Geschichte von Kloster Heilsbronn/Reuth
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Kirchdorf, Filial von Neuendettelsau, wurde nach und nach ganz heilsbronnisch. 1213 kaufte das Kloster dort zur Zeit des 5. Abts Albertus (s. dort) einen Hof. Der Verkäufer war Friedrich von Haslach. Der Abt ließ den Kauf vom hohenstaufischen Kaiser Friedrich II. bestätigen. 1254 vertauschte das Kloster Güter in Michelbach, Grub und Baldingen und erhielt dafür Güter (vermuthlich Oettingische) in Reuth. Weitere Erwerbungen daselbst von den Grafen von Truhendingen führten zum Streit, bis es 1282 durch ein Übereinkommen zwischen dem 13. Abt Heinrich von Hirschlach und dem Grafen Friedrich von Truhendingen und dessen Frau Agnes zum Frieden kam.
Reuth war bis 1453 ein Weiler und nebst den umliegenden Weilern Neuses, Mosbach, Watzendorf, Wollersdorf, Aich und Mausendorf nicht in die naheliegenden Orte Windsbach, Neuendettelsau und Weißenbronn gepfarrt, sondern nach dem entfernteren Großhaslach. Das Verhältniß zwischen den Eingepfarrten und ihrem Pfarrer war meist unerfreulich. Um 1433 haderten die Pfarrkinder in Reuth und in den ebengenannten Weilern [271] fortwährend mit ihrem Pfarrer Hertlein in Großhaslach über Mein und Dein, über Offertoria und Anderes. Durch Vermittelung des 22. Abts Kötzler und der Pfarrer von Ammerndorf, Roßstall, Petersaurach und Kirchfarrnbach kam es endlich zu einem Vergleich. Der Pfarrer Hertlein und je ein Mann von den genannten Weilern wurden nach Heilsbronn einberufen und von einem gleichfalls einberufenen Notarius publicus ein weitschweifiges Instrument (In nomine etc. Anno 1447, regnante Friderico Rege romano, anno ejus septimo, 3. Maji, in Infirmitorio monasterii Fontis salutis, in stuba superiori in mei notarii testiumque subscriptorum praesentia etc.) verabfaßt. Darin hieß es: „Den Bewohnern jener eine Meile von Großhaslach entfernten Weiler wird gestattet, nach der ersten in Haslach gehaltenen Beichte das Sakrament bei den ihnen näher wohnenden Pfarrern zu empfangen, ohne Entrichtung von Stolgebühren an ihren Pfarrer in Haslach. Doch haben sie ihre Mutterkirche in Haslach jährlich dreimal zu besuchen, an Ostern, Pfingsten und Weihnachten, wenigstens eine oder zwei Personen aus jedem Hause, bei schlimmer Witterung, Krieg oder Seuchen wenigstens eine oder zwei Personen aus jedem Orte. Die nicht eine Meile Entfernten haben die Mutterkirche wenigstens siebenmal jährlich zu besuchen. Alle Parochianen sind zu drei Hauptoffertorien ihrem Pfarrer verpflichtet. Item haben sie ihm den üblichen Synodalhaber zu reichen mit dem großhaslacher Kornmaß, und dieses muß voll, mit beiden Händen einmal gedrückt und gehäuft sein. Item die Käse (caseos decimales ac caseos venillares sive rogationum); und wenn der Pfarrer diese als zu klein nicht annimmt, für jeden Käse drei Denare. Beide Parteien versprechen durch Handgelübde an Eidesstatt dieses Alles zu halten, und verlangen von mir, als Notarius publicus, ihnen dieses Instrument zu fertigen. So geschehen in Gegenwart des Subcellarius Töter, des Camerarius Püchsenmeister, der Herren Osterstickel und Schlosser von Weißenbrunn, als berufenen Zeugen. Et ego Pet. Sickinger de Heydelberga, clericus wormaciensis diocesis, publicus imperiali auctoritate notarius, [272] hoc instrumentum confeci signoque ac nomine meo signavi.“ Dieß war der Stand der Sache i. J. 1447. Sechs Jahre darauf, 1453, beantragten die Bewohner der sieben Weiler bei dem Abt Kötzler die Erbauung einer Kapelle, deren Patrone die Jungfrau Maria, Johannes der Täufer und Kunigunde sein sollten. Der Bischof von Würzburg genehmigte den Antrag, bestimmte aber zugleich, daß dadurch die Parochialrechte des Pfarrers in Haslach nicht geschmälert werden sollten. 1473 beantragten die sieben Weiler beim 23. Abt Wegel die gänzliche Lostrennung von der Mutterkirche und die Gründung einer eigenen Pfarrei. Wegel berief hierauf nach Heilsbronn den öffentlichen Notar Krel, welcher in Gegenwart des Pfarrers Trebs von Großhaslach, der Chargirten des Klosters und der Zeugen Johann von Eib und Georg Haller das Instrument über die Lostrennung verabfaßte. Darin hieß es: „Der Pfarrer zu Haslach empfängt alljährlich 6 Sra. Korn als Entschädigung von den Ausgeschiedenen und verpflichtet sich dagegen, ferner keine Forderung weder an das Kloster, noch an die Ausgeschiedenen zu machen und diese nicht weiter zu molestiren, noch zu perturbiren.“ Anfang und Schluß des Instruments lauten: „In nomine etc. Anno 1473 Indictione sexta pontificatus sanctissimi in Christo patris Sixti papae IV. 9. Junii in mea et testium subscriptorum praesentia, venerabilis pater Petrus (Wegel) sacrae theologiae professor cum senioribus monasterii ex una, dominus Heinr. Trebs de Nordling, vicarius perpetuus in Grosshaslach ex altera parte, quaestionem exortam ex parte separationis filialis ecclesiae in Rewt extinquendam cupientes etc. Acta sunt haec in Haylsprunn in domo abbaciali praesentibus Johanne de Eib armigero et Georio Haller, residente in Pruckperg. Et ego Wolfgangus Krel, clericus bambergensis, publicus notarius, hoc instrumentum confeci.“ Der Bischof Rudolf von Würzburg genehmigte den Inhalt dieses Instruments, verfügte aber weiter: „Das Patronat der neuerrichteten Pfarrei steht dem Kloster Heilsbronn zu. Der von diesem zum Pfarrer ernannte J. Baldrauß wird hiermit bestätigt, aber zugleich [273] verpflichtet, der Mutterkirche Haslach alle Ehre zu erweisen, alljährlich an der Kirchweih, Sonntag vor St. Jakob, mit seinen Parochianen mit Fahnen und Reliquien in Prozession nach Großhaslach zu ziehen, dort dem Meßgottesdienst beizuwohnen, es sei denn, daß eben kapitale Feindschaften oder Kriege daran hinderten. Folgende Bezüge gehen von der Pfarrei Haslach auf die neuerrichtete Pfarrei über: Zehnten von Watzendorf, Triebendorf, Eich, Wernsbach, Bechhofen, Suddersdorf, Mosbach, Ziegendorf, Kleinhaslach, Reuth (spezifizirt), Gülten, Fastnachtshühner, auch 13 Pfund von Äckern und Wiesen in Mosbach bei Spalt etc. In quorum testimonium sigillum nostrum appendimus. Datum Herbipoli 1473.“ Das geringe Kapitalvermögen der neugegründeten Pfarr- und Kirchenstiftung wurde in kleinen Summen von 20 bis 90 Gulden ausgeliehen gegen hypothekarische Versicherungen, welche in der damals üblichen Form von Verkäufen verfaßt wurden. Der Abt Wegel (s. dort) entlehnte von der Kirchenstiftung 70 fl. zur Kompletirung eines Darlehens, welches er dem Kurfürsten Albrecht Achilles versprochen hatte. 1504 starb der dortige Pfarrer Heymann. Sein Nachfolger wurde vom Abt Bamberger ernannt und in der üblichen Weise dem Bischof präsentirt. Im Eingang des Präsentationsschreibens hieß es: Reverendo in Christo Laurentio, herbipolensis ecclesiae praesuli, Sebaldus abbas. Ad parochialem ecclesiam sanctorum Johannis baptistae et Kunigundis in Rewt per decessum Engelhardi Heyman vacantem, discretum virum Hermannum Molitor, clericum bambergensis dioceseos, pro rectore praefatae ecclesiae vestrae reverendae paternitati duximus praesentandum.
Unerfreulich war, wie wir gesehen haben, das Verhältniß zwischen den Pfarrern und ihren Parochianen in der katholischen Zeit. Es blieb unerfreulich nach der Lostrennung von Haslach und wurde nicht besser durch die in Reuth, wie allenthalben auf dem Klostergebiete oktroyirte Reformation. Wie die Errungenschaft der evangelischen Freiheit vom Landvolk auf dem ganzen Klostergebiete gedeutet und ausgebeutet wurde, ist oben berichtet worden, [274] insonderheit in den Berichten über den Bauernkrieg. Auch in der Pfarrei Reuth wurde die reformatorische Freiheit dahin gedeutet, daß man nicht mehr schuldig sei, gewisse Abgaben an den Pfarrer zu leisten. Dieser Ansicht huldigend, verweigerten die Parochianen in Reuth, Aich und Mausendorf ihrem Pfarrer Thom. Meyr in Reuth Jahre lang, der angeführten Feststellung durch den Bischof i. J. 1473 entgegen, den sogenannten Rughaber. Der Pfarrer reichte daher 1529 beim Abt Wenk eine, vermuthlich vom Richter Hartung verfaßte Beschwerdeschrift ein, worauf die Schädiger und der Beschädigte nach Heilsbronn einberufen wurden. Der Abt übertrug die Bereinigung der Sache dem Probst Forchtenberger von Bonhof, dem Bursarius Fröhlich und dem Richter Hartung; die Verklagten versprachen, dem Ausspruch dieser drei Verordneten sich zu fügen. Jeder Bauer hatte bisher zwei Metzen Haber und einen Käse, jeder Köbler eine Metz und einen Käse zu geben. Der Ausspruch lautete: „Fortentrichtung, wie bisher.“ Dafür versprach der Pfarrer, seinen möglichen Fleiß anzuwenden mit Sakramentreichen in der Kirche und allem Andern. Die Bauern und Köbler hielten ihr Versprechen nicht, blieben renitent, wurden verhaftet, gegen Bürgschaft und nach geschworener Urphet zwar entlassen, mußten aber dem Abt angeloben, bis Ostern zu verkaufen und wegzuziehen.
In dem benachbarten Neuendettelsau lebte damals ein Pfarrer Namens Windisch, welcher die eheliche Tochter des Bauern Martin Keck in Reuth heirathete, daselbst mit den Verwandten seiner Braut den Kirchgang hielt und vom dortigen ebengenannten Pfarrer Meyr nach der brandenburgischen Kirchenordnung getraut wurde. Windisch zog von Neuendettelsau weg auf die Pfarrstelle in Pfaffenhofen, wo man von ihm einen Ausweis über seinen aufrichtigen und ehrlichen Ehestand verlangte. Windisch bat um Ausstellung dieses Zeugnisses den Richter Hartung, welcher hierauf verfuhr wie folgt: Er berief nach Heilsbronn den Kopulator Meyr, zwei Brüder der Pfarrerin Windisch und einen dritten Mann aus Reuth. Der Kopulator erklärte zu Protokoll: „Ich habe den Pfarrer Windisch nach meiner gnädigen Herren [275] Markgrafen Kirchenordnung öffentlich und christlich in Reuth kopulirt.“ Die andern drei Zeugen erklärten: „Die Ehe ist mit unserem und der ganzen Freundschaft gutem Willen und Wissen geschlossen worden; wir haben der Trauung beigewohnt und bezeugen, daß sich die beiden Eheleute bisher fromm und ehrlich gehalten haben.“ Hartung, als Notarius publicus, fügte dieser „Kundschaft“ seine Beglaubigung bei. Die Art und Weise, wie derartige Atteste auf Grund von Matrikeln heutzutage ausgestellt werden, war damals nicht üblich.
Auf den Pfarrer Meyr folgte J. Behaim, dessen Verkehr mit der Gemeinde gleichfalls unerfreulich war. Einer seiner Parochianen in Watzendorf versprach, ihm einen Acker pachtweise zu überlassen, nahm aber sein Versprechen zurück. Der Pfarrer erhob Klage und verlangte, den Verklagten zu zwingen, sein Versprechen zu halten. Allein der Richter Hartung ging darauf nicht ein, bestrafte aber den Verklagten wegen Injurien. Kein Pfarrer blieb lang auf der gering dotirten Stelle; man sah voraus, daß die Pfarrei ihre Selbstständigkeit bald wieder verlieren werde. Dieses erhellt aus den Verhandlungen über die Meßnersstelle. 1531 verlieh der Abt Schopper das Meßnershaus für 10 fl. erblich an J. Groner „mit der Bescheidenheit und Fürgeding, daß er und seine Nachkommen das Meßnersamt treulich ausrichten sollen. Dafür soll ihm und seinen Nachkommen jährlich von H. Conrad in Raytersaich oder dessen Nachkommen ein Simra Korn gereicht werden. Auch sollen sie rayß- und steuerfrei sein, weil eine Pfarr zu Reuth beständig bleibt. Wo aber solche Pfarr mit der Zeit abging und man zu Reuth keines Meßners mehr nothdürftig sein würde, soll ein Herr in Hailsbrunn Macht haben, mit solchem Haus seines Gefallens fürzunehmen.“ Von 1545 an war kein eigener Pfarrer mehr in Reuth. Der Pfarrer von Weißenbronn predigte dort alle 14 Tage. Mosbach und Neuses hielten sich zur Kirche in Windsbach. 1559 wurde das Pfarrhaus sammt den zur Pfarrstelle gehörigen Grundstücken in Erbpacht verliehen an J. Hering, welchem aufgegeben wurde, 25 Gulden sogleich, und dann alljährlich 21/2 fl. an den Pfarrer in [276] Weißenbronn und 42 Pfennige an das Kloster zu zahlen. In dem Vertrage hieß es: „Trüge sich zu, daß Reuth wieder einen eigenen Pfarrer erhalten würde, so sollte der Besitzer des Anwesens gehalten sein, Alles wieder zurückzugeben gegen Rückempfang der 25 fl. und Vergütung der Reparaturkosten.“ Der Fall trat nicht ein: Reuth erhielt nie wieder einen eigenen Pfarrer.
Zur Zeit des 35. Abts Wunder gestalteten sich die Verhältnisse in Reuth sehr traurig. Das Kirchenvermögen war gering. Die Eingesessenen seufzten unter schweren Lasten, 1572 und 73 unter Mißwachs und Theuerung. Daher ihre Bitte um Erlaß ihrer rückständigen Gülten und Zinsen. Der wohlwollende Abt befürwortete ihre Bitte beim Markgrafen Georg Friedrich und berichtete: „Die Leute sitzen an einem bösen, sandigen, unfruchtbaren und kalten Ort, haben kein Futter, konnten lange Zeit her kein Jahr ihre Getreidgülten gewähren. Es gibt in ihrer Flur nasse und kalte Felder, auf denen in nassen Jahren das Getreide ausrostete und erfror, so daß 20 Morgen nur 5 bis 6 Schober Korn gaben, in trockenen Jahren aber austrockneten, so daß das Getreide umfiel. Das Korn war hutzelig, das Brot voll Kleie. Keiner baute seinen Bedarf. Keiner konnte sein Gut verkaufen, da Niemand kaufen mochte. Es blieb ihnen nichts übrig, als die Güter zu behalten, an den Bettelstab zu kommen und endlich ins Elend zu ziehen. Es ist zu fürchten, daß sie aus Armuth und Schulden Alle Haus und Hof verlassen und der Herrschaft die Güter liegen lassen müssen. Wir wissen nicht, warum ihnen vor Alters so schwere Gülten auferlegt worden sind. Völliger Erlaß ihrer Gülten ist nicht rathsam, um des Beispiels willen. Wir halten für das Beste, die Hälfte aller Rückstände zu dem geringen Anschlag von 11/2 fl. das Simra in Geld entrichten zu lassen.“ In Folge dieser Befürwortung wurde auf fürstlichen Befehl den Schwerbelasteten bewilligt, ihre Gülten mit 2 fl. das Simra zu bezahlen. Das Simra Korn kostete in jener theuren Zeit 10 fl. und darüber.
Noch trauriger wurden die dortigen Zustände im folgenden Jahrhundert, da Reuth mehr als alle Orte in der Umgegend von [277] Heilsbronn im 30jährigen Kriege durch Feuer litt. Am Ende des Krieges berichtete das Amt: „Reuth, ganz heilsbronnisch, ist hinweggebrannt, sammt dem Kirchlein.“ Schon 1636 lautete der Bericht bei 8 Höfen: „Alle öde und alle Besitzer todt“; und 1658, zehn Jahre nach dem Friedensschlusse: „Alle 10 Höfe öde und wüst und der Herrschaft heimgefallen.“ Die Herrschaft gab sich alle Mühe, die unbewohnten und unbebauten Güter an den Mann zu bringen. Erst 1658 gelang es, einen Ansiedler, Beckmeier, zu gewinnen. Er erhielt einen Hof zum Geschenk und hatte vorerst lediglich das Handlohn zu zahlen. Das Amt berichtete über ihn, nachdem er das Gut sieben Jahre lang besessen hatte: „Er ist ein arbeitsamer Mann, der am ersten in dieses verwilderte Dörflein gezogen, viel sauere Arbeit darin gethan und alles Vermögen zur Erbauung eines Hauses und Scheuerleins angewendet. Und weil zumal vor dem Wild fast keine Frucht davon zu bringen, der Grund von Natur kalt und unergiebig ist: als ist ihm von Amtswegen versprochen worden, ihn bei 50 fl. Steuer zu lassen. Er hat zwei Öchslein, drei Zweijährlinge und zahlt 1 fl. 56 kr. Baudung.“ Drei Jahre nach diesem ersten Ansiedler gewann die Herrschaft einen zweiten, Scherzer, und verkaufte an ihn für zehn Gulden 511/2 Mgn. Äcker, 61/2 Tgw. Wiesen und einen Mgn. Wald. Nachdem er vier Jahre lang gewirthschaftet hatte, berichtete das Amt über ihn: „Hat weder Haus noch Stadel gebaut, wohnt daher in Aich; hat von seinen 511/2 Mgn. nur 8 angebaut und von seinen schuldigen Abgaben nichts entrichtet. Daher sollte ihm das Gut nicht länger gelassen werden.“ Gleichzeitig gewann die Herrschaft den dritten Ansiedler, Reingruber, und überließ ihm für 8 Gulden Kaufschilling und 32 Kreuzer Handlohn ein Heiligengütlein mit 12 Mgn. Äckern und 5 Tgw. Wiesen. Nachdem er zwei Jahre lang gewirthschaftet hatte, berichtete das Amt über ihn: „Ein junger arbeitsamer Mann, konnte aber gleichwohl nach zweijähriger Arbeit von seinen 8 fl. Kaufschilling nur 2 fl. an den Pfarrer in Weißenbronn zahlen, da er genug zu thun hatte, in diesen zwei Jahren ein Haus zu bauen, aber noch keinen Stadel, auch [278] die Äcker nicht, die noch in Büschen liegen. Nur die Wiesen lieferten einen Ertrag.“ So konnten bis 1665 von den 10 Gütern in Reuth nur diese 3 an den Mann gebracht werden. Erst 1687 waren alle Güter angebracht, nachdem mancher Käufer entlaufen und sein Gut der Herrschaft abermals heimgefallen war. Die während der dreißigjährigen Verödung in Rückstand gebliebenen uneinbringlichen Gülten beliefen sich bei einem Gute auf 176, bei andern auf 191 bis 207 Simra Korn.
Im Jahre 1652, da das ganze Dorf noch in Asche lag und keine Aussicht auf Wiederherstellung war, schrieb der Pfarrer Odontius in Rohr an die Regierung: „Zur Wiedererbauung unseres Gotteshauses (in Rohr) bedürfen wir eines Taufsteines. In der Kirche des abgebrannten Dorfes Reuth ist einer vorhanden und ein Altar, die Kirche aber sonsten ruinirt. Wir bitten um diese.“ Die Regierung verfügte, den Taufstein gegen Revers abzugeben. Zehn Jahre darauf beschloß man auch in Reuth, nachdem sich dort wieder einige Leute angesiedelt hatten, die Wiederherstellung des Kirchleins. Der Pfarrer Dürr von Weißenbronn, nachdem er die Gottshauswiese wieder erkundet und für 10 fl. verkauft und in den Nachbarorten kollektirt hatte, brachte 44 fl. zusammen. Das Klosteramt lieferte die Baumaterialien und 25 fl. So gelang es, das Kirchlein wiederherzustellen und Leichenkreuz, Bahrtuch etc. anzuschaffen. In ähnlicher Weise wurde 1669 der Thurm reparirt und 1681 das Glöcklein angeschafft.
Ein anderes Reuth, wo das Kloster gleichfalls Güter erwarb, nennt ein Schenkungsbrief folgenden Inhalts: „Wir Gebrüder Konrad und Heinrich, genannt von (Burg)-Salach, Ministeriales des kaiserlichen Hofes, erklären, daß wir aus göttlicher Eingebung (divinitus inspirati) unsere zwei Höfe, die Singol und Husner bebauen, in dem Dorfe Reot dem Abt (Heinrich von Hirschlach) und Konvent zu Halsprunne gegeben haben mit der Bestimmung, daß, wenn wir innerhalb dreier Jahre sterben würden, unsere Schenkung fest bleiben soll, so daß an unserem dereinst alljährlich Tags nach Martini zu feiernden Jahrtage die Gefälle von den zwei Höfen halb den Konventualen gereicht, halb [279] aber zur täglichen Messe am Altar St. Georgii verwendet werden sollen. Würden innerhalb der drei Jahre wir von unsern Ehefrauen Erben erhalten oder Einer von uns sterben, so soll die Schenkung gänzlich widerrufen sein und der Besitz der Höfe auf den Überlebenden und seine Erben übergehen. Deß zu Urkund wollen wir, daß dieser Brief mit des Abts und unsern beiderseitigen Siegeln versehen werde. Zeugen: Kunrad, Dekan in Ettenstat; Albertus, Pfarrer und Bruder in Ellingen; Albertus, Pfarrer in Waltingen; Morelinus, unser Präpositus, genannt von Nenslingen; Bertholdus von Reot und Andere. Actum in Halsbrunne am Tage St. Elisabeth 1288.“ Dieser Brief ist zwar in Heilsbronn ausgefertigt; allein das darin genannte Reuth ist nicht das zwischen Heilsbronn und Windsbach, sondern das bei Greding und Weißenburg gelegene Reuth am Wald. Nicht weit davon, in Burgsalach, Ettenstadt, Walting und Nenzling, lebten die beiden Schenker und die Urkundenzeugen.
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