« Weidendorf Geschichte von Kloster Heilsbronn
Wieseth-Bruck »
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32. Wieseth,

Pfarrdorf. In den Mönchsrechnungen wird das Amt Waizendorf bisweilen „Präpositura an der Wieseth“ genannt, weil viele der vorhin genannten heilsbronnischen Besitzungen an oder nicht weit von diesem Flüßchen lagen. Von den Anwesen im Orte Wieseth selbst acquirirte das Kloster nur wenige, die meisten derselben waren edelmännisch oder markgräflich, das Pfarrpatronat eichstättisch. Von den damals dort vorhandenen beiden Wirthshäusern war das eine heilsbronnisch, das andere, bessere, edelmännisch. [523] Der Dorfherrschaften waren stets mehrere, im 16. Jahrhundert sechs, welche fortwährend wegen Fischens, Krebsens in der Wieseth und im Flindsbach, wegen des Hirten und der Weide miteinander haderten, in der kleinlichsten Weise zur Zeit des großen Reichstags (1530) in Augsburg, wie oben beim 27. Abt Schopper ausführlich berichtet wurde. Schon in früherer Zeit hatten die Äbte ihren Unterthanen in Wieseth geboten, Hochzeiten, Kindschenken etc. nur in dem heilsbronner Wirthshause daselbst zu halten. Nach Auflösung des Klosters hielt die markgräfliche Regierung dieses Gebot aufrecht. Endlich verglich man sich dahin, daß Hochzeiten heilsbronnischer Unterthanen nur beim heilsbronnischen Wirthe, forndorfische dagegen nur beim edelmännischen gehalten werden durften, Kindschenken und Leichtrünke aber beliebig da oder dort. Nun traf sich’s 1582, daß eine Braut aus einem heilsbronnischen Hause war, ihr Bräutigam aber aus einem nichtheilsbronnischen; wo sollte nun die Hochzeit gehalten werden? Diese Frage führte zum Prozeß zwischen den beiden Wirthen des Ortes. In Wieseth geboten im 16. Jahrhundert, wie bereits erwähnt, sechs Dorfherrschaften: Heilsbronn, Herrieden, Herren von Künsberg und von Seckendorf. Im 15. Jahrhundert, als das Kloster anfing, sich in Wieseth anzusiedeln, erscheinen auch als dort begütert Bürger von Dinkelsbühl und Herren von Tann, welche aber bald aus dem Besitze gedrängt wurden. 1444 war der Müller in der Steckmühl (Steigmühl) bei Wieseth Hintersaß des Wolf von Tann, aber auch dem Kloster Heilsbronn gültpflichtig. 1448 verkaufte Stph. Braun nebst Frau einige Gefälle von seinem Hofe in Wieseth an den 22. Abt Kötzler und bat Junker Wilhelm von Ehenheim Steinsfeld zu Forndorf und Michael von Tann, zu Tann gesessen, um Besiegelung des Kaufbriefes. Die beiden Siegler wohnten nicht weit von Wieseth. Über Wolf Tanner und die Steigmühle siehe oben Bd. II, bei Wernsbach.