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Winrichsbach »
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68. Wilhermsdorf,

Pfarrdorf, vormals Filial von Markterlbach. Daß und wie das Patronat von Markterlbach mit seinen vier Filialen, darunter Wilhermsdorf, i. J. 1278 an das Kloster Heilsbronn kam, ist oben berichtet worden. Die drei andern Filiale: Trautskirchen, Linden und Kirchfarrnbach (s. dort), wurden von den Äbten zu selbstständigen Pfarreien erhoben und blieben heilsbronnisches Patronat. Wilhermsdorf wurde zwar auch von der Mutterkirche getrennt und eine selbstständige Pfarrei, blieb aber nicht heilsbronnisches Patronat. Die neugegründete Pfarrstelle wurde von den jeweiligen Gutsherrn in Wilhermsdorf besetzt. Mit diesen lag das Kloster fortwährend im Streit, besonders wegen des Zehnten, welcher dort und in der Umgegend theilweise dem heilsbronnischen Pfarrer in Mkt. Erlbach zustand, aber oft von den Gutsherren in Wilhermsdorf und deren Hintersassen geschmälert oder verweigert wurde. Die dadurch beeinträchtigten Pfarrer suchten und fanden dabei jederzeit Schutz und Hilfe bei ihren Patronen, den Äbten, z. B. 1358 beim 19. Abt Arnold, welcher einen Vertrag zwischen dem Pfarrer einerseits und dem Gutsherrn Johannsen von Willmarßdorf mit seinen Unterthanen andererseits zu Stande brachte. Zur Zeit des 20. Abts Stromer i. J. 1386 wurde festgestellt: „Wer den Zehnten zu Wilhermsdorf genießt, ist schuldig, jährlich 2 Sra. Korn und 1 Sra. Haber an den Pfarrer in Mkt. Erlbach zu entrichten.[“] 1387 folgte eine weitere Feststellung über die Pfarrgerechtsame. Gleichwohl kehrten die Konflikte wieder. 1549 verweigerte der Zehntherr Wolf von Wilhermsdorf dem Pfarrer Herzog in Mkt. Erlbach das stipulirte Reichniß; daher Beschwerde des Pfarrers beim Abt. Endreß Wolf von Wilhermsdorf gerirte sich lutherisch, verweigerte aber dem gleichfalls lutherischen Pfarrer in Mkt. Erlbach Jahre lang einen Heuzehnten. Schon die konfessionelle Konformität – meint der den Pfarrer vertretende 33. Abt Schörner – [373] sollte den Edelmann bestimmen, vom Streit zu lassen. Er schrieb daher an den Edelmann: „Euer Ehrenfest sind vor Andern als Förderer und Liebhaber der christlichen Kirche berühmt und werden gern fördern helfen, was zu Gottes Ehre und Eufferung der christlichen Kirche dient.“ Der Ritter beharrte in seiner Weigerung; daher schickte ihm der Abt Abschrift von der oben wiederholt besprochenen Urkunde, laut welcher der Bischof von Würzburg i. J. 1278 die Pfarrei mit all ihrem Einkommen, Zinsen, Zehnten und Gülten dem Kloster übergab, und bemerkte, daß des Ritters Vorfahren diese Abgabe stets entrichtet hätten. Wolle er den Originalbrief von 1278 mit seinen sechs anhangenden Siegeln selbst einsehen oder einsehen lassen, so möge er nach Heilsbronn kommen, oder einen Abgeordneten dahin senden. Über die Verweigerung des Zehnten von Oberulsenbach siehe oben II, 42. Der Streit dauerte fort; daher 1572 „abermaliger Vertrag zwischen dem Freiherrn von Wilhermsdorf und dem Kloster von etlicher Güter wegen in der Kotzenaurach zu der Pfarr Linden und Mkt. Erlbach gehörig, item zweier Güter wegen bei der Vorachmühl.“ Fortsetzung des Streites, nachdem das Kloster aufgelöst und das Klostergut dem Markgrafen zugefallen war, erst durch den Freiherr Milchling von Wilhermsdorf, („ein wunderlicher Herr“) dann durch den Freiherrn Heinrich Hermann von Burg-Milchling zu Wilhermsdorf bis in die Zeit des 30jähr. Krieges.

Das Kloster erwarb in Wilhermsdorf selbst nur Renten von einem Gute und von einem dem Gutsherrn gehörigen Hölzlein. In der Nähe des Ortes erwarb es Gefälle von der Holz- und von der Bubenmühle. Der 13. Abt Heinrich von Hirschlach kaufte 1291 bei der Holzmühle einige Äcker, das Gereuth genannt, von Dietrich von Wilhermsdorf. Sechs Jahre zuvor urkundete Miles Ludwig von Wilhermsdorf: „daß er mit Zustimmung seiner Frau, Gertraud, die Holzmühle (situm juxta villam Wilhelmsdorf) mit ihren Häusern, Wiesen, Feldern, Wäldern etc. gegen eine alljährliche Rente von 4 Sra. Korn etc. an Frau Mechthilde de Hallis, genannt Halvegerin, für 44 Pfund [374] Heller verkauft habe; die jeweiligen Müller sollten ihren Holzbedarf aus seinem Walde, Wildenholz genannt, erhalten; deß zu Urkund sei das Siegel des Burggrafen Friedrich (III.) und sein eigenes beigefügt. Datum, Wilhermsdorf, 27. Febr. 1285.“ Dann folgen die Namen der Zeugen: der 13. Abt Heinrich von Hirschlach, dann zwei Edelleute und ein Offizialis, genannt von Dippoldsberg. Zu der Zeit, als diese Urkunde ausgestellt und im heilsbronner Archiv niedergelegt wurde, lebten die Herren von Wilhermsdorf mit dem Kloster im Frieden; späterhin, wie wir gesehen haben, nicht mehr. Laut Kaufbrief über die Buben- oder Dentzelmühle bei Willmarßdorf wurde diese 1367 von Eberhard von Wilhermsdorf für anderthalb hundert Heller an das Kloster verkauft. Der 19. Abt Arnold (s. dort) gab dazu aus seiner Privatkasse 150 Talente. Daß und warum der 23. Abt Wegel von der Jorg Eberin auf der Bubenmühle 80 Gulden entlehnte, ist oben bei diesem Abt gemeldet worden.

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