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weil es als Pfarrpatron seine Obliegenheiten bezüglich der Kultusbaureparaturen nicht pünktlich erfüllte. Nach langen Kämpfen kam es 1357 wieder zu einem Vertrag, welcher lautete: „Wir Bürger und Rath vergehen, daß wir mit den ehrbaren und weisen Mannen und Herren Abt Gottfried (Büchelberger, s. dort) und der Sammung zu Halsprunn lieblich und freundlich übereinkommen sind über alle Stöß und Ansprach, die wir bisher gegen einander gehabt haben, daß wir darum keinen Stoß gegen einander haben mit keiner Rache, und daß die hernach geschriebenen Reden und Sachen statthaben sollen in guter Treu ewiglich. 1) Ihr von Herman dem Stegherrn vor dem Bergerthor am Graben einst erkauftes Haus und Hofrait haben sie ewig zu besitzen und zu nießen gegen die jährlichen 31/2 Pfund Heller, sonst keine Steuer und Geschoß zu Jagen, Nachtwach oder Diensten, die die Stadt Kaisern, Königen und Landesherren zu leisten hat (u. s. w. wie i. J. 1318 festgestellt wurde). Sie dürfen aber keine weiteren Bauten, als die jetzt stehenden, aufführen ohne des Raths Genehmigung, keine Freiheit für ihr Haus und Hofstatt von den Kaisern und Königen gewinnen vor andern Bürgern, auch von Kaisern nicht losgesprochen werden von den jährlichen 31/2 Pfund Hellern. Auch sollen sie weder Kaiser noch Könige bitten, ihnen zu gestatten, in unserer Stadt und Stadtmarkung mehr Güter kaufen zu dürfen. 2) Ihr Steinhaus, am Markt in unserer Stadt gelegen und vormals von ihnen vom Grafen Ludwig von Oettingen erkauft, soll nach seinen vier Wänden bleiben, wie es jetzt ist. Keine Thür mehr soll darin gemacht, keine der vier Wände durchgebrochen, nichts daran gebaut, auch nichts erhöht werden, ohne des Raths Gunst und Willen. Die Durchgänge an den Seiten des Steinhauses müssen, wie bisher, ohne Thüre bleiben. Sie dürfen an den Wochen- und Jahrmärkten ihre Tische und Schragen darin machen, jedoch den Durchgang weder enger noch weiter. Sie haben den Durchgang und den Kellerhals unter dem Steinhaus[1] in baulichem Stand


  1. Der 19. Abt Arnold überließ 1382 das Steinhaus der Stadt zur
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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 533. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/535&oldid=- (Version vom 31.7.2018)