des Klostergebietes und der Klosterkirche durch unsern Abt ist noch beizufügen, daß durch diesen auch die Klosterbibliothek [9] (jetzt in Erlangen) manchfach bereichert worden ist, indem er Handschriften entweder kaufte, oder durch seine Mönche abschreiben ließ. Daher auf der einen und andern dieser Pergamenthandschriften bemerkt ist: Iste liber scriptus est a. d. 1290 sub domino Heinrico, abbate in Halsbrunnen. Iste liber scriptus est jubente domino Heinrico abbate a. d. 1310. Diese beiden Notizen finden sich am Schlusse exegetischer Werke von Hugo von St. Charo. Einer Bibelkonkordanz auf Pergament ist die Bemerkung beigefügt: dieses Buch sei aus Rona nach Heilsbronn gebracht, daselbst in den Jahren 1310 und 11 unter dem Abte Heinrich in seinem dreißigsten Regierungsjahre kopirt worden, und zwar zur Zeit des Königs Heinrich, welcher i. J. 1309 das Patronat von Nördlingen dem Kloster geschenkt habe.

Der Abt starb 1317 am 24. Juli. An diesem Tage ist [101] auch sein Jahrtag im Vigilienbuche eingetragen. Im Kapitol, wo mehrere Äbte begraben liegen, standen auf seinem unter dem Schutte vielleicht noch vorhandenen Leichensteine die Worte: A. D. 1317 in vigilia Jacobi apostoli obiit dominus Heinricus de Hirschlag, XIII. abbas Halsbrunnensis. Drei Monate vor seinem Tode scheint er noch rüstig und im Interesse seines Klosters thätig gewesen zu sein. Denn am 24. April finden wir ihn in Windsheim beim Kaiser Ludwig dem Bayer, vermuthlich von diesem in Folge mündlicher Absprache in Nürnberg oder Heilsbronn dorthin beschieden. Er fand dort bereits eine heilsbronnische Herberge in dem obenerwähnten, zu seiner Zeit und durch ihn acquirirten Hause. Die Frage, welche er im Interesse seines Klosters dem Kaiser zur Entscheidung vorlegte, war: „Dürfen Klosterunterthanen ein Gut, welches sie Jahr und Tag besessen haben, auch ferner unangefochten besitzen, und sind sie, wenn sich Streit über den Besitz erheben sollte, bei ihrem geistlichen Richter oder bei den vor der Besitzveränderung kompetent gewesenen weltlichen Gerichten zu belangen?“ Die deutsch abgefaßte kaiserliche Entscheidung lautete zu Gunsten der Klosterunterthanen und wiederholte das schon von den früheren Kaisern ertheilte Privilegium, daß Klosterleute lediglich vor ihrem geistlichen Richter zu erscheinen schuldig sind. Zeugen und Beisitzer bei der Verhandlung waren: die Ritter Gottfried von Heideck, Gottfried von Wolfstein, Ramunch von Vestenberg, Dietrich v. Parsberg, Heinrich v. Salach, Seifried der Swepferman (Schweppermann), und Ludwig von Eyb. Anfang und Schluß der Urkunde lauten: „Wir Ludwig von Gottes Gnaden römischer König thun kund, daß für uns kommen ist im Gericht der ehrbar geistlich Mann, der Abt von Halsprunne, von seines Klosters wegen und fragt mit Fürsprechen ein Urtheil, ob geistliche Klosterleute etc. Gegeben zu Windsheim des Pfintztags nach St. Jörgentag 1317, im dritten unseres Reichs.“ Der vor dem Kaiser persönlich erschienene Abt ist zwar nicht namentlich genannt, allein der Erschienene kann lediglich unser Abt Heinrich gewesen sein, da sein Nachfolger, Konrad von Brundelsheim, [102] wie nachher gezeigt werden wird, im April noch nicht Abt war.

Über die Exkommunikation des Burggrafen Friedrich III. und seine Beerdigung in Heilsbronn zur Zeit unseres Abts (1297) berichtet keine der noch vorhandenen heilsbronner Urkunden. Was hierüber aus anderweitigen Urkunden ermittelt werden kann, wird Bd. II bei Oberndorf, Pfarrei Kirchfarrnbach, mitgetheilt werden.


  1. Vgl. v. Stillfried S. 35.
  2. Vgl. Stillfried S. 216.
  3. siehe Grundriß bei Nr. 138 und Stillfried S. 72.
  4. Vgl. Stillfried S. 215.
  5. Im heilsbr. Archiv waren noch zwei andere, von demselben Kaiser zur Zeit seines damaligen Aufenthalts in Nürnberg und Heilsbronn ausgestellte Urkunden (jetzt in Erlangen), welche gleichfalls nur Geringfügiges betrafen. In der ersten, d. d. Nuremberch 1303, IV. Non. Jul. bestätigt Albrecht Privilegien, welche sein Vater, Rudolf v. Habsburg, dem Stift Feuchtwangen gegeben hatte. In der zweiten, d. d. Nuremb. in vigil. Laur. 1304, bestätigt er in wenig Zeilen Privilegien, die sein Vater dem Kloster Auhausen gegeben hatte. Das Siegel an der ersten Urkunde läßt nichts mehr erkennen. Am Siegel der zweiten Urkunde ist noch der untere Theil des Königsmantels erkennbar und von der Rundschrift ein Theil der Worte: Romanorum Rex.
  6. Vermuthlich um das Jahr 1200. Anders Stillfried S. 61.
  7. Vgl. Stillfried S. 66.
  8. Vgl. Stillfried S. 67.
  9. Anders Stillfried S. 13.


« Der 12. Abt Rudolf Geschichte von Kloster Heilsbronn
Der 14. Abt Konrad von Brundelsheim »
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