Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 22. Abt Ulrich Kötzler

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Der 22. Abt Ulrich Kötzler (1433–62)

regierte 29 Jahre lang. Seine Wahl erfolgte beim Rücktritt seines Vorgängers im Spätsommer 1433. Daß Volkersgau[1][163] bei Schwabach seine Heimath war, erhellt aus mehreren heilsbronner Aufschreibungen. Ohne Zweifel war er ein Bauernsohn von dort. Wann er in den Orden trat und auf welcher Universität er studirte, ist nicht zu ermitteln. Als Mönch bekleidete er verschiedene Klosterämter, z. B. als Pistor, Ortulanus und Hospitalarius, vor und nach 1428 als Granarius, bis er zum Abt erwählt wurde. Schon vor seiner Erwählung wurde er zur Kirchenversammlung nach Basel gesendet. Als Abt reiste er viermal dahin, das erste Mal im September 1433. Er reiste mit seinem Prior und 3 Dienern, sämmtlich zu Pferd, über Schafhausen, wo u. A. für Sattelzeug (pro frenis et sellis) 2 fl. ausgegeben wurden. Während seines nur 16tägigen Aufenthalts in Basel verausgabte er 19 fl. Die Rückreise machte er mit nur 2 Dienern, da er seinen Prior nebst einem Diener und 80 fl. baar dort zurückließ. Die Ausgaben auf der fünftägigen Hinreise betrugen 15 fl., auf der Rückreise 13 fl. Summe aller Reisekosten 152 fl. Seine zweite Reise nach Basel machte er im folgenden Jahre 1434. Während seines 10wöchigen Aufenthalts daselbst behielt er nur einen einzigen Diener mit einem Pferde bei sich und ließ die übrigen Diener und Pferde nach Heilsbronn zurückkehren. Er zahlte für Hausmiethe 28 fl., dem „Compulsatorius“ (vermuthlich Vorlader zu Zusammenkünften) einen Gulden. Dritte Reise nach Basel im darauffolgenden Jahre 1435. Aufenthalt nur 8 Tage. Vierte und letzte Reise dahin im folgenden Jahre 1436. Aufenthalt nur 10 Tage. Von Amtswegen machte er diese Reisen nicht, da die heilsbronner Äbte, wie oben erwähnt, nicht Sitz und Stimme bei Konzilien hatten. Er verkehrte mit dem Konzil, das 12 Jahre dauerte, nur in den ersten vier Jahren persönlich, dann aber durch Sendlinge und Sachwalter, namentlich durch einen Rechtsgelehrten Nikolaus. Sein Verkehr mit dem Konzil betraf lediglich die Interessen seines Klosters, die Führung von Prozessen, z. B. wegen des „Güldenzolles“, den das Kloster allenthalben verweigerte, unter Berufung auf seine privilegirte Zollfreiheit. Mit Nördlingen wurde, wie Bd. II bei diesem Orte berichtet werden wird, fortwährend mit [164] großer Erbitterung prozessirt. Unser Abt übertrug die Prozeßführung einem seiner tüchtigsten Mönche, Petrus Wegel, der nach ihm Abt wurde. Gleichfalls sehr hitzig und dauernd war der Kampf gegen die Patronatspfarrei Kelheim, obgleich, wie wir beim vorigen Abt gesehen haben, schon die Kirchenversammlung zu Konstanz in der Sache entschieden und Frieden geboten hatte. Nicht minder heftig war der Kampf des Klosters gegen seine Patronatspfarrei Großhaslach. Es handelte sich um Bezüge, welche vom dortigen Pfarrer beansprucht, vom Abt aber verweigert wurden. Eine richterliche Entscheidung sprach zu Gunsten des Pfarrers. Gegen diese Entscheidung remonstrirte unser Abt, indem er gleich bei seiner ersten Anwesenheit in Basel die Sache der Kirchenversammlung vorlegte. Diese stieß das richterliche Erkenntniß um und beauftragte (1434) den Abt von St. Egidien und den Probst von Langenzenn, den Konflikt beizulegen. Nach zweijähriger Unterhandlung kam es zu einer definitiven Fixirung dessen, was Abt und Pfarrer einander jährlich leisten sollten.

Dieß waren die ersten Errungenschaften des Abts Kötzler in Basel. Weiter erwirkte er dort, daß die Kirchenversammlung d. d. V. Kal. Okt. 1437 die Bischöfe von Eichstätt und Würzburg und den Abt von St. Egidien aufforderte, das Kloster Heilsbronn (zugleich auch Ebrach) gegen Beeinträchtigungen kräftig zu schützen und nöthigenfalls den Beistand des weltlichen Armes zu requiriren.

Eine weitere Errungenschaft des Abts war, daß die Kirchenversammlung, seiner Bitte entsprechend, d. d. XI. Kal. Jan. 1439 ihm und seinen Nachfolgern den Gebrauch der bischöflichen Mitra, des Ringes und des Bischofsstabes zuerkannte. Dadurch erhielt der jeweilige Abt das Recht, wenn nicht ein Bischof oder ein päpstlicher Legat gegenwärtig war, sowohl im Kloster selbst, als auch auf dem ganzen Klostergebiete bischöfliche Weihen (benedictionem solempnem post missarum vesperorum et matutinarum solempnia) zu vollziehen, auch Kleidungsstücke, Ornamente und kirchliche Paramente zu weihen. Die Kirchenversammlung [165] (sacro sancta synodus generalis Basiliensis, universalem ecclesiam repraesentans) bezeugt dem Abt und seinen etwa 70 Mönchen besondere Huld und Gnade, ertheilt ihnen wegen ihrer devoten und frommen Weltentsagung und ihrer Gastfreundschaft die größten Lobsprüche und bedroht Verächter dieses Erlasses mit der Indignation Gottes und der ganzen Kirche. Durch diesen Erlaß hatte der Abt nicht bloß einen äußern Schmuck errungen: der Mönchsstaat wurde dadurch selbstständiger und weniger abhängig von den Bischöfen. In Folge dieser Errungenschaft ließen sich die Äbte von nun an auf ihren Siegeln mit dem Bischofsstabe und mit der Bischofsmütze abbilden, während die früheren Äbte auf ihren Siegeln mit dem Abtsstabe und ohne Kopfbedeckung dargestellt erscheinen. Eben so ist auch der 1350 gestorbene 17. Abt Friedrich von Hirschlach auf seinem oben besprochenen Gedächtnißbilde dargestellt. Auf einigen von den in Heilsbronn vorhandenen, nach Kötzlers Zeit gefertigten Altarmalereien sieht man unten an denselben diejenigen Äbte abgebildet, auf deren Geheiß die Altarmalereien gefertigt wurden. Die abgebildeten Äbte haben die Bischofsmütze nicht auf ihren Häuptern, sondern neben sich. Die Äbte Wenk, Schopper und Wunder erscheinen auf ihren Portraitbildern im bescheidenen Abtsbarret. Unser Abt konnte zuversichtlich darauf rechnen, in Basel seine Zwecke zu erreichen, weil er dort der Fürsprache des Kaisers, des brandenburgischen Kurfürsten und anderer Gäste seines Klosters im Voraus gewiß sein durfte. 1443 ließ er durch den Abt von St. Egidien und zwei kaiserliche Notare zwei beglaubigte Abschriften von der oben beim 20. Abt besprochenen Urkunde fertigen, worin der Kaiser Ruprecht i. J. 1401 die Klosterprivilegien bestätigt und erweitert hatte. Der Kaiser Sigismund bestätigte schon 1434 d. d. Ulm, 19. Juli, die von seinem Vater Karl IV. und vom Kurfürsten Friedrich I. (avunculum suum) dem Kloster ertheilten Privilegien.

Von den größeren Bauten in Heilsbronn wurde keine durch unsern Abt ausgeführt; doch vollendete er, was sein Vorgänger am Hauptbau der neuen Abtei und an dem Ausbau des [166] südlichen Seitenschiffes der Kirche unvollendet lassen mußte. Den letztern schmückte er mit Statuen (imaginibus). Die neue Abtei erhielt durch ihn ein nicht mehr vorhandenes Glockenthürmchen (campanile), der Chor der Klosterkirche neue, nicht mehr vorhandene Stühle (sedilia et stalla), der Marstall, das Kornhaus und das Schlößlein in Bonhof die erforderlichen Erweiterungen und Reparaturen. Er hatte bei seinen Ausgaben vor Allem das Nothwendige und Nützliche im Auge; der unfreiwilligen Ausgaben gab es ohnehin viele, namentlich für den Kurfürsten Albrecht Achilles in dessen Fehden gegen Bayern und im sogenannten großen markgräflichen Kriege. Vgl. Beitr. S. 97 u. 98. Da Heilsbronn es mit dem Kurfürsten hielt, so hatten von den Feinden desselben die Klosterunterthanen viel zu leiden. Der Granarius verzeichnet in seinen Rechnungen die bedeutenden Getreiderückstände, welche erlassen werden mußten wegen Verarmung der Unterthanen in der Probstei Bonhof und im Rangau (propter lites seu raysas; curiae vastatae sunt). Der Kurfürst war in der Marterwoche des Jahres 1461 in Heilsbronn und wohnte darauf einem Reichstage in Nürnberg bei. Von dort aus schickte er 135 Pferde zur Verköstigung auf 8 Tage in das Kloster.

Ungeachtet dieser Ausgaben und Verluste mehrte sich zur Zeit unseres Abts und durch ihn, besonders durch Kauf, das Klostergut an den nachgenannten Orten: Wernsbach, Gleizendorf, Triebendorf, Spalt, Friedrichsthal, Flattermühl, Bechhofen, Fetschendorf, Bergel, Weigenheim, Seinsheim, Kirchfarrnbach, Oberndorf, Schmalenbühl, Randersacker, Eibelstadt, Winterhausen, Sommerhausen und Nördlingen. Näheres darüber unten bei diesen Ortschaften im II. Band, bei Reuth auch über die daselbst durch unsern Abt gegründete Pfarrei, bei Trautskirchen über die gegründete Frühmeßstelle.

Den obigen Mittheilungen über die langjährigen Prozesse gegen Kelheim, Nördlingen etc. ist beizufügen, daß unser Abt auch mit den Herren von Lentersheim in Altenmuhr wegen des Viehtriebes stritt, bis der Kurfürst Friedrich I., von beiden Theilen [167] zum Schiedsrichter erwählt, 1437 den Streit schlichtete. Des Kurfürsten „Schiedsbrief“ wird Bd. II bei „Mönchswald“ mitgetheilt werden. Nicht immer erscheint jedoch der Abt als Streitender, sondern bisweilen auch als Friedensstifter. 1435 schlichtete er einen Streit zwischen den Gemeinden Hirschlach und Ornbau; der Streit betraf den Hutwasen zwischen Ornbau und Heglau. 1452 vermittelte er in seinem Geburtsorte Volkersgau einen Prozeß zwischen fünf Klosterbauern, die sich durch langes Prozessiren gegenseitig ruinirten, endlich aber ihren Dorfherrn zum Schiedsrichter wählten und seinem Spruche sich unterwarfen.

Während seiner zehn ersten Regierungsjahre bestattete der Abt in der Klosterkirche den Kurfürsten Friedrich I. und dessen Gemahlin Else, zwei Stammgäste im Burggrafenhause, wie in den Beitr. S. 87 ff. berichtet wurde mit dem Bewerten, daß der Kurfürst in seinem Testamente den Abt als Exekutor bezeichnet hat. Ein anderer Gast, den wir im Burggrafenhause ein- und ausgehen sahen, starb gleichfalls während der ersten Regierungsjahre unseres Abts: der Kaiser Sigismund. Der folgende Kaiser Albrecht starb nach kaum zweijähriger Regierung. Die Mönchsrechnungen gedenken seiner Erwählung und seiner Anwesenheit in Heilsbronn im Winter 1437/38. Nach ihm bestieg 1439 Friedrich III. den Kaiserthron. Er war während seiner langen Regierung dem Kloster fortwährend sehr gewogen und wiederholt in Heilsbronn, wie in den Beitr. S. 109 berichtet wurde. Der Kustos bemerkt in seiner Jahresrechnung von 1445, daß unser Abt dem Kaiser, welcher einem großen Reichstage in Nürnberg beiwohnte, eine kleine Monstranz von Krystall nebst einigen Reliquien eigenhändig als Geschenk überreicht habe. In seinem vierten Regierungsjahre bestätigte der Kaiser auf Ansuchen unseres Abts die vom Kaiser Ruprecht im J. 1401 dem Kloster ertheilten Privilegien. Der Schluß des Bestätigungsbriefes lautet: „Gegeben zu Grätz 1443 am Barbaretag, unseres Reichs im vierten. Ad mandatum domini Regis: Eneas Silvius, protonotarius.“ Die sämmtlichen Verwalter der verschiedenen Klosterämter kontribuirten [168] zu der Zahlung, welche für den Bestätigungsbrief an die kaiserliche Kabinetskasse geleistet werden mußte.

Den Familiennamen Kötzel oder Kötzler führte ein Nürnberger Patriziergeschlecht. In der vorgefaßten Meinung, die heilsbronner Äbte seien meist von adeliger Herkunft gewesen, identifizirt Würfel (histor. Nachrichten von Nürnberg II, 730) unsern Abt mit einem in Nürnberg geborenen Patrizierssohn Ulrich Kötzler oder Kötzel. Allein der Abt Kötzler war, den vielen und einstimmigen heilsbronner Aufzeichnungen zufolge, kein Nürnberger, sondern ein Volkersgauer und daher ohne Zweifel kein Patrizierssohn. Würfel wurde in seiner vorgefaßten Meinung vermuthlich dadurch bestärkt, daß 133 Jahre nach dem Tode unseres Abts der nürnberger Losungsschreiber Bernhard Kötzel die Renovatur des Epitaphs unseres Abts beabsichtigte. Das Epitaph war im Jahre 1464 gleich nach dem Tode des Abts gefertigt worden und kostete 6 fl. Wie es nach 131 Jahren beschaffen war, ergibt sich aus einem also lautenden amtlichen Schreiben vom J. 1595: „In den Grabstein des Abts war eine Grabschrift eingesenkt mit dem Wappen, sehr veraltet und etliche Stück davon weggekommen.“ Der genannte Losungsschreiber stellte unterm 10. Nov. 1595 an die damaligen Beamten in Heilsbronn die Bitte: „die veraltete und zum Theil abgegangene Grabschrift auf dem Grabstein des Abts, so des Geschlechts ein Kötzel von Volkerskaw bürtig gewest, verneuern zu dürfen.“ Die Beamten gestatteten die Verneuerung, „sofern die neue Grabschrift der vorigen gemäß gemacht werde; nur möge sie wehrhaft, aufs Kürzest, auch in Messing gegossen und auf den Grabstein gemacht werden.“ Die Ausführung verzögerte sich; denn die Beamten schrieben unterm 6. Juni 1603 an den Losungsschreiber: „Euer Schreiben wegen Verneuerung der Grabschrift haben wir erhalten. Nachdem man aber diese Woche in der Kirch auf die Begrebnuß (des Markgrafen Georg Friedrich) noch allerlei vorzubereiten hat, so wolle der Herr erst nach der Begrebnuß die Grabschrift aufsetzen.“ Vermuthlich erfolgte die Renovatur noch im J. 1603. Der Abt wurde, wie schon beim vorigen Abt erwähnt, dicht an der Außenmauer [169] des südlichen Seitenschiffes in der Kirche begraben. Auf seinem 1464 gefertigten Leichenstein waren, nach Angabe der oftgedachten Monumentenkopisten, folgende Worte „in den Stein gehauen“: A. D. 1463. V. Id. Martii obiit venerabilis in Christo pater dominus Ulricus abbas heilsbrunnensis 22, anno sui regiminis XXXV, cujus anima etc. Diese Schrift war nach 131 Jahren „sehr veraltet und zerbrochen.“ Irrigerweise lasen daher die Kopisten XXXV anstatt XXIX. Vermuthlich wurde 1603 der Stein ganz beseitigt und vom Losungsschreiber der bei Nr. 113 noch vorhandene Grabstein substituirt, darauf eine beschriftete Metalltafel, aber keine in den Stein gehauene Schrift. Die Metalltafel ist, wie so viele andere, abhanden gekommen und nur der Stein noch vorhanden, darauf ein Krummstab, aber keine Schrift. Der Abt resignirte 1462 und starb im folgenden Jahre. Im Vigilienbuche heißt es beim 11. März: Obiit dom. Ulricus abbas halsbrunnensis 22 a. dom. 1463, rexit laudabiliter annis 29. Sein Jahrtag wurde aber alljährlich am 29. September begangen. Der Eintrag im Vigilienbuche an diesem Tage lautet: Servitur de venerabili domino Ulrico abbate dicto Kötzler de Volkerskaw 21. pis. pa. vi. mel et libetum.

Aus den vorstehenden Mittheilungen ersieht man, daß der Abt Kötzler die Interessen seines Mönchsstaates wesentlich gefördert hat. Bei seinen Ausgaben hatte er vor Allem das Nothwendige und Nützliche im Auge. Ausgaben, wie folgende, kamen daher bei ihm nur selten vor: 280 talenta 24 dl. = 52 flor. pro imagine argentea misericordiae Jesu Christi ultra argentum quod habuit et ultra propinata. Für einen silbernen Becher zahlte er aus seiner Privatkasse 201 Talente.

In seine letzte Regierungszeit fielen die in den Beiträgen S. 98 geschilderten Drangsale, welche die Klosterunterthanen im Kriege gegen die bayerischen Herzoge zu leiden hatten. Doch erlebte er in seinem letzten Regierungsjahre das Ende dieses Krieges. Darauf deutet folgender Vortrag des Bursarius in seiner Abrechnung an Michaelis 1462: Pro diversis dominorum et [170] familiarum in causa concordiae et negotiis inter nos et ducem Bavariae et diversa loca circa monasterium.


  1. Anders Stillfried S. 39.


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