« Das Amt Nördlingen Geschichte von Kloster Heilsbronn
Altheim »
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1. Nördlingen.

Allenthalben, wo sich das Kloster ansiedelte, regte sich die Opposition, besonders in Nördlingen; dort erlitt auch das Kloster, wie oben Bd. I beim 26. Abt Wenk berichtet wurde, in Folge der Reformation, seinen ersten empfindlichen Verlust. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach suchte den zu erwartenden Kämpfen dadurch zu begegnen, daß er seine ersten Errungenschaften allseitig sichern ließ. Seine erste Acquisition in Nördlingen war das dortige Pfarrpatronat (s. I, 93 und Beitr. S. 61 u. 62), ein Geschenk vom Kaiser Heinrich VII.,[1] welcher bald nach seinem Regierungsantritt nach Heilsbronn kam und dem Abt besonders gewogen war. Der Kaiser bewies seine Gewogenheit nicht nur in den oben mitgetheilten ehrenden Worten, sondern auch durch die That, durch die Schenkung des Patronats. Daß auch die Kaiserin dem Kloster sehr gewogen war und die Schenkung befürwortete, bezeugt ein Klösterling, welcher folgende Worte auf einen heilsbronner Kodex schrieb: „A. D. 1313 (1310) dominus Heinricus VII. imperator dedit nostro conventui jus patronatus ecclesiae in Nordlingen simpliciter propter Deum: ad interventum suae uxoris domine Margarete, Henrico tridentino episcopo et cancellario procurante; proquibus orare tenemur et eorum memoriam habere.“ In der Schenkungsurkunde erklärte der Kaiser: „Henricus Rex etc. Affectantes, ut venerandum monasterium in Halsbrunn, sicut est in spiritualibus floridum, maneat in temporalibus opulentum: abbati et fratribus jus patronatus ecclesiae parochialis in Nordlingen, quod imperatoribus et regibus romanis nobisque pertinuit, duximus de libertatis nostrae munificentiae largiendum. Datum Francofurti 6. Cal. Aug. 1310.“ Das durch diese kaiserliche Schenkung dem Kloster verliehene Patronat umfaßte „die Parochialkirche sammt 14 Kaplaneien“. Diese Pfarrstellen werden nach den Altären in folgender Weise bezeichnet: „I. In der Pfarrkirche die Altäre: 1. St. Oswald. 2. St. Michael. [526] 3. St. Jobst. 4. St. Ottilia und Elisabeth. II. In der St. Georgenkirche: 5. Der Choraltar. 6. Altar der zwölf Boten. 7. St. Trinitatis. 8. St. Martin. 9. Altar, genannt die Schlafmeß. III. Im Spital: 10. St. Katharina. 11. St. Quirinus. 12. St. Elisabeth. IV. Beim guten Hirten außerhalb der Stadt: 13. St. Johannis, und 14. St. Salvatoris zu den grauen Brüdern.“ Dazu erhielt das Kloster die Besoldungsbezüge für die an den genannten Altären fungirenden Geistlichen, z. B. den Zehnten von Ehringen und einigen anderen Ortschaften. Um seinem Kloster den Besitz zu sichern, bat der Abt zunächst den Diöcesanbischof in Augsburg, die Schenkung zu bestätigen. Der Bischof Friedrich erfüllte die Bitte d. d. Augsburg 5. Cal. Apr. 1313, verlangte aber zugleich, daß durch die Schenkung das Einkommen des Parochus nicht geschmälert werde. Panthalion, der damalige Parochus (Rektor), Sohn des Grafen Johann von Sponheim, bezog zwar die Einkünfte von seiner Sinekure, fungirte aber vermuthlich niemals selbst als Oberpfarrer in Nördlingen. Hierauf bat der Abt den Kaiser um abermalige Bestätigung des Geschenkes. Die Bestätigung erfolgte laut der nachher mitzutheilenden Urkunde d. d. Pisa 1313, durch welche der Kaiser des Klosters Besitzungen überhaupt und die Acquisitionen in Nördlingen insonderheit bestätigte. Auf Ansuchen des Abts bestätigte in demselben Jahr des Kaisers Sohn, der König Johann von Böhmen, die Schenkung des Nördlinger Patronats. Schließlich bestätigten auf Ansuchen des Abts die nachgenannten Fürsten die Schenkung des Patronats: die Kurfürsten von Mainz, Trier und Köln (d. d. Aschaffenburg, Nürnberg und Wezalie); der Pfalzgraf Rudolf und der Bischof Andreas von Würzburg (d. d. Nürnberg); der Herzog Rudolf von Sachsen (d. d. in castro nostro Sydowe), der Markgraf Heinrich von Brandenburg (d. d. Bamberg) und der Kurfürst Waldemar von Brandenburg (d. d. Frankfurt).

Der besprochenen ersten Acquisition in Nördlingen folgte bald eine zweite, jedoch nicht durch Schenkung, sondern durch Kauf, indem der Abt Heinrich im Jahre 1313 vom Grafen [527] Ludwig von Oettingen das Steinhaus, genannt Kaufhaus, in Nördlingen kaufte. Zur Zahlung des Kaufschillings verwendete der Abt den Erlös von Gütern in Lenkersheim (s. dort), welche er an den Burggrafen Friedrich IV. verkauft hatte. In der dem Abt eingehändigten Verkaufsurkunde erklärte der Graf: „Nos Ludovicus junior comes de Otingen constare volumus, quod nos cogente et urgente gravi sarcina debitorum, que ob liberationem nostre captivitatis nuper post reditum nostrum de imperatore Heinrico et de Roma contraximus indebite, domum nostram lapideam in foro communi in Nordlingen, quam domum contingit ex quatuor parietibus strata publica, vendidimus domino Heinrico abbati et conventui in Halsprunne pro 690 lib. hall. Quia vero liberi fratris nostri Friderici nondum ad aetatem adultam pervenerunt, promittimus fidejussores, qui civitatem Nurnberg intrabunt personaliter etc. Datum Nordlingen 5. Non. Mart. 1313.“ Dann werden mehrere geistliche und weltliche Zeugen genannt, z. B. Heinrich, Dekan von Feuchtwangen, des Grafen Notar, Konrad von Elrichshausen, Konrad Katterbekke, Bürger von Nürnberg. Noch an demselben Tage erholte der Abt die Zustimmung der Gräfin laut folgender Erklärung: „Nos Agnes comitissa de Otingen recognoscimus, quod cum maritus noster Ludovicus junior, urgente gravi et multo onere debitorum, domum lapideam in Nordlingen vendiderit abbati Heinrico: nos consensimus his scriptis nostri sigilli munimine. Datum in castro nostro Baldern 5. Non. Mart. 1313.“ Um seine Errungenschaft noch nachhaltiger zu sichern, lud der Abt noch in demselben Monat den ebengenannten Dekan von Feuchtwangen und mehrere Milites und Nobiles zu sich nach Heilsbronn ein. Inhaltlich einer daselbst verfaßten Urkunde verpflichteten sich Einige der Anwesenden eventuell zur Laistung in Nürnberg durch folgende Erklärung: „Cum Ludovicus comes de Otingen domum suam in Nordlingen conventui in Halsprunne vendiderit, nos omnes promittimus fide data et sigillis nostris appensis, quod si aliquis filiorum Friderici fratris vel alia persona dictam [528] domum impetierit, recipiemus nos personaliter in civitatem Nurnberg in obstagio etc. Actum in Halsprunne sub tilia, crastino annunciationis Marie.“ Der Standort der Linde, unter welcher die Verhandlung stattfand, ist nicht angegeben. Vor Allen aber war es wieder der Kaiser Heinrich VII., welchen der Abt um Garantie des Kaufes bat. Der Kaiser entsprach der Bitte, indem er das vorhin angeführte Diplom d. d. Pisis, 3 Id. Jun. 1313 dem Abte zuschloß. Darin hieß es: „Heinricus VII. Imperator. Honorabilium et religiosorum virorum abbatis et conventus in Halsprunnen, devotorum predilectorum nostrorum, qui sub sacrae religionis habitu vitam ducunt laudabilem et honestam, ut tanto quietius et studiosius suo servire valeant creatori, et dum pro illis imperiali sollertia foris officium Marthe gerimus, intus ipsi more Marie divinorum contemplatione ad pedes domini residentes Deo placitis orationibus nos satagant jugiter commendare, devotis supplicationibus favorabiliter annuentes: ipsos abbatem et conventum cum omnibus hominibus et rebus in nostram protectionem recipimus specialem. Omnia etiam privilegia a predecessoribus nostris divis illustribus concessa confirmamus et innovamus, et nominatim donationem juris patronatus ecclesie parochialis in Nordlingen, olim nobis et imperio pertinentis. Aream quandam sitam in Nordlingen et domum lapideam, dictam Kaufhaus, in ea constructam a nobili viro Ludevico comite de Oetingen juniori justo emtionis titulo comparasse dicuntur, ab omnium steurarum et exactionum solutione libertamus penitus.“ Ferner garantirte der Kaiser des Klosters Besitzungen in Sommerhausen, Westheim, Urfersheim, Külsheim und die lediglich dem Kaiser und dem kaiserlichen Hofgericht untergebene Jurisdiktion des Klosters. Dann folgen Strafbestimmungen und die Namen mehrerer Zeugen. Während der nächstfolgenden vier Jahre starb der Graf Ludwig; seine vorhin genannten Neffen Ludwig und Friedrich waren inzwischen mündig geworden. Der Abt (nicht mehr Heinrich von Hirschlach, sondern Konrad von Brundelsheim) säumte nicht, auch [529] von den Neffen die Anerkennung des Kaufes einzuholen. Das Anerkennungsdokument wurde am 22. Nov. 1317 zu Würzburg ausgefertigt in Gegenwart vieler geistlicher und weltlicher Zeugen.

Das Patronat und das Steinhaus waren die ersten heilsbronner Acquisitionen in Nördlingen. Der 14. Abt Konrad von Brundelsheim setzte das von seinem Vorgänger begonnene Acquisitionswerk fort, indem er ein Anwesen vor dem „Bergerthor“, fortan „der heilsbronner Hof“ genannt, kaufte; unter welchen Bedingungen, erhellt aus der Verlautbarung des Kaufes, worin es heißt: „Wir Ott, Ammann der Stadt und die Bürger verrichen mit diesem Brief, daß die geistlichen und ehrbaren Leut, der Abt und die Sammung zu Halsbrunn mit unserem guten Willen haben gekauft ein Haus und Hof von unserem Bürger, Herman dem Stegherr, gelegen vorm Bergerthor an dem Graben. Dafür haben sie an die Stadtkasse jährlich 31/2 Pfund Heller zu zahlen, sonst aber keine weitere Steuer, keine Bete zur Nachtwach, keine Dienst, die wir Kaisern, Königen oder Landesherren erbieten. Sie genießen alle Rechte der Bürger und unsern Schutz. In Streitigkeiten mit unsern Bürgern haben sie bei unserem Stadtamman Recht zu nehmen. Sie dürfen nicht mehr Güter in der Stadt oder auf dem Feld zu Nördlingen erkaufen, auch nicht zapfen. In Kriegszeiten müssen sie sich gefallen lassen, wie alle Häuser am Graben, ihr Haus zu entdecken oder abzunehmen, ohne Anspruch auf Entschädigung. Wir geben ihnen diesen Brief mit dem Stadtsiegel zu Urkund am Aftermontag nach Pfingsten 1318.“ Zwei Jahre darauf (1320) erhielt das Kloster das Patronat nebst den treffenden Einkünften von einer Kapelle, welche der Bürger Heinrich Schuler von Nördlingen vor seinem Hause erbaut und dotirt hatte. Er schenkte das Patronat dem Kloster mit der Bestimmung, daß die Besorgung des Gottesdienstes in der Kapelle entweder den beiden in Nördlingen stationirten heilsbronner Mönchen, oder einem Weltgeistlichen übertragen werden sollte. Er untersiegelte den Schenkungsbrief und ließ diesen auch vom Abt in Kaisersheim untersiegeln. Um seine Errungenschaft zu sichern, bat der Abt Konrad von Heilsbronn den Bischof von [530] Augsburg um Bestätigung derselben, worauf der Bischof Friedrich erklärte: „Wir thun kund, daß der Bürger Schuler die Kapelle vor seinem Hause sammt den treffenden Einkünften dem Kloster Halsprunne geschenkt hat, verfügen aber dabei, daß der Geistliche in der Kapelle zu seiner Messe nicht eher läuten (pulsare) lasse, als bis man in der Parochialkirche St. Gregorii bei der Elevation der Hostie geläutet haben wird.“ Dann fügte der Abt von Heilsbronn noch die Worte bei: Nos vero Cunradus (von Brundelsheim) abbas monasterii halsprunnensis, patronus ecclesiae parochialis in Nordlingen, recognoscimus, omnia praemissa facta esse de nostro beneplacito. Datum in Diligin 3. Id. Nov. 1321.

Der 15. Abt Suppanus (s. dort) prozessirte wegen des Zehnten auf 19 Tagwerk Spitalwiesen, bis es 1326 zum Vergleich kam, durch welchen das Kloster zwei Tgw. Wiesen von der Spitalpflege erhielt. Der 16. Abt Gamsfelder (s. dort) erhielt 1339 durch ein „Geschäft“ von Frau Sophia, Martin Eckars Wittib, Bürgerin zu Nördlingen, ein Pfund ewiger Heller von einem Haus beim Bergerthor, darin die Schmiede ist. Auf ein weiteres Geschenk von einer Frau deutet folgende Inskription im Vigilienbuche beim 11. Juli: De sorore Hedwig de Nördlingen pis. pa. vi. de agris venditis pro 210 tal. Einer weiteren Erwerbung gedenkt ein dem 18. Abt Büchelberger i. J. 1353 zugestellter Urtheilbrief über 32 fl. aus einem Haus beim Bergerthor, des Schulers Haus genannt, und über 3 fl. aus einem andern, des Piermanns Haus genannt zu der Capellen zu Nördlingen. Der 19. Abt Arnold (s. dort) kaufte i. J. 1367 den halben Theil der Holzmark, gelegen an dem großen Baumgarten, von Ulr. von Grünberg. In demselben Jahre erhielt der Abt durch Schenkung von dem Oberpfarrer Heinrich Besser ein Gehölz (nemus seu virgultum dictum Merdingerhew juxta villam Merding), früher Besitzthum des Herdegenus von Katzenstein. Der Schenker bestimmte, daß seine Nachfolger bei St. Emeran Brennholz aus diesem Walde erhalten sollten. Verwalter dieser Objekte und aller heilsbronnischen Besitzungen im Ries war ein [531] dahin exponirter Mönch, welcher den Titel „Magister, Provisor, Procurator Nördlingen“ führte und den heilsbronner Hof an der Berggasse bewohnte. Zu dem Hofe gehörten: Stallung, Scheune, Garten, 13 Tgw. Wiesen und 75 Mgn. Äcker, theils im zehntfreien Stadtfeld, theils in den zehntbaren Fluren von Ehringen, Nähermemmingen, Reimlingen und Grosselfingen gelegen. Im Status von 1380 sind 9 Zugpferde, 2 Reitpferde, 9 Kühe, 16 Stück anderes Rindvieh, 12 Schweine etc. verzeichnet. Ferner besorgte der Magister den Gottesdienst in der mit dem Hofe verbundenen Kapelle. Der Magister stellte alljährlich Rechnung seinem „Superintendens“ im Kloster, welcher bisweilen der Abt selbst war. Mancher Abt war vor seiner Erwählung Magister in Nördlingen.

Bei Weitem die größte Geschäftslast für den Magister war der fortwährende Kampf mit der Stadt. Wir haben bisher gesehen, wie das Kloster fast überall, wo es sich niederließ, angefeindet wurde. Aber nirgends war die Feindschaft so groß und der Kampf so andauernd und erbittert wie in Nördlingen, und zwar gleich bei der ersten Ansiedelung. So lang der Kaiser als Patron die 14 Pfarreien besetzte, fügte sich die Stadt. Als aber nicht mehr der Kaiser, sondern das Kloster Heilsbronn die Pfarreien besetzte, da regte sich der Volksunwille, um so mehr, da man wußte, daß die Pfarrstellen von der Stadt gestiftet worden waren. Gleichwohl mußte die erbitterte Stadt auch nach dem Tode des Kaisers Heinrich VII. sich noch fügen, da der nachfolgende Kaiser Ludwig der Bayer dem Kloster Heilsbronn ebenso gewogen und bei den Äbten Gamsfelder und Friedrich von Hirschlach wiederholt zu Gast war. (Beitr. S. 68 u. 69.) Zur Sicherstellung seines Klosters der erbitterten Stadt gegenüber bat der Abt Gamsfelder den Kaiser Ludwig bei dessen Anwesenheit in Nürnberg um Bestätigung des vorhin besprochenen Diploms vom Juni 1313, inhaltlich dessen Heinrich VII. dem Kloster das nördlinger Patronat geschenkt hatte. Der Kaiser Ludwig entsprach der Bitte und behändigte dem Abt ein Diplom (d. d. Nürnberg 1336, feria secunda ante festum omnium sanctorum, regni nostri [532] anno 22, imperii vero nono), worin er das seines Vorgängers von 1313 wörtlich wiederholte und seinem ganzen Inhalt nach bestätigte. Der 17. Abt Friedrich von Hirschlach verfuhr wie sein Vorgänger Gamsfelder, indem er den auf Ludwig folgenden Kaiser Karl IV. gleich nach dessen Thronbesteigung um Bestätigung jenes, die Schenkung des nördlinger Patronats betreffenden Diploms von 1313 bat. Der Kaiser, welcher in seiner ersten Regierungszeit fast alljährlich nach Heilsbronn kam (Beitr. S. 71), entsprach der Bitte durch einen Erlaß d. d. Nürnberg (Idus Novembris regnorum nostrorum anno secundo 1347), worin er obiges Diplom von 1313 wörtlich einschaltete. Der Schluß lautet: Per manus honorabilis Weleslay, Pragensis et Wisgeratensis ecclesiarum canonici, nostrae regalis aulae prothonotarii vice venerabilis Gerlaci, Moguntinensis archiepiscopi nostri et sacri imperii per Germaniam archicancellarii. Tags nach diesem Erlasse vom 13. November zog der Kaiser von Nürnberg nach Straßburg. Noch vor seiner Abreise von Nürnberg bat ihn der Abt, auch die vierte Errungenschaft in Nördlingen zu bestätigen; und er entsprach auch dieser Bitte durch einen deutschen Erlaß d. d. Straßburg, 13. Dez. 1347, worin er den 1318 geschlossenen, vorhin besprochenen Kauf des Hofes am Bergerthor bestätigte. Der Kaiser erklärte darin: „Wann (weil) Abt und Convent, die in rechter Ordnung und redlichem Fürsatz dem allmächtigen Gott innerlich dienen, uns gebeten haben, daß wir ihnen einen Brief zu bestätigen geruhten, welcher also lautet: Wir Ott, Ammann der Stadt und die Bürger zu Nördlingen etc. (wörtliche Einschaltung des oben mitgetheilten Briefes von 1318), so haben wir angesehen ihre fleißige Bet und bestätigen diesen Brief, daß alles darin unzerbrochen bleibe, bei Straf von 100 Mark Goldes, die halb uns und unserer Kammer, halb dem Kloster zufallen soll. Gegeben mit unserem königlichen Insiegel zu Straßburg, Samstag nach St. Lucietag 1347, in dem andern unseres Reiches.“ Durch diese kaiserlichen Schutzbriefe wurde die Stadt gegen das Kloster und seine kaiserlichen Schirmherren immer mehr erbittert. Auch haderte man stets mit dem Kloster, [533] weil es als Pfarrpatron seine Obliegenheiten bezüglich der Kultusbaureparaturen nicht pünktlich erfüllte. Nach langen Kämpfen kam es 1357 wieder zu einem Vertrag, welcher lautete: „Wir Bürger und Rath vergehen, daß wir mit den ehrbaren und weisen Mannen und Herren Abt Gottfried (Büchelberger, s. dort) und der Sammung zu Halsprunn lieblich und freundlich übereinkommen sind über alle Stöß und Ansprach, die wir bisher gegen einander gehabt haben, daß wir darum keinen Stoß gegen einander haben mit keiner Rache, und daß die hernach geschriebenen Reden und Sachen statthaben sollen in guter Treu ewiglich. 1) Ihr von Herman dem Stegherrn vor dem Bergerthor am Graben einst erkauftes Haus und Hofrait haben sie ewig zu besitzen und zu nießen gegen die jährlichen 31/2 Pfund Heller, sonst keine Steuer und Geschoß zu Jagen, Nachtwach oder Diensten, die die Stadt Kaisern, Königen und Landesherren zu leisten hat (u. s. w. wie i. J. 1318 festgestellt wurde). Sie dürfen aber keine weiteren Bauten, als die jetzt stehenden, aufführen ohne des Raths Genehmigung, keine Freiheit für ihr Haus und Hofstatt von den Kaisern und Königen gewinnen vor andern Bürgern, auch von Kaisern nicht losgesprochen werden von den jährlichen 31/2 Pfund Hellern. Auch sollen sie weder Kaiser noch Könige bitten, ihnen zu gestatten, in unserer Stadt und Stadtmarkung mehr Güter kaufen zu dürfen. 2) Ihr Steinhaus, am Markt in unserer Stadt gelegen und vormals von ihnen vom Grafen Ludwig von Oettingen erkauft, soll nach seinen vier Wänden bleiben, wie es jetzt ist. Keine Thür mehr soll darin gemacht, keine der vier Wände durchgebrochen, nichts daran gebaut, auch nichts erhöht werden, ohne des Raths Gunst und Willen. Die Durchgänge an den Seiten des Steinhauses müssen, wie bisher, ohne Thüre bleiben. Sie dürfen an den Wochen- und Jahrmärkten ihre Tische und Schragen darin machen, jedoch den Durchgang weder enger noch weiter. Sie haben den Durchgang und den Kellerhals unter dem Steinhaus[2] in baulichem Stand [534] zu erhalten. 3) Auch irren wir sie nicht im Besitz von einem Morgen Acker, den sie auf dem Nortberg von Hein. Zingel, und von drei Tgw. Wiesen unter der Stegmühl, die sie von der Keserin von Baldingen, und von der Wiese, die sie von uns bei ihrer Weide oberhalb der Stegmühl erkauft haben. Dafür haben sie uns und der Stadt gegeben und zu Lieb gethan 300 Pfund Heller zur Verwendung für unsere Pfarr St. Georg und zur Besserung unserer Vorstädte, Gräben und Thore. Hierüber geben wir ihnen diesen Brief mit unserem Stadtsiegel Freitag nach Palmsonntag 1357.“ Auch diese Feststellungen brachten keinen Frieden, weder im 14. noch im 15. Jahrhundert. Man stritt über Zoll und Accis, über die Dachtraufe, so von dem heilsbronner Haus in etlicher Bürger Gärten fällt, über Bauveränderungen am heilsbronner Hofe, über einen Zaun, über ein juramentum calumniae, welches der heilsbronnische Pfleger beim Stadtgericht zu prästiren hatte, über den Zehnten und Anderes. Auch mit dem Komthur in Ellingen stritt das Kloster wegen des Zehnten im nördlinger Feld. Am hartnäckigsten und kostspieligsten war der fortwährende Prozeß über die dem Kloster als Pfarrpatron zustehende Kirchenbaupflicht: eine der Angelegenheiten, welche den 22. Abt Kötzler (s. dort) veranlaßte, zum Konzil nach Basel zu reisen. Er erwirkte dort, daß der Papst Nikolaus V. seinen Legaten, den Dekan Johannes von Heltburg in Eichstätt beauftragte, zu richten und zu schlichten. Petrus Wegel, damals noch nicht Abt, vom Abt Kötzler kommittirt, legte dem Legaten die Verträge zwischen Heilsbronn und Nördlingen vor zur Begründung der Klage gegen die Stadt, „welche im dortigen heilsbronner Hofe Getreide, Wein, Utensilien, Silbergeschirr raube, eben so in den heilsbronnischen Ortschaften der Umgegend, wodurch das Kloster bereits einen Schaden von mehr als 2000 Gulden erlitten habe.“

[535] Der Legat entschied für Heilsbronn und forderte d. d. Nürnberg 15. April 1451 alle Äbte, Dekane, Scholastici etc. auf, von den Regenten und Inwohnern der Stadt Herausgabe des Geraubten und Schadenersatz zu fordern und im Weigerungsfalle mit kirchlichen Censuren einzuschreiten. Ein Erlaß in diesem Sinne erging unterm 6. November von Eichstätt aus an Nördlingen. Drei Monate später trat der Bischof und Kardinal Peter von Augsburg als Schiedsrichter zwischen die Streitenden. Das Kloster wurde vertreten durch Peter Wegel, Heinrich Schwob, Subcellarius, und Konrad Haßhaut, damals Verwalter im heilsbronner Hofe zu Nördlingen. Vertreter der Stadt waren Hans und Jakob Prozer. Dem Schiedsrichterspruch zufolge sollte sicher sein, was die von Heilsbronn an Getreide, Baarschaft, Wein und anderer fahrender Habe in der Stadt hätten; aus dem heilsbronner Hof in Nördlingen sollte den Feinden der Stadt nichts zugeführt werden; dagegen sollte Heilsbronn pflichtmäßig die Kultusgebäude in Bau und Besserung erhalten. Der Schiedsspruch vom 10. Febr. 1452, mit anhangenden Siegeln von Heilsbronn, Nördlingen und Augsburg, hatte nicht den gewünschten Erfolg. Zwölf Jahre darauf war wieder richterliche Entscheidung nöthig, da man beiderseits den Verträgen zuwider handelte. Die von Heilsbronn erlaubten sich, Handel zu treiben und zu bauen ohne des Raths Bewilligung; auch entrichteten sie nicht pünktlich die stipulirten Abgaben. Die von Nördlingen forderten vom Kloster Zoll und Zehnten. Man wählte beiderseits den eben genannten Jakob Prozer zum Schiedsrichter, welcher erklärte: „Ich Jakob Prozer, Bürger in Nördlingen, thue kund wegen Zwietracht zwischen Abt Peter (Wegel) und Convent zu Heilsbronn einerseits und Bürgermeister und Rath andererseits, daß beide Theile vor mir, dem gütlichen Schiedsrichter, heute erschienen sind, nämlich Veit Hezelsdorfer, Prior von Heilsbronn, und Altbürgermeister Friz Strauß von Nördlingen.“ Darauf erklärte Prozer beide Theile für schuldig, da sie beiderseits die Verträge nicht gehalten hätten, er verwies sie auf die Verträge von 1318 und 1357 und übergab Beiden seinen Schiedsspruch d. d. Dinstag nach [536] Margaretha 1469. Allein auch diese Verhandlung führte zu keinem dauernden Frieden, da nach wie vor das Kloster Pfarrpatron war, und gerade gegen dieses Verhältniß war der Volksunwille vorzugsweise gerichtet, um so mehr, weil dabei die oben bei den Äbten Bamberger und Wenk besprochenen Mißbräuche: Nonresidenz und häufiger Stellenwechsel, oft vorkamen. Wie endlich die Stadt, nach zweihundert Jahre langem Opponiren, in Folge der Reformation ihr Ziel erreichte und in den Besitz des Pfarrpatronats kam, ist oben beim 26. Abt Wenk ausführlich berichtet worden. Das Kloster verlor zwar nach Abtretung des Patronats die damit verbundenen Einkünfte, aber nicht seine anderweitigen Besitzungen in und um Nördlingen, welche fortwährend durch einen heilsbronner Mönch administrirt wurden. Der letzte administrirende Mönch war Gg. Vischer, welcher 1534 in Nördlingen starb. Wegen Mangels an Mönchen konnte die Stelle fortan nicht mehr mit einem Ordensbruder besetzt werden. Der Abt Schopper übertrug daher die Verwaltung einem besoldeten Laien, dem nördlinger Bürger Zillger. Dieser erhielt als Besoldung 20 Gulden baar, 20 Malter Korn, 2 Mltr. Gerste, alle Zins-Eier, Hühner, Gänse, Lämmer und Käse, 10 Pfund Flachs, 10 Viertel Öl, das Zehntobst und Brennholz aus den heilsbronnischen Waldungen. Zillger starb 1536. Um seine Stelle bewarb sich ein anderer nördlinger Bürger, vom Grafen von Oettingen und vom Markgrafen Georg dem Abt Schopper empfohlen; allein der Abt antwortete, daß er die Stelle einem alten Klosterdiener, dem Vogt Buderlumpff in Merkendorf bereits zugesagt habe. Nach dessen frühen Tod verlieh der Abt die Stelle dem alten Wirth Castner von Heilsbronn, nicht einem von den Markgrafen Georg und Albrecht Empfohlenen. Bei der folgenden Vakanz verlieh der Abt die Stelle einem L. Meyer, welchen aber der Markgraf Albrecht ohne vorgängige Rücksprache mit dem Abt Heberlein absetzte, weil er sich über den Markgrafen und andere Fürsten etwas frei geäußert hatte; der Markgraf setzte an seine Stelle einen alten markgräflichen Diener, W. Hofmeister, und verlangte zugleich Aufbesserung der Stelle. Dagegen remonstrirte [537] der Abt mit der Erklärung: „Die Besoldung sei ausreichend und die Arbeit gering; die Einkünfte bestünden nach dem Verlust des Patronats nur noch in 400 Maltern.“

Wie mit der Stadt Nördlingen, so hatte das Kloster auch mit den Grafen von Oettingen lange Kämpfe, besonders im Reformationsjahrhundert. Die Grafen forderten Steuern von den heilsbronner Unterthanen in Baldingen, Sorheim, Altheim, Grosselfingen, Herkheim, Nähermemmingen, Ehringen, Trochtelfingen, Reimlingen und Utzlingen, beanspruchten die Jurisdiktion, zwangen die Klosterunterthanen in einer Fehde gegen Nördlingen zu Waffen- und Wagendiensten und ließen Widerstrebende verhaften. Die Kämpfe dauerten fort nach dem Hinfall des Klostergutes an die Markgrafen. Die Grafen Gottfried und Wilhelm erzwangen Landeshuldigung und legten Beschlag an Zehnten. Zur Ab- und Gegenwehr wurden markgräflicherseits alle vormals von Kaisern und von Grafen von Oettingen dem Kloster ertheilten Privilegien aus dem heilsbronner Archiv entnommen und vorgelegt.

In der markgräflichen Zeit erhielt das Amt Nördlingen den Namen „Pflegamt“ und der dasselbe verwaltende Beamte den Namen „Pfleger“. Einer derselben, Dietrich, berichtete im Kriegsjahre 1645 über seine Erlebnisse: „Am 24. Juli waren in und um Allerheim die Bayern unter Mercy mit den Franzosen unter Türenne sammt Weimaranern und Hessen zusammengestoßen, und Allerheim ging in Rauch auf. Die Bayern wurden geschlagen und verloren acht Kanonen. Im Dorf und außerhalb liegt es so voll todter Körper, daß, wer es nicht gesehen, nicht glauben kann, massen ich es selbst mit betrübtem Gemüth angeschaut. Mich jammert, daß so viel Christenblut vergossen und die Todten nicht sollen begraben werden, was einen so üblen Geruch verursacht, daß selbige Leute vor Winters nicht wohnen, viel weniger ihre Felder, darauf es dickvoll liegt, besamen werden können. Türenne rückte vor Nördlingen, wo Bayern lagen, zwang die Stadt zur Neutralität, nahm sein Hauptquartier in Baldingen; seine Truppen kampirten 14 Tage lang vor der Stadt und [538] verwüsteten die umliegenden Dörfer und Felder, darunter 38 Morgen vom heilsbronner Hofe. So erging es den Landbewohnern. Die Stadtbewohner hingegen zogen Nutzen aus dem Lager, da der Verkehr zwischen der neutralen Stadt und dem Lager frei war; es wurde daher gekauft und verkauft wie auf einem Jahrmarkt.“ Der Berichterstatter erntete von seinen verderbten 38 Morgen keine Handvoll. Heu gab es nur wenig und vom Grumet konnte er wegen des Kriegsschauplatzes keine Handvoll einbringen. Eben so ging es den heilsbronner Unterthanen in Baldingen und Ehringen, welche daher nichts entrichten konnten. Die Bayern nahmen Vieh weg, erschossen etliche Bauern und zogen sich an den Schellenberg zurück. Türenne ließ in der Stadt 250 gesunde und 150 beschädigte Soldaten als Besatzung, zog ab, rückte vor Dinkelsbühl, beschoß es, worauf es nach einigen Tagen kapitulirte. Derselbe Berichterstatter berichtete an den Markgrafen über die Schädigung des Pfleghofes bei dem Bombardement durch Kaiserliche und Churbayern im Dezember 1647: „In den Hof fielen 2 Granaten und 13 Feuerballen, wodurch fast alle Gebäu, Dachung, Öfen, Fenster und Thüren zerschmettert, dicke Balken entzwei geschlagen wurden. Von den 13 Bomben fielen einige in die Scheuern und Ställe des Pfleghofes und zündeten das Heu und Stroh an. Aber kein einziger Bürger wollte löschen helfen. Doch kommandirte der im Pfleghof einquartierte Oberstlieutenant Weyher 13 Dragoner zu löschen, was sie auch thaten Tag und Nacht unter dem Einschlagen der Bomben, bis die Belagerer abzogen. Die Bürger von Nördlingen verfolgen nämlich den Pfleghof auf alle Weise und sähen denselben lieber in Asche als vor sich liegen; eben so den deutschen, den kaysheimer und ellwanger Hof in der Stadt. Aber gerade diese Höfe brannten nicht ab, während so viele Häuser in der Stadt niederbrannten.“ Am Schluß seines Berichts bat der Pfleger den Markgrafen um Erlaß des Gültgetreides und um Ersatz für Verlorenes, insonderheit um ein Pferd, da er das seinige dem hilfreichen Oberstlieutenant geschenkt habe. Aus dem Bericht erhellt auch, daß der fremde Eindringling noch im siebenzehnten, wie schon [539] im vierzehnten Jahrhundert, von der Stadt scheel angesehen wurde.


  1. Vgl. Stillfried S. 25.
  2. Der 19. Abt Arnold überließ 1382 das Steinhaus der Stadt zur [534] Erbauung des Rathhauses (jure emphyteutico perpetuo) für 50 Goldgulden Erbzins, welchen die Stadt alljährlich im heilsbronner Hofe in Nördlingen erlegen mußte. Auch in Nürnberg überließ das Kloster der Stadt gegen Erbzins ein Haus zur Erbauung des Rathhauses, wie II, 248 berichtet wurde.
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