Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 28. Abt Sebastian Wagner

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Der 28. Abt Sebastian Wagner[1] (1540–43),

wie sein Vorgänger geboren in Abenberg und ohne Zweifel gleichfalls von bürgerlicher oder bäuerlicher Herkunft, regierte kaum 21/2 Jahre lang, vom 25. Oktober 1540 an bis Ostern 1543, resignirte, heirathete und wohnte dann in Ansbach, wo er 1546 [398] starb. Über seinen Eintritt in das Kloster, seine ohne Zweifel in Heidelberg gemachten Studien geben die heilsbronner Aufschreibungen keine Nachricht. Wohl aber berichten diese, daß er kundig, geschäftsgewandt, lutherisch gesinnt, mit dem Markgrafen Georg in steter Verbindung war und ein Buch über die Genealogie der Markgrafen von Brandenburg schrieb. 1517 verließ er Heilsbronn, angeblich, „um auch in fremden Ländern etwas zu sehen und zu erfahren,“ hauptsächlich aber, um seinem Abt Bamberger, mit welchem er sich nicht vertrug, aus dem Wege zu gehen. Die Veranlassung des Konflikts ist nicht angegeben. Durch die Reformation kann der Konflikt nicht veranlaßt worden sein, da Wagner schon vor dem 31. Oktober 1517, sonach vor dem Reformationsanfang, Heilsbronn verließ. Er begab sich nach Ungarn in das Cisterzienserkloster Pelisium, Pleis, von dessen Verkehr mit Heilsbronn oben beim 19. Abt die Rede war. Dort wurde er sehr geschätzt und bald nach seinem Eintritt zum Prior gewählt. In Ungarn lebte und verehelichte sich damals sein hoher Gönner, der Markgraf Georg von Ansbach. Über des Markgrafen Reise von Heilsbronn nach Ungarn und zurück nach Heilsbronn siehe Beitr. S. 120. Wagner blieb in Pleis nur von 1517 bis 19 und kehrte dann nach dem Tode seines Widersachers, des Abts Bamberger, nach Heilsbronn zurück mit Empfehlungsbriefen vom Abt in Pleis und vom Markgrafen Georg an den Abt Wenk, Bambergers Nachfolger. Er wurde nicht nur gerne unter die Zahl der Mönche wieder aufgenommen, sondern auch wegen seiner Tüchtigkeit zur Übernahme von Klosterämtern und wichtigen Missionen ausersehen. Der Abt Wenk sendete ihn, wie oben berichtet wurde, im J. 1524, da er selbst wegen der lutherischen Bewegung nicht abkommen konnte, als Stellvertreter und Vertrauensmann zum Generalkapitel nach Cisterz, theils um über den alljährlichen Beitrag an das Mutterkloster zu berichten, theils um die Genehmigung der Abtretung des nördlinger Pfarrpatronats zu erwirken. Wagner erhielt von seinem Abt Wenk einen Paß (viaticum) zu seiner Legitimation auf der Reise. Sein Kommen und den Zweck seiner Reise hatte Wenk bereits [399] unt. 28. März 1524 dem Abt von Cisterz in einem lateinischen Briefe angekündigt und darin u. A. geschrieben: „Auftragsgemäß habe ich auch heuer wieder, wie immer, mit manchem Aufwand aus eigenen Mitteln, die Kontribution für Cisterz eingetrieben (extorsimus), und zwar von Ebrach 7, von Heilsbronn 7, von Lankheim 6, von Kaisheim 17, von Schönthal 6. von Brumbach 5, zusammen 47 (48) Gulden. Bildhausen hat seine 5 fl. nicht gegeben. Ich habe abgezogen 2 fl. für Botenlohn und 10 fl., welche ich in früheren Jahren für Bildhausen vorgeschossen habe. Es folgen sonach nur 35 fl. Allerdings weniger als in früheren Jahren, warum? wird einer unserer Professen mündlich erläutern. Bitte, mir die Funktion des Einhebens dieser Kontributionen abzunehmen, da ich diese Last wegen der lutherischen Kalamität nicht mehr tragen kann.“ Wegen Unsicherheit gelangte das Geld nicht durch Wagner, sondern durch kaufmännische Vermittelung nach Cisterz; der Abt Wenk zahlte an H. Schlüsselberger in Nürnberg 381/2 fl. in Batzen mit der Bitte, diesen Betrag, 35 fl. in Gold, über Lion nach Cisterz gelangen zu lassen. Ferner legte Wenk in seinem Briefe dem Abt in Cisterz die nördlinger Angelegenheit, welche Wagner mündlich betreiben sollte, an das Herz. Daß Wagner sich seines Auftrags mit gutem Erfolg entledigte, ist oben berichtet worden.

Ebenso erfolgreich war seine oben beim 26. Abt erwähnte Mission nach Rom im J. 1529; denn er erwirkte dort einen günstigen Bescheid bezüglich der Ordenstracht. Es ist bekannt, daß Luther, ehe er noch an eine Reformation dachte, in Angelegenheiten seines Klosters nach Rom gesendet und in Folge seiner dortigen Wahrnehmungen vielfach andern Sinnes wurde. Auch Wagner scheint dort vielfach andern Sinnes geworden zu sein. Im folgenden Jahre 1530 wurde er in Klosterangelegenheiten abermals nach Cisterz gesendet, von seinem Abt Wenk mit einem lateinisch und deutsch geschriebenen Paß versehen, welcher die Bitte enthielt, den Vorzeiger ungehindert passiren zu lassen und ihm Almosen, Speise und Trank zu reichen. Wie Wenk, so erkannte auch Schopper in Wagner den tüchtigsten unter den noch vorhandenen [400] Mönchen und sandte ihn daher 1531 als Vertrauensmann an den Markgrafen Georg mit einem Briefe, worin er schrieb, daß er, wegen Unwohlseins reiseunfähig, seinen Granarius Wagner abgeordnet habe, um dem Markgrafen etwas heimlich mitzutheilen. Von 1531 an erscheint Wagner in verschiedenen Funktionen, als Clausor Vini, als Verwalter des Burggrafenhauses (Beitr. S. 148), als Kornschreiber und als Bursarius, bis er 1540 nach Schoppers Resignation Abt wurde.

Er sah voraus, daß, wenn der kränkelnde Schopper resigniren sollte, kein Anderer als er zum Abt gewählt werden würde. Allein er sah auch voraus, daß seine vorhinerwähnte Entweichung von Heilsbronn und Übersiedlung nach Ungarn leicht zu einem Mißtrauensvotum und zur Beanstandung seiner Wahl führen konnte. Dem vorzubeugen ließ er sich 1538 von Wenk, der ihn nach seiner Rückkehr aus Ungarn wieder in Heilsbronn aufgenommen hatte, nun aber als quieszirter Abt in Nürnberg lebte, über seine Wiederaufnahme und sein Verhalten ein Certifikat folgenden Inhalts ausstellen: „Sebastian Wagner, der Zeit Kornschreiber, ist vor etwa 21 Jahren ohne Erlaubniß aus dem Kloster gezogen, hauptsächlich, um auch in fremden Ländern etwas zu sehen und zu erfahren. Dieses mißfiel dem damaligen Abt Sebald und dem Convent. Doch legte er seinen Habit nie ab und hielt sich redlich im Kloster seines Ordens zu Pleiß in Ungarn, so daß er dort Prior wurde. Nach zwei Jahren kehrte er hieher nach Heilsbronn zurück, versehen mit Fürschriften vom Markgrafen Georg (damals in Ungarn lebend) und vom Abt zu Pleiß, bat um Gnade, Wiederaufnahme und Rehabilitation, die ihm gewährt wurde, auch unter Zustimmung von Cisterz. Demzufolge kann er zu allen Ämtern und Würden seines Klosters gelangen. Dieses wird ihm zu seiner Ehrenrettung und zu seinem etwaigen Gebrauch hiermit bezeugt. Auch die damals gegenwärtigen, noch lebenden Ordensbrüder J. Sayler, L. Widmann, J. Knörr, J. Clar, B. Doffinger und S. Histmann können Obiges bestätigen. Geschehen, Nürnberg, am 31. August 1538, 8–9 Uhr Vormittags.“ Der Richter und Notarius publicus Hartung, Verfasser [401] dieses Instruments, bezeichnet am Schlusse desselben als Zeugen den Schöffen Seb. Schmidt zu Nürnberg und den Wirth im Heilsbronner Hofe Peter Enck und als Ausstellungsort den „heilsbronner Hof bei St. Lorenzen Kirchen gelegen, daselbst die obere neue Stube, darin Herr Johannes Wenk, Senior, wohnt.“ Wenk starb daselbst 18 Tage nach dieser Ausfertigung.

Das Jahrbuch von 1541, das erste aus der Regierungszeit des Abts Wagner, zeigt, daß der seit Jahren im ganzen Land herrschende Nothstand immer drückender und das Volk immer roher wurde. (Beitr. S. 143 u. 144.) Als eine der größten Landeskalamitäten bezeichnet das Jahrbuch die markgräfliche Finanznoth. Wie groß diese war und was geschah und geschehen sollte, um derselben abzuhelfen, erhellt aus folgenden Aufzeichnungen des Richters Hartung: Während der Verhandlungen über Schoppers Resignation beriefen die Markgrafen Georg und Albrecht einen Landtag auf den 30. Nov. 1540 nach Onolzbach ein, jedoch nur den zweiten und dritten Stand, d. h. nur Abgeordnete von den Klöstern, Stiftern, Städten und der Bauerschaft, nicht aber den ersten Stand, die Ritterschaft; denn die Markgrafen legten dem Landtage nur einen einzigen Gegenstand zur Berathung vor, das Ungeld: eine Auflage, von deren Entrichtung die Ritterschaft (auch der zweite Stand), laut Beschluß des beim vorigen Abt besprochenen Landtags von 1534, befreit war. Die Abgeordneten der zwei übrigen Stände fanden sich ein, wurden aber sofort wieder entlassen und anderweitig beschieden. Hartung berichtet: „Nachdem auf solchem Tage, der Herren Markgrafen trefflicher Geschäfte halben, nichts beschließlich gehandelt wurde, so wurde den Prälaten und Ausschuß vergönnt, wieder heimzuziehen und sich auf Obersttag wieder einzufinden.“ Die also Heimgeschickten fanden sich am 6. Januar 1541 wieder ein. Die Klöster und Stifter wurden vertreten durch Abgeordnete von Heilsbronn, Feuchtwangen und Onolzbach (Gumbertusstift). Unser Abt Wagner ließ sich durch seinen Richter Hartung und den Vogt Steinmetz vertreten. Die Stifter Feuchtwangen und Onolzbach sandten gleichfalls je zwei Abgeordnete. Die [402] Städte und Bauerschaft wurden vertreten durch je zwei Abgeordnete aus den acht Städten Onolzbach, Schwabach, Krailsheim, Kitzingen, Kulmbach, Bayreuth, Hof und Wunsiedel. Markgräflicherseits wurde den Versammelten in der ersten Sitzung Folgendes eröffnet und vorgeschlagen: „Der 1534 zu Kadolzburg gehaltene Landtag hat zur Tilgung der Staatsschulden die Getränksteuer auf zehn Jahre bewilligt. Zwar sind diese zehn Jahre noch nicht verflossen; allein schon jetzt ergibt sich, daß die Getränksteuer, wie sie bisher erhoben wurde, zur Deckung der Schulden nicht ausreicht. Daher proponiren die Markgrafen Erhöhung der Getränksteuer.“ Hierauf erklärten und beantragten am dritten Sitzungstage die Abgeordneten beider Stände: „Unerträglich sind bereits unsere Lasten durch Herdgeld (Klauensteuer), Waidgeld, durch den hundertsten Pfennig, durch Abnahme des Handels und der Gewerbe, durch die herrschende Theuerung und große Armuth, die Viele zwingt, wegzuziehen. Der Wildstand hat in diesem Jahr der Theuerung so zugenommen, daß die armen Bauern heuer Samen und Gült nicht erbauen können, daher vielfach mit Weib und Kind entlaufen und das Vieh verkaufen, um sich des Hungers zu erwehren. Die Steuern vom Vorjahr sind theilweise noch nicht eingegangen. Die Plackerei (Unsicherheit) hat so zugenommen, daß sich schier kein Unterthan auf der Strasse blicken lassen darf. An baarem Geld ist solcher Mangel, daß Häuser und Güter unverkauft bleiben, weil sich keine Käufer finden. Müssen die wenigen Besitzenden die Steuern zahlen, so werden die Reichen bald den Armen gleich sein. Welch Elend erst, wenn ein Krieg, der täglich zu besorgen ist, ausbrechen sollte! Zur Erleichterung für Land und Leute sollte sich der Markgraf Georg eine Zeitlang nach Schlesien begeben und der Markgraf Albrecht, welcher nunmehr durch Gottes Gnade zu fürstlichem Verstand gekommen, möge sich hier zu Onolzbach oder anderwärts in eine enge Haushaltung begeben oder bei Kaisern oder Königen raisen (Kriegsdienste thun). Beschränkung der Hofhaltung und dadurch Sparung der Vorräthe würde sowohl dem Fürsten selbst, als auch Land und Leuten zu Gute kommen. Auch Verminderung des [403] Wildstandes thut Noth.“ Die beiden Stände erhielten auf diese Erklärung vorläufig den mündlichen Bescheid, daß man von Seite der Markgrafen auf Erhöhung der Getränksteuer beharre. Hierauf reichte der dritte Stand eine gegen den zweiten Stand gerichtete Vorstellung bei den Markgrafen ein. Darin wird lobend anerkannt, daß die Klöster und Stifter bei früheren Besteuerungen redlich beigetragen hätten, und zwar aus eigenen Mitteln, mit Verschonung ihrer armen Unterthanen. Dagegen wird darüber Beschwerde geführt, daß die Klöster und Stifter aus eigenen Mitteln zur erhöhten Getränksteuer nichts beitrügen und diese lediglich ihren Unterthanen aufbürdeten. Die Markgrafen legten diese Vorstellung des dritten Standes dem zweiten vor, worauf die Klöster und Stifter erklärten: „Wir sind wahrlich belastet genug durch die bisherige Getränksteuer, durch die Klauensteuer, durch den hundertsten Pfennig und durch die tägliche Gastung (Einlagerung der Markgrafen und des Adels), besonders Heilsbronn. Die tägliche Gastung ist eine bleibende Last, während die übrigen Belastungen vorübergehend sind. Wir bitten daher E. F. G., auf das Ansinnen des dritten Standes nicht einzugehen und uns nicht neue Lasten aufzubürden.“ Diese Erklärung des zweiten Standes wurde von den Markgrafen dem dritten Stande zugeschlossen, welcher entgegnete, daß er bei seiner früheren Erklärung beharre und wiederholt bitte, die Klöster und Stifter gleichfalls stärker zu belasten. Auf diese Erklärungen und Gegenerklärungen erhielten die Versammelten durch den Hauptmann und die Räthe folgenden markgräflichen Bescheid: „Nachdem die Herren Markgrafen Georg und Albrecht die beiden Stände, Prälaten, Städte, gemeine Landschaft und Bauerschaft einberufen und darüber vernommen haben, wie die vom letzten Landtag bewilligte Hilfe mit der leidlichsten Bürde eingebracht werden möge, so haben sich I. F. G. in folgenden Artikeln mit ihnen verglichen: Die Getränksteuer wird verdoppelt, bis die bewilligten 300,000 fl. entrichtet sein werden. Die früheren Bestimmungen über das Umgeld, namentlich über die Befreiung und Nichtbefreiung von demselben, bleiben in Kraft. Die Umgelter, Schreiber, Visirer und [404] Aicher sollen wiederholt vereidet werden. Die Entrichtung des doppelten Umgelds beginnt mit Petri Stuhlfeier. Actum Onolzbach, Donnerstag nach Pauli Bekehrung 1541. A. v. Wolfstein, Hauptmann, Dr. Heller, Kanzler, Moriz Schirnding etc.“ Es wurde auf diesem Landtage noch über viel Anderes verhandelt: über das höchst Lästige und Vexatorische im Gefolg der Umgelderhebung, über die verminderte Konsumtion, über Adelige, Pfarrer, Kanzleischreiber und Rentmeister, welche Handel trieben mit Getränken und diese ausschenkten, ohne Umgeld zu zahlen etc.; die Reformation kam mit keinem Wort zur Sprache. Nach Registrirung dieser weitschichtigen Landtagsverhandlungen bemerkt Hartung: „Auf diesem Landtag sind wir zu Onolzbach still gelegen drei ganze Wochen und zwei Tage und täglich gen Hof geladen worden. Auch gab man uns das Futter vom Hof.“ Was Hartung weiter in diesem und im folgenden Jahrbuch registrirte, zeigt, daß unser Abt während seiner kurzen Regierung viel zu richten und zu schlichten und nach allen Seiten hin zu korrespondiren hatte. Die durch Tod erledigte Pfarrstelle in Hirschau verlieh er einem Sim. Spatz, welchen er dem Bischof Pangratius in Regensburg in üblicher Weise präsentirte und zu investiren bat. Dieselbe Bitte richtete er an das Domkapitel Würzburg, nachdem er das Vikariat am St. Kiliansaltar im Dom einem J. Keck verliehen hatte. Der Domprobst Andr. von Thüngen hatte unsern Abt ersucht, diese Stelle einem G. Gulden zu verleihen, aber zur Antwort erhalten: „daß er auf Empfehlung des Markgrafen von Brandenburg und Bischofs zu Halberstadt, Johann Albrecht, und königlicher Majestät, die Stelle dem J. Keck bereits verliehen habe.“ Viel Verdruß und Schreiberei verursachten unserm Abt einige seiner lutherischen Pfarrer (und deren Frauen) durch anstößiges Verhalten, durch Streit über Mein und Dein und Baulichkeiten. Siehe unten Abschn. VI bei Markterlbach und Dambach. Er hatte, wie auch seine Vorgänger, beständig zu korrespondiren über Rabulisten, Kompetenzkonflikte, Jurisdiktion und dergleichen. Hier ein paar Beispiele. Sieben Bauern von Ketteldorf kommen ins Klostergefängniß, weil sie ein Jahr lang nichts von ihrer [405] Korngült geliefert hatten. Nold von Seckendorf, Mitdorfherr in Bechhofen bei Wieseth, verwehrte einem dortigen heilsbronner Bauer, seinen Hof und Brunnen einzulantern. Da dieses gleichwohl geschah, so überfiel Nolt den Bauer auf dem Felde fluchend, mit gespannter Büchse und schoß nach ihm. Er hatte schon vorher gedroht, den Bauer zu erschießen, was er dann mit 40 bis 50 fl. abtragen werde. Der Bauer bat seinen Lehensherrn, unsern Abt, um Schutz. Derselbe Nold von Seckendorf hatte Fehde mit Hans Christoph von Eib zu Sommersdorf und mit Georg von Rein. Nachdem sie einander abgesagt, erschien Hans Christoph mit Reitern und Landsknechten in Bechhofen, versammelte die Eingesessenen und rieth ihnen, ihre Habe zu flüchten; „denn – versicherte er – greift man mich an, so greife ich wieder an.“ Die dortigen heilsbronner Unterthanen baten unsern Abt um Hilfe, worauf dieser an Hans Christoph von Eib schrieb, daß der Markgraf Georg gegen ihn einschreiten werde, wenn er heilsbronner Unterthanen beschädigen würde. Hans Christoph wurde aufgegriffen und nach Onolzbach gebracht. Neun Jahre darauf wurde er in Heilsbronn begraben. (Siehe unten Abschn. VII bei Eib.)

Am häufigsten korrespondirte der Abt mit den beiden Markgrafen Georg und Albrecht, und zwar über sehr verschiedene Angelegenheiten. Hier einige Beispiele:

Die beiden Markgrafen begehrten 10 Sra. Hundsmehl gegen Vergütung durch Haber. Antwort des Abts: „Im ganzen Kloster haben wir kaum so viel Hundsmehl, um E. F. G. Hunde einen Tag und eine Nacht lang zu erhalten. Haben überhaupt wenig Getreide.“ Markgraf Georg begehrte drei angeschirrte Wagenpferde zum Transport seiner Räthe auf das Gebirg. Antwort des Priors Wirsing und des Konvents: „Unmöglich! Unser Abt ist gegenwärtig auf der Gült und Fischet zu Neuhof. Wir haben E. F. G. bereits eine Mene zu einer Weinfuhr von Franken gestellt; deßgleichen eine für Herrn Markgrafen Albrecht in Neustadt. Unsere übrigen Menen sind zur Beischaffung von Wein nach Randersacker geschickt.“ Markgraf Georg zeigt an, daß seine [406] Schwester Barbara, Landgräfin von Leuchtenberg, nach Heilsbronn kommen und daselbst übernachten werde. Antwort des Abts: „Die Landgräfin wird bestmöglich bewirthet werden.“ Markgraf Georg begehrt eine Fuhr zum Transport von Wildpret nach Pfreimbt, wo die Landgräfin Barbara wohnte. Antwort des Abts: „Unthunlich, da alle Menen auswärts sind, besonders zur Beifuhr des Weingewächses von Randersacker.“ Schreiben des Abts an Georg unter Zusendung eines Fäßleins Birnen. Frau Oberamtmännin Elisabeth von Schirnding bittet um einen Wagen. Antwort des Abts: „Bedauere, dem Wunsch nicht entsprechen zu können, da Markgraf Georg seit fünf Wochen zwei unserer Menen in Wittenberg bei sich hat.“ (1542). Luther lebte damals noch daselbst. Auf Empfehlung des Markgrafen Georg war Joh. Gronberger in Schoppers Schule aufgenommen worden. Nach Vollendung seiner Studien daselbst erhielt er zum Studium der Theologie in Wittenberg ein Universitätsstipendium. Sein Wunsch war aber, Jurisprudenz zu studiren, und er bat unsern Abt, ihm dieses zu gestatten. Da er aber nun auf das nur für Theologen gestiftete Stipendium verzichten mußte, so bat er um dieses für seinen Stiefbruder. Markgraf Albrecht in Neustadt, 22 Jahre alt, zieht gegen Frankreich und bittet zu diesem seinem ersten Feldzug den Abt um vier Faß geröstetes Habermehl. Der Abt bedauert, nur zwei Faß senden zu können, empfiehlt den Markgrafen und seine Verwandten Gottes Schutz und wünscht glückliche Heimkehr. Folgende Korrespondenz mit dem Markgrafen gewährt einen Einblick in das damalige Zunftwesen. Hans Eichhorn, Brauer bei Peter von Eib in Bruckberg, beabsichtigt eine Brauerei in Kleinhaslach zu errichten, und zwar in dem dortigen, nicht mehr bewohnten Frühmessershause. Daher seine Bitte an unsern Abt, ihm das leerstehende Pfarrhaus einzuräumen. Abt und Gemeinde willigten ein wegen des zu erwartenden Gewinnes durch Gefälle. Auch der Markgraf willigte ein wegen des zu erwartenden Ungeldes. Allein Bürgermeister und Rath in Schwabach erhoben Einsprache und stellten vor: „Dadurch wird unsere Stadt in ihrem bisherigen Bierabsatz bei [407] den Wirthen auf dem Klostergebiete beeinträchtigt. Die Zahl der Brauereien in unserer Stadt ist ohnehin schon von 80 auf 60 herabgesunken.“ Der Markgraf nahm seine frühere Einwilligung zurück und erklärte: „Wir können wider eine ganze Stadt nicht wohl handeln.“ – Schreiben des Abts an Georg und Vorschlag: heilsbronnische Güter um Schußbach bei Windsheim an den Markgrafen Albrecht zu verkaufen. Der Abt schließt mit der Bitte: der Markgraf Georg wolle die Rückzahlung der 1000 fl. nicht vergessen, welche das Kloster ihm geliehen, aber selbst entlehnt und zu verzinsen habe. – Abermaliges Danksagungsschreiben des Abts an Albrecht nach Empfang eines Hirsches. – Albrecht bittet den Abt, einen Sohn des verstorbenen Friz von Lidwath in Schoppers Schule aufzunehmen. Der Abt antwortet: „Es sind schon zwei Schüler über die gebührliche Zahl. Etliche liegen krank in Folge vom Obstessen, wie des jungen Gesindes Gebrauch und ihnen nicht zu wehren ist, so daß es doppelt gefährlich ist, so viele junge Leute zusammen zu sperren. Denn sie haben Alle eine Stube gemeinschaftlich und ein Schlafkämmerlein. Aber künftiges Frühjahr werden einige, zum Studium unfähige, austreten, alsdann soll der junge Lidwath eintreten.“ Auf Empfehlung des Markgrafen wurde der Sohn des Wildmeisters von Erlangen und Baiersdorf, P. Jeger, in die Schule aufgenommen. Allein unser Abt notifizirte dem Wildmeister: „Nach Ansicht unseres Schulmeisters ist der Knabe zum Studiren nicht geschickt, hat auch keine Lust dazu. Ihr wollet ihn daher zurücknehmen sammt seiner Kleidung und anderer Zubehör und ihn zu einem andern Geschäft thun.“

Unaufhaltsam ging das Kloster seiner Auflösung entgegen. Gleichwohl gedenkt das Jahrbuch von 1542 einer von unserem Abt gemachten Acquisition im sogenannten „Himmelreich.“ Siehe unten Abschn. VII bei Burk.

Wir haben bisher gesehen, daß der Markgraf Georg, seinem 1539 gegebenen Versprechen gemäß, das Klostergut zwar nicht direkt annektirte, daß er aber indirekt die Selbstauflösung des Klosters herbeizuführen bemüht war. Der vorige Abt Schopper [408] trat diesem Bemühen konsequent entgegen. Nicht so unser Abt Wagner, welcher sich fügsamer zeigte, auch darin, daß er sich bestimmen ließ, in die Ehe[2] zu treten. Es ist nicht wahrscheinlich, daß der Markgraf diese Verehelichung in der Absicht veranstaltete, um seine fränkische Reformation der sächsischen auch darin ähnlich zu machen, daß er den ersten Prälaten in seinem Territorium bewog, sich gleichfalls, wie Luther, zu verehelichen. Mehr als wahrscheinlich ist aber, daß der Markgraf beabsichtigte, durch diese Verehelichung die Selbstauflösung des Klosters, ohne Anwendung von Gewaltmaßregeln, zu beschleunigen. Man erwartete, daß auch Andere der noch vorhandenen wenigen Mönche dem Beispiel des Abts folgen, in die Ehe und in Folge dessen aus dem Kloster treten würden. Allein das Beispiel des Abts wurde nicht nachgeahmt. In seinem dritten Regierungsjahre, um Ostern 1543, heirathete der Abt, bereits gegen 60 Jahre alt, eine vermuthlich gleichfalls bejahrte Klosterkochswittwe und siedelte mit ihr nach Onolzbach über, wo ihm durch Vermittelung, eigentlich auf Befehl des Markgrafen, der dortige heilsbronner Hof zur Wohnung eingeräumt und ein Ruhegehalt zugesichert wurde. Der Trauung, welche der Pfarrer Kniebegast von Großhaslach vollzog, wohnten einige markgräfliche Räthe bei. Nach der Übersiedelung des Abts sandte der Markgraf einige Räthe nach Heilsbronn, welche „des Klosters Hausgeräthe, Weißzeug etc. versiegelten, die Privilegien, Briefe und Register in aller Eile in den (feuerfesten, 1519 vom Abt Wenk an die neue Abtei angebauten) Thurm sperrten und die Schlüssel mit fortnahmen.“ Der Prior Wirsing und der Richter Hartung übernahmen die Verwaltung des Klosters. Der Plan des Markgrafen, durch die Verheirathung des Abts, und vielleicht auch der Mönche, die Selbstauflösung des Klosters herbeizuführen, war ein öffentliches Geheimniß; denn es verbreitete sich das Gerücht im Lande: „nach Abgang des Abts müßten auch die übrigen wenigen Konventualen vom Haus lassen und verkaufen, was sie hätten.“ An der Verehelichung des Abts [409] nahm das Publikum keinen Anstoß, insonderheit nicht des Klosters Richter und Mitverwalter Hartung, welcher sich darüber in folgender Weise aussprach: „Der Abt hat nichts Unfügliches gehandelt, indem er nach christlicher Ordnung in den Ehestand getreten, wie solches andern Prälaten und Geistlichen in meiner gnädigen Herren, der Markgrafen, Fürstenthümern ohne Weigerung zugelassen worden und noch täglich zugelassen wird. Daher haben die Herren Markgrafen Georg und Albrecht, als sie gedachten Abt gen Onolzbach verordnet, es für billig erachtet, daß er, wie mit andern Geistlichen geschah, mit einer nothdürftigen Unterhaltung versehen werde.“ Die Konventualen durchschauten Georgs Plane und traten ihm entgegen, um die Selbstständigkeit des Klosters zu wahren. Sie erklärten ihm, daß sie die Verehelichung des Abts durchaus mißbilligten und drangen auf alsbaldige Wahl eines andern Abts; allein Georg hielt sie Monate lang hin, bis ihn noch vor dem Jahresschluß 1543 der Tod ereilte. Nach seinem Tode wiederholten die Konventualen ihr Anbringen bei dem nunmehrigen Markgrafen Albrecht. Sie wünschten diesem glückliche Heimkehr aus dem Kriege, zu dem der Kaiser ihn berufen hatte, und erklärten hierauf: „Unser Abt hat sich unbedachtsam, wider unseres Ordens Herkommen, Gelübde und Eid, ohne Wissen und Willen E. F. G. (d. h. Albrechts, nicht Georgs) und des Konvents verheirathet und dadurch selbst entsetzt. Die von uns nachgesuchte Abtswahl wurde durch E. F. G. Feldzug und durch den Tod des Herrn Markgrafen Georg vertagt. Sie ist aber um so dringender, da der Abt, als wäre er noch im Amt, das Abtssiegel mit fortgenommen hat, nebst Silbergeschirr und Anderem, das, wenn er inzwischen sterben sollte, leicht abhanden kommen könnte. Ferner wurde bei des Abts Wegzug vor drei Vierteljahren durch E. F. G. Räthe des Klosters Hausgeräthe, Weißzeug etc., was wir täglich brauchen, versiegelt und unsere Privilegien, Briefe und Register in den Thurm in aller Eil übereinander geworfen und eingesperrt, so daß der künftige Abt Mühe haben wird, Alles wieder zu ordnen.“ Bei seiner Anwesenheit in Heilsbronn wurde Albrecht auch mündlich [410] gebeten, die Abtswahl zu beschleunigen, „um der gänzlichen Auflösung vorzubeugen.“ Als wiederum kein Bescheid kam, so wurde sowohl beim Markgrafen Albrecht, als auch beim Statthalter und den Räthen Georg Friedrichs, des minderjährigen Sohnes und Erben Georgs, das Gesuch erneuert, unter ausdrücklicher Berufung auf die von Georg und Albrecht im J. 1539 gegebene Zusage: „uns bei altem Herkommen und unsern kaiserlichen und königlichen Privilegien und Freiheiten zu schützen.“ Zugleich wurde gebeten, den Thurm aufschließen zu lassen, worin vor fast einem Jahr die den Verwaltern des Klosters bei ihrer Geschäftsführung unentbehrlichen Schriftstücke eingeschlossen waren. Der letztern Bitte wollte Albrecht zuerst entsprechen. Den Räthen, welche die beiden Schlüssel in Händen hatten, trug er auf, nach Heilsbronn zu kommen und den Thurm aufzusperren. Der eine Schlüsselbewahrer, Amtsverweser in Schwabach, kam nach Heilsbronn, nicht aber der in Onolzbach wohnende andere Schlüsselbewahrer. Der Erste mußte daher in Heilsbronn still liegen und nach dem in Onolzbach verwahrten Schlüssel schicken. Er erhielt aber zur Antwort, daß der Schlüssel nicht aufzufinden sei. Erst am Tage der Abtswahl wurde der onolzbacher Schlüssel ausgeliefert.

Am 2. Juli 1544 kamen der Statthalter von Knoblachdorf und der Kammermeister Seb. Puckel von Ansbach mit 10 Pferden nach Heilsbronn, übernachteten daselbst und stellten dem Konvent die Alternative: entweder den Abt Wagner wieder zur Administration zu lassen, oder ihm eine angemessene Provision zu bestimmen; erhalte er diese, so sei er bereit, die verlangte Rechnung zu stellen. Prior Wirsing und Konvent baten um Bedenkzeit und erklärten dann schriftlich: „Dem Abt die Administration wieder zu übertragen, wäre gegen unsere Privilegien und Rechte, ein Spott für unser Kloster und würde zum Verlust von Klostergütern führen, die theilweise in fremden Territorien liegen. Dagegen sind wir bereit, ihm und seinem Weibe eine Provision zu geben, wenn er Rechnung stellt und das herausgibt, was er mitgenommen hat.“ Darauf verhandelte man über die Provision. Wagner beanspruchte dasselbe Quantum, welches sein Vorgänger [411] Schopper erhalten hatte. Der Konvent bot ihm 100 fl. weniger mit dem Bemerken: „Mit Schopper verhielt sich’s ganz anders, als mit euch. Dieser hat viele Jahre lang regiert, wurde schwach und kränklich, resignirte mit Vorwissen des Priors und Konvents, und sein Nachlaß fiel dem Kloster wieder zu. Das Alles ist bei euch und eurem Weibe nicht der Fall. Auch hatten wir zu Schoppers Zeit der Schüler nicht so viele, auch noch keine Studenten in Wittenberg zu unterhalten; jetzt deren vier. Durch euch und euer unbedachtsames Vornehmen ist dem Kloster Nachtheil erwachsen.“ Wagner nahm hierauf versprochenermaßen seine Rechnungsstellung in Angriff. Bei seiner Abrechnung mit dem Bursarius und dem Kornschreiber ergab sich, daß er nicht sehr sorgfältig aufgeschrieben hatte. Zur Abhör der Rechnungen und zur Besprechung über die Abtswahl kündigten Statthalter und Räthe der beiden Fürstenthümer ihre Ankunft auf den 8. September 1544 an. Gleich bei ihrer Ankunft wurde ihnen vom Prior und Konvent eine Erklärung des Inhalts vorgelegt: „Durch Wagners unbedachtsame Verehelichung litt unser Kloster großen Schaden. Seit länger als einem Jahr haben wir keinen Abt. Zwar stand es uns zu, den Abt für uns selbst und in Gemeinschaft mit unserem Visitator von Ebrach zu wählen; allein wir verschoben die Wahl, unsern beiden Landesherren (Georg und Albrecht) zu Gefallen, um nicht ungehorsam zu erscheinen. Folgen dieser Verzögerung sind: Wir haben kein Oberhaupt; es ist keine Ordnung, kein Zusammenhalten; Unterthanen und Ehehalten folgen nicht mehr, Klostergüter außer dem Fürstenthum werden uns entrissen. Wir bitten, den gewesenen Abt Wagner mit seiner ungemessenen Forderung abzuweisen. Doch gestatten wir ihm, wie bisher in unserem Hofe in Onolzbach zu wohnen und jährlich 150 fl. zu beziehen, aber nicht die von ihm beanspruchten 360 fl., welche Schopper bezogen hat.“ Endlich kam man am 21. Sept. in Folgendem überein: Wagner erhält seine Wohnung im heilsbronner Hofe zu Onolzbach, in welchem jedoch die heilsbronner Konventualen auch ferner ihr Absteigquartier haben sollen. Wagner empfängt jährlich 200 fl. baar, anderthalb [412] Fuder Frankenwein, den erforderlichen Hausrath etc. Es verbleiben ihm seine Ersparnisse und die seiner Frau, ferner sein übriges Eigenthum an zahlreichen Missiven von Gelehrten und Andern, seine Bücher, Gläser, Schalen mit Schrift und Wappen, die er zu Venedig (auf seiner Reise nach Rom) erkauft hat, 100 Pfund Zinn, von ihm als Pfarrherr zu Weißenbronn erkauft, auch etliche Genealogien der Burggrafen von Nürnberg (sein eigenes Werk: Epitome Marchionum Brandenburgensium). Alles Übrige hat er zurückzugeben. Seine Frau erhält nach seinem Tode ein halbes Jahr lang die Hälfte seines Ruhegehalts.“ Die versammelten fürstlichen Räthe gestatteten die Wahl eines andern Abts, jedoch mit folgenden Bestimmungen: „Der künftige Abt soll, wie andere Prälaten und Prälatinnen in den beiden Fürstenthümern, den beiden Fürsten (Albrecht und Georg Friedrich) gehorsam sein, nur mit Vorwissen und Erlaubniß der beiden Markgrafen und des Konvents aus dem Kloster gehen. Thut er dieses dennoch, so ist das Kloster nicht schuldig, ihm eine Kompetenz zu geben. Verheirathet er sich, so soll ihm, wie auch andern austretenden Konventualen, keine Kompetenz gemacht werden. Er hat dem Konvent in Gegenwart der Räthe beider Fürsten jährlich Rechnung zu stellen. Dieses Alles zu halten hat er in einem Revers dem Konvent und den beiden Herrschaften anzugeloben. Die Herren des Konvents haben hierunten durch ihre Unterschrift schon vor der Wahl zu bestätigen, daß sie diesen Bestimmungen nachkommen wollen und daß sie die Bewilligung der Abtswahl mit besonderem Dank angenommen haben.“ Schließlich sind unterschrieben: die ober- und unterländischen Räthe: Kanzler Ch. Straß, Götz Lochinger, Plechschmidt, Adam v. Wolfstein, Frauentraut, Balth. von Rechenberg, und Sebast. Pürkel; von Seite des Klosters: Prior Wirsing (später Abt), Subprior Widmann, Kustos Knörr, Granarius Clar und Gg. Greulich, Probst zu Bonhof (nachmals Abt).

Daß die versammelten Räthe die Wahl eines andern Abts gestatteten, war ganz im Sinne des Markgrafen Albrecht, welcher im Dienste des Kaisers stand und daher, wenigstens ostensibel, [413] den Fortbestand des Klosters beabsichtigte, wie er denn auch späterhin, wovon unten die Rede sein wird, das Kloster im Sinne des Kaisers restaurirte. So schritt denn der Konvent, nachdem das Kloster anderthalb Jahre ohne Abt gewesen war, zur Ersatzwahl. Nachdem man die Wahl auf den 6. Oktober anberaumt, höheren Ortes um ein Wildschwein und einen Hirsch gebeten, die Räthe ober- und unterhalb Gebirgs benachrichtigt, die Äbte von Ebrach und Lankheim eingeladen hatte, lud man insonderheit denjenigen markgräflichen Rath ein, welcher den vom Kammermeister aufbewahrten, bisher vorenthaltenen Thurmschlüssel mitbringen sollte. Die Wahl fiel auf den ebengenannten Georg Greulich. Wagner beglückwünschte den Neuerwählten und bat ihn zugleich um Auslieferung der ihm gehörigen Bücher und Hausgeräthe, auch um Zahlung seines Ruhegehalts. Der Neuerwählte entgegnete ihm: Er möge vorerst alles dem Kloster Zugehörige, was er noch in Händen, oder verliehen, versetzt und hinterlegt habe – Goldstücke, Ringe, Korallen, Karneole, Paternoster etc. – herausgeben und sein Gewissen und des Klosters Nothdurft bedenken. Darauf erklärte Wagner: Von einigen der verlangten Gegenstände wisse er nichts, da er dieselben nach Schoppers Resignation und Tod nicht vorgefunden habe, namentlich nicht die angeblich von Schopper hinterlassenen, auf 1200 fl. gewertheten Goldstücke; einige dieser Gegenstände habe er verschenkt; die meisten seien sein Eigenthum; auch habe er eine ersparte Baarsumme von 900 fl. zu fordern. Der neue Abt drang wiederholt auf Herausgabe des Mitgenommenen und drohte im Weigerungsfalle mit Klagstellung höheren Orts. Wagner spielte aber das Prävenire und beschwerte sich beim Markgrafen Albrecht über die Vexationen des Abts, besonders über die Vorenthaltung des Ruhegehalts. Diese schriftliche Beschwerde ging zur Berichterstattung an den Abt Greulich, welcher hierauf u. A. Folgendes an den Markgrafen berichtete: „Des Abts ungebührliche, heimliche Verheirathung brachte unserem Kloster großen Schaden. Er wußte sich höheren Ortes so arm darzustellen, daß ihm Statthalter und Räthe eine große Provision festsetzten, welche ich ihm aber im [414] letzten Quartal vorenthielt und noch vorenthalte, bis er die mitgenommenen Gegenstände herausgegeben haben wird. Zwar betheuert er bei Gott, nichts mitgenommen zu haben, was ihm nicht gehöre; allein es ist offenkundig, daß er 1200 fl. von Schoppers Nachlaß und Kleinode empfangen, aber nicht in das Inventar eingetragen hat. Ich, sein Nachfolger, fand – vor E. F. G. mit Gunst zu melden – weder Fatzilet (Sacktuch), noch Schlafhauben, Hemden etc., deren doch viele vorhanden waren. Warum schwieg er von seinen angeblich ersparten 900 fl., als man seine Provision regulirte? Wahrscheinlich, damit diese desto reichlicher ausfallen möge. Wie sollte ihm auch möglich gewesen sein, 900 fl. zu ersparen, da er als Kornschreiber nur 40 fl. jährliche Besoldung, davon aber Ausgaben für tägliche Bedürfnisse, zuweilen gute Gesellschaft in und außer dem Kloster, für seinen Haushalt und Anderes zu bestreiten hatte? Die Bücher in seiner Hand gehören nicht ihm, sondern der Klosterbibliothek, wie schon der Einband beweist. Er und sein Weib gönnen uns nichts Gutes und reden uns nichts Gutes nach. Die Ausgaben für seines Weibes Hochzeitkleidung zu silbernen und vergoldeten Borden, Schauben, Röcken, Mänteln, Schürzen, Schleier und Ringen wurden sämmtlich aus des Klosters Mitteln bestritten. Dazu nun noch die jährliche große Provision ohne Mühe und Arbeit, zu Wollust, Feiern und Müssiggang. Seine Hausfrau ist bereits lang vor der Verheirathung täglich und unverholen in der Abtei aus- und eingegangen, ist in der Abtei vor ihr nichts verborgen und verschlossen gewesen. Nach solchem Aufräumen ist unsere Abtei seit Menschengedenken nie so eröset und ausgesogen gewesen, so daß zum Einkauf von Wein 1000 fl. entlehnt werden mußten, was unser Vorfahr leicht hätte abwenden können, wenn er vor seinem Abzuge, da das Fuder 8  fl. kostete, Wein gekauft hätte, während jetzt 30 bis 40 fl. für das Fuder gezahlt werden müssen. Daher meine Bitte: ihn zur Auslieferung des Vorenthaltenen – Geschenke von früheren Äbten, Fürsten, Herren und Freunden – anzuhalten. Dann werden wir ihm seine Provision auch nicht länger vorenthalten.“ In demselben gereizten Ton [415] schrieb Greulich in lateinischer Sprache: „Bei meinem Amtsantritt fand ich nur vor 4 Fuder Wein, 46 fl. in kleinem Gelde, keinen Gulden in Gold, 4000 fl. Schulden. Der beweibte (uxoratus) Abt und seine Frau haben Alles mit sich genommen.“ Weiter berichtete er nach Kulmbach an den Markgrafen: „Wagner hat während seiner ganzen Administration 1540 bis 43 dem Prior und Konvent gar keine Rechnung gestellt. Allein nach seiner Verehelichung und Entfernung sah er sich zur Rechnungsstellung gezwungen, weil die Regulirung seines Gehalts dadurch bedingt war. Die beiden von ihm gelegten Rechnungen waren aber so gestellt, daß ihm noch einige Hundert Gulden zu vergüten gewesen wären, da doch das Kloster an ihn und sein Weib noch Forderungen hat. Seit hundert Jahren ist, wie die fürstlichen Räthe und Konvent selbst wissen, kein Abt so bloß eingesetzt worden, wie ich.“ Dem Quieszenten wurde, wie berichtet, seine Provision vom Abt Greulich vorenthalten, weil er die Auslieferung einiger Gegenstände verweigerte. Allein der Quieszent brachte es durch seine Gönner in Onolzbach dahin, daß Statthalter und Räthe heilsbronner Zehnten im markgräflichen Amt Wassertrüdingen bis zur Zahlung der stipulirten Provision in Beschlag nehmen ließen. Er bezog diese Provision kaum drei Jahre lang, da er schon am 4. Febr. 1546 im heilsbronner Hofe zu Ansbach starb. Er wurde nicht in Ansbach, sondern im Querschiff der Klosterkirche zu Heilsbronn neben dem Abt Wenk, vor dem Eingang in die Heideckerkapelle beerdigt. In mehrern Aufschreibungen erscheint er unter dem gräcisirten Namen Hamaxurgus, d. h. Wagner. Der ihn betreffende Eintrag auf der Todtentafel lautet: A. D. 1546. 4. Febr. morte praeventus est venerabilis pater et dominus Sebastianus Wagner de Abenberga, abbas hujus monasterii 28.


  1. Vgl. Stillfried S. 46.
  2. Vgl. Stillfried S. 29.


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Der 29. Abt Georg Greulich »
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