« Neukirchen, Neunkirchen Geschichte von Kloster Heilsbronn
Nürnberg »
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Neuses bei Windsbach in der Wikipedia
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48. Neuses,

Weiler bei Windsbach. Es waren dort verschiedene Dorfherren begütert, welche aber ihre Güter nach und nach an das Kloster theils verkauften, theils vergabten. Den Anfang machte (strenuus miles) Ulrich von Ura (Urach, d. h. Petersaurach), welcher 1226 von einem Prädium 51/2 Morgen in „Nusaze“ für [244] 55 Pfund verkaufte. Wie der 5. Abt Albertus die Errungenschaft seinem Kloster sicherte, zeigt folgende Feststellung: Der Verkäufer erschien nebst Frau, Söhnen und Töchtern vor dem Reichs-Butiglarius Konrad zu Nürnberg. Die Miterschienenen, Hildebold von Gründlach und seine beiden Brüder, verpflichteten sich: wenn der Kauf von irgend einer Seite angefochten werden würde, entweder den Streit ohne Nachtheil für das Kloster auszumachen, oder binnen 15 Tagen 70 Pfund zu erlegen. Zeugen: der ebengenannte „Poctilarius“ Konrad, Albert Rindismul von Windsbach, Konrad Scultetus von Nürnberg und Andere. Einige Jahre später verkauften die beiden Milites Konrad genannt Boemus und Konrad genannt Heider Gefälle in Neuses an das Kloster. Der Kauf wurde aber angefochten von Friedrich von Scheinvelt, welcher gleichfalls im Orte begütert war. Der Streit wurde durch den Scultetus Heitvolcus von Nürnberg und seine Schöffen beigelegt. Scheinvelt entsagte seinen Ansprüchen in Neuses zu Gunsten des Klosters und hängte sein Siegel an die dem 9. Abt Edelwinus zugestellte Urkunde d. d. Nürnberg 2. Kal. April 1251.

Auch das Prämonstratenserkloster Rockenburg, im Bisthum Augsburg, bezog Gefälle in Neuses von einem Gute, dessen Besitzer Bosse hieß, verkaufte aber dieselben 1313, mit Genehmigung seines Visitators, des Probsts von Ursberg, an das Kloster Heilsbronn. Der vom Probst des Klosters Rockenburg über den Verkauf ausgestellten Urkunde sind als Zeugen beigeschrieben: Bruder Berthold, vormals (antiquus) Probst von Ezlingen; Konrad, vormals (quondam) Probst von Ehingen, Konventualen unseres Klosters (Rockenburg); Rudiger, Miles von Dietenhofen; Heinrich, Officialis von Spalt; Heinrich, genannt Ber in Spalt. Angehängt sind die ovalen Siegel der Pröbste von Ursperg und Rockenburg und das runde Klostersiegel von Rockenburg. Drei Jahre nachher (1316) verkaufte Heinrich Thanner, mit Zustimmung von Frau und Sohn, an das Kloster die Rütwiese zwischen Neuses und Bechhofen. In seinem dem Abt Heinrich von Hirschlach hierüber ausgestellten Briefe bezeichnet sich der [245] Verkäufer als residens in Windesbach und als einen, der kein eigenes Siegel habe; er bat daher den Miles Rudiger Senior von Dietenhofen um Anhängung seines Siegels. Eine ansehnliche Schenkung von Gefällen in Neuses und zugleich an andern Orten erhielt das Kloster 1313 von Heinrich von Potenstein. In dem zu Bamberg ausgefertigten Schenkungsbriefe heißt es: „Ich Heinrich von Potenstein, Kanonikus St. Stephani in Babenberch, verlangend, durch die von Gott mir verliehenen Güter mir unvergängliche Schätze im Himmel zu sammeln, wo Diebe nicht nachgraben noch stehlen, noch Motten und Rost zerstören: so schenke ich den religiösen Männern, Abt und Konvent in Halsbrunne, aus besonderer Devotion, mit der ich ihnen geneigt bin, folgende Güter: 1) In den Dörfern Haundorf und Leidingendorf Güter, die jährlich 2 Pfund Heller, 16 Käse, 2 Hühner etc. geben; 2) in Neuses bei Windsbach Güter, welche dictus Storch baut; 3) in Niedereschenbach; 4) in Schlauersbach; 5) in Sperberslohe, Güter, welche 3 Sra. Roggen etc. geben. Den Genuß dieser Gefälle behalte ich mir vor für meine Lebenszeit. Nach meinem Tode soll der Subcellarius dieselben einnehmen und davon jedem der Brüder im Refektorium an gewissen Tagen beim Mahl zwei wohlgewürzte Eier abreichen. Herr Burkhard, Pfarrer in Westheim in der würzburger Diöcese, hat ihrem Konvent bereits in ähnlicher Weise Gefälle geschenkt zur Reichung von weichen Eiern (ova cocta) an gewissen Tagen. Davon soll den Brüdern nichts entzogen werden. Allein von der Zeit an, da diese weichen Eier aufhören, sollen jene zwei Eier fortwährend gereicht werden. Damit man aber keine Abänderung versuche, so füge ich folgende Drohung bei: Sollte in einem Jahr den Brüdern das Vorgeschriebene nicht gereicht werden, so sollen jene Gefälle der Vikarei der heiligen Jungfrau bei St. Stephan in Bamberg zufallen. Deß zum Zeugniß ist hier mein Siegel (mit der Inschrift: Sigillum Heinrici, plebani ad Sanctam Mariam in Babenberg) und das vom Magister Gerwicus, Scolasticus und Canonicus in gedachter St. Stephanskirche angehängt.“ Dann folgt von Seite des Klosters die [246] Erklärung: „Auch wir Bruder Johannes Abt (Gamsfelder) und der Konvent von Halsbrunn erkennen, daß wir von unserem theuersten Freunde, Herrn Heinrich von Potenstein, obgeschriebene Güter unter obigen Bedingungen empfangen haben und verpflichten uns, dem uns Vorgeschriebenen nachzukommen. Ferner verpflichten wir uns zur devoten Feier des Jahrtages des Herrn Heinrich nach seinem Absterben mit Vigilien und Orationen.“ Zeugen: „Magister Gerwicus; H. Rynolt, Sohn meiner Schwester; die Brüder Heinrich der Prior, Conrad von Babenberg, Heinrich der Bursarius, Eckenbertus der Cantor, Mönche in Halsbrunne und Andere. Datum in Babenberg.“ Dann die Siegel des Schenkers und des Abts Gamsfelder.

Auch von der Adelsfamilie Wenkheim[1] (Benchheim) kamen Gefälle in Neuses an das Kloster. Reichhard von Wenkheim wurde 1385 in Heilsbronn begraben. Sein dort bei Nr. 104 noch vorhandener Todtenschild zeigt das Familienwappen (zwei senkrecht stehende Vogelflügel) und die Schrift: „Von Christi Geburt 1385 Jahr da starb Reichard von Benchheim am nächsten Tag nach St. Kilian.“ 1389 erhielt das Kloster von einem von Wenkheim einen Ornat zum Geschenk. Sechs Jahre darauf verkaufte Hans von Wenkheim, Vormund der Kinder seines verstorbenen Bruders Heinrich, 9 Tgw. Wiesen bei Neuses für 225 Gulden an das Kloster, starb aber bald darauf eines jähen Todes, ohne dem Abt Stromair eine gehörig formulirte Bescheinigung über den Empfang des Kaufschillings ausgestellt zu haben. Die Vormünder seiner Kinder: Ritter Hans Lemplein, Eberhard von Grunsbach, gesessen zu Vffikeim (Iffigheim) und Ernst von Wenkheim, holten das Versäumte nach, indem sie dem Abt bezeugten: „Wir Gewaltige der Kinder und Güter Heintzen seliger von Wenkheim bekennen mit diesem Brief um den Kauf der 9 Tagwerk Wiesen, die Braitwiesen bei Neweses an der Redenz, die den geistlichen Herren Berthold Abt und Convent des Closters Halsbrunne Herr Hanse [247] von Wenkheim seliger zu den Zeiten, da er war ein Vormund der Kinder Heinrichs von Wenkheim seines Bruders seliger, bei seinem lebendigen Leibe und Frau Elsbet, seine Wirthin, zu kaufen gegeben und von denselben eingenommen haben 225 guter Gulden. Und wann ihnen der obgenannte Herr Hanse von Wenkheim von Krieges und mancherlei Irrsalen wegen bei seinem lebendigen Leibe, nachdem der Kauf geschehen war, keinen Kaufbrief gegeben hat, wie mit Worten in dem Kauf ausgesprochen war: so bekennen wir, daß die Bezahlung geschen ist und geloben, das alles stets zu halten, geloben dem Kloster Werschaft des Kaufs und setzen die nachgenannten Bürgen, die sie manen können zu laisten in einem Wirthshaus zu Onolzbach. Bürgen: Herr Heinrich der Schenk von Geyern; Wigilos von Zenn, von Seckendorf genannt; Hans und Sigmund von Leonrod. Montag vor St. Veit 1396.“ Angehängt sind die sieben Siegel der Ritter Lemplein, Grunsbach, Wenkheim, Schenk, Seckendorf und der beiden Leonrod. Die ebengenannten Namen der Vormünder weisen hin in den Iffiggau und in die Maingegend, wo die Familie Wenkheim noch mehr, als bei Heilsbronn, begütert gewesen zu sein scheint. Im 10. Jahresb. des mittelf. hist. Ver. S. 28 wird mitgetheilt: „1575 starb J. M. von Wenkheim zum Schwanberg, Domherr zu Würzburg und Oberamtmann zu Iphofen. Sein Grabmal ist im Chor links am Hochaltar. 1603 kaufte Bischof Julius von dem bald darauf ausgestorbenen Adelsgeschlechte Wenkheim das Rittergut Schwanberg, nachdem solches lang in deren Besitz gewesen.“

Im Ganzen erwarb das Kloster fünf Anwesen in Neuses. Auch in Neuses bei Merkendorf und in Hirsch-Neuses bei Mkt. Erlbach war das Kloster begütert. Siehe unten bei diesen Orten.


  1. Vgl. Stillfried S. 222.
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