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so sollen sie berechtigt sein, die Verkäufer und Bürgen insgesammt oder Einzelne von ihnen aufzufordern, binnen 14 Tagen Geißeln nach Basel, Reinfelden oder Umgegend in ein von ihnen zu bezeichnendes Wirthshaus in die Laistung zu schicken und darin zu lassen, bis zur Befriedigung. Und zwar soll Neustadt oder Heilsbronn zwei namhafte Bürger mit zwei laistbaren Pferden stellen, oder Jeder der adeligen Bürgen sich selbst mit einem laistbaren Pferde oder einem ehrbaren Knechte.“ Der hier vorgesehene Fall trat auch bald ein, zwar nicht zu Lebzeiten unseres Abts, aber mit dem Tode des Markgrafen, welcher weder Zinsen noch Kapital zahlte und 1557 starb, und mit dem Tode des Darleihers. Von den Landeck’schen Erben wurden Einige der im Schuldbriefe genannten Bürgen „in die Laistung gemant“ (d. h. aufgefordert, sich im Schuldarrest zu stellen), aber Keiner stellte sich, mit Ausnahme des unter den Bürgen zuletzt genannten Joachim von Westhausen aus Kolmar, welcher, ehrenhafter gesinnt, mit einem Knecht in der Krone zu Basel in die Laistung einzog und sich erbot, den ihn treffenden Schuldantheil zu zahlen. Die Landeck’schen Erben nahmen das Anerbieten nicht an und bestanden auf Zahlung des ganzen Rückstandes. Sie entließen den von Westhausen aus dem Arrest, behielten aber als Geißel seinen Knecht und verlangten vom Kloster Heilsbronn Zahlung des ganzen Betrages. Auf den Rath des Markgrafen Georg Friedrich von Onolzbach, Albrechts Nachfolger und Erbe, suchten die sämmtlichen Bürgen Hilfe beim Kaiser, worauf dieser dem Erzbischof Daniel von Mainz und den bayerischen Herzog und Pfalzgrafen Albrecht beauftragte, die Angelegenheit zu bereinigen. Die beiden Kommittirten forderten unterm 17. März 1559 alle Gläubiger des verstorbenen Markgrafen auf, bei Bürgermeister und Rath zu Rothenburg, wo man deßhalb tagte und verhandelte, ihre Forderungen anzumelden. Dort liquidirte auch das Kloster Heilsbronn sein Guthaben. Die Verhandlungen mit den Landeck’schen Relikten währten Jahre lang und kamen erst 1565 zum Abschluß. Der Markgraf Georg Friedrich zahlte an die Relikten das schuldige Kapital von 6000 fl., das Kloster Heilsbronn

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 442. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/458&oldid=- (Version vom 1.8.2018)