Geschichte von Kloster Heilsbronn/Ansbach
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Onolzbach, kam in Folge des oben beim 13. Abt Heinrich und in den Beiträgen S. 217 besprochenen Dornbergischen Testaments 1291 an die Grafen von Oettingen. Der Abt Heinrich, Mitexekutor des Testaments, erhielt nach dem Willen des Testators Wolfram von Dornberg zwar an einigen Orten dornbergische Güter, aber keine in der Stadt Onolzbach. Auch in der Folgezeit machte das Kloster Heilsbronn nur unbedeutende Acquisitionen daselbst. Von einem dortigen Garten bezog es alljährlich drei Pfund Wachs laut einer Urkunde, welche 1295 vom Dekan Berthold dem ebengenannten Abt zugestellt wurde. Der Garten lag am Schleifweg beim Hause eines Ulr. Summer und gehörte der Bürgersfrau Margaretha Gensler, welche ihn durch Legat an die onolzbachische Kirche vergabte, aber die Kirchenpfleger verpflichtete, die drei Pfund Wachs alljährlich nach Heilsbronn zu liefern. 1331 verkaufte Graf Ludwig von Oettingen die Stadt Ansbach an den Burggrafen Friedrich IV. Siehe oben bei dem 16. Abt Gamsfelder. Die Verhandlungen darüber fanden in Heilsbronn statt; das Kloster erhielt aber bei dieser Gelegenheit keinen Besitz in der Stadt.
Eine der 37 Pfarrstellen, welche das Kloster Heilsbronn zu verleihen hatte, war das Vikariat beim St. Katharinenaltar in der Gumbertuskirche zu Onolzbach. Es wurde i. J. 1311 gestiftet und datirt, nicht vom Kloster Heilsbronn, sondern vom damaligen Kantor bei St. Gumbertus, Heinrich, nachmals Stiftsdekan. Auf Ansuchen des Kantors urkundete der Bischof [154] von Würzburg: „Nos Andreas Episcopus notum facimus, quod Heinricus Cantor ecclesie onolspacensis zelo devotionis ad altare S. Katerine perpetuam instituit vicariam. In subsidium altaris Comes Ludevicus de Oetingen senior villam dictam Hennenbach, quam a nobis tenebat titulo feodoli, ad vicariam tradidit. Idem Comes nobis supplicavit, ut dotationem consensu nostro approbemus.“ Zwölf Jahre darauf schenkte der Stifter, nachdem er Dekan geworden war, dem ihm befreundeten Kloster das Patronat nebst den treffenden Einkünften laut folgender Erklärung in seinem Schenkungsbriefe: „Notum sit, quod ego Decanus Heinricus, zelo devotionis accensus, vicariam beate Katerine cum sufficientibus redditibus et jus collationis seu patronatus ex speciali benevolentia ad monasterium halsprunnense transtuli in Abbatem et conventum cum omnibus juribus et pertinenciis, propter Deum, in remedium anime mee, Actum in Halsprunne in vigilia Pauli 1323.“ Nach dem Tode des Dekans erwuchs aus seiner Schenkung ein Streit zwischen dem Kloster und dem Gumbertusstifte, bis man im J. 1340 sich verglich und beschloß, wie folgt: „Das Vikariat wird künftig alternirend verliehen. Der von Heilsbronn präsentirte Vikar wird vom Stiftsdechant konfirmirt und investirt. Derselbe hat, wie die übrigen Vikare, dem Dechant zu gehorchen, der dermalige Vikar Hurrer den Dechant ebensowohl wie den Abt als seinen Patron anzuerkennen.“ Das Vergleichsinstrument wurde von dem Nürnberger Protonotarius Friedrich in domo Infirmarie in stupa majori zu Heilsbronn verabfaßt in Gegenwart des Stiftsdechants Thomas, des Vikars Hurrer, des 16. Abts Gamsfelder, des Priors, Bursarius und Kustos. In den Jahren 1463 bis 1512 fungirten am Katharinenaltar die Vikare Joh. Babenberger, (vom 23. Abt Wegel dem Dekan des Gumbertusstifts präsentirt), Doktor Jod. Locher und Joh. Rurer. Letzterer schloß sich früh der Reformation an. 1536 bekleidete die Stelle Kasp. Merklein, welcher 1545 starb. Sein Nachfolger wurde in der alten vorreformatorischen Weise präsentirt und investirt, obgleich die Reformation in Heilsbronn [155] und Ansbach längst eingeführt war. Das Präsentationsschreiben des 29. Abts Greulich lautete: „Venerabilibus vivis, Decano et capitulo ecclesiae S. Gumberti. Nos Georgius Abbas in Fonte salutis. Ad vicariam S. Catherinae in vestra ecclesia per obitum Gaspari Merkelo vacantem, cujus collatio et praesentatio ad nos pertinere dignoscitur, Conradum Preussen praesentamus, orantes eum instituere ac investire“ etc.
Wie in Würzburg und Nürnberg, so erwarb das Kloster auch in Onolzbach einen Hof, aber in ganz anderer Weise und weit später, als dort. Es ist oben beim 26. Abt Wenk berichtet worden, wie theuer das Kloster den vom Markgrafen Kasimir beim Ausbruch des Bauernkrieges erbetenen Schutz bezahlen mußte. Der Markgraf wies die Mönche an, die den Aufrührern verhaßte Kutte abzulegen, das Kloster zu verlassen und in ihrer Heimath den Kriegssturm abzuwarten. Dem Abt Wenk wies er Ansbach als Asyl an; die Verwaltung des Klostergutes übernahm er selbst. Leicht hätten Kasimir und Georg für den Abt auf die kurze Kriegsdauer eine Interimswohnung in Ansbach ausmitteln können. Allein ihr Absehen ging dahin, bei dieser Gelegenheit durch Ankauf eines Hauses auf Kosten des Klosters größeren Raum für ihre „Harnaschkammer“ zu gewinnen. Sie wiesen daher den Abt an, das an ihre Rüstkammer stoßende, theilweise schon von ihnen zu diesem Zweck benützte Haus zu kaufen. Das Haus war alt und baufällig, daher der Kaufpreis gering. Die Markgrafen verfügten nun wie folgt: „Wir Kasimir und Georg etc. Nachdem wir in der Unterthanen Empörung, so noch nicht gestillt ist, unser Stift St. Gumbertus neben andern Klöstern und Stiftern aus redlichen beweglichen Ursachen zu unsern Handen einnehmen lassen und sich indeß zugetragen, daß unser Rath, Doktor Valentin Kifer, Chorherr vorgemeldten Stifts, sein Kanonikat abgeben und seinen Chorherrnhof, darin unsere Eltern und wir lange Jahre bisher unsere Harnaschkammer gehabt, nicht länger behalten will, so haben wir dessen Hof mit aller Zubehör für 192 fl. erkauft und unserem Rath und Gevatter, Abt Johannes (Wenk) von Heilsbronn eingegeben, denselben sein Lebenlang an unserer [156] Statt innezuhaben und zu nützen, auch in gutem Stand zu halten und zu bauen, weil der Hof baufällig ist. Dagegen versprechen wir ihm: wenn der Abt mit Tod abgeht, so haben wir und unsere Erben alsdann Macht, den Hof wieder zu unsern Handen zu nehmen gegen Zahlung an seine Erben oder Andere seiner Legatarien der 192 fl. Kaufgeld und dazu bis in 200 fl. Baugeld, welche er Zeit seines Lebens verbauen würde. Gegeben 1525.“ Zwei Jahre darauf starb Kasimir, und Georg trat die Regierung an. Wieder zwei Jahre später (1529) resignirte der Abt Wenk (siehe dort) und zog nach Ansbach in den Klosterhof. Wieder ein Jahr später verfügte der Markgraf: „Von Gottes Gnaden, wir Georg etc. für uns selbst und als Vormund unseres unmündigen Bruderssohnes Markgraf Albrecht. Nachdem weiland unser Bruder Kasimir unserem Prälaten und Abt Johannes Wenk zugelassen, daß er den Hof hier zu Onolzbach, so unser Rath Doktor Kifer inne gehabt, kaufen, bauen und besitzen möge, doch so, daß wir oder unsere Erben den Hof nach seinem Absterben gegen Zahlung von 192 fl. und bis auf 200 fl. Baugeld wieder zu unsern Handen nehmen können; nachdem aber unser Rath, Herr Abt Wenk, mehr als 200 fl. verbaut hat, aber noch viel daran zu bauen ist; nachdem ferner der jetzige Abt (Schopper) demüthig gebeten hat, den Hof ausbauen zu dürfen, so daß wir auch ferner unsere Harnaschkammer darin haben möchten: so bekennen wir mit diesem Brief, daß wir in diese unterthänige Bitte willigen. Das Kloster wird sich mit Herrn Abt Wenk wegen seiner aufgewendeten Baukosten vergleichen und den Hof besitzen, so lang das Kloster Heilsbronn ein Kloster ist und mit seinen Leuten und Gütern ungetrennt bleibt, oder bis wir den Hof mit 192 fl. und 500 fl. Baugeld einlösen. Wenn sich zutrüge, daß durch eine gemeine Ordnung des heiligen Reiches das Kloster nicht mehr bei Wesen bleiben sollte, dann sollen wir oder unser Vetter oder unsere Erben Macht haben, solchen Hof wieder zu unsern Handen zu nehmen, Alles ohne Irrung und Eintrag des Abts und Convents. Deß zu Urkund haben wir diesen Brief mit unserem Siegel besiegelt, der geben ist zu Onolzbach am Tage Valentini 1530.“
[157] Einige Wochen nach der Ausfertigung dieses Briefes begab sich der Markgraf nach Augsburg, um dort dem denkwürdigen Reichstage beizuwohnen. Der Abt Wenk wohnte damals bereits im heilsbronner Hofe zu Onolzbach als Quieszent. Ein peinlicher Aufenthalt für ihn bei seiner antilutherischen Gesinnung. Noch peinlicher mußte ihm der Aufenthalt werden, als im folgenden Jahre 1531 der ihm feindliche, streng lutherische Kanzler Vogler sich in den Hof einmiethete und sonach mit ihm unter einem Dache wohnte. Um aus seiner peinlichen Lage zu kommen, entwich der Abt aus Onolzbach, wie oben berichtet wurde. Vogler hatte den Hof für sich und seine kinderlose Frau, Kleopha, auf Lebensdauer gemiethet, nicht ahnend, daß er schon nach zwei Jahren vom Markgrafen in Ungnade entlassen und wegen des Hofes in den oben beim 27. Abt Schopper besprochenen heftigen Konflikt verwickelt werden würde. Er zog nach Windsheim. Doktor Sebastian Heller, sein Gegner, wurde sein Nachfolger, als Kanzler am markgräflichen, als Miethsmann im heilsbronner Hofe zu Onolzbach. Der stattlich restaurirte Hof wurde fortwährend von den Äbten und Mönchen als Absteigquartier, auch als Ruhesitz benützt, theilweise aber vermiethet, zuerst an die Kanzler Vogler und Heller, 1534 an Kasimir’s und Georg’s Bruder, den Markgrafen Friedrich, Domprobst zu Würzburg, welcher den Hof für 600 fl. auf Lebenszeit miethete, 400 fl. sogleich erlegte, aber bald darauf starb, ohne den Rest von 200 fl. gezahlt zu haben. Die Exekutoren seines Testaments waren seine Brüder: Markgraf Georg und Markgraf Johann Albrecht, Coadjutor zu Magdeburg. Beide wurden vom Abt Schopper wiederholt an die Zahlung des Rückstandes gemahnt. Anstatt der Zahlung erfolgten Vertröstungen, 1540 Schoppers Einzug in den Hof nach seiner Resignation, 1543 Georg’s Tod. Der Abt Greulich erinnerte 1544 die in Heilsbronn versammelten Räthe der beiden Fürstenhäuser auf’s Neue an die Zahlung. Mittlerweile zogen in den Hof mancherlei Miethbewohner, zuerst Hans Sigmund von Absperg, welcher frühzeitig starb. Ihm folgte der markgräfliche Kammerer Mich. Denis, welcher gleichzeitig mit dem in die Ehe getretenen [158] 28. Abt Wagner den Hof bewohnte. Die beiden Hausgenossen vertrugen sich nicht miteinander, so daß Wagner darauf antrug, dem Kammerer die Miethe zu künden. Allein des Abts Greulich Bescheid lautete: „Der Kammerer bleibt im Hofe; die Wohnung darin ist ihm einmal zugesagt und man muß ihm Wort halten.“ 1548 erscheint als Miethsmann der Stadtvogt Kindler, welchem aber der Abt Wirsing die Miethe kündigte, weil man schon vorlängst dem vielverdienten Klosterrichter Hartung und seinem gleichfalls um das Kloster verdienten Schwiegersohne Othmayr die Wohnung zugesagt habe. Darüber ungehalten schickte die verwittwete Markgräfin Emilie ein pikantes Schreiben an den Abt Wirsing, der aber offen und entschieden antwortete, daß es bei der vorlängst gegebenen Zusage sein Verbleiben habe. Hartung bezog den Hof nicht, da er unerwartet schnell in Heilsbronn starb. Wohl aber zog Othmayr dort ein. Darauf baten Statthalter und Räthe, dem gewesenen Oberamtmann zu Schwabach, Arnold von Seckendorf, den Hof gegen Miethzins einzuräumen. Der Abt Häberlein schlug aber die Bitte ab, da er und seine Mönche den Hof als Absteigquartier nicht entbehren könnten und Othmayr’s Wittwe lebenslang darin zu wohnen zugesagt sei. Nach dem Tode der Wittwe bat der Doktor Chph. Tetelpach, seinem Schwager, dem Kanonikus Magister Albr. Hartung und seinem Gesinde, die sich insgesammt wohl verhalten würden, so oft der Abt dahin kommen würde, den Hof einzuräumen. Der 33. Abt Schörner antwortete ablehnend, da man den Töchtern des verstorbenen Richters Hartung lebenslang den Hof zugesagt habe. 1556 bezog den Hof gegen billigen Miethzins der Doktor Juris Adelmann, von welchem das Kloster 600 fl. entlehnt hatte: unter allen Miethsmännern der einzige, dem ein längeres Weilen in dem Hofe vergönnt war. Doch blieb, wie früher, eine Stube oben, deren Fenster in den Garten gingen, nebst Kammer und Speisekammer für den Abt und seine Klösterlinge, unten eine Stube für seine Dienerschaft reservirt. Zur Zeit des letzten, völlig machtlos gewordenen Abts Wunder erhielt Adelmann seine Wohnung definitiv in dem Hofe inhaltlich folgenden Erlasses des [159] Markgrafen Georg Friedrich, manu propria von 1566, an Abt, Verwalter und Richter in Heilsbronn: „Wir haben die den Stiftern Heilsbronn und Feuchtwangen gehörigen Chorherrnhöfe und Vikareihäuser dergestalt vererbt, daß doch dieselben den gemeldeten Stiftern lehen- und zinsbar bleiben sollen. Wir haben daher den Hof, welchen der Advokat Adelmann inne hat, demselben vererbt in der Art, daß er an den 600 fl., welche er dem Kloster dargestreckt hat, 400 fl. fallen lassen soll. Wir befehlen, ihm den Hof zu cediren, die Übergabsurkunde ihm auszustellen, über die noch stehen bleibenden 200 fl. ihm eine neue Urkunde einzuhändigen.“ Zwölf Jahre nachher starb der letzte Abt und Konventual, worauf der Hof mit dem ganzen Klostergut dem Markgrafen zufiel. Der Hof lag hinter der Stiftskirche bei dem Kornmarkt und dem bamberger Gäßlein. Die Röhrenfahrt zu dem im Hofe befindlichen Brunnen und Fischkasten kam vom „Stadtbrunnen“. Zum Hofe gehörte eine Stallung und ein Garten, darin ein „Lusthäuslein“.
Neben dem besprochenen Hofe lag der dem Gumbertusstift zugehörige „alte Hof“, welcher zwar niemals heilsbronnisches Eigenthum war, aber dem Kloster gegen ein Darlehen von 200 fl. verpfändet wurde. Das Kloster verzichtete, wie oben I, 490 beim 33. Abt berichtet wurde, auf die Rückzahlung der 200 fl. und erhielt dafür das Pfarrpatronat von Petersaurach. Was die Äbte für die Lateinschule und für das Hospital in Ansbach mehr oder minder freudig gegeben haben, ist Bd. I bei den Äbten Schopper und Beck berichtet worden. Die Klosterwaldungen lieferten Holz zu allen markgräflichen Bauten in der Stadt. Über das zur Hälfte nach Ansbach transferirte heilsbronner Gymnasium wird im IX. Abschnitt Nachricht gegeben werden.
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