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die Stadtthorschlüssel und wolle, zum Nachtheil für die Stadt, des Nachts keinen Fuhrmann aus- und einlassen. Item nehme der Vogt die Pauken, gehe damit nächtlicherweil auf der Gasse und treibe Muthwillen; thäte dieses ein Anderer, so würde er ihn strafen. Auch verkleinere er den Rath bei den Leuten, zahle ihnen 40 Malter Kalk nicht, verlange, daß ihm jeder Dienstbothe und Gesell bei seinem Ein- und Austritt eine Maas Wein zahle.“ Sechs Wochen darauf (Jan. 1556) kam der Abt zur Baudung nach Merkendorf, gab mündlich über Obiges Bescheid, gebot gebührliches Verhalten in den Wirthshäusern, Nachts Thorsperre und Einhändigung der Schlüssel an den Bürgermeister, Fleiß dem Schullehrer. Fünf Monate später gab er dem Pfarrer Maier seinen Abschied und, den Schullehrer betreffend, unter Strafandrohung den Bescheid: „Wir werden berichtet, daß es trotz unserem Befehl in der Schule, nach wie vor ganz übel zugeht und der Schulmeister seines Dienstes nicht wartet, weshalb schier gar keine Kinder zur Schule gehalten werden, dadurch die Wohlfahrt der Jugend versäumt wird und der christlichen Kirche nicht geringer Abbruch geschieht.“ Auf die drei genannten unwürdigen Geistlichen folgte ein würdiger Steph. Schnizlein (1556–68), später Diakon in Ansbach. Er erhielt aus Klostermitteln 16 fl. und 2 Sra. Korn jährliche Addition (der Schulmeister 25 fl.) Während seiner ersten Amtsjahre scheinen die materiellen Verhältnisse in Merkendorf mißlich gewesen zu sein, da es in einer Vorstellung der Gemeinde an den Abt heißt: „Unser Flecken ist hievor fast in Eggerten gelegen, so daß etliche und schier die besten Behausungen daselbst öde gestanden und nicht bewohnt wurden. Doch hat sich der Flecken in neuerlicher Zeit ein wenig geäuffert, so daß Reisende wieder hier einkehren.“

Nach diesem Einblick in das Thun und Treiben der geistlichen und weltlichen Vorgesetzten richten wir den Blick auf das religiös–sittliche Leben in der Gemeinde überhaupt. Auch hier finden wir in der Reformationszeit wenig Erfreuliches, zeuge der an die Gemeinde ergangenen Erlasse. Der Markgraf Georg hatte 1531 „in Betreff der Thorsperre, des Zusaufens und Gotteslästerns“

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 49. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/51&oldid=- (Version vom 1.8.2018)