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Markgrafen Kirchenordnung öffentlich und christlich in Reuth kopulirt.“ Die andern drei Zeugen erklärten: „Die Ehe ist mit unserem und der ganzen Freundschaft gutem Willen und Wissen geschlossen worden; wir haben der Trauung beigewohnt und bezeugen, daß sich die beiden Eheleute bisher fromm und ehrlich gehalten haben.“ Hartung, als Notarius publicus, fügte dieser „Kundschaft“ seine Beglaubigung bei. Die Art und Weise, wie derartige Atteste auf Grund von Matrikeln heutzutage ausgestellt werden, war damals nicht üblich.

Auf den Pfarrer Meyr folgte J. Behaim, dessen Verkehr mit der Gemeinde gleichfalls unerfreulich war. Einer seiner Parochianen in Watzendorf versprach, ihm einen Acker pachtweise zu überlassen, nahm aber sein Versprechen zurück. Der Pfarrer erhob Klage und verlangte, den Verklagten zu zwingen, sein Versprechen zu halten. Allein der Richter Hartung ging darauf nicht ein, bestrafte aber den Verklagten wegen Injurien. Kein Pfarrer blieb lang auf der gering dotirten Stelle; man sah voraus, daß die Pfarrei ihre Selbstständigkeit bald wieder verlieren werde. Dieses erhellt aus den Verhandlungen über die Meßnersstelle. 1531 verlieh der Abt Schopper das Meßnershaus für 10 fl. erblich an J. Groner „mit der Bescheidenheit und Fürgeding, daß er und seine Nachkommen das Meßnersamt treulich ausrichten sollen. Dafür soll ihm und seinen Nachkommen jährlich von H. Conrad in Raytersaich oder dessen Nachkommen ein Simra Korn gereicht werden. Auch sollen sie rayß- und steuerfrei sein, weil eine Pfarr zu Reuth beständig bleibt. Wo aber solche Pfarr mit der Zeit abging und man zu Reuth keines Meßners mehr nothdürftig sein würde, soll ein Herr in Hailsbrunn Macht haben, mit solchem Haus seines Gefallens fürzunehmen.“ Von 1545 an war kein eigener Pfarrer mehr in Reuth. Der Pfarrer von Weißenbronn predigte dort alle 14 Tage. Mosbach und Neuses hielten sich zur Kirche in Windsbach. 1559 wurde das Pfarrhaus sammt den zur Pfarrstelle gehörigen Grundstücken in Erbpacht verliehen an J. Hering, welchem aufgegeben wurde, 25 Gulden sogleich, und dann alljährlich 21/2 fl. an den Pfarrer in

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 275. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/277&oldid=- (Version vom 31.7.2018)