« Brunnen-Raysach Geschichte von Kloster Heilsbronn
Dambach »
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8. Burk,

Pfarrdorf. 1366 verkaufte Heinrich Lesch zu Burk eine Hofstatt daselbst an das Kloster, deßgleichen 1393 Seitz von Züpplingen 2 Söldengüter, 1 Weiher und 13 Mgn. Holz. Friz Höfer, Burger zu Dinkelsbühl, welcher „ein ödes Feld zu Eberspeck und zum Baumgärtlein bei Burk gelegen“ besaß, verkaufte 1399 diese Objekte um 39 rheinische Gulden an Hans Holzinger von Salach, welcher 1406 vier Güter, 2 Hölzer und 1 Weiher zu Burk an das Kloster um 177 Gulden verkaufte. Zur Zahlung dieses Kaufschillings verwendete der 20. Abt Stromer 120 fl., welche er vom Burggrafen Johann III. und dessen Bruder, dem nachmaligen Kurfürsten Friedrich I. empfangen hatte zur Stiftung eines Jahrtages für ihren 1398 verstorbenen Vater, den Burggrafen Friedrich V. Daher folgender Eintrag im Vigilienbuche beim 22. Januar: Domini Friderici Burggravii senioris pisces, panem vinum de bonis in Burk, missa trium regum magorum 6 flor. 70 dl. 1410 kaufte derselbe Abt Stromer kleine Gefälle von einem Gütlein des Ulrich Schuster, welcher auf dem Gütlein saß und es von Herrn Heinrich Marschall zu Pappenheim und dessen Wittwe, Anna von Preißing gekauft hatte. Anna Petzensteiner verkaufte 1442 das Holz bei Burk, Wachsenberg genannt, an Hans Schreiber zu Ehingen und dieser 1443 zur Zeit des Abts Kötzler für 33 fl. an das Kloster. In drei Kaufbriefen von 1446 und 47 heißt es: „Ich Anger Cunz von Schlierberg habe verkauft an Herrn Abt Ulrich (Kötzler) 3 Tgw. Wiesen, die Hufwiesen, stoßend an den Körblinsbach, für 81 fl. und um ihre Siegel gebeten die ehrbaren und weisen Hansen von Feuchtwang und Hansen Rumpf, des Raths zu Dinkelsbühl.“ „Ich Seiz Knoll, zu Burk gesessen, habe verkauft an Herrn Abt Ulrich meine Wiese zu Burk, bei dem Trinkbrunnen, genannt Steinbrunnen, die Hüftwiese geheißen, 1 Tgw. für 75 fl., und um ihre Siegel gebeten die Herren Wilhelm von Ehenheim, genannt Steinsfelder, und Junker Michael von Tann.“ „Ich Rossul, zu Burk gesessen, habe an Herrn Abt Ulrich verkauft für zwei rheinische Gulden meine Peunt zu Burk im Dorf [502] gelegen und um ihre Siegel gebeten Junker Friedrich Holzinger zu Wisenbrugg und Junker Mich. Tanner zu Tann gesessen.“ An den 24. Abt Haunolt verkaufte 1488 Leonhard von Höfstetten ein Wieslein unterhalb Burk für 20 fl. unter Siegelung von Herrn Wilhelm Adelmann, Ritter, zur Zeit Amtmann zu Kammerstein, und Hans von Leonrod zu Leonrod. Ein Kaufbrief von 1518 lautet: „Wir Leonhard Blasius und Melchior Mugnit, genannt Brudere, bekennen, daß wir verkauft haben an Herrn Abt Sebald unser Gut sammt zwei Gärten, 41/2 Mgn. Holz und 61/2 Mgn. Äcker für 41 fl. Deß zu Urkund haben wir gebeten den vesten Herrn Cunrad von Ehenheim zu Forndorf, sein Siegel anzuhängen.“ 1542 kaufte der 28. Abt Wagner für 160 fl. im sogenannten „Himmelreich“, zwischen Burk und Friedrichsthal, 3 Weiher und 3 Fischgruben, welche ihr Wasser aus dem Blasiusbrunnen haben: die letzte dortige Acquisition. Die Verkäufer waren Bauern aus Heinersdorf, Beierberg und Dambach. Der Kaufbrief wurde in Waizendorf ausgefertigt und besiegelt von Hans von Leonrod, Pfleger zu Arberg, und von Arnold von Seckendorf zu Bechhofen.

Im Reformationsjahrhundert waren Dorfherren in Burk: der Markgraf; Apel von Seckendorf zu Birkenfels; Wolf von Ehenheim zu Forndorf; das Chorstift Herrieden und das Kloster Heilsbronn. Jeder dieser Dorfherren hatte seine eigene Gerichtsbarkeit. Aus dieser Vielköpfigkeit erwuchsen fortwährend Streitigkeiten, besonders über den Hirten und den Schaftrieb. Des Hirten Obrigkeit war zunächst die Gemeinde. Klagen gegen diese hatte er bei dem Gerichte einer dieser Dorfherrschaften anzubringen; dabei stand ihm die Wahl frei. Anstand von Seckendorf zu Forndorf beanspruchte 1557 die Gerichtsbarkeit über den Hirten ausschließlich für sich. Die Folge war ein weitläuftiger und hitziger Notenwechsel. Dasselbe ergab sich bei einem endlich durch Schiedsgericht beigelegten Streit der Gemeinde Burk gegen den markgräflich-forndorfischen Schäfer von Matzmannsdorf. Die Gemeinde berief sich auf einen Vertrag von 1509, laut welchem „der Schäfer von Matzmannsdorf nicht treiben soll [503] vor die Capell bei Burk gelegen auf dem Steinach.“ Nicht minder heftig stritten Heilsbronn, die Seckendorfe und der Markgraf über den Neugereuthzehnten in Burk, Bruck, Meierndorf, Friedrichsthal, Brunn und Schlierberg. Zur Bereinigung der Sache auf Grund der Saalbücher tagten daher 1567 in Königshofen der Richter Weikersreuter von Heilsbronn, der Amtmann Besler von Forndorf und der Doktor Purkel von Onolzbach.

1550 wurde die Gemeinde Burk von einem heilsbronner Unterthan daselbst, Hans Dremel, terrorisirt. Dieser reutete mit Hilfe einiger Gesellen Hutplätze und beeinträchtigte dadurch die Viehweide, weßhalb die übrigen Insassen ihn beim heilsbronner Vogt Werlein in Waizendorf verklagten. Auf Grund eines von den Dorfherrschaften angeordneten Augenscheins wurde gegen Dremel erkannt und ihm auferlegt, sein Anwesen zu verkaufen und wegzuziehen. Weib und Kind zurücklassend zog er weg, nachdem er zuvor des Sonntags Nachts einen Feinds- und Fehdebrief folgenden Inhalts an das Kirchhofthor angeschlagen hatte: „Den Münchischen und Pfäffischen, Heilsbronn und Chorstift (Herrieden), sag ich ab auf Leib und Leben, Ehr und Gut, Rauben und Brennen, auf Wasser und Land, wo ich ihnen beikommen kann. Das sollen sie zu mir sich versehen, die wider mich gehandelt haben. Geschrieben am 2. Sonntag nach Ostern.“ Die bedrohte Gemeine bat den Markgrafen, als den mächtigsten unter den Dorfherren, um Schutz. In den weitläuftigen und unerquicklichen Verhandlungen über all diese Vorgänge findet sich nicht der leiseste reformatorische Anklang. Burk, im 30jährigen Kriege zwar kein Schlachtort, litt gleichwohl außerordentlich. Der Vogt Förster von Waizendorf berichtete am 26. Januar 1644: „Burk ist ganz ausgestorben und liegt öde, ist auch der meiste Theil abgebrunnen.“

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