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war Besitzerin einer Korngült von einem Hofe in Dietenhofen. Peter Hantschucher, Mönch in Heilsbronn, erbte diesen Bezug und schenkte ihn 1354 dem Kloster. Dieses machte dort keine weitere Acquisition; es verkehrte aber gleichwohl oft mit Dietenhofen in Konflikten mit den dortigen Pfarrern und Edelleuten. Auch dort war die privilegirte Zehntfreiheit des Klosters ein Stein des Anstoßes. Unter dem 19. Abt Arnold (s. dort) wurde ein Vertrag geschlossen, wobei der Pfarrer erklärte: „Ich Hermann von Markolzheim, Pfarrer zu Dietenhofen, verzieh, daß ich, die Mißhelligkeiten zwischen Heilsbronn und mir wegen des Kleinzehnten und wegen zweier Häuser in Kleinhaslach zu beseitigen, mich mit den geistlichen Herren dahin verglichen habe: Den Acker des Konvents, den der Pfarrer zu Dietenhofen bisher gezehntet hat, spreche ich für mich und meine Nachkommen von allen Zehnten frei; dagegen darf der Pfarrer die Wiesen zehnten, in welchen jene zwei Häuser erbaut sind. Deß sind Schiedsleute gewesen Herr Nikolaus von Bruckberg, ein Bruder zu Heilsbronn, Hermann von Bruckberg und Friz von Leonrod. 1359.“ Von Konflikten mit den Pfarrern und Edelleuten in späterer Zeit war oben bei Kleinhaslach die Rede.


15. Dietenholz,

Weiler bei Dietenhofen, mit zwei heilsbronnischen Anwesen.


16. Dippoldsberg,

Weiler bei Kirchfarrnbach. 1253 zur Zeit des 10. Abts Otto erhielt das Kloster von einem Grafen von Hohenlohe als Schadenersatz Zehnten in Hagenhofen, Bullisheim und Holsberg, d. h. Dippoldsberg. Stephan von Wilhermsdorf verkaufte einen Hof in Dippoldsberg an den 19. Abt Arnold für 1940 Pfund. Das Kloster erwarb dort 9 Anwesen, welche im 30jährigen Kriege zwar bewohnt blieben, aber dem Amt nur wenig eintrugen. Das Kloster betrieb dort eine Schäferei.


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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 326. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/328&oldid=- (Version vom 1.8.2018)