Geschichte von Kloster Heilsbronn/Weigenheim
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Pfarrdorf am Hohelandsberg. Das Kloster erhielt dort i. J. 1261 (s. Bd. I, 72) 14 Mgn. Weinberg etc. durch Schenkung vom Miles Heinrich von Hohenlohe und dessen Frau Herrade; 1303 durch Kauf von Albert von Hohenlohe[1] einige Güter und das Recht, Malmeister setzen zu dürfen. Der Graf reservirte sich zwar einige Gefälle, verkaufte aber auch diese im folgenden [388] Jahr an das Kloster. Gleichzeitig verkaufte an dasselbe der Schultheiß Heinrich von Uffenheim 10 Morgen Weinberg, am Marquardsberg gelegen; deßgleichen 1392 Kunz Decker 4 Morgen. Der 22. Abt Kötzler „kaufte i. J. 1435 2 Mtz. Korn jährliche Gült, die Heinrich Trühinger zu Ippenßhaim auf einem heilsbronnischen Hof zu Weigenheim gehabt.“ Die Äbte faßten gerade dort recht festen Fuß, weil Weigenheim für das Kloster eine erwünschte Haltstelle war. Die Ansiedelung des Klosters in und um Würzburg hatte einen steten Verkehr zwischen Heilsbronn und der Maingegend zur Folge. Personen, Wein, Faßdauben, Reife, Weinpfähle etc. wurden beständig hin und her transportirt. Ein beladener Wagen brachte drei Tage auf dem Wege zu. Aufwärts kommend fanden Roß und Mann ihr erstes kostenfreies Nachtquartier in Weigenheim, ihr zweites in den heilsbronnischen Herbergen und Stallungen zu Neuhof; abwärts gehend an denselben Orten, nur in umgekehrter Ordnung. So wurde es über 200 Jahre lang gehalten. Der als Haltstelle und Nachtlager dienende heilsbronner Hof in Weigenheim wurde vom Kloster in eigener Regie bewirthschaftet. Der den Hof verwaltende Mönch führte den Namen „Magister oder Provisor Weigenheim.“ In seinem Status finden sich durchschnittlich 4 Pferde, 9 Kühe, 20 Schweine. Die zum Hof gehörige Scheune wurde 1341 fast neu gebaut. Von den Anwesen im Dorfe waren sieben heilsbronnisch, zwei markgräflich; die übrigen gehörten dem Domstift Würzburg, den Herren von Hutten, den Herren von Sainsheim und den Freiherren von Schwarzenberg und Hohelandsberg. Letztere waren Pfarrpatrone. Eines der sieben heilsbronnischen Anwesen war das außerhalb des Dorfes stehende Wirthshaus. Der Magister Weigenheim erhob unter andern Gefällen auch das Handlohn, z. B. 16 fl. vom Maykes (Kaspar May), der 1507 seinen Hof verkaufte an Friz Hessen um 230 fl. 1571 zahlte der Wirth Knörr von seiner um 1200 fl. angeschlagenen Herberg 81 fl. Handlohn. Der gedachte Klosterhof wurde 1500 vererbt an Gabriel Heß von Weigenheim. Abt und Konvent verpflichteten ihn zu folgenden Leistungen: „Jährlich 20 Malter Korn, 10 [389] Malter Haber und dieselben zwei Meilen weit von Weigenheim aus zu führen, wohin wir es verlangen. Wir bedingen uns in dem Hof aus unser Wohnhaus, die Stallung mit der Stube vor dem Thor hinum bis zu dem Ort, da die Kelter gestanden, von uns und den Unsern, wenn wir da sind, zu brauchen, wobei er uns Brennholz, Stroh und Heu zu geben hat; ebenso unsern Dienern.“
Unter den genannten Dorfherren war oft Streit, z. B. vor und nach 1530. Ludwig von Hutten zum vordern Frankenberg hatte eine Schuldforderung an den heilsbronnischen Wirth Lanz in Weigenheim. Dieser zahlte nicht, kam ins Schuldgefängniß, wurde aber daraus befreit, nachdem er zu zahlen versprochen und ein Theil der Ortsbewohner für ihn gebürgt hatte. Als aber der Wirth nicht zahlte, so hielt sich Hutten an die Bürgen. Diese wendeten sich an Ludwig von Schwarzenberg, des Dorfes Oberherrn, welcher mit den Seinigen und den Bürgen bewaffnet in das Wirthshaus einfiel, um den Wirth zu verhaften. Allein dieser entfloh und wendete sich schriftlich an seinen Lehensherrn, den 27. Abt Schopper mit der Bitte: [„]für ihn zu Onolzbach bei den Räthen, da der Markgraf Georg eben in Augsburg beim Reichstag sei, sicheres Geleit zu erwirken, damit er zu seiner Familie nach Weigenheim zurückkehren könne, von wo aus er, unter Verpfändung von Hab und Gut, vor des Markgrafen Land- und Hofgericht Red und Antwort zu geben erbötig sei.“ Der Abt bat um das sichere Geleit. Die weiteren Verhandlungen finden sich in den heilsbronner Aufzeichnungen nicht. Um die fortwährenden Streitigkeiten über die Wildbahngrenzen zu beseitigen, proponirte der Freiherr Friedrich von Hohelandsberg, die sämmtlichen heilsbronner Besitzungen in Weigenheim durch Kauf an sich zu bringen. Allein der Abt Schopper antwortete ablehnend, „Weigenheim und Neuhof seien für die Klosterfuhren von und nach Franken kostenfreie und unentbehrliche Stationen.“ Die Herren von Hohelandsberg und Sainsheim prozessirten gegen einander Jahre lang beim kaiserlichen Kammergericht über die Gerichtsbarkeit, namentlich in Betreff Weigenheims, dessen vielherrschaftliche Bewohner nur bei ihren treffenden Gerichten in [390] Bullenheim, Seehaus, Frankenberg und Neuhof belangt werden durften, jenachdem sie schwarzenbergisch, sainsheimisch, huttenisch oder heilsbronnisch waren. In Bullenheim war ein schwarzenbergisches, in Seehaus ein sainsheimisches Vogtamt. Vorübergehend war Herr von Hohelandsberg der Markgraf Albrecht Alcibiades: grausam gegen Viele, aber dem Kloster Heilsbronn zeitlebens zugethan, vom Kloster oft beherbergt und beschenkt, bei der Befestigung des Hohelandsbergs unterstützt durch Lieferungen von Bauholz, Brettern etc. (Beitr. S. 149 ff.) Gleichwohl besteuerte sein auf der Veste stationirter Hauptmann die heilsbronnischen Unterthanen in Weigenheim. Noch feindseliger verfuhren gegen dieselben die nach Albrechts Sturz wieder in den Besitz der Veste gekommenen Herren von Schwarzenberg. Graf Paul von Schwarzenberg schrieb an den 35. Abt Wunder: „daß er ihm in Weigenheim keine Gerichtsbarkeit zugestehe, auch nicht gestatte, daß sein (der schwarzenbergische) Pfarrer daselbst des Abts Gülten von der Kanzel verkünde, als wenn der Abt neben dem Grafen ein Dorfherr wäre. Datum in unserem Haus zu Bullenheim 1571.“ Der Graf Johann von Schwarzenberg setzte die Feindseligkeiten fort; daher schrieb der Abt 1577: „Alle Äbte mit all ihren Leuten und Gütern sind von Kaisern und Königen dermassen privilegirt, daß sie von keinem andern Herrn mit Steuer, Reiß, Frohn, Zoll beschwert werden sollen. Dennoch untersteht sich Graf Johann seit einigen Jahren, uns an unsern Rechten Eintrag zu thun und die Unserigen mit Reichsanlagen zu beschweren.“ Im folgenden Jahre 1578 starb Wunder, der letzte heilsbronner Klosterabt und Konventual, nach dessen Tod das ganze Klostergut dem Markgrafen Georg Friedrich zufiel. (Beitr. S. 184.) Auch unter dem neuen Regimente herrschte in Weigenheim kein Friede. Die nunmehr markgräflichen Klosterbauern daselbst wurden von Schwarzenberg unter Androhung von Gefängnißstrafe zur Steuerzahlung aufgefordert und wiederholt ausgepfändet. Der Prozeß hierüber war beim kaiserlichen Landgericht des Burggrafthums Nürnberg anhängig und am Ende des Jahrhunderts noch schwebend.
[391] Bezüglich des Wohnsitzes der Herren von Hutten ist zu bemerken, daß die Heilsbronner Aufzeichnungen niemals vom „hintern Frankenberg“ sprechen. Ludwig, Conz und Bernhard von Hutten werden stets als „Herren zum vordern Frankenberg“ bezeichnet. Ludwig und Conz von Hutten verhandelten mit dem Kloster über Bauholzabgabe, wie oben bei Neuhof erwähnt wurde. Mit Bernhard von Hutten verhandelte das Kloster 1567 wegen eines in der Gegend von Frankenberg beheimatheten „Vheders“ Namens Brand, der dem heilsbronnischen Bauer Löslein in Oberndorf wegen Forderung abgesagt und einen Feindsbrief in Kirchfarrnbach angeheftet hatte. Schreiber des Feindsbriefes war ein Schuster in Sainsheim. Brand wurde von dem Amtsverwalter des Grafen Paul von Schwarzenberg und Hohelandsberg zu Bullenheim verfolgt, in dem huttenischen Pfarrdorfe Reusch aufgegriffen und nach Frankenberg ins Gefängniß gebracht. „Dergleichen muthwillige Abklagen sind hin und wieder sehr viele“, heißt es in den Verhandlungen über dieses Delikt.
- ↑ Vgl. Stillfried S. 199.
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