« Adelsdorf Geschichte von Kloster Heilsbronn
Feldbrecht »
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3. Oberndorf,

Weiler bei Kirchfarrnbach, gleichfalls genannt unter den sieben Orten, wo (Abschn. II, 1. 3) das Kloster gleich bei seiner Gründung i. J. 1132 Besitzungen erhielt. Dreißig Jahre darauf, zur Zeit des 2. Abts Nikolaus, entsagte der Graf Rapoto von Abenberg zu Gunsten des Klosters seinen Lehensansprüchen in Oberndorf. Der 12. Abt Rudolf kaufte 1272 daselbst den Maierhof und Lösleinhof von zwei Gebrüdern von Muhr. Ein weiteres Besitzthum erhielt das Kloster dort vom Burggrafen Friedrich III. von Nürnberg laut einer am 8. Sept. 1269 ausgefertigten Urkunde, aus welcher (s. Beitr. S. 65) Folgendes erhellt: Der Burggraf hatte das Kloster geschädigt. In dem vom Kloster deßhalb geführten Prozeß unterlag er und wurde zum Schadenersatz verurtheilt. In welcher Weise er das Kloster entschädigte, besagt die Urkunde,[1] in welcher u. A. gesagt ist: „Im Namen etc. Durch vorliegende Urkunde sei der Mit- und Nachwelt kund gethan, daß der edle Mann Friedrich, Burggraf von Nürnberg, wegen der von ihm der heilsbronner Kirche zugefügten vielfachen Beschädigungen heilsam betrübt, auf göttliche Versöhnung hoffend (salubriter compunctus, spe divinae propitiationis), seinen Hof in Oberndorf, dessen Nutznießung der edlen Frau Adelheid, Schwester des Burggrafen, Zeit ihres Lebens zusteht, dem Kloster Halsbrunn zugewendet hat. Nach dem Tode seiner gedachten Schwester tritt das Kloster in den vollen ruhigen und freien Besitz unter Zustimmung seiner Gemahlin Elisabeth und seiner Schwester und seiner drei Töchter, doch so, daß aus den Einkünften von diesem Hofe seiner verewigten Mutter Clementia und seiner gedachten Schwester und seiner Gemahlin in Jahrtagen freigebig gedient werde, damit der Schaden (defectus), [317] welchen das Kloster durch ihn erlitten hat, durch solche Dienste (servitia, Seelenmessen) vergütet werde. Dazu gab er, um vollere Indulgenz zu erlangen, dem Kloster zum bleibenden Besitz zwei Wälder, deren einer Forst, der andere Condamsgeze (später Gunderamsgesesse, Guntermanns-Geseß) bei Linden (Tylia) heißt. Zur Evidenz dieser Schenkung wurde vorliegendes Instrument durch Unterschrift der Zeugen und durch das Siegel des Burggrafen Friedrich bekräftigt. Zeugen sind Marquard von Wilhelmsdorf, Wienhard von Rohrbach, Arnold von Seckendorf, Heinrich von Mayenthal, Heinrich von Hillnbach, Bruno von Schonenbeck, Konrad von Kurenberg, Wolkoldus von Nurenberch, Milites, Marquardus Pfinzing, Konrad Strohmayer, Albertus Ebener, Friedrich Ungelter, Hermann Stainer, Bürger von Nurenberch und Andere. Geschehen 1269 juxta pontem Weikershoven, sexto Idus Septembris, indictione duodecima.“ Laut der Schlußworte wurde diese Urkunde in oder bei Weikershof, einem Weiler bei Nürnberg und Fürth, ausgefertigt. In der Nähe dieses Weilers führt eine Brücke, die Fernabrücke, über die Rednitz. Der Abt Rudolf ließ sich, wie wir gesehen haben, seine Errungenschaft nicht nur von dem Burggrafen durch Siegelung, sondern auch von den 13 ebengenannten Zeugen, darunter 8 Milites und 5 nürnberger Bürger, bestätigen. Die Urkunde ist von Allen, welche über die Burggrafen von Nürnberg geschrieben haben, ausgebeutet, aber meist inkorrekt mitgetheilt oder nicht wahrheitsgetreu besprochen worden; daher die vorstehende Darlegung des wahren Sachverhalts. Im Vigilienbuche lautet der Eintrag beim 14. Juni: Friderici Burggravii senioris, qui dedit nobis curiam in Oberndorf, 1 talentum. Der 19. Abt Arnold verausgabte 200 Talente zum Ankauf von Wiesen und Äckern in Oberndorf; der 22. Abt Kötzler kaufte gleichfalls Wiesen daselbst. Späterhin saßen auf einem dortigen heilsbronner Gute die unfügsamen Hans Löslein und seine Söhne, von deren Treiben oben Bd. II, 37 bei Kirchfarrnbach die Rede war. Im 30jährigen Kriege brannte der Ort meist ab und verödete.

Die ebenbesprochene, den Burggrafen Friedrich III. [318] betreffende heilsbronner Urkunde von 1269 ist in dem bayerischen Reichsarchive noch vorhanden. Dagegen befinden sich dort, wie es scheint, keine heilsbronner Archivalien bezüglich der Exkommunikation des Burggrafen und der Beanstandung seiner Grablegung in Heilsbronn. Gleichwohl kann der Inhalt dieser abgängigen Urkunden genau angegeben werden, da Urkunden dieses Betreffs, welche vormals dem Kloster Münchsteinach angehörten, noch vorhanden und in den Monumentis Zolleranis veröffentlicht worden sind. Diese Münchsteinacher Archivalien berichten Folgendes:

Der Burggraf gerieth, wie mit Heilsbronn, so auch mit dem Kloster Münchsteinach,[2] dessen Schirmvogt er war, in Streit. Er wurde vom Kloster wegen Übergriff und Schädigung bei dem einschlägigen bischöflichen Gerichtshofe in Würzburg verklagt und von diesem zum Schadenersatz verurtheilt. Es vergingen fünf Jahre; der Burggraf entschädigte nicht, erschien auch nicht auf Ladung bei dem Gerichtshofe. Daher sprach das Kloster Münchsteinach die Exkommunikation über ihn aus und erwirkte die Bestätigung derselben beim apostolischen Stuhl. In der an den Gerichtshof zu Würzburg gerichteten Bestätigungsbulle erklärte Papst Nikolaus: Nicolaus servus servorum Dei Decano et Praeposito S. Johannis in Auge extra muros Herbipol. salutem. Abbas et Conventus monasterii in Steinach monstrarunt, quod, cum ipsi nobilem virum Fridericum Burgravium super possessionibus et rebus aliis coram officiali herbipolensi, ad quem hujusmodi causarum cognitio pertinet, idem officialis, quia idem Fridericus citatus legitime coram eo in praefixo termino comparare non curavit propter hujusmodi contumaciam manifestatam in dictum Fridericum excommunicationis sententiam promulgavit, quam praedictus Fridericus quinque annos animo indurato non curat .... Idem Abbas et Conventus nobis supplicaverunt, ut eandem sententiam robur faceremus firmitatis debitum obtinere. [319] Ideoque vobis mandamus, quatenus sententiam illam faciatis auctoritate nostra usque ad satisfactionem condignam invialabiliter observari. Datum Romae, Idus Apr. 1289. Es folgten weitere Verhandlungen. Der exkommunizirte Burggraf ließ sich herbei, d. d. Kadolzburg 1291 zu erklären: „daß er auf die Schirmherrschaft über das Kloster Münchsteinach gänzlich verzichte;“ wogegen das Kloster ihm versprach: „keinen Schirmvogt wider seinen Willen zu wählen.“ Von Konrad dem Frommen, Friedrichs Bruder, erholte das Kloster 1292 die Erklärung: „daß auch er, wie sein Bruder, auf die Schirmvogtei verzichte.“ Vier Jahre darauf starb Friedrich. Er wollte und sollte bei seinen Abenbergischen Stammverwandten in Heilsbronn, wo ohne Zweifel auch seine beiden Eltern bereits begraben waren, begraben werden. Da er sich aber bei Lebzeiten nicht herbeigelassen hatte, das Kloster Münchsteinach zu entschädigen, wie er das Kloster Heilsbronn entschädigt hatte, so suchten die Mönche von Münchsteinach sich bei oder nach seinem Tode bezahlt zu machen, indem sie verfuhren, wie folgt: Sie hielten schon bei Lebzeiten des Burggrafen einen Erlaß in Bereitschaft, worin der Abt Heinrich von Hirschlach zu Heilsbronn und seine Mönche den Befehl erhielten, die Beerdigung des Burggrafen nicht zu gestatten, solang das Kloster Münchsteinach nicht befriedigt sei. Friedrich starb am 15. August 1297. Er hatte kaum die Augen geschlossen, als der in Bereitschaft gehaltene Erlaß aus Würzburg nach Heilsbronn erging. Der Erlaß lautete: Cantor Novi Monasterii herbipolensis, judex seu executor et judiciatus sanctae moguntinae sedis deputatus, religiosis viris in Halisprunne salutem. Cum nobilis Fridericus Burgravius, ut intelleximus, sit defunctus et apud ecclesiam vestram elegerit sepeliri, mandamus, ne corpus ejusdem tradatis sepulturae, nisi prius abbati et conventui in Steinach, ad quorum instantiam pro manifestis injuriis illatis per nos excommunicationis vinculo exstitit innodatus, de hujusmodi injuriis et offensis satisfactum fuerit competenter. Alioquin pro inobedientia, si mandatis nostris parere contemseritis, [320] quantum de jure poterimus, procedemus tam contra vos quam contra hos, qui vobis extiterint adjutores. Datum Id. April 1297. Friedrich starb, seinem Todtenschild in Heilsbronn zufolge am 15. August; dem vorstehenden Mandat zufolge war er schon am 13. April nicht mehr am Leben. Dieser Widerspruch findet seine Lösung durch folgende Annahme: Friedrich lag bereits Monate lang hoffnungslos in Kadolzburg darnieder, täglich erwartete man seinen Tod. Inzwischen verfaßte man in Würzburg, und zwar schon am 13. April, eventuell obiges Mandat und sendete es, nachdem der Tod am 15. August eingetreten war, nach Heilsbronn, unterließ aber, das Datum Idus Aprilis abzuändern. Da der exkommunizirte Burggraf in Heilsbronn begraben wurde, so muß zuvor eine Lossprechung von dem Bann und eine Befriedigung des Klosters Münchsteinach erfolgt sein. Ob das Kloster durch eine Baarsumme oder, wie Heilsbronn, durch Liegenschaften entschädigt wurde, ist nicht bekannt. Die heilsbronner Klosterkirche wurde nicht die Grabstätte der übrigens sehr klosterfreundlichen verwittweten Burggräfin Helene; in ihrem Testament von 1299 bezeichnete sie als ihre dereinstige Grabstätte die Barfüsserkirche in Nürnberg. Ihr Schwager, der Burggraf Konrad der Fromme, erwählte gleichfalls nicht Heilsbronn zu seiner dereinstigen Grabstätte, sondern seine Stiftskirche in Spalt. Bei der Vergabung seiner Güter bedachte er Heilsbronn nicht. Die Einträge im Todtenkalender beim 22. November und 18. Dezember lauten: Anniv. domine Clementie Burggravie pis. pa. vi. de curia in Oberndorf. Anniv. domine Elisabet Burggravie de curia in Owerndorf. Die Mutter Clementia[3] und ihre Schwiegertochter Elisabeth wurden vermuthlich in Heilsbronn begraben.


  1. Vgl. Stillfried S. 19.
  2. Vgl. Stillfried S. 100.
  3. Vgl. Stillfried S. 96.
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