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Malter Haber und dieselben zwei Meilen weit von Weigenheim aus zu führen, wohin wir es verlangen. Wir bedingen uns in dem Hof aus unser Wohnhaus, die Stallung mit der Stube vor dem Thor hinum bis zu dem Ort, da die Kelter gestanden, von uns und den Unsern, wenn wir da sind, zu brauchen, wobei er uns Brennholz, Stroh und Heu zu geben hat; ebenso unsern Dienern.“

Unter den genannten Dorfherren war oft Streit, z. B. vor und nach 1530. Ludwig von Hutten zum vordern Frankenberg hatte eine Schuldforderung an den heilsbronnischen Wirth Lanz in Weigenheim. Dieser zahlte nicht, kam ins Schuldgefängniß, wurde aber daraus befreit, nachdem er zu zahlen versprochen und ein Theil der Ortsbewohner für ihn gebürgt hatte. Als aber der Wirth nicht zahlte, so hielt sich Hutten an die Bürgen. Diese wendeten sich an Ludwig von Schwarzenberg, des Dorfes Oberherrn, welcher mit den Seinigen und den Bürgen bewaffnet in das Wirthshaus einfiel, um den Wirth zu verhaften. Allein dieser entfloh und wendete sich schriftlich an seinen Lehensherrn, den 27. Abt Schopper mit der Bitte: [„]für ihn zu Onolzbach bei den Räthen, da der Markgraf Georg eben in Augsburg beim Reichstag sei, sicheres Geleit zu erwirken, damit er zu seiner Familie nach Weigenheim zurückkehren könne, von wo aus er, unter Verpfändung von Hab und Gut, vor des Markgrafen Land- und Hofgericht Red und Antwort zu geben erbötig sei.“ Der Abt bat um das sichere Geleit. Die weiteren Verhandlungen finden sich in den heilsbronner Aufzeichnungen nicht. Um die fortwährenden Streitigkeiten über die Wildbahngrenzen zu beseitigen, proponirte der Freiherr Friedrich von Hohelandsberg, die sämmtlichen heilsbronner Besitzungen in Weigenheim durch Kauf an sich zu bringen. Allein der Abt Schopper antwortete ablehnend, „Weigenheim und Neuhof seien für die Klosterfuhren von und nach Franken kostenfreie und unentbehrliche Stationen.“ Die Herren von Hohelandsberg und Sainsheim prozessirten gegen einander Jahre lang beim kaiserlichen Kammergericht über die Gerichtsbarkeit, namentlich in Betreff Weigenheims, dessen vielherrschaftliche Bewohner nur bei ihren treffenden Gerichten in

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 389. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/391&oldid=- (Version vom 1.8.2018)