« Müncherlbach Geschichte von Kloster Heilsbronn
Neuhöflein »
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Münchzell in der Wikipedia
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44. Münchzell,

bei Heilsbronn, soll bis zum 30jährigen Kriege ein großes Dorf gewesen sein. Diesem Sagebericht widersprechen aber geradezu die heilsbronner Aufzeichnungen, nach deren Angabe der Ort zu keiner Zeit mehr als vier Bauten zählte: eine Kapelle, ein Haus, ein Häuschen und ein Ökonomiegebäude. Der Ort erscheint urkundlich zum ersten Mal in einer Urkunde von 1142 (6. Jahresb. des mittelfr. histor. Vereins Seite 45), dann in einer päpstlichen Bulle von 1147 unter dem Namen Cella, später unter den Namen Zell, auch Cella monachorum, zum Unterschied von Cella juxta Spalt, wo das Kloster gleichfalls Güter erwarb, namentlich Gülten von einer dortigen Mühle. Die Kapelle wurde wahrscheinlich nicht vor, sondern (wie die Kapellen in Ketteldorf, Neuhof, Adelsdorf), von dem Kloster erbaut, um das kirchliche Bedürfniß der umwohnenden Klosterunterthanen zu befriedigen. Das Kloster acquirirte nach und nach die ganze Umgegend von Münchzell, z. B. im dortigen Grunde gegen 100 Morgen Wiesen, „Zellwiesen“ genannt. Von der Mitte des 15. Jahrhunderts an wurden die dortigen Besitzungen (officium capellae in Cell) von heilsbronner Mönchen verwaltet, welche die Namen Magistri oder Capellani Celle führten, den Gottesdienst in der Kapelle besorgten, eine kleine Ökonomie betrieben und das Haus neben dem „Kirchlein“ bewohnten. Dieses Haus erscheint auch unter dem Namen „Schlößlein“; allein der Haushalt der darin schaffenden Mönche war nicht schloßartig, sondern sehr einfach, wie aus den alljährlichen Rechnungsablagen erhellt. Als z. B. im Jahre 1371 der Bruder Hermann die Verwaltung an den Bruder Jakobus [240] abtrat, übergab er diesem, dem Inventar zufolge, nur wenig Roggen, Haber, Waizen, Gerste, Erben, Lein, Butter, Honig, Käse, dann zwei Kühe, ein Schwein, kein Pferd, wenig Geschirr, zwei Betten, zwei Betttücher (linthea), zwei Tischtücher (mensalia), drei Handtücher; für die Kapelle: Meßgewänder, 1 Kelch, 2 Meßbücher, 2 Gradualia, 2 Psalteria, 2 eiserne, 2 zinnerne Candelabra, 22 Pfund Wachslichter. Ähnlich war der Status auch in den folgenden Jahren, z. B. 1407. Daß es hundert Jahre später mit der Pastorirung noch ebenso gehalten wurde, besagt ein amtlicher Bericht von 1526, worin es heißt: „Münchzell besteht aus einem Schlößlein und einem Kirchlein an einem Berg zu unterst an einem Wasser. Wird alle Zeit von Heilsbronn mit einem Mönch besetzt bis noch auf den heutigen Tag. Danach liegt ein großer Eichenwald hinauf den rechten Weg gegen der Neustadt zu, den heißt man das Eichig. Bei dem Schlößlein liegt noch ein einiges Haus, darin sitzt ein Fischer, Kunz Haßlacher, zugleich Waldknecht über das Aichig.“ Zur Zeit der Abfassung dieses amtlichen Berichts war die Zahl der Mönche von 72 auf 20 herabgesunken. Diese geringe Zahl reichte kaum für den Dienst im Kloster selbst aus, weßhalb man nicht mehr, wie ehedem, Mönche stabil in Seligenpforten, Nördlingen und Randersacker wohnen lassen konnte. Daher mußte auch die Station Münchzell aufgegeben und der Gottesdienst daselbst eingestellt werden. 1552 zersprang die kleine Glocke auf dem Thurme zu Merkendorf. Bürgermeister und Rath daselbst baten beim Kloster um eine andere Glocke, worauf der 31. Abt Heberlein das Glöcklein von der Kapelle zu Münchzell nach Merkendorf verbringen ließ. Nach Einstellung des Gottesdienstes bedurfte man des Glöckleins nicht mehr.

1530 erhielt der ebengenannte K. Haßlacher vom Abte Schopper das Ökonomiegut als Erblehen inhaltlich des folgenden Briefes: „Wir Johannes Abt bekennen, daß wir Kunzen Haßlacher und seiner Hausfrau und ihren Erben unser Gut zu Münchzell sammt dem Fischwasser zu rechtem Erblehen verliehen haben mit dem Geding, daß wir alle Wochen durchs ganze Jahr [241] in unsere Kuchen, wie von Alters Herkommen, ein Essen Fisch, das man nennt einen Dienst, der 15 Pfennig wohl werth sein soll, dann jährlich 60 Pfennige und 3 Hühner empfangen. Dagegen erhalten sie jährlich ein Simra Korn von unserem Kasten. Sonst ist das Gut dienst- und zehntfrei. Sie dürfen nur verkaufen an Leute, die unserem Kloster fügsam sind, gegen Entrichtung des Handlohnes. Liefert Haßlacher an Fischen mehr, als er liefern muß, so erhält er für eine Maas Grundel 30 Pfennige.“ Daß der Abt Schopper (s. dort) seinen verarmten Bruder als Waldknecht in Münchzell anstellte, ist oben berichtet worden. Vor Kunz Haßlacher war sein Bruder, auch schon sein Vater auf dem Gute; nach ihm sein Sohn Hans, ein geachteter Mann, Beisitzer des Gerichts in Bonhof, zugleich Förster über die Waldungen Lindach und Aichach, bis er 1573 Hofrichter, d. h. Ökonomieverwalter in Heilsbronn selbst wurde und sein Gut in Münchzell seinem Sohne für 410 fl. überließ. Das „Schlößlein“ daselbst wurde nach Auflösung des Klosters Wildmeisterswohnung und daher gut unterhalten. Der erste Wildmeister, Gleiter, wohnte daselbst noch 1605. Zu seiner Wildfuhr gehörten die Flurmarkungen von Kleinhaslach, Herpersdorf, Lentersdorf, Unterschlauersbach, Bürglein, Betzendorf und Triebendorf, dann die Waldungen Lindach, Aichach, Habersdorfer- und Brünster Holz, Neuach, Langholz, Maßleiten, Burgstall, Mühl- und Peerleiten, Entenbuck und das Gigert (Vogelherd) bei Neudorf. Das Schlößlein in Münchzell erlitt im 30jährigen Kriege keine Verwüstung und wurde noch lang nach dem zirndorfer Lager von dem Wildmeister Stöcklein bewohnt; allein es verfiel, wie auch die Kapelle, da die Klosteramtskasse außer Stand war, es in baulichem Stande zu erhalten. Man räumte dem Wildmeister eine Wohnung in Heilsbronn ein. Die Familie Haßlacher erhielt sich zwar auf dem Ökonomiegute während des Krieges, verarmte aber in Folge desselben, blieb mit allen Abgaben an das Amt in Rückstand und sah sich gezwungen, 1656 das verödete Gütlein sammt dem Fischwasser an Hans Bader für 25 fl. zu verkaufen. Der gegenwärtige Besitzer, welcher in einem von ihm [242] neuerbauten Hause Schenkwirthschaft betreibt, ließ die Mauerreste von der Kapelle abtragen, verwendete die Steine zur Erbauung von Nebengebäuden und ließ in dieselben ein Bruchstück von einem Bogenfenster der Kapelle einmauern: der einzige Rest von dem, was ehemals dort vorhanden war. 1650 beantragte der Klosterverwalter, „die 63 Fuß lange doppelte Brücke zu Münchzell, so über die Bibert geht, aber bei dem Kriegswesen zu Grund gegangen ist,“ auf Kosten der Klosteramtskasse wiederherstellen zu lassen. Auch in der Folgezeit wurde diese Brücke, welche über die hier sich verbindenden Flüßchen Bibert und Haslach führt, vom Klosteramt in Bau und Besserung erhalten.

In einem Eichenwalde nahe bei Münchzell zeigt man Denkmale, die auf eine weit frühere Zeit, als die der Klosterstiftung, hinweisen, und zwar auf die vorchristliche Zeit. Man zeigt nämlich dort „Heidenhügel, Heidengräber,“ angeblich Hünnengräber, ferner einen liegenden Grabstein mit Runnenschrift, und kreisförmig gelegte Steinblöcke, auf welchen angeblich die Druiden bei ihren Gerichtssitzungen saßen. Diese Schöpfungen sind das Werk des preußischen Regierungsrathes Reinitzsch, welcher 1804 in Ansbach angestellt war, eine Tochter des Müllers Redenbacher auf der bei Münchzell gelegenen Bronnenmühle heirathete und in jenem Walde Hügel entdeckte, die er für Hünnengräber hielt. Er soll in einem der Hügel nachgegraben und einige darin gefundene Gegenstände nach Berlin gesendet haben. 26 Jahre später gab der Kandidat F. W. Huscher von Ansbach in der Zeitschrift „Variscia, oder Mittheilungen aus dem Archiv des vogtländischen Alterthums, 2. Lieferung, 1830“ eine Beschreibung und Abbildung des von Reinitzsch angeblich vorgefundenen Runnensteines und des Siebengerichtsplatzes. Eine Beleuchtung der Sache findet man im 1. Jahresber. des mittelfränk. histor. Vereins S. 14, im 7. Jahresber. S. 98, im 21. Jahresb. S. 8 und im 22. Jahresb. S. 8 und 107. Nach dieser Beleuchtung erscheint die ganze Schöpfung als ein archäologischer Schwank, ersonnen von Reinitzsch, welcher den Grabstein mit der Runnenschrift und die Druidengerichtsstätte durch den Maurer Roth in Bürglein und dessen Sohn fertigen ließ.


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