« Neuses Geschichte von Kloster Heilsbronn
Petersaurach »
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49. Nürnberg.

Im Jahre 1254 erhielt das Kloster durch Schenkung ein Haus und Gefälle von Häusern in Nürnberg, wie I, 71 berichtet wurde. Gleichfalls durch Schenkung erhielt der 13. Abt Heinrich von Hirschlach (s. dort) von seinem Gönner, dem Kaiser [248] Adolf von Nassau, welcher schon vor seiner Erwählung sich in Nürnberg aufhielt, ein Haus daselbst. (Beitr. S. 62 und 233.) Das vom Kaiser dem Kloster geschenkte, nachher besonders zu besprechende Haus stand neben der St. Lorenzkirche und hieß bis zu seinem Verschwinden i. J. 1851 „der heilsbronner Hof“. Ein drittes Haus erhielt derselbe Abt zum Geschenk vom Grafen Emicho von Nassau[1], des Kaisers Adolf Vetter, welcher gleichfalls in Nürnberg wohnte, dort und in der Umgegend begütert war und in Heilsbronn begraben wurde. „Der Salzmarkt“, an welchem das Haus stand, lag in dem Viertel zwischen dem Spital und dem laufer Schlagthurm. Das Haus war nach drei Seiten hin von der Strasse umgeben; an der vierten Seite war das Haus Hermann Eisvogel’s angebaut. (Domus sita est in foro salis juxta domum Hermanni, dicti Eisvogel, ex uno latere, et ex aliis tribus lateribus circumdatur via publica.) Es stand an der Stelle des neuen, jetzigen Rathhauses. Um diesem die erforderliche Dimension geben zu können, war man gezwungen, das dem Kloster gehörige Haus zu acquiriren und niederzureißen. Allein durch Kauf konnte dieses nicht acquirirt werden, da das Kloster, nach seinen Ordensstatuten, Liegenschaften zwar verpachten und vermiethen, aber nicht verkaufen durfte. Um dennoch zum Ziel zu gelangen, schloß man folgenden Vertrag: Die Stadt erklärte: „Das Kloster überläßt sein Haus am Salzmarkt sammt dem Areal der Stadt für einen Ewigzins (jure emphyteutico) von 100 Pfund Heller. Bürgermeister und Rath geloben, diese Summe in halbjährigen Raten kostenfrei in dem neben der St. Lorenzpfarre gelegenen heilsbronner Hofe zu erlegen. Datum, Nürnberg 1332.“ Abt Gamsfelder und Konvent erklärten sich damit einverstanden; Datum Heilsbronn, 1. Aug. 1332. Dieses Übereinkommen scheint unerwartet schnell gereift zu sein; denn vier Monate zuvor verhandelte der Nachbar Eisvogel noch mit dem Kloster wegen Bauveränderungen inhaltlich folgender magistratischer Erklärung vom [249] 21. März 1332: „Es erscheint vor uns unser Mitbürger Hermann Eisvogel und zeigt vor einen Brief mit des Abts zu Halsprunn Insiegel, deß Inhalts: „„Wir Bruder Johannes Abt und die Sammung zu Halsprunn erklären, daß wir dem etc. Eisvogel aus sonderlicher Freundschaft gestatten, die Scheidemauer, welche uns zugehört, auf seine Kosten zu erhöhen, zwei Lichtfenster ob seiner Stiege zu machen, aber nichts weiter an die Scheidemauer zu bauen.““ Eisvogel erklärt vor uns, daß er alle diese Punkte halten wolle.“ Außer Eisvogel werden noch Andere des Raths genannt, welche am Salzmarkt wohnten, z. B. Friz Ebner, Landschreiber am kaiserlichen Landgericht, Albrecht Ebner, Friz Beheim, Jak. Ortlieb. Zur völligen Sicherstellung des Klosters bezüglich jener 100 Pfund urkundeten der Bürgermeister Berthold Pfinzing und seine zwölf Scabini (darunter auch Eisvogel) weiter: „Wir verpfänden dem Kloster unser am Judenmarkt gelegenes Brothaus. Sollte dieses abbrennen, so haftet die ganze Stadt für die Zahlung, welche der städtische Einnehmer vor Allem zu berichtigen hat. Auf diese Rente darf von uns niemals Beschlag gelegt werden, auch dann nicht, wenn wir mit dem Kloster in Streit gerathen würden. Auch werden wir niemals eine Steuer darauf legen.“ Auf das dem Kloster geschenkte, und dann zum Rathhausbau der Stadt überlassene Haus bezieht sich folgender Eintrag im Vigilienbuche beim 23. Februar: Missa pro defunctis in altare sanctae crucis pro domino Emich de Nassau, qui dedit nobis curiam in Nurmberga et pretorium.

Weiter acquirirte das Kloster drei Häuser in der Nähe von St. Lorenz, von St. Martha und außerhalb der Stadt, ferner die Gefälle von mehreren Häusern. Die Gefälle von 18 Häusern verkaufte der 26. Abt Wenk unter Zustimmung seines Konvents i. J. 1526 an die Almosenstiftung des armen Pilgram zu St. Martha (Pfleger Endreß Imhof). Unter diesen Häusern war auch das des Malers Wolgemut, welches in den Verkaufsverhandlungen so genau bezeichnet wird, daß ein Lokalkundiger Wolgemut’s Atelier wird ermitteln können. Im Verkaufbriefe ist [250] bei jedem der 18 Häuser die Lage desselben und der darauf ruhende Grundzins angegeben. Von den 18 Häusern lagen 9 auf der Lorenzer-, 9 auf der Sebalder Seite. Bei letzteren heißt es z. B.: „20 Pfennige aus H. Nützels Erben Haus am Obstmarkt, zwischen Hieronymus Ebners Haus und Chph. Kreßen Fenstern; 4 Pfund 15 Pfennige aus H. Tetzels Haus an der Ledergasse an Sigmund Fürers Haus; 401/2 Pfund von Hieronymus Rudolfs Haus unter der Vesten bei der Schildröhren zwischen Endriß Wollmeisters und Michel Wolgemuts Malers Häusern und 15 Pfennige aus obgemelts Michel Wolgemuts Haus zwischen Jeronymus Rudolfs und H. Sydelmanns Häusern.“ Bei den auf der Lorenzer Seite gelegenen 9 Häusern heißt es: „13 Pfennige aus Kaspar Nützels des Jüngern Haus bei St. Lorenzen Pfarrkirche hinten über zwischen Kaspar Nützel seines Vaters und H. Löffelholz Häusern; 2 Gulden rheinisch aus der Tetzel Pfründhaus im Pfaffengäßlein; 6 Pfund Stadtwährung zu Nürnberg aus dem Pilgramshaus zu St. Martha.“ Am Schlusse des Briefes schrieb der Abt Wenk: „Wir bekennen, dafür erhalten zu haben 200 Gulden rheinisch an gutem Gold und 134 Gulden, 7 Pfund und 151/2 Pfennige an guter Münz. Wann wir etliche Briefe über diese Zinse hätten, so wollten wir sie dem Pfleger aushändigen. Sollten wir aber über alle nicht Urkunden haben, sondern bloß unsere Saalbücher und Register, so wollen wir darin diese Einnahmen streichen und dadurch kraftlos machen. Deß zu Urkund haben wir unser Abtei- und Conventssiegel an diesen Brief gehangen. Datum Martini 1526.“ An demselben Tage verkaufte der Abt an den Landkomthur Wolfgang von Eisenhouen für 10 Pfund grober Münz einen Ewigzins, den Heilsbronn vom deutschen Hause in Nürnberg einzunehmen hatte. Der Stadtmagistrat hatte außer obigen 100 Pfund auch „zwei Goldgulden Ewigzins von weiland Kaspar Nützels Behausung gegen St. Laurentii Pfarrkirche über, oberhalb der Barfüsser“, jährlich an das Kloster zu entrichten. Obgleich alle diese Leistungen genau festgestellt waren, so ergaben sich doch bisweilen Differenzen nicht nur vor der Reformation, [251] sondern auch nach derselben, obgleich Nürnberg und Heilsbronn im lutherischen Bekenntniß eins waren. Der 35. Abt Wunder hielt es daher für nöthig, zur Sicherstellung seines Klosters am 14. Januar 1572 sich urkunden zu lassen wie folgt: „Wir Bürgermeister und Rath bekennen für uns und die Bürger, daß wir dem Herrn Abt Melchior und Konvent zu Heilsbronn und ihren Nachkommen solche Ewigzinse alle Jahr geben sollen und wollen, unbeschwert einiger Losung und Steuer. Zu mehrerer Sicherheit haben wir ihnen zu Bürgen gesetzt vier Bürger aus unserem Rath, die sie erkiesen werden. Sollten diese Ewigzinsen nicht zu der bestimmten Frist gezahlt werden, so haben sie Gewalt, diese vier Bürger in die Laistung zu manen. Welcher dann von ihnen gemant wird, der soll in acht Tagen in die Laistung kommen in eines offenen Gastgebers Haus zu Nürnberg bis zur gänzlichen Zahlung. Sollte aber der Bürger nicht daheim sein oder selbst nicht laisten wollen, so soll er einen ansehnlichen Knecht anstatt seiner stellen.“ Zu den bezeichneten heilsbronnischen Besitzungen innerhalb der Stadt kam noch das Patronat bei einer Frühmesse. Wie in Ansbach, Windsheim und Würzburg, so stiftete das Kloster auch in Nürnberg (in der St. Marthakirche) eine Frühmeßstelle, über deren Besetzung der 20. Abt Stromer i. J. 1407 mit Bürgermeister und Rath verhandelte.

Das ansehnlichste Besitzthum des Klosters innerhalb der Stadt war und blieb der heilsbronner Hof, eine Schankung des Kaisers Adolf, wie oben erwähnt. Das Haus stand, wie das an seine Stelle getretene Bankgebäude, frei. Der dazu gehörige Stall, 166 Fuß lang, bot Raum für 40 Pferde, sonach weit mehr, als zur Klosterzeit nöthig war, während zur Zeit der nassauischen Vorbesitzer die Stallung wohl manchmal 40 Pferde beherbergen mußte. Der anstoßende ummauerte große Garten, mit einer „Sommerlaube“, lief hinab gegen das Findelhaus. Von dem Garten wurde i. J. 1348 eine 40 Fuß große Grundfläche zu einem Hausbau an Frau Irmgart die Lemblin, Bürgerin zu Nürnberg, verliehen. Der 17. Abt Friedrich von Hirschlach und sein Kloster erklärten: „Frau Irmgart hat uns [252] 70 Pfund Heller gezahlt für 40 Schuh von dem Garten an unserem Hof, da die Altburggräfin (Margarethe von Kärnthen, Wittwe des Burggrafen Friedrich IV.) etwone innen wohnte, um darauf zu bauen. Sie hat uns weiter jährlich zwei Pfund Heller Zins zu zahlen.“ Frau Irmgart erklärte sich vor dem Stadtschultheiß und den Schöffen damit einverstanden, worauf das Dokument besiegelt und dem Konrad Waibler eingehändigt wurde. Dieser, ein heilsbronner Mönch, war damals Meister, d. h. Verwalter des heilsbronner Hofes in Nürnberg und wohnte daselbst. Das im Garten erbaute Gemüse wurde meist verkauft. Der Brunnen im Hofe war ein Ziehbrunnen. Die zum Hof gehörige, 1851 niedergerissene St. Nikolaikapelle stand zuverlässig noch nicht in der Zeit, da die Grafen von Nassau den Hof besaßen; sie wurde vermuthlich vom 13. Abt Heinrich von Hirschlach († 1317) erbaut, nachdem er den Hof vom Kaiser Adolf zum Geschenk erhalten hatte. 1381 und 82 wurden unter dem 19. Abt Arnold 1414 Talente auf Baulichkeiten an der Kapelle, insonderheit auf den Chor verwendet, wozu eine Gönnerin 25 Talente beitrug (decora Albrechtin ad structuram capellae in Nurnberg). Über die 110 Jahre später vollzogene umfassende Restauration in den Jahren 1490/92 ist oben I191 beim 24. Abt Haunolt berichtet worden.

Der heilsbronner Hof in Nürnberg diente, wie der Klosterhof in Würzburg (s. dort), als Getreidemagazin, als Absteigquartier für die Aebte und Mönche bei ihren Verrichtungen in Nürnberg, als Herberge für heilsbronner Fuhrleute und Pferde, besonders aber als Spital für chronisch leidende heilsbronner Klösterlinge. Im Kloster selbst war niemals ein Arzt, auch keine Apotheke; bei akuten Erkrankungen wurden Aerzte aus Nürnberg oder Ansbach dahin gerufen. Transportable Kranke wurden nach Nürnberg in den Hof gebracht, die daselbst Verstorbenen aber in Heilsbronn begraben. Die Kranken verpflegte ein in dem Hofe stationirter Mönch, Magister oder Meister in Nürnberg genannt, welcher mit einem ihm beigegebenen Kaplan den Gottesdienst in der Kapelle, die Einnahme der Gefälle, den [253] ganzen Haushalt besorgte und alljährlich Rechnung stellte. Sein Dienstpersonal bestand lediglich in einem Knecht und einer Magd, welche 25 und 20 fl. Jahreslohn erhielten. Es waren bei dem Hofe keine Feldgüter, keine Pferde, kein Rindvieh, bloß einiges Federvieh, z. B. 38 Hühner. Die den Jahresrechnungen beigefügten Inventare zeigen, daß der ganze Haushalt, Zimmer- und Kücheneinrichtung etc. sehr einfach war: 10 bis 13 Betten, 15 Tischtücher etc., doch auch zwei silberne Becher und 13 silberne Löffel: coclearia cum manubriis argenteis; es waren Löffel von Buxbaumholz mit silbernen Stielen. Der Status über die Nikolaikapelle von 1388 weist nach: 1 Kelch, 1 silbernes Kruzifix, 2 zinnerne Leuchter, 2 Altarbekleidungen, 2 Ampullen, 4 Meßgewänder, 1 Meßbuch, 1 Psalterium. Die Burggrafen, Kurfürsten und Markgrafen logirten während ihres Aufenthalts zu Nürnberg bisweilen im heilsbronner Hofe, z. B. 1445 und 47 die Kurfürsten Friedrich II. und Albrecht Achilles. Der Markgraf Kasimir wünschte während des auf Martini 1523 anberaumten Reichstags im Hofe zu logiren und sprach zugleich den Wunsch aus, daß dort zuvor einige Räumlichkeiten erweitert werden möchten. Der Abt Wenk erklärte sich zwar zur Aufnahme unterthänigst bereit, fügte aber bei: die Erweiterung sei wegen Kürze der Zeit nicht zu bewerkstelligen und bat den Markgrafen, mit der etwas engen Räumlichkeit, wie bisher, vorlieb zu nehmen. Die markgräflichen Beamten, Diener und Fuhrleute kehrten gewöhnlich im heilsbronner Hofe ein.

Wie fast überall, so wurde auch in Nürnberg das Kloster wegen seiner Exemptionen scheel angesehen und angefochten. Die Kollisionen mehrten sich, als die Zahl der Mönche in Folge der Reformation sich verminderte, so daß man gezwungen war, weltlichen Personen die Verwaltung des Hofes in Nürnberg zu übertragen. Die Stadt verlangte von diesen weltlichen Verwaltern Leistung der Bürgerpflicht, vom Hofe Umgeld, Steuer und andere Leistungen. Die Wirthe in der Stadt klagten wegen Beeinträchtigung, da im heilsbronner Hofe Schenkwirthschaft betrieben werde. Der Abt Wenk und sein Kloster mußten sich fügen und am [254] 27. April 1526 erklären: „Nachdem Bürgermeister und Rath unserem Hofe sammt dem anstoßenden Garten und andern seinen Gebäuden, Rechten und Zubehörungen und den Personen, so wir darein setzen, Schutz und Schirm zugesagt haben, so versprechen wir, immer eine redliche Mannsperson in den Hof zu setzen, die dem Rath annehmlich ist, Bürgerpflicht schwört, wie andere Bürger, Losung oder Steuer, vier Gulden rheinisch in Gold und Umgeld gibt.“ Acht Tage darauf erhielt der Abt eine zustimmende Erklärung des Raths. Allein der vom Abt in den Hof gesetzte Verwalter oder Pachter Werlein überschritt seine Befugnisse, indem er seinen Wirthschaftsbetrieb vertragswidrig ausdehnte, eine Hochzeit von vier Tischen bediente etc. Ein späterer Verwalter gestattete im Hofe eine Fechtschule. Darüber beschwerte sich der Magistrat beim Abt. Der Abt beschwerte sich, daß man vertragswidrig das Umgeld von seinem eigenen Getränk verlange, ingleichen von seinen Mönchen, die wegen Krankheit in den Hof kämen, oder in Geschäften, und einen oder zwei Eimer Wein dahin mitbrächten. „Wenn ich aber – schreibt der Abt – vier bis fünf Eimer mitgebracht habe, die ich natürlich in acht Tagen nicht austrinken konnte, so möge ein ehrbarer Rath bedenken, daß ich diesen Wein nicht für mich, sondern für seine Handwerksleute und für ehrbare Freunde, gelehrt und ungelehrt, die ich zu mir in den Hof geladen, verwendet habe. Auch möge der Rath bedenken, wie viel Nutzen die nürnberger Handwerksleute von Heilsbronn haben, auch daß wir in Nürnberg einen eigenen Doktor, Barbier und Apotheker haben.“ Die Beschwerden und Verhandlungen dauerten fort. 1554 während des Krieges des Markgrafen Albrecht Alcibiades gegen Nürnberg bequartierte der Magistrat den Hof fast ein Jahr lang mit Soldaten, Gefangenen und Pferden. Eben so 1557. Alle Gegenvorstellungen der Äbte waren fruchtlos. Dazwischen hatten die Äbte mit ihren eigenen betrügerischen oder unfügsamen Verwaltern und Pachtern des Hofes zu kämpfen, da bei ihnen gezecht, gespielt, geschmäht und gerauft wurde. Der Abt vermiethete den Hof hierauf an den Doktor Otto Flosser, dann aber wieder an einen Pachtwirth, an [255] den wegen seiner langen und treuen Dienste als Küchenmeister um das Kloster wohlverdienten G. Baureis, welcher 1560 in Nürnberg starb, aber zu Heilsbronn begraben wurde. Siehe dort dessen Votivbild bei Nr. 108. Hierauf wurde der Hof bis zur Auflösung des Klosters fortwährend verpachtet. Der jeweilige Pachter war verpflichtet, jährlich 80 fl. an das Kloster, 4 Goldgulden an den Magistrat zu zahlen, die Zimmer für die Äbte und Mönche stets disponibel zu halten und Klosterfuhrleute zu beherbergen. Nach Auflösung des Klosters wurde der Hof Eigenthum der Markgrafen. Unter erbitterten Konflikten zwischen diesen und dem Magistrat schloß das Jahrhundert. Im folgenden gerieth der Hof während des 30jährigen Krieges in gänzlichen Verfall, um so mehr, da Ansbach und Bayreuth wegen der gemeinschaftlich zu tragenden Reparaturkosten stets miteinander stritten. Als Beide endlich sich einigten und gemeinschaftlich zu repariren anfingen, da protestirte der Magistrat, weil man nicht durch nürnberger, sondern durch heilsbronner Handwerksleute repariren ließ. Die onolzbacher Regierung drohte mit Repressalien und erklärte: sie werde Allen in ihrem Territorium verbieten, nürnberger Handwerkern Arbeit zu geben. Der Magistrat beantwortete diese Drohung kurz und bündig, indem er den heilsbronner Arbeitern ihre Werkzeuge wegnehmen ließ und den markgräflichen Beamten in Heilsbronn erklärte: „Die Bewohner des Hofes erhalten von der Stadt Schutz und Schirm, wie andere Bürger, und haben daher auch, wie andere Bürger, nürnbergische Handwerksleute zu nehmen.“ Während dieser Verhandlungen senkte sich die ruinose Stallung und ein Stück Gartenmauer fiel ein. Da augenblicklich geholfen werden mußte, so ließ der markgräfliche Pachter und Agent im heilsbronner Hofe (Prüger) 1694 die Reparatur durch nürnberger Arbeiter vollziehen. Im 18. Jahrhundert war der Hof wegen Baufälligkeit Jahre lang unbewohnt. Er wurde 1754 reparirt mit einem Aufwande von 800 fl., welche die beiden Fürstenhäuser zu gleichen Theilen zahlten. Die Konflikte zwischen der Stadt und den Markgrafen endeten, als ein Stärkerer über Beide kam und ihnen Frieden gebot.

[256] So viel über die heilsbronnischen Acquisitionen innerhalb der Stadt Nürnberg. Über eine Erwerbung außerhalb der Stadt soll hier noch, wie oben I, 70 angedeutet wurde, berichtet werden. In dem Weiler Altenfurt (Altenwert) bei Feucht steht eine uralte, der Sage nach von Karl dem Großen erbaute Kapelle, welche i. J. 1255 zur Zeit des 10. Abts Otto (s. dort) vom Kaiser (König) Wilhelm dem Kloster Heilsbronn geschenkt wurde. In der Schenkungsurkunde erklärte der Kaiser u. A.: „Wilhelmus, Dei gr. Rom. Rex etc. Cupientes, religiosos viros, Abbatem (Otto) et conventum monasterii in Halsprunne, favoris prosequi gratia speciali, ipsos sub nostram et imperii romani protectionem suscepimus specialem, protestantes, quod ipsos et eorum bona nemini committemus; nec ulterius volumus, quod aliqua secularis persona de ipsis vel eorum bonis se aliquando intromittat. Insuper ipsis Capellam in Altenwert prope Nurmberg cum suis attinenciis, ut in ea faciant domino deserviri possidendam committimus usque ad nostrae beneplacitum voluntatis.“ Darauf wird Zuwiderhandelnden des Königs Indignation angedroht. Der Schluß lautet: „Datum Colonie, 6 Kal. Aprilis, Indic. 13. 1255.“ Die Urkunde wurde sonach weder in Heilsbronn noch in Nürnberg ausgefertigt, sondern in Köln. Im Jahre nach der Ausfertigung starb der Kaiser. Ob, wo und wie er persönlich mit dem Abt Otto verkehrte, kann aus heilsbronner Aufzeichnungen nicht ermittelt werden. In den von 1338 an vorhandenen lateinischen Rechnungen der Äbte und Mönche wird der Kapelle in Altenfurt weder bei den Einnahmen noch bei den Ausgaben gedacht, was zu der Annahme berechtigt, daß das Kloster die Kapelle schon frühzeitig vertauschte. Eine spätere Hand bemerkte am Schluß der Urkunde: „Ex libro privilegiorum conscriptum circa 1364.“ Zur Zeit des Abts Otto und seines Vorgängers wurde das Klostergut von Konrad und Friedrich von Bruckberg, Albert von Hohenlohe, Konrad von Sulzburg und von den Burggrafen von Nürnberg vielfach geschädigt. Daher in vorstehender Urkunde (auf Ansuchen des Abts) der kaiserliche [257] Befehl: „daß keine weltliche Person sich mit des Klosters Gütern befasse.“


  1. Vgl. Stillfried S. 197.
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