Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 12. Abt Rudolf

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Der 12. Abt Rudolf[1] (1263–81)

regierte 18 Jahre lang. Der jeweilige Kaiser oder römische König, als alleiniger Schirmvogt des Klosters, wurde gleich bei seiner Thronbesteigung vom jeweiligen Abt um Bestätigung der Privilegien des Klosters gebeten. In welcher Weise die Kaiser und Könige aus dem hohenstaufischen Hause, dann der Kaiser (König) Wilhelm von Holland die Bestätigung ertheilten, ist oben berichtet worden. In den zunächst folgenden Jahren kam eine derartige Bestätigung nicht vor. Es war die Zeit des sogenannten Interregnums, in welcher Unruhe und Gesetzlosigkeit im Reiche herrschten und machtlose Kaiser und Gegenkaiser, Könige und Gegenkönige in raschem Wechsel aufeinander folgten. Von derartigen Fürsten hatte das Kloster keinen Schutz zu erwarten; es scheint auch von ihnen keine Bestätigung der Klosterprivilegien erhalten zu haben. Die Namen jener machtlosen Fürsten: „Heinrich Raspe von Thüringen, Alfons von Kastilien, Richard von Kornwallis“, kommen in den heilsbronner Archivalien nicht vor. Auch Konradin von Schwaben, der letzte Hohenstaufe, zur Zeit unseres Abts, im Oktober 1268 in Neapel enthauptet, wird in keiner heilsbronner Urkunde genannt. Er scheint nie nach Heilsbronn gekommen zu sein, während sein Onkel, der jugendliche König Heinrich VII., wie oben berichtet, wiederholt dort weilte. Eine Hindeutung auf Konradins Kriegszug jenseits der Alpen findet sich jedoch in einer Urkunde d. d. Kal. Mart. 1268, aus welcher sich folgender Sachverhalt ergibt: Miles Bertholdus de Vrowe schenkte seinen Hof in Mitteln–Karpach den Brüdern zu Heilsbronn. Sein Lehensherr, Nobilis Ulricus de Warberg, genehmigte und besiegelte die Schenkung mit dem Beifügen: Ubicunque etiam ista parte montium sepedictus [74] miles decesserit, vecturis praefatorum fratrum ad claustrum deportabitur et ibi sepelietur. Demnach hatte Miles Bertholdus verordnet, daß, wenn er in ista parte montium, d. h. jenseits der Alpen, sterben würde, sein Leichnam nach Heilsbronn gebracht und daselbst beerdigt werden sollte. Unter den Urkundenzeugen sind genannt: Hermannus canonicus Herridensis, plebanus in Herrieden, die Milites Burkhard von Lerpur (Lehrberg), Rudiger von Tumpach und Andere. Die in der Urkunde[2] vorkommenden Orts- und Personennamen weisen bezüglich der Lage des Ortes Karbach auf die Umgegend von Herrieden hin; allein dort liegt kein Ort dieses Namens. Vielleicht ist Karbach bei Marktheidenfeld gemeint.

Unser Abt lebte in der kaiserlosen Periode; er erlebte aber auch die Erwählung Rudolfs von Habsburg und erbat sich von ihm sofort nach seiner Thronbesteigung die Bestätigung der Privilegien und Errungenschaften des Klosters. Der Kaiser Rudolf verfuhr genau wie sein „Prädecessor“, der König Konrad IV., d. h. er bestätigte das vom Kaiser Konrad III. i. J. 1138 dem Kloster gegebene Diplom. Rudolf hielt eben Hoflager in Nürnberg; daher lautet der Schluß der Bestätigungsurkunde: Datum apud Nurmberg pridie Idus Januarii 1274, regni vero nostri anno secundo.

Dreißig vom Schreiber dieses benützte Erwerbsurkunden aus der Regierungszeit unseres Abts zeigen, daß das Klostergebiet durch ihn manchen Zuwachs erhalten hat. Diese Urkunden werden zum Theil im II. Bande bei den treffenden Orten eingehend besprochen; daher hier nur folgende: kurze Inhaltsangabe: Durch [75] Kauf erhielt der Abt: vom Kloster Langheim 10 Morgen Weinberg in Randersacker; von Konrad von Solzburg und dessen Kindern Güter in Neuhöflein, eine Waldung und das Kastrum bei Bürglein; von Supplinus vom Stein Güter in Mausendorf; von Ramungus von Kammerstein einen Weiher in Leutsdorf; von Albert Rindsmaul Güter in Hegendorf; von den Herren von Muhr Güter in Merkendorf und Rotenbach; von den Gebrüdern Schweiger in Würzburg einen Hof daselbst, den kleinen Baumgarten oder Antonierhof; von den Grafen von Oettingen mehrere Güter in Merkendorf, Gerbersdorf, Sauernheim, Breitenbronn, Willendorf, Neuses und die Waldungen Hoholz und Kraftsholz, worüber das Kloster Jahre lang mit den Grafen von Truhendingen prozessirte; vom Bischof Berthold in Würzburg Gefälle, die der Bischof vom heilsbronner Hofe Vellethor in Randersacker zu beziehen hatte; von Wolfram von Dornberg Güter und Gefälle in Petersaurach; vom Kloster Zell den halben Luchshof in Euerfeld. Durch Schenkung erhielt der Abt: vom dornbergischen Kastellan in Lichtenau, Ritter Konrad von Einhardsdorf (oder Nimmersdorf), Gefälle in Götteldorf bei Dietenhofen und Leonrod; (s. unten Bd. II bei Götteldorf); von Ringerus von Nürnberg Gefälle in Neuhöflein, Kleinhaslach, Bürglein, Bellingsdorf, Gottmannsdorf, Eich, Helingersdorf und Randersacker; von Burkhard von Eschenbach im J. 1268 zu seinem Seelenheil Gefälle in Adelberndorf, d. h. Adelmannsdorf; vom Butiglarius Heinrich von Stein zum Seelenheil seiner Frau Güter in Pullisdorf und Husin (Ballersdorf und Hausen); vom Burggrafen Friedrich III. als Schadenersatz einen Hof in Oberndorf und zwei Waldungen Forst und Gundermannsgeseß; von Sophia, Advocatissa in Kolmberg, zu ihrem Seelenheil Güter in Spielberg und Bernheim; vom Miles Heinrich von Randersacker 8 Mrg. Weinberg daselbst; vom Kastellan Siboto Grötsch in Nürnberg nebst Frau, zur Erwerbung einer Grabstätte in Heilsbronn, Gefälle in Brunn und von der Grötschenmühle; von der Wittwe des Miles Diemarus [76] von Muhr zu dessen Seelenheil Gefälle in Schwaningen; von Berthold von Vendebach, zur Vergebung der Sünden seiner Frau, Gefälle in Auerbruch; von Reinhard von Bopfingen, Bürger in Würzburg, 3 Mgn. Weinberg in Theilheim; vom Miles Herdegenus von Gründlach und dessen Frau Irmentraud, zur Erwerbung einer Grabstätte in Heilsbronn, Gefälle in Hüttendorf; von den Grafen von Hirschberg und ihrem Lehensherrn, dem Bischof Berthold in Würzburg, das Patronat von Markterlbach; vom Grafen Friedrich von Truhendingen Gefälle in Rotenbach zu seinem und seines Bruders Seelenheil. In seinem Schenkungsbriefe erklärte der Graf: „Wir Friedrich, von G. G. Graf von Truhendingen. Weil wir von dem Staube dieses Elends so viel Rost häufen, daß es Noth thut, nach dieses Lebens Ausgang von solcher Befleckung durch das höllische Feuer gereinigt zu werden: so vertrauen wir, in diesem Feuer durch die Gebete der Klösterlinge (religiosorum) einigermassen abgekühlt zu werden, wenn wir ihnen zu unsern Jahrtagen jährliche Spenden (consolationes) reichen. Nachdem nun unser Bruder Otto, seligen Gedächtnisses, den Weg des Fleisches gegangen ist und wir nach seinem Tode mitleidig ihm eine Stütze zum Trost zu geben trachten, so bestätigen wir die Verordnung, laut welcher unser Bruder Otto auf seinem Krankenbett zum Heil seiner Seele legirt hat, daß von den Einkünften in unserem Dorfe Rotembach jährlich sechs Pfund Heller an das Kloster Heilsbronn abgereicht werden sollen, um alljährlich mit Weißbrot, Fischen und Wein zu dienen. Damit diese Schenkung von Niemand geschmälert werde, so geben wir ihnen diesen Brief, beglaubigt durch unser Siegel. 1275.“[3] Derselbe Graf Friedrich bestätigte als Lehensherr 1277 eine Urkunde, laut welcher Ulrich und Konrad von Muhr Gefälle in Rotenbach an das Kloster Heilsbronn verkauften; [77] er genehmigt den Verkauf: quia non habemus in dubio, sed firmiter confidimus, quod quidquid religiosis viris dederimus a largitore bonorum omnium fructu centuplo recipiemus; ideo nos unanimi manu abbati et conventui in Halsprunne praesens scriptum dedimus.

Unser Abt erweiterte nicht nur das Klostergebiet, sondern auch die Klosterkirche, indem er die im Grundriß bei Nr. 143 und 144 grün umgrenzten Chorabschlüsse von 1132 abbrechen und den Chor[4] bis Nr. 141 verlängern ließ. Siehe Beitr. Seite 15. Vollendet und geweiht wurde der Ausbau 1284, in welchem Jahre unser Abt angeblich als Quieszent noch im Kloster lebte.[5] Dem Publikum, insonderheit dem weiblichen, gestattete man den Eintritt in die Klosterkirche sehr selten, nämlich nur, wenn die Kirche nach einer Bauveränderung aufs Neue geweiht wurde. Dieser Fall ergab sich 1284. In den umliegenden Bisthümern wurde die bevorstehende Einweihung angekündigt mit der Erklärung, daß dem Publikum neun Tage lang der Eintritt in die Klosterkirche gestattet sei. In dem Publikandum des Bischofs von Regensburg hieß es: „Heinricus D. G. Episcopus Ratispon. Odor beatae famae ac nominis Monasterii Halsprunnensis, sicut agni, quem benedixit Dominus, se diffundit in partibus remotis. Cum ante annos aliquot fratrum inibi servientium Deo in timore quotidie cresceret numerus et eorum sanctam multitudinem ecclesia arcta et stricta vix caperet: chorum diruentes veterem novum et ampliorem sumtuosis laboribus fabricatum in gyro diversis altaribus ornaverunt et in proximo pontificali dedicare officio decreverunt. Nos ergo omnibus, qui rebus sibi a Deo concessis ad eandem fabricam elemosynas dare decreverunt seu dederunt, omnibus in ipso consecrationis die et octo sequentibus ad ipsum locum accedentibus contritis ac confessis 40 dies indulgentiam indulgemus. Datum [78] Ratisponne 1284 III. Cal. Apr.“ Der Andrang während der neun Tage war so groß, daß der Abt nicht nur das Klosterthor zeitig schließen ließ, sondern auch die Schlüssel selbst in Verwahrung nahm. Was unsern Abt bewog, den Chor zu erweitern, besagt der eben mitgetheilte Erlaß des Bischofs von Regensburg. In Folge der außerordentlich schnell sich mehrenden Stiftungen von Seelenmessen mußte auch die Zahl der Mönche (sie stieg bis auf 72) vermehrt werden, somit auch die Zahl der Chorstühle. Der Chor von 1132 bot nicht mehr den erforderlichen Raum; um diesen zu beschaffen, verlängerte der Abt den Chor „sumtuosis laboribus“, und bestritt die bedeutenden Ausgaben dafür aus Klostermitteln und durch etwa angefallene „elemosynas“. In den Verhandlungen über diesen Chorausbau kommt der Name „Burggraf von Nürnberg“ nicht vor. Die Sage: „der Chor sei auf Kosten der Burggrafen erweitert worden, um für burggräfliche Grabstätten Raum zu gewinnen“, ist spätere Erfindung.[6] Zur Zeit unseres Abts und seines Chorausbaues war das Verhältniß zwischen dem Kloster und den Burggrafen noch sehr unfreundlich, namentlich das Verhältniß zwischen dem Burggrafen Friedrich III. und unserem Abt, zeuge der für die Zollerische Geschichte wichtigen Urkunde vom 8. Sept. 1269, welche im II. Band bei Oberndorf eingehend besprochen werden wird. In diesem Chorausbau begrub man 1297 den Burggrafen Friedrich III. und nach ihm mehrere seiner Angehörigen, aber Niemand mehr nach Erbauung der im Grundriß mit Nr. 78 bezeichneten Hauptgruft. Im Dezember 1275 wurde in Heilsbronn eine Urkunde ausgefertigt, laut welcher Burggraf Friedrich III. nebst Frau und Schwester mit dem Bischof von Eichstätt wegen eines Prädiums in Hadwarsdorf (Habersdorf) und wegen des dortigen Patronats einen Vertrag schlossen. Der erste unterfertigte Zeuge ist unser Abt; der zweite der oben wiederholt genannte heilsbronner Mönch und Prior Konrad von Landeshut. Dann folgen die Namen von vier adeligen Zeugen. Angefügt sind die Siegel des Burggrafen, seiner Frau und seiner Schwester.

[79] Die vielen Errungenschaften unseres Abts und seine Beharrlichkeit bei seinen vielen Anfechtungen beweisen, wie konsequent er dem ihm vorgesteckten Ziele nachstrebte. Im Todtenkalender ist der 20. Januar als sein Todestag bezeichnet, aber ohne Angabe des Todesjahres.


  1. Vgl. Stillfried S. 35.
  2. 31 Jahre später urkundete der Graf von Oettingen auf Ansuchen des Abts Heinrich wie folgt: Nos Conradus Comes de Otingen notum facimus, quod bonae recordationis Bertholdus, quondam Miles famosus et strenuus de Vrouwe et domina Adelheidis uxor olim curiam suam in villa Karbach monasterio halsprunnensi pro remedio animarum donaverunt. Datum 6. Id. Nov. 1299 ad castrum nostrum Wartperg. Im Nekrologium heißt es beim 12. Febr.: Anniv. domini Bertholdi militis de Vrawe, qui dedit nobis curiam in Carbach. Vgl. Stillfried S. 186.
  3. Die Jahrtage für die hier genannten Grafen Friedrich und Otto sind im Todtenkalender beim 4. Ap. und 5. Dez. vorgemerkt. Gleichwohl prozessirte Friedrich nebst Frau, und noch heftiger Graf Ulrich, gegen das Kloster, wie nachher berichtet werden wird. Kein Truhendingen wurde in Heilsbronn begraben.
  4. Vgl. Stillfried S. 60.
  5. Vermuthlich erbaute er auch die reichgeschmückte Brauereikapelle, welche unten Bd. III besprochen werden wird.
  6. Anders Stillfried S. 105.


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