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Sollten sie Beeinträchtigung ihrer Kapelle einwenden, so werden wir ihnen bei unserer Ankunft mündlich Bescheid geben.“ Gleichzeitig schrieb der Abt an die Räthe des minderjährigen Markgrafen: „Nicht weit von Merkendorf liegt ein stattlich Dorf, mit Namen Hirschlach, welches, ein einziges geringes eichstättisches Gütlein ausgenommen, des Klosters Heilsbronn sammt Grund und Boden frei lauter eigen ist. Darin steht ein Kapellein, welches gar zu keinem Kirchendienst gebraucht wird, als daß ungefährlich zweimal im Jahr, insonderheit an der Kirchweih, Vesper und Meß, wie im Papstthum, gehalten werden. An dasselbige Kapellein sind vor der Zeit etliche Äcker und Wiesen geschafft worden, davon es jährlich ungefährlich 14 fl. Einkommen hat, davon die Heiligenpfleger zuvor dem Pfarrherrn und dem Stadtschreiber in Armbaur, weil sie dahin gepfarrt sind, jährlich Rechnung gethan und nichts ausgegeben haben, als was sie dem Pfarrherrn oder dem Stadtschreiber gegeben oder selbst verzehrt haben. Dieweil kein Zweifel ist, daß die gemeldten Geschäfte von gottesfürchtigen Alten zur Erhaltung christlicher Gottesdienste verordnet worden sind und daß wir des Orts auf des Klosters Grund und Boden keiner andern Herrschaft, ausgenommen unseres Herrn Markgrafen hohe und niedere fraischliche Obrigkeit, einige Jurisdiktion zugestehen: so sehen wir nicht für unbillig an, daß die 10 fl. einem frommen Pfarrherrn zu Merkendorf zu seiner Erhaltung zugelegt werden, dagegen er in seiner Pfarrkirche das Wort Gottes lauter und rein predigen, auch andere Sakramente und christliche Kirchenbräuche getreulich handeln soll. Wenn die von Hirschlach nach dem gnädigen Willen Gottes jetzt oder nach dieser Zeit unserer gnädigen Herren Kirchenordnung und rechten Gottesdienst annehmen, – dahin sie Eure Herrlichkeit von Amtswegen, weil sie Alle heilsbronnisch und in markgräflicher Obrigkeit gesessen, zu vermögen schuldig sind – das Evangelium lauter und rein predigen hören, das Abendmahl und christliche Tauf zu Merkendorf, dahin sie eben so nahe als nach Armbaur haben, empfangen wollten: so sollen sie deß Fug und Macht haben. Jeder Pfarrherr soll sich auf ihr Begehren mit Kirchendiensten

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 52. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/54&oldid=- (Version vom 1.8.2018)