Geschichte von Kloster Heilsbronn/Band 1 (Teil 2)

[201] den Visitator und dessen beide Begleiter, Konrad von Leonperg und den Kaplan des Visitators zahlte. Gleichfalls von Morimund abstammend und mit Heilsbronn bis zur Klosterauflösung oft in Verkehr waren die auf den zwei Tafeln verzeichneten Cisterzienserklöster Schulpforte (de Porta, ein Jahr früher als Heilsbronn gestiftet), Waldsassen, Kaysheim (de Caesarea 1133), Zwetel, Maulbronn (1137), Brunbach (Tochter von Maulbronn, 1154), Schönthal (Speciosa Vallis, Tochter von Kaysheim, 1156) und Pelisium (de Pelisio in Ungarn, siehe oben Seite 136 beim 19. Abt). Die erste Tafel zeigt, wie schnell sich die Cisterzienserklöster vermehrten. Im Jahre 1132 wurden 15 dieser Klöster gestiftet, darunter Heilsbronn; i. J. 1133 – 15; 1134 – 17; 1135 – 19; 1136 – 18; 1137 – 22; 1138 – 4; 1139 – 21; 1140 – 14. Im folgenden Jahrhundert war die Zahl der neugestifteten Klöster geringer. Von den meisten der vorgenannten Klöster gingen wieder neue Klosterstiftungen aus, auch von dem gleichzeitig mit Heilsbronn gegründeten, aber weniger bedeutenden Kloster Lankheim, während kein Kloster als von Heilsbronn aus gestiftet bezeichnet wird. Auf den zwei Tafeln waren über 800 Cisterzienserklöster verzeichnet.


k. Eine Steinschrift an dem vermeintlichen Heilbrunnen.

Nach Erfindung des Namens Fons salutis fing man im 15. Jahrhundert an zu glauben, der Konventsbrunnen sei in der Vorzeit eine Heilquelle gewesen, aber kraftlos geworden. Bei Gelegenheit einer Reparatur an der Röhrenfahrt des Konventsbrunnens zahlte unser Abt „an den Röhrenmacher von Nürnberg“ 4 fl. aus seiner Privatkasse und ließ „im alten Kreuzgang bei dem Brunnen oben in einem Stein“ die Worte einhauen: Fons salutis renovatus est Michaelis die 1496. Diese Steinschrift wurde von den oftgedachten Kopisten um 1600 sorgfältig abgeschrieben. Hundert Jahre später werden Stein und Schrift als nicht mehr vorhanden bezeichnet. Bei dem jetzigen sogenannten Heilbrunnen findet sich keine Spur mehr davon.

Die Ausgaben für die im Vorstehenden von Lit. a bis k [202] besprochenen Bauten und sonstigen Gegenstände bestritt der Abt größtentheils aus seiner Privatkasse. Die weitern ständigen und zufälligen Ausgaben wurden, ohne Inanspruchnahme der Unterthanen, aus der Klosterkasse bestritten. Zufällige Ausgaben veranlaßte 1481 Merkendorf, welches bisher ein Filial von Eschenbach war, nun aber unter Papst Sixtus IV. eine selbstständige heilsbronnische Pfarrei wurde. Siehe Absch. VII bei Merkendorf. Der Aufwand für Einlagerer war fortwährend groß. Im Jahre 1491 bewirthete unser Abt den Kaiser Friedrich III., zugleich den Kurfürsten Johann Cicero, den Erzbischof von Mainz cum aliis Electoribus, Grafen von Würtemberg und Fürstenberg, Ebold von Lichtenstein (Beitr. S. 109). 1491/92 finden sich in den Rechnungen Ausgaben „umb Harnisch, pro armis ad defensionem monasterii.“ Sehr bedeutend waren ferner die alljährlichen Ausgaben für Wein (s. Absch. V. Cellarius), so daß ein besonderes Offizium für das Weingeschäft unter dem Namen Impositio vini errichtet werden mußte. In seinem ersten Regierungsjahre erscheint unser Abt selbst als Verwalter und Rechner bei diesem Weingeschäft. Später übertrug er dieses einer Trias: dem Bursarius, Subcellarius und Prior.

Eine Funktion anderer Art erhielt der Abt dadurch, daß er vom Stammkloster Cisterz und vom dortigen Generalkapitel zum Kommissarius oder Exekutor ernannt wurde. Die Stammmutter Cisterz war nicht in so glänzenden Verhältnissen, wie ihre Urenkelin Heilsbronn; bei ihren Rechnungsabschlüssen ergaben sich Passiva und Schulden. Um diese zu beseitigen, erwirkte der Abt von Cisterz und das Generalkapitel einen päpstlichen Erlaß, durch welchen alle Cisterzienserklöster angewiesen wurden, das Stammkloster durch milde Beiträge zu unterstützen. Unser Abt kontribuirte 1489 aus seiner Privatkasse 3 fl. pro caritativo subsidio ad Cistercium ad solvendum debita ordinis. Zugleich zahlte er aus seiner Kasse 100 talenta pro privilegiis scribendis et vidimandis in Cistercio, und zwar selbst an Ort und Stelle, da er in diesem Jahre dem Generalkapitel beiwohnte und die von andern Klöstern an ihn gezahlten milden Beiträge nach [203] Cisterz brachte. Als erwählter Kommissarius hatte er von den ihm bezeichneten Klöstern die Beiträge zu erheben und den Gesammtbetrag nebst Rechnungsausweis nach Cisterz zu liefern. Der Gesammtbetrag war gewöhnlich unbedeutend, da viele Klöster nichts beitrugen, angeblich wegen Unvermögen, herbeigeführt durch übermäßige, ihnen abgeforderte Schutzgelder (commendae) oder durch Krieg. Einige verweigerten ihre Beiträge, indem sie behaupteten: der Abt von Cisterz verwende die Beiträge nur im Interesse seines Klosters und nicht zum Besten des ganzen Ordens. Man verhandelte darüber beim Generalkapitel in Cisterz und das Resultat der Verhandlung war am 13. Septbr. 1489 folgende Erläuterung und Verfügung: „Dem Abt von Cisterz und dem Generalkapitel erwuchsen große Kosten und Schulden, theils durch Zahlungen nach Rom zur Erlangung und Bestätigung verschiedener, dem ganzen Orden zu Gute kommender Privilegien, theils durch Ausgaben zur Wahrung und Förderung der Ordensinteressen an verschiedenen Orten. Zur Deckung dieser Ausgaben und Schulden reichen die bisherigen milden Beiträge nicht aus. Es wird daher beschlossen, einen weitern milden Beitrag von allen Klöstern des Ordens beiderlei Geschlechts zu erheben. Die Beiträge sind bei Strafe der Exkommunikation und anderer Censuren zu leisten. Der Abt von Cisterz repartirt die Beiträge und ernennt zur Erhebung derselben in den verschiedenen Ländern Kommissarien, den Abt von Heilsbronn für Bayern, Österreich, Steiermark, Kärnthen und Ungarn. Der Kommissär hat nicht bloß die nunmehrigen, sondern auch die rückständigen Beiträge einzutreiben, gegen Widerstrebende (rebelles) strafend einzuschreiten und die erhobenen Gelder an den Abt von Cisterz zu senden. Datum wie oben unter Anhängung des Siegels der Verordneten (diffinitorum) des Generalkapitels.“ Unterzeichnet ist Johannes, Abt von Vallis dulcis in Burgund. Die von unserem Abt als Kommissär in seiner näheren Umgebung einzuhebenden Beiträge waren: 28 fl. von Ebrach, 22 fl. von Lankheim, 25 fl. von Bildhausen, 12 fl. von Schönthal, 17 fl. von Brumbach, 27 fl. von Heilsbronn, 50 fl. von den Frauenklöstern [204] Heiligenthal (Vallis sanctorum), Schlüsselau, Himmelthron (Celitronus), Birkenfeld, Schönau, Himmelspforten (Celiporta), Seligenpforten, Himmelkron (Celicorona) und Pülcka. Diesen Erlaß schloß unser Abt den treffenden Klöstern zu mit der Weisung, bei Vermeidung der angedrohten Strafen die ihnen zugewiesenen Summen binnen 30 Tagen zu zahlen. Zugleich sollten sie ihm die Quittungen über den vorigen von ihnen eingezahlten milden Beitrag vorlegen zur Ermittelung etwaiger Rückstände.

Inwieweit diesen Weisungen unseres Abts entsprochen wurde, kann urkundlich nicht ermittelt werden. Dagegen erhellt urkundlich, daß den obigen Weisungen des Abts von Cisterz und des Generalkapitels nicht nach Wunsch entsprochen wurde. Denn unterm 15. Sept. 1497 erging von Cisterz aus ein Erlaß folgenden Inhalts: „Nur Wenige haben die ihnen zugewiesenen Subsidien gezahlt. Mehrere wollten nicht mehr als früherhin leisten, Mehrere gar nichts.“ Bamberger, unseres Abts Nachfolger, wurde von Cisterz aus angewiesen, die Rückstände zu erheben, nöthigenfalls mit Hilfe des weltlichen Armes, und die Widerspännstigen nach Vorschrift zu bestrafen. Der Abt von Cisterz konnte nach Recht und Billigkeit Subsidien beanspruchen, da er im Interesse des ganzen Ordens namhafte Summen nach Rom gezahlt, d. h. vorgeschossen hatte. Während der Regierungszeit unseres Abts erwirkte der Abt von Cisterz mehrere, den ganzen Orden interessirende päpstliche Erlasse, z. B. 6 in dem einzigen Jahre 1487.

In einem dieser sechs päpstlichen Erlasse an den Abt von Cisterz und das Generalkapitel wird verordnet: „daß wegen vielfacher Klagen der Könige und Fürsten über die zügellose Disziplin und Religion in vielen Cisterzienserklöstern jedes Kloster visitirt und daß alljährlich ein Kapitel gehalten werden soll, bei dem sich alle Äbte des ganzen Ordens einzufinden haben.“ Heilsbronn war durch dieses Mandat nicht gravirt, weil daselbst von den Äbten fortwährend strenge Zucht gehandhabt wurde. Aus mehreren der oben besprochenen Urkunden erhellt, daß die dortigen [205] Mönche von den Kaisern, Königen und Fürsten bewundert und hochgeehrt, zugleich aber auch wegen ihrer kümmerlichen Verköstigung bemitleidet wurden. Mitleidig machten sie (die Kaiser etc.) in ihren Schenkungsbriefen den Äbten zur Pflicht, alljährlich an den bestimmten Gedächtnißtagen die Mönche besser zu verköstigen. Markgraf Friedrich von Ansbach und sein Bruder Markgraf Sigmund von Kulmbach schenkten, wie oben erwähnt, im J. 1492 unserem Abte und seinem Kloster die von ihnen dem Hans Link in Schwabach für 210 fl. abgekauften Gefälle von zwei Höfen in Breitenlohe. Vom ersten dieser Höfe bezog das Kloster jährlich 3 Sra. Korn, 4 Pfund, 20 Käse und 4 Hühner, vom andern 21/2 Sra. Korn, 70 Heller und 3 Hühner. (Beitr. S. 110 u. 111). Dafür sollte, nach dem Willen der beiden Schenker, zum Seelenheil ihres Vaters Albrecht Achilles, aller ihrer Voreltern und Erben, ihnen selbst zum Trost, zu Ehr und Lob Gottes, alljährlich am Donnerstag vor dem Sonntag Judika und am Freitag darnach ein feierliches Seelenamt an der Herrschaft Altar und Grab gehalten werden. Das dabei zu Beobachtende ist aufs Genaueste vorgeschrieben: „Es sollen vier Kerzen vor der Herrschaft Grab aufgezündet allda brennen die Vigil aus, die dann zumal gehalten werden soll nach Inhalt des Ordens. Freitags darnach sollen nach dem Gesang der Laudes und der Exultabund aber vier Kerzen um das Grab aufgezündet, ein Seelamt auf der Herrschaft Altar gesungen und das vermelt Grab abermals mit vier Kerzen besteckt werden, die das Seelamt ganz ausbrennen sollen. An diesem Jahrtag soll im Refental (Refektorium) zu Pytanz und Ergötzlichkeit Jeder 2 Stück gesalzene Fische, nämlich ein Stück Hecht und ein Stück gebackene Karpfen zu dem Kraut, einen süßen Pfeffer- und ein Stück Lebkuchen, dazu auch Jeder eine Maas Wein, besser denn der gewöhnliche Pfründwein, und einen Semmel bekommen, ohne daß den andern Jahrtagen für die Burggrafen und Markgrafen Abbruch geschehe. Dieses Alles zu halten und zu geben verpflichten sich schriftlich Abt Konrad (Haunolt), Prior Friedrich Keser und das Konvent. Dieser Ding sind Zeugen Abt Konrad; Johann Seyler, der heil. [206] Schrift Doktor; Friedrich Keser, Prior; Joh. Glatz, Supprior; Joh. Textoris, Bursarius; Konrad Gumpeltzhofer, Unterkellner und Weinschließer; Konrad Panckmann, Kamerarius; Hermann Seemüller; Kaspar Saltzmann, Portner; Jodokus Tiermann, Kornschreiber; Johann Fabri, des Herrn Abts Kaplan; Joh. Mawrer, des Abts Diener; Johann Mack, Kantor und Kustos.“ Darauf wurde vom Abt das ovale Abtssiegel, vom Prior und Konvent das runde Klostersiegel untergedrückt und schließlich fügten die beiden Markgrafen ihre Siegel bei. Der Brief wurde nicht in Heilsbronn, sondern in Onolzbach, Montag nach St. Johannistag Sunwenden 1492 verabfaßt. In einigen derartigen Schenkungsbriefen ist von den mitleidigen Schenkern, welche sahen, wie kurz die Mönche gehalten wurden, die Drohung beigefügt, daß die Schenkung sofort zurückgenommen werde, wenn man unterlassen würde, den Mönchen das ihnen zugedachte Deputat zu reichen. Unser Abt scheint seinen Mönchen das Reichniß nicht vorenthalten zu haben, da er im Vigilienbuche eintragen ließ: Feria sexta aute Judica est anniversarium illustrissimi principis domini Alberti Marchionis Brandenburgensis. Missa trium Regum. Subcellarius dat urnam vini, duo frusta piscium conditorum de luceis et carponibus, item unum frixum super olera, quatuor assos, panem, mel, libetum de bonis in Brettenlohe.Über den Dreikönigsaltar, an welchem das Todtenamt celebrirt wurde, siehe oben S. 130.

Unser Abt stellte seine letzte Jahresrechnung am letzten Dezember 1497. In derselben verausgabte er 24 talenta bina vice vocatus ad consilium principis. Diese zweimalige Berufung an den markgräflichen Hof zeigt, daß er in seinem letzten Lebensjahre noch rüstig war. Weiter verrechnet er seine Ausgaben für Geschenke, für die Gedenktafel des Markgrafen Sigmund, für eine Sendung Lachs aus Heidelberg und Anderes, am Meisten für die vorhin besprochenen silbernen Statuetten. Gleichwohl fand sich nach seinem Tode in seiner Privatkasse ein Bestand von 400 fl., der finanzielle Stand des Klosters überhaupt erwünscht, in keinem Offizium Schulden; nur der Status des Subcellarius [207] wurde mediocris befunden, dagegen hinreichend der Vorrath an Geld, Getreide, Vieh und Wein, z. B. 60 Fuder im gemeinen Keller, 13 Fuder beim Bursarius.

Seine vier letzten Lebensmonate, Januar bis April 1498, brachte der Abt in Nürnberg im heilsbronner Hofe zu, wo er vom Doktor Schedel ärztlich behandelt wurde. Ungeachtet seiner Abwesenheit von Heilsbronn erscheint sein Name fortwährend in den Ausfertigungen der Klosterkanzlei, z. B. in Verhandlungen über erledigte Pfarrstellen, welche das Kloster zu vergeben hatte. Eine derselben in Nördlingen sollte besetzt werden, und zwar durch Stellentausch. Der Abt genehmigte den Tausch und schrieb nun Folgendes an den Bischof von Augsburg: „Reverendissimo in Christo, patri et domino Friderico episcopo, frater Conradus, abbas monasterii Fontis salutis, quidquid poterit reverenciae et honoris. Ad celebrandam permutationem beneficiorum, quam inire desiderant honorandi viri Adam Wolf, capellanus altaris apostolorum ecclesiae S. Georgii in Nordlingen, vestrae reverendae paternitatis dioceseos, cujus collatio ad nos pertinere dinoscitur, et Ulricus Wager, clericus jam dictae dioceseos, capellanus capellae S. Georgii in suburbio Oettingen, pronominatus Ad. Wolf, ut cum praefato Ul. Wager permutare posset, nostrum supplicavit consensum. Et quum dolus et fraus sive simoniaca pravitas in dicta permutatione abest, consensum nostrum adhibemus ipsumque Ulricum Wager pro capellano dicti altaris praesentamus, pro et cum eo humiliter supplicando, eum investire adhibitis solemnitatibus consuetis. In cujus testimonium sigillum nostrum abbaciale praesentibus est appensum. Actum in Fonte salutis die quarta mensis Aprilis 1498.“ Kurz vorher, am 22. Februar, schrieb der Abt in ähnlicher Weise an den Bischof Rupertus in Regensburg und bat um Investitur eines regensburger Benefiziaten, Johann Sighart, welcher seine Stelle mit der des Pfarrers Ul. Lohner in Hirschau vertauschte. Die Pfarrstelle bei St. Maria in Hirschau war gleichfalls heilsbronnisches Patronat (s. unten Abschn. VII bei Hirschau). Ähnliche Gesuche [208] um Investitur richtete der Abt im Jahr vor seinem Tode an die Bischöfe von Würzburg und Augsburg, nachdem er die heilsbronner Pfarrstellen in Kirchfarrnbach und beim Altar St. Luciae und Ottiliae in der Kirche St. Emeran außerhalb der Mauern von Nördlingen wieder besetzt und dem heilsbronnischen Pfarrer Schenkel in Ammerndorf gestattet hatte, mit einem Pfarrer in Spalt zu mutiren. Für das gleichfalls vom Kloster Heilsbronn zu besetzende Vikariat St. Kilian im Dom zu Würzburg wurde ein Heinrich von Redwitz designirt, wobei aber unser Abt bemerkt: Non est a nobis praesentatus.

Haunolt starb am 25. April 1498 in Nürnberg, wurde aber in Heilsbronn im Kapitol neben seinem Vorgänger begraben. Die Schrift auf seinem unter dem Schutt vielleicht noch vorhandenen Grabstein lautete: A. D. 1498 in die S. Marci evangelistae obiit reverendus in Christo pater et dominus Conradus Haunolt, abbas hujus monasterii 24, et est hic sepultus, cujus anima etc. Im Vigilienbuche heißt es beim 25. April: Obiit dns. Conradus, abbas haylsprunnensis 24, anno 1498, rexit annis 18. Und beim 16. Dezember: In die Barbarae de domino Conrado abbate 24. tria frusta piscium, panem, vinum, mel et libetum.


Der 25. Abt Sebald Bamberger (1498–1518)

regierte 20 Jahre lang. Seine Erwählung erfolgte schon am 30. April 1498, 5 Tage nach seines Vorgängers Tod. Über seine Herkunft und seinen Familiennamen gibt keine Aufschreibung Auskunft. Wahrscheinlich war die Stadt Bamberg seine Heimath, nach welcher man ihn nannte, zum Unterschied von andern Mitkonventualen, welche gleichfalls Sebald hießen. Aus demselben Grunde erhielten die Äbte 13, 17, 18 nach ihren Heimathsorten die Unterscheidungsnamen Hirschlacher und Büchelberger. In den Beiträgen Seite 110 bis 128 erscheint der Abt als fleißiger Berichterstatter.[1]

[209] Es ist vorhin gemeldet worden, daß er als Mönch vom Abt Haunolt nach Heidelberg gesendet wurde, um Bücher zu acquiriren. Dort hatte er seine höheren Studien gemacht und 1493 die philosophische Doktorwürde erlangt. Dort wurde er späterhin, und zwar als Abt, auch Doktor der Theologie. Seine deßfallsigen Ausgaben notirt er in seiner Abtsrechnung von 1501/2 mit den Worten: Pro doctoratu nostro singulis computatis et expensae viae 113 fl.; pro valete et studentibus nostris 6 fl. Wahrscheinlich war dieses Valet ein Abschiedsmahl, welches er nach seiner Promotion in Heidelberg seinen damals dort studirenden Mönchen gab. Nach seiner ersten Rückkehr von Heidelberg im J. 1493 bekleidete er im Kloster verschiedene Ämter, namentlich als Professor, d. h. Lehrer der Novizen und jüngern Mönche, dann als Prior, bis er Abt wurde. Mit dem Jahre seiner Erwählung beginnt der siebente Klosterrechnungsband, auf dessen Lederdecke das Cisterzienserwappen und folgende Worte eingepreßt sind: Liber computationum 1498 S. A. (Sebaldus Abbas) 25. Er unterließ nicht, die magern Jahresrechnungen durch allerlei, besonders historische Zuthat zu würzen, was diesen Band recht werthvoll macht. Er war ein Freund der Wissenschaft und Kunst. Als gewandter Diplomat leistete er den Markgrafen wesentliche Dienste. Als reicher Prälat half er ihnen in ihren steten Geldverlegenheiten aus, dabei meist laut klagend über Gewaltthat. Am Bittersten sprach er sich aus, wenn innerhalb seiner Klostermauern von fürstlichen Personen Exzesse verübt wurden, die mit der im Kloster herrschenden strengen Zucht und Frugalität im grellsten Widerspruch standen. Mit besonderer Erbitterung äußerte er sich über seinen Gevattermann, den Markgrafen Friedrich von Ansbach, wie in den Beiträgen S. 111 ff. zu lesen ist. Des Markgrafen Großvater, der Kurfürst Friedrich I., dachte noch nicht daran, ein Besteuerungsrecht oder eine Landeshoheit bezüglich des Klosters Heilsbronn als hergebracht oder von Rechtswegen zu beanspruchen; er erklärte vielmehr offen und ehrlich (Beitr. S. 94 und 104) bei Gelegenheit einer vom Kloster ihm bewilligten Steuer, daß er diese nicht als eine schuldige [210] Leistung anzusprechen habe und daß weder er noch seine Nachkommen eine Steuer oder deß etwas fürbaß ewiglich nimmermehr vom Kloster fordern würden. Der Kurfürst hielt Wort, nicht aber sein Sohn, der Kurfürst Albrecht Achilles; noch weniger kümmerte sich sein Enkel, der Markgraf Friedrich von Ansbach, um das vom Großvater gegebene Wort. Die in den Beiträgen Seite 113 ff. mitgetheilten Berichte unseres Abts zeigen, mit welcher Dreistigkeit der Markgraf Friedrich vogteiliche Rechte über das Kloster usurpirte. Die letzte Jahresrechnung aus der Zeit des vorigen Abts gibt Nachricht über das exzessive und verschwenderische Treiben des Markgrafen und seiner Söhne. Die erste Jahresrechnung unseres Abts berichtet in gleicher Weise. Der Abt schreibt im Vorworte: „Während der letzten Krankheit des Abts Konrad (Haunolt) wurden die Senioren des Klosters (Einer derselben war Bamberger, damals Prior) dreimal binnen zehn Tagen vom Markgrafen einberufen und zu einer Zahlung aufgefordert.“ Neben dieser Notiz sieht man einen Handweiser mit langem Zeigefinger und die Worte: O raritas (pravitas), nunquam es ociosa. Seite 14 dieser ersten Jahresrechnung findet sich der vorhin mitgetheilte Ausweis über den von unserem Abt vorgefundenen günstigen Finanzstand des Klosters und ein Inventarium in clinodiis, d. h. ein Verzeichniß über die von seinem Vorgänger auf ihn übergeerbten goldenen und silbernen Tafelservisgegenstände, welche der Abt unter Verschluß hatte und in seiner Wohnung aufbewahrte. Die Kirchenkleinodien (Kelche, Monstranzen, Meßgewänder etc.) hatte der Kustos unter Verschluß; ein Verzeichniß über dieselben findet sich gleichfalls in der gedachten ersten Jahresrechnung. Unter den Servisgegenständen des Abts waren z. B. 66 Becher (picaria), theils mit theils ohne Untersätze (credenciae). Daß unter diesen Bechern sehr werthvolle waren, kann man daraus abnehmen, daß unser Abt in seinem dritten Regierungsjahre für zwei von ihm angekaufte Becher 60 Goldgulden zahlte. Zwei Jahre später zahlte er für einen Becher 34 Gulden. Die zwei größten und kostbarsten Becher werden also bezeichnet: „2 magna picaria cum [211] eorum credentiis in ligneis reservaculis.“ Bei den wenigst kostbaren heißt es: „12 picaria habet servitor pro usu cottidiano.“ Ferner sind 13 Kelche (ciphi, nicht calices oder Altarkelche) verzeichnet; darunter ein großer, „wie ein Schal gemacht“; 12 vergoldete und 12 hölzerne cum pedibus, manubriis et coronis argenteis deauratis. Ferner sind verzeichnet: 24 Löffel, darunter 12 ganz von Silber (coclearia ex integro argentea), und 12 mit silbernen Stielen (cum manubriis argenteis). Zu diesen 24 Löffeln kamen noch mehrere mit silbernen Stielen zum täglichen Gebrauche. Die Holzgattung, woraus diese Löffel mit silbernen Stielen geschnitzt waren, ist nicht näher bezeichnet.

Die erste Jahresrechnung des Abts über seine Privatkasse entzifferte eine Totaleinnahme von 908 Gulden, 1 Talent und 24 dl. (1 fl. = 8 Talente und 12 dl.), darunter die im Nachlaß des vorigen Abts vorgefundenen 400 fl. Die Totalausgabe betrug 825 fl., darunter eine Zahlung an den wiederholt genannten Maler Johann Speirer von Nürnberg, 15 fl. an Joh. Muskateller für gedruckte Bücher, 100 fl. Beitrag zu einem Geschenk für den Markgrafen und 100 fl. Beitrag zu einem Darlehen, welches derselbe vom Kloster und den Klosterunterthanen erhielt. Bamberger verbucht letztere Ausgabe mit der Beischrift: Utinam juxta promissa rehaberemus. Anstatt der Rückzahlung erfolgten stets neue Forderungen. 1504 verlangte der Markgraf serioso scripto, ihm für seine Truppen 300 Sra. Haber und 200 Sra. Korn nach Schwabach zu liefern. Der Abt sandte seinen Prior und den Präpositus Faber an den Markgrafen mit der Erklärung, daß die Lieferung dieses Quantums unmöglich sei. Der Markgraf hörte ruhig (blande) die Erklärung an und antwortete dann den beiden Emissären: „Nicht euer Konvent trägt die Schuld bei diesem Widerspruche, sondern euer thörichter, eingebildeter, widerspännstiger (stolidus, elatus sibique contrarius) Abt.“ Dann erinnerte der Markgraf an die Wohlthaten, welche er dem Kloster erzeigt habe, und wies die Emissäre an den Senat, welcher weitern Bescheid geben werde. Die Emissäre hinterbrachten Alles unserem Abte, welcher die [212] Äußerungen des Markgrafen wortgetreu niederschrieb und beischrieb, was folgt: „O Markgraf Friedrich! Was unterstehst du dich, in Gegenwart von Untergebenen die Handlungen deines unbescholtensten (integerrimi) Abts zu beflecken, der in deinem Interesse Reisen in die Ferne zu solennen Versammlungen gemacht, deine Angelegenheiten sorgfältiger als seine eigenen besorgt hat, jederzeit mit Ruhm zurückgekehrt ist und dafür kaum für die Hinreise eine Vergütung erhalten hat. Seine weiteren Auslagen hast du ihm zwar zu vergüten versprochen, aber bis heute noch nicht vergütet. Er erscheint dir als Rebell, weil er dir entgegentritt, damit nicht das Kloster ungebührliche und widerrechtliche Bedrückung erleide und die von deinen Vorfahren ihm ertheilten Privilegien vernichtet werden.“ Das Resultat der Transaktion war: das Kloster lieferte die Hälfte von dem verlangten Getreidequantum und der Markgraf versprach, dieses zu zahlen oder zu erstatten. Der Abt beklagt sich um so mehr über die abgerungene Lieferung, „da gegenwärtig Alles, Wein ausgenommen, theuer sei; das Simra Korn koste 26 bis 30 Talente, 3 Eier zwei Denare, das Pfund Butter 14 dl., das Pfund Fleisch 5 dl.; in vielen Häusern der Landleute seien Thränen anstatt Brot, die Feldfrüchte theils durch Krieg, theils durch Sonnenglut (vom 29. April bis 19. Juli) vernichtet.“ Alljährlich kehrten die Drangsale durch den Markgrafen wieder; daher auch alljährlich in den Rechnungen des Abts die Stoßseufzer: O Deus, redde pro meritis! judica causam nostram! intuere vota tuorum! defende in te sperantes! O theothocos (Gottesgebärerin), auxiliare nobis! O misera necessitas! Ach – ach! So klagte unser Abt 17 Jahre lang, bis sein Dränger i. J. 1515 depossedirt wurde. Wie der Abt die Depossedirung darstellte, wie er von den Söhnen Friedrichs Erleichterung erwartete, aber schmerzlich enttäuscht wurde, ist in den Beiträgen Seite 126 berichtet worden. Die ungünstige Witterung im vorigen Winter stellte ein Mißjahr in Aussicht. Gleichwohl sann der Markgraf auf Fortsetzung seines gewohnten Treibens, allein seine Plane wurden durch seine Entthronung vereitelt. In Folge dessen [213] athmete unser Abt freier und in gehobener, an Ovid und Virgil erinnernder Sprache leitet er den Bericht über die Depossedirung seines Drängers mit folgenden Worten ein: „Die Sonne regierte das wasserreiche Gestirn der Fische im Jahr der jungfräulichen Geburt 1515. Der Winter hatte die Wogen nur unsicher durch Eis gebunden und nicht in seiner sonstigen Weise die Berge mit weißem Haupthaar gekrönt und Regen anstatt des Schnees gebracht. Daher erschwerter Handelsverkehr auf den morastigen Strassen in den meisten Provinzen, bei den unglücklichen Landleuten die Aussicht, ihre Arbeiten vereitelt zu sehen. Demungeachtet spricht man gerüchtweise von schädlichen Agitationen, gleich denen in voriger Zeit. Unsinnige und Thoren (vecordes et stolidi) freuen sich, auf Schaden zu denken. Die Burggrafschaft Nürnberg litt schmerzlich durch die Schwächen ihres Regenten, des Markgrafen Friedrich. Besser ist es, um der Ehre seiner Kinder willen, davon zu schweigen. Damit sich aber die Menge seiner vielen bösen Thaten nicht allzusehr auf seinem Haupt häufe und jedes lindernde Heilmittel kraftlos mache, so hat die göttliche Sonne durch ihren belebenden Strahl die Nebel zerstreut und den Söhnen Kasimir und Johann Kühnheit verliehen, ihrem Vater entgegenzutreten, was ebenso nützlich als nothwendig war.“ Darauf folgt das in den Beiträgen Mitgetheilte über die Art und Weise, wie der Markgraf von seinen Söhnen der Regierung entsetzt wurde.

Gleichzeitig mit dem Markgrafen Friedrich von Ansbach regierte im Nachbarlande Würtemberg ein Herzog, dessen Bild unser Abt noch unvortheilhafter zeichnet. Er schildert ihn als einen Tyrannen, der seinem Volke unerträgliche Lasten auflegte, taub gegen jede Vorstellung und Bitte. „Das gesammte Volk bildete einen Verein unter dem Namen „„Konvent des armen Konrad.““ Der Verein bat den Herzog flehentlichst, das Land in der Weise seiner Vorfahren zu regieren, fand aber kein Gehör. Der thörichte Fürst zog mit seinen Truppen aus gegen die Verbündeten und redete sie Anfangs freundlich an, worauf sie, durch die milden Worte getäuscht, die Waffen niederlegten. Da überfiel [214] der Herzog mit seinem blutdürstigen Anhange (cum sanguisugis lateri ejus adhaerentibus) wie ein schäumender Löwe die Verbündeten in ihren Häusern und ließ Einige enthaupten, Andere proskribiren und ihre Güter konfisziren. Ein großer Theil entzog sich der Tyrannei durch die Flucht in benachbarte Orte.“ Wir sehen in diesen Vorgängen das Vorspiel zum Bauernkriege, welcher acht Jahre nachher ausbrach. Unser Abt erlebte den Ausbruch nicht mehr. Seine Aufschreibungen beweisen, daß während seiner ganzen Regierungszeit Gewaltthat und Gesetzlosigkeit in seiner Umgebung herrschten und daß er sich gezwungen sah, Kriminaljustiz zu üben, was die heilsbronner Äbte nicht gerne thaten; sie überließen den Blutbann gewöhnlich auswärtigen Gerichten, um nicht Todesurtheile vollziehen zu müssen. Sie überließen Kriminalfälle größtentheils den ihnen zunächst gelegenen markgräflichen Gerichten, baten um Aburtheilung und zahlten die Kosten. Allein die Regierungsperiode des Markgrafen Friedrich war fortwährend eine Zeit der Fehden und Anarchie, in welcher das Kloster oft vergeblich um Rechtsschutz und Bestrafung von Kriminalverbrechern bat; es sah sich daher zur Zeit unseres Abts wiederholt gezwungen, Kriminaljustiz selbst zu üben und Todesurtheile zu vollziehen. Seine Vollstrecker waren dabei die Laienbrüder, fratres conversi. Daß diese in prompter Weise verfuhren, ersieht man aus folgendem Berichte unseres Abts vom Jahre 1506:

„Ein gewisser Hans Mader prozessirte wegen Injurien schon seit längerer Zeit mit dem Klosterunterthan Michel Mulich in Gerbersdorf, unterlag aber wiederholt, da die Klostergerichte jederzeit wider ihn erkannten. Der Bösewicht fing nun an, das Kloster zu schädigen, dazu gereizt durch seinen Vater, Petrus Mader. Dieser, der Vater, wurde vor einigen Wochen im Wirthshause (hospitio) zu Altenmuhr durch Laienbrüder gefangen genommen und gehängt. Der Sohn, dadurch noch mehr erbittert, fing an, die Klosterunterthanen durch Drohungen und Thaten zu molestiren. Um Mariä Geburt (6. Sept.) 1506 schlug er in Merkendorf einen Fehdebrief (litteras diffidatorias) an. Am Tage [215] St. Nikolai (6. Dez.) brach er im Steinhofe (bei Weißenbronn) während des Gottesdienstes räuberisch ein und führte dem Bauer zwei Pferde davon. Aus der Kirche heimgekehrt und von dem Vorfall benachrichtigt, verfolgte der Bauer mit seinen aufgerufenen Nachbarn die Spuren des Räubers, fand diesen mit seinem Raube zwischen 9 und 10 Uhr im Wirthshause zum Prant, jenseits des nürnberger Waldes, nahm ihn gefangen, führte ihn in das nürnbergische Gericht Heroldsberg und bat dasselbe um Einwilligung, nach der Strenge des Rechts verfahren zu dürfen. Der Bitte wurde gern entsprochen. Am 14. Dezember folgte auf den definitiven Urtheilsspruch die Todesstrafe durch Enthauptung. Die Kosten betrugen 74 fl. oder etwas mehr. Den Laienbrüdern gebührt das verdiente Lob, für einen so geringen Preis eine so große Bosheit unterdrückt zu haben. Dieß den Nachkommen zur Wissenschaft.“ Das Jahrbuch von 1526, Nr. 71, gedenkt einer andern derartigen, durch die Laienbrüder vollzogenen Exekution aus der Zeit unseres Abts. Der Hergang war folgender: „Hans Diermann aus Windsheim war Noviz = Laienbruder zu Heilsbronn. Nach seines Vaters Tod verließ er das Kloster und kehrte nach Windsheim zurück, um sein väterliches Erbtheil zu fordern. Darüber entzweit mit seiner Vaterstadt begab er sich nach Nürnberg und forderte von dort aus vom Kloster Heilsbronn den Nachlaß seines Bruders Jodokus Diermann, genannt Wagner, welcher Mönch in Heilsbronn, eine Zeitlang Verwalter des heilsbronner Hofes in Nürnberg war und, der Todtentafel zufolge, i. J. 1493 starb. Als das Kloster die Herausgabe des Nachlasses verweigerte, sagte Hans Diermann, ein wilder Geselle, dem Kloster ab, molestirte und beraubte die Klosterunterthanen, gerieth darüber in Gefangenschaft, wurde aber gegen Bürgschaft und nach geschworener Urphede aus dem Klostergefängniß entlassen. In der von ihm geschworenen Urphede hieß es u. A.: Wenn er ferner etwas wider das Kloster thun würde, so sollte man ihn an einen Baum henken. Gleichwohl stahl er schon nach 18 Tagen Pferde bei einem heilsbronnischen Bauer in Erlbach, wurde aber von den dortigen Bauern [216] eingeholt, abermals in das Klostergefängniß gebracht und dann durch den Gastmeister und seine Mithelfer an einen Baum gehenkt. Man fand bei ihm Feindsbriefe gegen das Kloster und zwei Dietriche.“ Über die Laienbrüder, welche den Haushalt im Burggrafenhause besorgten und Gastmeister, Magistri hospitum genannt wurden, siehe Beitr. S. 58 u. 59. Der damalige Gastmeister Konrad Haugk war von 1501 bis 1522 ununterbrochen Verwalter des Burggrafenhauses. Die Todtentafel gedenkt seiner mit den Worten: Octavo aprilis 1524 obdormivit frater Conradus Haugk, conversus, de Barmstadt (Dornstadt) quondam magister hospitum. Bei der eben berichteten Exekution erscheint er als Vorstand der Laienbrüder. Näheres über die Rechtspflege im V. Abschn.

Nach der Depossedirung des Markgrafen Friedrich erscheint sein ältester Sohn Kasimir als Landesherr. Wie bitter sich unser Abt über den Vater aussprach, ist oben und in den Beiträgen mitgetheilt worden. Wie günstig er sich dagegen über den Sohn bei dessen Regierungsantritt äußerte, ist in den Beitr. S. 127 zu lesen. Diese günstige Meinung bestärkte der Umstand, daß Kasimir gleich in den ersten Tagen seines Regiments einen Konvent auf den 26. März 1515 nach Baiersdorf einberief zur Berathung über die schlimmen Landeszustände und über die Verbesserung derselben, auch darüber, ob man nicht die Juden wegen ihrer unerträglichen Wucherei (usurarum voraginibus intollerabiles) aus dem Lande treiben sollte. Die Resultate der Berathungen in Baiersdorf theilt der Abt nicht mit; er spricht nur den Wunsch aus, daß die dort ausgestreute Saat reichlich Frucht bringen und daß Gott alle Hoffnungen derer, die den Markgrafen Kasimir kennen, erfüllen möge. Dann bemerkt der Abt: „Auf den naßen Winter folgte ein naßer Sommer, reich an Überschwemmungen. Am 26. September erfror in den Weinbergen, was nicht reif war. An Michaelis fiel strenger Winter ein.“

Kasimir beabsichtigte, unsern Abt an die Spitze der markgräflichen Regierung zu stellen, und der Abt war nicht abgeneigt, als „Kammermeister“ einzutreten. Allein seine Konventualen [217] legten Protest dagegen ein, inhaltlich eines vielfach korrigirten deutschen Konzeptschreibens (alte Registratur, Band 157), woraus Folgendes erhellt: Der Konvent beauftragte vier aus seiner Mitte, die Sache in die Hand zu nehmen und das Projekt zu hintertreiben. Die vier Kommittirten waren der Prior Johann Frölich, gestorben 1532, gebürtig aus Egra; der Kustos Georg Fischer, geboren in Schwabach; der Probst von Neuhof, Nikolaus Kastner, gestorben 1534, geboren in Kadolzburg, und der Probst von Bonhof, Johann Forchtenberger, gestorben 1531, geboren in Oettingen. In dem Konzeptschreiben der Genannten heißt es u. A.: „Dieweil unser Herr und Prälat dem Konvent durch uns, die vier an ihn Gesandten hat zugesagt, er wolle unser Confrater sein und dem Kloster alles Gute thun, so hofften die Altherren, er werde in Allem thun als ein freund- und redlicher Mann, wie wir auch gegen ihn wollen thun. Aber dieweil er will des Fürsten Kammermeister werden, auch sich vielleicht in vielen treffeliken Händeln im Abwesen des Fürsten soll unterschreiben, daraus nach seinem Tode dem Kloster Nachtheil kommen möcht, so begehren die Altherren, daß sich unser Herr der Kammermeisterei entschlage. Wo aber nicht, daß er doch brieflich oder mündlich vor den zwei Prälaten Ebrach und Lankheim den Konvent vergewissere, daß das Kloster der Kammermeisterei halben vor oder nach seinem Tode keinen Schaden habe. Denn die Altherren besorgen, es möchte nach seinem Tode dem Kloster etwas zugetrunken werden. Und so unser Herr Abt je will resigniren, so verhoffen die Altherren, er werde nach Ausweisung des Ordens gänzlich resigniren, also daß er seine Ordenspersonen, auch alle dem Kloster mit Gelübd und Eid verpflichtete weltliche Personen, im Kapitol vor dem Prälaten (seinem Nachfolger) und dem Konvent des Gehorsams ledig und frei zählen. Denn unser Herr wohl achten kann, so er doch Gewalt über des Klosters Personen und Güter üben wollte, was Uneinigkeit und Zwist dem erwählten Prälaten erwachsen würde, dazu auch dem Konvent, welcher nicht zweien Herren dienen kann. Je freundlicher unser Herr mit dem Konvent und dem neuen Herrn leben wird, [218] je lieber es den Altherren ist. So er will resigniren, so begehren die Altherren, daß er uns behilflich sei, daß die dem Markgrafen Kasimir geliehenen 2000 fl. wieder gezahlt werden, und daß er helfe, daß der Zins auf dem Rathhaus zu Nürnberg wieder abgelöst, auch den Altherren der Brief über Waizendorf, dann andere Briefe und Privilegien überantwortet werden, auch was zum Stab, Ring und anderem Kleinod gehört. Auch solle er anzeigen, welche Kleinod er sein Lebenlang zu seiner Ergötzlichkeit brauchen wolle, auf daß nach seinem Tode kein Zank und Nachred entstehe. So dann solches geschickt, sagen die Altherren, sie reden ihm sonst nicht in seine Rechnung, wollen auch darnach mit ihm ander Ding halben freundlich und gütlich handeln.“ Das vielfach durchstrichene und abgeänderte Konzept ist ohne Datum, aber zuverlässig im ersten Regierungsjahre Kasimirs (1515) geschrieben, vermuthlich nie mundirt, sondern lediglich ad Akta gelegt worden, da das Projekt nicht zur Ausführung kam. Der Abt blieb Abt und wurde nicht Kammermeister. Die Altherren beruhigten sich von selbst, als sie sahen, daß der Abt den Markgrafen Kasimir durchschaute und einsah, daß er sich in ihm getäuscht habe. Mit welchem Unmuth er sich über Kasimirs und seines Anhanges lockeres Treiben bei der Bestattung der Herzogin Barbara von Crossen, Kasimirs Tante, aussprach, ist in den Beitr. S. 127 und 128 zu lesen. „Übel und übel! es bessert sich nichts!“ schrieb der Abt im dritten Regierungsjahre Kasimirs.

Das dritte Regierungsjahr Kasimirs, 1517, das vorletzte Lebensjahr unseres Abts, beschreibt dieser als ein Mißjahr. „Am 25. April verderblicher Frost; im Sommer Dürre, daher Mangel, hohe Viktualienpreise: das Fuder Wein 30 fl., sonst 12, das Sra Korn 33 Talente, drei- bis viermal theurer als sonst; am 12. Juni Sturm und Hagel; die Klosterunterthanen mit 1600 Sra. Getreide in Rückstand. Allenthalben Prozessionen zu den der Jungfrau Maria und andern Heiligen geweihten Kirchen; die Wallfahrer schweigend und barfuß. Von den Weinbergen des Abts bei Randersacker nur 6 Eimer, von denen des Bursarius daselbst nur 5 Fuder, von denen bei Neuhof nichts. Der Konvent – [219] zu seinem Ruhme sei es gesagt – nahm freiwillig Bier anstatt Wein und ließ sich kleinere Brote gefallen.“ Dieser Nothstand dauerte noch, als der Abt am 9. Juli des folgenden Jahres noch vor der Ernte starb.

Bambergers zwanzigjährige Regierung fiel ganz in die Regierungszeit des Kaisers Maximilian I. Die früheren Kaiser von Rudolf von Habsburg an wurden von den Burggrafen nach Heilsbronn geführt; Maximilian I. kam nicht dahin, demungeachtet machte sich seine Regierung dem Kloster fühlbar; unser Abt berichtet darüber Folgendes: „Während des ganzen Sommers 1499 führte Maximilian Krieg gegen die Schweiz, daher empfindliche Besteuerung der Klosterunterthanen. Fortdauer des Krieges i. J. 1500 und Fortdauer der schweren Besteuerung, besonders in Schwaben, im Ries, wo den heilsbronnischen Unterthanen schwere Lasten auferlegt wurden. 1504 stritten die bayerischen Herzoge Albert und Rupert um die Oberherrschaft. Der Kaiser Maximilian berief die Streitenden am 24. April nach Augsburg und entschied für Albert, worauf Rupert entrüstet Augsburg verließ und sich gegen Albert rüstete. Markgraf Friedrich von Ansbach und seine Söhne Kasimir und Georg betheiligten sich an dem Kriege, wobei das Kloster Heilsbronn und seine Hintersassen viel zu leiden hatten durch Brand, Mißhandlung und Gelderpressungen. Zur Schlichtung der bayerischen Händel berief der Kaiser die Streitenden nach Köln, wo sich mit ihm die meisten deutschen Fürsten, Abgeordnete der Reichsstädte, der Könige von Frankreich und Spanien einfanden. Am 30. Juli 1505 kam es zum Frieden. Bei Gelegenheit dieses Reichstages in Köln verlangte der Kaiser zu seinem Kriege in Ungarn Subsidien und Hilfstruppen. Der Bischof Lorenz von Bibra in Würzburg, welcher dazu sein Kontingent zu stellen hatte, schrieb in seiner Diöcese eine außerordentliche Steuer aus und repartirte auf den in seinem Sprengel gelegenen heilsbronner Hof zu Randersacker 80 Gulden. Unser Abt verweigerte die Zahlung unter Hinweis auf die von früheren würzburger Bischöfen dem Kloster ertheilten Privilegien. Der Bischof beantwortete die Weigerung durch Beschlagnahme [220] von fünf mit Wein beladenen, nach Heilsbronn bestimmten Wägen. Durch Vermittelung eines Petrus von Aufseß wurden die Wägen freigegeben nach Zahlung von 30 anstatt der repartirten 80 Gulden. 1507 war eine Zusammenkunft in Augsburg zur Schlichtung der Fehde zwischen dem Markgrafen Friedrich und der Stadt Nürnberg. Die Nürnberger, unzufrieden mit der Entscheidung, appellirten an den Kaiser. In demselben Jahre schrieb der Kaiser einen Reichstag nach Konstanz aus. Zur Reise dahin requirirte der Bischof zu Würzburg vom heilsbronner Hofe in Randersacker einen Wagen mit zwei Pferden und behielt das Gespann bei sich in Konstanz von Ostern bis Laurenzi. Einen Hauptberathungsgegenstand bildeten die zerrütteten deutschen Zustände, welche noch bedenklicher wurden, als der einzige Sohn des Kaisers starb. Es ging das Gerücht, der König von Frankreich strebe nach der Kaiserkrone. Auf dem Reichstage wurde beschlossen, daß Maximilian nach Rom ziehen und sich beim Papst Julius II. die Kaiserwürde sichern lassen sollte. Markgraf Friedrich, welcher zu diesem Zuge 35 Reiter und 35 Fußgänger zu stellen hatte, war als kleiner Fürst nicht zum Reichstage berufen worden, gab aber gleichwohl vor, er sei dazu berufen worden und brauche deßhalb Geld. Um dieses zu erhalten, berief er die Landschaft nach Baiersdorf ein und verlangte eine ganze Steuer (instat integram steuram dent). Um die auf Heilsbronn repartirten 1000 fl. erlegen zu können, entlehnte das Kloster 400 fl. und sendete den Betrag durch den Prior und Subcellarius nach Onolzbach, von wo aus dann der Markgraf mit 200 splendit geschmückten Reitern frohlockend (ovanter) nach Konstanz abzog, begleitet von Dreien seiner Söhne. 14 Wägen mit allerlei Geräthen folgten. Die Gespanne waren insgesammt von Stiftern und Klöstern requirirt worden, von Heilsbronn 13 Pferde. Im Sommer 1509 bekriegte der Kaiser Maximilian Venedig. Markgraf Friedrich und sein Sohn Kasimir zogen mit in den Krieg, beseelt von dem Wunsche, den Kaiser nach Rom zu begleiten. 1511 schrieb der Kaiser zur Kriegführung gegen den König Ludwig von Frankreich und gegen Venedig [221] Subsidien aus. Der Markgraf Friedrich repartirte von den ihn treffenden 5000 Goldgulden 800 auf das Kloster Heilsbronn, welches aber bis auf 600 abhandelte. 1512 u. 13 Fortsetzung der Kriege gegen Frankreich und Venedig, daher neue Subsidien. Der Markgraf repartirte auf Heilsbronn 200 fl., erließ aber ein Fünftel. 1514 Fortsetzung dieser verheerenden Kriege. Ebenso 1515. In der Mitte des Sommers hielt der Kaiser zu Wien den oben erwähnten Kongreß, welchem auch Kasimir als neuer Regent beiwohnte. (Beitr. S. 127.) Krieg der Franzosen gegen die Schweizer und gegen den Herzog von Mailand. Die Schweizer wurden geschlagen, die Franzosen Herren von Mailand. Der Kaiser wirbt Söldner und beruft zu sich nach Tirol einige Fürsten. Es gilt einen raschen Zug nach Verona, um den Ränken der Venetianer zu begegnen. Dem Befehl des Kaisers folgt der Markgraf Kasimir mit 200 kaiserlichen Reitern. „Ob zum Schrecken, oder zum Trost des allenthalben verworrenen Staates, muß abgewartet werden. Gott, dessen Wink alles lenkt, vereitle die Plane der Gottlosen!“

Beim Rückblick auf die großen Geldopfer, welche das Kloster fortwährend bringen mußte, und auf die Klagen unseres Abts, sollte man glauben, ein Bankerott sei unvermeidlich und das Kloster der Verarmung nahe gewesen. Allein wir werden nun sehen, daß der finanzielle Stand des Klosters überhaupt und der Privatkasse des Abts insonderheit fortwährend ein günstiger war. Bei dem geregelten Haushalt konnte jedes Anlehen bald wieder heimgezahlt, jedes Defizit leicht gedeckt werden. Ein paar Beispiele mögen zeigen, warum man Anlehen machte und wie man dabei verfuhr, z. B. im J. 1509/10. Es war ein gutes Weinjahr und daher von Vortheil, recht große Einkäufe zu machen. Das Kloster betrieb immer einen ausgebreiteten Weinhandel. In Kettenhöfstetten kaufte der Abt Bamberger Güter für 1400 fl. von Wilhelm v. Leonrod. Der Kaufbrief wurde in Leonrod ausgefertigt. Zur Fortsetzung eines beim apostolischen Stuhl anhängigen langwierigen Prozesses gegen Kelheim mußten 106 fl. nach Rom gezahlt werden. Der Markgraf Friedrich verlangte [222] 200 florenos, quos violenter extorsit; sein Sohn Kasimir ein weiteres Darlehen von 500 fl. ex parte fratris sui Georgii. Der eben vorhandene Baarvorrath reichte nicht aus zur Bestreitung aller dieser Zahlungen; man entlehnte daher Gelder bei verschiedenen Personen, z. B. in Nürnberg 500 fl. bei Anton Detzel und 500 fl. bei Hans Stayber; in Ansbach beim Doktor Juris Joh. Pfotel. Diese Darlehen wurden schon in den nächstfolgenden Jahren wieder zurückgezahlt, ausgenommen das zuletzt genannte, welches dem Kloster geschenkt wurde zur Stiftung eines Jahrtages für den Schenker und seine Frau; daher im Vigilienbuche beim 9. Februar folgender Eintrag: Anniversarium domini Johannis Pfott, doctoris legum, Elysabeth uxoris ac parentum ejus. Dergleichen vorübergehende Anlehen kamen oft vor. Den Darleihern wurden bisweilen Pretiosen verpfändet, öfter jedoch Immobilien, z. B. der heilsbronner Hof in Nürnberg oder das Rathhaus daselbst, d. h. ein Erbzins, welchen die Stadt Nürnberg alljährlich an das Kloster zu entrichten hatte, weil das nürnberger Rathhaus auf heilsbronner Grund und Boden erbaut wurde.

Durch Kauf kamen zur Zeit unseres Abts folgende Liegenschaften und Grundrenten an das Kloster: 1500 und 1508 Güter bei Groß- und Kleinlellenfeld; 1503 ein Hof in Adelsdorf; 1503 von Martin von Eib zu Reichenbach ein Hof in Rückersdorf; 1507 und 8, wie oben erwähnt, in Kettenhöfstetten Getreide- und Heuzehnten, 2 Höfe, 4 Söldengüter, 2 Weiher und 60 Morgen Wald für 1400 fl. Einen großen Theil der Kaufsumme zahlte unser Abt aus seiner Privatkasse. Das Kloster hatte dort 1242 von Gottfried von Hohenlohe bereits Güter durch Schenkung erhalten und besaß nunmehr fast den ganzen Ort. 1516/17 kaufte das Kloster für 114 fl. zwei Güter in Bayerberg, für 20 fl. Felder in Hambach und von Fried. von Lidwach für 200 fl. Güter in Rohr und das Pfarrpatronat in Weißenbronn.

Durch Schenkung erhielt das Kloster zur Zeit unseres Abts Folgendes: 1502 am 13. Juli schenkte Anna, des Kurfürsten [223] Albrecht Achilles hinterlassene Wittwe, Mutter des Markgrafen Friedrich von Ansbach und Schwanenordensritterin, zur Feier eines Jahrtages die Gefälle von Gütern bei Wernsbach, Windsbach und Untereschenbach, welche sie von Hans Wolf von Absberg zu Frankenberg für 170 fl. gekauft hatte. In den Beiträgen S. 123 bis 125 ist Näheres mitgetheilt worden über die Kurfürstin, über ihre Schenkung, über das Ceremoniell bei der Feier ihres Jahrtages, über ihre Grablegung in Heilsbronn, über die Wiederausgrabung ihrer Gebeine und über ihre Schwanenordenskette. Sie wohnte in Neustadt. Dort wurde auch die Schenkungsurkunde ausgefertigt in Gegenwart unseres Abts und seiner Altherren, welche in der Urkunde durch Unterschrift und Siegel angeloben mußten, dereinst an den Jahrtagen Alles in der Kirche nach Vorschrift der Kurfürstin zu halten und im Refektorium den Mönchen die ihnen zugedachten Erquickungen zu reichen. Der Schenkungsurkunde zufolge sollte die Todtenfeier „allweg auf den Tag vor St. Bartholomäusabend“ (24. Aug.) stattfinden; sie ist aber beim 7. September im Vigilienbuche eingetragen mit den Worten: De domina Anna, ducissa Saxoniae, conthorali Marchionis Alberti principis electoris; missatrium regum cum salve regina. Subcellarius dat pisces conditos et assos, 1 frixum super caules, panem, vinum, mel et libetum. Die Kurfürstin starb am 31. Oktober 1512, sonach 10 Jahre nach Ausfertigung ihres Schenkungsbriefes. Drei Wochen vor ihrem Tode war ihre Schwiegertochter Sophia, Frau des Markgrafen Friedrich von Ansbach, in Heilsbronn, und zwar in der Hauptgruft, bestattet worden. Für die Leiche der Kurfürstin Anna erbaute man ein eigenes Grab mit einem altarsteinförmigen Sarkophag. Auf wessen Kosten und von wem dieser gefertigt wurde, ist nicht bekannt. Auf Kosten des Klosters wurde er zuverlässig nicht gefertigt, da unser Abt keine Ausgaben dafür verrechnet und des Sarkophags überhaupt gar nicht gedenkt, während er, wie wir nachher sehen werden, die Ausgaben für Kunstgegenstände, die er fertigen ließ, pünktlich verrechnet und die Gegenstände genau bezeichnet. 1513 vereinnahmt der Abt 200 fl. ex [224] parte anniversarii marchionis Friderici: ohne Zweifel eine Schenkung des Markgrafen zur Stiftung eines Jahrtages für seine am 5. Oktober 1512 verstorbene und in Heilsbronn begrabene Frau Sophia. 1502 erhielt das Kloster 100 fl., welche ein Nürnberger, Joh. Wagner, zur Stiftung eines Jahrtages legirt hatte. Das Servicium für den Verstorbenen ist in dem Vigilienbuche beim 1. Juli mit den Worten eingetragen: De Johanne Wagner, cive norimbergensi, de 4 florenis in Memmingen. Für die empfangenen 100 fl. wurden in Nähermemmingen 3 Tgw. Wiesen, Langweiden genannt, acquirirt. Schon früher erhielt das Kloster von demselben Georg Wagner 80 fl. zum Ankauf von Gefällen in Rottnersdorf; siehe unten Bd. II bei diesem Orte. Über die genannten Orte Näheres im VII. Absch.

Auf Kunstgegenstände verwendete unser Abt viel, aber stets mit Rücksichtnahme auf die vorhandenen Mittel. Folgende Kunstgegenstände wurden von ihm angeschafft:


A. Der Röhrenbrunnen,

aus Blei und Messing gefertigt, mit (28) 32 Röhren, beschrieben und besprochen in den Beiträgen S. 26–28, wo auch bemerkt wurde, daß das Bild dieses Brunnens von unserem Abt in sein ovales Abtssiegel und nach Auflösung des Klosters kombinirt mit dem Cisterzienserwappen in das runde Klosteramtssiegel aufgenommen wurde, und daß man diese Kombination das heilsbronner Wappen nennt. Der Abt baute an dem Brunnen und der Röhrenfahrt von 1501 bis 1504 und zahlte für jeden Zentner Blei 2 fl. 1 Ort. Im Ganzen verausgabte er dafür 597 fl., z. B. 328 fl. constetit plumbum et alia necessaria de auricalco; 126 fl. artifici (Meister Ambrosius) et suis cooperatoribus, praeter cottidianos operarios. Die Röhrenleitung ist noch jetzt die wichtigste für Heilsbronn; die Bleiröhren sind aber größtentheils im vorigen Jahrhundert auf herrschaftlichen Befehl weggenommen und anderweitig verwendet, oder zu Geld gemacht worden. Der Bleibrunnen wurde angeblich von Tillyschen Reitern geraubt und verkauft. Daß man den Brunnen, da [225] nirgends eine Heilquelle aufzufinden war, Fons salutis, Heilbrunnen nannte, wurde in den Beiträgen erwähnt.


B. Ölgemälde, Schnitz- und Gußwerke für die Kirche.

1. St. Margaretha, Ölbild auf einem Altargehäuse, das erste, welches unser Abt malen ließ. Er bemerkt zwar, daß er 31 fl. dafür zahlte, nennt aber den Maler nicht. Es ist nicht mehr in Heilsbronn.

2. In den Jahren 1500 und 1520 ließ der Abt die beiden Flügel (jetzt bei Nr. 100 u. 102) des St. Bernhardsaltars[2] bemalen, von wem? ist nicht bemerkt. Auf der Außenseite des einen Flügels ist die Hauptfigur auf dem Vordergrunde Maria Magdalena vor dem Leichnam des Herrn. Unten unser Abt kniend, selbstverständlich noch ohne das Bild des Röhrenbrunnens, den er, wie eben berichtet wurde, erst später fertigen ließ. Die Außenseite dieses Flügels wurde 1854 restaurirt, nicht aber die höchst ruinöse Inseite, auf welcher jedoch die Chiffer Ā noch sichtbar ist, vielleicht die des Adam Altdörfer von Regensburg, eines Malers aus Dürers Schule. Auf der Außenseite des andern Altarflügels ist die Kreuzigung dargestellt, 1854 gleichfalls restaurirt. Von der Schrift unter dem Kreuz ist nur Weniges noch lesbar. Sie lautete, den Kopisten von circa 1600 zufolge: O domine Jesu Christe, rogo te per illam amarissimam passionem tuam, quam sustinuisti pro me in cruce, maxime quando anima tua egressa est e corpore tuo. Miserere animae meae nunc et in egressu ejus. An der ruinösen Rückseite dieses Altarflügels erkennt man noch die Abbildung des Innern einer Kirche, vor dem Altar eine Person mit einem Heiligenschein, einen Mann mit einer rothen Mütze, am Altar die Buchstaben .... EMESOH, vielleicht: miserere mei salvator omnium hominum. Die Schnitzbilder im Innern stellen die Heiligen Bernhardus und Franziskus dar; diesen, wie er den Heiland emporhebt. Außerhalb des Altargehäuses waren zwei [226] feststehende schmale Altarflügel, welche aber 1854 abgenommen und restaurirt wurden. Daß die darauf gemalten Figuren die Heiligen Benedikt[3] und Bernhard darstellen, zeigen ihre Attribute: der Giftbecher und das Hündchen. (Grundriß Nr. 96.)

3. Im Jahre 1505 verausgabt der Abt 18 fl. für Malereien an Altargehäusen, jedoch ohne nähere Bezeichnung.

4. 1510 wurden die in Heilsbronn noch vorhandenen Schnitzbilder im Peter- und Paulsaltar[4] gefertigt. Zur Bestreitung der Kosten konnte der Abt aus seiner Privatkasse nichts beitragen, da er, wie vorhin berichtet wurde, durch Zahlungen an den Markgrafen, durch seine Ausgaben für den Bleibrunnen, besonders aber durch seine Güterkäufe in Kettenhofstetten sehr in Anspruch genommen war. Er ließ daher die Kosten aus der Kasse des Cellarius Friedrich Könlein bestreiten, welcher seine geleisteten Zahlungen spezifizirte wie folgt: „Scrinitori Hans Schmid et Petro bildschnitzer in Nördlingen 26 fl. Eidem pro sumtibus in via 3 talenta; für leym und eysen neglein 2 tal. Scrinitori Johanni Baldauf 3 fl. Eidem iterum 6 talenta et filiis propina 2 tal. Dem Jorg Schlosser 2 Tal. für 3 eysene schrauben zu der tafel. Summa 35 Gulden 3 Talenta.“ Könlein bemerkt, daß er zur Zahlung dieses Betrags 18 fl. verwendet habe, welche ihm von einer Schwester seines verstorbenen Vaters und von einer ehrbaren Person aus besonderer Verehrung der Apostel (Petrus und Paulus) geschenkt worden seien, und daß er dieses Alles nach Anordnung unseres Abts, prout vovit paternitas sua reverenda, vollzogen habe. Aus diesen Angaben des Cellarius geht hervor, daß die Schnitzwerke in Nördlingen gefertigt wurden und daß der Bildschnitzer Petrus hieß. Dieser ist vielleicht der auch anderwärts genannte Bildschnitzer Peter von Nürnberg, ein Zeitgenosse von Veit Stoß. Die Ölbilder an den Altarflügeln – Scenen aus dem Leben der Apostel Petrus und Paulus – ließ unser Abt erst 1517 fertigen. Er verrechnet die [227] Ausgaben dafür (ad incorporandum coloribus tabulam Petri et Pauli 75 fl.), nennt aber den Maler nicht. Die wohlerhaltenen Malereien auf den zwei beweglichen Altarflügeln wurden 1854 restaurirt, nicht aber die sehr beschädigten Malereien auf den zwei unbeweglichen Altarflügeln.[5] Sind diese und, wie man mit Recht vermuthet, auch die nachher zu besprechenden Malereien am Mauritiusaltar, von Wolgemut, so muß er als 76- und 78jähriger Greis diese Arbeiten gefertigt haben. In dem Untersatz, auf welchem der Altarschrein ruht, ist das Schifflein Petri oder Christi, in Holz geschnitzt, dargestellt. Den Untersatz verschließen zwei kleine bewegliche Altarflügel, von welchen einer abhanden gekommen ist. Der noch vorhandene zeigt auf der Außenseite das Bild unseres Abts mit der Inful zu seinen Füßen; auf der Inseite einen Engel, vermuthlich Gabriel. Auf der Inseite des abhanden gekommenen Flügels war vermuthlich Maria, dem grüßenden Engel gegenüber, abgebildet; dem Abt gegenüber vielleicht der durch ihn errichtete Brunnen. Der abgängige kleine Flügel wurde 1857 durch einen neuen ersetzt und vom Maler Engelhard von Nürnberg entsprechend bemalt. Das Bild außen stellt den Klosterstifter dar.

5. 1513 zahlte unser Abt 45 fl. für die Ölbilder außen am Altar der hl. Ursula und der 11,000 Jungfrauen. Der Bildschnitzer ist eben so wenig genannt, wie der Maler der vier Ölbilder auf dem Altargehäuse: Margaretha, Katharina, Barbara, Lucia. Zu den Füßen dieser Heiligen ist unser Abt kniend abgebildet, neben ihm sein Brunnen. Am Altaruntersatz sieht man auf sechs Schildchen die Marterwerkzeuge, die Jahrzahl 1513 und die Buchstaben S. A. (Sebaldus Abbas).

6. Die in demselben Jahr von unserem Abt angeschaffte Uhr mit dem aus Holz geschnitzten Löwen und dem Tode stand neben Nr. 147 im Querschiff.[6] Hier stand am Eckpfeiler ein Kasten, auf dessen Oberfläche von Westen her einige Stufen [228] führten; auf dem Kasten ein Löwe; auf diesem saß rittlings ein Todtengerippe mit einem beweglichen Arm, welcher bei jedem Stundenschlage auf den Kopf des Löwen schlug. Hinter dieser Gruppe war das schrankförmige Uhrgehäuse an den Eckpfeiler gelehnt. Über dem Zifferblatt stand der Name Thomas Teichmann. Der Aufsatz des Gehäuses hatte die Gestalt einer Krone. Uhr und Gehäuse sind nicht mehr vorhanden. Für die Uhr zahlte unser Abt 57 fl., für den Löwen mit dem Tode 7 fl., nannte aber, nach seiner Gewohnheit, nicht die Namen der Verfertiger. Die Kopien der Gruppe verdanken wir wieder den ofterwähnten Kopisten, welche um 1600 die beschriebenen Gegenstände noch unversehrt vorfanden, jedoch nicht mehr den Inhalt des Kastens: die zur Zeit unseres Abts darin aufbewahrten Heiligengefäße. Der Löwe mit dem Tode kam 1866 nach München.

7. 1515 zahlte unser Abt 46 fl. für Ölgemälde an dem abhanden gekommenen Christinenaltar: ad incorporandum et pingendum tabulam S. Christinae, und

8. gleichzeitig 8 fl. 7 Talente für Ölmalereien an dem gleichfalls nicht mehr vorhandenen Nikolaialtar.

9. Dagegen steht noch in Heilsbronn der Mauritiusaltar.[7] Die einer früheren Zeit angehörigen Schnitzbilder darin stellen meist Scenen aus dem Leben des heiligen Mauritius dar. Dieser erscheint erst als Führer der thebaischen Legion, zuletzt als Märtyrer. Ähnlich erscheint er auf der Außenseite der Altarflügel in den Ölgemälden, welche unser Abt in demselben Jahre 1515 fertigen ließ. Unter einem dieser Bilder ist der Abt kniend und mit seinem Brunnen dargestellt. Die Abtsrechnung meldet wieder, was für die Bilder gezahlt wurde, aber nicht, wer sie gemalt hat. Vermuthlich sind sie von Wolgemut, des Klosters Zins- und Lehensmann. Sein Wohnhaus in Nürnberg war, wie mehrere andere dortige Häuser, darunter auch das Rathhaus, dem Kloster Heilsbronn zinsbar. Beim folgenden Abt Wenk werden wir sehen, daß das Kloster die Gefälle von 18 Häusern, [229] darunter auch Wolgemut’s Haus, im J. 1526 verkaufte, und daß in den Verkaufverhandlungen die Lage des Hauses so genau bezeichnet ist, daß ein Lokalkundiger das Haus leicht auffinden wird.

10. In demselben Jahre 1515 zahlte unser Abt 20 fl. pro tabula de metallo: ohne Zweifel die in den Beitr. S. 49 beschriebene heideck’sche Gedenktafel. Zu dieser Annahme zwingt der hohe Anschaffungspreis. Den Klosterrechnungen zufolge wurden Bronceepitaphien oft angeschafft, aber nie um einen so hohen Preis. Die Staiber’sche ebenfalls sehr werthvolle Metalltafel kann nicht gemeint sein, da dieselbe, wie wir beim folgenden Abt sehen werden, erst später gefertigt wurde. Den Gießer der heideck’schen Tafel nennt unser Abt nicht. Die Sage nennt Peter Vischer († 1529) als Verfertiger.

11. In demselben Jahre 1515 verausgabte unser Abt 10 fl. pro uno pictoriolo, ohne nähere Bezeichnung des Bildchens.

12. Im folgenden Jahre 1516 verausgabte er 41 fl. für die in Heilsbronn nicht mehr vorhandenen Ölbilder zum Andreasaltar, nennt aber wieder den Maler nicht.

13. In demselben Jahr 1516 verausgabt er 10 fl. ad scindendum imagines ad tabulas ecclesiae nostrae, sagt aber nicht, wen diese Schnitzbilder vorstellten, auch nicht, für welchen Altar und von wem sie gefertigt wurden.

14. 1517 ließ der Abt den Altar Johannis des Täufers[8] bemalen und überwies die Zahlung dafür der Kasse des damaligen Bursarius, nachmaligen Abts Wenk. Dieser zahlte an Walpurgis dem Maler 50 fl. und an Michaelis 30 fl., zusammen 80 fl., unterließ aber, den Namen des Malers beizuschreiben. Der hohe Preis berechtigt zu der Annahme, daß die Malerei sehr werthvoll war. Einer der oft gedachten Kopisten bemerkt in einem Nachtrag von 1625 bei Erwähnung dieses Altars: „Dieweil er gar künstlich von Dürero gemalt, ist er von Rudolpho II. Cansare nach Prag abgeholet worden.“ Diese Angabe bestätigt eine [230] Ausgabsposition in der Klosteramtsrechnung von 1606 deß Inhalts: „Von dem Altar, welcher ihrer Majestät nach Prag überschickt worden, einzuschlagen, laut Zettuls 2 fl. 3 Ort, 11 dl.“ In der Theinskirche zu Prag, wohin diese Dürer’schen Bilder angeblich gekommen sind, sind sie nicht vorhanden.

15. 1518 zahlte unser Abt 11 fl. aus seiner Privatkasse pro armis comitum de Abenberg. Es war ein Rundschild mit dem Wappen der Grafen von Abenberg: zwei übereinander gehende Löwen oder Leoparden im blauen Felde, im Helmschmuck ein sitzender Löwe zwischen Büffelhörnern. Der in Heilsbronn nicht mehr vorhandene Rundschild hing im östlichen Chor der Kirche, dem Dedikationsbilde gegenüber und wurde von den oftgedachten Kopisten um 1600 sorgfältig abgezeichnet und abgeschrieben. Einem dieser Kopisten zufolge lautete die Rundschrift: Arma et insignia comitum de Abenberg, hujus monasterii fundatorum fidelium. Zwei andere Kopisten schrieben – ohne Zweifel richtiger – hujus monasterii in fundatione dotatorum fidelium. Es war kein Todtenschild zum Gedächtniß eines Grafen, sondern eine Darstellung des Familienwappens der Grafen von Abenberg überhaupt. Vgl. oben S. 178.


C. Restauration der zweiten Orgel i. J. 1514/15.

Von der Hauptorgel und deren Erneuerung war beim vorigen Abt die Rede. Die zweite Orgel stand auf einer Emporkirche im nördlichen Querschiff. Die durch unsern Abt vollzogene Restauration war bedeutend, da drei Zentner Zinn und 23 Felle verwendet wurden. Der Orgelbauer, Meister Joh. Kindler erhielt zum Lohn 200 fl., dazu täglich 3 Maas (mensuras) Wein, seine Leute (familiares) des Morgens und Abends einen Trunk (haustum) und Speisen (esculenta) aus der Küche unseres Abts. Die Baarauslagen berechnet der Granarius auf 332 fl.


D. Kirchenornat.

Dafür verausgabte unser Abt Folgendes: Im Jahre 1500 für einen Ornat von blauem Sammet mit Bildern, eine Kasula, zwei Tunicas und drei Alben 100 fl. Für Restauration der [231] Krone des heiligen Achacius und einer Monstranz von Elfenbein 11 fl. 1501 für Restauration der Kasula[9] mit den Blutstropfen und mit einem Kreuz von Perlen 27 fl. Zuverlässig ein kostbares Meßgewand, da die bloße Renovatur 27 fl. kostete; vermuthlich dasselbe, welches 1853 noch theilweise in Heilsbronn war, dann aber nach München abgeliefert wurde. Der Perlenschmuck davon war längst abhanden gekommen, die Stickerei auf der Kasula aber noch theilweise erhalten. Der untere 11/2 Fuß hohe Raum zeigt das Bild des Ritters St. Georg im Panzerhemd, welcher seinen Sper dem Lindwurm unter seinen Füßen in den Rachen bohrt. Die ganze Figur ist nicht mit Seide, sondern mit ungebleichtem Zwirn gestickt. Über dem Ritter erhebt sich das Kreuz, vier Fuß hoch, ein ungezimmerter Baumstamm mit Astknorren. Unter dem Kreuz vier buntgekleidete Frauen mit Heiligenscheinen, ein römischer Kriegsknecht, vor diesem der Hauptmann, eine Hand zu dem Gekreuzigten emporhebend. Jede dieser Figuren ist aus Seide gestickt, einen Fuß hoch und ziemlich gut erhalten. Dagegen ist die Figur des Heilands sehr defekt und nur in ihren Umrissen noch sichtbar. Oberhalb des Querbalkens sind rechts und links die Brustbilder der Apostel Petrus und Paulus; über dem Kreuz das defekte und daher schwer zu deutende Brustbild eines Mannes; im Heiligenschein des Heilands drei ebenfalls schwer zu deutende Chiffern. Der Hintergrund war mit schneckenförmigen Gewinden ausgefüllt und diese blutroth gefärbt, daher die Bezeichnung: „mit den Blutstropfen.“ Das ursprüngliche Roth ist braun geworden; nur die Fäden aus der Restaurationszeit sind noch blutroth. 1513 schaffte der Abt für 92 fl. zu den bereits vorhandenen zwei Hirtenstäben einen dritten an, 10 Mark, 3 Loth, 3 Quintlein wiegend; gleichzeitig für 112 fl. zu den vorhandenen Infuln eine dritte.


E. Bücher.

Ausgaben für gedruckte Bücher (z. B. die Werke von Galiläi) kehren fast in jeder Abtsrechnung wieder; oft auch Ausgaben [232] für geschriebene Bücher mit Malereien. Der Abt schreibt z. B. in den Jahren 1502/4: Pro precio Johanni Meichsner, qui partem hiemalem antiphonarii scripsit 13 fl.; eidem, qui hic obiit, ad integram sui solutionem 4 fl. Pro illuminatura antiphonarii partis hiemalis 10 fl.

So viel über die von Bamberger angeschafften Kunstgegenstände. Daß er auch Freund der Wissenschaft war, beweisen schon seine soeben erwähnten Anschaffungen für die Bibliothek, noch mehr aber seine Bestrebungen, seinen Mönchen eine höhere wissenschaftliche Bildung zu geben und geben zu lassen. Er war schon vor seiner Erwählung Lehrer der Novizen und jüngeren Mönche im Kloster. Als Abt sorgte er für ihre Fortbildung, indem er die Begabtesten unter ihnen nach Heidelberg sandte und die Kosten für ihren Unterhalt und für ihre Promotion daselbst großentheils aus seiner Privatkasse bestritt, namentlich für folgende acht: 1) Friedrich Heinlein aus Weißenbronn. Promovirte 1499. Die Todtentafel gedenkt seiner mit den Worten: A. D. 1522, 4. Junii obiit religiosus pater, non vulgaris eruditionis vir, sacrarum literarum baccalaureus Fridericus Heinlein de Albo fonte, quondam camerarius. Er starb sonach 4 Jahre nach unserem Abt, ohne Zweifel in den besten Jahren. 2) Johann Hegwein aus Nürnberg. Promovirte in demselben Jahre 1499 als Doktor der Philosophie, 10 Jahre später als Doktor der Theologie. Von ihm sagt die Todtentafel: A. D. 1540 4 Idus Augusti obiit Joh. Hegwein, dictus Jubilate de Nurnberga, sacrae theologiae baccalaureus, in organis et musica non parum instructus et tandem praepositus in Nova curia. 3) Jakob Blanck. Promovirte gleichzeitig. Auf der Todtentafel heißt es von ihm: Devotus et religiosus pater Jacobus Blanck de Eufelstadt prope Randsacker obiit in die Albani 1523, quondam prior. 4) Johann Wenk aus Ansbach. Promovirte 1503. Wir werden ihn als unseres Abts Nachfolger näher kennen lernen. 5) Joh. Frölich aus Egra, wurde 1511 Doktor der Philosophie, 1515 Doktor der Theologie. Die Todtentafel meldet von ihm: Obiit 1532 Idibus marcii, sacerdos et [233] monachus de Egra, quondam bursarius et demum praepositus in Bonhof. 6) Wolfgang Ostermeier aus Windsheim, wurde 1513 Doktor der Philosophie, 1517 der Theologie und starb schon 3 Jahre darauf laut der Todtentafel, welche besagt: 1520 22 die octob. obiit devotus pater Wolfgangus Ostermair de Windsheim, quondam prior sacraeque theologiae baccalaureus non minimus. 7) Georg Greulich aus Markterlbach, nachmals Abt, promovirte zugleich mit Ostermeier als Doktor der Philosophie. 8) Johann Schopper aus Abenberg, nachmals Abt, wurde 1514 Doktor der Philosophie. Bei jeder dieser Promotionen zahlte unser Abt 10 bis 18 fl. aus seiner Privatkasse.

Ehrenausgaben kommen in den Rechnungen des Abts oft vor, z. B. 1499 bis 1515: als er den Knaben Christoph von Seckendorf aus der Taufe hob, zahlte er 4 fl.; bei der Hochzeit des Johannes Link 8 fl., des Kaspar von Eib 10 fl., des Sebastian von Eib 8 fl., der Herren Johann von Seckendorf und Veit von Lentersheim 11 fl., des Ludwig von Eib 10 fl.; in Seligenpforten, als Magdalena Satzenhoferin zur Äbtissin gewählt wurde, den Kapellanen 3 fl.; dem Suffraganbischof von Eichstätt, welcher den St. Jakobsaltar in der Katharinenkirche zu Heilsbronn weihte und nachher (post prandium) viele Kinder firmte, 11 fl.

Kunstbauten wurden von Bamberger nicht aufgeführt. Wohl aber ließ er an der Ostseite der Klostermühle ein 38 Fuß langes Ökonomiegebäude bauen und die Speicher auf der Mühle erhöhen. Der Granarius verausgabt dafür 500 fl. mit dem Bemerken: daß das Bauen eine kostspielige (grave) Sache sei. Das Ökonomiegebäude ließ im 18. Jahrhundert der Mühlbesitzer G. Mich. Wiesinger niederreißen, ein kleines Nebenhaus (Haus-Nr. 19) an seine Mühle anbauen und an demselben einen aus dem niedergerissenen Gebäude genommenen Stein einmauern, welcher die Schrift zeigt: S (Sebaldus) 1516 A (Abbas).

Als Patron von 37 Pfarrstellen wurde unser Abt sehr oft in Anspruch genommen, da sich während seiner Regierungszeit sehr viele Pfarrerledigungen ergaben. Während der 13 Jahre [234] von 1498 bis 1511 ergaben sich deren 35 in Bürglein, Würzburg, Nördlingen, Equarhofen, Großhaslach, Ansbach, Langensteinach, Kirchfarrnbach, Ohrenbach, Linden, Reuth, Lentersheim, Wallmersbach und Dambach, darunter 12 durch Tod, 23 durch Resignation. Am häufigsten war der Wechsel bei den 14 heilsbronnischen Pfarrstellen in Nördlingen. Der Abt verfuhr bei den Verleihungen in derselben Weise wie sein Vorgänger: er bezeichnete den für eine Pfarrstelle von ihm Ernannten in einem lateinischen Schreiben dem treffenden Bischof (in Würzburg, Eichstätt, Augsburg) mit der Bitte, den Ernannten in solenner Weise zu investiren. Das Schreiben wurde vom Ernannten selbst dem Bischof überbracht. Bei der Verleihung des Vikariats beim Katharinenaltar zu Ansbach richtete der Abt sein Schreiben nicht an den Bischof zu Würzburg, sondern an das Kapitel des St. Gumbertusstifts mit der Bitte, den Johann Babenberger zu investiren und ihm die mit der Stelle verbundenen Emolumente zuzuweisen. Diese Stelle wurde vom Kloster Heilsbronn und vom Gumbertusstift alternirend vergeben. Am Rand neben dem Schreiben unseres Abts ist bemerkt, daß 12 Jahre später (1512) der Prädikator Jodokus Loecher Inhaber dieser Pfründe gewesen sei, dieselbe aber dem Johann Rurer überließ (contulit). Rurer nahm späterhin regen Antheil an der Reformation. Bei der Pfarrstelle zu Ohrenbach stand das jus nominandi dem Magistrat Rothenburg zu, das jus praesentandi aber dem Kloster Heilsbronn. Ueber das Verfahren bei einem dortigen Stellenwechsel geben zwei Konzeptschreiben unseres Abts folgenden Aufschluß: 1502 resignirte der dortige Pfarrer Kon. Gans. Der Magistrat Rothenburg ernannte an dessen Stelle den ehrbaren Mann, Herrn Johann Haim, und zeigte die Ernennung dem Abte an, welcher hierauf den Bischof Lorenz in Würzburg bat, den Ernannten zu investiren. Der Investirte resignirte nach acht Jahren, und sein Nachfolger wurde wieder vom Magistrat ernannt, vom Abt dem Bischof präsentirt. Noch häufiger war der Stellenwechsel durch Resignation in Linden. 1503 starb dort der Pfarrer Fabri. Ihm folgte Spengler, von unserem Abt ernannt [235] und dem Bischof präsentirt. Er resignirte schon nach drei Jahren, sein Nachfolger Waltz auch schon nach drei Jahren. Der darauf folgende Pfarrer Hertzog resignirte schon nach zwei Jahren. Der Abt gibt in seinen Präsentationsschreiben die Beweggründe zu diesen freiwilligen oder unfreiwilligen Resignationen nicht näher an. Allein sein Verfahren bei einer dieser Resignationen zeigt, daß der häufige Wechsel oft aus unlautern Beweggründen hervorging und bald durch Simonie, Bestechung, oder auch dadurch veranlaßt wurde, daß diese Pfründen Sinekuren geworden waren, deren Inhaber zwar die Einkünfte, aber nicht die Stellen bezogen; sie ließen die Geschäfte gegen einen geringen Lohn durch Andere besorgen. Diese Mißstände erregten den Volksunwillen, besonders in Nördlingen, wo Heilsbronn 14 Pfarrstellen zu vergeben hatte und Stellenwechsel und Stellenschacher oft vorkam. Wie zur Zeit des nächstfolgenden Abts der Volksunwille in Nördlingen hervorbrach und gleich in der ersten Reformationszeit dem heilsbronner Mönchsstaate die ersten empfindlichen Wunden schlug, wird nachher berichtet werden. Unser Abt – als hätte er es geahnet – war bemüht, durch Beseitigung der gedachten Mißstände den Ausbruch des Sturmes zu verhüten. Wie er dabei verfuhr, erhellt aus seinen Verhandlungen in den Jahren 1500 und 1502. Er hatte das Vikariat beim Sigismund- und Jodokusaltar in der Emeranskirche zu Nördlingen dem Kaspar Udler und, als dieser schon nach zwei Jahren resignirte, dem Georg Eber verliehen. Er berief die beiden Genannten zu sich nach Heilsbronn und zugleich den Notarius publikus Joh. Arnold, einen bamberger Kleriker, welcher ein Instrument folgenden Inhalts ausfertigte: „Anno 1502, Sonnabend den 19. Februar um 4 Uhr, unter dem Pontifikat des Papstes Alexander VI., erschien in meiner, des Notarius publikus, und der unten beigeschriebenen Zeugen Gegenwart in der untern Stube der Abtei der ehrbare Mann, Herr Kasp. Udler, Presbyter, Altarist und Benefiziat am Altar der Heiligen Sigismund und Jodokus der Pfarrkirche St. Emeran zu Nördlingen, weder schwach noch krank, sondern gesund an Seele und Leib, nicht gezwungen [236] durch Gewalt oder Furcht, nicht bewogen durch List oder Trug, auch nicht durch Simonie, sondern freiwillig und mit Vorbedacht, und übergab mit Zustimmung des Herrn Abts Sebald von Heilsbronn, Professors der Theologie, in die Hände des ehrbaren Mannes Herrn Georg Eber von Lobingen das gedachte Vikariat mit all seinen Einkünften. Darauf leistete Herr Georg, die heiligen Evangelien mit den Fingern berührend, freiwillig dem Hrn. Abt und dessen Kloster einen körperlichen Eid folgenden Inhalts: „Ich Georg Eber schwöre bei diesen Evangelien des heiligen Gottes, dem Herrn Abt Sewald, seinem Kloster und seinen Nachfolgern treu und gehorsam zu sein, für sie und ihr Eigenthum zu sorgen, Schaden von ihnen abzuwenden, ohne Betrug und List. Ich will beim Sigmund- und Jodokusaltar persönlich wohnen (personalem residenciam facere), Niemanden etwas verpachten, vertauschen oder resigniren ohne Wissen und Willen des Abts. Auch will ich dem Herrn Pfarrer (plebano, Parochus) in Nördlingen gehorchen, die althergebrachten Gewohnheiten beobachten und keine Neuerungen einführen.“ Wegen aller dieser Handlungen hat der Herr Abt mich, den Notarius publikus berufen und beauftragt, ihm darüber ein öffentliches Instrument zu verabfassen. Geschehen wie oben in Gegenwart der diskreten Männer Johann Ditz und Georg Schneidenwint, Laien aus der Würzburger Diöcese, als Zeugen zu dem Akt berufen und gebeten. Daß dieses Alles so geschehen ist, bestätige ich Notarius publikus durch eigenhändige Unterschrift meines Namens und Zunamens.“

Unser Abt war, wie alle seine Vorgänger, bemüht, die Interessen des Mönchsstaates zu fördern; das zeigt der Rückblick auf sein Leben und Wirken. Das oft exzessive Treiben seiner vornehmen Einlagerer und Gäste im Burggrafenhause beklagte er tief, allein es gelang ihm nicht, demselben Einhalt zu thun. Dagegen gelang es ihm, innerhalb der Klostermauern bei seinen Mönchen Ordnung und Zucht zu handhaben, eingedenk, daß das Kloster Heilsbronn seinen Ruhm und Reichthum großentheils der von den Äbten gehandhabten strengen Klosterzucht verdankte. Doch gestattete er eine mildere Praxis in seinem vorletzten Lebensjahre [237] (1517). Es herrschte Mißwachs und Theurung, und auch sein Kloster litt empfindlich bei dem allgemeinen Nothstande. Im Hinblick auf die schwere Zeit, in der seine Mönche bei ihrer harten Lebensweise allzusehr von Kräften kamen, verordnete er, daß während der Advents- und Passionszeit dreimal wöchentlich den Mönchen anstatt Erbsen und dergleichen eine gewürzte Speise (prandium cum speciebus conditum) gereicht werden sollte. Die Ingredienzien dazu lieferte der jeweilige Prior und bestritt die Ausgaben dafür von den Gefällen von einem Gute in Heunelsdorf (Heinersdorf). Ein dortiger Insasse, Jakob Vischer, hatte bestimmt, daß von dem Gute jährlich 5 Gulden, 8 Talente und 7 Pfennige an das Kloster abgereicht werden sollten, und zwar ausdrücklich zum Ankauf jener Ingredienzien. So berichtet das Vigilienbuch beim 14. Februar.

Am 31. Oktober dieses Jahres der materiellen Noth schlug Luther seine 95 Sätze in Wittenberg an, nicht ahnend, daß diese unscheinbare That das Signal zu einer tiefeingreifenden Reform sein werde. Ob unser Abt von dem Hergang in Wittenberg Kunde erhielt oder nicht, ist aus seinen Aufschreibungen nicht zu entnehmen. Wenn er Kunde von dem Hergang erhielt, so legte er demselben zuverlässig keine Wichtigkeit bei; von Wittenberg her ahnete er keine Gefahr für seinen Mönchsstaat; die sein Kloster Gefährdenden waren seine nächsten Nachbarn: schon der Kurfürst Albrecht Achilles, noch mehr aber der Markgraf Friedrich von Onolzbach und dessen Söhne. Doch erlebte er nicht mehr die Zeit, in welcher die Letztgenannten sich der Reformation anschlossen und die Auflösung des Mönchsstaates herbeiführten. Kränklich geworden, begab er sich nach Nürnberg in den heilsbronner Hof und starb daselbst am 9. Juli 1518. Sein Leichnam wurde unter großem Gepränge nach Heilsbronn geführt und im Kapitol beerdigt. Sein Arzt, Doktor Sebaldus in Nürnberg, erhielt 10 fl. vom nachfolgenden Abt Wenk, welcher zugleich 16 fl. für Bambergers Epitaph zahlte. Vermuthlich war dieses eine in den Grabstein eingelassene Metalltafel. Die Inschrift darauf lautete: A. D. 1518, 9. die Julii obiit reverendus in Christo [238] pater et dominus Sebaldus Bamberger, sacrae theologiae professor eximius, abbas 25 fontis salutis, cujus anima requiescat in pace. Die Metalltafel ist wohl längst eingeschmolzen, der Grabstein aber vielleicht noch unter dem Schutt vorhanden.

Schon 1507 hatte Bamberger angeordnet, daß am 5. Tage nach dem ersten Adventsonntage aller in Heilsbronn verstorbenen Ordensbrüder (regularium personarum) gedacht werden sollte. An demselben Tage fand auch alljährlich die Gedächtnißfeier unseres Abts statt: es wurden Kerzen an seinem Grabe und im Presbyterium angezündet, der Abt las die Messe. Jeder an diesem Tag fungirende Mönch erhielt ein gewürztes Backwerk (offa cum speciebus condita), Fisch, Weißbrot, Wein, Honig und einen Lebkuchen.

Nicht lang nach dem Tode unseres Abts starb Maximilian, unter den Kaisern seit Rudolf von Habsburg der einzige, welcher nicht nach Heilsbronn kam. Dagegen kam der Abt zu ihm, vermuthlich nach Nürnberg, und bat um Bestätigung der Klosterprivilegien. Das weitläuftige Bestätigungsdiplom wurde aber nicht in Nürnberg, sondern in Augsburg am 2. April 1500 ausgefertigt. Es ist speziell an den Abt gerichtet. Der Kaiser erklärt darin: „Der Abt Sebald habe ihm den Schutzbrief seines Vaters, des Kaisers Friedrich III. von 1474 und den des Kaisers Ruprecht von 1401 vorgelegt, beide lautend wie folgt etc.“ Wörtliche Einschaltung der beiden Diplome und schließlich die erbetene Bestätigung. Dafür zahlte der Abt 90 fl. aus seiner Privatkasse.


Der 26. Abt Johann Wenk[10] (1518–29)

regierte 11 Jahre lang, vom 14. Juli 1518 bis 6. Sept. 1529, an welchem Tage er resignirte. Seine Erwählung[11] erfolgte schon am fünften Tage nach dem Tode seines Amtsvorgängers. [239] Seiner eigenhändigen Aufschreibung zufolge war er bei seinem Amtsantritt 39 Jahre alt. Er stammte aus einer Bürgerfamilie in Ansbach. Seiner dortigen Verwandten gedenkt er mehrmals in seinen Aufschreibungen. Seinem Vater, der 1529 noch in Ansbach lebte, zahlte er in Gegenwart seines Bruders Georg Wenk, Bürgers zu Onolzbach, 30 fl. zur Aushändigung an einen gewissen Johannes Pfalzgraf. Dieser, ein Schreinerssohn aus Ansbach, war als Noviz in Heilsbronn eingetreten, kehrte aber, wie die meisten dortigen Klösterlinge, beim Ausbruch des Bauernkrieges zu den Seinigen zurück und beschloß, nicht wieder in Heilsbronn einzutreten, sondern Schreiner zu werden. Unser Abt sprach ihn in einem Entlaßschein von allen Verbindlichkeiten gegen das Kloster los, da er zu priesterlichen Würden noch nicht gelangt sei, und ertheilte ihm ein gutes Sittenzeugniß. Der Entlassene erhielt die gedachten 30 fl. vermuthlich zur Betreibung seines Handwerks. Späterhin wurde er Kirchner beim Stift zu Onolzbach. Bei der Verheirathung der Tochter eines Arnold Wenk schenkte der Abt 4 fl. zur Hochzeit. Seine höheren Studien machte er um 1503 in Heidelberg, wo er auch promovirte. Nach seiner Rückkehr in das Kloster bekleidete er daselbst verschiedene Ämter.

Das Jahr 1517 war, wie bereits erwähnt, ein Mißjahr und daher beim Regierungsantritt unseres Abts im Juli 1518 Leere allenthalben. Daher sein Klageruf: „O quanta miseria! Nihil in cellare, nihil in vinetis, nihil in bursis! O Elend! et conventus isto anno 1517 coactus fuit bibere cerevisiam de mane!“ Beim vorigen Abt ist berichtet worden, daß in jenem Mißjahr die Mönche kleinere Brote und Bier anstatt Wein erhielten. Doch stand eine reiche Getreide- und Weinernte in Aussicht. Der Nothstand wurde beseitigt. Der Abt klagte nicht mehr und rechnete voll Zuversicht auf eine lange, thatenreiche Regierungszeit. Daß dieses seine Gedanken waren, beweist ein Buch welches er in seinem ersten Regierungsjahre anfertigen ließ und überschrieb, wie folgt: Anno 1518 14. Julii fuit electus in abbatem frater Johannes, dictus Wenk, annum aetatis suae agens trigesimum nonum. Hunc incepit librum, ut posteritas, [240] quod per ipsum aut tempore sui reguminis sit factum, agnoscat. Er hatte beim Schreiben dieser Worte keine Ahnung von den Ereignissen, welche schon nach wenig Jahren seine Plane durchkreuzten und ihn bewogen, den Krummstab niederzulegen. Das Buch sollte ihm als Jahrbuch dienen, worin er zur Notiz für die Nachwelt und zur Erinnerung an seinen Namen einschreiben wollte, was er zum Besten seines Mönchsstaates überhaupt und zum Schmuck seines Klostersitzes insonderheit thun würde. Allein schon nach wenigen Jahren mußte er, in Folge der Reformation und des Bauernkrieges, seine Einschreibungen beschließen. Der 1. Abschnitt in seinem Buche handelt vom Ertrag der Weinberge; der 2., 3. und 4. von seinen Ausgaben für Güter, Pretiosen, Bücher und Bilder; im 5. und letzten registrirt er einige seiner Ausfertigungen in Betreff gemachter Acquisitionen. Er überschrieb diese fünf Abschnitte wie folgt: I. Potus conventus. II. Bona emta tempore Abbatis 26. III. Libri emti. IV. Edificia diversa erecta et reformata. V. Littere cum sigillo abbaciali et conventuali sigillate. Diese fünf Abschnitte des Buches sollen hier näher besprochen werden, da sie klar nachweisen, was der Abt beabsichtigt und ausgeführt hat.

I. Potus conventus. Das Jahr 1517/18 war, wie erwähnt, ein Mißjahr. Die Weinberge bei Neuhof ertrugen nichts, die bei Heilsbronn und Bonhof nur 18 Eimer, die bei Randersacker nur 5 Fuder. Überdieß war das sonst so renomirte randersackerer Gewächs dießmal von so geringer Qualität, daß der Bursarius Wenk (nachmals unser Abt), welcher die Ausgaben für den dortigen Weinbau zu bestreiten hatte, seiner Rechnung die Randbemerkung beischrieb: Fuit isto anno miseria, permixta acito, felle et absinthio. Gleichwohl sind „die Kalterherren von Heilsbronn nach Randersacker hinabgefahren.“ Um so ergiebiger war die Weinernte des folgenden Jahres 1518. Randersacker lieferte 32 Fuder „eigenes Gewächs“, wozu noch 16 Fuder in Iphofen, 16 in Bullenheim gekauft wurden. Noch ergiebiger war die Weinernte i. J. 1519, so daß die Maas Wein wieder für 7–8 Pfg. ausgeschenkt wurde; zwei Jahre vorher [241] zahlte man das Doppelte. Die Weinberge bei Heilsbronn lieferten 9 Fuder, die bei Bonhof 15, die bei Randersacker 34. Dazu wurden in Reusch, Willanzheim und Kitzingen 79 Fuder, a 6 bis 9 auch 18 Gulden gekauft. 1520 war ein geringes Weinjahr, daher wieder die Randbemerkung unseres Abts: „O Elend!“ 1521 ertrugen die Weinberge sehr reichlich: bei Heilsbronn 5, bei Bonhof 19, bei Neuhof 10, bei Randersacker 51 Fuder; dazu wurden 203 Fuder gekauft in Oberndorf, Rüdisbronn, Humbrechtsau, Westheim, Urfersheim, Tief, Reusch, Ippesheim, Bullenheim, Hüttenheim und Willanzheim. 1522 und 23 waren gleichfalls gute Weinjahre. Dieses war der letzte Eintrag des Abts im ersten Kapitel seines Buches. Seine plötzliche Übersiedlung nach Ansbach beim Herannahen des Bauernkrieges hinderte ihn an der Fortsetzung; und auch nach seiner Rückkehr in das Kloster nach Beendigung des Krieges trug er nichts weiter hier ein. Er sah seine Plane vereitelt und eine trübe Wolke nach der andern heraufziehen.

II. Bona empta tempore Johannis abbatis 26. Auch in diesem Kapitel enden die Aufschreibungen des Abts schon nach fünf Jahren. Daß er unter „gekauften Gütern“ nicht bloß Liegenschaften und Gefälle, sondern auch, und zwar vorzugsweise Kostbarkeiten verstand, beweist der Inhalt seiner Aufschreibungen. Auf jene verwendete er nur kleine, auf diese aber große Summen. 20 Gulden zahlte er für 6 Morgen Acker und Holz, erkauft in Conz. Reißners Gut zu Burk, d. h. 1 fl. jährliche Gült; 25 fl. für 2 Tgw. Wiese in Gehren, d. h. der Besitzer Holzschneider hatte jährlich 10 Talente zu entrichten; 5 fl. für eine jährliche Rente von einem Acker bei der obern Mühle zu Tauchenroth. Auf Güter und Gefälle verwendete er in diesen fünf Jahren nur 80 Gulden, auf Kostbarkeiten hingegen über 600 Goldgulden. Im Jahr seines Amtsantritts herrschten Theurung und Hungersnoth; daher seine vorhin mitgetheilten bittern Klagen. Gleichwohl lautet sein erster Eintrag hier in diesem zweiten Kapitel seines Buches: „1518 im Anfang meiner Erwählung kaufte ich 12 Becher mit Untersätzen (picaria cum credentia), oben mit dem Bilde des [242] h. Johannes, 13 Mark, 11 Loth, 3 Quent, die Mark um 12 fl., thut 163 fl., 5 Schill. 3 Heller.“ Dann schreibt er weiter: „Ein Paten mit Edelsteinen, eine goldene Kette, ein Saphir, ein Amethyst, ein Hyacinth, 6 Ringe, ein Saphir mit einem Angesicht 125 fl.; ein Missal zu illuminiren und zu beschlagen 53 fl.; 24 Becher, und zwar 6 für Neuhof, 6 für Nördlingen, 6 für Merkendorf und 6 für Weizendorf zu renoviren 20 fl.; für Monstranzen und ein Kreuz 131 fl.“

III. Libri empti. Für Bücher gab Wenk in den bezeichneten fünf Jahren 100 fl. aus, 31 fl. für ein Corpus juris, 12 fl. für ein Missale ordinis in pergameno. Die übrigen gekauften Bücher sind nicht näher bezeichnet.

IV. Edificia diversa erecta et reformata tempore Johannis abbatis 26. Auch in diesem Kapitel schließt der Abt schon nach fünf Jahren seine Inskriptionen. Diese betreffen zur Hälfte nicht Baulichkeiten, sondern Kunstgegenstände, besonders Bilder. Über Beides soll nun Näheres berichtet werden.


A. Bauten, welche der Abt Wenk ausgeführt hat.

1) Im Jahr 1519 Reparatur und Erweiterung der in den Beiträgen S. 30 u. 31 besprochenen Röhrenfahrt.

2) In demselben Jahr Erweiterung und Verschönerung der neuen Abtei.[12] Diese wurde, wie wir oben gesehen haben, vom 21. Abt Waibler erbaut und vom 24. Abt Haunolt in südlicher Richtung erweitert. Der thurmartige Anbau an der Westseite wurde 1519 durch unsern Abt vollzogen. Dieser Anbau ist massiv, das Dach ausgenommen, ohne Holzwerk, daher feuerfest, auch die gewölbten Zwischendecken sind von Stein, die beiden Thüren zu ebener Erde am Eingang und am Wandschrank von Eisen. Ohne Zweifel ließ der Abt den Bau feuerfest konstruiren zur Sicherung wichtiger Urkunden und seiner Pretiosen. An der westlichen Außenmauer ließ er die Jahrzahl 1519 und am steinernen Dachgesimse das Cisterzienserwappen mit dem roth und weiß gefärbten Bande anbringen. Im Hauptbau der neuen [243] Abtei ließ er gleichzeitig die „Scharstube“ und die „Gesellenstube“ renoviren mit einem Aufwand von 330 fl. Fast ebensoviel verausgabte er zwei Jahre später für die Ausschmückung des obern Stockwerks. In seiner Rechnung heißt es: „Das neu Gemach ob der Scharstuben zu machen mit aller Zubehörung ob 300 fl.“

3) Umbau des Schlößchens zu Waizendorf i. J. 1520 mit einem Aufwand von 800 fl. Siehe Abschn. VII bei Waizendorf.

4) Verlegung des St. Jakobskollegiums in Heidelberg.[13] Die heilsbronner Äbte ließen, wie schon bemerkt, ihre fähigsten Mönche in Paris, später in Prag und Wien studiren, vorzugsweise aber in Heidelberg. In dem dortigen, von Heilsbronn aus gestifteten und fortwährend unterhaltenen St. Jakobskollegium lebten die heilsbronner Studenten beisammen, bedient durch einen Famulus. Auch unser Abt hatte vormals dort gewohnt, studirt und promovirt. 1521 sendete er einen seiner Mönche, den nachmaligen Abt Schopper, nach Heidelberg mit dem Auftrag, das alte Lokale des Jakobskollegiums zu verkaufen. Es wurde verkauft und ein neues gekauft. Unter seinen Bauausgaben verrechnet unser Abt noch 241 fl. für allerlei Bauveränderungen am heilsbronner Hofe in Nürnberg.


B. Gemälde und Schnitzwerke, welche der Abt Wenk fertigen ließ.

1) Ölgemälde auf der Außenseite des Philippi-Jakobialtars: Christus am Kreuz. Der Abt zahlte dafür 25 Goldgulden. Die Schnitzbilder im Innern des Altargehäuses, Philippus und Jakobus, früher (1379) gefertigt, sind defekt und wurden daher nicht restaurirt.

2) Ölbilder auf den Flügeln des St. Laurenzaltars[14], vom Abt mit 26 fl. bezahlt, wurden 1854 restaurirt. Die Schnitzbilder im Innern, Lorenz und Stephanus, sind älter. Siehe Grundplan Nr. 97.

[244] 3) „Um ein Misericordia und unserer lieben Frauen Bild mit sieben Schwertern zu schneiden und zu malen 24 fl.“, schreibt unser Abt im J. 1519. Es ist der bei Nr. 142 noch vorhandene Marienaltar gemeint. Innen Skulpturen: Maria, Ottilia, Lucia. Außen[15] in vier gemalten Feldern Maria bei ihrer Geburt, bei ihrer Einführung in den Tempel durch ihre Eltern und bei ihrer Trauung mit Joseph. Im vierten Felde erscheint sie als Beschützerin der Christenheit. Gott Vater will mit gezücktem Schwert die Menschheit strafen, aber der Sohn greift in das Schwert, auf welchem sich der heilige Geist, eine Taube, niedergelassen hat. Maria breitet schützend ihren Mantel aus, damit die hinter ihr stehenden Bischöfe, Kardinäle und der Papst nicht vom Schwert getroffen werden. In dieser Weise wird hier das Erbarmen Gottes, „Misericordia“. illustrirt. Auf der Rückseite dieser vier Ölbilder war vermuthlich die weitere Darstellung: „Maria mit sieben Schwertern“, entweder Basrelief, oder Malerei; jedenfalls werthvoll und deßhalb von einem lüsternen Kunstfreunde aus Heilsbronn entführt. Wann und wohin? ist nicht bekannt. Die beiden Engel (auf einem Spruchbande: Mater amata etc.) unter den Altarflügeln wurden neuerlich in der Kunstschule zu Nürnberg gemalt.

4) „Die Tafeln Gregorii zu malen 22 fl.“ Dieser Altar steht jetzt bei Nr. 145.

5) „Zu malen 17 Fastentücher zu den Altären 34 fl.“

6) „3 fl. von St. Bernhardi Bild bei dem Altar St. Petri und Pauli zu schneiden und 6 fl. zu malen.“

So weit die Einträge des Abts in diesem Kapitel während seiner zwei ersten Regierungsjahre. In den zwei folgenden Jahren 1520 u. 21 verwendete er viel auf die vorhin bei A besprochenen Bauten, aber nichts auf Skulpturen und Bilder. Desto mehr im folgenden Jahre 1522, laut folgender Einträge:

7) „Um die Bild in die Tafeln 191 fl.“ Bestrebt, [245] nur seines Namens Gedächtniß zu stiften, nennt er auch hier keinen Verfertiger; er bezeichnet nicht einmal die dargestellten Gegenstände. Der hohe Anschaffungspreis läßt auf sehr werthvolle Bilder schließen. Ohne Zweifel sind es Bilder an den Flügeln des Dreikönigsaltars[16], über dessen Stiftung durch den Burggrafen Friedrich V. im J. 1366 oben Seite 130 beim 19. Abt berichtet wurde. Unter den in Heilsbronn noch vorhandenen Altären ist dieser der schönste. Die Schnitzbilder, die Weisen aus Morgenland, im Innern des Altars, wurden (wie auch das oben S. 182 beim 23. Abt besprochene schöne Kruzifix) angeblich von Veit Stoß gefertigt. Jedenfalls sind sie den schönsten Arbeiten dieses Künstlers an die Seite zu stellen. Der Maler der Ölbilder auf den innern Altarflügeln ist unbekannt. Eben so unbekannt ist der Künstler, durch welchen unser Abt die äußern Flügel bemalen ließ. Die Darstellungen auf der Außenseite sind: links Christus am Kreuz, Maria, Johannes, Joseph von Arimathia, der Hauptmann; rechts ein Papst, kniend, ein Bischof, ministrirende Kardinäle, unten links und rechts der Markgraf Friedrich von Ansbach mit seinen Söhnen, die Markgräfin Sophia mit ihren Töchtern, Alle kniend. Bei dem innigen Verhältniß zwischen dem Markgrafen Kasimir und unserem Abt lag diesem der Gedanke sehr nahe, den Markgrafen mit seinen Eltern und Geschwistern portraitiren zu lassen. Ein im J. 1525 geborener und gestorbener Sohn Kasimirs wurde von unserem Abt aus der Taufe gehoben. Der Abt verausgabte bei dieser Taufe 51 fl.; obendrein zahlte er an die Hebammen und Thürhüter (obstetricibus et janitoribus) 9 fl. Am Rande neben diesen Ausgabspositionen stehen die Worte: Baptisatus marchio filius Casimiri et dominus Johannes abbas 26 fuit compater. An den Kleidern von fünfen der auf dem Familienbilde dargestellten Personen stehen 19 Buchstaben, deren Deutung noch nicht gelungen ist. Wolgemut (geb. 1434, gest. 1519) war bereits todt, als unser Abt diese Bilder malen ließ. Von [246] Dürer sind sie nicht gemalt worden, vielleicht von Matthäus Grunewald, dessen Name aber in den heilsbronner Aufschreibungen nicht vorkommt. Dieser Altar, gewöhnlich „Dürersaltar“ genannt, wurde neuerlich in der Kunstschule zu Nürnberg restaurirt, eine Zeitlang dort im großen Rathhaussaale zur Beschauung aufgestellt und dann wieder nach Heilsbronn zurückgebracht, jedoch nicht auf seine ursprüngliche Stelle zwischen Nr. 72 u. 93. Die Rückwand des Altars ist ganz bedeckt mit schönen Ölbildern, welche ohne Zweifel ursprünglich an dem einen und andern der ehemals in der Kirche vorhandenen 28 Altäre angebracht waren und ihren gegenwärtigen Standort erst erhielten, als man die Altäre, welchen sie ursprünglich angehörten, abtrug. Sie sind in mehreren Feldern vertheilt und stellen sehr Verschiedenes dar: die Trinität; St. Emeran mit einer Kirche auf der Hand; St. Eustach mit Kriegsknechten; Maria mit dem Kinde; ihr zur Seite Dorothea, Margaretha, Barbara, Apollonia, Rosa de Milano, Kolumba; Maria mit sechs Frauen, hinter ihnen ein Papst und Bischöfe; links unten ein Greif und eine Chiffer, vielleicht die des Malers. Der Altar steht jetzt bei Nr. 140.

8) Der Hochaltar. „Die neuen Coertafeln (Chortafeln) zu machen, dem Bildhauer, Schreiner, Schlosser etc. 268 fl.“ Der Abt nennt die bei Nr. 157, 159, 160, 162, 165, 166 noch vorhandenen, fast lebensgroßen Holzstatuen „Coertafeln“, weil er sie für den Hochaltar im östlichen Chor fertigen ließ: Gott Vater auf der Weltkugel, Jakobus, Heinrich und Kunigunda, zwei Heilige im bischöflichen Ornat etc. Die Figuren waren in Etagen übereinander gestellt, so daß die Gruppe fast bis zur Decke des Chors reichte: oben der Erzengel Michael mit dem Schwert. Abschn. XIV. beim 26. Altar wird berichtet werden, wie diese Statuen im J. 1711 herabgenommen, neuerlich aber da und dort in der Kirche wieder aufgestellt worden sind. Im Altarstein, auf welchem kein Altarschrein mit Gemälden, sondern lediglich diese Gruppe von Holzstatuen angebracht war, fand sich im Jahr 1853 der oben beim 13. Abt besprochen Reliquienkasten. Der Altarstein wurde um 1863 ganz abgetragen und hinter demselben [247] der eben beschriebene Dreikönigsaltar aufgestellt. Unser Abt nennt zwar den Schneidermeister, dem er von wegen des Meßgewandes vom Markgrafen Kasimir 2 fl. zahlte, aber den oder die Künstler, welche den 268 fl. kostenden Altar schnitzten, nennt er nicht. Von den vielen Künstlern, die für ihn arbeiteten, nennt er nur einen einzigen, und auch diesen nur gelegentlich einer Korrespondenz von 1524, in welcher er bemerkt, daß der Maler Jakob Elmstetter von Nürnberg von ihm zur Nothdurft angenommen worden sei. Die Korrespondenz betraf 35 fl., welche Elmstetter von der Gemeinde Osternohe für ein geliefertes Bild zu fordern hatte. Eben so erwähnt auch der vorige Abt nur nebenbei, daß 1491 die Maler Erhard und Johann Wagner (vielleicht Erhard Schön und Hans von Kulmbach) für Heilsbronn arbeiteten.

Stellt man die unter B 1–8 notirten Ausgaben zusammen, so ergibt sich, daß unser Abt in seinen fünf ersten Regierungsjahren für Gemälde und Skulpturen 600 fl. ausgegeben hat. In Folge der Reformation und des Bauernkrieges konnte Wenk nichts mehr auf Kunstgegenstände verwenden. Schopper, sein unmittelbarer Nachfolger, schaffte nichts Derartiges an, sein eigenes nach vorhandenes Portrait ausgenommen, welches er aber nicht für die Kirche, sondern für sein Wohnzimmer bestimmte. Die auf den Kirchengemälden abgebildeten Äbte sind Friedrich von Hirschlach, † 1350, Haunolt, † 1498, Bamberger, † 1518, und unser Abt Wenk, nicht Schopper. Das die Ausführung nach Golgatha darstellende Bild[17] ließ der 1552 gestorbene Abt Wirsing für die Katharinenkirche malen. Beim Abtragen dieser Kirche im J. 1771 transferirte man das Bild in die Klosterkirche. Der letzte, 1578 gestorbene Abt Wunder ließ, wie Schopper, sein Portrait malen, aber kein Kirchenbild. Die in Heilsbronn noch vorhandenen Porträts der Markgrafen und ihrer Frauen aus späterer Zeit wurden auf Anordnung der Markgrafen und auf Kosten des Klosterfonds gefertigt. Die von den Äbten angeschafften Gemälde und plastischen Arbeiten kamen in späterer Zeit [248] großentheils von Heilsbronn weg, z. B. nach Prag die S. 229 besprochenen von Dürer gemalten Altarbilder. Den Altar St. Johannis Evangelistä und Andreä (Jesus mit den Aposteln beim Abendmahl) schenkten die Markgrafen Christian von Bayreuth und Joachim Ernst von Ansbach im J. 1621 ihrem Kanzler Urban Kaspar Feilitz in seine neuerbaute Kirche zu Förbau in Oberfranken. Den Altar in der Sakristei der Katharinenkirche schenkte 1617 der Markgraf Joachim Ernst der Spitalkirche zu Neustadt a. d. Aisch.

Bemerkenswerth sind noch folgende Ausgabspositionen in dem Gedenkbuche unseres Abts v. J. 1521: „41 fl. unsere Privilegia zu Wurms zu confirmiren; 20 fl. ad confirmandum privilegia nostra a Caesarea Majestate; 4 fl. Johanni Hartung pro expensis in via.“ Wir haben oben gesehen, daß sich die heilsbronner Äbte insgesammt eng an die Kaiser, ihre alleinigen Schirmvögte anschlossen, daß Jahrhunderte hindurch die Kaiser bis auf Maximilian I. herab im Burggrafenhause zu Heilsbronn beherbergt wurden, und daß jeder Abt sofort nach der Thronbesteigung eines Kaisers durch diesen die Klosterprivilegien bestätigen ließ. Letzteres that denn auch unser Abt im J. 1521. Der Kaiser Karl V. war eben auf dem durch Luthers Anwesenheit besonders denkwürdigen Reichstag in Worms. Unser Abt kam nicht nach Worms, er sendete aber Abgeordnete dahin, darunter den ebengenannten Johann Hartung, welcher von unserem Abt als oberster Klosterrichter angestellt wurde und nach Heilsbronn übersiedelte. Wir werden den wohlgesinnten kundigen Mann bald näher kennen lernen. Zweck der Mission nach Worms war: die Klosterprivilegien dem Kaiser zur Bestätigung vorzulegen. Der Kaiser entsprach gerne, wie jeder frühere Kaiser, der Bitte des Abts. Sein weitläufiges, deutsch verabfaßtes Bestätigungsdiplom enthält Folgendes: „Wir Karl V. etc. thun kund: Wiewohl wir geneigt sind, allen unsern Unterthanen unsere Gnade und Mildigkeit mitzutheilen, so ist doch unser Gemüth mehr begehrlich, den Personen, so der Welt Üppigkeit zurückgelegt, Gott in einem geistlichen Leben dienen und für unserer [249] Seelen Seligkeit bitten, gnädige Fürderung zu beweisen und sie bei ihren Privilegien zu schützen. Wenn uns nun die ehrsamen Geistlichen, unser lieb andächtig Johannes Abt und Konvent zu Haylsprunn durch ihre ehrbare Botschaft ein glaublich Vidimus eines Briefes von König Ruprecht haben fürgebracht, der also lautet: (hier ist der oben beim 20. Abt Stromer besprochene Bestätigungsbrief des Kaisers Ruprecht von 1401 wörtlich eingeschaltet). Diese und alle andere Privilegia, von unseren Vorfahren und Anderen ihnen ertheilt, erneuern und konfirmiren wir, ansehend ihre demüthige Bitte und den löblichen Gottesdienst, der in ihrem Gotteshaus täglich ohne Unterlaß vollbracht wird. Die sie bei ihren Freiheiten nicht bleiben lassen, verfallen in eine Strafe von 50 Mark Goldes. Gegeben in Wurmbs am 7. Mai 1521, unser Reiche des römischen im andern Jahr und der andern aller im sechsten. Carol. Ad mandatum Dni. Imperatoris proprium Albertus Card. Mogg. Archicancellarius sst.“ Dieses kaiserliche Diplom wurde am 7. Mai in Worms ausgefertigt und dann vom Richter Hartung nach Heilsbronn gebracht. Luther hatte 11 Tage zuvor die Stadt bereits verlassen. Hätte Hartung, den wir als überaus fleißigen Berichterstatter kennen lernen werden, Luthers persönliche Bekanntschaft in Worms gemacht, so würde sich in seinen vielen Aufschreibungen eine Notiz darüber finden. Daß er mit Luthers Lehre frühzeitig Bekanntschaft machte, werden wir nachher sehen.

V. Littere cum sigillo abbaciali sigillate tempore Johannis abbatis 26. In dieser fünften und letzten Abtheilung seines Notizbuches registrirt unser Abt 27 während seiner Regierung in der Klosterkanzlei ausgefertigte und besiegelte Schriftstücke. Davon wurden 19 vor dem Bauernkriege ausgefertigt, 8 nachher. Das letzte ist von 1528. Im folgenden Jahr resignirte der Abt, schmerzlich getäuscht in den Erwartungen, mit welchen er sein Regiment angetreten und sein Gedenkbuch angelegt hatte. In den meisten dieser Schriftstücke handelt sich’s um Zuschreibungen, Verpachtungen etc. von Gütern an verschiedenen Orten des Klostergebietes. Beispielsweise folge hier eine [250] dieser Ausfertigungen: „Wir Johannes Abt und der Convent bekennen mit diesem Brief, daß wir unserem lieben getreuen Hans Hefelein zu Wilhelmskreuth und seiner Hausfrau und allen ihren rechten Erben unsern eigenen Hof zu W. zu rechtem Erb wie Erblehen nach unseres Gottshaus Gebrauch zu Dorf und Feld verliehen haben mit der Bescheidenheit und Geding von jährlicher Gilt 10 Malter Korn an den Kornschreiber, 5 Pfund 2 dl. an den Burschner, 91 Käse a 31/2 Pfennig, 6 Pfund von einer Wiese, dem Diener in der Abtei eine Fastnachtshenne. Alles in gutem Bau zu halten. Nichts zu verkaufen ohne unsern Willen. Verkauf nur an Leute, die uns fügsam sind. Entrichtung des gewöhnlichen Handlohns. Bei unsern Gerichten Recht zu suchen. d. d. dritten Tag des Weinmonats. Siegel des Abts und des Convents.“ Die heilsbronnischen Unterthanen in Volkersgau hatten bisher das Besthaupt in Natura zu entrichten, erhielten aber nun vom Abt und Konvent die Erlaubniß, anstatt des Besthaupts das in den Klosterdörfern übliche Handlohn, den dreizehnten Gulden, zu zahlen.

Im Jahr 1522 entlehnte das Kloster bei der Stadtkommune Nürnberg unter Verpfändung des dortigen heilsbronner Hofes 1000 fl. 1527 bei einer Vormundschaft in Nürnberg 1000 fl. und bei Sebald Staiber daselbst 1000 fl. zu 5 Prozent. Diese Anleihen wurden meist für den Markgrafen Kasimir gemacht. Zu den Schuldscheinen, welche der Abt in seinem Gedenkbuche registrirt, bemerkt eine spätere Hand: „Auf Nimmerwiedergeben geliehen zwei Jahre vor dem Bauernkrieg an M. Kasimir 1000 fl. in Nürnberg geborgt gegen Versatz der jährlichen 50 fl. vom Rathhaus. Demselben im Bauernkrieg bei seiner Einnahme des Klosters 1000 baar, 600 Sra. Korn, 300 Sra. Haber, 50 Fuder Wein. Item hat man ihm 3000 Kirchenkleinodien und Kelche willig dargestreckt.“

Eine von unserem Abt im J. 1523 registrirte Ausfertigung betraf die Rehabilitation einer Klosterfrau in Seligenpforten. Diese hieß Katharina von Bayern. In den fränkischen Cisterzienserklöstern hatten sich einige Ordenspersonen, darunter [251] auch Katharina, mit schwerlichen ungebührlichen Übertretungen vergessen. Nähere Angaben über die Reate und über den Strafvollzug fehlen. Nach Austrag der Sache gab der Abt von Cisterz unserem Abt den Auftrag, den Delinquenten Indult zu ertheilen und sie zu rehabilitiren, worauf Wenk nach Seligenpforten schrieb wie folgt: „Nachdem die Äbtissin zu Seligenpforten (Magdalena Sazenhoverin) der Klosterfrau Katharina das Zeugniß aufrichtiger Reue und Buße gegeben hat, so geben wir dieser hiermit wiederum ihre alte Würdigkeit und ganz gut Gerücht mit der Bescheidenheit, daß sie hinfür zu allen ordentlichen Würdigkeiten bequem geachtet werden soll. Über das verbieten wir, ihr die bestrafte Übertretung vorzuwerfen.“ Überbringer dieses Erlasses war Wenk selbst. Er visitirte bei dieser Gelegenheit das Kloster Seligenpforten. Bei Revision der Rechnungen über die zwei Jahre 1521/23 ergab sich u. A.: „Jährliche Einnahme an Geld 10,000 Pfund; an Korn 700 Sra.; an Haber 500 Sra. Nachdem das Kloster schwerlich in Kriegsläuften verderbt ist und etlich Geld und Gült nicht gereicht wird, ist es 1250 fl. schuldig, hat dagegen 600 fl. zu fordern. Es hat zum täglichen Gebrauch 20 Wagenpferde, 21 Pferde in der Stut, 44 Rinder, 8 Neerschweine, 29 Mastschweine, 3 Zentner Schmalz, zum täglichen Gebrauch nichts Übriges.“

Beachtenswerth ist ferner eine im J. 1521 von unserem Abt in seinem Gedenkbuch registrirte Ausfertigung, die über den metallenen schweren Staiber’schen Rundschild[18] in der heilsbronner Kirche, jetzt bei Nr. 11, Aufschluß gibt. Die Ausfertigung lautet: „Wir Johannes Abt und Convent bekennen mit diesem Brief. Nachdem der gestreng ehrbar und vest Herr Lorenz Stayber, Ritter, aus freiem Willen von seiner, seiner Hausfrau Magdalena Vater, Mutter, Brüder ihrer Seelen Nutz und Heil willen, uns gegeben haben ein Kleinod von Korallen, Silber und Edelsteinen, 300 fl. werth, an welchen wir ihm 100 fl. hinausgegeben haben, so daß Herr Lorenz dem Kloster 200 fl. [252] zugeeignet hat für einen Jahrtag zu Trost aller gläubigen Seelen, und er auch mit seiner Frau und seinen Leibeserben den jüngsten Tag bei uns in unserem Kloster zu erwarten begehrt und wir uns dankbar beweisen wollen für die von ihm uns erwiesenen und zu erweisenden Wohlthaten: so versprechen wir ihm, alle Jahr seiner und der Seinigen an einem Jahrtag zu gedenken am Tag Margaretha bei seiner Begräbnuß, die er sich in unserer Kirche vor St. Nikolaus Altar (der Altar stand bei Nr. 134) erwählt hat, dazu ein Leichentuch aufzulegen, vier Kerzen aufzustecken, die Vigilg und Seelenamt in unserem Chor zu halten. Die Priesterschaft, die auf diesen Tag die Meß lesen, sollen der gemelten Seelen mit einer besondern Collecte gedenken. Auch sollen ihre Namen in unser Todtenbuch geschrieben und im Capitol jährlich verkündet werden. Auch wollen wir an diesem Jahrtag zum Dienst geben einem Jeglichen zwei Stück Fisch, ein schön Semmel, eine Maas Wein, besser als der Pfründwein, ongeverde. Wir geben dem Herrn Lorenz diesen Brief versiegelt mit unserem, der Abtei und des Convents Siegeln, der gegeben ist....“ Hier fehlen die Schlußworte und das ganze Aktenstück ist kreuzweise durchstrichen, da die Verordnung nicht vollzogen wurde, ohne Zweifel in Folge der reformatorischen Lehre, durch welche Lorenz Staiber eine andere Anschauung von dergleichen Stiftungen gewann. Der Abt hatte bereits an der projektirten Grabstätte den Metallschild aufhängen und im Vigilienbuche beim Margarethentage (13. Juli) im Voraus Folgendes eintragen lassen: De domino Laurencio Stayber milite et Magdalena uxore sua de Nurnberga, officia dant pis. pa. vi. Dedit monasterio bonum quoddam de argento et corall. factum, quod cum reliquiis ecclesie reservatur. Über den weitern Verlauf der rückgängig gewordenen Sache berichten die Jahrbücher und Mönchsrechnungen Folgendes: Lorenz Staiber, Ritter, kaiserlicher und königlicher Majestät Diener, ließ seine Frau, welche im vierten Jahre nach der gemachten Schenkung starb, nicht in Heilsbronn begraben und forderte dann das von ihm dem Kloster geschenkte kostbare Kleinod zurück. Der Abt lieferte ihm das [253] Verlangte aus, forderte aber dagegen in gereiztem Tone die bei der Schenkung des Kleinods an Staiber hinausgezahlten 100 fl. zurück. Staiber verweigerte die Rückzahlung, vermuthlich, weil er Gegenforderungen an das Kloster zu machen hatte. Erst im Jahre 1527, nach wiederholten Mahnungen durch Zuschriften und Emissäre, erhielt der Abt seine 100 fl. zurück, und zwar in Staibers Abwesenheit durch dessen Bruder Sebald Staiber. Niemand von der Familie Staiber wurde in Heilsbronn begraben. Es findet sich daher in der dortigen Kirche kein Staibersches Grabdenkmal, sondern lediglich der gedachte Metallschild mit dem Familienwappen: ein ausschreitender Löwe im blauen Felde, darunter ein halb goldenes, halb schwarzes Hündchen (Stöber, Stäuber, ein Jagdhund), darüber Helmschmuck mit goldener Krone, über derselben zwei Büffelhörner, zwischen welchen ein goldener Löwe sitzt. Durch das Wappen schlingt sich eine zierlich gearbeitete Ordenskette, an welcher ein Medaillon mit zwei gekrönten Vögeln hängt. Die Rundschrift um den Schild lautet: „Des erbarn und vesten Lorenzen Staibers Wapen und Begrebnus.“ Selbstverständlich fehlt die Angabe des Todestages, da Lorenz Staiber anderwärts begraben wurde. Aus den heilsbronner Aufzeichnungen erhellt, daß er dem nürnberger Adel angehörte, daß er für 3 Sra. Haber ein Klavikord an das Kloster verkaufte, daß sein Bruder Sebald Staiber dem Kloster Spezereien und Tücher lieferte und mehrmals Geld vorschoß. Wie das gute Vernehmen zwischen ihm und unserem Abt gestört wurde, haben wir eben gesehen. Den nachmaligen, lutherisch gesinnten Abt Schopper, mit welchem er auf freundschaftlichem Fuße lebte, lud er zu seines Bruders Hochzeit ein. Bei einem Hans Staiber machte das Kloster schon um 1509 wiederholt Anlehen.

So viel über das reichhaltige Gedenkbuch unseres Abts. Auf den von ihm im Voraus linirten, aber nicht mehr beschriebenen Blättern notirten seine Nachfolger Einiges über Einkünfte, Baulichkeiten, Anschaffungen, Ausgaben etc. Von größeren Acquisitionen ist keine Rede mehr. Die Reformation führte allmälig zur Auflösung des Mönchsstaates.

[254]
Die Reformation

hatte am 31. Oktober 1517 in Wittenberg begonnen. Acht Monate darauf trat unser Abt die Regierung an, wahrscheinlich noch unbekannt mit den Vorgängen in Wittenberg. Und wenn er auch Kenntniß davon hatte, so nahm ihn doch die in seiner Nähe damals herrschende materielle Noth mehr in Anspruch, als das, was dort in der Ferne vorging. Die reformatorischen Ideen kamen nicht von Wittenberg, sondern von Heidelberg her nach Heilsbronn. Zur Zeit unseres Abts studirte kein heilsbronner Mönch in Wittenberg; die Schule für höhere Studien war noch immer vorzugsweise Heidelberg. namentlich für die beiden Mönche Joh. Werkmann und Joh. Schopper, welche dort studirten und 1519 und 20 promovirten. Unser Abt verausgabte zu ihrer Promotion 14 fl. und 20 fl. Den von Heidelberg damals Zurückkehrenden war Luther, welcher 1518 einem Konvent daselbst beigewohnt und großes Aufsehen gemacht hatte, zuverlässig bekannt geworden. Daß Joh. Schopper, Wenk’s Nachfolger, Luthers Lehre genau kannte und sich zu derselben bekannte, werden wir nachher sehen. Als Schopper 1520 in Heidelberg Doktor der Theologie geworden war und nach seiner Rückkehr in das Kloster zum Prior gewählt wurde, hatten bereits viele seiner lutherisch gesinnten Mitmönche das Kloster verlassen und bürgerlichen Handthierungen sich zugewendet. Bei Einigen derselben war es, wie unser Abt schreibt, Muthwille, Freiheitssucht und Unzufriedenheit mit dem klösterlichen Zwang, was sie zum Austritt bewog. Wenk hielt, wie alle seine Vorgänger, die strenge Klosterzucht aufrecht. Bald war von den 72 Mönchen die größere Hälfte ausgetreten und die Majorität der im Kloster Zurückgebliebenen – meist ältere und zur Erlernung bürgerlicher Gewerbe nicht mehr geschickt – lutherisch gesinnt. An der Spitze der antilutherischen Minorität stand Wenk. Er sah mit richtigem Blicke voraus, daß Luthers Lehre und der dadurch herbeigeführte Austritt so vieler Mönche zur Auflösung des Mönchsstaates führen werde. Daher sein Bemühen, die noch vorhandenen Elemente zusammen zu halten, die gelockerten Bande wieder zu befestigen, vor Allem aber [255] die Entlaufenen wieder zur Stelle zu bringen. Daher seine Bitte an den Markgrafen Kasimir, den Einen und Andern der Flüchtlinge aufgreifen und in das Kloster zurückbringen zu lassen. Er schrieb an den Markgrafen: „Etliche Mönche sind muthwillig aus dem hiesigen Kloster entlaufen aus Verdruß über die klösterliche Stille, um fleischlicher Freiheit und weltlicher Begierde zu leben. Darunter Einer, Sohn des Schusters Stenglein zu Onoltzbach, welcher sich angeblich bei seinem Vater aufhält, um das Schuhmacherhandwerk zu erlernen. Bitte daher, den Stenglein aufgreifen und ins Kloster hieher zurückliefern zu lassen.“ Kasimir entsprach der Bitte; er hatte bereits mündlich über die Sache mit unserem Abt verhandelt und um Strafmilderung gebeten. Der Abt zeigte dankend dem Markgrafen die Wiedereinlieferung an, versprach Strafmilderung, bat aber zugleich um Einlieferung eines nach Schwabach Entwichenen. Die meisten Flüchtlinge hatten sich nach Nürnberg und an andere Orte außerhalb des Fürstenthums Ansbach begeben, wo sie vom Markgrafen nicht aufgegriffen werden konnten. Beim Magistrat Nürnberg versuchte es der Abt nicht, um Einlieferung der Entwichenen zu bitten. Wohl aber reichte er dort folgende Anzeige und Beschwerde ein: „Etliche meiner Ordenspersonen sind allein aus Fürwitz, Buberei und Verdruß wegen klösterlicher Ruhe nach Nürnberg gegangen, um Handwerke zu erlernen. Während meiner letzten Anwesenheit in Nürnberg hat auf dem Lorenzer Kirchhof vor dem heilsbronner Hofe (jetzt Bank) Einer der Entwichenen mit noch 4 bis 5 Andern Zweien meiner Diener zugerufen: sie sollten ihren Abt herausrufen, sie hätten etwas mit ihm zu theilen. Den Diener des Schaffners im heilsbronner Hof haben sie einen verrätherischen Bösewicht gescholten.“ Einer der Flüchtlinge begab sich 1524 nach Würzburg und bat den Bischof Konrad um Verwendung in der Seelsorge. Unser Abt bat den Bischof, den Flüchtling verhaften und zurückliefern zu lassen, was aber der Bischof verweigerte. Bald darauf wurde der Bischof andern Sinnes und erbot sich zur Auslieferung seines Schützlings, welcher wegen einer „Mißhandlung“ ins Gefängniß gekommen war. Allein nunmehr [256] wurde auch unser Abt andern Sinnes; er erklärte dem Bischof: „Als ich euch bat, den Flüchtling zu verhaften, da habt ihr es mir verweigert. Und nun, da ihr ihn wegen schlechter Aufführung verhaftet habt, soll ich ihn abholen lassen, was ich aber nicht zu thun gesonnen bin. Ich trage vielmehr darauf an, daß der Flüchtling verpflichtet werde, von Würzburg und Heilsbronn 40 Meilen fern zu bleiben. Nach Heilsbronn nehme ich ihn nicht wieder. Ich will seinetwegen keinen Schaden leiden. Straft ihn öffentlich. Schont meinen Orden nicht. Datum Mittwoch nach Wilhelm (10. Febr.).“

Aus folgender Mittheilung unseres Abts geht hervor, wie bereits im Anfang des Jahres 1523 der Personalstand im Kloster vermindert war. Der Pfalzgraf und Kurfürst Ludwig forderte den Abt auf, Studirende in das oben besprochene St. Jakobskollegium in Heidelberg zu senden zur Kompletirung der sonst üblichen Zahl. Darauf antwortete Wenk: „Wir finden in unserem Kloster keine junge Leute mehr zu diesem Studium wegen der argen lutherischen Bewegung und Empörung. Und diejenigen, so wir bisher zu diesem Studium enthalten, laufen freventlich hinweg, so daß wir aus Mangel an Personen unsern geistlichen Tagzeiten in unsern Gotteshäusern mit Mühe und Noth kaum genugthun können.“ Dieses Antwortsschreiben ist nicht nur von unserm Abt, sondern auch von den Äbten zu Ebrach, Langheim, Kaisheim, Schönthal, Bildhausen und Brumbach unterzeichnet, da sie gleichfalls berechtigt waren, Mönche aus ihren Klöstern nach Heidelberg in das heilsbronnische St. Jakobskollegium zu schicken.

Inmitten der freiheitlichen Strömung hielt Wenk auf strenge Klosterzucht nicht nur an Ort und Stelle, sondern auch in Seligenpforten. Wie er daselbst bei Gelegenheit der vorjährigen Visitation eine Nonne rehabilitirte, ist vorhin berichtet worden. Bei der dießjährigen Visitation am 2. Okt. 1524 fand er ungefähr denselben Status und nichts dagegen zu erinnern. Aber bezüglich der Klosterzucht fand er Vieles zu erinnern und zu rügen. Einer seiner Vorgänger, der 22. Abt Kötzler, rügte schon [257] im J. 1459 manche Übelstände, z. B. außerhalb des Klosters umherzuschweifen, ungeziemende Kleider zu tragen, einander unedle Geburt vorzuwerfen, mit Laien zu verkehren. Inzwischen war es noch schlimmer geworden. Wenk fand die Klosterzucht verfallen, überhaupt viel Anstößiges, den Vorschriften Benedikts und der Päpste nicht Entsprechendes. Er bemerkte daher in seinem, der Aebtissin zugesendeten Visitationsbescheid (Cartha): „Säumige beim Gottesdienst sind mit der Ordenspön zu bestrafen. Alle Klosterfrauen, Kranke ausgenommen, sollen sich, nach unserer Ordensregel, in jeder Nacht beim Gesang des Salve Regina einfinden, nachher sich miteinander in das Schlafhaus begeben. Zuwiderhandelnde sind disziplinarisch zu bestrafen. Unter gleicher Strafandrohung verbieten wir, nach dem Ave Maria in der Abtei, im Siechhaus, im Pfortenhaus oder anderswo zu sitzen. Nach dem Ave Maria sind alle Gäste, Männer, Frauen, Richter, Beamte und Knechte fortzuweisen. Da alle ordentliche Zucht geistlichen Personen großen Lohn bei Gott mehret und bei allen Creaturen ehrwürdig macht: so gebieten wir, daß Alle als Verschmäherinnen der Welt und Liebhaberinnen Gottes die drei wesentlichen Stücke wahrer Geistlichkeit: Ablegung aller Eigenschaft, Keuschheit und Gehorsam halten und allen Regeln des heiligen Benedikt nachkommen sollen. Die sprechen, wann und wo Schweigen geboten ist, oder den Vorsteherinnen widersprechen, sollen einen Tag auf der Erde Wasser und Brot genießen und denselben Tag den Weyl (Schleier) ablegen. Vorsteherinnen, welche diese Stücke an Verfehlenden nicht vollziehen, sollen gleichfalls einen Tag mit Wasser und Brot bestraft werden. Bei gleicher Strafe verbieten wir unordentliche Schleier und Hauben, besonders die mit goldenen oder silbernen Leisten gewirkt sind. Die Schlafzimmer sollen nicht verhängt sein, die Betten nicht zu hoch, damit die Vorsteherinnen klar sehen können, wer in der Zelle ist oder nicht. Die Frauen dürfen nach der Konstitution des Papstes Bonifacius VIII. nur nach genauer Angabe des Orts und Termins ausgehen. Überschreitung des Termins wird mit der poena fugitivorum bestraft. Immer sollen zwei miteinander [258] ausgehen. Böse Nachreden gegen einander werden mit der Strafe talionis bestraft. Vorstehenden Bescheid soll die Gesangmeisterin viermal jährlich in Gegenwart unserer zwei Kapläne (Beichtväter von Heilsbronn) verlesen.“ Wenige Monate nach diesem Erlasse verließen die Äbtissin von Seligenpforten und ihre Nonnen, eben so unser Abt und seine Mönche, ihre Klöster beim Herannahen des Bauernkrieges, um anderwärts im Kreise ihrer Angehörigen den Sturm abzuwarten.

Vor dem Ausbruche des Bauernkrieges hatte aber unser Abt einen andern Sturm zu bestehen. Es war der erste dieser Art: der Mönchsstaat erlitt in Folge der Reformation den ersten Gebietsverlust, und zwar in Nördlingen.[19] Oben beim 13. Abt wurde der ersten Acquisitionen des Klosters Heilsbronn innerhalb der Stadt Nördlingen gedacht; im VII. Abschn. wird noch Näheres darüber berichtet werden. Die Stadt war gleich bei der ersten Acquisition ungehalten über die im Weichbilde der Stadt sich ansiedelnden Eindringlinge, opponirte gegen diese fortwährend und suchte jede Besitzerweiterung zu hindern. Ein Hauptgegenstand des Haders war das Pfarrpatronat. Einem Bericht unseres Abts zufolge waren die (damals 14) Pfarreien von gemeiner Stadt Nördlingen gestiftet und aufgerichtet worden. Gleichwohl schenkte der Kaiser Heinrich VII. i. J. 1310 (1309) das Patronat dem Kloster Heilsbronn; daher 200 Jahre lang „Stöß und Zwietracht“ und Erbitterung der Bürgerschaft gegen das Kloster. Durch die Reformation kam der Sturm zum Ausbruch. Die Besoldung der Geistlichen, welche an den 14 Altären fungirten, war meist sehr gering, daher ein beständiger Stellenwechsel; dazu erwiesen sich Viele der Geringbesoldeten als untüchtig in ihrem Berufe. Sehr einträglich war dagegen die Stelle des Parochus oder Oberpfarrers. Allein gerade bei der Besetzung dieser Stelle ergaben sich große Mißbräuche, da sie oft mit Männern besetzt wurde, die zwar die Einkünfte, aber nicht die Stelle bezogen und sich durch untaugliche, geringbesoldete Individuen [259] vertreten ließen. Gegen die Zeit des Reformationsanfangs hatte der Abt Bamberger diese Sinekure auf Empfehlung des Kaisers Maximilian I. einem kaiserlichen Günstling, Georg Kirchmüller, verliehen, welcher als Sekretär des Kaisers mit diesem im Reiche herumzog, niemals nach Nördlingen kam und seine Pfründe daselbst Jahre lang durch ungeschickte, stets wechselnde Priester versehen ließ. Die Stadt murrte und bat unsern Abt um Abhilfe; noch dringender und gereizter, nachdem die Gemüther durch die Reformation aufgeregt waren. Wenk erkannte sehr wohl, daß die Stadt gegründete Ursache zur Beschwerdeführung hatte und schrieb daher i. J. 1522 „an den würdigen und ehrbaren Georg Kirchmüller, Pfarrherrn zu Nördlingen, kaiserlicher Majestät Secretarius,“ und erinnerte ihn daran, „daß er mit des vorigen Abts Bewilligung die Pfarrei überkommen und bei der Übernahme versprochen habe: entweder die Pfarrei selbst zu beziehen, oder, wenn er dieses des kaiserlicher Majestät Dienstes halben nicht thun könne, die Stelle durch einen tapfern und ehrbaren Mann versehen zu lassen; der gegenwärtige Verweser, Meister Ulrich, habe den Dienst aufgekündigt.“ Kirchmüller versprach zwar, selbst nach Nördlingen zu kommen und für einen Verweser zu sorgen, that aber weder das Eine noch das Andere. Inzwischen nahte Lichtmeß 1523, der Tag, an welchem der Verweser Ulrich abzog, um anderwärts eine Pfarrstelle zu übernehmen. Kirchmüller war damals beim Kaiser Karl V. in Köln. Wenk sandte an ihn einen Expressen mit einem Schreiben, worin er das Mißliche und Dringende der Umstände und die drohende Gefahr darstellte und den Zauderer beschwor, zu kommen, oder einen Stellvertreter zu ernennen. In der Rückantwort durch den Expressen versprach Kirchmüller, er werde bis Lichtmeß selbst kommen und die Sache ordnen. Die Stadt Nördlingen, welcher diese Antwort von unserem Abt zugeschlossen wurde, ließ sich für jetzt dadurch beschwichtigen. Lichtmeß kam, aber Kirchmüller blieb aus, der bisherige Verweser zog ab und die Stelle blieb unbesetzt. Da schrieb Wenk an Kirchmüller: „er möge Angesichts Dieses Abhilfe schaffen oder resigniren, widrigenfalls werde er (der Abt) die Stelle anderweitig [260] vergeben zur Verhütung merklichen Unraths und Empörung, welche sich in Nördlingen schon durch die lutherische Bewegnuß ereignet habe.“ Gleichzeitig ließ Wenk durch den Markgrafen Kasimir den Bischof zu Augsburg bitten, den Kirchmüller peremptorisch vorzuladen und allen Ernstes gegen ihn einzuschreiten, da die Pfarrei jetzt gar leer stehe. Kirchmüller erklärte, daß er in der Woche nach Quasimodogeniti nach Heilsbronn kommen werde, um über die Sache zu verhandeln, hielt aber wieder nicht Wort. Das Maß seiner Treulosigkeit floß über. Die Aufregung in Nördlingen wurde immer größer und drohender. Der Abt war außer Stand, einen Geistlichen für die vakante Stelle aufzutreiben. Seine noch vorhandenen wenigen Mönche waren im Kloster selbst unentbehrlich. Er fügte sich in das Unabänderliche. „Zwar zum Nachtheil des Klosters, aber zur Vermeidung des täglichen Gezänks zwischen der Geistlichkeit und Gemeinde und Aufruhrs“ trat er sofort das Patronat an die Stadt ab und ließ am 7. März 1523 die Abtretungsurkunde durch den Landschreiber Joh. Tetelbach zu Ansbach ausfertigen. Der Abt handelte nicht eigenmächtig; er entschloß sich zur Abtretung „nach reiflicher Berathung des Klosters in einem mächtigen Capitel, zu Latein peremtorium genannt, nach altem Herkommen und Satzungen unseres Ordens zu mehreren Malen darum gehalten.“ Inhaltlich der Urkunde traten Abt und Konvent nicht nur die Lehenschaft, jus patronatus und Collation der Pfarrkirche sammt den 14 Kaplaneien und den zu diesen Pfründen gehörigen 62 Maltern Getreide, Zinsen, Zehnten, Hühnern etc. an die Stadt ab, sondern auch die Kapelle am Weinmarkt mit den ihr zustehenden Gülten, dann die vom Rathhause jährlich an das Kloster zu zahlenden 50 fl. Erbzins. Dazu machte sich das Kloster verbindlich, alle treffenden Urkunden an die Stadt auszuliefern und die Abtretungsurkunde vom Abt in Cisterz und vom Papst bestätigen zu lassen. Die Stadt verlangte diese zweifache Bestätigung zur Sicherstellung gegen etwaige Vexationen in späterer Zeit. Unser Abt, zwar grundsätzlich antilutherisch, aber ein ehrenhafter Charakter, gab sich alle Mühe, sein gegebenes Wort zu lösen und die verlangten Bestätigungen [261] in Cisterz und Rom zu erwirken; allein in Rom war man andern Sinnes. Der Abt bat in Rom um die verlangte Bestätigung, erhielt aber keine Antwort, auch nicht auf seine wiederholte Bitte. Unt. 10. Dez. 1523 wendete er sich an die beiden brandenburgischen Markgrafen Johann Albrecht, Coadjutor von Halberstadt, und Gumbrecht, welche sich eben in Rom aufhielten, zugleich an den päpstlichen Prokurator oder Syndikus Johann Büren mit der Bitte, die Sache zu betreiben und die päpstliche Bestätigung durch den ersten nach Deutschland abgesendeten Kurier zu überschicken; allein es kam abermals keine Antwort vom apostolischen Stuhl, auch nicht vom Prokurator Büren, obwohl er schon im Voraus 10 fl. für seine Mühewaltung erhalten hatte. Inzwischen verlangten Bürgermeister und Rath noch dringender die versprochene Bestätigung. Da wendete sich i. J. 1524 der Abt an den beim Reichstage in Nürnberg anwesenden Kardinallegaten Campegius und zwar in der Art, daß er den Richter Hartung nach Nürnberg sandte, um mit Johann Cochläus, dem Ceremonienmeister des Legaten, zu verhandeln. Cochläus legte die Sache dem Legaten vor, worauf dieser den Bescheid gab: „Man müsse solchen Handel in Rom austragen.“ Wenk sendete abermals seinen Richter Hartung nach Nürnberg an Cochläus mit einem Geschenk von 5 fl. und mit der Bitte: „Dem Herrn Johann Büren in Rom die Sache nochmals an’s Herz zu legen und bei ihm anzufragen, für welche Summe man wohl die ersehnte Bewilligung von Rom werde erlangen können.“ In seinem lateinischen Antwortsschreiben sagte Cochläus: „Kirchengüter sollen nach den bestehenden Gesetzen nicht verkauft, nicht abgetreten werden, am allerwenigsten in gegenwärtiger Zeit; da soll der Hirte beim Eindringen so vieler Wölfe seine Schafe nicht verlassen, noch weniger sie den Wölfen überliefern. Die nördlinger Bürger sind Erzlutheraner (Lutheranissimi); die lutherische Ketzerei würde in ihrer Stadt durch Abtretung des Patronats befördert. Der Papst kann nicht einwilligen. Mein Rath ist daher: die gegebene Zusicherung der Abtretung des Patronats zu widerrufen. Darein wird der Papst gern willigen; dann habt ihr freie Hand, katholische [262] Pastores anzustellen und die ketzerischen abzusetzen. Reskribirt mir, was ich in eurem Namen weiter thun soll, entweder beim Legaten, oder beim Papst. Aber schreibt eiligst, denn nach vier Tagen reisen wir von hier (Nürnberg) ab. Euer Richter hat mir 5 fl. eingehändigt. Kann ich diese nicht verdienen, so gebe ich sie euch zurück. Eure alte Humanität gegen mich ist bei mir unvergessen. Grüßt in meinem Namen den Richter (Hartung), den Prior (Schopper) und den Granarius. Ex Nurenberga, 22. Apr. 1524. Vestrae reverendae paternitati deditissimus, Johannes Cochleus.“ Ein Postskript besagt: „Ich lege hier bei zwei meiner jüngst in Rom und Straßburg erschienenen Schriften: 1) De auctoritate ecclesiae et scripturae, de fomite peccati contra tertium Lutheri articulum in bulla apostolica damnatum; 2) Ad semper victricem Germaniam. Iterum me recommendo.“ Schon am folgenden Tage beantwortete Wenk dieses Schreiben, aber nicht in Cochläus Sinn. Obgleich wie dieser dem Lutherthum abgeneigt, ging er doch auf den Vorschlag, sein den Ketzern gegebenes Wort zu brechen, nicht ein. Er antwortete: „Ich habe in die Abtretung des Patronats gewilligt nach reiflicher Berathung nicht nur mit meinen Senioren, sondern auch mit dem Abt von Kaisheim. Ich werde mein einmal gegebenes Wort halten und Alles aufbieten, um die versprochene Bewilligung in Rom zu erwirken.“ Er sendete daher abermals ein vom Markgrafen Kasimir befürwortetes Schreiben an den noch in Rom weilenden Markgrafen Johann Albrecht und gleichzeitig ein abermaliges Schreiben an Johann Büren. Allein Rom blieb stumm wie zuvor. Bürgermeister und Rath mahnten unsern Abt aufs Neue durch den Abt von Kaisheim: „Seit der Abtretung sei nun Jahr und Tag vergangen, aber die verheißene päpstliche Konfirmation noch nicht beigebracht, woraus der Stadt Unruhe und Schaden erwachse.“ Wenk erklärte hierauf, daß er alle nur erdenklichen Schritte gethan, aber nichts erwirkt habe; er sei bereit, in Nördlingen, Kaisheim oder Heilsbronn mündlich über die Sache weiter zu verhandeln. Den Bürgermeister Anton Forner lud er auf Freitag nach Laurenzi [263] 1524 zu sich nach Heilsbronn zu einer Besprechung ein und in Folge derselben sendete Wenk unter Vermittelung des Dechants Verber zu Ansbach durch einen nach Rom abgeordneten Kurier eine nochmalige Bitte an den apostolischen Stuhl. Allein Rom beharrte im Schweigen.

Traktabler erwies sich Cisterz. Wenk hatte versprochen, auch dort die Genehmigung der Abtretung des nördlinger Patronats zu erwirken. Er sendete daher zum Generalkapitel nach Cisterz einen seiner Mönche, Sebastian Wagner (nachmals der 28. Abt), welchem er an den dortigen Abt einen lateinischen Brief mitgab. Darin bittet er, sein Nichterscheinen beim Generalkapitel zu entschuldigen in Erwägung, quod tanta apud nos perturbatio et rerum confusio est foedissima Lutheri opinione. Dann schildert er den Stand der Dinge in Nördlingen und bittet um Genehmigung der Abtretung des Patronats. Der Abt von Cisterz gewährte die Bitte, übertrug die weitern Verhandlungen dem Abt von Kaisheim und bevollmächtigte ihn, die Abtretung des Patronats zu bestätigen. Nunmehr beruhigte man sich in Nördlingen und verlangte nur noch, daß die Einwilligung von Cisterz auch vom Bischof zu Augsburg bestätigt und besiegelt werden sollte. Man sah in Nördlingen wohl ein, daß unser Abt Alles versucht hatte, um die päpstliche Genehmigung zu erwirken. Die Stadt übernahm es nun selbst, deßhalb weitere Schritte in Rom zu thun, und sie erhielt, wie es scheint, schließlich eine zustimmende Antwort, da der 35. und letzte Abt in den Jahren 1562 und 67 versichert: „Das Patronatsrecht in Nördlingen sei nicht allein mit Bewilligung des Ordensobersten, sondern auch nach Ratifikation päpstlicher Heiligkeit, auch Consens kaiserlicher Majestät der Stadt Nördlingen übergeben worden.“ Unser Abt hatte sich bei der Übergabe vorbehalten, daß ihm oder seinem Nachfolger bei der nächsten Pfarrerledigung gestattet sein sollte, noch einmal zu präsentiren. Die nächste Erledigung ergab sich bald nach Wenk’s Resignation und sein Nachfolger Schopper präsentirte i. J. 1530 einen nördlinger Bürgerssohn, Baptist [264] Rumel, den er als „wohlgeschickt zum Predigen und zu christlicher Lehr“ charakterisirt.

Während dieser Verhandlungen mit Nördlingen verhandelte unser Abt auch mit dem Markgrafen und Hochmeister Albrecht (Bruder der Markgrafen Kasimir und Georg), welcher um ein Darlehen von 3000 Goldgulden nachgesucht hatte. Der Abt antwortete nach vorausgegangener Berathung mit seinen Altherren: „Unser Kloster ist also belastet, daß wir selbst 2000 fl. verzinsen müssen. Dazu die täglichen großen Ausgaben für Gastung und Anderes, während die Einkünfte sich mindern, indem bei der jetzigen lutherischen Bewegnuß sich an Gülten, Zinsen und Zehnten ein Ausfall ergibt, da die Unterthanen vielfach erklären, sie seien diese Reichnisse nicht mehr schuldig. Überdieß haben wir vor Kurzem E. F. G. Herrn Bruder Kasimir ein Darlehen gegeben. Wir sind daher außer Stand, dem Ansinnen E. F. G. zu entsprechen. E. F. G. wollen dieses nicht für eine Beschönigung halten. Bitte also, uns gnädig zu dispensiren, bis der Allmächtige unser Abnehmen wiederum zu glücklichem Aufnehmen ordnet. Datum, Heylsbronn, Montag nach Jubilate 1524.“

Man ersieht aus diesem Schreiben Wenks, daß die Klosterunterthanen „vielfach“ der lutherischen Bewegung Beifall gaben, weil sie dadurch Befreiung von Gülten etc. erwarteten. Die meisten Unterthanen auf dem Klostergebiete waren aber der Bewegung abgeneigt, weil sie die beim Reformationsanfang herrschende Theuerung und Hungersnoth für ein Strafgericht hielten, welches Gott wegen dieser kirchlichen Neuerungen verhängt habe, und weil man nicht mehr wisse, woran man sich in kirchlichen Dingen zu halten habe. Bis 1526 waren in der Nähe von Heilsbronn nur zwei Orte, Vestenberg und Kleinhaslach, wo man auf Anregen der dort fungirenden Kapläne sich lebhafter an der Bewegung betheiligte. Die Jahrbücher unseres Abts geben darüber folgende Auskunft:

Zum Pfarrsprengel Petersaurach gehörte Vestenberg, wo damals noch kein selbstständiger Pfarrer, sondern ein vom Parochus in Petersaurach abhängiger Kaplan oder Frühmesser [265] fungirte. Das Jahrbuch nennt den damals dort fungirenden Kaplan nicht, beschreibt aber genau sein reformatorisches Verfahren. Er las die Messe deutsch, ließ bei der Taufe das geweihte Öl weg, hielt Beichtvermahnungen anstatt der Ohrenbeichte und reichte beim Abendmahle auch den Kelch. Die Bewohner des Ortes und der Gutsherr desselben, Sebastian von Eib zu Vestenberg und Neuendettelsau, hatten Gefallen an diesen Neuerungen, nicht aber der Pfarrer Johann Hofmann zu Petersaurach. Dieser reichte daher eine Beschwerdeschrift bei dem Markgrafen Kasimir ein, nicht bei unserem Abt, da das Pfarrpatronat von Petersaurach damals nach nicht vom Kloster erworben war. Die Beschwerdeschrift enthielt Folgendes: „Es ist bekannt, wie seit zwei oder mehr Jahren viele Geistliche unter dem Schein des heiligen Evangeliums sich frevelhaft Ungebührliches erlauben, besonders in der Lehre, welche ungegründet und unverständlich den armen elenden Bauer verführt und neue Gebräuche einführt. So thut der Kaplan des Ritters Sebastian von Eib zu Vestenberg, der auf der Kanzel Geistliche schmäht, auch mich feindlich und schriftlich angetastet hat. Ich habe seine feindselige Zuschrift neulich bei Gelegenheit meiner Steuerzahlung den Amtmann Simon von Zedwitz in Windsbach lesen lassen, welcher auch dem Kaplan deßhalb Vorhalt gemacht hat. Gleichwohl fährt dieser fort wie bisher, indem er in allen Sachen mein Pfarrlehen verringert, wider den alten Kirchengebrauch mit schlechtem ungesegnetem Wasser ohne Chrysam und andere Zugehörung und nicht tempore necessitatis, sondern allewege aus unreinem Geschirr tauft, deutsche Messe liest, das Volk ungebeichtet und unter beiderlei Gestalten kommunizirt. Dadurch thut er mir und meiner gestifteten Pfarrei und ihrer Jurisdiktion trefflichen Abbruch, nachdem jetzt fast alles Volk zu solchem neuem Gebrauch geneigt ist und zulauft. Daher meine Bitte, ihm zu befehlen, daß er mich mit solchem Schänden und lästerlichem Zuschreiben unbekümmert lasse und von seinem Vornehmen gegen den alten Kirchengebrauch bei meinem Pfarrvolk abstehe. Denn zu Vestenberg ist keine Pfarrkirche und ist dort von mir Niemand beim Reichen des Sakraments [266] so wie mit dem Predigen des h. Evangeliums versäumt worden.“

Gleichzeitig (1526) reformirte in derselben Weise der Kaplan oder Frühmesser in dem damals noch nach Großhaslach gepfarrten Filialdorfe Kleinhaslach. Dieses veranlaßte seinen Parochus, den Pfarrer Michael Preuß in Großhaslach, bei seinem Pfarrpatron, unserem Abt, eine Beschwerdeschrift und Bitte folgenden Inhalts einzureichen: „Die beiden Kapläne zu Kleinhaslach und Vestenberg ändern kirchliche Handlungen in lutherischer Weise, was zwar dem Volk gefällt, aber mir dem Parochus Abbruch thut. Da dieses in unseres Herrn Landen noch nicht beschlossen ist und nur aus Vermessenheit und Trutz und dem gemeinen Mann zu gefallen geschieht, ich auch Alles selbst bei meinem Pfarrvolk zu besorgen im Stande bin; so bitte ich, jenem Verfahren Einhalt zu thun und mich in meinen pfarrlichen Rechten zu schützen.“ Der Abt schickte die Beschwerdeschrift an Statthalter und Räthe nach Ansbach. Die Jahrbücher melden nicht, wie dort die Sache entschieden wurde. Anderweitigen Aufschreibungen zufolge soll der Kaplan zu Kleinhaslach, Laurentius Hiller, als Ketzer zum Tode verurtheilt, aber durch den Markgrafen Georg gerettet worden sein. Bei genauer Prüfung der treffenden Untersuchungsakten dürfte sich aber wohl ergeben, daß das angebliche Todesurtheil gar nicht gefällt worden ist. In den beiden Beschwerdeschriften der Pfarrer von Petersaurach und Großhaslach liest man augenfällig zwischen den Zeilen, daß es den Beschwerdeführern nicht sowohl um die alte oder neue Lehre, als um den Entgang von Opfergeldern etc. zu thun war. Das Landvolk war sehr bereit, dergleichen Gaben nicht mehr zu reichen; es ging aber bald weiter und verweigerte, nicht bloß in den Pfarreien Petersaurach und Großhaslach, sondern auch an vielen andern Orten auf dem Klostergebiete die dem Kloster oder den Klosterpfarrern schuldigen Zehnten, Gülten etc., z. B. in Weißenbronn, Bürglein, Ammerndorf, Ulsenheim, Uttenhofen, Weigenheim, Dambach, im Ries und in der Maingegend. Unser Abt und seine Stellvertreter sahen sich daher oft veranlaßt, den Markgrafen Kasimir und dessen [267] Beamte, oder den Bürgermeister und Rath zu Dinkelsbühl, oder den Ritter Veit von Vestenberg zum Fürstenforst um Beistand gegen die Renitenten zu bitten mit dem Bemerken: „In dieser gefährlichen aufrührerischen Zeit sei strenges Einschreiten höchst nöthig; ehedem seien diese jetzt verweigerten Reichnisse willig entrichtet worden.“ Auf der andern Seite wurde den Bezugsberechtigten Nachsicht angerathen, z. B. (1525) dem Pfarrer Bernbeck in Bürglein, welcher mit einem seiner zehntpflichtigen Bauern im Streit lebte. Man stellte dem Pfarrer den Haß des Volkes gegen die Geistlichkeit vor und bewog ihn endlich zu einem Zehntnachlaß, worauf der Pfarrer und der Bauer zur definitiven Regelung der Sache nach Heilsbronn einberufen wurden. Allein der Bauer vereitelte die ganze Verhandlung, indem er auf nichts einging, die Vermittler verhöhnte, die Versammlung verließ und durch das Klosterthor hinauslief. Die Kommission beschloß hierauf, den Renitenten nach Ansbach transportiren zu lassen. In Großhaslach kam es schon früher zu Untersuchungen und Bestrafungen wegen aufrührerischer Reden und wegen Zehntverweigerung. Der Wirth und einige Andere wurden nach Ansbach zur Haft gebracht, aber wieder freigelassen, nachdem unser Abt Fürbitte eingelegt und vorgestellt hatte, daß die Verhafteten nunmehr hinreichend bestraft seien. Die heilsbronnischen Unterthanen in Sommer- und Winterhausen verweigerten ihre dem Kloster schuldigen Weinzinse, und dieß um so beharrlicher, da ihr Gutsherr, der kaiserliche Erbschenk Götz (oder Karl) von Limburg ihnen befohlen hatte: „weder den Mönchen zu Heilsbronn, noch andern Mönchen und Pfaffen etwas zu verabreichen.“ Der Junker Burkhard von Seckendorf, von dessen Feldern bei Triesdorf der halbe Zehnte dem Kloster Heilsbronn zustand, verweigerte das Reichniß und wurde daher von unserem Abt verklagt. In der Nähe von Heilsbronn selbst war es besonders der vorhin als Agitator in Vestenberg genannte Sebastian von Eib, welcher das Volk aufforderte, Opfergelder etc. nicht mehr zu entrichten. Ulrich Odenberger, ein Insasse im Pfarrsprengel Großhaslach, hatte für die Kirche zu Großhaslach einen Jahrtag gestiftet [268] und für die Abhaltung desselben dem dortigen Pfarrer ein alljährliches Reichniß stipulirt. Allein der Ritter Sebastian verbot die Abhaltung des Jahrtages und die Entrichtung des Reichnisses an den ebengenannten Pfarrer Preuß, welcher aber das Reichniß reklamirte, als der Markgraf Kasimir, kurz vor seinem Tode, befahl, daß alle Stiftungen wieder gehalten werden sollten. Der Ritter Sebastian lag mit seinen Nachbarn fortwährend im Streit wegen Schaftrieb etc. Daß er seinem eigenen Hause nicht gut vorstand, werden wir später sehen. Sein ganzes Verhalten zeigt, daß sein Eifer für die Reformation aus keiner lautern Quelle floß.

Aus den vorstehenden Mittheilungen erhellt, daß sich die Reformation unserem Abt schon frühzeitig recht empfindlich fühlbar gemacht hat. In seiner mißlichen und bedrängten Lage suchte er einen redlichen, rechts- und geschäftskundigen Mann, der ihm rathend und helfend stets zur Seite stehen und daher in Heilsbronn selbst wohnen sollte. Seine Wahl fiel auf den wiederholt genannten Johann Hartung. Wenk kannte bereits die Brauchbarkeit des Mannes, welcher schon in früheren Jahren „dem Kloster in weltlichen Händeln treu gedient hatte.“ Es ist oben berichtet worden, daß ihn der Abt im J. 1521 nach Worms sandte, um die Klosterprivilegien vom Kaiser Karl V. bestätigen zu lassen. Im Jahre 1523 nahm er ihn völlig in seinen Dienst, räumte ihm in Heilsbronn ein eigenes Wohnhaus ein und verlieh ihm den Titel „eines Richters zu Bonhof und zugleich obersten Richters über die sämmtlichen Klostergerichte.“ Vor Hartung war der jeweilige Richter zu Bonhof ein Mönch, welcher mit den ihm beigeordneten „Urtheilssprechern“ an bestimmten Wochentagen Gericht hielt, und zwar in Bonhof, nicht in Heilsbronn, wo die klösterliche Stille nicht durch Gerichtshändel gestört werden sollte. Der Gerichtsbezirk hieß daher nicht Amt Heilsbronn, sondern „Amt Bonhof“. Auch deßwegen übertrug unser Abt das Richteramt nicht wieder einem Mönch, weil die wenigen im Kloster noch vorhandenen Mönche meist schon in Jahren vorgerückt und für das Richteramt nicht geeignet waren.

[269] Hartung war aus Ansbach, wo sein Schwiegervater Hans Weigenast, Bürger daselbst, im J. 1525 starb. Sein Neffe Georg Weigenast übernahm 1550 die Wirthschaft zum Steinhof in Heilsbronn. Hartung war weltlichen Standes; sein jüngerer Bruder, gleichfalls Hans, Beamter in Wülzburg; sein Bruder Valentin Dechant in Feuchtwangen; sein Bruder Hieronymus erst Kammerschreiber, dann Kammermeister beim Markgrafen Albrecht Alcibiades (Beitr. S. 159 u. 161); sein Bruder Bartholomäus Kriegskommissär bei demselben Markgrafen und noch bei ihm am Sterbebett in Pforzheim. (Beitr. S. 164, 165, 170.) Der Richter Hartung war auch kaiserlicher Notarius publikus. Seine bald deutsch bald lateinisch ausgefertigten notariellen Schriftstücke unterzeichnete er in folgender Weise: „Et ego Johannes Hartung, laicus, herbipolensis dioceseos, publicus imperiali auctoritate notarius, hoc instrumentum confeci signoque et nominibus meis in fidem signavi. Und ich J. Hartung von Onolzbach, würzburger Bisthums, aus kaiserlicher Macht ein offenbar Schreiber, habe dieses instrumentirte Vidimus darüber gemacht, unterschrieben und mit meinem Siegel versehen.“ Das Siegel zeigt einen auf zwei viereckigen Sockeln senkrecht stehenden Stab, an dessen Spitze das Hartung’sche Wappen (ein goldener Stern im blauen Felde), an den zwei Sockeln die Worte: „Signet Joh. Hartungs.“ Hartung war, obgleich kein Geistlicher, ein Freund und Kenner des geistlichen Gesanges. Die von ihm geschriebenen mehrstimmigen kirchlichen Gesänge füllten sechs Bände, von welchen vier mit über tausend Blättern noch in Erlangen aufbewahrt werden. Sie enthalten Meß- und andere liturgische Gesänge, auch Melodien aus der Reformationszeit mit Angabe der Tonsetzer, darunter z. B. M. Kaspar Othmayr, dessen Name noch mehrmals genannt werden wird, insonderheit beim 29. Abt Greulich. Der Rath des kundigen und wohlgesinnten Hartung wurde auch außerhalb des Klosters bei Landtagen und andern wichtigen Verhandlungen oft gesucht. Er sprach sich entschieden für Luthers Lehre aus; demungeachtet behielt unser entschieden antilutherischer Abt den ihm unentbehrlichen Mann in seinem [270] Dienste. Besonders verdient machte sich Hartung dadurch, daß er 1523 die Jahrbücher anlegte und bis zu seinem Tode fortsetzte. (Beitr. S. VIII.) Sie enthalten Abschriften von den Ausfertigungen und Einläufen in der Klosterkanzlei während seiner vieljährigen Amtsführung, schätzbare Urkundenabschriften, um so schätzbarer, weil die Originalien, in Schachteln und Truhen geworfen, späterhin großentheils abhanden gekommen sind. Neben diesen amtlichen Kopialbüchern führte Hartung privatim Tagebücher, in welche er seine täglichen Verrichtungen und Erlebnisse, auch die Namen der im Burggrafenhause und in der Abtei ein- und ausgehenden geistlichen und weltlichen, adeligen und fürstlichen Gäste beiderlei Geschlechts verzeichnete, über Krieg, Weinlese, Fischerei und Anderes berichtete. Auch notirte er, wann er kommunizirt, einer Hochzeit beigewohnt, zu Ader gelassen u. dgl. Aus den letztgedachten Inskriptionen ersieht man, daß er seine Tagebücher lediglich zum Hausgebrauch führte, nicht ahnend, daß manche seiner Aufzeichnungen dereinst über Vorgänge zu seiner Zeit sichern Aufschluß geben und bei der Geschichtsschreibung dankbar benützt werden würden. Die Mittheilungen in den Beitr. S. 129 bis 166 sind großentheils seinen Aufzeichnungen entnommen. Er starb 61 Jahre alt und wurde an der Südseite des östlichen Chors in der Klosterkirche begraben, wo man nach Wegnahme der Pflasterung seinen Grabstein und darauf folgende Inschrift finden wird: „Anno 1554 den 15. Okt. nach 10 Uhr Vormittag ist verschieden in Christo der ehrbar und achtbar Hans Hartung der Elter, dieses Klosters bis in die 37 Jahr gewesener Richter, seines Alters im 61. Jahr, welchen Gott verleihen woll ein fröhlich Auferstehung und das ewig Leben. Amen.“ Seine Frau starb 44 Jahre alt 3 Jahre vor ihm, noch ein Jahr früher sein einziger Sohn. Es überlebten ihn zwei Töchter, von welchen Eine den vorhingenannten M. Othmayr heirathete. Er war von 1523 an 31 Jahre lang Richter in Heilsbronn, hatte aber schon vorher 6 Jahre lang dem Kloster viele Dienste geleistet. Zum Nachweis, wie fleißig bis ins kleinste Detail er seine [271] Tagebücher führte, sollen hier einige Inskriptionen mitgetheilt werden.

Im Jahre 1551, sonach im dritten Jahr vor seinem Tode, schrieb er: „Januar: Nechten ist ein böhmischer Herr angekommen, königlicher Majestät oberster Kämmerer, sammt Etlichen, dem Erzherzog von Österreich zugehörig; ist heute wieder weggeritten. Landgraf Georg von Leuchtenberg ist spät angekommen mit 10 bis 12 Pferden, über Nacht geblieben; hat am andern Morgen um 7 Meß gehört, um 8 zu Morgen gegessen, dann weiter geritten. Kanzler auf dem Gebirg (Chph. Straß), auch der Henneberger Kanzler, sind spät angekommen, übernachtet, auch Doctor Weigel. Haben am andern Morgen zeitlich mit dem Herrn Abt zu Morgen gegessen und sind auf Frauenaurach zugefahren. Februar: Herzog Friedrich, Pfalzgraf zum Hundsrück, übernachtet mit 4 Pferden. März: Markgräfin Emilie übernachtet mit etlichen Wägen Frauenzimmer und vielen Pferden; sind Tags darauf mit allem Gesinde wieder weggefahren und geritten. Sie ließ in diesen Tagen ihre Ochsen abholen. Bin ich auf die Wolfsjagd gegangen; haben zwei Wölfe gefangen. Markgraf Albrecht bittet um 100 Sra. Haber. April: G. von Zedwitz und Chph. von Eib Leichenbegängniß. Mai: Gottfried von Berlechingen hat den Herrn Abt um 40 Bäume zu seinem Bau in Illesheim gebeten. Juni: Prediger Schilling dahier will mit dem Pfarrer in Markterlbach tauschen; wird vom Herrn Abt nicht genehmigt, da der Pfarrer von Erlbach die Bedingung stellt, bei der brandenburgischen Kirchenordnung bleiben zu dürfen. Zwei Jungen von Königshofen und Schwabach haben Lust, Mönche zu werden. Wegen des Prozesses gegen Würzburg war ich vier Tage lang beim Congreß in Rothenburg mit den würzburger Räthen und dem Herrn Regenten und Statthalter von Onolzbach. Die onolzbacher Räthe wurden von den würzburgern zum Nachtmahl geladen. Die Verhandlungen waren auf der Trinkstube. Pfarrer von Weißenburg ist mit seinem Weib hier angekommen und bei mir eingezogen. Juli: Doctor Tetelbach und Rentmeister von Onolzbach sind hier fürgefahren auf Nürnberg, hab ich ihnen im [272] Gasthaus Gesellschaft geleistet. August: Auf Georg Mukasens Tochter Hochzeit bin ich mit meinen beiden Töchtern erschienen; hab ich einen Thaler geschenkt, meine Tochter die Othmeierin auch einen Thaler und mein Margarethlein 1/4 Thaler. Ich hab das Erstmal gegessen, bin darnach heimgegangen. Abt zu Castl, des Herrn Abts Bruder, ist gegen Abend hier angenommen, pflog hier eine Verhandlung wegen des Pfarrers Georg Gebhard in Hohenkemmathen bei Castl. September: Prior von Ebrach und Herr Fabri, Schaffner des Klosterhofes zu Nürnberg, hier angekommen, zu visitiren. Haben Tags darauf beschreiben lassen, wie es fernerhin im Kloster Heilsbronn soll gehalten werden. Herr Fabri hat Thomas Arnold von Gleizendorf einen Gaul abgekauft um 40 fl. und einen halben Gulden Leihkauf; hab ich ihm dargeliehen. Kaspar Bruschius ist zum Morgenmahl angekommen; dem hab ich Gesellschaft geleistet; ist Nachmittags wieder weggeritten. Kanzler auf dem Gebirg ist recht spät angekommen mit Weib und Kindern und etlichen Pferden; sind heute nach Weißenburg gefahren. Kaspar Bruschius hat dem Schulmeister und mir geschrieben; darauf haben wir dem Herrn Abt seine erste Centuriam offerirt; dieser hat ihm zwei Thaler geschenkt. Oktober: Georg Gries von Eschenbach ist aus dem Kloster gezogen; er und Theophilus haben einander mit Kandeln geschlagen. Am 8. Oktober begann die Weinlese in Neuhof. Am 8., 9. und 10. Okt. war Weinlese in Bonhof, hat neun Kufen Beeren gegeben. Am 12. und 13. Oktober war Weinlese am Pfefferberg (Heilsbronn), hat 8 Kufen gegeben. Hans Stromer von Nürnberg brachte an den Herrn Abt eine kaiserliche Commission, Zeugen zu verhören. Nach ihnen sind angekommen Engelhard von Ehenheim und der Kammermeister. November: Wolf Schönher, Kantor zu Neustadt, hat mich mit einem Gesang 7 vocum seines Componirens verehrt. Die Herren Räthe Heinr. von Mußloe und Andr. Junius von Onolzbach sind gegen Abend angekommen. December 5. moritur fidelissima uxor mea. Am 6. nach der Meß ist meine liebe Hausfrau begraben worden mit vorgehenden ehrlichen und christlichen Ceremonien. Kaiserlicher [273] Majestät Commissarius in der Irrung zwischen dem Herrn Markgrafen und Nürnberg ist necht sammt etlichen Notariis angekommen und heute wieder verritten.“

In dieser Weise schrieb Hartung seine Tagebücher. Viele derselben enthalten weit denkwürdigere Mittheilungen, als das von 1551; allein gerade aus diesem sollte etwas mitgetheilt werden, weil Hartung hier des Poeta laureatus und Klosterbeschreibers Kaspar Bruschius gedenkt, welcher in seinem bekannten Buche auch das Kloster Heilsbronn beschrieben und mehrere, unten mitzutheilende lateinische Gedichte zur Erinnerung an in Heilsbronn Verstorbene verfaßt hat. Hartung nennt ihn oft unter den Gästen in Heilsbronn. In sein Tagebuch von 1549 schrieb er: „Dinstag nach Lätare hat Bruschius dem Herrn Abt ein Opus geschickt und geschenkt, item mir vier Partes neue Gesänge, lamentationes Jeremiae.“ Im Todesjahre Hartungs arbeitete Bruschius an einer neuen Auflage seines Buches über deutsche Klöster und bat den damaligen Abt Schörner um Notizen über den eben verstorbenen Abt Wirsing und über andere heilsbronner Äbte. Schörner schickte ihm das Gewünschte, dazu zwei Goldgulden und das von Hocker (Antiq. S. 132) mitgetheilte Begleitschreiben. In 16 lateinischen Gedenkzeilen auf einer um 1600 noch vorhandenen Tafel am Grabe Hartungs wurde dieser charakterisirt wie folgt: „Gerecht und verständig als Richter, bieder und ohne Falsch als Mensch, wahrhaft religiös, treu als Freund, Freund der Künste des Friedens, insonderheit der Musik, 61 Jahre alt von den Parzen entführt.“ Die 16 Anfangsbuchstaben der 16 Zeilen geben den Namen JOANNES HARTVNGVS. Voran ist bemerkt: Scriptum per Conradum Praetorium R. Dem Gedichte sind noch zwei andere von 18 und 4 Zeilen beigefügt mit dem Bemerken, daß sie von demselben Verfasser herrühren. Bruschius starb fünf Jahre nach Hartung, angeblich ermordet im Walde Schlingenbach, zwischen Rothenburg und Windsheim, ob von Adeligen, gegen die er zu schreiben beabsichtigte, oder von gemeinen Raubmördern, ist unentschieden. Sein Leichnam ruht [274] angeblich in der Kirche zu Steinach an der Ens, Bezirksamts Rothenburg.

Im Jahr (1523) der Übersiedlung Hartungs nach Heilsbronn waren die meisten Mönche bereits lutherisch gesinnt, theilweise aus dem Kloster getreten, theilweise aber, wie vorhin berichtet wurde, auf Betrieb unseres Abts und durch Vermittelung des Markgrafen Kasimir wieder in das Kloster zurückgekehrt. Die nun zu besprechenden Vorgänge im folgenden Jahr 1524 zeigen, daß sich die Majorität im Kloster zu Luthers Lehre hinneigte.

Um Martini 1524 sollte bei einer Reichsversammlung in Speier auch über die jetzt strittige Lehre verhandelt werden. Der Markgraf Kasimir, welcher zwar reformatorisch gesinnt war, aber um des Kaisers willen nicht mit dem Katholizismus brechen wollte, ließ die strittigen Lehrmeinungen zusammenstellen und den Prälaten und andern Schriftverständigen in seinem Bereiche zur gutachtlichen Äußerung zuschließen. So erhielt denn auch unser Abt unterm 24. Aug. den Auftrag, ein Gutachten[20] über 23 strittige Lehrmeinungen abzufassen und am 21. Sept. in Ansbach bei einer aus geistlichen und weltlichen Abgeordneten bestehenden Versammlung zur Berathung vorzulegen. Auch sollte er einen oder zwei der heiligen Schrift Kundige aus seinem Kloster zur Berathung mitbringen. Das von den Versammelten zu verabfassende Gesammtgutachten wolle der Markgraf in Speier vorlegen, „damit man dort sehe, daß bei uns kein Anderes erfunden werde, als daß wir Alles zu fördern und zu thun geneigt sind, was uns als einem christlichen Gott liebenden Fürsten gebührt. Unsere Berathung wird deutsch sein, da nicht alle unsere Räthe lateinisch verstehen. Bei dieser Zusammenkunft wollet ihr Red und Antwort geben, gegründet auf das heilige, klare, lautere und unwidersprechliche Wort Gottes.“ Die zur Begutachtung vorgelegten 23 strittigen Lehrmeinungen betrafen Folgendes: 1) Die Sakramente. 2) Die österliche und die Ohrenbeichte. 3) Lossprechung von gewissen Sünden durch Päpste und Bischöfe. 4) Ablaß. [275] 5) Entziehung des Abendmahlskelchs. 6) Aufbewahrung der Hostien in Monstranzen und Herumtragen derselben. 7) Meßopfer und Seelenmessen. 8) Ob bei der Messe und 9) bei der Taufe lateinisch oder deutsch gesprochen werden soll. 10) Ehelosigkeit der Geistlichen. 11) Heirathen unter Verwandten ohne päpstliche Erlaubniß. 12) Ob Ordenspersonen austreten und heirathen dürfen. 13) Priester, wer solche sind. 14) Seligkeit allein durch den Glauben. 15) Freiheit des Willens. 16) Anrufen der Heiligen. 17) Bilder in den Kirchen. 18) Ceremonien daselbst. 19) Fast- und Feiertage. 20) Verbotene Speisen. 21) Untrüglichkeit und Inspiration der Konzilien, der Kirche und des Oberhaupts derselben. 22) Verbindlichkeit päpstlicher Satzungen, welche die Seele und das Gewissen betreffen, aber nicht auf Gottes Wort gegründet sind. 23) Auslegung der hl. Schrift durch die Geistlichen und durch Konzilien.

Unser Abt legte diese 23 Fragpunkte seinem Konvent zur Besprechung vor, zugleich auch sein Gutachten, welches dahin ging: „Über die vorgelegten 23 Artikel, welche eines Jeden Seele und Gewissen betreffen, waren die Ansichten allezeit zwiespältig. Etliche und die meisten derselben sind im hl. Evangelium weder geboten noch verboten. Die Entscheidung darüber übersteigt meinen Verstand und Vernunft. Ich bitte daher, mir die Abgabe eines Gutachtens darüber zu erlassen und dieses Verständigeren aufzutragen, auch mich mit meinem Orden bis zur Anstellung eines gemeinen freien Konzils bei meinem schlechten und einfältigen Glauben, darin alle meine Vorältern christlich verschieden sind, zu belassen. Was nachmals in solchem (Concil) und durch gemeine Christenheit beschlossen, aufgerichtet oder abgethan wird, dem will ich keinen Beschwerd haben, mein Irrsal demüthiglich zu erkennen und dasselbige auch zu halten und nachzufolgen.“

Dieses ausweichende, kurze, auf die vorgelegten Fragen gar nicht eingehende Gutachten unseres Abts war nicht im Sinne der Majorität und wurde daher lediglich ad Acta gelegt. Hartung registrirte es im Jahrbuche mit der Randbemerkung: „Ist nit geantwurt [276] worden,“ d. h. es kam weder beim Markgrafen, noch bei der Versammlung am 21. Septbr. zur Vorlage. Dagegen wurde im Sinne der Majorität ein anderes Gutachten verabfaßt und darin über die 28 Fragpunkte Folgendes bemerkt:

„Zu 1. Die römische Kirche verordnet sieben Sakramente. Einige alte Lehrer sprechen von zweien, Andere von dreien. Wo Christus hat aufgesetzt ein Sakrament, hat er dabei Verheißung und Zeichen gegeben, in welchen ein jeglich Sakrament bestehen muß. Wir finden daher nur zwei Sakramente in der Schrift, aufgesetzt von Christo; die fünf andern rühren, den Zeugnissen der Kirchenväter zufolge, von den Päpsten Sylvester und Leo her; mögen wohl schöne, nicht zu verachtende Gebräuche sein, sind aber den zwei von Gott verordneten nicht gleich.

Zu 2. Die römische Kirche verordnet, wenigstens einmal um Ostern zu beichten und das Sakrament zu empfangen, und dabei seine wissentlichen Sünden seinem Pfarrherrn zu beichten. Die Andern achten dieses für unnöthig und für unbillig. Die jetzt gebräuchliche Beichte ist in der Schrift nicht mit hellen Worten ausgedrückt, wohl aber das Beichten überhaupt, z. B. Jak. 5, 10. Solches Beichten ist im Geist Christi, und wir sollen froh sein, einen solchen Gebrauch in der Kirche zu haben. Aber daß die Beichte an Zeit und Ort vom Papst geboten ist, lasse sich ein frommer Christ nicht anfechten; denn wo Beichte geschieht wegen des päpstlichen Gebotes, da ist ein gezwungener Geist, welcher Gott nicht gefällt, denn Gott will einen fröhlichen Geist haben, 2. Cor. 9, 7.

Zu 3. Ob Päpste oder Bischöfe in etlichen Fällen Sünde vorbehalten, oder davon absolviren können? Im neuen Testament sind die Schlüssel allen Christgläubigen gegeben, wo ein bestellter Priester nicht da ist. Die Zusage Christi Matth. 16, 19 galt nicht dem Apostel Petrus allein, sondern Allen. Matth. 18, 18. Da redet Christus zur ganzen Christenheit und zu einem Jeglichen insonderheit, woraus folgt, daß [277] Einem von Keinem eine Sünde vorbehalten werden kann noch werden soll.

Zu 4. Der Ablaß, wie er von den Vätern, Päpsten und Konzilien gelehrt wird, ist wider die Schrift, nichts nütz in der Kirche, hat nichts Gutes geschafft, macht die Christen faul und abwendig von Christo. Die alten heiligen Lehrer und Märtyrer kennen den Ablaß nicht.

Zu 5. Die Entziehung des Kelchs beim Abendmahl ist wider Christum.

Zu 6. Ob das Sakrament des Leibes Christi in Monstranzen aufbewahrt und herumgetragen werden soll? Dieser Artikel gibt und nimmt dem Glauben nichts. Das nicht unziemliche Aufbewahren der Hostien in Sakramenthäuschen wurde vom nicäner Concil um der Kranken willen verordnet. Das Herumtragen der Hostie in der Monstranz am Frohnleichnamstag ist nicht unnütz, wenn das Volk belehrt wird, daß wir aus dergleichen Ceremonien mit unsern Herzen in die Betrachtung der unsichtbaren Dinge aufsteigen sollen.

Zu 7. Meßopfer und Seelenmessen für Lebende und Verstorbene werden gegenwärtig nicht allein für unnütz, sondern auch für unchristlich gehalten. Das Sakrament, welches der Priester am Altar nimmt im Glauben und Vertrauen an die göttlichen Zusagungen, ist ein Pfand des Heils und ein Zeichen der göttlichen Versöhnung und ein Gedächtniß des Opfers Christi am Kreuz zu einem Lob und Danksagung seiner Liebe gegen uns. Solches Gebet des Priesters ist ein gutes Werk, welches er für Andere opfern mag, laut Jac. 5, 16 und 1. Tim. 2, 1. Das werden auch Die bekennen müssen, welche sagen, das Sakrament sei kein Opfer. Daß wir nicht allein für Lebende, sondern auch für Verstorbene in der Messe bitten mögen, beweist schon, daß es Christus nicht verboten hat, und das Vorbild 2. Makkab. 12, 42. 46. Dieses Buch ist zwar kein kanonisches, aber vom nicäner Concil und von Augustinus für glaubwürdig angenommen worden. Dazu schreibt der h. Dionisius, daß die Apostel selbst gelehrt haben, daß Fürbitten für die Seelen Verstorbener nutz und [278] gut sein mag. Das ist wahrlich, meines Bedünkens, nicht gering zu achten.

Zu 8. Ob die Messe deutsch gelesen werden soll und mit offenen Worten, so daß es die Umstehenden hören und verstehen? In den ersten Zeiten haben die Diener der christlichen Kirche Alles mit offenen und verständlichen Worten gethan, welchen Brauch auch der h. Paulus begehrt, 1. Cor. 14. Jedoch ist solcher Gebrauch abgelegt worden durch Concilia etlicher Mißbräuche wegen, die daraus entstanden. Würde der Gebrauch wieder aufgerichtet, so ist zu besorgen, daß es von Vielen verspottet würde, wie es leider jetzt schon geschieht. Aber Epistel und Evangelien möchte ein Pfarrherr allewege seinem Volk mit deutscher Zunge vor der Messe an einem besondern Ort wohl erklären.

Zu 9. Ob die Taufe in deutscher Sprache geschehen soll? Ja! wegen 1. Cor. 14, 16. Doch daß es mit keiner Verachtung oder Verspottung geschehe.

Zu 10. Ehelosigkeit der Geistlichen. Gott hat die Ehe selbst verordnet; darum soll sie Niemanden verboten werden. Das vom Papst Calixt herstammende Eheverbot nennt Paulus 1. Tim. 4 eine Teufelslehre.

Zu 11. Ehen unter Verwandten ohne päpstliche Erlaubniß. Welche Ehen unter Verwandten verboten sind, ist 3. Mos. 18 zu lesen. Was die römische Kirche sonst hierüber verbietet und verordnet, ist von Geldes wegen erdacht; die göttliche Schrift weiß nichts davon.

Zu 12. Ob Ordenspersonen aus den Klöstern gehen und sich verehelichen dürfen? Das Gelübde: wider sein eigen Fleisch, die Welt und den Teufel zu fechten, thut jeder Mensch in der Taufe; ein weiteres Ordensgelübde ist nicht nöthig. Auch ist zu befürchten, daß sich Viele mit solchen Gelübden wiederum unter das Joch des Gesetzes begeben und sich ihrer Freiheit des Geistes berauben, welche allein steht im Geist Gottes, laut 2. Cor. 3, 17, durch welchen Geist jeder Christ Gott dienen soll. Doch loben Augustinus und Andere das Ordensgelübde. Daher ich [279] solchen Artikel mit allen Andern (meinen Mitmönchen) zu einem künftigen Concilio stelle.

Zu 13. Priester, wer solche sind? Nach Christi und der Apostel Ausspruch Marci 6, 15 u. 1. Cor. 4, 1 ist der Priester vornehmstes Amt, das Wort Gottes zu lehren und die Sakramente zu reichen. Wer solches nicht thun will oder nicht kann, soll kein Priester genannt werden.

Zu 14. Daß rechter Glaube und Vertrauen in Christo allein zur Seligkeit genug sei, entnehmen wir klärlich aus Joh. 14, 6, Apostelg. 4, 12 und viel andern Sprüchen der göttlichen Schrift. Doch daß dieser Glaube nicht falsch sei und besonders geziert mit Werken göttlicher Gebote und niemals träge, Gottes Gebote zu erfüllen.

Zu 15. Ob der menschliche Wille frei sei, oder nicht, Gutes oder Böses zu wirken? Darüber haben die Lehrer allezeit gestritten. Augustin und Bernhard blieben sich in der Lehre über den freien Willen nicht gleich. Viele lehrten, daß der freie Wille Gutes zu wirken vermöge, daraus aber, meines Bedünkens, in der christlichen Kirche viel Übles entstanden ist. Die Schrift lehrt, daß durch den Sündenfall der Mensch gar verderbt ist und durch allein natürliche Kraft nichts vermag als sündigen, 2. Cor. 3, 5, Philip. 2, 13, daraus wir klärlich vernehmen, daß menschlicher Wille aus ihm nichts Gutes vermag. Der Wille mag aber wieder frei werden, Gutes zu wirken, durch die Gnade Gottes, Joh. 8, 36. Der Sohn Gottes hat uns wiederum den Geist Gottes und die Gnade erworben. So wir glauben, mögen wir wieder Gutes thun, doch allein durch Gottes Kraft.

Zu 16. Ob es nöthig sei, Maria und andere Heilige um Fürbitte und Hilfe bei Gott anzurufen? Nach Art. 14 genügt zur Seligkeit rechter Glaube an Christum; ein anderer Mittler oder Fürbitter ist daher nicht nöthig, 1. Tim. 2, 5. Röm. 8, 34. Gott allein ist anzurufen. In der ersten Kirche rief man die Heiligen nicht an. Daraus folgt aber nicht, daß wir die lieben Heiligen verachten sollen, sondern wir sollen [280] Gott preisen, der solche Gnade einem sündigen Menschen gegeben hat.

Zu 17. Ob Bilder in den Kirchen geduldet werden sollen? Die Schrift verbietet alle Götzenbilder. Aber gefährlich und von üblen Folgen ist, die Bilder aus den Kirchen zu nehmen und zu verbrennen. Ärgerniß soll nicht mit Fäusten weggethan werden, sondern durch Gottes Wort. Wenn die Prediger fleißig lehren, wie die Bilder der Heiligen zu gebrauchen sind, so werden die Bilder den Menschen nicht irren.

Zu 18. Welche Ceremonien in den Kirchen ziemlich seien oder nicht? Wird das Volk über ihre Bedeutung belehrt, so sind sie nicht böse. An sich aber haben sie keinen Werth. Sie sind meist aus dem alten Testament genommen. Welche abgethan werden sollen und welche nicht, kann ich für jetzt nicht sagen wegen der kurzen Zeit, die mir zu diesem Artikel verliehen ist.

Zu 19. Etliche Fast- und Feiertage gebietet die römische Kirche bei Strafe des Bannes. Ob dieses Gebot auch bindend sei? Das rechte Fasten ist stete Nüchternheit und Mäßigkeit, auf daß der alt Esel nicht zu muthwillig werde, sondern geh im Zaum und folg dem Geist. Das vom Papst bei Straf gebotene Fasten zu gewissen Zeiten ist nicht schriftgemäß. An Sonn- und Feiertagen mag Jeder, nachdem er mit dem Haufen einhellig gebetet und das Wort Gottes gehört hat, arbeiten und sein Brot im Schweiß seines Angesichts gewinnen, wie man zur Zeit Hieronymi am Sonntag gethan hat. Warum will man uns nöthigen, einen Faultag zu begehen zum Schaden für Leib und Seele und Gut? Denn augenscheinlich ist, daß man an keinem Tag mehr thut wider Gottes Gebot, als am Feiertag, an welchem geschieht Völlerei, Fressen, Spielen und Todtschlag. Solche Sünden hat der Papst zu verbieten bei dem Bann, aber nicht jenes Feiern zu gebieten. So wurde der Bann Matth. 18, 17 von Christo befohlen und 1. Cor. 15 von Paulo gebraucht.

Zu 20. Ob es Sünde gegen Gott und sträflich sei, an den von der römischen Kirche gebotenen Fasttagen [281] Fleisch, Eier, Käse, Milch oder Schmalz zu genießen? Speiseverbote finden sich zwar im alten, aber nicht im neuen Testament. Matth. 15, 11. Tit. 1, 15. Es steht nicht in des Papstes Macht, einzelne Speisen zu verbieten bei dem Bann.

Zu 21. Ob die römische Kirche oder auch die Concilien die heilige Gemeinde oder die christliche Kirche seien, die durch den heiligen Geist regiert wird und nicht irren kann; oder ob die christliche Kirche an keine Statt oder Person gebunden sei und alle im Geist und Glauben stehen und nicht den Papst, sondern Christum zum Haupt haben, dessen Leib seine Braut und Kirche ist? Die christliche Kirche ist an keine Statt oder Person gebunden, Matth. 24, 23. Das Haupt der Kirche ist Christus, Ephes. 5, 23. Nicht die Concilien sind die gemeine Kirche Christi, sondern alle Gläubigen. Sie ist unsichtbar und wird regiert durch den heiligen Geist mit dem göttlichen Wort. Sie ist der Leib Christi, und ein Leib kann nur Ein Haupt haben, welches ist Christus, nicht der Papst. Daß der Papst mit den Seinen irren kann, probirt Spr. Sal. 24, 16, wo es heißt: „Siebenmal fällt der Gerechte.“ Wie viel mehr fällt der Papst, welcher sich ja als einen sündigen Menschen bekennen soll. Der Papst und die Seinen sind Glieder der christlichen Kirche, wenn sie glauben. Glaublich ist, daß der Papst, so er fromm ist, von Gott eine größere Gnadengabe als andere Glieder empfangen hat, darum er sich aber nicht über andere Glieder erheben soll, sondern zu Herzen nehmen Gal. 3, 28: „Ihr seid allzumal Einer in Christo,“ welches wahrlich etliche heilige Päpste gethan haben, wie ihre Schriften ausweisen.

Zu 22. Ob man schuldig sei, dem zu gehorchen, was Päpste, Bischöfe oder gemeine Concilien geboten haben, aber ohne daß es gegründet ist auf das lautere Wort Gottes? Was Päpste und Bischöfe gebieten nach Gottes Wort, das sollen wir annehmen und halten. Sind aber ihre Gebote aus eigener Vernunft und nicht in Gottes Wort gegründet, so sind wir solche zu halten nicht schuldig. Matth. 15, 9.

Zu 23. Ob es in der Gewalt der Geistlichen und [282] der Concilien stehe, bei Irrungen über den rechten Verstand göttlicher Schrift zu entscheiden? Es steht in keines Menschen Gewalt, die Schrift anders auszulegen, als einen Text durch den andern. Wir sollen dabei zu dem Worte Gottes nichts hinzu thun und nichts davon, auch keinem menschlichen Verständniß trauen.“

Die meisten dieser 23 Fragbeantwortungen sind in Luthers Sinn geschrieben. Daß Luthers Name darin nicht genannt wird, ist selbstverständlich, da unser Abt grundsätzlich der Lehre Luthers abgeneigt war. Der Konzipient der mitgetheilten 23 Fragbeantwortungen, der kenntnißreiche Prior und nachmalige Abt Schopper, sprach bei der einen und andern Fragbeantwortung sein Bedauern darüber aus, daß er wegen Mangels an Zeit Manches nicht weiter ausführen konnte; denn sein Elaborat sollte schon am 21. September in Ansbach vorgelegt werden. Jedoch später führte er Einiges noch weiter aus, und Hartung nahm auch dieses spätere Elaborat in sein Jahrbuch auf. Schopper bespricht hier näher die oben bei Nr. 1, 2, 7 und 21 bezeichneten Fragpunkte. Über die Ohrenbeichte sagt er: „Sie ist zwar in der Schrift nicht klar gelehrt, aber nicht zu verachten. Der Fromme wird sie suchen, nicht wegen des päpstlichen Gebotes, sondern dem Drang seines Herzens folgend. Sie hat viel schlimme Folgen gehabt, weil die Bischöfe, nicht nach Kunst sondern nach Gunst, grobe, unverständige, nicht verschwiegene, der Schrift nicht kundige Priester ordinirten und anstellten, welche den armen Sünder überrumpeln wie ein Metzler das Kalb, Sünde aus etwas machen, was keine ist, oder sich durch den Beichtpfennig bestimmen lassen. Sie kann bei rechtem Gebrauch mehr nützen als die Predigt. Solches ist mein Judicium von der Beicht nach meiner kleinen Verständnuß.“ Die allgemeine, öffentliche Beichte wird besonders empfohlen. Die Messe betreffend sagt Schopper: „Sie ist kein Opfer; denn Christus hat sich einmal geopfert und kann nicht öfter geopfert werden. Auch sprach er bei der Einsetzung des heiligen Abendmahls nicht von einem Opfer, sondern davon, daß dieses gehalten werden soll zum Gedächtniß seiner Liebe und Leiden [283] und daß er uns vom ewigen Tode erlöst hat. Aber deßwegen ist die Messe nicht zu verachten, wie Etliche meinen, sie seien gut evangelisch, wenn sie dieselbe verachten. Man soll vielmehr ohne alles Pochen die Leute darüber unterrichten, was die Messe sei. Mit dem Pochen, Schreien und Lästern richtet man bei dem gemeinen Haufen nichts aus; wohl aber werden die Prediger durch göttliche Lehre und christliches Leben etwas ausrichten. So viel hab ich wollen anzeigen von der Messe zu einer Besserung, nicht Böserung des Gewissens.“ Über die Kirche bemerkt Schopper: „Der äußerlichen sichtbaren Kirche möchte wohl noch gestattet werden, ein sichtbares Oberhaupt zu haben, das der Kirche vorginge mit der Lehre Christi, aber nicht mit materiellen Waffen herrsche, wie die weltlichen Fürsten. Petrus sollte das Schwert einstecken und nicht damit streiten. Darin hat er seinen Nachkommen ein Exempel gegeben, weltliche Gewalt zu meiden. Es ist wissentlich, daß Päpste, Kardinäle und Bischöfe viel Makel gehabt, oft schwer gesündigt haben, auch noch täglich in Sünden fallen. Solche sind kein Theil der Kirche. Die Päpste mit den Ihrigen können irren und haben geirrt, auch offenkundig im Glauben. Die sagen, der Papst könne nicht irren, erheben ihn über Petrus und alle Apostel, die gestrauchelt haben im Glauben. Er soll sich nicht zulegen das Wort Sanctissimus, der Allerheiligste; etliche Päpste haben auch nicht gelitten, ihnen diesen Titel zuzulegen.“ Auch diese Zusätze zu den 23 Fragbeantwortungen sind meist im Sinne Luthers geschrieben. Schopper hielt sich fern von der trivialen Derbheit, mit welcher damals die Streitenden in beiden Lagern ihre Sache zu verfechten pflegten. Wie von Heilsbronn, so wurde auch von Onolzbach eine umfassende Beantwortung der 23 Fragen eingereicht, wahrscheinlich verfaßt von den Predigern Rurer zu Ansbach und Weiß zu Krailsheim.

Am 21. September fand sich unser Abt Wenk mit den vom Markgrafen gleichfalls geladenen Räthen, Prälaten, Äbten und Pfarrherren in Onolzbach zur Besprechung ein. Gleich von vornherein traten die beiden Parteien einander schroff gegenüber. Aus [284] jeder von beiden wurde ein Ausschuß gewählt zur Fertigung des vom Markgrafen verlangten Gutachtens oder Rathschlags. Der lutherisch gesinnte Ausschuß hielt sich an die von Heilsbronn und Onolzbach vorgelegten Gutachten, während der aus sechs Individuen bestehende antilutherische Ausschuß ein Gutachten im entgegengesetzten Sinne verabfaßte. Auch dieses registrirte Hartung in seinem Jahrbuche, und zwar in folgender Weise: „Dieß nachfolgende Judicium auf obgemelte (23) Artikel ist durch die sechs Ausgeschossenen, so von den Prälaten elegirt, gemacht worden. Und werden die letzten drei Artikel zuerst judicirt wie folgt: Zu 21. Die römische Kirche und die Concilien wurden vom heiligen Geist regiert; also ist der Geist der Wahrheit bei ihnen gewesen. Der Kirche allein ist zu glauben. Nach Jesu Befehl an Petrum soll auch die irdische Kirche ein Haupt haben; kein Leib darf ohne Haupt sein. Nicht alle Lehren und Geschichten Jesu sind in der Schrift beschrieben, sondern dieselben sind auch aus andern Offenbarungen und Belehrungen zu entnehmen, und zwar durch die heiligen Concilien. Zu 22. Die Gebote der Päpste und Bischöfe sollen wir halten nach dem Spruch Luc. 10, 16: Wer euch hört, der hört mich. Zu 23. Die Apostel haben bei Streitigkeiten und Irrungen in Glaubenssachen in Apostelversammlungen entschieden. Erzbischöfe und Bischöfe sind Statthalter der Apostel und haben daher dieselbe Gewalt. Die Auslegung der Schrift kann nicht durch den Buchstaben geschehen, sondern durch den Geist; denn der Buchstabe tödtet, aber der Geist macht lebendig. Auslegung über die Schrift hinaus wird Gott reichlich belohnen, wie Christus selbst zu dem Stallknecht Luc. 10, 35 gesagt hat: „Da hast du zwei Pfennige und warte des Verwundeten; wann ich wiederkomme, will ich dir wiedergeben, was du darüber aus hast gegeben.“ Zu 1. Nicht bloß die zwei Sakramente hat Christus eingesetzt, sondern auch die Firmung, da er den Kindern die Hände segnend auflegte und Joh. 20, 22 sprach: „Nehmet hin den h. Geist.“ Auch die Apostel legten die Hände auf. Apostelg. 8, 17. Das Sakrament der Buße wird in der Schrift angezeigt Matth. 3, 2. 8. und Christus selbst [285] sagt: „Wirket Buße.“ Das Sakrament der Weihung zeigt Christus an, indem er sprach: „Nehmet hin den heiligen Geist!“ und indem er Petro die Schlüssel des Himmelreichs zu geben verhieß; auch in den Worten: „Das thut in meiner Gedächtniß, als oft ihr das thun werdet“, in welchen Worten Christus seine Jünger zu Bischöfen und Priestern gemacht hat. Das Sakrament der Ehe zeigt Gott 1[.] Mos. 1 an und Christus Matth. 19, 6; und zum Preis dieses Sakraments erschien er in Canna. 1. Cor. 7 und Ephes. 5, 32 heißt es: „Das ist ein groß Sakrament.“ Das Sakrament der heiligen Ölung ist von Christo eingesetzt. Marc. 6, 13; und Jac. 5, 14 heißt es: „So einer unter euch krank wird, so führe er ein die Priester der Kirche, daß sie über ihn beten und salben ihn mit Öl im Namen des Herrn, und das Gebet des Glaubens wird selig machen den Kranken und der Herr wird ihn leichtern, und so er in Sünden würde sein, würden sie ihm vergeben.“ Zu 2. Ohrenbeichte. Christus gab seinen Aposteln die Gewalt des Gerichts über die Gewissen. Wem aber Gewalt gegeben ist, über die Gewissen zu richten, dem wird auch Gewalt gegeben, die Sache zu verhören. Darum schickt Christus die zehn Aussätzigen zu den Priestern. Soll nach Hebr. 13, 17 der Seelsorger Rechenschaft geben für die Seelen, so ist nöthig, daß er die Seelen kenne, was nur geschehen kann, indem er ihr Bekenntniß hört. Zu 3. Petrus ist durch Christum zum Fürsten der andern Apostel gemacht. Sein Nachkomme ist jeder Papst und hat von Christo insonderheit die Gewalt zu entbinden und zu binden. Aber auch jeder Priester kann in Nothfällen einem Sünder alle Sünden vergeben. Zu 4. Den Ablaß hat Christus angeordnet, indem er Petro des Himmelreichs Schlüssel gab. Zu 5. Die Austheilung des heiligen Abendmahles unter Einer Gestalt ist von der heiligen Kirche aus trefflichen Ursachen angeordnet worden. Haben ja schon die Apostel ähnliche Änderungen gemacht, indem sie bloß auf den Namen des Sohnes tauften, und nicht nach Christi Verordnung auf den Namen des Vaters, Sohnes und Geistes. Zu 6. Das Aufbewahren und Herumtragen der Hostie. (Mit dem gegnerischen [286] Gutachten fast wörtlich übereinstimmend.) Zu 7. Die Messe ist ein Opfer. Die Liebe fordert, auch für Verstorbene zu beten. Zu 8 und 9. Die Bekehrer der heidnischen Deutschen lasen die Messe lateinisch und tauften auch in dieser Sprache. Darum, und auch um Gespött zu vermeiden, soll die lateinische Sprache in der Kirche bleiben. (Wieder meist übereinstimmend mit dem heilsbronner Gutachten.) Zu 10 und 12. Die Ehelosigkeit der Geistlichen ist von der Kirche weislich angeordnet worden. Zu 11. (Bloß Hinweisung auf die Eheverbote 3 Mos. 18.) Zu 13. Priester sollen nicht bloß lehren und die Sakramente austheilen, es gibt auch Priester zum Singen und Lesen. Zu 14. Glaube und Liebe machen selig. Zu 15. Freiheit des Willens. (Konform mit dem heilsbronner Gutachten.) Zu 16. Zwar können wir auch ohne Anrufen der Heiligen selig werden, aber es ist nützlich und gut, sie anzurufen. Schon während ihres Lebens auf der Erde vermochten ihre Fürbitten viel bei Gott, z. B. die Fürbitten Mosis und Eliä, auch Pauli für seine 146 Gefährten beim Schiffbruch. Wie viel mehr vermag ihre Fürbitte nach ihrem Tode. Zu 17. Bildnisse aufzurichten ist schriftgemäß. Das beweisen die zwei Cherub auf der Bundeslade und die Aufrichtung der ehernen Schlange in der Wüste. (Wieder meist konform mit dem andern Gutachten.) Zu 18. Die Ceremonien in den Kirchen sind in der Schrift geboten, z. B. Segensprechen, Palmzweige, Processionen. (Auch hier wieder Manches konform.) Zu 19 und 20. Fast- und Feiertage sind in der Schrift geboten.“ Über verbotene Speisen erklärt sich das Gutachten nicht. Dieses geht auch auf manche der 23 Fragen nicht näher ein. Dem Gutachten ist ein an den Markgrafen gerichtetes Begleitschreiben vorangestellt, worin es u. A. heißt: „Indem wir das verlangte Gutachten vorlegen, sind wir gefaßt auf neue Schmähungen und Injurien von der Gegenpartei, wie wir es bereits bei dem Gespräch zu Onolzbach selbst haben erfahren müssen. Wir bitten um Schutz für unsere Person, für das Land und für den christlichen Glauben in dieser aufrührerischen Zeit. Schon beim Gespräch selbst haben wir von der Gegenpartei Bitteres [287] hören müssen, obgleich vom Kaiser verboten worden ist, über die lutherische Lehre zu disputiren und ihr anzuhangen, so namentlich auf den Reichstagen zu Worms (1521) und zu Nürnberg (1524). Die in den 23 Artikeln enthaltenen Lehren sind auf vielen Concilien, namentlich auf dem costnitzer, als unchristlich bereits verdammt worden. Dennoch gehorchen wir dem Befehl, unser Gutachten darüber abzugeben auf Grund der Schrift und Kirchenlehre. Doch bitten wir E. F. G., dieses Gutachten bei sich selbst zu behalten, nicht weil wir uns scheuen, mit der Gegenpartei darüber zu disputiren, sondern weil wir uns nicht mit ihr in Disputation einlassen mögen ohne Bewilligung des Papstes, des Kaisers und unserer geistlichen Obrigkeit.“

Acht Tage lang währte die Besprechung in Ansbach; allein bei dem schroffen Gegensatz der Ansichten war ein Übereinkommen unmöglich. Der Markgraf Kasimir beschloß: „Die auseinandergehenden Gutachten zu seinen Handen zu nehmen, durch gelehrte ehrbare Männer nochmals prüfen zu lassen und dann im November beim speierer Reichstag zur Beschlußfassung vorzulegen. Bis dahin solle Jedermann sich gedulden, nichts Neues vornehmen und das Wort Gottes nach rechtem Verstand lauter und rein und nichts dawider gepredigt werden. Auch solle man überhaupt nicht schmähend, zänkisch und aufrührerisch auf den Gassen und in Wirthshäusern reden, sondern zur Förderung der Ehre Gottes und des Seelenheils der Menschen, damit das Volk nicht in Irrung und Ärgerniß gerathe. Die Beamten sollen zur Erhaltung des Friedens über dem Vollzug wachen und die Übertreter anzeigen und bestrafen. Der Markgraf werde beschließen und thun, wie es einem christlichen gottliebenden Fürsten gebühre.“ Allein der Markgraf konnte die zu seinen Handen genommenen Gutachten in Speier nicht vorlegen, da der projektirte Reichstag nicht zu Stande kam.

Wir haben vorhin gesehen, daß unser Abt mit seinem lediglich zu den Akten gelegten Minoritätsgutachten gegen die überwiegend lutherischgesinnte Majorität in seinem Kloster nicht aufkommen konnte. Viele seiner reformatorischgesinnten Mönche hatten [288] bereits das Kloster verlassen, 14 derselben zu gleicher Zeit, laut eines Briefes, in welchem unser Abt unt. 4. Jan. 1525 an seinen Freund, den Abt Erhard in Schönthal, schrieb: „Vierzehn Confratres sind kopfverrückt (animo satis perturbato) heimlich und unwürdig (nequiter) aus dem Kloster entflohen, und allenthalben ist bei uns, insonderheit bei unsern Grenznachbarn in Nürnberg, die lutherische Lehre so verbreitet, daß man täglich nur von Empörungen und Zänkereien hört.“ Einer der „trünnigen und entlaufenen Mönche“, Namens Schaller, der sich nach Waldsassen begeben und dort das Ordenskleid ganz abgelegt hatte, reklamirte von dort aus seine in Heilsbronn zurückgelassenen Effekten. Was unsern Abt veranlaßte, den ebengedachten Brief zu schreiben, war Folgendes: Wegen der lutherischen Bewegung außer Stand, in diesem Jahr dem Generalkapitel in Cisterz beizuwohnen, sendete er einen seiner Mönche, Sebast. Wagner (nachmals 28. Abt), dahin mit dem für das Mutterkloster gesammelten Jahresbeitrage von 35 Goldgulden und mit dem Auftrage, beim Abt von Cisterz die Genehmigung der Abtretung des nördlinger Pfarrpatronats zu erwirken. Wagner hatte in Cisterz einen an den Abt von Schönthal adressirten Brief zur Bestellung erhalten; diesen sendete nun unser Abt an den Adressaten mit dem erwähnten lateinischen Begleitbriefe und mit der Doppelbitte: „die wegen Mangels an Botengelegenheit (ob tabellariorum raritatem) etwas verspätete Zusendung zu entschuldigen, und gleichfalls Mittheilung zu machen über die jenseitigen Erlebnisse.“ Noch gedenkt unser Abt in seinem Begleitschreiben zweier verbrecherischer Raubanfälle in Nürnberg und Birklingen, welche aber mit der lutherischen Bewegung in keiner Verbindung standen, und schließt mit den Worten: „Dergleichen Gefahren drohen bei uns den Geistlichen und mehren sich von Tag zu Tag.“ Dieses schrieb er am 4. Januar 1525, und wirklich erfuhr er im Laufe des Jahres viel Bitteres durch


den Bauernkrieg[21],

wenn gleich nicht durch Raubanfälle. Um Ostern des Jahres [289] schrieb ihm die Äbtissin Magdalena Sazenhoferin von Seligenpforten: „daß Elend, Angst und Betrübniß in ihrem Konvent herrsche.“ Wenk antwortete innig theilnehmend, aber zugleich versichernd: „daß er weder Rath noch Hilfe wisse und dieses Unraths mit seinem Konvent auch täglich gewärtig sein müsse.“ Dann fährt er fort: „So wissen wir denn, gleich euch, nicht – wohin, weil solch gefährliche Handlung an vielen Orten geistlichen Manns- und Weibspersonen, sonderlich der Aebtissin und Convent zu Kirchheim und Zimmern begegnete. Wir wollen euch nicht abschlagen, um Spott und Schande zu verhüten, eure Conventsschwestern zu ihren Eltern, Geschwistern und Freunden zu schicken, wo sie sich bis zu anderer Zeit aufhalten mögen.“ Er bietet der Äbtissin und ihrem Convent Geldhilfe an und empfiehlt sie Gottes Schutz. Schon im folgenden Monat befolgte er selbst den ertheilten Rath, indem er beim Herannahen des Bauernaufruhrs nach Ansbach übersiedelte und seinen Konventualen den Aufenthalt bei ihren Verwandten gestattete.

Schon früher waren in verschiedenen Gegenden Deutschlands Bauernrevolten vorgekommen, namentlich in Schwaben, wo das Kloster Heilsbronn schon frühzeitig Güter erworben hatte. Es ist oben beim 25. Abt Bamberger berichtet worden, wie dort die durch Auflagen und Frohndienste gedrückten Landleute um Erbarmen flehten, aber kein Gehör fanden. Daraus folgte, daß die Bedrängten gegen ihre Bedränger, den Adel und den höheren Klerus, auch gegen die Klöster, die Waffen ergriffen. Luthers Lehre über die evangelische Freiheit wurde von den Empörern in ihrem Sinne ausgebeutet, um ihrer Predigt über politische Freiheit und Gleichheit, über Befreiung von Abgaben, über Freigebung der Jagd und Fischerei eine biblische Unterlage und ihrer Empörung einen Schein des Rechts zu geben. Daher wurde von den Gegnern Luthers die Reformation als Ursache des Bauernkrieges bezeichnet. So auch von unserem Abt, welcher schrieb: „Leider sind alle Ordensleute, die ihr Ordenskleid tragen, seitdem die lutherische und andere dergleichen ketzerische Lehren und Sekten im heiligen Reich entstanden und weit ausgebreitet sind, den gemeinen [290] Laien höchst verhaßt und durch diese Leib und Leben gefährdet. So geht es auch mir und meinem Konvent.“ Zwar hatte er für sich und seinen Konvent von seinen eigenen Unterthanen weniger zu fürchten, da sein und aller seiner Vorgänger Regiment immer etwas Väterliches und Volksfreundliches hatte; aber er sah sich und sein Kloster von fremden Bauernschaaren bedroht, welche in der Nähe seines Klostergebietes, in Schwaben und in der Tauber- und Maingegend gegen Adel und Geistlichkeit grausam verfuhren. Er bat daher den Markgrafen Kasimir, welcher sich gegen die Aufrührer rüstete, um Schutz. Kasimir kam selbst nach Heilsbronn, versprach dem Kloster Schutz, wies die Mönche an, bis auf ruhigere Zeiten sich auswärts aufzuhalten, und anstatt der den Bauern verhaßten weißen Mönchskutte ein schwarzes Priesterkleid zu tragen. Auch gestattete er, nach Gefallen sich anderwärts niederzulassen, und Jedem, der etwa auswärts heirathen würde, versprach er eine Aussteuer. Darauf verließen alle Konventualen das Kloster, um anderwärts den Kriegssturm abzuwarten. Nur drei derselben blieben im Kloster zurück: der Prior Schopper (nachmals Abt), der Bursarius und der Granarius. Unser Abt erhielt sein Asyl in Ansbach und zugleich die Versicherung, daß er, wenn Ansbach gefährdet oder Heilsbronn zerstört werden würde, den heilsbronner Hof in Nürnberg als Asyl und Eigenthum erhalten sollte. Durch ein mit dem Klostersiegel versehenes Dokument wurde ihm am Sonntag Jubilate 1525 der Klosterhof in Nürnberg von seinem Konvent förmlich als Eigenthum zugeschrieben. Die Verwaltung der Klostergüter übernahm der Markgraf selbst; die Einkünfte verwendete er beliebig zu seinen Zwecken, vorerst zur Führung des Krieges gegen die Empörer. Als Administratoren bestellte er einen markgräflichen Beamten, Sebastian Funk, den Richter Hartung und den Prior Schopper. Funk wird von seinen beiden Mitadministratoren als markgräflicher Spion und Zuträger charakterisirt. Seine Funktion in Heilsbronn war von kurzer Dauer; er wurde markgräflicher Kastner in Neustadt. Auch dort fuhr er fort, gegen das Kloster zu intriguiren. Nach Beendigung des Krieges und [291] nach der Rückkehr der Mönche verbreitete er über das Leben und Treiben derselben böse Gerüchte, so daß sich Kasimir und seine Räthe veranlaßt sahen, folgende Weisung[22] an die Administratoren des Klosters ergehen zu lassen: „Uns hat glaublich angelangt, daß die Konventualen zu Hailsbronn ein unordentlich Wesen hatten mit Saufen, Spielen, Hemdentragen, so mit schwarzer Seide oder Gold belegt sind, und daß sie auch die Horas nicht singen, sondern schlechts beten, und daß ihnen ohne redliche Ursach täglich aus dem Kloster hin und wieder zu gehen erlaubt wird. Das tragen wir merklich Mißfallen, und sonderlich, daß ihr, Prior (Schopper), ein solches Wesen gestattet. Unser ernstlicher Befehl ist, daß ihr solch Wesen abstellt und daran seid, daß sich die Konventualen laut unserer vorigen Ordnung eines ehrbaren, züchtigen, priesterlichen, christlichen Wesens halten. Welche sich dem nicht gehorsamlich halten, denen soll ferner keine Pfründ gegeben und sollen dazu ernstlich gestraft werden.“ In Folge dieses Erlasses schrieben die Administratoren und der ganze Konvent an den Kastner Funk in Neustadt: „er möge seines Amtes warten, anstatt beim Markgrafen den Spion und Zuträger zu machen.“ Zugleich schickten sie ihm seinen Sohn Lorenz zurück mit dem Zeugniß, daß er mehr vergessen als gelernt habe. Funk hatte seinen Sohn mit nach Heilsbronn gebracht, um ihn daselbst unterrichten zu lassen.

Am Sonnabend vor Jubilate 1525 ließ sich Kasimir feierlich huldigen; der Richter Hartung, die übrigen Klosterbedienten und die Klosterunterthanen thaten ihm Eidespflicht. Mit Ausnahme von zwei „Menen“ mußten die sämmtlichen Klosterpferde seinem Kriegszuge folgen. Seine Truppen erhielten, namentlich im Lager bei Markterlbach, Proviant vom Kloster. Die Kirchenkleinodien wurden großentheils zur Bestreitung von Kriegskosten verwendet, z. B. sieben Monstranzen und 24 Abendmahlskelche. Das Kloster mußte den ihm vom Markgrafen gewährten Schutz theuer bezahlen. Dabei schrieb der Schutzherr eine knauserische [292] Hausordnung vor. Nach derselben sollte im Viehhofe Einer der beiden Hirten abgeschafft werden, auch der Hirtenbube; eben so von den beiden Müllern und Bäckern je Einer; ingleichen der Thorwart, dessen Dienst der in der Küche verwendete Laienbruder Konrad mitversehen könne etc. etc. Darauf stellten die Administratoren dem Markgrafen vor, daß die Einhaltung dieser Hausordnung unmöglich, die Beibehaltung des bezeichneten Personals durchaus nöthig sei, wie der in Ansbach weilende Abt Wenk bezeugen könne. Ohne markgräfliche Genehmigung durften die Administratoren keinen Stecken Holz abreichen, ihrem Knecht Dotzer kein Winterkleid schaffen. Kasimir hatte „alle vorhandene Wehr an Harnisch, Haken, Handbüchsen, Armbrusten, Hellebarden, auch etliche lederne Löscheimer“ aus dem Kloster nach Ansbach bringen lassen. Im November baten die Administratoren: „da der Aufruhr einigermassen gestillt und in Heilsbronn vom Markgrafen eine Ordnung aufgerichtet sei, so möchten wenigstens einige Puchsen und Hellebarden zurückgegeben werden, besonders aber die Feuereimer, wegen möglicher Aufläufe im Kloster oder im Wirthshause, und wegen möglicher Feuersnoth im nahen Winter.“ Da keine Antwort erfolgte, so wendeten sich die Administratoren an unsern in Ansbach weilenden Abt mit der Bitte, das Petitum bei der markgräflichen Kanzlei in Erinnerung zu bringen.

Wie sich während der einjährigen Abwesenheit unseres Abts Alles im Kloster dem unumschränkten markgräflichen Willen fügen mußte, erhellt aus zwei im Namen Kasimirs und seines Bruders Georg am 25. August und 21. September 1525 erlassenen Verordnungen. In der ersten hieß es: „Nachdem die durchlauchtigen Fürsten, Herr Kasimir und Herr Georg, das Kloster Heilsbronn und andere Klöster und Stifter in diesen Läuften aus redlichen guten Ursachen zu ihren Handen eingenommen und noch inne haben, auch bis auf fernere Handlung künftigen Reichstags in Händen zu behalten gedenken, ist ihrer fürstlich Gnaden Gemüth und Meinung, daß es bis künftige Ostern in Heilsbronn gehalten werde, wie folgt: Alle Conventuales, so noch im Kloster sind, sollen darin bleiben, und diejenigen, so jüngst mit Erlaubniß [293] meiner gedachten gnädigen Herren herausgekommen sind, sollen, sofern sie wollen, wieder hinein kommen, doch ohne Kutten, und bis auf weitern Bescheid mit Essen und Trinken enthalten werden. Auch sollen gemeldter Zeit Jeglichem für Kleider und andere Zubuß 12 fl. gegeben werden. Jeglicher soll den äußerlichen Gottesdienst laut der Ordnung, auch hierneben verzeichnet, und was der Prior (Schopper) derhalb weiter für gut ansehen wird, getreulich verwesen, auch dem Prior in allen Dingen gehorsam sein, um Verweisung des Klosters und andere ernstliche Strafe nach Willen und Gefallen meiner gnädigen Herren, der Markgrafen, zu vermeiden. Der Prior soll das heilige Wort Gottes lauter und rein predigen und nichts dawider, wie solches meiner gnädigen Herren zu zweien Malen ausgegangene ernstliche Befehle wollen. Dazu soll er die Woche etliche Tage seinen Brüdern im Kloster die heilige Schrift lesen, dazu alle Conventuales gehen und ihn fleißig hören sollen, damit sie in dem reinen Wort Gottes unterrichtet und geschickt werden, auch zur Versehung etlicher Pfarren sich gebrauchen zu lassen, wie dann der und keiner andern Meinung die Klöster anfänglich fundirt sind.“ Im zweiten Erlaß wurde verordnet, was unser Abt während seiner voraussichtlich einjährigen Abwesenheit vom Kloster zum Lebensunterhalt erhalten und was er den Markgrafen leisten sollte. Es war ein gegenseitiger Vertrag; darin hieß es: „Wir Kasimir und Georg etc. Nachdem wir in der Unterthanen Empörung, so noch nicht endlich gestillt ist, unser Kloster Hailsprunn mit aller seiner Eingehörung zu unsern Handen genommen haben, auch bis auf künftigen Reichstag zu behalten gedenken, inmassen dann derhalben vergangener Tage durch uns eine Ordnung zur Unterhaltung des Klosters und der Personen darin gemacht ist: thun wir kund mit diesem Brief, daß wir dem würdigen, unserem Gevatter, Rath und lieben getreuen Herrn Johannsen (Wenk) Abt unseres Klosters zu seiner Unterhaltung bis auf unsern weitern Bescheid gegeben haben wie folgt: Nämlich, daß er Waizendorf, den Sitz und das Amt mit all seiner Eingehörung, vogtsweis von unsererwegen und an unserer Statt innehaben soll, außer dem Zehnten und [294] der Schäferei; die soll er uns lassen und dazu jährlich von den Weihern, in das Amt Waizendorf gehörig, geben 20 Zentner guter Karpfen, nicht die besten und nicht die ärgsten, und uns dieselben auf seine Kosten gen Onoltzbach in unsere Haushaltung antworten; sich auch sein Lebenlang zu unsern Rechnungen und andern Sachen als unser Rath und Diener gutwillig lassen gebrauchen, auch unsere Geheim verschweigen bis in seinen Tod, laut seiner vorgethanen Rathspflicht. Dagegen wollen wir ihm auch dieses Jahr den Wein, so auf den vier Morgen Weingarten zu Eibelstadt wächst, zu der Abtei gehörig, sammt einem Fuder Weins von des Klosters Wein zu Randersacker folgen lassen, dazu jährlich ein oder zwei Fuder von dem bonhofer Wein, wie er wohl oder übel geräth. Und ob sich begebe, daß wir das Kloster über kurz oder lang in vorigen oder andern dergleichen Stand kommen lassen wollten, so soll unser Gevatter und Rath, der Abt, der Oberste im Kloster sein, auch des Orts seinen ehrlichen Stand und Unterhalt haben, oder wie wir uns derhalb sonst weiter miteinander vertragen. Und wenn dasselbige geschieht, so soll alsdann dieser Vertrag keinen Theil binden. Deß zu Urkund haben wir diesen Brief mit unserem anhangenden Insiegel besiegelt, der gegeben ist zu Onoltzbach am Dinstag nach Matthäi Apostoli 1525.“ Unser Abt fügte dann die Worte bei: „Wir bekennen für uns, all unsere Erben und Nachkommen, daß wir obberührten Vertrag und Ordnung mit freiem Willen und gutem Begnügen angenommen haben. Wir versprechen, uns demgemäß, auch so es hinfüro wieder zu anderer Handlung komme, gegen genannte unsere gnädigen Herren unterthäniglich und gutwillig zu halten. Zu Urkund haben wir diesen Brief mit eigener Hand unterschrieben und mit unserer Abtei anhangendem Insiegel besiegelt.“ Der Abt hatte alle Ursache, für seine Person mit diesen Stipulationen zufrieden zu sein. Die Markgrafen hatten ihn recht wohl bedacht, am Besten aber sich selbst. Ihre Munifizenz erinnert an St. Crispin.

Während unser Abt unberührt vom Bauernkriege in Ansbach und auf seinem Schlößchen Waizendorf (s. Abschn. VII) [295] wohnte, bekämpfte sein Beschützer Kasimir die aus der Nachbarschaft herandringenden Heereshaufen, so daß es keinem derselben gelang, bis Heilsbronn vorzudringen. Der Bauernaufruhr verbreitete sich nur über diejenigen Theile des Klostergebietes, welche dem Herde der Bewegung näher lagen. Nur die in der Gegend von Nördlingen, Oettingen, Uffenheim, Rothenburg, Windsheim und Würzburg wohnenden heilsbronner Unterthanen wurden in den Krieg verwickelt. In Altheim, Baldingen, Ehringen, Grosselfingen, Herkheim, Nähermemmingen, Reimlingen, Sorheim, Trochtelfingen und Utzlingen schlossen sich die dortigen heilsbronner Unterthanen in größerer Zahl den Empörern an. Der Graf Ludwig von Oettingen schrieb daher an unsern Abt und veranlaßte ihn, in der Woche vor Ostern 1525 seinen Unterthanen im Ries Folgendes zu eröffnen: „Dem Gerücht nach habt ihr neben anderer Herrschaft Unterthanen der Grafschaft Oettingen euch der Empörung zugethan. Die löbliche Versammlung des Bundes Schwaben und mehr andere Obrigkeit haben bereits beschlossen, gegen euch einzuschreiten. Daher warnen wir euch. Denkt an den Verlust von Ehre, Leib und Gut. Kehrt Angesichts dieses zurück zu Weib, Kindern und Habe und leistet Niemand Beistand zu solch aufrührerischer Handlung. Habt ihr Beschwerde, so beklagt euch bei euren Herrschaften und erwartet Bescheid hierauf. Wir werden euch dabei nach unserem Vermögen Rath, Hilfe und Beistand thun.“ Diese Mahnung wirkte beschwichtigend, wenigstens spricht das Jahrbuch nicht von weitern Exzessen in jener Gegend. In Sontheim, Ikelheim, Westheim, Urfersheim (bei Windsheim) und Ohrenbach (bei Rothenburg) wurden dortige heilsbronner Unterthanen von den aus Schwaben vorgedrungenen Bauern gezwungen, sich an diese anzuschließen. Nach dem unglücklichen Ausgang ihrer Sache suchten sie, die Strafe und Rache Kasimirs fürchtend, Rath und Hilfe in Heilsbronn. Der Richter Hartung rieth ihnen, geradezu nach Ansbach zu ziehen und, unter offener Darlegung des Herganges, auf Gnade und Ungnade sich dem Markgrafen zu unterwerfen, der sie, wie Andere in gleichem Falle, begnadigen werde. Sie befolgten den Rath und wurden [296] von Kasimir nicht an Leib und Gut gestraft. Der Richter Hartung erscheint wiederholt als Konzipient von Begnadigungsgesuchen, welche nach Beendigung des Bauernkrieges beim Markgrafen eingereicht wurden.

Wegen einer Schädigung in Randersacker schrieb unser Abt an den Bischof Konrad zu Würzburg: „Im vergangenen Bauernaufruhr ist meines Klosters Hof und Behausung zu Randersacker von E. F. G. Unterthanen erbärmlich zerstört und zerrissen, die fahrende Hab darin von acht Eingesessenen zu Randersacker entwendet und verkauft worden. Bitte daher, diese anzuhalten, das Entwendete wieder zurückzustellen.“ Der Bischof entsprach dieser Bitte, verfügte Restitution des Geplünderten durch die Gemeinde Randersacker und forderte den Schultheiß zum Vollzug auf. Die von den Aufrührern verbrannten Zins- und Gültbücher konnten freilich nicht restituirt, wohl aber durch andere Aufschreibungen ersetzt und die Pflichtigen zur Zahlung ihrer Zins- und Gültrückstände gezwungen werden. In Ohrenbach wurde Hans Ickelheimer, ein dortiger heilsbronner Hintersasse, von den Aufrührern gezwungen, Hab und Gut zu verlassen und mit ihnen zu ziehen. Er zog zwar mit, beschädigte aber Niemand. Gleichwohl wurde er noch nach Jahren von Bürgermeister und Rath zu Rothenburg deßhalb angefochten und zur „Straf- und Brandsteuer“ angezogen, zugleich zur Zahlung von Umgeld. Er suchte Schutz bei seinem Lehensherrn, dem heilsbronner Abt Schopper, welcher dem Magistrate Rothenburg vorstellte: „Die Forderungen des Magistrats sind unbillig, da die innerhalb der Landwehr wohnenden Unterthanen geistlicher Stifter und Klöster von dergleichen Auflagen befreit sind. Überdieß hat Ickelheimer während des Bauernkrieges Niemand beschädigt und sich sonst immer wohl gehalten. Auch ist er beim Rathe anstatt eines Andern angezeigt worden.“ Anderwärts auf dem Klostergebiete verhielt sich das Landvolk während des Aufruhrs ziemlich ruhig, namentlich in der nächsten Umgebung des Klosters. Hier ergaben sich nur folgende Ausschreitungen:

Nachdem Kasimir in seinem Bereiche die Aufrührer besiegt [297] hatte, forderte er im Frühling 1526 die von ihm eingesetzten obengenannten Administratoren in Heilsbronn auf: „Etliche der Hauptaufrührer, welche um Heilsbronn gesessen und noch nicht bestraft worden seien, anzuzeigen.“ Die Anzeige lautete: „Zwei Fälle ausgenommen hat sich Niemand in der Umgegend von Heilsbronn besonders an der Empörung betheiligt.“ Bei dem einen dieser beiden Ausnahmsfälle war der Hergang folgender: Der Probst Forchtenberger von Bonhof beabsichtigte, verschiedene dem Kloster und dem Richter Hartung zugehörige Effekten in einem verschlossenen Schranke nach Schwabach zu flüchten. Der Fuhrmann übernachtete in Gottmannsdorf. Dort wurden jene Effekten in der Nacht gestohlen. Die Söhne und Töchter und der Knecht des dortigen Schäfers Kraft wurden verhaftet und verhört. Ihre Aussage lautete: „Sie hätten vernommen, daß in dieser aufrührerischen Zeit gewisse Leute sich verabredet hätten, jenen Effekten unter Wegs aufzulauern; diesen diebischen Leuten seien sie zuvorgekommen.“ Der Schäfer Kraft machte sich verbindlich, das Gestohlene zu restituiren. Damit war die Sache abgethan. Der andere Exzeß ereignete sich im Herbste 1525 zu Großhaslach. In einem dem Kloster zugehörigen Weiher daselbst hatte der Bursarius einige Zentner Fische. Die vom damaligen Kommunismus gleichfalls beseelten Weiber des Dorfes, die Wirthin und die Schmiedin an der Spitze, zogen eines Tages, da eben die meisten Männer abwesend waren, mit ihren Kindern hinaus zum Fischzug. Die Schmiedsfrau stieg in den Weiher und zog den Schlägel, worauf die Fische bald auf dem Trockenen und in den Händen der Frauen und Kinder waren. Nach Beendigung des Bauernkrieges befahl der Markgraf, die Sache zu untersuchen und die Schuldigen zu bestrafen. Der Untersuchungsrichter Hartung zitirte vorerst 21 Männer. Einige derselben sagten aus: „sie seien eben nicht daheim gewesen;“ Andere: „sie hätten ihre Frauen und Kinder zum Hause hinaus gejagt mit dem Befehl, die Fische wieder an ihren Ort zu tragen.“ Darauf zitirte der Richter 27 Frauen. Einige derselben wollten von dem ganzen Vorfall nichts wissen. Andere schoben [298] Alles auf ihre Kinder: „die Fische seien von diesen heimgebracht und dann von ihnen gemeinschaftlich verzehrt worden.“ Wieder Andere schoben die Schuld auf schwangere Frauen, welche nach Fischen gelüstet habe etc. Das Weitere wurde in Ansbach verhandelt. Der ganze Hergang trägt nicht das Gepräge des Kriminellen, sondern des Muthwilligen und Komischen. Dasselbe gilt von folgendem Exzeß im heilsbronner Amt Waizendorf. Die heilsbronner Unterthanen in jener Gegend verhielten sich während des Bauernkrieges ruhig, „verließen nicht Weib und Kind und schlossen sich nicht an die Aufrührer an.“ Doch regte sich bei einigen lustig beisammen sitzenden Bauern die Lust, dem edlen und vesten Madern von Haldermanstetten, genannt Stettner zu Wiesethbruck, in sein dortiges Wäldchen zu dringen, um sich ein Essen Vögel, die man Ruchen nennt, zu holen. Nach dem Kriege wurden die Thäter dem Markgrafen angezeigt und zu einer Geldstrafe verurtheilt. Möchten die Scenen während des Bauernkrieges überall so unblutig gewesen sein, wie die eben mitgetheilten. Späterhin wurden dem Markgrafen noch einige Bewohner von Großhaslach und Wattenbach angezeigt, welche während des Krieges Wild erlegt hatten. Die vom Markgrafen über die Thäter ausgesprochenen Geld- oder Gefängnißstrafen wurden theils vollzogen, theils ermäßigt, besonders auf Fürsprache unseres Abts und des Richters Hartung.

Den vorstehenden Mittheilungen zufolge wurde das ausgedehnte Klostergebiet während des Bauernkrieges nur hier und da von fremden Schaaren heimgesucht. Die heilsbronnischen Unterthanen selbst waren zur Empörung wenig geneigt, da sie weniger gedrückt wurden, als die meisten Hintersassen der Adeligen und der Markgrafen. Keiner unter den heilsbronner Äbten mißbrauchte seine absolute, nur durch den Konvent beschränkte Gewalt; Keiner zehrte an dem Mark seiner Unterthanen. Einige (z. B. auch unser Abt) waren bis zu einem gewissen Grade luxuriös und geneigt, entweder durch Bauten, oder durch Anschaffung von Kunstgegenständen und Pretiosen ihres Namens Gedächtniß zu stiften; allein wir sahen auch, daß ihr Luxus nie ausschweifend [299] und den Unterthanen durch schwere Besteuerung und übermäßige Frohnen drückend wurde, daß sie insgesammt sparsam waren und die Ausgaben für ihre Liebhabereien lediglich aus ihrer Privatkasse bestritten. Riesige Bauten, deren Vollendung nicht abzusehen oder nur durch große Beschwerung der Unterthanen ermöglicht war, wurden von ihnen niemals aufgeführt. Sie unterschieden sich hierin vortheilhaft von manchen weltlichen und geistlichen Fürsten, die gleichfalls durch kirchliche Bau- und Kunstdenkmale ihres Namens Gedächtniß stiften wollten, aber dabei nicht verfuhren, wie die heilsbronner Äbte. Bekanntlich sprach der Kaiser Justinian bei der Einweihung der Sophienkirche in Konstantinopel: „Ehre sei Gott, der mich würdig erachtet hat, ein so großes Werk zu vollbringen. Ich habe dich besiegt, o Salomo.“ Zur Beschaffung der Baukosten hatte Justinian seinem Volke schwere Steuerlasten auferlegt. Bei Erbauung des Münsters zu Straßburg seufzten die bischöflichen Unterthanen gleichfalls unter schweren Steuerlasten. Ähnliche Erinnerungen knüpfen sich an so manche der vielbewunderten kirchlichen Prachtbauten Europas. Die heilsbronner Unterthanen erkannten es auch sehr wohl, daß sie weniger belastet waren als ihre Nachbarn; sie betrachteten es als ein Unglück, durch Tausch von Heilsbronn weg und unter eine andere Herrschaft zu kommen.

Nach Beendigung des Bauernkrieges kehrte unser Abt im Mai 1526 von Ansbach nach Heilsbronn zurück. Sein Kloster hatte während seiner fast einjährigen Abwesenheit durch Bauernschaaren nicht Schaden gelitten, wohl aber, wie wir gesehen haben, durch seinen Beschützer. Gleichzeitig mit dem Abt kehrten auch seine Konventualen nach Heilsbronn zurück. Nur Einer, Leonhard Eberhard von Unternzenn, kehrte nicht zurück. Weniger gelang es der Äbtissin von Seligenpforten, ihre Klosterfrauen wieder um sich zu versammeln. Sie schrieb an Jede derselben: „Der Andächtigen, unserer Professin und freundlich lieben Mitschwester N. N., jetzt zu N. in Handen. Unsern Gruß und Gebet zuvor. Freundlich liebe Schwester in Christo! Nachdem wir uns sämmtlich vergangenen Jahres in der bäuerlichen Empörung [300] und Verfolgung aller Geistlichkeit kümmerlich außerhalb unseres Klosters haben aufhalten müssen, haben wir dich zu deinen Eltern und Freundschaft geschickt. Nachdem nun durch alle geistliche und weltliche Obrigkeit Restitution beschlossen worden ist und wir unsere Verwaltung wieder inne haben und uns gebührt, unserer Stiftung mit Singen und Lesen wieder zu genügen, wozu wir auch Deiner bedürfen: so ist unsere Bitte, Dich wieder hieher zu verfügen. Da die Kutte ein so verdrießlich Kleid geworden ist, so wollen wir uns darüber berathen, wie wir es damit halten wollen und uns etwa mit einem andern ehrlichen Kleid bekleiden und unsere Stiftung und Ordnung halten, wobei uns unser gnädiger Herr (der Abt Wenk zu Heilsbronn) rathen und schirmen wird.“ Diese Zurückberufung hatte nicht allenthalben den gewünschten Erfolg, da es einigen Nonnen außer dem Kloster besser gefiel. Einige kehrten jedoch nach Seligenpforten zurück und das Kloster erhielt wieder, wie früherhin, heilsbronner Mönche als Beichtväter. Diese erschienen aber nicht mehr in der sonstigen weißen Ordenstracht, sondern in dem schwarzen Priesterkleide, welches ihnen beim Ausbruch des Bauernkrieges vom Markgrafen oktroyirt worden war, aber von den bayerischen Herzogen, in deren Gebiet Seligenpforten lag, nicht geduldet wurde. Den zwei Beichtvätern wurde daher die Alternative gestellt, entweder die weiße Ordenstracht wieder anzunehmen, oder nach Heilsbronn zurückzukehren. Die Folge war, daß unser Abt seine beiden Mönche zurückberief, so daß die Nonnen in Seligenpforten nun gar keine Beichtväter hatten. Da aber die dortigen Cisterziensernonnen nur Cisterziensermönche zu Beichtvätern haben durften oder haben wollten, so reichte die Äbtissin Margaretha unterm 19. Juni 1529 beim Hofmeister Georg von Heideck und andern Statthaltern und Räthen zu Neumarkt eine vom Richter Hartung in Heilsbronn verfaßte Beschwerdeschrift ein mit der Bitte: den Klosterfrauen zu gestatten, ihre Beichtväter wie bisher von Heilsbronn zu requiriren. Allein das Kloster Heilsbronn war, nachdem es in einem einzigen Jahr fünf Mönche durch den Tod verloren hatte, außer Stand, Beichtväter nach Seligenpforten zu [301] senden. Die wenigen noch vorhandenen Mönche waren an Ort und Stelle unentbehrlich. Das Einzige, was geschehen konnte und auch geschah, war, daß der Abt an hohen Festen den Einen und Andern seiner Mönche nach Seligenpforten abordnete zur Abhaltung von Messe, Predigt, Beichte und Abendmahl. Seligenpforten litt im Bauernkriege viel, so daß die Äbtissin Magdalena Satzenhofer sich genöthigt sah, Grundstücke zu Geld zu machen, um sich mit den Ihrigen zu ernähren.

Der Markgraf Kasimir hätte im Frühling 1526 nach der Rückkehr unseres Abts und seiner Mönche in das Kloster diesem sofort seine frühere Selbstständigkeit wiedergeben können, allein er behielt noch ein Jahr lang die Verwaltung des Klostergutes in seinen Händen. Erst im Frühling 1527 sendete er seinen Rath Simon von Zedwitz nach Heilsbronn mit dem Auftrag, die Diener und Unterthanen des Klosters von dem beim Ausbruch des Bauernkrieges dem Markgrafen geleisteten Huldigungseid zu entbinden und wieder dem Abt und Konvent Treue schwören zu lassen. Allein trotzdem erhielten Abt und Konvent die frühere Selbstständigkeit nicht wieder; Kasimir ließ ihnen nur noch einen Schein von Unabhängigkeit. Dieses erhellt insonderheit aus den weitläufigen Verhandlungen über die Ordenstracht.

Es ist oben berichtet worden, daß Kasimir beim Ausbruch des Bauernkrieges unsern Abt und seine Mönche anwies, das den Bauern verhaßte weiße Ordenskleid abzulegen und ein schwarzes Priesterkleid zu tragen. Unser Abt, bemüht, das Verlorene wiederzubringen, wollte nach seiner Rückkehr aus Ansbach die weiße Ordenstracht wieder einführen und verhandelte darüber am Charfreitag 1527 mit Kasimir. Dieser versprach, bis Pfingsten darüber Bescheid zu geben, hielt aber nicht Wort, so daß der Abt ihn am 18. Juli an sein Versprechen erinnern mußte. Mittlerweile zog Kasimir, dem Ruf des Kaisers folgend, in den Krieg nach Ungarn, und von hier aus erhielt der Abt d. d. Preßburg, 23. Juli 1527 folgenden Bescheid: „Dem würdigen, unserem Gevatter, Rath und lieben getreuen Herrn Johannsen, Abt zu Heilsbronn. Euer Schreiben, die von uns mit euch gehabte Abrede [302] über euer Kloster und dessen Ordnung betreffend, konnten wir wegen Geschäfte noch nicht bescheiden, soll aber ehestens beschieden werden.“ Der verheißene Finalbescheid erfolgte jedoch nicht, da Kasimir zwei Monate darauf in Ungarn starb. Über seine Bestattung in Heilsbronn siehe Beitr. S. 133. Vermuthlich war er bei seiner halb katholischen, halb lutherischen Richtung geneigt, dem Verlangen des Abts zu entsprechen. Andern Sinnes war sein Bruder und Nachfolger Georg, welcher auf das Petitum des Abts folgenden Bescheid ertheilte: „Weil Abt und Konvent ihrer Sicherheit wegen im Bauernkrieg die Kutten mit Wissen und Willen der Herrschaft selbst abgelegt hätten, so sollten sie dem Speierer Abschied zufolge bis auf weitern Bescheid keine Änderung darin machen.“ Der Abt fuhr jedoch fort, Alles aufzubieten, um zu erwirken, daß entweder die weiße Ordenstracht wieder eingeführt, oder daß mit päpstlicher Bewilligung das schwarze Kleid substituirt werde. Das Eine oder Andere mußte geschehen, wenn nicht das wegen seiner notorischen Hinneigung zu Luther ohnehin schon anrüchige Kloster noch stärker gravirt werden sollte. Zur Erreichung seines Zweckes wendete sich der Abt vorerst in einem Bittgesuche an den Bischof Balthasar zu Malten, Coadjutor des Stifts Constanz, kaiserlichen Vicekanzler und Generalkommissär im heiligen Reiche. Nach Darlegung des Herganges bei Ablegung der Ordenstracht bittet der Abt, beim Kaiser, dem das Kloster Heilsbronn unmittelbar untergeben sei, die in Rede stehende Bewilligung zu erwirken. Der Vicekanzler Balthasar versprach d. d. Ulm, 18. Febr. 1529, seine Mitwirkung. Gleichzeitig verhandelte der Abt wegen der Ordenstracht mit Rom. Der von ihm dahin abgeordnete Emissär war wieder Sebastian Wagner, den wir vorhin als Stellvertreter des Abts beim Generalkapitel in Cisterz kennen gelernt haben und als 28. Abt näher kennen lernen werden. Wagner reiste über Venedig, dahin empfohlen vom Losunger und Rathsherrn Kaspar Nützel in Nürnberg durch einen an den Bürger Georg Uttinger in Venedig adressirten Empfehlungsbrief. Wagners Mission hatte den gewünschten Erfolg. Durch einen in der Kanzlei des Papsts [303] Clemens VII. ausgefertigten Erlaß d. d. Rome 14. Kal. Aug. 1529 wurde unserem Abt und seinen Mönchen gestattet, pro cucullis in choro ecclesiae lintea veste, quam presbyteri seculares gestant, superindui, extra chorum vero vestibus honestis ac bireto. Zugleich wurde in dem Erlaß dem Markgrafen Friedrich von Brandenburg, Probst zu Würzburg, und den Äbten zu Heidenheim und Ahausen aufgetragen, dem Kloster Heilsbronn gegen Räuber und Rebellen beizustehen. Gleichwohl gelang es unserem Abt nicht, die weiße Ordenstracht wieder einzuführen, da der Markgraf die Wiedereinführung nicht gestattete. Er hatte mit dem Tode Kasimir’s seine Stütze verloren und mit dem Regierungsantritt Georg’s einen erklärten Gegner gefunden.

Der Markgraf Georg hielt bald nach seinem Regierungsantritt einen Landtag in Ansbach zur Berathung über die großen Staatsschulden und über die Gewährung einer Landeshilfe. Letztere wurde auch von den versammelten Ständen bewilligt. Unser Abt bewilligte 2374 fl. 4 Ort und zahlte die erste Rate am zweiten Januar 1529 durch seinen Richter Hartung, welcher folgende Empfangsbescheinigung zurückbrachte: „Ich Hieronymus Hartung (Bruder des Richters), Rentmeister, bekenne, daß mir der ehrwürdige Herr Abt zu Hailsbronn an der Landeshilf, die gemeine Landschaft meinem gnädigen Herrn Markgrafen Georg in Annehmung seines Regiments laut des Abschieds auf dem Landtag Invocavit (1528) bewilligt hat, heute 1187 fl. 2 Ort daran durch Hansen Hartung, Richter, hat bezahlen lassen. Der sag ich sein Gnad (unserem Abt) von meiner gnädigen Herren (Georg und Albrecht) wegen quitt ledig. Zu Urkund mit meinem Petschaft gesiegelt.“

Der andere vom Markgrafen dem Landtag vorgelegte Berathungsgegenstand betraf die Reformation. Im Landtagsabschied erklärte der Markgraf: „Daß er die widerwärtigen Pfarrer keineswegs zu leiden gedenke, sondern daß er sie abstellen werde.“ Laut Landtagsbeschluß sollte in den beiden Fürstenthümern eine allgemeine Visitation der Kirchen gehalten werden. Man [304] trat deßhalb mit Nürnberg in Unterhandlung und kam am Tage nach Frohnleichnam 1528 mit den Nürnberger Abgeordneten in Schwabach zusammen. Nach Vorlage der die gemeinsame Lehre enthaltenden Artikel besprach man sich über das bei den Kirchenvisitationen einzuhaltende Verfahren. Wenn unser Abt vom Markgrafen Georg oder von seinen Rathgebern eingeladen wurde, sich bei dem schwabacher Konvent oder gar bei der Kirchenvisitation zu betheiligen, so lag darin ein bitterer Hohn, da jene des Abts antilutherische Gesinnung genau kannten. Das Visitationswerk wurde sofort in Angriff genommen, und zwar nicht nur in den markgräflichen Pfarreien, sondern auch in den heilsbronnischen, wo das Patronat unserem Abt und nicht dem Markgrafen zustand. In Folge der Kirchenvisitation wurde der heilsbronnische Pfarrer Kaspar Bernbeck in Bürglein, welcher sich weigerte, die markgräfliche Kirchenordnung anzunehmen, abgesetzt und an seine Stelle Jodokus Stoll aus Windsheim gesetzt. Näheres über die Prozedur mit Bernbeck siehe Bd. II bei Bürglein.

Daß Wenk bei diesem Verfahren in den Klosterpfarreien kein müssiger Zuschauer, sondern daß er bemüht war, in seinem konservativen Sinne auf seine Klosterpfarrer einzuwirken, zeigte er bei Ammerndorf. Er hatte im Oktober 1526 die dortige Pfarrstelle nach dem Tode des Pfarrers Berthold Wagner dem würzburger Domvikar Johann Kopp verliehen und diesem gestattet, sein Domvikariat beizubehalten, in Würzburg zu wohnen und sich in Ammerndorf durch einen Andern vertreten zu lassen, – ein damals üblicher Mißbrauch. Kopp’s Vertreter in Ammerndorf war der heilsbronner Mönch Joh. Hegwein, welcher aber wegen des eingetretenen Mangels an Mönchen in das Kloster zurückberufen werden mußte. Unser Abt schrieb daher unterm 25. März 1527 an Kopp in Würzburg: „Nun besorgen wir, unsere Sache werde sich auf Befehl unseres gnädigen Herrn (Kasimir) ändern, so daß wir des Joh. Hegwein in unserem Kloster selbst bedürfen. Ihr wollet daher eure Pfarrei Ammerndorf entweder selbst beziehen, oder bis Ostern mit einem andern redlichen, [305] christlichen und keinem lutherischen Priester versehen lassen.“ Als aber Kopp sich nicht sofort schlüssig machte, der Markgraf Kasimir bald darauf starb und sein Nachfolger Georg in der eben berichteten Weise zu reformiren begann, da mahnte der Abt den Joh. Kopp, seine Pfarrei Ammerndorf eiligst zu beziehen, „weil Markgraf Georg anfange, stark zu reformiren.“

In welcher Weise man gleich nach Georg’s Regierungsantritt in den heilsbronnischen Pfarreien reformirte, ist eben berichtet worden. Zugleich richtete man in Onolzbach das Auge auf Alles, was im Kloster selbst nicht im reformatorischen Sinne geschah und unterließ nicht, zu kontroliren, zu rügen und zu befehlen, z. B. bei Gelegenheit der im Jahr 1528 abgehaltenen Frohnleichnamsfeier. Sie fand statt am Tage vor der vorhin besprochenen Zusammenkunft in Schwabach und veranlaßte folgende Depesche an das Kloster:[23] „Von Gottes Gnaden Georg etc. Andächtige, Liebe, Getreue. Wir sind glaublich berichtet, daß ihr am Donnerstag nächst verschienen das vermeinte Fest Corporis Christi mit einem Umgang und Umtragen des Sakraments, wie man es nennt, nach altem Gebrauch der römischen Kirche begangen habt, auch sonst noch in eurer Kirche alle in heiliger Schrift ungegründete und zum Theil gottlose Ceremonien haltet, darob sich nicht allein unseres Oheims und Bruders, des christlichen Kurfürsten zu Sachsen Räthe, als wir jüngst zu Heilsbronn gewesen sind, sondern auch andere gutherzige christliche Menschen schwerlich ärgern. Das hätten wir uns zu euch weniger denn zu Anderen versehen. Sonderlich dieweil ihr, der Prior (Schopper), selbst wisset und bekennt, daß solches Alles Gottes Worts Befehl und Christi unseres einigen Heilands Institution, auch unserer christlichen Ordnung, Visitation und Bescheid zum Höchsten entgegen und darum nicht allein als eine menschliche Satzung, ein vergeblicher Gottesdienst, sondern auch ein Greuel vor Gott ist. Wir halten auch dafür, daß solches ohne eures Abts Befehl, Wissen und Willen geschehen. Wir [306] begehren hiermit ernstlich, daß ihr uns in acht Tagen Grund und Ursach aus heiliger unwidersprechlicher Schrift, so ihr möget, anzeigen wollt, warum ihr wider unsere christliche Ordnung und Bescheid handelt, und daß ihr in eurem Anzeigen allen Menschentand dahinten lasset, uns mit weiterem Bescheid danach zu richten.“ Die Adressaten erkannten in diesem Erlaß nicht die Feder Georgs, sondern seiner ihn beherrschenden leidenschaftlichen Umgebung. Auch wußten sie, daß der Markgraf zur Zeit gar nicht anwesend war. Prior und Konvent schrieben daher an Statthalter und Räthe, daß sie sich gegen den Markgrafen, wann er anheim komme, mündlich verantworten wollten. Der Prior Schopper, gegen welchen der Erlaß vorzugsweise gerichtet war, obgleich aus Überzeugung ein eifriger Verfechter der Lehre Luthers im Allgemeinen, sprach sich in seinem oben mitgetheilten Gutachten über die 23 Artikel unter Nr. 6 dahin aus, daß die Frohnleichnamsfeier nicht unbedingt zu verwerfen sei.

Aus den vorstehenden Mittheilungen geht hervor, daß unser Abt in seiner näheren und nächsten Umgebung nun fast Alles gegen sich hatte: den lutherisch gesinnten Markgrafen Georg, dessen Rathgeber und seine eigenen, gleichfalls lutherisch gesinnten Klösterlinge, namentlich seinen Prior Schopper. In Folge der Reformation hatte er vom Papst keine Hilfe mehr zu erwarten. Auch nicht vom Kaiser, dem Schirmvogt seines Klosters. Wir haben gesehen, wie das Kloster von seiner Gründung an von allen Kaisern kräftig beschützt wurde. Allein in Folge der Reformation war der Kaiser nicht mehr im Stande, das Kloster zu schirmen. Der Kaiser Karl V. hatte zwar, wie oben berichtet wurde, auf Ansuchen unseres Abts die Klosterprivilegien i. J. 1521 zu Worms bestätigt; aber der nunmehrigen Bitte um Schutz konnte er nicht entsprechen. In dieser hilflosen Lage blieb dem Abt bei seiner konsequent antilutherischen Gesinnung nichts übrig, als der Gewalt zu weichen und aus dem Wege zu gehen. Sein Entschluß, den Krummstab niederzulegen, war schon im ersten Regierungsjahre des Markgrafen Georg gereift. Unt. 2. Jan. 1529 lud er durch den vorhin genannten Klosterbruder Hegwein [307] und durch Hartung den Abt von Ebrach als Visitator und den Abt von Langheim als Assistenten auf den 5. Februar zur Wahl eines andern Abts ein. Zugleich erbat er sich einen markgräflichen Geleitsbrief, welcher lautete, wie folgt: „Wir thun kund, daß wir Herrn Abt Johannsen von Ebrach frei und sicher Geleit zusagen zur Wahl eines andern Abts in Heilsbronn.“ Der Markgraf war eben abwesend. Gewöhnlich wurde seine Abwesenheit von seinen leidenschaftlichen Räthen, besonders vom Kanzler Vogler, zu einem Angriff gegen den Abt und sein Kloster benützt. Dießmal begehrten die Räthe Kundgabe des Tages der Abtswahl, „um altem Herkommen gemäß einen markgräflichen Kommissär dazu verordnen zu können.“ Wenk wies den Einmischungsversuch zurück. Er zeigte zwar den Tag der Wahl an, verbat sich aber jede weitere Einmischung und erklärte: „man habe ehedem nach dem Tode eines Abts in Onolzbach um Schutz gebeten, darauf seien von dorther, aus Furcht vor Curtisanen, Etliche von der gnädigen Herrschaft nach Heilsbronn abgeordnet und das Kloster bis zur Wahl eines andern Abts geschützt worden. Das sei aber gegenwärtig nicht nöthig, da der Abt nicht gestorben sei, sondern bloß resignire. Auch habe der Markgraf schriftlich erklärt, daß der neue Abt nach altem Brauch frei gewählt werden soll. Wir haben zwar gegen die Abordnung eines Kommissärs aus Eurer Mitte nichts einzuwenden, wollen aber, daß dieser uns nicht gegen unsere Ordensregel und gegen altes Herkommen in unserer freien Wahl beschränke. Solches vertrösten wir uns zu Euch.“ Am Tage dieser Ausfertigung traf der Abt von Langheim in Heilsbronn ein. Drei Tage darauf sollte die Wahl stattfinden. Allein es lief die Nachricht ein, daß der Abt von Ebrach wegen Krankheit nicht erscheinen könne. Die Wahl konnte daher erst am 6. September stattfinden, nachdem der Abt von Ebrach genesen und der Markgraf Georg von Speier zurückgekehrt war, wo er auf dem Reichstage mit den übrigen evangelischen Ständen am 19. April gegen den kaiserlichen Bescheid protestirt hatte, weßhalb man ihn und seine Gesinnungsgenossen „Protestanten“ nannte. In Betreff der Wahl [308] schrieb Wenk an seine Widersacher, den Markgrafen und dessen Kanzler, recht friedlich, wie folgt: „Euer fürstlich Gnaden kennen meinen Vorsatz, zu resigniren. Die erste Wahl wurde durch Krankheit des Abts von Ebrach vereitelt. Ich habe nun einen zweiten Termin bestimmt, die Äbte von Ebrach und Langheim nebst andern Herren und Freunden dazu eingeladen, bin aber mit keinem Wildpret versehen; bitte daher bis nächsten Samstag oder Sonntag um einen Hirsch.“ An seinen Dränger, den Kanzler Vogler, schrieb er: „Edler, vester, besonders guter Freund. In nächster Woche ist wegen meiner Resignation die Abtswahl. Dazu habe ich den Herrn Markgrafen um einen Hirsch gebeten und bitte nun, mir dazu zu verhelfen, damit wir gegen unsere Gäste desto ehrlicher bestehen mögen.“

Vor dem Beginn des Wahlakts eröffnete unser Abt dem Abt von Ebrach seinen Entschluß, zu resigniren, unter Darlegung seiner Beweggründe und unter Berufung auf sein Gewissen, welches ihm die Niederlegung seines Amtes zur Pflicht mache. Jede Gegenvorstellung wies er zurück; sein Entschluß war unabänderlich. Darauf versammelten sich im Kapitol die Betheiligten: unser Abt, seine sämmtlichen Konventualen, ein Notarius publicus (Hartung) und die die Wahl leitenden Aebte von Ebrach und Langheim mit ihren Kaplänen. Nachdem man Gott um seinen Beistand angerufen hatte, verlas der Notarius zwei Schriftstücke zum Nachweis, daß von Rom und Cisterz aus dem Abt zu resigniren gestattet war. Dann bat der Abt um seine Entlassung und zugleich um eine angemessene Pension. Beides wurde ihm von allen Anwesenden gewährt. Hierauf folgte Gebet, biblische Lektion, Verlesen einiger Kapitel aus der Ordensregel und aus den Bestimmungen des basler Konzils, worauf der Dirigent einen dreifachen Wahlmodus vorschlug. Prior, Subprior und Bursarius entschieden für die Wahl durch Stimmzettel und erhielten dann den Auftrag, 15 tüchtige (idoneos atque discretos) Wahlmänner zu wählen. Da außer diesen 15 auch die genannten Drei und der abtretende Abt Wahlmänner waren, so waren der Wähler 19, nämlich: der resignirende Abt, der Prior Schopper, [309] der Subprior Glaz, der Bursarius Frolich, die Mönche Forchtenberger, Kapp, Hegwein, Mendlein, Puckel, Seyler, Gerung, Vischer, Castner sen., Castner jun., Feigenputz, Wiedenmann, Wirsing (der 30. Abt), Sprenz und Greulich (der 29. Abt). Sodann wurden die übrigen Mönche nach kanonischer Vorschrift dreimal, und zum Überfluß noch zum vierten Mal aufgefordert, anzugeben, ob sie gegen die 19 Wähler etwas einzuwenden hätten. Nachdem von keiner Seite eine Erinnerung erfolgt war, zog man aus dem Kapitol in die Kirche. Der Abt von Ebrach celebrirte die Messe de spiritu sancto; die Wähler empfingen das h. Abendmahl, sangen kniend das Veni creator und begaben sich dann mit den beiden Kommissären und deren Kaplänen in die Sakristei, wo jeder Wähler seine Stimme in der vom basler Konzil vorgeschriebenen Form abgab, nachdem er zuvor, die h. Evangelien berührend, geschworen hatte. Die Wahl fiel auf den Prior Schopper, „Baccalaureus der Theologie, verständig, gelehrt, sittlich, im gesetzlichen Alter, ehelich geboren, umsichtig in geistlichen und weltlichen Dingen.“ Seine Erwählung wurde von den Wahlmännern einstimmig gutgeheißen, von den Kommissären als kanonisch und wie von Oben eingegeben anerkannt und bestätigt. Der Neugewählte sprach demüthig seine Unwürdigkeit aus, unterwarf sich jedoch endlich dem göttlichen Willen und nahm auf Zureden die Wahl an. Alle stimmten ein Te Deum laudamus an und führten den Neuerwählten in die Kirche, wo dieser den Hochaltar küßte und installirt wurde. In das Kapitolium zurückgeleitet, leistete er den Eid de non alienandis neque de novo feodandis aut impignorandis (nichts zu veräußern, noch zu verleihen, noch zu verpfänden). Die sämmtlichen Professen gelobten ihm Gehorsam. Darauf geleitete man ihn in die Abtswohnung und legte ihm die Leitung des ganzen Klosters an das Herz. Schließlich fertigte der Notar über den ganzen Akt ein Instrument, welchem die Siegel des Konvents Heilsbronn und der Äbte von Ebrach und Langheim angehängt wurden.

Zwei Tage nach diesem Akt wurde unter Vermittlung des Abts von Ebrach der jährliche Ruhegehalt für den quieszirten [310] Abt auf 300 fl. baar, 3 Fuder Randersackerer Wein etc. festgesetzt und zugleich bestimmt, daß sein Nachlaß dem Kloster zufallen sollte. Als Ruhesitz wurde ihm der heilsbronner Hof in Onolzbach angewiesen, und schon in den ersten Tagen nach seiner Resignation siedelte er dahin über. Dort finden wir ihn zur Zeit der Konfessionsübergabe in Augsburg i. J. 1530 und fortwährend bereit und bemüht, dem Kloster Heilsbronn zu dienen. Am 25. Juni erhielt er vom Kloster eine Vollmacht zu Verhandlungen mit dem Markgrafen. Ein Verhandlungsgegenstand war ein Bezug, welcher dem Kloster als Pfarrpatron von Kelheim zustand, aber wegen der lutherischen Richtung des Klosters verweigert wurde. Das Kloster bat den Markgrafen Georg, beim Herzog Ludwig von Bayern die Zahlung der Rückstände zu erwirken. Ein zweiter Verhandlungsgegenstand war die vom Markgrafen Georg anbefohlene Einlieferung von Kirchenkleinodien. Wie der Markgraf Kasimir über die Kirchenkleinodien des Klosters disponirte, ist bereits berichtet worden. Nun kamen auch die Klosterpfarreien an die Reihe. Unser Abt wohnte bereits in Ansbach, als sein Amtsnachfolger Schopper Befehl erhielt, auch von den Klosterpfarreien die Kirchenkleinodien einliefern zu lassen und daher unterm 8. Januar 1530 verfügte wie folgt: „Allgemeines Ausschreiben an die vom Kloster belehnten Pfarrherren, der Kelche und anderer Kleinodien halben. Auf Befehl unseres gnädigen Landesherrn ist unser Begehren, ihr wollet euch mit einem eurer Heiligenpfleger mit den Kelchen und andern silbernen Kirchenkleinodien, die hievor bei eurer Kirche verzeichnet und abgewogen wurden, künftigen Montag hieher verfügen, um zu vernehmen, was nach Seiner Fürstlichen Gnaden Befehl euch von solchen wieder zugestellt, und was E. F. G. überschickt werden soll.“ Daß den Markgrafen Kasimir und Georg ein gut Theil der Kirchenkleinodien überschickt wurde, erhellt aus einem lateinischen Briefe unseres quieszirten Abts vom 4. April, worin er an den Abt Johann zu Ebrach (er nennt ihn seinen praeceptor) schrieb: „Bekanntlich ist in Heilsbronn ein solcher Mangel an Kelchen eingetreten, daß ich nothgedrungen mir einen [311] eigenen Kelch anschaffen mußte. Damit ich diesen beim Gottesdienst gebrauchen kann, so übersende ich ihn hierbei mit der Bitte, ihn zu weihen und durch den Überbringer an mich zurückzusenden.“

Der ostensible Grund, warum man unserem Abt gerade Ansbach als Ruhesitz anwies, war: „weil der Markgraf auch ferner seines Rathes bedürfe.“ Allein aus den deßfallsigen Verhandlungen ergibt sich, daß der eigentliche Grund folgender war: Man wollte den der Reformation abgeneigten Mann in der Nähe behalten, um ihn zu überwachen. Als der einflußreichste Mann und als erster Prälat im Lande war er in manche Verhältnisse des Markgrafen eingeweiht, welche möglichst geheim gehalten werden sollten. Allerdings wurde Wenk während seiner Quiescenz in Ansbach oft vom Markgrafen Georg und noch öfter in dessen Abwesenheit von den markgräflichen Statthaltern und Räthen in Anspruch genommen, aber meist in einer Weise, die ein der Reformation abgeneigtes Gemüth peinlich berühren mußte. Um aus dieser peinlichen Lage zu kommen, bat der Abt wiederholt, anderwärts wohnen zu dürfen; aber vergebens. Er befand sich in einer Art von Staatsgefangenschaft. Um aus dieser zu kommen, verließ er Ansbach ohne vorherige An- und Umfrage zu einer Zeit, da sich der Markgraf in Schlesien aufhielt, und siedelte erst nach Heilsbronn, bald darauf aber nach Nürnberg über, wo ihm sein Nachfolger Schopper und der Konvent die Verwaltung des heilsbronner Hofes und die Fürsorge für die kranken Mönche übertrug. Statthalter und Räthe berichteten den Hergang nach Jägerndorf, worauf der Abt aufgefordert wurde, sich wegen seiner Übersiedlung zu verantworten. In seiner an den Markgrafen in Jägerndorf gerichteten Verantwortung schrieb Wenk am 20. Januar 1532 aus Nürnberg: „Ich weiß, daß E. F. G. und Markgraf Kasimir mir von der Last der Abtei geholfen und vergönnt haben, den Chorhof zu Onolzbach anzunehmen und zu bauen, und E. F. G. verließen sich darauf, daß ich dort bleiben und der Herrschaft ferner dienen würde. Wiederholt habe ich schon E. F. G. gebeten, mich nach Heilsbronn oder Nürnberg [312] ziehen zu lassen, woraus E. F. G. geschlossen haben: ich wünsche aus E. F. G. Gebiet zu kommen und mich der Herrschaft ganz zu entziehen. Dem ist aber nicht also. Die Gründe meines Wegziehens sind: Ich bin schwach an Leib, Gehör und Gedächtniß, habe noch andere Gebrechen (Steinbeschwerden), bin außer Stand, E. F. G. rathschlagen zu helfen, wozu ich so vielfach veranlaßt werde, was mir aber mehr Verdruß bereitet und mehr Mühe macht, als alle sonstigen Klostergeschäfte. Ich bezog daher ein in Heilsbronn für mich zugerichtetes Gemach, doch nicht auf lange Zeit. Denn es erledigte sich durch den Abzug des Hofverwalters in Nürnberg dessen Stelle, welche ich mir vom Abt und Konvent erbeten habe. Es ist dort des Klosters Spital, wo ich nun die kranken Konventualen pflege und Ruhe habe nebst Arzt und Apotheke. Was ich von der Herrschaft Geheimnissen weiß, werde ich verschweigen bis ins Grab.“ Der Markgraf, oder vielmehr seine leidenschaftliche Umgebung, ließ sich durch diese bescheidene, leidenschaftslose Darlegung nicht beschwichtigen. Denn sofort erschien in Nürnberg der markgräfliche Kammersekretär Anton Grober, beauftragt, dem Abt Folgendes zu eröffnen: Vorerst die Fragstellung: „Warum er sich, ohne von seiner Rathspflicht entbunden zu sein, von Onolzbach entfernt habe?“ Dann die weitere Insinuation: „Der Markgraf werde ihm, wenn er sich nicht mehr zu E. F. G. Geschäften gebrauchen ließe, seine Pension durch den nunmehrigen Abt Schopper vorenthalten lassen. Auch fordere der Markgraf gründliche Angabe der wahren Beweggründe seiner Entfernung aus Onolzbach.“ Dem Markgrafen war entfallen, daß er schon früherhin brieflich den Abt von seiner Rathspflicht entbunden hatte. Der Abt sandte ihm daher Abschrift von dem treffenden Briefe und sprach sich in seinem Begleitschreiben abermals bescheiden und leidenschaftslos dahin aus: „Er sei auf Grund jenes Briefes von Onolzbach weggezogen. Der Markgraf möge seinen Abgönnern nicht glauben, als habe er diesen Schritt gethan, dem Markgrafen und der Herrschaft zuwider, was ihm nie in den Sinn gekommen sei. Er werde als ein guter markgräflicher unterthäniger heilsbronner Konventual [313] ersterben und sei bereit, bei Mangel anderer Rechnungsräthe die Rechnungen zu verrichten, wenn ihn nicht Krankheit daran hindere. Die Beweggründe zu seiner Übersiedlung habe er bereits vollständig in seinem früheren Briefe angegeben. Schließlich bitte er um den Fortgenuß seiner Pension und um fernere Belassung in Nürnberg.“ Nach dieser Darlegung ruhte die Sache zwei Jahre lang, aber nicht für immer. Denn 1534 in der Woche vor Pfingsten erhielt der Abt Schopper den Befehl, dem Abt Wenk nichts mehr nach Nürnberg abzureichen und ihn zur Rückkehr nach Heilsbronn aufzufordern. Der Befehl war zwar im Namen des Markgrafen ausgefertigt, aber nicht von diesem, sondern von seinen Räthen ausgegangen, denn der Markgraf hielt sich damals wieder in Jägerndorf auf. Schopper kommunizirte den Befehl unserem Abt, welcher an den Markgrafen schrieb: „Es hat mir Herr Abt (Schopper) einen Brief mitgetheilt, welcher ihm von E. F. G. überschickt worden ist. Darin ist angezeigt, daß ich in das Kloster zurückgefordert werde und daß mir meine Kompetenz nicht nach Nürnberg verabreicht werden soll. Das habe ich mit Entsetzen und Verwunderung empfangen. E. F. G. haben bei Handen meine Angabe der Ursach meines Weggehens. Ich zog weg nach Heilsbronn mit Bewilligung E. F. G. und bald darauf von Heilsbronn nach Nürnberg mit Bewilligung des ganzen Konvents, welcher mir altem schwachen Mann den Klosterhof einräumte, den sie ohne mich mit einer andern Ordensperson als Verwalter hätten besetzen müssen. Ich gedenke hier, wie auch andern alten Ordensbrüdern vergönnt wurde, mein Leben in Ruhe zu beschließen, werde, wie ich E. F. G. zugesagt, alle der Herrschaft Geheim, so viel mir derselben wissend, bis in meinen Tod verschweigen, so oft es verlangt wird, der Rechnung wegen erscheinen und, so viel mir noch möglich ist, E. F. G. dienen zu der Herrschaft Nutz und Frommen. Ich bitte, mir nicht ungnädig zu sein, eingedenk meiner treuen Dienste gegen E. F. G. und gegen das Kloster durch Singen, Lesen, Sorgen und Angst von Jugend an bis in mein Alter, wofür ich die mir bewilligte Kompetenz wohl verdient habe. Und wiewohl ich mich zu E. F. G. [314] getröste und daran nicht zweifele, bitte ich dennoch aufs Demüthigste dieselben um gnädige Antwort.“ Weder der Markgraf noch seine Räthe gaben hierauf eine Antwort. Sie konnten auch nicht wohl antworten, ohne sich aufs Neue eine Blöße zu geben. Sie verirten den antilutherischen Abt Wenk; aber nicht minder, wie nachher gezeigt werden wird, den nachfolgenden lutherisch gesinnten Abt Schopper. Wenk wurde zu Rede gesetzt, weil er nach katholischem Brauche eine Frohnleichnamsprozession hielt; Schopper, weil er nach lutherischem Brauche Prediger des göttlichen Wortes anstellte. Man denkt hierbei unwillkürlich an die Fabel von Wolf und Lamm.

Wenk blieb im Genuß seiner Pension und fortwährend in Nürnberg, wo er auch starb. Sein Leichnam wurde nach Heilsbronn gebracht und im Querschiff der Kirche, nahe beim Eingang in die Heideckerkapelle begraben. Sein Grab deckte ein Leichenstein mit einer nicht mehr vorhandenen Messingtafel, darauf die Inschrift: A. D. 1538 die 18. Septembris obiit venerabilis pater Johannes Wenck, quondam abbas 26 heilsbrunnensis, cujus anima requiescat in pace. Der von ihm gestiftete Jahrtag ist beim 10. Sept. im Vigilienbuche mit den Worten eingetragen: Annivers. dni. et reverendi patris Johannis abbatis 26 et omnium regularium personarum hujus monasterii defunctarum. Celebrentur vigiliae defunctarum solemniter cum accensis candelis in presbiterio et ad sepulcrum. Omnes celebrare tenentur. Missam cantabit dns. abbas. Subcellarius dat pisces, offam conditam, pa. vi. mel et libetum.

Eingangs der vorstehenden Biographie wurde ein Notizbuch besprochen, welches unser Abt bei seinem Regierungsantritt anlegte, um in demselben seine Handlungen und Verhandlungen im Interesse seines Mönchsstaates und zum Schmuck seines Klostersitzes zu registriren, „damit die Nachwelt wisse, was durch ihn und während seiner Regierungszeit geschehen sei.“ Beim Schreiben dieser Worte hatte er keine Ahnung von den Ereignissen, welche so bald all seine Plane vereitelten. Noch im J. 1520 scheint er eine Störung seiner Pläne nicht geahnet zu haben. [315] Denn in diesem Jahre ließ er zu seines Namens Gedächtniß eine Münze prägen, sein Brustbild darstellend mit der Rundschrift: Johannes Wenck, abbas fontis salutis 26, aet. ann. 41. Die Münze ist abgebildet und beschrieben in den „Brandenburgischen historischen Münzbelustigungen, 13te Woche, Montag, 29. Juli 1771.“

In dem Jahrbuche von 1529, welches die mitgetheilten Verhandlungen über die Resignation des Abts enthält, findet sich ein Aktenstück ganz andern, und zwar folgenden abenteuerlichen Inhalts: „Antonius Kayßer, Priester und Frühmesser zu Dunzdorff bei Schwäbisch-Gmünd, saß dort eines Tages bei einigen seiner Freunde, um fröhlich miteinander zu essen und zu trinken. Da brachte Jeder zur Ergötzlichkeit einen guten Trinkschwank von allerlei Sachen, auch vom Gewitter vor, worauf Kayßer vorbrachte: Er habe gehört, daß nahe bei Heilsbronn ein Dorf liege, da habe es auf eine Zeit Grundeln geregnet. Der Erzähler wurde verspottet und ihm vorgeworfen: er habe diese lächerliche Geschichte selbst erdacht. Er kam daher nach Heilsbronn und bat den Abt um glaublich Urkund dieß Geschichts. Der Abt gewährte ihm die Bitte und bezeugte: Weil der allmächtige Gott in allen seinen natürlichen Wirkungen wunderlich, soll sich dieß Geschichts Niemand befremden. Denn solches zu Ketteldorf, nahe bei unserem Gottshaus Hailsbronn gelegen, zu unsern Zeiten geschehen, daß in einem jähen Platzregen Sommerszeit eine treffliche Anzahl obgemeldter Fische aus einer Wolke geregnet, daß die Inwohner des Orts, welche noch bei Leben zum Theil, dieselbigen in Gelten und Scheffer gelesen und verbraucht und zum Theil uns dieselben zu kaufen gegeben, die wir ihnen selbst mit eigenen Händen bezahlt und in unsere Weiher und Fischgruben eingeschütt haben. Hierum ist unser fleißig und freundlich Bitten an Alle, weß Würden und Standes die seien, denen solcher Brief fürgetragen wird, ihr wollet gedachtem Herrn Kayßer seiner gemeldten Aussag Glauben geben. Zu Urkund haben wir unser Secret unter diesen Brief thun drucken, der geben ist am Samstag nach Misericordia Domini 1529.“ Weder der Richter Hartung [316] welcher dieses Aktenstück im Jahrbuch registrirte, noch eine spätere Hand schrieb dieser Mystifikation eine Bemerkung bei.

In der vorstehenden Biographie ist gezeigt worden, daß unser Abt während seiner ersten Regierungsjahre seinen Mönchsstaat noch im Vollbesitz des im Laufe von vier Jahrhunderten Erworbenen sah, daß aber sein Mönchsstaat in Folge der Reformation große Verluste erlitt in Nördlingen und an andern Orten, besonders aber durch die Markgrafen. Daraus ergab sich Minderung der Einnahmen, Mehrung der Ausgaben und endlich die Nothwendigkeit, einige Liegenschaften und Gefälle zu verkaufen, namentlich in Nürnberg, worüber im VII. Abschn. bei Nürnberg Näheres berichtet werden wird. Bei diesen Verkäufen handelte unser Abt lediglich im Einverständniß mit seinem Konvent, ohne in Ebrach und Cisterz um Genehmigung nachzusuchen. Die folgenden Äbte hatten einzig und allein mit den Markgrafen, ihren nunmehrigen Oberherren, zu verhandeln und deren Genehmigung einzuholen, wenn sie sich zu Verkäufen veranlaßt oder gezwungen sahen.


Der 27. Abt Johannes Schopper[24] (1529–1540),

geboren in Abenberg, regierte 11 Jahre lang, vom 29. Sept. 1529 an, an welchem Tage sein Vorgänger resignirt hatte, bis zum 25. Okt. 1540, an welchem Tage er gleichfalls resignirte. Er war, wie fast alle heilsbronner Mönche und Äbte, von bäuerlicher oder bürgerlicher Herkunft. Sein Bruder Ulrich Schopper machte sich in Schwabach ansässig, verarmte daselbst und wurde von seinen Gläubigern verfolgt, bis sein Bruder, unser Abt, die Gläubiger befriedigte, ihn als Waldaufseher nach Münchzell versetzte und dort sammt Weib und Kindern zeitlebens speiste und kleidete. Seine Schwester Barbara heirathete einen gewissen Braun in Schwabach, wurde frühzeitig Wittwe und verarmte gleichfalls. Ihr Bruder, unser Abt, kaufte ihr für 90 fl. ein Gütchen in Aich, wo sie mit ihren drei Kindern vom Abt fortwährend gespeist [317] und gekleidet wurde. Eines dieser drei Kinder, einen Knaben, nahm der Abt eine Zeit lang in die von ihm errichtete, nachher zu besprechende Schule auf. Die andern beiden Kinder, Töchter, verheiratheten sich so ärmlich, daß sie gleich bei ihrer Verehelichung vom Kloster mit Geld und Kleidern unterstützt werden mußten. Nachdem der Abt resignirt und sich nach Ansbach zurückgezogen hatte, nahm er seine verwittwete Schwester zu sich. Diese machte nach dem Tode des Abts in sehr zudringlicher Weise Anspruch auf dessen Nachlaß, wurde aber mit ihrem Begehren abgewiesen. Sie ließ jedoch nicht ab, bei den Klosterbehörden und beim Markgrafen zu petitioniren und brachte es dahin, daß ihr ein alljährliches Reichniß von 6 fl. aus der Klosterkasse bewilligt wurde.

Seine höheren Studien machte unser Abt in Heidelberg, wo er 1515 Baccalaureus und 1521 Doktor der Theologie wurde. Daß er während seines Aufenthalts daselbst auftragsgemäß dort das alte St. Jakobskollegium verkaufte und ein geräumigeres Lokal für die in Heidelberg studirenden heilsbronner Mönche acquirirte, ist beim vorigen Abt berichtet worden. Die fünf Jahre zwischen seinen beiden Promotionen brachte er in Heilsbronn zu; er scheint daher mit Luther, welcher in dieser Zwischenzeit (1517) in Heidelberg war, nicht persönlich bekannt geworden zu sein. Aber genau kannte er Luthers Lehren und Schriften; ebenso die Bibel und die Kirchenväter. Er sprach sich mit Wärme und entschieden für die Nothwendigkeit einer Reformation in Luthers Sinn aus. Wir haben ihn, da er noch Prior war, beim vorigen Abt als Verfasser des Gutachtens über die vom Markgrafen Kasimir vorgelegten 23 Artikel kennen gelernt. Er stimmte mit Luther überein in der Lehre über die Rechtfertigung allein durch den Glauben, über den freien Willen, über den Abendmahlskelch, über Ablaß, Cölibat, Anrufen der Heiligen, verbotene Speisen und Unfehlbarkeit des Papstes. Dagegen hielt er es nicht für unstatthaft, ein sichtbares Oberhaupt der Kirche, die lateinische Messe, die Todtenmesse, die Ohrenbeichte und die Frohnleichnamsfeier beizubehalten. Er verwaltete nebst dem Bursarius, dem Richter [318] Hartung und einem markgräflichen Beamten das Kloster, während der Abt Wenk und alle übrigen Konventualen auf Anordnung Kasimirs im Bauernkriege anderwärts in Sicherheit gebracht wurden.

Nach Beendigung des Krieges hielt der Markgraf einen Landtag in Ansbach, welchem unser Abt, damals noch Prior, beiwohnte. Auch bei dieser Gelegenheit sprach sich Schopper reformatorisch aus in folgender Weise: „Den Obrigkeiten ist von Gott die Sorge für den Gottesdienst anbefohlen. Demzufolge ordnete David das levitische Kirchenwesen. Hiskia und Josias waren bemüht, Abgötterei und Menschensatzungen abzuschaffen und die Religion nach Gottes Gesetz wieder herzustellen. Ähnliches thaten Konstantinus, Theodosius, Karl der Große, Ludwig der Fromme, Karlomann und andere Fürsten. Dasselbe haben auch Euer Fürstlich Gnaden als ein frommer fränkischer Fürst unternommen. Unleugbar ist die christliche Religion verfallen und das Volk, durch falsche Priester verleitet, in Seelengefahr gestürzt worden. Es ist daher aller Fleiß anzuwenden, daß die reine Religion wieder eingeführt werde. Ich sage: diejenige Religion, welche unser liebster Heiland aus dem Schoß seines Vaters hervorgebracht, welche die heiligen Apostel gepredigt und die ehrwürdigen Väter der ersten Kirche beständig gehalten haben. Diese uralte und wahre Religion soll nun in diesem Burggrafthum Nürnberg und, Gott gebe, überall gelehrt werden. Papst Adrianus hat auf öffentlichem Reichstag durch seinen Nuncium frei bekannt, die deformirte katholische Kirche müsse reformirt werden. Nachdem aber diese höchstnöthige Kirchenreformation von dem Papst, den Kardinälen und den Bischöfen nicht nur vernachlässigt, sondern noch der Aberglaube, verkehrte Lehren und Mißbräuche alles Ernstes gehegt und bestärkt werden, so müssen wir uns und unserem Gewissen rathen. Gott wird unsere gottselige und heilige Bemühung um Besserung der Kirche in keinem Wege mißfallen.“

Der Markgraf Georg schätzte den Sprecher dieser Worte sehr hoch, verkehrte viel mit ihm und erholte sich gerne bei ihm [319] Raths, u. A. bei folgender Veranlassung: Adam Weiß, Pfarrer zu Krailsheim, einer der eifrigsten und tüchtigsten Reformatoren im Fürstenthum, schrieb im Frühling 1526 an den Markgrafen Kasimir: „E. F. G. haben vorigen Jahres nicht allein zugelassen, sondern auch befohlen, daß im Fürstenthum das Wort Gottes lauter und rein gepredigt werde und nach gestillter Empörung diesen Befehl erneuert. Das haben E. F. G. als ein christlicher Fürst, der seinen Herrn auch im Himmel erkennt, fürgenommen. Allein E. F. G. ernstliche Meinung ist bisher wenig vollstreckt. Nicht allein in etlichen Orten, sondern auch in E. G. fürstlichen Stadt und Hof wird dem ausgegangenen göttlichen auch fürstlichen Befehl zuwider gelehrt und gelebt. Daher großes Ärgerniß des Volkes und Abfall Vieler vom Evangelio. Eine sondere Freude des Satans, aber ein herzliches Leid der Frommen. Noch immer wird die Messe als ein tägliches Opfer Christi gehalten, auch für Verstorbene, was noch viel schädlicher und aus Geiz eingerichtet worden ist. Wegen dieser und anderer gotteslästerlicher Mißbräuche ist meine allerunterthänigste Bitte und Ermahnung an E. F. G. als einen christlichen Fürsten, den Gott vor Andern mit Verkündigung seines h. Evangeliums begnadigt hat, solche Ungeschicklichkeit abzuschaffen.“ Darauf folgt eine zweite Bitte und Ermahnung, veranlaßt durch ein Schreiben, welches Weiß vom Markgrafen erhalten hatte. Es war datirt: Montag nach Mariä Geburt und adressirt: „Dem Würdigen und Hochgelehrten, Unserem Rath und lieben getreuen Herrn Adam Weiß, der heiligen Schrift Licentiat, Pfarrherr in Crailsheim.“ Es war, da Kasimir eben krank darnieder lag, von seinem Bruder Georg ausgefertigt und enthielt Folgendes: „Wir schicken euch hiermit einen Abdruck, wie abermals unser Befehl ist, daß das h. Wort Gottes lauter und rein gepredigt werden soll. Und weil wir berichtet worden, daß viele Pfarrer im Kapitel Krailsheim sich diesen unsern Befehlen nicht gemäß halten, sondern Menschentand predigen, so befehlen wir: ihr wollet alle solche Pfarrer zu euch fordern, ihnen unsern Befehl anzeigen und befehlen, daß sie sich demselben gemäß halten und unsere Strafe Leibs und [320] Guts vermeiden. Auch wollet ihr Jeden examiniren und ein Kundschaft bestellen, wie er sich in seiner Pfarr halte und uns berichten, auf daß wir uns mit der Straf zu Handhabung unseres Befehls wissen zu halten. Verlassen wir uns gänzlich zu euch.“ Weiß verfuhr nach Vorschrift, examinirte die Pfarrer und theilte nun im zweiten Theil seines Schreibens seine, leider unerfreulichen Prüfungsresultate mit. Er schrieb an Kasimir: „Es hat Herr Markgraf Georg voriges Jahr zur Zeit E. F. G. Schwachheit mir unter dem Namen E. F. G. einen Befehl zugeschickt, alle Pfarrherren des Kapitels, welche über 30 sind, zu berufen, ihnen E. F. G. Befehl vorzuhalten, auch Jeden zu examiniren und E. F. G. eines Jeden Geschicklichkeit anzuzeigen. Leider habe ich bei Vielen geringen Verstand heiliger Schrift befunden. E. F. G. sind amtshalben schuldig, der Unterthanen Wohlfahrt, Seel, Leib, Gut und Ehre belangend, zu verschaffen. Solche Versorgung seines Volkes wird der Allmächtige von E. F. G. als von Gott verordnetem Fürsten zu der Stunde seines strengen Gerichts erfordern, nicht von Bischöfen und Prälaten, die sich selbst in den Schafstall Christi gestohlen. Deßhalb wolle sich E. F. G. durch keine Gewalt, Gunst noch Ehr auf Erden vom Worte Gottes abfällig machen lassen, sondern bedenken die Worte unseres Herrn Jesu Christi: „„Wer mich bekennet vor den Menschen, den will ich auch bekennen vor meinem himmlischen Vater etc.““ Es werden gewiß unsere Bischöfe mit seltsamen Praktiken bei kaiserlicher Majestät listiglich zukaufen. Darum ist E. F. G. vonnöthen, sich wohl vor ihren listigen Handlungen zu hüten und Gott mehr als die Welt sammt ihrem Fürsten, dem Teufel, zu fürchten. Noch ist ein Sach, die ich amtshalben E. F. G. nicht verhalten kann, nämlich das schändliche Wesen unseres Amtmanns Wilhelm von N. und Conrad von N., welche öffentlich mit leichtfertigen Personen haushalten. Dieweil aber das Wort Gottes, freundlich und ernstlich ihnen durch mich vorgehalten, noch nicht Frucht geschafft hat, will E. F. G. das Schwert fürstlicher Obrigkeit zu gebrauchen gebühren. Bedenke E. F. G., wie ernstlich die göttliche Majestät solcher gottloser Menschen Verschoner im 50. [321] Psalm Vs. 16–22 anredet.“ Bekanntlich wollte Kasimir zweien Herren dienen: Luther und dem Kaiser, und gerade diese wunde Stelle berührt Weiß ohne Rückhalt im vorstehenden Schreiben. Es verdient lobende Anerkennung, daß Kasimir dem freimüthigen Schreiber deßhalb nicht zürnte. Dieses erhellt aus seinem Antwortsschreiben d. d. Mittwoch nach Palmarum 1526, worin es heißt: „Würdiger etc. Euer Schreiben und Ermahnung, uns dieser Tage in unsere Hand gethan, haben wir getreuer christlicher und guter Meinung von euch vernommen. Wir hoffen auch, uns in alle Wege, so viel uns Gott Gnade verleiht, als ein christlicher Fürst zu halten, und mögen leiden, daß ihr euch nach der heiligen Zeit in eigener Person zu uns hieher gen Onolzbach fügt. Wollen wir von den Sachen weiter mit euch reden.“ Im folgenden Jahr wurde Kasimir in Heilsbronn begraben. Er hatte nicht im Sinne des Pfarrers Weiß durchgreifend reformirt. Ein durchgreifendes Vorgehen erwartete man von seinem Bruder und Nachfolger Georg. An diesen richtete daher Weiß ein dem obigen ähnliches Schreiben und ermahnte ihn: „bei dem heiligen göttlichen Wort zu bleiben und durch keine Gewalt, Gut, Gunst und Ehr auf Erden vom angefangenen geneigten Sinn und Muth zu dem h. Wort Gottes abzufallen.“ Der Markgraf schloß dieses Ermahnungsschreiben dem Prior Schopper zu mit dem Auftrage, sich gutachtlich darüber zu äußern. Schopper sagte in seinem Gutachten u. A.: „Als ich kurz verschienener Tage bei E. F. G. zu Onolzbach gewesen, haben E. F. G. an mich begehrt, daß ich des Pfarrherrn von Crailsheim an E. F. G. schriftliche Ermahnung beim Kanzleiverwalter Georg Vogler suchen und lesen, auch E. F. G. mein Judicium oder Gutbedünken über solche Schrift nicht verhalten sollte. Und wiewohl ich’s derselben Zeit zu lesen nicht hab erobert, haben doch E. F. G. mir solch Schreiben bald hernach zugeschickt und mich abermals solch Libell zu lesen schriftlich ersucht. Ich befinde in des Pfarrherrn Schreiben nichts Anderes, denn ein recht christlich verständig Gemüth. Ja es ist sein Schreiben an einen christlichen Fürsten eine getreue und gottselige Ermahnung, [322] darin man spürt die Art eines recht christlichen Lehrers, der mit Gottes und des Nächsten Liebe in Demüthigkeit das bischöfliche Amt zu vollbringen begehrt, wie ich vor der Zeit bei Leben E. F. G. Bruder Kasimir von ihm selbst mündlich hab vernommen. Ein christlicher Prediger soll das Wort Gottes, nachdem die zuhörenden Personen geschickt sind, reichlich austheilen, wie der treue und kluge Knecht Matth. 24, 45. Der Knecht ist ein Prediger, treu darum, daß er nur handelt nach seines Herrn Befehl, dessen Ehr und Nutz er allein sucht; klug, daß er weiß, wie, wann und mit wem er handeln soll, nämlich daß er Etliche lehren muß, Etliche trösten, Etliche strafen, Etliche loben, Etliche vermahnen. Das thut nun der Pfarrherr in seinem Schreiben, darum er auch mit dem bischöflichen Schwert, dem Wort der Wahrheit, recht schneidet, mit dem er E. F. G. treulich ermahnt, bei dem göttlichen Wort zu bleiben, eingedenk der Worte unseres Herrn Jesu Christi: „„Wer mich bekennt vor den Menschen etc.““ E. F. G. ist vor vielen Andern von Gott durch Christum mit Gnaden der Erkenntniß seines lebendig machenden Wortes begabt, darum zu hoffen, daß auch alle E. F. G. Unterthanen zu rechter Erkenntniß der Wahrheit kommen und mit einem christlichen Leben die Erkenntniß des göttlichen Wortes sammt E. F. G. beweisen. Demnach haben wir als die treuen Unterthanen Gott täglich zu bitten für E. F. G. und dieselbigen zu ermahnen, bei dem göttlichen Wort beständig zu bleiben und mit guten Exempeln zu reizen. E. F. G. hat gute Historien in der Schrift, wie Gott so gnädig sei gewesen den Fürsten, so seinem Wort gehorsam gewesen sind; wiederum auch, so ein Haupt von Gott ist abgewichen, sind oft alle Unterthanen gestraft worden. Etliche zu unsern Zeiten lästern Gott und sein h. Wort und sagen: Weil das Evangelium an den Tag gekommen, sei alles Unglück im deutschen Land erwachsen, dürfen es wohl auch eine teuflische Lehr heißen; so doch das unchristliche Leben meist aus der falschen Propheten Lehre und bösen Exempeln in dem Volk erwächst und nicht aus dem heilsamen Worte Gottes. In den Städten, und noch mehr auf dem Lande, beklagen sich die [323] Unterthanen, daß Niemand wisse, wie er sich halten solle, darum daß an etlichen Orten Menschensatzungen und Kirchengebräuche abgethan, an andern Orten noch gehandhabt werden. Dazu wird der gemeine Haufe durch unverständige Prediger gereizt. Unsträfliche Gewohnheiten und Gebräuche, so zu der Lieb des Nächsten dienstlich sind, sollte man nicht bei Todsünden, sondern als gute bürgerliche Ordnung gebieten, damit die geile Jugend in Zucht erhalten und die schwachen Gewissen zur Besserung gereizt werden. Daraus ist zuletzt viel Schaden zu besorgen, welcher mit Hilf des Allmächtigen durch eine christliche Obrigkeit mag abgewendet werden. So E. F. G. in dieser Sach christlich wollt handeln, wäre nicht ohne Noth, daß man gelehrte und bescheidene Prediger, auch eines ehrbaren Lebens, verordnete, die solche Gebräuche eher aus den Herzen, denn aus den Augen vertrieben. Aber dergleichen geschickten Prediger ist leider auf dem Lande eine kleine Zahl, darum auch das schlecht einfältig Bauernvolk ohne alle Zucht und Scham erzogen wird. Es sind aber nicht allein die ungeschickt, so alte und schädliche Mißbräuche vertheidigen, sondern auch die, so eher mit der Hand als mit dem Worte Gottes stürmen. Was richten solche Stürmer an? Sie thun Zehnen oder Zwölfen, die der Schrift bericht sind, ein Gefallen und haben von ihnen groß Lob; dagegen aber Hunderten, die noch schwach sind, ein groß Mißfallen, daraus folgt, daß dieselbigen der Predigt abhold werden. Dorfleute, so in dem göttlichen Wort noch kleinen Verstand haben, sind halsstarrig und verlassen nicht leichtlich die gewohnten Mißbräuche. Darum habe ich oben angezeigt, daß man in solchem Thun und Veränderung der Dinge fromme, gelehrte Pfarrherren haben soll. Dazu hab ich E. F. G. Kanzleiverwalter Vogler ein Büchlein, so Doctor Martin Luther (Melanchthon) gemacht hat, gegeben, darin sich E. F. G. besehen mag. Verhoffe gänzlich, es soll E. F. G., ein christlich Leben einzurichten, sehr dienstlich sein. Und dieweil mir solch Büchlein ist zugekommen und hab’s E. F. G. mögen schicken, bin ich geursacht, von fürgenommener Arbeit dießmal abzutreten. Denn so ich nach jetzt ausgegangenem Büchlein Luthers [324] von solcher Handlung schreiben wollte, wäre so viel, als ob ich bei scheinender Sonne ein Licht angebrannt. Derhalb ich mein Schreiben gespart will haben, und bitt damit, E. F. G. wolle dieß mein ungeziemlich Schreiben in allem Besten verstehen und annehmen.“ Eine andere Hand, vermuthlich Vogler’s, schrieb bezüglich des erwähnten Büchleins an den Rand des Briefes: „Das ist das Büchlein von der Visitation zu Sachsen, der mein gnädiger Herr selbst auch eins zu Culmbach kauft hat.“

Schopper hielt, dieser Mittheilung zufolge, die Kirchenvisitation für nützlich und nothwendig und empfahl sie daher dem Markgrafen. Allein die Art und Weise, wie man sie im Jahr 1528 vollzog, hielt er für allzu radikal und stürmisch. Er sprach sich daher offen gegen dieses Verfahren aus in einem von Statthalter und Räthen von ihm verlangten Gutachten. Das war nicht im Sinne Vogler’s, welcher ihm daher antwortete, wie folgt: „Würdiger, lieber Herr und Bruder! Ich hab euer Schreiben, der vorgenommenen christlichen Visitation halben, vernommen und verstehe daraus eine ganz klösterliche Kleinmüthigkeit bei euch. Euer Gutbedünken ist allein auf Weltweisheit, das Kreuz zu fliehen, gestellt. So wird man nimmer die Mißbräuche abstellen und Gottes Ehre und Dienst aufrichten. Bei uns ist keiner Schwachheit mehr zu verschonen, sondern gebührt sich, gottloser Halsstarrigkeit zu widerstehen und die Blinden, die nicht erleuchtet sein wollen, mit ihren blinden Führern fahren zu lassen. Euer Judicium würde mehr zur Zerstörung als zur Bauung christlichen gottseligen Lebens gedeihen. Gott der Allmächtige gebe auch seinen Geist reichlicher und stärker, nicht allein ein Prediger und Zuhörer des Wortes Gottes, sondern auch ein Mitthäter zu werden durch Christum unsern Herrn. Ich verhoffe, ihr werdet mir ein anderes Judicium schicken. Wo nicht, so ist besser, das jetzt empfangene unter die Bank zu schieben, als an das Licht zu geben, wie ich auch desselben, so wir zusammen kommen, mehr christlich Ursachen darthun mag. Hiermit Gottes Gnade und Barmherzigkeit befohlen. Georg Vogler, Vicekanzler.“

[325] Im folgenden Jahr 1529 am 6. September wurde Schopper zum Abt erwählt. Das Verfahren dabei ist beim vorigen Abt mitgetheilt worden. Eine seiner ersten Ausfertigungen als Abt war die Beglaubigung einer Urkundenabschrift für den Markgrafen Georg. Der Kaiser Karl V. hatte 1521 auf dem bekannten Reichstage in Worms ein lateinisches Diplom ausgestellt, worin er dem Markgrafen Kasimir wegen seiner Verdienste um das kaiserliche Haus versprach, ihm ein italienisches Lehen, im Werthe von 30,000 Dukaten, zu verleihen, wenn ihm (dem Kaiser) die Wiedereroberung Italiens gelingen würde. Kasimir hielt es sowohl mit dem Kaiser, als auch mit der Reformation, da Beide ihm einen Gewinn in Aussicht stellten: der Kaiser durch ein Lehen im fernen Italien, die Reformation durch den Anfall von Klostergütern in der Nähe oder innerhalb des Markgrafthums. Das italienische Lehen wurde ihm nicht zu Theil; wohl aber, in Folge der Reformation zur Zeit des Bauernkrieges, wie oben gezeigt wurde, viel vom heilsbronner Klostergut, welches dem Neffen Kasimirs völlig zufiel, wie beim letzten Abt berichtet werden wird. Der Markgraf Georg verlor das seinem Bruder Kasimir eventuell zugesicherte Lehen in Italien nicht aus dem Auge. Er sendete den kaiserlichen Lehensbrief nebst Abschrift durch Johann Tettelpach, Schreiber beim burggräflichen Landgericht, nach Heilsbronn und bat in seinem und seines Neffen, Albrecht Alcibiades, Kasimirs Sohn, Namen unsern Abt um Beglaubigung der Abschrift, „um sich derselben ad eorundem (Georg und Albrecht) necessitates aut commoda bedienen zu können.“ Schopper entsprach der Bitte, „fand das Original unversehrt, vom Kaiser Karl eigenhändig unterzeichnet, mit dem kaiserlichen Siegel versehen und die Abschrift gleichlautend mit dem Original.“ Schließlich bezeugt er dieses durch Beifügung des Abtssiegels. Datum 14. Septbr. 1529. Welchen Gebrauch Georg von dieser Urkundenabschrift machte zur Realisirung seiner Zwecke in dem fernen Italien, melden die Jahrbücher nicht; daß aber seine Blicke unverwandt auf das nahe Heilsbronn gerichtet waren, bestätigen die Jahrbücher augenfällig. Je mehr Schopper des Markgrafen und seiner [326] Räthe Annexionsplan durchschaute, desto mehr kühlte sich sein reformatorischer Eifer ab. Abt geworden, hätte er manches Wort, das er als Prior im wohlgemeinten Eifer für die Reformation gesprochen hatte, gern zurückgenommen. Denn er erkannte, daß der Markgraf nicht bloß Kirchenverbesserung, sondern auch Gebietserweiterung auf Kosten des Mönchsstaates beabsichtigte. Zwar fuhr er fort, Hand in Hand mit dem Markgrafen zu reformiren, um das religiös-sittliche Volksleben zu verbessern; allein er trat auch dem Markgrafen energisch entgegen, um die Selbstständigkeit seines Mönchsstaates zu wahren. Er glaubte, daß sein Mönchsstaat, trotz der Annahme des lutherischen Lehrbegriffs, werde fortbestehen können. Wir werden sehen, daß es ihm nicht gelang, ein lutherisches Kloster zu stiften und zu erhalten. Seine energische Opposition gegen den Markgrafen und dessen Räthe hatte zur Folge, daß er nicht mehr so oft wie bisher zu Gutachten bezüglich der Reformation aufgefordert wurde, auch nicht in dem für die Reformation so wichtigen Jahre 1530. Des Markgrafen reformatorische Haltung beim damaligen Reichstage zu Augsburg ist bekannt, besonders seine Erklärung: „Man möge von ihm nichts verlangen, was wider Gottes Wort sei; er wolle lieber durch Henkers Hand sich den Kopf abschlagen lassen, als einer irrigen Lehre beipflichten.“ Andern Berichten zufolge sprach diese Worte nicht der Markgraf Georg, sondern der Kurfürst Johann von Sachsen. (Beitr. S. 135). Das Jahrbuch von 1530 gedenkt dieser Äußerung nicht, und berichtet überhaupt nichts über Georgs reformatorische Haltung in Augsburg. Erst das Jahrbuch von 1535 enthält einen Hinweis darauf, wie nachher berichtet werden wird. Dagegen berichtet das Jahrbuch von 1530 wiederholt, daß Georg und seine Räthe während ihres Aufenthalts in Augsburg Heilsbronn nicht aus den Augen verloren und viel mit unserem Abt verhandelten. Die Verhandlungen berührten aber die Reformation mit keinem Worte; sie betrafen lediglich Haber, Holz und Geld. Auf Georgs Befehl ließ Schopper um Laurenzi 1530 Haber nach Augsburg führen. Als Rückfracht wollte er Salz nach Heilsbronn bringen lassen; er bat [327] daher bei der Kanzlei in Ansbach um einen Zollbrief, damit die Fuhr, als eine markgräfliche, zollfrei passiren könne. Der andere Verhandlungsgegenstand betraf Bauholz, um welches der Markgraf für Abgebrannte in Langenzenn gebeten halte. Der Abt ließ den Verunglückten 252 Baustämme aus dem „Hirschberg“ abliefern. Der dritte Verhandlungsgegenstand betraf Geld. Im Frühling, vor dem Aufbruch nach Augsburg, war dem Markgrafen „eine Landeshilfe, geistliche Hilfe, der hundertste Pfennig,“ von den Ständen zugesichert worden. Die von Schopper zugesicherte Summe erschien dem Markgrafen und seinen Räthen zu gering. Diese verlangten daher von Jenem Vorlage der Klosterrechnung, um aus derselben die Mehreinnahme und die größere Leistungsfähigkeit der Klosterkasse zu entnehmen. Schopper ging darauf nicht ein, erklärte jedoch, mit dem Markgrafen nach dessen Rückkehr von Augsburg mündlich über die Sache verhandeln zu wollen. Allein der Markgraf, dem dieses nach Augsburg berichtet wurde, erneuerte das Verlangen, Rechnung zu stellen, wie andere Klöster bereits gethan hätten. Um diesem Verlangen einen Schein des Rechts zu geben, berief sich der Markgraf darauf, daß schon seinem Bruder Kasimir im J. 1525 vom Kloster Rechnung gestellt worden sei und daß sein Bruder alljährliche Rechnungsstellung angeordnet habe. Schopper entgegnete hierauf: „Markgraf Kasimir nahm damals das Kloster in seine Verwaltung zum Schutz desselben gegen den Pöbel im Bauernkriege. Wir unterwarfen uns und die Folge war, daß wir zur Unterhaltung des markgräflichen Kriegsvolks fast alle unsere Kirchengeschmeide, Wein, Getreide, unser Vermögen hergeben mußten. Dieses geschah ohne Widerrede, da der damalige Abt Wenk und die Mönche anderwärts zerstreut lebten, während das Kloster zum Theil durch markgräfliche Beamte verwaltet wurde, von welchen der Markgraf mit Recht Rechnungsstellung verlangen konnte. Ganz anders gestaltete sich’s, als Markgraf Kasimir durch seine Kommissarien Alles wieder in integrum restituirte, als nach der Empörung Abt und Konvent zurückkehrten und wieder in den Besitz aller Güter und Freiheiten eingesetzt wurden. Ich war damals Prior [328] und erhielt mündlich vom Markgrafen Kasimir die Versicherung, daß er von uns keine Rechnung fordere, sondern nur verlange, daß wir im Fall eines Krieges ihm mit unserem Vermögen helfen sollten, wofür er, als unsere von Gott verordnete Obrigkeit, uns schützen und schirmen werde. So gnädig wie er haben sich auch seine Vorfahren gegen uns erzeigt und uns in unsern kaiserlichen und königlichen Privilegien geschützt. Dazu wäre Rechnungsstellung wider unsern Eid und Gewissen. Daher wollen wir lieber todt sein, als durch Willigung in solche Zumuthung gegen Gewissen, Eid, Privilegien, Recht und Gerechtigkeit handeln. Will E. F. G. wissen, worin die Klostereinkünfte bestehen, so ist das durch die Verwaltung im Bauernkrieg genugsam bekannt. Wenn sich E. F. G. darauf berufen, daß auch andern Klöstern Rechnungsstellung anbefohlen worden sei, so kümmern uns diese nicht; vielleicht haben sie auch nicht solche Privilegien.“ Der Markgraf Georg ging auf diese Vorstellung nicht ein und erneuerte von Augsburg aus unterm 8. Juli sein Begehren, worauf Schopper erwiderte: „E. F. G. beharren also, trotz unserer Gegenvorstellung, darauf, daß wir unsere Steuerverzeichnisse vorlegen sollen und wollen uns und unsern armen Leuten unerträgliche Bürden auflegen. Wir vermögen aber nicht, ohne Verletzung unseres Eides, unsern armen Leuten, nach so vielen Auflagen für die Herrschaft, noch neue Lasten aufzulegen. Die Zeiten sind schwer, die Armuth unserer Unterthanen ist groß, so daß wir unsere Zinsen und Gülten nicht bekommen können zur Tilgung der Schulden, die wir machen mußten wegen E. F. G. Herrn Bruders. Auch sind wir von dergleichen Auflagen und Steuern frei laut unserer Privilegien von Päpsten, Kaisern, Königen und E. F. G. Vorfahren. Wir bitten daher, uns bei diesen zu lassen und darin zu schützen. Wir sind bereit, diese Privilegien und unsere Beschwernisse mündlich auseinander zu setzen, oder auch schriftlich mitzutheilen.“ Schopper sendete diese Erwiderung nach Augsburg an den Markgrafen, zugleich auch zwei Schreiben an Hans von Seckendorf zu Sugenheim und an Veit von Lentersheim, welche Beide im Gefolge Georgs in Augsburg und [329] mit Schopper sehr befreundet waren. Beiden schrieb er: „S. F. G. haben den hundertsten Pfennig von unserem Gotteshausvermögen und Einkommen und von dem unserer armen Leute, und zuvor pflichtmäßigen Nachweis darüber begehrt. Das befremdet und bekümmert uns, da wir durch allseitige Privilegien von dergleichen Auflagen befreit sind. Sollte sich nun S. F. G. über unsere Weigerung und Gegenvorstellung entsetzen und gegen unsern Konvent ungnädig sein, so bitten wir, uns zu vertreten, bis man uns verhört und der Wahrheit auf den Grund gesehen hat.“ Georgs Antwort lautete: „Er wünsche sowohl nähere Bezeichnung der vom Kloster gebrachten Opfer, als auch Mittheilung der zitirten päpstlichen, kaiserlichen, königlichen und brandenburgischen Privilegien.“ Schopper säumte nicht, dem zweifachen Wunsche zu entsprechen. Er schrieb an den Markgrafen: „Im Bauernkriege gaben wir E. F. G. Bruder zur Erhaltung von Land und Leuten, wie billig, all unsere Kirchenkleinodien und Geschmeide, nichts verschont und hinterhalten, Wein, Getreide, all unsern Vorrath, nichts ausgenommen, nach Markterlbach und Onolzbach, versetzten unsere Zinsen und Einkünfte gutwillig und unterthänig vor Andern, um der Herrschaft über 2000 fl. vorstrecken zu können. Wir haben S. F. G. Herrn Markgrafen Georg bei seinem Regierungsantritt 2525 fl. in seine Rentmeisterei gezahlt, unsere Unterthanen über 2000 fl. Brandschatzung und Schadengeld. Wir haben aus unserem Gotteshaus und aus unsern andern Pfarrkirchen Kelche, Monstranzen und was dergleichen vorhanden war, überantwortet, zur Türkenhilfe 400 fl. baar erlegt, zur Erhaltung der (vom Markgrafen gestifteten) Schule in Onolzbach 150 fl. und entblößten uns dadurch zu Gunsten der Herrschaft Brandenburg so, daß wir uns in langer Zeit nicht erholen können. In Kästen und Kellern ist uns nichts geblieben. Unsere Unterthanen klagen in dieser übertheuren Zeit noch mehr wie wir und können ihre Gefälle größtentheils nicht entrichten. Wir müssen ihnen noch Geld und Getreide leihen. Wo wir sie anfordern, da kommen sie uns mit Weinen und Klagen entgegen, bitten um weitere Darlehen, um dem Hunger zu wehren, und wir sind vor Gott [330] schuldig, ihnen in dieser schweren Zeit zu helfen, nachdem sie uns bisher mit ihrer Arbeit gedient haben. Ferner erlitt unser Einkommen einen großen Ausfall durch Abtretung des jus patronatus in Nördlingen mit zwei guten Zehnten und jährlichen 50 fl. Ewigzins vom nördlinger Rathhaus. Ferner werden uns 72 fl. jährlich von der Pfarrkirche zu Kelheim und 19 fl. von den beiden Pfarrkirchen zu Hirschau und Kirchthumbach vorenthalten. Ferner müssen wir jährlich 300 fl. und 3 Fuder Wein an unsern alten Prälaten (Wenk) abgeben. Ferner haben wir E. F. G. zur Türkenhilfe 400 fl. willig gegeben, das Bergwerk (bei Lichtenberg in Oberfranken) zu bauen, 160 fl. bewilligt. Dazu der große Aufwand für E. F. G. Amtleute, Jäger, Falkner und anderes Gesinde, für tägliche Gastung, so daß wir von Ostern 1529 bis Ostern 1530 1825 und von da bis jetzt 393 Pferde gefüttert haben. Zwar haben uns E. F. G. durch unsern Prälaten (Wenk) den gnädigen Befehl gegeben, wir sollten den Gästen zum Theil heurigen Wein und Bier geben; aber damit will sich Niemand begnügen; Keiner will geringer als der Andere sein; Jeder will alten Wein haben, von dem das Fuder 36 bis 40 fl. kostet. Aus dem Allen erhellt, daß wir unmöglich eine Baarschaft haben können. Zwar haben wir jetzt in unserem Konvent weniger Personen; allein wegen ihres Alters und ihrer Schwäche geht für sie nicht weniger auf als zuvor, und wir gedenken nicht, ihnen etwas abzubrechen. Ferner der tägliche Aufwand für Dienstbothen und Handwerker, um das Kloster, wie E. F. G. selbst befohlen haben, in baulichem Stand zu halten. Ferner zwei Jahre nacheinander die Steuer zur Landeshilfe, die unsere armen Leute noch nicht verschmerzt haben. Über unsere Privilegien und Freiheiten lege ich hier die Urkunden in beglaubigter Abschrift bei. Ich bitte nun demüthig, uns der unmöglich zu erschwingenden Hundertpfennigsteuer zu überheben und uns bei unsern Privilegien zu schützen.“ In Folge dieser Darlegung that der Markgraf in dem zu Ende gehenden Jahre 1530 keine weiteren Schritte mehr. Aus den ihm mitgetheilten Privilegien konnte er ersehen, daß das Kloster Heilsbronn nicht ihm, sondern [331] unmittelbar dem Kaiser untergeben und eine ihm gleichberechtigte Korporation war, von welcher er nichts zu fordern, sondern nur zu bitten hatte, was er auch, wie wir nachher sehen werden, förmlich anerkannte. Ein weiteres direktes Vorgehen widerrieth ihm auch der Ausgang des augsburger Reichstages, welchem derselbe Kaiser Karl V. vorsaß, der neun Jahre zuvor auf dem wormser Reichstage die Klosterprivilegien bestätigt hatte, wie beim vorigen Abt Wenk berichtet wurde.

So hatte denn Schopper in seinem ersten Regierungsjahre die erste Lanze mit dem Markgrafen gebrochen. Dabei unterschied er aber mit richtigem Takt die Person von der Sache und fuhr fort, im übrigen Verkehr sich gefällig und ehrerbietig zu beweisen. Gleich nach der Rückkehr des Markgrafen von Augsburg wurde er von diesem um einen Zelter gebeten. Seine Antwort an den Markgrafen lautete: „E. F. G. begehrten von mir, ein Reitpferd nach Onolzbach zu senden, auf welchem ein Kommissarius zu den verordneten Räthen nach Augsburg abgefertigt werden soll. Tags darauf haben E. F. G. mein Zelterlein begehrt, welches Thomas Clayber von Augsburg herab geritten, um es dem Herrn Hans von Seckendorf zu geben. Dieses mein Zelterlein habe ich gleich auf das erste Schreiben nach Onolzbach geschickt und auf demselben ist ein Kommissarius nach Augsburg geritten. Kommt dieser mit dem Zelterlein nach Onolzbach zurück, so mögen es E. F. G. gleich dort behalten und damit den Herrn von Seckendorf versehen, mit dem unterthänigen Erbieten, was ich E. F. G. Mehreres und Höheres zu Dienst und Gefallen thun könnte, daß mich E. F. G. hierin allezeit unterthänig, willig und gehorsam finden soll. Datum Merkendorf, 9. Okt. 1530.“ Eben so gefällig schrieb er acht Tage darauf an den Markgrafen, der ihn um einen bespannten Rüstwagen gebeten hatte: „Die Menen sind alle nach Randersacker gegangen, dazu noch zwei gemiethete. Hätte ich zuvor gewußt, daß E. F. G. einen Wagen nöthig haben, so hätte ich einen dahier behalten. Kann es anstehen bis zur Rückkehr, so stehen nicht bloß ein, sondern zwei Wägen zu Befehl.“ Ein dießjähriges Christgeschenk für den Markgrafen [332] und seine Gemahlin begleitete der Abt mit folgendem Schreiben: „Auf E. F. G. Begehren schicke ich derselbigen Gemahlin, meiner gnädigen Frau, ein Fäßlein voll zweierlei Birnen, die besten, so ich hab mögen auserlesen, bittend, dieselben gnädig anzunehmen. Was ich E. F. G. in einem Andern und Mehreren zu Wohlgefallen erzeigen kann, wäre ich allezeit willig. Damit Gottes Gnade befohlen. Datum Hailsbrunn am Christabend.“

Der Augsburger Reichstag fiel in das erste Regierungsjahr unseres Abts. Die dortigen Verhandlungen waren bezüglich der Reformation im Allgemeinen von großer Bedeutung; allein die Landbewohner auf dem ganzen Klostergebiete verhielten sich gegen dieselben theilnahmslos, obgleich auf dem Klostergebiete die Reformation fast allgemein oktroyirt war. Auch nach dem Jahr 1530 findet sich in den Jahrbüchern kein einziges Beispiel von brüderlichem Zusammenschließen, von religiös-sittlicher Belebung in den Gemeinden, sondern nach wie vor unablässige kleinliche Kompetenzkonflikte zwischen den Dorfherrschaften, Schlägereien an Sonntagen und Kirchweihen, Hader in den Gemeinden über Schaftrieb, Hut, Wässerung, Gemeindearbeiten, Hirtenhäuser, Wege und Stege etc., z. B. in Weiterndorf, Aich, Bürglein, Schwaikhausen, Reuth, Dettelsau, Ammerndorf, Merkendorf, Heglau, Dürrnhof, Ergersheim, Külsheim, Katterbach, überhaupt in den meisten Ortschaften. In Buchheim wurde während der Kirchweih der Pfarrer von einem reisigen Knecht erstochen. Die Aktenmittheilungen im VI. Abschnitt werden zeigen, daß während des ganzen Reformationsjahrhunderts das religiössittliche Leben in den Gemeinden und Pfarrhäusern auf dem ganzen Klostergebiete höchst unerfreulich war. Wie kleinlich Dorfherrschaften und deren Hintersassen einander quälten, mögen folgende Beispiele zeigen:

In dem Kirchdorfe Wieseth geboten im 16. Jahrhundert nicht weniger als sechs Dorfherren: das Kloster Heilsbronn, das Stift Herrieden, Wolf von Königsberg (Künsberg zu Weiltingen), Hans v. Seckendorf zu Bechhofen, Apel v. Seckendorf zu Forndorf und der Markgraf. Die Gemeinde wählte, [333] wie überall, den Hirten und setzte diesen in das unbelastete Hirtenhaus. Da fiel es dem Apel v. Seckendorf ein, obgleich seine Hintersassen die Wenigstbegüterten im Orte waren, eigenmächtig einen Hirten zu setzen und das Hirtenhaus zu belasten. Am 10. Juni 1530 versammelte man sich in dem benachbarten Königshofen zu einem Vergleichsversuche. Unser Abt begab sich selbst dahin. Die anderen Gutsherren von Wieseth sandten Stellvertreter, Apel von Seckendorf seinen Sohn Anstand. Letzterer beharrte darauf: die Obrigkeit in Wieseth, die Fraisch ausgenommen, stehe seinem Vater Apel zu, welcher auch die meisten Armenleut daselbst habe; er wolle insoweit nachgeben, daß die Gemeinde den Hirten dingen möge, der Hirt müsse aber in Forndorf Recht suchen und nehmen, auch dorthin eine Fastnachtshenne geben. Da aber die andern Betheiligten nicht darauf eingingen, so wurde beschlossen, die Sache in Onolzbach durch Statthalter und Räthe austragen zu lassen. Der Markgraf war beim Reichstag in Augsburg. Der Streit betraf nicht nur das Hirtenhaus, sondern auch das Fischen in der Wieseth und im Flindsbach, auch Hut und Weide. Unser Abt sah, dass bei diesen Plackereien der Dorfherren die Dorfbewohner am Meisten litten. Daher sein Bemühen, Frieden zu stiften. Unt. 15. Aug. lud er die Dorfherren insgesammt zu einer abermaligen Besprechung in Königshofen ein und bat, wo möglich, persönlich zu erscheinen. Bei der Zusammenkunft am 24. August fanden sich in Person ein: unser Abt, der Dechant Dürr von Herrieden mit seinem Senior Knorz, Apel von Seckendorf mit seinem Sohne Anstand, Wolf von Kunigsperg, Mathern von Haltermannstetten, genannt Stetner zu Wiesethbruck und Hans von Seckendorf zu Bechhofen. Als Bevollmächtigte des Bischofs von Eichstätt und des Markgrafen erschienen die Kastner von Arberg und Truhendingen. Ein Hauptpunkt des Streites war das unablässige Fischen und das Ausfischen auch der Brut. Man beschloß daher Folgendes: „In den Pfarrbezirken Wieseth, Königshofen und Arberg darf Jedermann, doch nur an zwei, in der Fastenzeit an drei halben Tagen wöchentlich in den genannten Bächen fischen und krebsen, aber nicht durch Reußenlegen, [334] legen, auch nicht des Nachts. Das Flachsrösten in diesen Gewässern ist bei Strafe verboten.“ Das über den Akt verfaßte Friedensinstrument wurde von allen Anwesenden besiegelt. Der Friede war aber nicht von Dauer; denn sechs Jahre später beschwerte sich der genannte Junker Anstand bei unserem Abt, der sich eben in Waizendorf aufhielt, aufs Neue wegen des Hirtenhauses in Wieseth, wegen des Viehtriebes in Deffersdorf und wegen des wieder überhandnehmenden Fischens bei Tag und Nacht.

In ähnlicher Weise stritt man in Külsheim, wo gleichfalls mehrere Dorfherrschaften geboten, darunter unser Abt, welcher auch hier als Friedensstifter erscheint. Die an ihn gelangte Beschwerdeschrift der dortigen Gemeinde besagte: „Wir haben den Viehtrieb auf dem langen Wasen über Menschengedenken ungehindert. Unser Hirt tränkt das Vieh in dem daranstoßenden, nach Windsheim gehörigen Erbelsee. Der Rath von Windsheim, welcher das Tränken nicht mehr dulden will, pfändete uns eine Kuh, die er noch inne hat. Der schon in früheren Jahren hierüber obwaltende Streit wurde durch einen Vergleich beigelegt, welchen aber Windsheim jetzt bricht.“ Unser Abt lud seine Mitdorfherrschaften – die Äbtissin Kunigunde von Birkenfeld und den Amtmann Albr. Gayling von Hoheneck – zu sich nach Neuhof ein, wo man beschloß, in einem gemeinschaftlichen Schreiben Bürgermeister und Rath zur Auslieferung der Kuh, zur Haltung des Vergleichs und zu einer allseitigen Zusammenkunft aufzufordern.

Zu den alljährlich wiederkehrenden Funktionen der Heilsbronner Äbte gehörten ihre Reisen auf die „Paudung“, d. h. Zins- und Gülterhebung in den Probsteien und Ämtern. Sie vernahmen bei dieser Gelegenheit „die Anliegen“ ihrer Unterthanen und schlichteten Streitigkeiten. Seine erste Paudungsreise machte unser Abt, begleitet von seinem Richter Hartung, nach Windsheim. Dorthin berief er, zur Beilegung eines Streites, den Pfarrer J. Lerch von Weigenheim und den dortigen Schultheiß. Die gleichfalls wegen eines Streites einberufenen heilsbronner Unterthanen von Ulsenheim blieben aus, weßhalb ihnen [335] der Abt durch ihren Schultheiß Hans Ulrich die verwirkte Strafe ankündigen ließ. Die zweite Paudung hielt Schopper in Neuhof und schlichtete dabei einen Konflikt zwischen Pfarrer und Zehntholden in Kirchfarrnbach. Eben so wurden bei den übrigen Paudungen in demselben Jahr 1530 in Merkendorf und Waizendorf vom Abt „Irrungen verhört und darin Bescheid gegeben.“ Die bei diesen Paudungen im J. 1530 zur Sprache gebrachten Anliegen und Irrungen betrafen insgesammt nur materielle Interessen; die Reformation kam an keinem Ort zur Sprache. Überhaupt berühren die Hunderte von Einläufen und Ausfertigungen, welche das Jahrbuch von 1530 enthält, die Reformation direkt mit keinem Worte; indirekt deuten nur die folgenden zwei Verhandlungen darauf hin:

Sigmund von Heßberg, Amtmann in Kadolzburg, bat unsern Abt um einen Priester. Da aber der Personalstand im Kloster in Folge der Reformation sehr gering war, so antwortete Schopper: „Wir haben im Kloster selbst Mangel an Konventualen, können kaum unsere Stiftungen im Chor (in der Klosterkirche, wo das Volk keinen Zutritt hatte) versehen, und auch oben in der Kirche (Katharinenkirche) können wir für das gemeine Volk, für das Singen und Predigen des Wortes Gottes, Personen, welche dazu geschickt sind, nicht auftreiben. Einen ungeschickten Priester wollen wir euch nicht schicken.“

Die andere Verhandlung veranlaßte der Markgraf Georg. Dieser hatte im Sinn der Reformation eine Lateinschule zu Onolzbach errichtet: „eine christliche Schule, sagt unser Abt –, die an viel Enden hoch gelobt wird, also daß auch ehrbarer Leute Kinder von Nürnberg und andern Orten dahin geschickt werden, wo treffliche Lektoren und ihre Helfer täglich und alle Stunden ob ihren Schülern sind.“ Schopper kontribuirte für diese Anstalt „zu Ehren und Guten der Herrschaft“ jährlich 150 fl. Unter den Zöglingen der Anstalt waren zwei Söhne des Ritters Sebastian von Eib zu Vestenberg und Neuendettelsau, den wir schon beim vorigen Abt als Beförderer der Reformation kennen gelernt haben. Er blieb als lutherischer Christ, was er als katholischer [336] war: ein Störenfried, der alle Umwohnenden durch Schaftrieb etc. beeinträchtigte, so daß bisweilen der Markgraf dreingreifen mußte. Dazu stand er seinem eigenen Hause nicht wohl vor. Seine beiden Söhne erwiesen sich auf der Schule zu Onolzbach „als muthwillige Buben von Haus aus, die viel brauchten für Essen und Trinken, lieber hinter die Schule als hinein gingen, der Buberei nachgingen, dem Vater das Geld unnützlich verthaten und dem Studium nicht geneigt waren.“ Der Vater klagte dem Markgrafen in einem Briefe sein Leid über seine Söhne, „die ihm viel kosteten, nichts lernten und nichts taugten“, und bat den Markgrafen um Fürsprache bei unserem Abt, welcher einen seiner Mönche namhaft machen möge, den er sodann bitten werde, „seine Söhne in das Kloster aufzunehmen, sie zu unterrichten, auf Gottes Wort zu weisen, wie es der Abt zu Speinshart mit adeligen Knaben halte. Die Klöster seien ja des Adels Spital, und das Kloster Heilsbronn könne um so mehr seine Söhne aufnehmen, da seine Eibischen Vorältern dort Jahrtage gestiftet hätten, welche aber dort nicht gehalten würden.“ Diesen Brief schickte der Markgraf mit einem Begleitschreiben an unsern Abt, welcher hierauf dem Markgrafen antwortete: „Aus Herrn Sebastians Brief erhellt, daß seine Söhne muthwillige Buben und zum Studium nicht geneigt sind. Möchten diese gerne studiren, so würden sie es auf E. F. G. gerühmten Schule gethan haben, besser als in Heilsbronn oder an einem andern Orte, wo jene trefflichen Lehrer und Aufseher nicht sind, wie in Onolzbach. Auf einen armen Mönch werden sie gar nicht achten. Auch ist dieser durch seinen Kirchendienst verhindert, stete Aufsicht zu halten. Wie viel mir daran liegt, daß allenthalben, sonderlich beim Adel, gelehrte Leute erzogen und zur Gottesfurcht angehalten werden, zeigt mein jährlicher Beitrag von 150 fl. zur Schule in Onolzbach. Allein zu Heilsbronn ist kein Studium für Adelige oder Andere, die nicht endlich gesinnt sind, das Klosterleben anzunehmen; denn in den Klöstern wird gemeiniglich nichts Anderes studirt, als was zur Möncherei und zum geistlichen Stand gehört. Allein ich kann denken, daß Herr Sebastian [337] leiden möchte, daß seine Söhne vergebens (gratis) auferzogen würden, sie lernten etwas oder nichts, wenn ihm nur nicht viel darauf ging. Die Klöster sind und waren nicht, wie Herr Sebastian meint, des Adels Spital. Der Vorwurf des Herrn Sebastian, als würden die von seinen Vorfahren gestifteten Jahrtage nicht gehalten, ist unwahr; denn diese werden bis heute ihrer Fundation gemäß gehalten. Herr Sebastian gebraucht dieß nur als Vorwand, um seine Söhne unterzubringen. Denn es ist bekannt, daß er als Liebhaber der evangelischen Wahrheit nichts von Jahrtagen und dergleichen Stiftungen hält. Was das vom Herrn Sebastian weiter angeführte Beispiel meines Freundes, des Abts zu Spainshart betrifft, so geht das mein Gottshaus und mich nichts an; denn dort sind Abt und Konvent meist adelig und dort werden meist Kinder vom Adel zu Ordenspersonen erzogen, was bei meinem Kloster nicht herkömmlich ist. Herr Sebastian, als ein evangelischer Mann, ist wohl nicht Willens, aus seinen Söhnen Mönche zu machen. Nehmen wir die Eibischen Söhne auf, so werden andere Adelige bald Gleiches wollen auf Kosten unseres Klosters.“ In diesen bestimmten Termen wurde das Begehren des reformatorisch gesinnten Ritters von dem gleichfalls reformatorisch gesinnten Abt zurückgewiesen. Der Ritter Sebastian that keine weiteren Schritte und starb bald darauf. Sein ältester Sohn, Hans, Bruder der beiden Wildlinge, überkam die Gutsherrschaft, ein markgräfliches Lehen; er war, wie sein Vater, ein Störenfried.

Mit gleicher Entschiedenheit trat Schopper, wie vorhin berichtet wurde, im J. 1530 dem Markgrafen entgegen unter Vorlage seiner Klosterprivilegien, und der Markgraf ließ sich herbei, im J. 1531 diese Privilegien förmlich anzuerkennen und zu erklären wie folgt: „Wir Georg etc. für uns und anstatt unseres jungen Vetters Albrecht. Nachdem uns der würdige, unser Prälat, Rath, Herr Abt Johannes, unangesehen (ungeachtet) seines Klosters Privilegien bewilligt hat, uns zur Zahlung unserer Herrschaft schweren Schulden eine dreijährige Hilfe des hundertsten Pfennigs zu geben, und zwar 1000 fl. in jedem dieser drei [338] Jahre, so bekennen wir mit diesem Brief, daß wir solches mit besonderem Dank angenommen als eine getreue unterthänige Gutwilligkeit und nicht als Gerechtigkeit. Wir haben ihnen, Abt und Konvent, auch zugesagt, daß ihnen solche Hilfe an ihren päpstlichen, kaiserlichen, unserer Vorfahren und unserer selbst Privilegien unschädlich und unabbrüchig sein soll. Zu Urkund mit unserem Insiegel besiegelt, gegeben zu Onolzbach.“ Schopper registrirte dieses Dokument im Jahrbuche mit dem Beifügen: „Kopei des Briefes, daß Herr Markgraf Georg die 3000 fl. auf drei Jahre aus keiner Gerechtigkeit vom Kloster empfangen habe, sondern für eine getreue unterthänige Gutwilligkeit.“

Nachdem der Markgraf in diesem Dokumente unumwunden erklärt hatte, daß er verbunden sei, die ausgedehnten Privilegien des Klosters zu respektiren, so war Schopper darauf bedacht, dieses Palladium durch Bestätigung des Kaisers unantastbar zu machen. Der Kaiser Karl V. war aus den Niederlanden zurückgekehrt, um im J. 1532 einem Reichstage in Regensburg beizuwohnen. Schopper that die erforderlichen Schritte, um die kaiserliche Bestätigung „aller des Gottshauses Collationes“ zu erwirken. Seinen Sachwalter, den Sindicus Joh. Erbar in Nürnberg, weihte er in Alles ein und übersandte ihm schon vor Eröffnung des Reichstags „die Konfirmation der Klosterprivilegien von jetziger kaiserlicher Majestät auf dem letzten Reichstag zu Worms“, mit der Bitte, diese Dokumente nicht Jedermann kund werden zu lassen. Erbar erwirkte in Regensburg die gewünschte kaiserliche Bestätigung für 22 Goldgulden.

Im Jahr 1531 bat der Markgraf, seinen geistesschwachen Vater sammt seinem Hofgesinde auf Rechnung des Klosters in das Burggrafenhaus aufzunehmen. Wie Schopper das Ansinnen zurückwies, ist in den Beiträgen S. 146 zu lesen. Der Markgraf erneuerte seine Bitte nicht. Wohl aber bat er noch vor Jahresschluß um Geld, da der von den Ständen ihm bewilligte hundertste Pfennig den Bedarf nicht deckte. Er hielt sich eben in Schlesien auf und von dort aus beauftragte er seine Räthe in Onolzbach, die Prälaten und Prälatinnen des Landes zu ersuchen, [339] ihm behilflich zu sein. Schopper schlug das Gesuch rund ab. Statthalter und Räthe antworteten hierauf: „Wir hatten uns von euch keines Abschlags versehen, unser gnädiger Herr wohl noch weniger, da ihr euer Einkommen habt wie zuvor, dabei weniger Mönche, auch weniger Aufwand für unsern gnädigen Herrn, wenn er in Schlesien bleibt. Daher bitten wir nochmals freundlich, bei der auf künftigen Montag in Onolzbach anberaumten Zusammenkunft der Prälaten und Prälatinnen euch gutwillig zu erzeigen.“ Der erste und einflußreichste Prälat des Landes war der Abt von Heilsbronn und sein Für oder Gegen maßgebend für die Übrigen. Das sahen die Räthe wohl ein. Daher ihr abermaliges Bemühen, den Abt zu gewinnen; allein dieser schlug ihre Bitte abermals rund ab, wieder erinnernd an des Klosters Unvermögen und Privilegien. In Betreff des angeblich geringern Aufwands zur Zeit der Abwesenheit des Markgrafen bemerkte er: „Unser gnädiger Herr sollte nur stets daheim sein; er verursacht uns nicht den größern Aufwand und Überlast durch seine Anwesenheit. Wäre er nicht in Schlesien, so hätten wir nicht im Kloster das tägliche Ab- und Zureiten vom Adel, so daß wir durch des Fürsten Abwesenheit fast keinen Vortheil haben. Wir haben wahrlich schon über Vermögen geleistet, ohne es schuldig zu sein. So haben wir kürzlich 3000 fl. geleistet und unsere Güter verpfändet. Weiterer Versatz oder Verkauf von Gotteshausgütern gereicht der Herrschaft Brandenburg, uns und unsern Nachkommen zum Schimpf und Verderben.“ Da kam ein markgräflicher Rath, Valentin Kyfer, nach Heilsbronn, um durch mündliches Benehmen den Abt zu gewinnen, allein vergeblich. Schopper beharrte auf seiner Weigerung, bat um Vertagung der Verhandlung bis zur Rückkehr des Markgrafen und versprach, von seiner Zahlungsverweigerung zu schweigen um der übrigen Prälaten und Prälatinnen willen. Darauf schrieb ihm der Markgraf aus Jägerndorf: „Unsere Statthalter und Räthe zu Onolzbach berichten uns, daß die ganze Geistlichkeit die von uns auf etliche Jahre begehrte Hilfssteuer bewilligt hat; nur ihr nicht. Das hätten wir uns von euch nicht versehen, [340] eingedenk des gnädigen Willens, den wir euch allewege angezeigt haben. Da euer Kloster, das stattlichste in unserem Lande, bei Vertheilung der Hilfssteuer nicht überbürdet ist, so begehren wir, gnädigen Fleißes gütlich bittend, ihr wollet uns in unserem Begehren keine Zerrüttung machen und unser Begehren nicht abschlagen. Das wollen wir wiederum in einem andern Wege gegen euch und euer Kloster gnädig bedenken.“ Die Räthe zu Ansbach forderten in Abwesenheit des Markgrafen den Abt abermals auf, in Onolzbach zu erscheinen und über des Klosters Einnahmen und Ausgaben Auskunft zu geben, erhielten aber zur Antwort: „Wir können ohne Verletzung unserer Ordensgelübde, Eide, Gewissen und Privilegien der Einladung zur Rechnungsablage nicht folgen.“

So hatte Schopper auch in seinem zweiten Regierungsjahre den Kampf gegen den Markgrafen recht ritterlich bestanden. Er unterschied aber wieder die Person von der Sache und fuhr fort, im übrigen Verkehr sich dem Markgrafen mit seinen Angehörigen gefällig zu beweisen. An Georgs Schwester schrieb er unter der Adresse: „An die durchlauchtigste Fürstin Frau Margaretha, Markgräfin zu Brandenburg,“ Folgendes: „Auf E. F. G. Begehren schicke ich denselbigen bei diesem Zeiger ein wenig gebrannten Wein, so viel ich deß dieser Zeit des besten hab haben mögen. Und so E. F. G. deß mehr bedürfen und diesen verbraucht haben, dann wollen wir mehr schicken, auch in anderem billigen Weg in unterthänigem Wohlgefallen willig und gehorsam sein.“ Die Empfängerin war bereits leidend; der übersendete Liqueur sollte ihre Gesundheit stärken. Sie starb aber schon im folgenden Jahre. Eben so wohlwollend lautete ein Begleitschreiben „zu einem Fäßlein mit guten Birnen“ für den Markgrafen und zu einer Sendung „Wurzscherben“. (Beitr. S. 142). „Das neue Tanzhaus zu Onolzbach, darunter die Fleisch- und Brotbank, auch Krämerläden sind“, ließ der Markgraf von Neuem bauen. Er bat den Abt, durch des Klosters Ziegler Friz 30,000 Ziegel auf seine (des Markgrafen) Kosten brennen zu lassen. Schopper besprach sich mit dem Ziegelbrenner, schickte diesen nebst einem Schreiben [341] an den Markgrafen und zugleich vorläufig Fuhren mit 8,700 Ziegeln.

Auch der Markgraf fuhr fort, die Person von der Sache zu unterscheiden und den Abt zu achten. Anna, eine Schwester Georgs, war an den Herzog von Teschen verheirathet, aber nach kurzer Ehe gestorben. Die bei ihrer Verehelichung gemachten Feststellungen wurden dem Abt zugeschlossen mit der Bitte um Beglaubigung einer Abschrift. Schopper urkundete hierauf wie folgt: „Wir Johannes Abt thun kund mit diesem Brief, daß uns Herr Markgraf Georg zur Ausstellung eines vidimirten Transumpts einen Heirathsbrief der Frau Herzogin von Teschen zu seiner Gnaden Gebrauch vorgelegt hat. Wir finden Siegel und Schrift unversehrt und geben das verlangte vidimirte Transumpt mit unserem Abteisiegel.“

Im folgenden Jahre 1532 war der Markgraf fortwährend außer Landes. Seine Abwesenheit wurde wieder von den Räthen benützt, den Abt zu necken und zu chikaniren. Im Januar kündigten Statthalter und Räthe eine Versammlung des Landtagsausschusses im Kloster an „zu einer wichtigen Berathung über Land und Leute.“ Der Berathungsgegenstand war die Finanznoth des Markgrafen. Schopper antwortete: „Wir beschweren uns deß nicht, weil der Herrschaft so hoch daran gelegen ist, und werden uns auf die bestimmte Zeit daheim befinden. Weil wir aber mit Wildpret nicht versehen sind, so ist an euch unsere Bitte, durch den Jägermeister ein gut Stück hieher senden zu lassen, damit wir euch desto gütlicher thun mögen.“ Als aber Statthalter und Räthe ankündigten, am Sonntag Trinitatis und Tags darauf werde der ganze Landtag: „sämmtliche Prälaten, die Vornehmsten der Ritterschaft und der gemeinen Landschaft mit 200 bis 300 Pferden zu Heilsbronn in Schuldsachen berathen“, da schlug Schopper das Begehren geradezu ab, unter Hinweisung auf den Mangel an Raum und Vorräthen und auf die zwei theuren Jahre, da man den Unterthanen so viel Getreide habe vorstrecken müssen. Dann fährt er fort: „Wir glauben, es sei euer Schimpf und gar kein Ernst. Es ist unerhört, daß ein solcher [342] Landtag hieher verlegt wurde, sondern nur zuweilen ein Landtagsausschuß, und auch dieser nicht immer hieher, sondern auch in andere Klöster, damit ein jegliches seine Ladung und Bürde tragen möge. Man halte den Langtag in Onolzbach oder anderwärts, wo Jeder auf seine Kosten zehrt. Über 80 Personen können wir hier nicht unterbringen. Wir spüren und merken offenbar, daß unserer gnädigen Herrschaft und euch an unserem Verderben wenig gelegen ist.“ In Folge dieser kategorischen Abweisung wurde der Landtag nicht in Heilsbronn gehalten. Als aber bald darauf Statthalter und Räthe baten, wieder einen Landtagsausschuß in Heilsbronn versammeln zu dürfen, gestattete es ihnen der Abt, requirirte aber wieder einen Hirsch.

Eben so kategorisch wies Schopper im Oktober einen anderartigen Einmischungsversuch zurück. Seiner reformatorischen Richtung entsprechend hatte er die Messe im lutherischen Sinne umgestaltet, vorzugsweise aber beim Gottesdienst die Predigt berücksichtigt, sowohl in der Klosterkirche, als auch, und zwar ganz besonders, in der Katharinenkirche, der eigentlichen Volkskirche für das subalterne Klosterpersonal und für die Landleute der Umgegend. Er hielt das Predigen für das wirksamste Mittel zur Veredlung des religiös-sittlichen Volkslebens. Eine Zeit lang predigte er selbst. Allein vielfach anderweitig beschäftigt und oft abwesend, konnte er nicht ununterbrochen predigen und die Sakramente verwalten. Seine wenigen Mönche, insonderheit sein Prior Hegwein, welche ihn bisher bei diesen Funktionen unterstützt und vertreten hatten, konnten wegen Alters diese Geschäfte nicht mehr ausreichend besorgen. Er berief daher zwei fremde, reformatorisch gesinnte jüngere Predigermönche, deren Predigten ihm besonders gefielen. Da er es aber ohne vorgängiges Benehmen mit Statthalter und Räthen that, so wurde er von diesen, ob sie gleich dazu gar nicht befugt waren, förmlich zu Rede gestellt. Er schrieb ihnen hierauf u. A.: „Gestrenge, Hochgelehrte, Edle und Veste, liebe Herren und Freunde! Ihr wisset, wie wir in dem Stande unserer Prälatur, auch davor unseres Priorats, unserem Beruf und Vermögen nach unsern Mitbrüdern, [343] auch andern Klosterunterthanen nach dem Bemelden Christi das Wort Gottes fleißig gepredigt und, wo wir Geschäfte halben dasselbe mit eigener Stimme nicht verkündigen mögen, daß wir unserem Prior solches zu vollenden befohlen haben, also daß, ohne Ruhm zu reden und ohne Zweifel in keinem Kloster im Fürstenthum, dasselbige so stattlich und fleißig gepredigt wird. Nun wir aber, je länger je mehr mit größeren Geschäften und Unmüßen überfallen, nicht allweg vorhanden sein mögen und unser Prior, mit Alter beladen, am Gedächtniß abnimmt, auch wir der übrigen Professen, zum Theil des Predigens und Sakramentreichens ungeübt, außerhalb des Chors unserer Stiftung nicht gerathen mögen: so haben wir aus trefflicher Nothdurft und sonderlich bei jetzigen sterblichen Läuften diese zwei Männer, die wir bisher nicht anders denn fromm, gelehrt und eines christlichen Wandels gespürt, auf ein Jahr zum Versuchen angenommen, damit uns, unserem Konvent und Unterthanen das Wort Gottes lauter und rein gepredigt werde. Der Eine hat seinen Fleiß mit christlicher Lehre fürzuwenden; der Andere wolle sich zu Reichung der Sakramente und anderem christlichen Werk im Kloster, auch im Chor mit Singen und Lesen brauchen lassen. Das ist darum von uns fürgenommen, so wir entweder in unseres gnädigen Herrn, oder unseres Gotteshauses Geschäften nicht anheim sein mögen, daß nichtsdestoweniger das Volk mit dem Worte Gottes versehen sei; und achten dafür, wir haben mit diesem christlichen Fürnehmen wider unsern gnädigen Herrn oder euch gar nichts gehandelt. Wollten wir euch auf euer Begehren nicht bergen, denen wir zu gemeinem Wohlgefallen allezeit geneigt sind. Datum Heilsbronn, Montag nach Galli 1532.“ Auf diese bescheidene Replik verfügten Statthalter und Räthe nichts; sie hatten lediglich eine kleine Chikane beabsichtigt, nicht die Entfernung der evangelischen Predigt, da sie sich selbst als evangelisch gerirten. Schopper behielt seine beiden Prediger und übertrug Einem derselben, Mich. Gersdorfer, späterhin die Leitung seiner Schule, von deren Errichtung nachher die Rede sein wird.

Sechs Wochen nach dieser Diskussion bot sich wieder eine [344] erwünschte Gelegenheit, von Onolzbach aus einen giftigen Pfeil gegen das Kloster abzuschießen. Der Markgraf war noch immer außer Landes, unser Abt momentan gleichfalls in Geschäften abwesend. Da erhielt der Richter Hartung vom Kanzler Vogler die Aufforderung, über Folgendes ausführlich zu berichten: Ein Adeliger, Martin von Gundelsheim, sprengte aus: „was Unzucht und Hochmuth ihm und seinem Schwiegersohn Michael von Wallenrod und dessen Schwester kürzlich im Wirthshause zu Heilsbronn von der Wirthin und Dreien aus dem Konvent, von welchen Jeder seine Hure bei sich gehabt haben soll, begegnet sei, woraus Zwietracht und Verwundung gefolgt sei.“ Der Richter Hartung war Augenzeuge bei dem Vorfall und berichtete Folgendes an Vogler: „Nach altem Brauch hielten unsere fünf Bäcker im Backhause ihren Jahrtag im Wirthshause mit Genehmigung ihres Herrn, des Kornschreibers, welcher ihnen vier Hühner und einen Kalbsbraten geschenkt hatte. Unter den von ihnen geladenen Gästen war auch ich mit meiner Frau; der Meister in der Bäckerei ist meines Vaters Schwestersohn. Ein Sohn dieses Meisterbäckers wird von zwei Mönchen unterrichtet, welche daher mit Erlaubniß des Priors gleichfalls geladen waren und in Zucht und Ehren beiwohnten. Wir saßen in allen Ehren beisammen in der obern Stube des Wirthshauses. In der untern saßen und sangen Martin von Gundelsheim, sein Tochtermann und dessen Schwester. Als ihnen die Wirthin zur Bettzeit ihre Schlafstellen anwies, fing Gundelsheim mit der Wirthin Streit an, so daß sich die Wirthin zu uns in das obere Zimmer flüchtete. Wallenrod und ein Bedienter desselben verfolgten die Wirthin mit dem Schwert bis in unsere Stube. Einer der Bäcker, welcher die Wirthin schützen wollte, wurde von dem Bedienten verwundet, worauf Wallenrod unser Zimmer verließ. Mittlerweile kamen die Gastknechte und Handwerker des Klosters den Bedrängten zu Hilfe. Allein Wallenrod setzte sich gegen sie auf der Stiege zur Wehr, bis er durch einen Schweinsspieß verwundet, sich ergeben mußte. Bei der Wirthin war keine Spur von Unzucht und Hochmuth, wie ihr überhaupt Niemand etwas Unehrliches [345] nachsagen kann. Was von Gundelsheim über angeblich drei Mönche ausgesprengt hat, ist eine boshafte, grundlose, rein erfundene Verleumdung.“ Am andern Morgen vermittelte Hartung die Sache dahin, daß man beiderseits einander verzieh und daß die Ruhestörer angelobten, dem Abt und Kloster nichts nachzutragen, worauf Jene wegritten. Auf Hartungs Bericht erfolgte kein Bescheid aus Onolzbach. Die Räthe, besonders Vogler, hatten es darauf abgesehen, das Kloster in Absicht auf Unzucht und Völlerei in üblen Ruf zu bringen. Der Versuch mißlang, da unser Abt, gleich seinen Vorgängern, streng auf Zucht und Ehrbarkeit in seinem Kloster hielt.

An den besprochenen Angriffen gegen Schopper und sein Kloster betheiligten sich nicht alle markgräfliche Räthe. Einige derselben standen mit Schopper fortwährend auf recht freundschaftlichem Fuße, z. B. Hans von Seckendorf zu Sugenheim und Veit von Lentersheim zu Neuenmuhr, welche wir oben als Begleiter Georgs bei seinem Zuge nach Augsburg kennen gelernt haben. Besonders war Veit von Lentersheim dem Abt sehr zugethan. An ihn schrieb Schopper im J. 1531: „Wir sind noch eingedenk der Verehrung, die ihr uns zum öfternmal mit Wildpret und Anderem gethan habt, und wäre wohl billig, daß wir euch solches sollten verglichen haben. Weil wir aber kein Waidmann sind, so schicken wir euch hiermit, nicht zur Vergleichung, sondern zur Anzeigung unseres guten Willens gegen euch, hundert Pomeranzen, die man bei uns jetzund für neue Frucht achtet, freundlich bittend, dieselben gütig anzunehmen.“ Gegen Ende des Jahres schickte der Abt dem Ritter Veit, der ein Freund von fremdartigem Geflügel war, zwei lebendige neapolitanische Rebhühner. Als Gegengeschenk erhielt Schopper in Merkendorf, wo er sich eben aufhielt, dreierlei Wein, wofür er dem Ritter dankte und ihn „zur Vergeltung“ nach Heilsbronn einlud. Neuenmuhr, wo der Ritter wohnte, liegt nahe bei Merkendorf. Am Thomastag 1531 schrieb der Abt an den Ritter: „Wir schicken hiermit euch und eurem Sohne Friedrich ein paar leipziger Pfefferkuchen für ein Weihnachtsbrot. Ihr wollet [346] solche geringe Verehrung für ein Zeichen unseres freundlichen und nachbarlichen Willens vermerken und wünschen euch ein glückseliges neues Jahr.“ In den ersten Wochen des neuen Jahres starb Veit. Sein Sohn Friedrich erhielt von Schopper ein herzliches Kondolenzschreiben, darin aber auch die Aufforderung, sich darüber zu freuen, „daß sein Vater christlich, vernünftig und mit allen Sakramenten verwahrt gestorben sei.“ Friedrich von Lentersheim blieb, wie sein Vater Veit und dessen Wittwe, dem Abt sehr zugethan. Eben so Kaspar von Seckendorf, an welchen Schopper beim Jahresanfang 1535 schrieb: „Dem Edeln vnnd Vesten Casparn von Seckendorff, Haubtman Im Haus Zw Onnoltzbach, unserm lieben Herrn vnnd frevndt. Unser frevndtlich Dinst Zevor. Edler vnnd vester lieber Herr vnd frevndt, Wann es evch glücklich vnnd wol stünde das horten wir allzeit gern, Nun wir aber bericht sein, das Ir nach dem willen Gottes Inn seiner götlichen handt mit leiblicher widerwertiger kranckhait beladen ernider ligen vnnd beschwerd sein sollt, deß tragen wir warlich mit euch bekomerlichs mitleiden, vnnd wo In vnnserm vermögen stündt, euch damit behülfflich zesein, darzw hetet Ir vnnß on Zweifel geneigt vnnd gutwillig, Wann wir aber der Hoffnung sein vnnd nit zweifeln, Ir last euch disen vnnd andern willen Gottes gefalln, können vnnd mögen wir euch dißmals höher nit trösten, dann allein freundtlich bitten, Ir wöllet solche widerwertigheit mit Christlicher gedult vberwinden, So Zweifeln wir nit sein götliche genad werden die wider Zum besten vnnd frölicher gesundtheit wenden, Vnnd schicken euch hiemit diser Zeit von seltzamkeit vnnd begirlicher labung wegen, ain wenig newer Pomerantzen, Vnnd wo euch diselbigen schmeckten angenem oder ergetzlich, das were vnnß souil des lieber, Vnnd damit ewer freuntlichen lieben hausfrawen zum Newen Jar ainen Peütel vnnd ein par messer, sich deß Ires gefallens haben zegebrauchen, mit erbieten WarInn wir euch In alle pilliche wege freundtlichen vnnd guten willen zw erzeigen westen, euch Inn denselbigen gern Zw willfarn, damit Gottes gnaden beuolhen. Datum Heilsbron am Newen Jarstag anno 1535.“ Seckendorf genas. Als Schopper [347] erfuhr, daß der Rekonvaleszent wieder Lust zu gewöhnlichem Gemüse habe, so schickte er ihm heilsbronner Habermehl mit einem freundlichen Schreiben. Auf gleich gutem Fuße stand Schopper mit Sigmund von Zedwitz, Witthumsverwalter zu Neustadt und Amtmann in Kadolzburg, früher in Windsbach. Der vorige Amtmann in Kadolzburg, Sigmund von Heßberg, vom Kaiser zum Kriegsrath gegen die Türken ernannt, bat vor seinem Abzug unsern Abt um ein Faß Habermehl, welches der Abt ihm übersandte mit dem Wunsch, daß Gott ihn gegen den grausamen Tyrannen der Christen schützen möge. Der Markgraf Friedrich von Ansbach, Domprobst zu Würzburg, welcher mit auszog, erbat sich von unserem Abt zwei Pferde und Kleidung für seinen Obersten. In den Beiträgen S. 137 ist berichtet worden, daß der Markgraf Friedrich, Georgs Bruder, lutherisch gesinnt und mit Schopper sehr befreundet war. Er verließ seine Domprobstei und wurde kaiserlicher Feldhauptmann im Türkenkriege. Die Jahrbücher melden von seinen Thaten gegen die Türken nichts, wohl aber, daß er im Januar 1533 sich in Ansbach aufhielt und unserem Abt fünf junge Hunde zuschickte mit der Bitte, sie auf drei Vierteljahre aufzunehmen und erziehen zu lassen. Schopper antwortete ihm: „Bin dazu ganz willig; habe die Hunde in meine Probstei gen Bonhof gethan, wo sie viel besser als im Kloster aufbewahrt und nach E. F. G. Gefallen sauber gehalten und erzogen werden. Und als sich E. F. G. gnädig erbieten, mich und mein Konvent in Kurzem persönlich heimzusuchen, um zu sehen, wie es um mich, mein Gotteshaus und Konvent gestaltet ist, das wünsche ich herzlich und bitte unterthänig, es nicht zu unterlassen. Denn E. F. G. sind mir und meinem Konvent allezeit ein gnädiger Gönner und Herr und Gast.“

Schopper sprach sich entschieden für den reformatorischen Fortschritt aus; aber eben so entschieden auch, wie oben berichtet wurde, für Beibehaltung der lateinischen Messe, der Seelenmesse und der Ohrenbeichte. Die ebengenannten ihm befreundeten adeligen markgräflichen Räthe theilten seine religiöse Anschauung und besuchten daher gerne den Gottesdienst in seiner Kirche, besonders [348] zur österlichen Zeit. In Erwartung eines zahlreichen Zuspruchs trug er Montag vor Ostern 1532 seinem Probst in Neuhof auf, Heu nach Heilsbronn zu liefern, „da in der heiligen Woche etliche Gäste nach altem Brauch hieher kommen werden, das Sakrament des Altars zu empfangen.[“] Auch im folgenden Jahr hatten sich wieder viele Gäste bei ihm angemeldet, so daß zur Befriedigung des kirchlichen Bedürfnisses die Zahl der noch vorhandenen Mönche kaum ausreichte. Er sah sich daher gezwungen, der Aebtissin Margaretha von Seligenpforten, die ihn für die österliche Zeit um einen Beichtvater gebeten hatte, zu antworten: „Aus merklichem Mangel und Abgang unserer Ordenspersonen sind wir selbst aller unserer geschickten Priester nothdürftig, die unsere Nachbarn vom Adel und anderes fremdes Volk, deß eine tapfere Anzahl jährlich um diese Weil zu uns kommt, mit Predigen, Beichthören und Sakramentreichen versehen sollen. Hierum ist unser freundlich Bitten, ihr wollet uns dieß Abschlagen nicht verargen. Worin wir euch in anderem Weg helfen oder rathen mögen, habt ihr uns allezeit gutwillig. Datum in Eil. Onolzbach, Freitag nach Judica 1533.“ Gleichzeitig mit der Äbtissin hatte Friedrich, Pfalzgraf zu Rhein und Herzog in Bayern und Herr von Seligenpforten, um einen Priester von Heilsbronn zum Meßlesen, Beichthören, Predigt und Sakrament gebeten, aber von Schopper zur Antwort erhalten, daß in Heilsbronn keiner dazu tauglich sei, insonderheit nicht zum Predigen. „Alle Religion – schreibt er – nimmt ab. Niemand will mehr in einer Klostertracht geistlich werden. Die Meisten im hiesigen Kloster sind krank und alt, in einem Jahr fünf gestorben, in einer Woche zwei, so daß ich meinen Chor kaum versehen kann.“ Zwei Jahre darauf wiederholten die Äbtissin und mit ihr der bayerische Hofmeister (Schlammersdorf) sammt seinen Räthen in Neumarkt dieselbe Bitte, erhielten aber von Schopper wieder zur Antwort: „Noch immer ist derselbe Mangel an Ordenspersonen, so daß wir unsern Chor kaum versehen können und sogar mit Schülern versehen müssen. Ämter, die sonst durch Professen versehen wurden, müssen jetzt durch [349] Laien versehen werden.“ Um die Osterzeit dieses Jahres beging der vorhin genannte Friedrich von Lentersheim die Gedächtnißfeier seines im Vorjahr verstorbenen Vaters Veit mit Vigilien und Seelenmessen in (Neuen-)Muhr. Zur Bewirthung seiner dazu geladenen Gäste bat er unsern Abt um seinen Koch. Allein Schopper antwortete: „Er woll ihm den Koch nicht schicken wegen eines von Statthalter und Räthen gestern erhaltenen Abschieds, dessen Veranlassung er wohl selbst erfahren werde.“ Vermuthlich war „der gestern erhaltene Abschied“ die neue Kirchenordnung, von welcher nachher die Rede sein wird. Friedrich von Lentersheim war seines Vaters Nachfolger als Amtmann von Neustadt, wohnte aber mit seiner verwittweten Mutter auf seinem Schloß zu Neuenmuhr. Dorthin schrieb ihm Schopper am 28. Dez. 1533: „Besonders guter Freund und Nachbar! Wenn es euch, eurer lieben Hausfrau und Mutter glücklich und wohl stünde, das hörten wir allezeit gern von euch sagen. Wir haben die Latwerge, die ihr uns von eurer Frau Mutter wegen zugeschickt, empfangen, bedanken uns desselbigen gegen euch aufs Freundlichste. Und wiewohl wir euch auch gern mit etwas Seltsamen verehren wollten, so haben doch deßgleichen bei uns nichts Sonderliches. Aber zu Anzeigung unseres gutnachbarlichen Willens schicken wir euch einen leipziger und einen heilsbronner Pfefferkuchen. Wiewohl dieselben schlechtes und geringes Werthes sind, bitten wir doch, ihr wollet mit denselbigen unsern guten Willen und Freundschaft vermerken. Damit wünschen wir euch, eurer Hausfrau und lieben Mutter von Gott ein gottseliges neues Jahr.“ Mit der Lentersheimischen Familie in Neuenmuhr blieb Schopper zeitlebens in freundlichem Verkehr, während er mit den Lentersheimischen Familien in Altenmuhr oft in Unfrieden lebte. In Altenmuhr wohnten in den Jahren 1530 bis 38 Christoph, Hans Wolf und Kraft von Lentersheim. Bei den zwei Erstgenannten beschwerte sich Schopper über den Sohn des Ersteren, welcher sich unterfangen hatte, „auf den zwei heilsbronnischen Weihern bei Heglau und Dürrnhof mit seinen Mithelfern gehend und fahrend Garne auf Entvögel zu stellen.“ [350] Im Heilsbronner Wald bei Dürrnhof hatte das Kloster einen Vogelherd. Allein Frau von Lenterheim befahl dem Heilsbronner Förster zu Heglau, den Vogelherd zu räumen, da sie dort einen Erbherd habe. Im Weigerungsfalle werde ihr Junker seine Leute hinschicken und den Herd räumen lassen. Schopper bat nun Statthalter und Räthe (der Markgraf war beim Reichstag in Augsburg), gegen Christoph von Lentersheim einzuschreiten, der sich durch kein Bitten und Schreiben bewegen lasse, seinen Vogelherd aus dem Klosterwald zu entfernen. Bei Kraft von Lentersheim, der seine Hirten anwies, ihre Ziegen in die heilsbronner Waldungen zu treiben, beschwerte sich Schopper und drohte mit Klagstellung höheren Orts. Christoph von Lentersheim ließ „einen neuen Weiher am Nesselbach, nahe bei Stadeln und allernächst beim Heilsbronner Mönchswald beim Dürrnhof“ graben und zog dazu ohne Umfrage ein halbes Tagwerk heilsbronner Grund und Boden. Schopper stellte daher Klage beim Markgrafen, gleichzeitig auch die Städte Merkendorf und Eschenbach, deren Wiesen am Nesselbache dadurch Schaden litten. Der Beklagte forderte einen Augenschein, wies aber den Ausspruch desselben trotzig zurück. Übergriffe und Konflikte dieser Art, dazu Raufhändel und andere Excesse kamen 1533 häufig vor, trotz der seit zwei Jahren herrschenden Noth und der umsichgreifenden Pest, gegen die Schopper für sich und 25 andere Personen um ein Präservativ beim Doktor Magenbach in Nürnberg bat. Der Abt und sein Richter hatten fortwährend zu richten und zu schlichten, auch in höheren Regionen.

Viel Plage und Verdruß erwuchs dem Abt aus einem Streit über den heilsbronner Klosterhof in Onolzbach. Wie oben erwähnt, hatten die Stände dem Markgrafen Georg die Hundertpfennigsteuer bewilligt. Der in der Klosterkasse eben vorhandene Baarvorrath reichte nicht aus zur Zahlung der auf das Kloster repartirten Steuerquote, so daß man da und dort Anlehen machen mußte. 500 fl. entlehnte man vom Kanzler Vogler, welcher mit seiner Frau, Kleopha, im heilsbronner Klosterhof zur Miethe wohnte. Zur Sicherstellung des Darleihers verpfändete man ihm [351] auf Lebenszeit den Hof. Dem am Sonntag Oculi 1531 abgeschlossenen Vertrag zufolge sollten die Vogler’schen Eheleute zeitlebens den Hof innehaben, nießen und gebrauchen. Der Vertrag wurde in Abwesenheit des Markgrafen von seinen Räthen (Kasp. von Seckendorf, Wilh. von Wiesenthau u. A.) besiegelt. Der Markgraf bestätigte nach seiner Heimkehr den Vertrag, jedoch mit der Bestimmung, daß nach dem Tode der Vogler’schen Eheleute die Herrschaft den Hof kaufen dürfe gegen Zahlung der 500 fl. an die Vogler’schen Erben und Vergütung der von Vogler geleisteten Bau- und Reparaturkosten. In einer späteren Feststellung wiederholte der Markgraf ausdrücklich, daß die Herrschaft erst nach dem Tode der Vogler’schen Eheleute den Hof wieder lösen dürfe. Allein man brach das gegebene Wort, als am Ende des Jahres 1533 Vogler in Ungnade entlassen und die Kanzlerwürde dem Doktor Sebast. Heller übertragen wurde. Den nunmehrigen Kanzler, und noch mehr dessen Frau, gelüstete nach Voglers schöner Wohnung und der Markgraf ließ sich bewegen, sein schriftlich gegebenes Wort zu brechen und Vogler aus der ihm verpfändeten Wohnung zu verdrängen. Um zum Ziel zu gelangen, verfuhr man wie folgt: Unser Abt erhielt vom Markgrafen Georg den Auftrag, den Hof von Vogler wieder an das Kloster zu bringen. „Wir gedenken – schrieb der Markgraf an den Abt – den Hof bei Niemand zu suchen, als bei dem Kloster, und uns sonst mit Niemand in Unterhandlung einzulassen, daß wir nicht mehr Beschwerung, Verdruß und vielfältiges Anlaufen haben. Manu propria.“ Nächst dem Markgrafen sind unterzeichnet: Kasp. von Seckendorf, Sebast. Heller und der Sekretär Berchtold. Es entspann sich nun eine weitläuftige Korrespondenz zwischen Schopper und Vogler, welcher seinen Feinden in Ansbach aus dem Wege gegangen und nach Windsheim gezogen war. Vogler erklärte sich gegen Schopper bereit, den Hof zurückzugeben, wenn ihm nicht nur die dargeliehenen 500 fl., sondern auch 240 fl., die er in den Hof verbaut habe, gezahlt würden. Schopper, als bestellter Zwischenträger, theilte dieses nach Ansbach mit; die darauf empfangene Antwort, in welcher die angeblich verbauten [352] 240 fl. bekrittelt und beanstandet wurden, schickte er nach Windsheim an Vogler, welcher darauf an Schopper schrieb: „Gott sei mit uns wider den Fürsten dieser argen Welt und alles sein Hofgesinde. Amen. Meine Bauausgaben wurden nicht, wie meine Feinde dem Markgrafen angeben, auf Unnöthiges verwendet, sondern auf Nothwendiges, nämlich auf den Brunnen, welchen ich obendrein mit schriftlicher Genehmigung des Markgrafen angelegt habe; ferner auf Stallung, Fischkasten, Badstube und Lusthäuslein im Garten. Ich beharre auf Erstattung der Baukosten, werde deßhalb mein Recht weiter bei Gericht verfolgen, oder die Sache durch den Druck veröffentlichen und der Gottlosen Thorheit offenbaren und dort öffentlich anzeigen, daß man aus Haß und Neid gegen mich verfährt, nicht von Seite des frommen Fürsten, dem ich keine Schuld beimesse; aber Sein Gnaden müssen sich von meinen Feinden überreden lassen, wie sie wollen. Ich will sehen, wer mir mein Eigenthum mit Gewalt nehmen will.“ Zwei spätere Briefe an Schopper beginnt Vogler mit den Worten: „Gott unser Trost, Schutz und Schirm wider alle List des Teufels.“ Schopper schickte diese Briefe an den Markgrafen und erhielt von diesem zur Antwort: „Von Gottes Gnaden, Georg etc. Dem würdigen, unserem Rath und lieben getreuen Herrn Johannsen, Abt. Wir haben die Antwort Voglers von euch vernommen. Und möchten ihm, dem Vogler, wohl gönnen, daß er sich selbst bedächte und sich seines spitzigen Schreibens und Anziehens enthielte. Es gibt aber vielleicht die Natur anders nicht. Doch ist ein gemein Sprichwort: Es war nie keiner so böse, man findet einen Böseren. Vogler soll seine Baukosten genau verzeichnen.“ Vogler übersendete dem Abt das verlangte Baukostenverzeichniß mit dem Beifügen, daß er an den spezifizirten 240 fl. keinen Pfennig nachlasse, wenn sein Haus in die Hände seiner Feinde, und nicht in die des Klosters kommen würde. In seinem Begleitbriefe schrieb Vogler an Schopper: „Ich schicke Euer Gnaden hierbei das Verzeichniß über meine in den Hof verwendeten Baukosten. Meine Widerwärtigen sind auch Euer Gnaden Widerwärtige. Es ist mir leid und höchst leid, daß E. [353] G. meinen Brief mißverstanden haben. Denn ich halte E. G. für einen frommen, gerechten und christlichen Prälaten und allzeit meinen gnädigen Herrn, und wollte durchaus nichts gegen euch und gegen das Kloster vornehmen, wie man E. G. fälschlich berichtet. Es ist nie ein böser Gedanke gegen E. G. in mein Herz gekommen.“ Daß Vogler nicht immer in dieser Weise an und über unsern Abt schrieb, haben wir oben gehört. Das von Schopper nach Ansbach gesendete Kostenverzeichniß wurde dort scharf kontrolirt und manche Position darin beanstandet, z. B. eine Bank, welche Frau Vogler hatte wegbrechen lassen, um eine Bettstelle anzubringen. Vogler beantwortete dieses Notat in folgender Weise: „Man lasse die Bank wieder herstellen für jene 10 fl., welche meine Frau der seligen Gemahlin des Herrn Markgrafen Georg (Hedwig, gest. 1531 in Lignitz, nicht in Heilsbronn begraben) geliefert hat, wie die Wittwe des Herrn Veit von Lentersheim und Meister Martin, Schneider in Onolzbach, bezeugen können. Diese 10 fl. hat meine Frau, ungeachtet ihres unterthänigen Ersuchens nicht erhalten können. Für diese Summe kann man nicht bloß die Bank herstellen lassen, sondern jedes etwa noch vermißte Nägelein an den Wänden, daran Einer ein Barett hängen möchte. Sollten Schrauben und Nägel fehlen, so bin ich dafür nicht verantwortlich, da Jörg Platner durch seinen Sohn mit Lügen und Trügen, ohne und wider meinen Willen einen Schlüssel zu meinem Haus bekommen hat, wobei ihn mein gnädiger Herr geschützt hat.“ Endlich gab der Markgraf, des Handels müde, unserem Abt den Auftrag, sich mit Vogler wegen der Baukosten abzufinden und ihm sein Darlehen von 500 fl. heimzuzahlen. Beides geschah am 2. Juli 1534. Bald darauf kam der Kanzler Heller nebst Frau nach Heilsbronn, um sich mit Schopper wegen des Einzugs in den Hof zu benehmen.

Die vorstehenden Mittheilungen sind zwar an sich unwichtig, aber gleichwohl beachtenswerth, da sie die bei dem Streit über den Hof Betheiligten genau charakterisiren. Drei der Betheiligten hatten sich ein bis drei Jahre zuvor in Augsburg einmüthig [354] und feierlich zum Evangelium des Friedens bekannt: der Markgraf Georg, der damalige Kanzler Vogler und dessen Nachfolger Heller. Auch Kasp. von Seckendorf und Wilh. v. Wiesenthau waren auf dem Reichstage. Die dort einmüthig waren im Bekenntniß, traten nun als erbitterte Feinde einander gegenüber. Aus dem in den Beiträgen S. 108 bis 149 Mitgetheilten erhellt, daß der Markgraf Georg von Jugend an bis zu seinem Tode mit Heilsbronn verkehrte, daß man wohl an keinem Orte seine Licht- und Schattenseiten so genau kannte und seine guten Seiten so aufrichtig anerkannte und schätzte, wie in Heilsbronn. Er erscheint in den ihn betreffenden sehr zahlreichen heilsbronner Aufschreibungen als wohlgesinnt, aber auch als unselbstständig und stets abhängig von seiner Kamarilla, die ihn beherrschte, so daß er Manches that oder unterschrieb, was in seiner Individualität eigentlich nicht lag. Seine in Augsburg bewiesene Energie und die angeblich von ihm an den Kaiser gerichteten energischen Worte lagen nicht in seiner Individualität, wohl aber in der seines Kanzlers Vogler, der ihn damals noch ganz beherrschte. Vergleicht man Voglers Schreib- und Redeweise mit der gedachten Handlungs- und Redeweise des Markgrafen in Augsburg, so erkennt man leicht, daß der Markgraf bei Allem, was er dort that und sprach, hauptsächlich von Vogler angeregt und geleitet wurde. Da aber Voglers Art und Weise anzuregen und zu leiten meist leidenschaftlich und stürmisch war und daher der evangelischen Sache bisweilen mehr schadete als nützte, so hielt man für gerathen, den Kanzler aus der Nähe des Markgrafen in Augsburg zu entfernen und ihn nach Ansbach zurückkehren zu lassen. Über das Verhalten des Markgrafen in Augsburg nach Voglers Entfernung sagt Hieron. Baumgärtner, den Nürnberg zum Reichstag kommittirt hatte, in einem von Augsburg aus an Lazarus Spengler in Nürnberg geschriebenen Briefe: „Philipp (Melanchthon) ist kindischer denn ein Kind; Brentius ungeschickt, grob und rauh; Heller voll Furcht. Diese Drei haben den frommen Markgrafen ganz irre und kleinmüthig gemacht, bereden ihn, was sie wollen, wiewohl ich merke, [355] daß er gerne recht thäte. Der fromme Vogler muß in seinem Abwesen viel von ihm reden lassen; wo er hier (in Augsburg) wäre, hätten wir so viel Gutes und Friedliches nicht ausgerichtet.“ Eben so unselbstständig und von seiner Umgebung beeinflußt erscheint der Markgraf in den mitgetheilten Verhandlungen über den heilsbronner Hof in Onolzbach, indem er sich verleiten ließ, ein seinem Günstling Vogler schriftlich gegebenes Wort zu brechen, nachdem derselbe in Ungnade gefallen war, und ihm dann in einer einem Fürsten nicht ziemenden Weise zu schreiben. Der Markgraf und der Kanzler waren beide eifrige Reformatoren; allein ihre durch unsern Abt vermittelte und in seinem Jahrbuch registrirte Korrespondenz über den onolzbacher Klosterhof durchweht kein reformatorischer Hauch.

Mehr als der Klosterhof nahm unsern Abt die neue Kirchenordnung in Anspruch, welche von der markgräflichen Regierung gemeinschaftlich mit dem Magistrat Nürnberg im Jahr 1533 verabfaßt wurde. Wie oben berichtet, wurde schon fünf Jahre zuvor auf Anregen unseres Abts im Markgrafthum und auf dem ganzen Klostergebiete visitirt und die kirchliche Ordnung in Luthers Sinn umgestaltet. Doch damals nur interimistisch; ein Definitivum und völlige Gleichförmigkeit wurde nun erst durch die zwischen Onolzbach und Nürnberg vereinbarte Kirchenordnung hergestellt. Zur Zeit des Abschlusses derselben war Vogler noch am Ruder. Es war sein letztes Amtsjahr, der Markgraf noch immer in Schlesien, wohin ihm die neue Kirchenordnung zur Einsicht, Genehmigung und Befürwortung gesendet wurde. Er sandte das Elaborat zurück mit einem Jägerndorf, 17. Jan. 1533 datirten Vorwort, worin von ihm „befohlen“ wurde, „daß es in seinen und seines Vetters Albrecht Landen in allen Pfarr- und andern Kirchen mit christlicher Lehre und Ceremonien nach dieser Ordnung gehalten werden solle. Wer diese Kirchenordnung nicht einhält, soll uns und in unserer Abwesenheit unseren Statthaltern und Räthen angezeigt und unnachlässig an Leib und Gut gestraft werden, was von den Kanzeln zu verkünden ist. Ohne unser und unserer Statthalter und Räthe Wissen und Willen [356] darf nichts daran geändert oder unterlassen werden, bei unserer schweren Ungnade und Strafe. In zweifelhaften Fällen hat man sich bei uns Bescheid zu erholen. Die Kapläne sollen den Pfarrern im Vollzug dieser Kirchenordnung behilflich sein. Kein Kaplan darf angenommen werden ohne unser Wissen und Willen und ohne Examen durch unsere verordneten Visitatoren und Examinatoren zu Onolzbach. Also ergangen an alle Amtleute, Kastner, Bürgermeister, Räthe, Dorfmeister und Gebauerschaft eines jeden Amts.“

Die Klöster und Stifter sind unter diesen Adressaten nicht genannt. Allein auch ihnen wurde von den Räthen in Abwesenheit des Markgrafen die neue Ordnung zugesendet, namentlich dem Probst Konrad in Langenzenn und dem Cisterziensernonnenkloster Frauenthal, jetzt würtembergisch. Der Probst von Langenzenn, zur Annahme der Kirchenordnung nicht geneigt, erholte sich Raths bei unserem Abt und erhielt von diesem zur Antwort: „Euer Schreiben, darin ihr anzeigt, wie vergangenen Sonntag Reminiscere auf Befehl unseres Herrn Markgrafen bei euch ob offener Kanzel ernstlich geboten worden sei, der neuen Kirchenordnung nachzukommen, deß ihr euch aufs Höchste beschwert, und uns, wie ihr euch hierin halten sollt, um getreulichen Rath anlangt, haben wir vernommen, wären geneigt, euch zu willfahren. Dieweil aber solche Ordnung, ohne Zweifel auch an andere Orte allenthalben im ganzen Fürstenthum mit dergleichen Befehl geschickt, verkündet und zum Theil angenommen werden wird, sind wir gleichwohl gar kürzlich vor Überantwortung eures Briefes anheim gekommen und sammt unserem Konvent, die wir wahrlich eures Raths als eines gelehrten und mehr verständigern selbst wohl nothdurft, unsers Thuns und Lassens hierin noch gar unbedacht und achten dafür, ihr als ein verständiger langregierender Prälat wißt euch auf euren vorigen Bescheid und Befehl unseres gnädigen Herrn wohl zu halten. Könnten wir aber euch in anderem Weg retig und helflich sein, daran sollt ihr keinen Mangel spüren.“ Die Priorin von Frauenthal, eben so wenig wie der Probst von Langenzenn zur Annahme [357] der Kirchenordnung geneigt und in dieser Abneigung durch ihren Beichtvater, den Cisterzienserabt von Brumbach an der Tauber bestärkt, erbat sich gleichfalls den Rath Schoppers, welcher antwortete: „Wir geben euch zu verstehen, dieweil solche Ordnung fast an alle Ämter und Pfarren dieses Fürstenthums geschickt und zum Theil schon gehalten wird, daß wir euch wider den Willen unseres Landesfürsten nicht rathen können. Weil ihr aber anzeigt, wie euer geistlicher Vater zu Brumbach solch Annehmen euch widerrathen möchte, den habt ihr um seinen Rath zu ersuchen. Sein Ehrwürden, als ein hochverständiger und lang regierender Prälat, wird euch mit väterlichem Rath aufs Getreulichste und besser denn wir versehen.“

Schoppers landkundig lutherische Richtung und seine Übereinstimmung mit den Grundsätzen der neuen Kirchenordnung waren den Prälaten in Langenzenn und Brumbach zuverlässig bekannt; sie hatten daher nicht nöthig, sein Gutachten einzuholen oder einholen zu lassen. Er sagt übrigens in den beiden obigen Gutachten deutlich genug, daß er nicht gegen, sondern für die Einführung der neuen Kirchenordnung sei. Noch unzweideutiger sprach er dieses aus, als er zwei Jahre später von dem Cisterziensernonnenkloster Birkenfeld aus in derselben Angelegenheit befragt wurde. Er antwortete der dortigen Verwalterin Dorothea von Hirscheid, welche vom Markgrafen die Kirchenordnung erhalten hatte mit dem Befehl: diese bei Strafe und Ungnade anzunehmen und zu vollziehen: „Der Markgraf hat diese Ordnung in all seine Flecken und Städte geschickt und in den meisten Orten ist sie bereits angenommen. Weil nun S. F. G. unsere und euere von Gott verordnete Obrigkeit ist, so achten wir dafür, daß ihr nicht wider unseres Ordens Obersten Willen und noch viel weniger wider uns handelt, wenn ihr sie annehmt und haltet, da wir sammt unserem Konvent in S. F. G. Schutz und Schirm und Landen gesessen und S. F. G. zu gehorchen schuldig sind. Meint ihr aber bei eurem Visitator, dem Abt von Ebrach, bessern Rath zu bekommen, so möget ihr bei ihm darum ansuchen.“

Auch aus Onolzbach erhielt Schopper eine Aufforderung, [358] sich über diese Sache gutachtlich zu äußern. Das Gumbertusstift hatte in Abwesenheit des Markgrafen von Statthalter und Räthen die Kirchenordnung erhalten mit der Weisung: „nichts zu ändern oder zu unterlassen ohne Wissen und Willen des Markgrafen und seiner Räthe.“ Allein zwölf Stiftsherren, mit Schopper gleichgesinnt, wünschten, Einiges in ihren überschwänglichen Gebeten, Horis und Gesängen zu ändern und zu kürzen; sie reichten daher bei Statthalter und Räthen eine Vorstellung deß Inhalts ein: „Unseres gnädigen Herrn christliche Kirchenordnung und desselben Befehl ist uns in unserem Kapitel verlesen worden. Diesem christlichen Befehl und Ordnung haben wir mehrentheils schon vormals gemäß gelebt und wollen auch künftig danach leben. Nun werden wir aber berichtet, daß in Stiftern und Klöstern die Horas gehalten werden sollen; das wollen wir auch unterthänigst halten. Die Horas haben wir bisher wegen ihrer Menge und Länge behend gesungen und gemurmelt ohne allen Verstand. Wir erbieten uns, dieselben künftig langsamer, zierlicher und verständlicher zu singen. Hierzu bitten wir, uns zu gestatten, etliche Psalmen auszulassen und die Horas zu kürzen, besonders aber die Metten, wie es der Herr Abt zu Heilsbronn bereits schon gethan hat. Müßten wir alle Horas mit den Psalmen und Precibus wie bisher singen, aber mit Verstand und Zierlichkeit und nicht mehr gemurmelt, so würde es zu lang währen und keine Zeit übrig sein zum Lesen und zu den Lektionen in der verordneten (vom Markgrafen Georg gestifteten Latein-) Schule. Weiter bitten wir, die Vesper, welche nach papistischem Gebrauch zuweilen früh gehalten wird, zur rechten Stunde Nachmittags vier Uhr halten zu dürfen, damit das papistische Wesen ausgereutet werde. Die Verständigen in unserem Stift urtheilen zwar selbst, was Gottes Wort entgegen ist; aber Keiner will dem Andern nachgeben. Wir sind daher uneinig und bitten daher um einen verständigen Befehl, damit sich Jeder darnach richte und Uneinigkeit vermieden werde. E. G. unterthänige Diener: Kellner, Hofmann, Kon. Prunner, Wolfg. Prunner, Sauermann, Merkle, Oel, Seehofer, Külmeyer, Kraft, Limpacher, [359] Schlosser.“ Zwei dieser Unterzeichneten überreichten die Supplik dem Doktor Heller. Statthalter und Räthe, die sich in der Sache nicht recht orientiren konnten, ließen die Bittsteller von Invocavit bis Johannis ohne Bescheid, worauf die zwölf genannten Chorherren und Vikarien an Erledigung erinnerten. Statthalter und Räthe erbaten sich von unserem Abt gutachtlichen Bericht, um die Supplikanten danach bescheiden zu können. Schoppers gutachtlicher Bericht lautete: „Unsere langen Lectiones der Metten, welche besonders im Winter mit Widerwillen gelesen und gehört werden, haben wir schon vor zehn Jahren mit Bewilligung unseres Obersten in Cisterz abgekürzt, aber keine ganz abgehen lassen, sondern wir halten sie täglich und lassen sie gar singen, wenn die Person nicht krank ist. An den Horis haben wir gar nichts abgebrochen, halten sie aber nicht zu lang. Die andern Preces, welche unsere Ordensstatuten nicht gebieten, überlassen wir Jedem nach seinem Gefallen außer dem Chor zu verrichten.“

So hielt es Schopper in der Klosterkirche, wo er überhaupt das bisher Übliche, wenn es nicht den reformatorischen Grundsätzen geradezu widersprach, beibehielt, in der Meinung, durch dieses konservative Verfahren seinen Mönchsstaat aufrecht erhalten zu können. In der Katharinenkirche, der eigentlichen Volkskirche, hatte er längst Alles im lutherischen Sinne geordnet, zuversichtlich erwartend, durch Einführung des lutherischen Lehrbegriffs und Kultus werde das religiös-sittliche Volksleben nothwendigerweise veredelt werden. Von dieser Erwartung beseelt, hatte er in der Katharinenkirche schon längst theils selbst in evangelischer Weise gepredigt, theils durch zwei Predigermönche predigen und die Sakramente verwalten lassen. Als er aber sah, daß dadurch das Volksleben nicht besser wurde, nicht einmal bezüglich des öffentlichen Gottesdienstes, so erließ er am ersten Adventsonntag 1533 eine „Verordnung, wie man sich unter der Pforte zur Zeit der Predigt an Sonn- und Feiertagen halten soll.“ Die Katharinenkirche wurde gewöhnlich Ecclesia in porta genannt, weil sie an der Pforte stand, welche durch die Ringmauer herein [360] zum Kloster führte. Die Verordnung lautete: „Wir Johannes Abt, von Gott zu unserem Stand und unseres Gotteshauses Obrigkeit verordnet, sind vor Allem verpflichtet, die Ehre und das Wort Gottes zu fördern, welches wir Zeit unseres Regiments rein und lauter dem gemeinen Volk bei uns zu Heilsbronn alle Feiertage zu predigen fürgenommen haben. Nun werden wir berichtet, wie demselbigen zum Nachtheil unsere Unterthanen und andere Manns- und Weibspersonen dem entgegen der wenigste Theil, zur Zeit dasselbige gepredigt wird, solches hören und der meiste Theil außer der Kirche Kaufschläge halten und Geschrei treiben, das dem Prediger beschwerlich und den Zuhörern und Liebhabern des hl. Evangeliums ärgerlich ist. Uns als christlicher Obrigkeit ist es Pflicht, dagegen einzuschreiten, über unseren Unterthanen zu wachen, sie besonders an Feiertagen mit dem Wort Gottes zu versehen, wie wir denn auch thun, was Jeder, der herein geht, hören kann von uns selbst und andern von uns Verordneten. Wir schärfen ein, das Reich Gottes zu suchen, des Sabbaths zu gedenken und an demselben die Predigt des Wortes Gottes zu hören und aus demselben zu lernen, was wir thun und glauben sollen. Dem Allen widerspricht solches Kaufen und Verkaufen. Solcher Mißbrauch bei solchen rohen Menschen muß abgestellt werden. Wir wollen daher, daß an Feiertagen, die Zeit man das Wort Gottes predigt, kein Krämer, Schuster, Hafner und Beck soll feil haben. Sobald man solche Predigt anfängt, wozu man ein Zeichen mit der Glocke gibt, soll Jeder seine Kaufmannschaft einschlagen und bis Ausgang der Predigt verwahren. Alle Personen sollen unter der Predigt nicht auf dem Platz, oder vor der Kirche unter dem Gewölbe (Thorweg, welcher unter der Katharinenkirche durchführte) stehen, schwatzen, lachen, noch andere Leichtfertigkeit treiben, wie bisher ein böser unchristlicher Gebrauch gewesen, sondern sollen in die Kirche gehen, das Wort Gottes hören, oder gar daheim bleiben und den Prediger und Zuhörer nicht hindern. Nach Ausgang der Predigt wollen wir ihren Handel, wie bisher beschehen, nicht abschlagen. Wer sich gegen diese väterliche Warnung ungehorsam zeigt, hat Leibes- [361] und Geldstrafe zu erwarten, die theils unsern achthabenden Gerichtsknechten, theils den Armen zufällt.“ Diese Verordnung wurde so wenig befolgt, daß sie schon nach zwei Jahren erneuert werden mußte. Und wieder ein Jahr später hieß es in einem in Schoppers Namen erlassenen Mandat: „Nachdem mein gnädiger Herr von Heilsbronn vergangenes Jahr ob offener Kanzel hat verkünden lassen, daß an Feiertagen außerhalb der Kirche Niemand nichts verkaufen und ungebührlich auf dem Platze schwatzen soll, sondern in der Kirche das Wort Gottes hören: so hat sich Pößler von Gottmannsdorf unterfangen, auf Sonntag nach Peter und Paul unter der Predigt Sicheln feil zu haben, und mit ihm haben Kolb und Wolf von Weiterndorf und Zan von Ketteldorf dermassen laut geredet und gelacht, daß sie mehrmals vom Gerichtsknecht zum Schweigen vermahnt worden, was aber nichts half. Darum sind sie vor Sein Gnad (Schopper) geführt und gestraft worden.“ Die Excedenten kamen sofort ins Gefängniß, wurden aber noch an demselben Sonntag nach geleisteter Bürgschaft und Urphede wieder entlassen. Schopper schied aus dem Amt und aus dem Leben, ohne daß es ihm gelungen war, in seiner nächsten Nähe kirchliche Ordnung herzustellen. Drei Jahre nach seinem Tode mußte sein Nachfolger aufs Neue befehlen: „Wir sind verpflichtet, das Wort Gottes zu fördern, sonderlich in dieser Zeit, da wir seinen Zorn in großen Kriegen, Überfall der Türken, unerhörten Krankheiten und großer Theuerung merken. Daher ermahnen wir, diese göttlichen Strafen zu bedenken, von Sünden zu lassen, insonderheit von Gotteslästerung, Ehebruch und Zusaufen, dagegen Gottes Wort fleißig zu hören und danach zu wandeln. An den Feiertagen, wann das Wort Gottes gepredigt, das hl. Abendmahl gehalten, oder Lobgesänge und Litanei gesungen wird, daß Niemand außer der Kirche stehe, schwatze, Brantwein verkaufe oder trinke, noch andere Handthierung oder Kaufmannschatz treiben soll. Auch sollen sie zu jeder Zeit in unserem Wirthshaus und anderswo auf Unserm (Gebiet) alles Gotteslästern, Ehebrechen, Hurerei und Zusaufen, daraus Verletzung etc. kommt, meiden. Übertreter werden mit Thurmstrafe bei [362] Wasser und Brot, oder mit Geld bestraft.“ Eben so wohlmeinend hatte der Markgraf Georg in seinem Bereich befohlen: „daß zur Förderung des Wortes Gottes und unser Aller Seelenheil die Unterthanen die Kirchen und Predigten an den Feiertagen, zuvoraus auf dem Lande, fleißig besuchen sollen, damit dem unordentlichen Wandel des gemeinen Volks gesteuert und christliche Zucht gefördert werde.“ Allein weder im Bereich des Markgrafen, noch in dem des Abts trat die erwartete Besserung ein. Wir werden im VI. Abschnitt sehen, daß trotz der allgemein eingeführten neuen Kirchenordnung das religiös-sittliche Volksleben im Laufe des Reformationsjahrhunderts nicht besser wurde.

Neben dem Bestreben, durch Einführung der Reformation das religiös-sittliche Volksleben zu verbessern, verlor Schopper ein anderes Ziel nicht aus den Augen: seinen erschütterten Mönchsstaat vor weiterem Verfall zu bewahren und ihn wieder empor zu bringen. Zur Erreichung dieses Zieles hielt er für nöthig: mit Rom und Cisterz in Verbindung zu bleiben, die Ordensregel und Ordenstracht und den herkömmlichen Ritus in der Klosterkirche beizubehalten, durch Errichtung einer Schule sein Kloster zu rekrutiren, und zu erwirken, die in seiner Schule gebildeten Zöglinge selbst weihen zu dürfen. Es soll nun gezeigt werden, was Schopper that zur Erreichung dieser Ziele und mit welchem Erfolg er es that.

Nach seiner Ansicht sollte zwar in Luthers Sinn im Allgemeinen reformirt, aber nicht in Luthers Sinn mit Rom gebrochen werden. Er sprach dieß aus in seinem beim vorigen Abt mitgetheilten Gutachten über die vom Markgrafen Kasimir zur Begutachtung vorgelegten 23 Artikel. Beim 21. Artikel lautet sein Gutachten: „Der sichtbaren Kirche möchte noch gestattet werden, ein sichtbares Oberhaupt zu haben, das der Kirche vorginge mit der Lehre Christi, aber nicht herrsche, wie die weltlichen Fürsten. Die Päpste haben oft schwer gesündigt, geirrt, auch offenkundig im Glauben. Die sagen: der Papst könne nicht irren, erheben ihn über alle Apostel, die gestrauchelt haben im Glauben.“ Sein [363] Votum ging sonach dahin, daß die sichtbare Kirche auch ferner ein sichtbares Oberhaupt haben sollte. Er hielt diese Beibehaltung für nöthig zur Sicherung seines Mönchsstaates, und fuhr daher fort, mit Rom zu verkehren. Man kannte dort zwar seine lutherische Gesinnung, verkehrte aber gleichwohl mit ihm um Geldgewinnes willen, wie nachher gezeigt werden wird, und beantwortete seine Petitionen niemals durch eine Bannbulle.

Seine Petitionen betrafen zunächst die Ordenstracht und die Priesterweihe. Sein Sachwalter bei der päpstlichen Kurie war „der ehrwürdige, edle und veste Herr Ambrosius von Gumpenberg, Protonotarius apostolicus, jetzt römischer kaiserlicher Majestät verordneter Sollicitator bei päpstlicher Heiligkeit in Rom.“

Zuerst verhandelte man über die Ordenstracht.[25] An die Stelle der dem Landvolk verhaßten weißen Ordenstracht war im Bauernkriege ein schwarzes Priesterkleid getreten. Wie die Wiederherstellung der weißen Tracht durch die Markgrafen Kasimir und Georg verzögert und verhindert wurde, ist oben berichtet worden. Aus dieser Verhinderung erwuchs dem Kloster mancher pekuniäre Nachtheil. Denn die Bischöfe von Würzburg und die Herzoge von Oberpfalz, in deren Territorium viele heilsbronner Klostergüter lagen, verboten die Abreichung von Gefällen an das Kloster Heilsbronn, „weil es lutherisch gesinnt sei, ordenswidrige Gebräuche eingeführt, die weiße Tracht abgelegt habe, sekularisirt, ketzerisch geworden und daher exkommunizirt sei.“ Schopper’s wiederholte Aufforderungen an die Debenten waren fruchtlos. Er bat daher den Markgrafen Georg um seine Verwendung und stellte vor: „Man verweigert uns diese Reichnisse unter dem Vorgeben: wir hätten gegen die päpstlichen und kaiserlichen Edikte den klösterlichen Habit abgeworfen, hielten uns nicht christlicher Ordnung gemäß und seien daher exkommunizirt. Allein unsere Kleidung ist priesterlich und ehrbar, wie unser ganzes Verhalten.“ Georg antwortete dem Abt: „Wir sind euch zu günstigem und [364] gnädigen Willen wohl geneigt“, und verwendete sich für das Kloster recht kräftig, aber nicht mit dem gewünschten Erfolg. Nun wendete sich Schopper durch Gumpenberg in Rom an den päpstlichen Stuhl. Allein Gumpenbergs Nachrichten lauteten gleich von vornherein nicht tröstlich, da sie unserem Abt die Gewißheit gaben, daß der Name des lutherisch gesinnten Klosters schwarz in Rom angeschrieben war. Gumpenberg notifizirte: er sei durch etliche Leute gewarnt worden, sich der Sache anzunehmen, da das Kloster Heilsbronn lutherisch gesinnt, der Schlämmerei ergeben, dem Papst und dem Kaiser nicht gehorsam sei u. s. w. Schopper schrieb hierauf 1534 seinem lieben Herrn und Freund von Gumpenberg: „Wir haben eure beiden Schreiben des Habits halben empfangen und bedanken uns für euren Fleiß und Mühe bei päpstlicher Heiligkeit. Euer Ehrwürden sind berichtet worden, wie wir und unser Konvent sollen lutherisch sein und unsere Kleinode, Hab und Güter gen Nürnberg gefleht haben, Tag und Nacht schlemmen und demmen, päpstliche Heiligkeit und kaiserliche Majestät und unsere Kirche nicht achten und würden, wo wir solche Dispensation erlangten, uns derselben zu allem Ungehorsam und Undankbarkeit mißbrauchen. Deß tragen wir fürwahr mit Entsetzen Verwundern und zeigen euch mit Wahrheit an, daß wir und unser Konvent mit diesen ungegründeten Beschuldigungen ganz unwahrhaftig von unsern Mißgönnern verklagt und versagt werden. Wir begehren diese Dispensation in keiner andern Meinung, denn daß wir dadurch unseres Ordens Statuten und Ceremonien erhalten und unser Lebenlang vollbringen mögen, wie wir denn unsere Stiftung mit Meßsingen und Lesen, auch die gewöhnlichen horas canonicas keinen Tag unterlassen haben, auch unser Hab und Güter, auch unsere tägliche Unterhaltung sämmtlich bei und miteinander haben in Gehorsam und Einigkeit, ohne Ruhm zu reden ordentlicher, züchtiger und ehrlicher, denn sonst an viel andern Orten. Hierum wir solcher Dispensation aus keiner andern Ursach begehren, denn, wie obgemeldt, zur Erhaltung derselbigen und ordentlichen Zucht bis in unsern Tod. Und bitten demnach aufs Höchste und Freundlichste, [365] ihr wollet uns und unsern Konvent des angezeigten ungegründeten Bezüchts bei päpstlicher Heiligkeit entschuldigen. Denn uns in Wahrheit ungütlich geschieht.“

Der zweite Gegenstand, über welchen Schopper durch Gumpenberg mit Rom verhandelte, war die Priesterweihe. Die heilsbronner Mönche wurden vom jeweiligen Bischof von Eichstätt geweiht. Verweigerte ein Bischof die Weihe, so war der Abt berechtigt, seine Mönche selbst zu weihen, vermöge der S. 55 beim 4. Abt besprochenen päpstlichen Bulle von 1205. Klugerweise ließen es die Bischöfe nicht leicht dahin kommen; es findet sich von 1205 an bis zur Reformation wohl kein Beispiel, daß ein Bischof einem heilsbronner Mönch die Weihe verweigerte. Auch noch im Reformationszeitalter, als die lutherische Richtung des Klosters bereits offenkundig war, fuhren die Bischöfe fort, heilsbronner Klösterlinge zu weihen. Noch im Jahr 1541 gab der Bischof von Eichstätt dem Markgrafen Georg die Versicherung, daß er keinem frommen christlichen Gesellen, welcher eine Pfründe habe, die Weihe verweigern werde. Allein es war Schopper darum zu thun, das Recht der Priesterweihe ohne alle Beschränkung zu erhalten. Dazu autorisirt, glaubte er, die bis auf 17 herabgesunkene Zahl seiner Mönche wenigstens bis auf 30 wieder vermehren zu können. Er war eben im Begriff, die nachher zu besprechende Klosterschule zu gründen, in welcher er Novizen für sein Kloster heranzubilden gedachte. Um bei der Weihe dieser Novizen nicht vom Bischof abzuhängen, suchte er beim Papst um die Erlaubniß nach, die Priesterweihe selbst vollziehen zu dürfen. Gumpenberg notifizirte ihm, daß man in Rom bereit sei, die Erlaubniß zu ertheilen, wenn für jede Weihe 25 Dukaten gezahlt würden. Zugleich erhielt Schopper den Entwurf zur deßfallsigen Bestätigungsbulle. Der Entwurf war nicht in Schoppers Sinn, da er verletzende Ausfälle gegen das Lutherthum enthielt und den Preis für jede Weihe allzuhoch stellte. Er sendete daher den Entwurf zur Abänderung an Gumpenberg zurück und schrieb in einem Begleitbriefe: „Euer Ehrwürden melden, daß der Datari pro quolibet fratre nostri monasterii 25 Dukaten pro compositione [366] haben wolle. Das ist uns sehr beschwerlich. Denn wir haben jetzund nicht mehr denn 17 Personen und hoffen, wenn wir solche päpstlicher Heiligkeit Dispensation erlangen, es werden mit der Zeit mehr Leut zu uns kommen, so daß wir unseres Ordens Statuta und alte christliche Ceremonien stattlich und wohl als hievor vollbringen möchten, dazu uns päpstliche Heiligkeit, wie wir zu Gott hoffen, ohne allen Zweifel, weil es allein zur Erhaltung unserer Stiftung und Gottesdienst fürgenommen, zu fördern geneigt sein und dasselbige mehr um Gotteswillen, denn um hohe Belohnung bewilligen werden, wo wir dann mit der Zeit bis in 30 Personen bekommen, damit wir unsere Stiftung und Ceremonien desto ehrlicher und stattlicher mit Singen und Lesen erhalten möchten; hierum bitten wir euch, als unsern lieben Herrn und Freund, ihr wollet fördern und helfen, daß in solche Dispensation keine Zahl oder Person gesetzt und, weil man um uns gar wenig Priester mehr weihet, daß wir dieselben zum Theil für uns selbst in unserem Kloster zu Priestern oder aufs Wenigste Evangeliern weihen mögen. Solche Dispensation wollen wir um ziemliche Belohnung gern redimiren. Daß wir aber für eine jegliche Person 25 Dukaten geben sollen, das ist wahrlich in unserem Vermögen nicht. Denn es hat unser Kloster in kurzvergangenen Jahren ob 25,000 fl. Schaden genommen und werden noch täglich mit schwerer Gastung und andere Überlagen dermassen beschwert, daß wir uns selbst kaum erhalten mögen. Damit aber päpstliche Heiligkeit sehen möge, daß wir zur Erhaltung des Gottesdienstes in unserem Kloster sonderlich geneigt seien, so wollen wir dem Datario auch in die Kanzlei und für alle andere Kosten, E. Ehrwürden ausgenommen, 400 Dukaten erlegen. Wenn E. E. wieder schreiben, wollen wir solch Geld vor Allerheiligen mit eigener Botschaft gen Rom gegen Ueberantwortung der Bulle überschicken. Und bitten euch aufs Freundlichste, ihr wollet guten Fleiß fürwenden, damit diese Bulle rechtschaffen ausgebracht werde, so wollen wir uns auch gegen E. E. mit solcher Schenkung anzeigen, daran dieselben gut Begnügen haben sollen. Wir bitten E. E. nochmals freundlich, [367] ihr wollet den Eingang der Supplikation nach der Form oder Kopei, die wir euch hiermit zuschicken, in der Bulle ändern. Wir haben unter beiden Theilen (Katholiken und Lutheranern) unsere Güter, und wo wir das Breve bei den Lutherischen auflegen und sie Ketzer schelten würden, würde es uns zu keinem Frieden dienen. Würden diese Worte: damnatae haeresis etc. eingemischt, so wollten wir uns die Sache nicht einen Gulden kosten lassen; denn es würde mehr zu unserem Nachtheil, als zu unserer Besserung gereichen. Und wollet uns auf dieß unser Schreiben aufs Erste mit guter Antwort versehen. Das wollen wir um euch zu obgemelter ehrlicher Schenkung und Verehrung allezeit freundlich verdienen. Damit Gottes Gnade befohlen.“ Die Jahrbücher melden nicht, welche Antwort Schopper erhielt, sie beweisen aber, daß es beim Alten blieb, d. h. daß der Abt nur dann eine Weihe vollziehen durfte, wenn sie vom Bischof verweigert wurde. Allein die Bischöfe verweigerten niemals den Vollzug der Priesterweihe. Schopper hatte in seiner Schule „einen frommen Gesellen“, Johann Winkler, welchen er dem Bischof Konrad von Würzburg empfahl mit der Bitte, ihn zum Priester zu weihen. Der Bischof erklärte sich sofort bereit, ihn zu weihen, wenn er sich über den Besitz eines Titels, einer Pfründe, einer Versorgung, ausweisen würde. Winkler, dessen nachher wiederholt gedacht werden wird, erhielt eine Pfarrstelle, wurde geweiht und verehelichte sich. So hatte denn Schopper vergebens Alles aufgeboten, um im Interesse seines Mönchsstaates die weiße Ordenstracht wieder einzuführen und die Befugniß zur unbeschränkten Priesterweihe zu erlangen.

Besser gelang es ihm, den bisher üblichen Ritus in der Klosterkirche großentheils beizubehalten. Die neue brandenburgische Kirchenordnung, mit welcher er im Ganzen einverstanden war, wurde von ihm, wie oben berichtet, gleich nach ihrer Publikation sofort in den Klosterpfarreien, auch in der Katharinenkirche zu Heilsbronn, ohne irgend eine Modifikation eingeführt, nicht aber in der Klosterkirche, wo er das bisher Übliche beibehielt, wenn es der neuen Kirchenordnung nicht geradezu [368] widersprach. Er that dieses im Einverständniß mit dem Markgrafen Georg, welcher sich dahin äußerte, daß er in geistlichen Dingen dem Kloster nichts zu gebieten habe. Schopper verhandelte hierüber mit Cisterz, seinem Mutterkloster, und erhielt von seinem Ordensgeneral die Bestätigung seiner Kombination der alten und neuen Ordnung in der Klosterkirche. Das war aber nicht im Sinne seiner radikalen Gegner am markgräflichen Hofe, auch nicht im Sinne des bereits vom Hofe entfernten Kanzlers Vogler, dessen Groll gegen Schopper und sein Kloster dadurch gesteigert wurde, daß seine (Voglers) Widersacher in Onolzbach ihn beschuldigten: er habe den Abt bestärkt in dem Entschlusse, die neue Kirchenordnung in der Klosterkirche nicht einzuführen. Vogler machte seinem Groll Luft, indem er unterm 9. und 30. Nov. 1534 von Windsheim aus an die Superintendenten in Onolzbach schrieb:[26] „Lieber Herr Gott! Ist es nicht zu Erbarmen, daß Markgraf Georg, der fromme christliche Fürst, durch Gottes Gnade mit dem heiligen Wort, obwohl nicht vollkommen, doch also erleuchtet, daß er den wahren Glauben vor allen Teufeln und Tyrannen zu Augsburg öffentlich bekannt und Leib, Leben und Fürstenthum daran gesetzt, auch mit Nürnberg eine christliche Kirchenordnung wider alle Pforten der Hölle hat ausgehen lassen, daß Markgraf Georg oder seine Gewaltigen so groß öffentliche Gotteslästerung in seinem ihm unterworfenen Kloster Haylsprunn, auch an viel andern Orten leidet. Da hat der Abt vor allen andern Prälaten im Lande evangelisch sein wollen, wie er auch als Prior und folgends als Abt eine Zeitlang Gottes Wort rein und lauter gepredigt, päpstlichen Mißbrauch verworfen, auch bei Markgraf Kasimirs Leben, als sich derselbige Fürst, ehe er durch gottlose Räthe verführt wurde, ganz christlich erzeigt hat. Dawider wird aber die christliche Kirchenordnung im Kloster Haylsprunn nicht angenommen, sondern der päpstliche Mißbrauch aufs Allergräulichste gehalten aus des Satans Eingeben. Erstlich darum, weil der Abt vorwendet, [369] daß er sich in seinem Kloster mit der Kirchenordnung seinem obersten Kloster Cisterz gemäß halten müsse, so er doch sammt seinen Halbmönchen die Kappen abgezogen, die langen Horas abgekürzt, auch viel gute Exercitia, als: Fasten, Beten, Studiren, sich mäßig und züchtig halten, abgelegt, dagegen ein ganz rohes freches Leben eingeführt oder zugelassen hat, als: den ganzen Tag vagiren, im Wirthshaus sitzen, leichtfertigen Weibsbildern nachtrachten, des Tags und zu halber Nacht zu trinken und zu spielen. (Bezieht sich auf die S. 344 mitgetheilte Wirthshausscene mit Mart. von Gundelsheim.) Das soll nun die Regel St. Bernhardi gehalten sein, da doch dem allerschlechtesten christlichen Leben gleich gelebt wird. Dennoch muß sich der fromme Fürst blenden lassen, daß den heiligen Leuten nicht gebühre, rechtschaffene christliche Kirchenordnung anzunehmen, sondern ihre cisterziensische Regel zu halten mit allerlei gottlosen Suffragien, Vigilien, erdichteten Seel- und andern Privatmessen, darin sich der Abt am Allerseelentag hat sehen lassen, und daneben ein frei, frech, ärgerlich Leben. Am Allergräulichsten ist zu hören, daß der Abt zum Schein wiederum ein recht Klosterleben, eine christliche Schule anzurichten, etliche Knaben von Schwabach und andern Orten sammt dem Kantor von Schwabach, der ihr Schulmeister sein soll, angenommen, sie aber in der österlichen Zeit genöthigt hat, das heilige Sakrament unter einerlei Gestalt nach päpstlicher gottloser Weise zu halten. Item hat der Abt einem seiner Kochsfreunde unter seinem Siegel einen Fürderungsbrief zu Sankt Anstand zu betteln gegeben. Wie hat man aber den Fürsten überredet, wider des Abts erdichtete Ausreden nicht zu sein und in seinem gottlosen Leben bleiben zu lassen, so daß der gute fromme Fürst nicht anders wissen soll, als habe er über den Abt als einen Cisterzienser in göttlichen Sachen nicht zu gebieten. Wehe ihnen, die sich unterstehen, einen solchen Fürsten, deß sich die gemeine Christenheit freuen und trösten sollte, mit so erdichteten Ursachen wider Gott und sein heiliges Wort kleinmüthig und abfällig zu machen und alles gottlose Wesen zu gestatten. In der Charwoche wurde vielen Gottlosen des Adels gestattet, [370] auch Balthasar von Wolfstein, gen Haylsprunn zu fahren, Wagen und Pferde vom Hof geliehen, des Orts gottloserweise die eine Gestalt des päpstischen Sakraments zu empfangen, wie dann alle Jahre geschieht, da doch billig durch die Obrigkeit verboten würde, daß die verstockten Mönche andern Leuten zu ihrem Verderben hülfen, ob sie gleich für sich des Teufels sein und bleiben wollen. Sähe man doch auch einwenig auf das weltliche Haushalten zu Haylsprunn, so würde man finden, daß der jetzige Prior, so eine Zeitlang Probst zu Neuhof gewesen, daselbst mit Hurerei und in anderem unziemlichem Wege viel Hundert anworden und Schulden gemacht, darum man ihn wieder ins Kloster gefordert, zu einem Prior geordnet und den vorigen Prior an seine Statt gen Neuhof gesetzt, der vor dem Bauernkrieg im Kloster wohl hausgehalten. Gemelter jetziger Probst zu Neuhof ist auch wenigvergangener Tage in einer Reichsstadt (Windsheim?) bei einem päpstlichen Pfaffen gesessen, dazu sich noch etliche Papisten verfügt, wie die Raben zu einem Aas, und des Probsts Tröstungen gehört haben, der ihnen in ihrem Sinn gute Botschaft gesagt, wie der Kaiser aus Spanien kommen und die Lutherischen ausrotten werde. Der Abt beschwert sich auch, das Geld zur Erhaltung der christlichen Schule in Onolzbach zu geben, da er selbst eine Schule im Kloster angerichtet habe, so er doch (nur) eine Handvoll Knaben hält und dieselben im Gräuel des päpstlichen Wesens aufzieht. Besser, daß nie keiner in das Kloster gekommen und dasselbige in den Grund versunken wäre, denn daß noch mehr unschuldige Jugend darin verführt würde. Man sollte billig an solch Kloster und Schule schreiben: Spelunca latronum, weil sie solche Seelenmörder sind und mit großem Frohlocken hoffen, daß alle fromme Christen, welche sie Lutherische nennen, auch ihre eigene Obrigkeit, Schutz- und Schirmherren, ermordet und ausgerottet werden sollen, wie ihr Gott, der Teufel, von Anfang ein Lügner und Mörder gewesen und noch. Darum ist dem christlichen Fürsten zu rathen und Gott zu bitten, daß S. F. G. bei ihrer Kirchenordnung bleibe, auch dieselbe allenthalben anrichte und durch eine jährliche Visitation [371] handhabe in den Klöstern und Pfarrkirchen, wie in Sachsen geschieht. Ist aber der christliche Fürst so fern verführt, als ob er die Mönche zu Haylsprunn bei ihrer Cisterzienserregel und also im antichristlichen Gräuel zu lassen schuldig sei: so schaffe er, weil sie sich auf solche Regel berufen, daß sie die ganze Regel halten müssen in allen Stücken, die nicht stracks wider Gottes Wort sind, z. B. zu Mitternacht Metten und Horas nach der Länge halten, ohne Federbett schlafen, viel fasten und sonst mäßig sein, studiren, leichtfertige Weiber, Tag und Nacht fressen, saufen, spielen und dergleichen meiden. Es mag auch der löbliche Fürst am Kloster anschlagen, daß man diese Mönche als Gottlose zu erkennen wisse. Der Allmächtige erbarme sich unser Aller und mache ein Ende alles gottlosen Wesens durch Christum unsern Herrn und Heiland.“ „Mich wundert, daß unser Herr Gott nicht noch höher straft, weil man, wie ich in diesen Tagen erfahren habe, so gottloses Wesen noch zu Haylsprunn und andern Orten des Fürstenthums gestattet. Ich bin des Versehens, ihr werdet nicht mehr, wie bisher, nachlässig sein, die Visitation und dadurch Gottes Reich und unserer Seelen Seligkeit fördern und alle gottlosen Mißbräuche ausrotten.“

So schrieb Vogler von Windsheim aus an die Superintendenten in Onolzbach, um das Gerücht zu widerlegen, als habe er unsern Abt in dem Entschlusse bestärkt, die brandenburgische Kirchenordnung nicht sofort und nicht unbedingt einzuführen. Vom Markgrafen wegen dieses Gerüchts zur Erklärung aufgefordert, erklärte Vogler: „Das gottlos ärgerlich Wesen zu Haylsprunn betreffend gestehe ich, daß sich der jetzige Abt erboten hat, sich E. F. G. Willens zu befleißigen. Auch ich habe gerathen, ihn zu einem Abt zu machen und haben uns Alle versehen, weil er sich vor Andern mit Selbstpredigen und sonst christlich erzeigt, er sollte dabei bestanden sein. Daß er sich aber nun viel anders erzeigt, daran sind Andere, dabei er Rath und Schutz sucht, mehr schuld als ich. Wie wohl mir sein Wesen gefällt, weiß er selbst. Ich habe den Superintendenten in Onolzbach nach der Länge geschrieben und begehrt, es E. F. G. vorzutragen. [372] Daraus werden E. F. G. sehen, ob ich des Abts Gunst suche, oder Gottes und E. F. G. Ehre. Ich bitte ganz unterthänig um Gottes und seines liebsten Sohnes willen, E. F. G. wollen die ausgegangene Kirchenordnung mit höchstem Fleiß handhaben, also daß Gottes Ehre gesucht, alle angezeigte Mißbräuche abgestellt, die Übelthäter gestraft, und darin weder das Kloster Haylsprunn, noch jemand Anders, Edel oder Unedel, verschont werde, welches nicht besser geschehen mag als, wie in Sachsen, durch unverzügliche und jährliche Visitation, auch Inquisition. Daß ich die Kirchenordnung bei dem Kloster Haylsprunn anzunehmen getreulich gefördert habe, will ich nicht allein den Abt selbst, sondern auch Herrn Kanzler Heller und Herrn Ziegler zu Zeugen nehmen. Wie sollte ich die Kirchenordnung bei Haylsbronn haben verhindern können oder wollen, so ich dieselbe vor Andern gefördert habe, auch zur Zeit, da sie ausgegangen ist, des Kanzleramts entlassen gewesen bin. Allein die Ungütigen wollen ihr neidisches gehässiges Verunglimpfen nicht lassen. Zu meiner wahrhaften Entschuldigung führe ich auch an, daß der Kammermeister Lienhard von Genndorf im Statthalterrath sagte, daß man mit Anrichtung solcher Kirchenordnung in Haylsprunn ruhen sollte aus Ursachen, die E. F. G. und er wüßten. Er gab uns ferner zu verstehen, daß E. F. G. des Herrn Herzogs Georg von Münsterberg Präzeptor sammt einer tapfern Summe Geldes gen Rom verordnet hätten; darum sollte man verziehen, die Kirchenordnung im Kloster anzurichten. Aus diesen Ursachen, und nicht aus meiner Verhinderung ist E. F. G. Kirchenordnung zu Hailsprunn und in andern Klöstern bisher nicht angerichtet, allein aus Eingebung des leidigen Satans oder seiner Diener. Und damit meine Unschuld noch mehr offenbar werde, so begehre ich, bei Haylsprunn ernstlich zu erkunden, was ich dem Abt bisher zur Förderung der Kirchenordnung geschrieben und mit ihm und etlichen seiner Altherren geredet habe; daß er auch bei seinem Jurament anzeige, wer ihn abgehalten, die Kirchenordnung anzunehmen. Erfindet sich dann, daß ich schuldig sei, will ich Leib, Leben, Ehre und Gut gegen E. F. G. verfallen haben; wo aber [373] nicht, daß die unwahrhaften Angeber in gleicher Strafe stehen. Ich schicke hiermit auch E. F. G. Abschrift, wie ich dieser Tage dem Abt abermals geschrieben.“ Vogler schrieb dieses an den Markgrafen am 28. Dez. 1535. Sein abschriftlich beigefügter, 9 Tage vorher an den Abt geschriebener Brief lautete: „Gottes Gnade mehre sich bei euch. Sammt meinem ganz willigen Dienst zuvor. Hochwürdiger, gnädiger Herr! Wie ich aus rechter christlicher Liebe und Treue herzliche Kümmerniß gehabt habe, daß Gottes rechte Religion und christliche Kirchenordnung im Kloster Haylsprunn nicht angenommen werden wollte, so hat mich wiederum herzlich erfreut, da ich gehört habe, daß euer Gnad die christliche Kirchenordnung jetzt anzunehmen bewilligen und im Kloster anrichten wollen. Der Allmächtige verleihe zu solchem seinen heiligen Geist. Unser getreuer Gott wird euer Gnad und all den Ihrigen darum nicht allein alle Seligkeit in Ewigkeit, sondern auch alle zeitliche Wohlfahrt zufallen lassen, wenn also sein Reich und Gerechtigkeit vor allen Dingen gesucht wird. Daß aber solches in der Papisterei nicht sei geschehen, wissen euer Gnad selbst und ist nicht allein mit euer Gnaden, dazumal Priors, Rathschlag über die 23 Artikel, sondern auch mit einem besondern Rathschlage, Herrn Markgrafen Kasimir zugestellt, zu beweisen, wie christlich euer Gnad zur selbigen Zeit in den vornehmsten Stücken geschrieben, so daß sich euer Gnad meistentheils mit den andern christlichen Theologen verglichen hat; auf welche Rathschläge, als das lautere Wort Gottes, fürter des Herrn Markgrafen Georg und seiner Mitverwandten ganz christliche Confession auf dem Reichstag zu Augsburg gestellt, auch die Kirchenordnung aufgerichtet ist. Und ob sich wohl euer Gnad in ihrem Rathschlag über die 23 Artikel in zwei oder drei Stücken aus Kleinmüthigkeit etwas geirrt, so hat doch euer Gnad solche Kleinmüthigkeit in einer Schrift, hernach an mich mit eigener Hand gethan, selbst bekannt, welches ich erinnerungsweise darum vermelde, daß euer Gnad ihr Gewissen destpaß haben zu erstärken. Denn ohne Zweifel euer Gnad seither im Verstand und Glauben heiliger Schrift nicht schwächer sondern stärker worden sind und [374] das, so euer Gnad als Prior für christlich geachtet haben, jetzt als ein höherer Prälat nicht widersprechen werden, obgleich euer Gnad oder dem Kloster ein zeitlicher Nachtheil daraus sollte folgen. Darum ich rathe, eurer Bewilligung, die Kirchenordnung anzunehmen, die Condition anzuhenken: wenn eurer Gnad oder dem Kloster derhalben echts (etwas) entzogen werden wollte, daß euer Gnad und das Kloster dawider sollte gehandhabt werden. Die Herrschaft selbst wird nicht gestatten, ihren Klöstern etwas abziehen zu lassen, weil sie nicht wenig Interesse dabei hat. Ferner kann ich euer Gnad nicht verhalten, daß ich beim Herrn Markgrafen durch meine Mißgönner angegeben bin, als sollte die Schuld allein mein sein, daß euer Gnad und das Kloster Münchaurach bisher die Kirchenordnung nicht angenommen hätten, so mir doch nicht allein mein Gewissen und alle Handlung, sondern auch euer Gnad selbst des Widerspiels Zeugniß geben können, daß ich allewege nichts Lieberes gesehen, denn daß man im Kloster zu Haylsbrunn, auch in allen andern Klöstern, die Kirchenordnung angenommen hätte. Gott sei ewiges Lob, der es nun allenthalben in der Herren Markgrafen Land zu christlicher Einhelligkeit richtet und Gnade gibt, alle Ärgerniß abzustellen. Das wollt ich euch mit rechter Freude in Gott unserem Herrn nicht bergen. Und worin ich euer Gnad und all den Ihren, wie vor Zeiten, Dienst, Liebe und alles Gute erzeigen kann, das soll ungespart Leibs und Guts geschehen. Hiermit des Allmächtigen väterlichem Schutz und Schirm befohlen. Georg Vogler.“

Der von Vogler urgirte, von Schopper ausgestellte und von Hocker (Ant. S. 271) mitgetheilte Geleitsbrief zum heiligen Anstand wurde durch folgenden Umstand veranlaßt: Hans Lang aus Petersaurach hatte als Koch dem Kloster treu gedient, wurde irrsinnig, erstach im Irrsinn seinen Nebenkoch, wurde zu seinen Eltern zurückgebracht, eine Zeitlang in Fesseln und endlich für besessen gehalten. Da nirgends Hilfe war, so beschlossen die Angehörigen, den Unglücklichen zu einem wunderthätigen Heiligen, Namens Anstand, zu transportiren, „zu Gott dem Allmächtigen hoffend, ihm sollte dort auch, wie andern dergleichen Besessenen, [375] geholfen werden.“ Sie erbaten sich zur Reise einen Geleits- oder Bettelbrief, welcher ihnen von Schopper Dinstag nach Mariä Heimsuchung 1534 ausgestellt wurde. Im Reisepaß ist nicht angegeben, wer und wo dieser Sankt Anstand war. Das Elaborat wurde vom Hauptmann Kaspar von Seckendorf und vom Kanzler Heller in Onolzbach beanstandet, an Schopper zurückgeschickt und bei Seite gelegt.

Die Verhandlungen über den Vollzug der neuen Kirchenordnung kamen in der ersten Woche des Jahres 1536 zum Abschluß. Abt und Konvent ordneten den Kornschreiber Sebastian Wagner (nachmals Abt) und einen zweiten Konventualen nach Ansbach ab zu einer Verhandlung, welcher der Markgraf Georg selbst beiwohnte. Leiter und Wortführer waren der Kanzler Heller, der Dr. Johann Weimann und der Rath Berchtold. Von den beiden Konventualen wurde vorgestellt: „Die Einführung der Kirchenordnung habe zur Folge, daß die Einkünfte von heilsbronnischen, im Würzburgischen, Bambergischen und Oettingischen gelegenen Gütern in Verbot gelegt oder aufgehoben würden.“ Darauf erwiderte der Kanzler: „Nach den Beschlüssen zu Nürnberg und Regensburg dürfe Keiner dem Andern etwas vorenthalten; sollte aber demungeachtet von Würzburg, Bamberg, Oettingen und Andern etwas aufgehalten werden, so werde der Markgraf mit den Besitzungen Jener innerhalb des Fürstenthums Onolzbach eben so verfahren, dadurch das Kloster schadlos halten, überhaupt gegen Männiglich gnädig und getreulich schützen und sein gnädiger Herr sein. Darauf sich die Gesandten unterthäniglich bedankt und erboten haben, was S. F. G. heiße, demselben unterthäniglich Folge zu thun.“ Darauf wurde ihnen bedeutet: „In der Katharinenkirche sei Gesang und Messe deutsch zu halten; in der Klosterkirche aber, wo Jeder Latein verstehe, sei das nicht nöthig; daselbst sei täglich ein Amt zu halten, jedoch dabei Canon, Offertorium, Suffragia de Sanctis und dergleichen wegzulassen.“ Der Kornschreiber antwortete: daß sie nichts, was dem göttlichen Worte zuwider sei, vornehmen würden; sie bäten aber um einen schriftlichen Befehl zum Ausweis, daß sie solches [376] nicht aus Fürwitz fürgenommen hätten.“ Die Bitte wurde gewährt. Sodann beschwerten sich die beiden Konventualen über eine wiederholt ergangene markgräfliche Verordnung, laut welcher Niemand in das Kloster aufgenommen werden dürfe ohne Wissen des Markgrafen. Das sei ihnen beschwerlich; denn die Alten stürben ab; sie hätten viele Ämter, Pfarren und Probsteien zu versehen, den Chor zu erhalten, wozu so wenige Personen nicht ausreichten; daher ihre Bitte: die erforderliche Zahl von Personen aufnehmen zu dürfen, bei welchen jedoch nicht auf Profeß und Vota gedrungen werden sollte. Die Antwort lautete: „Der Markgraf habe diese Verordnung nicht ohne gute Ursache gegeben. Wären die Klöster noch, wie vor Alters, Schulen zur Bildung von Pfarrern, Predigern und dergleichen, so wäre es nicht unbillig, sie Personen aufnehmen zu lassen. Hätten sie zwei oder drei ehrbare Personen nöthig, so möge man es anzeigen und zugleich auch, wozu man die Personen nöthig habe; der Markgraf werde ihnen jedesmal gnädige Antwort geben und ihr gnädiger Herr sein.“ Damit schloß die Verhandlung. Der von den beiden Konventualen zu ihrer Legitimation erbetene, an unsern Abt und sein Konvent gerichtete markgräfliche Befehl lautete: „Georg etc. Würdiger und Andächtiger, Lieber und Getreuer. Auf die viel gepflogene Handlung und langwierige Geduld, die wir mit euch in Sachen der Religion gehabt, hätten wir uns versehen, ihr solltet vorlängst mit Abstellung etlicher Mißbräuche in Lehre und Ceremonien euch unserer Konfession und Kirchenordnung mehr gleichförmig gemacht, als widerwärtig bewiesen haben. Weil ihr aber vielleicht mehr aus menschlicher Blödigkeit und etlicher Entsetzung, als aus freventlichen Ursachen verzogen, uns aber nicht verantwortlich sein will, solchem Verzug länger stattzugeben, und Gottes Wort höher denn nichts Anderes zu halten ist, auch Gott wider die Pforten der Hölle schützen kann, so langt an euch unser gnädiges Begehren und ernstlicher Befehl, ihr wollet Alles, das wider unsere gethane christliche Konfession und Kirchenordnung ist, abthun. Doch wollen wir euch in eurer Klosterkirche, weil daselbst nicht des gemeinen Volks Versammlung geschieht, zu [377] deutschem Gesang und Sprache nicht verpflichten; aber in der Pfarrkirche wollen wir dieselbe gehalten haben bis auf fernere Verordnung eines allgemeinen Concils. Darauf schicken wir euch hiermit unsere Konfession und Kirchenordnung. Wo ihr zu solcher ferneren Unterricht nothdürftig, so wollet ihr den andächtigen, unsern lieben getreuen Herrn Sebastian (Wagner), euren Kornschreiber, herauf zu unsern Verordneten schicken, dem soll jedesmal guter Unterricht gegeben werden, wie denn derselbe nächst allhier unsere Meinung, wie es soll gehalten werden, genugsam vermerkt hat. So Gottes Ehre vor allen Dingen gesucht wird, wird er auch Schutz und Gedeihen geben. Wir wollen auch als Landesfürst gnädiglich ob euch halten und euch gnädigen Willen beweisen. Wollen uns versehen, ihr werdet euch gehorsam verhalten. Manu propria.“

Die mitgetheilten bittern Ergießungen Voglers über Heilsbronn waren die letzten dieser Art. Fortan verkehrte er nur freundlich mit unserem Abt. Von Windsheim aus, wohin er sich nach seiner Entlassung zurückgezogen hatte, bat er den Abt, ihm gegen Zahlung 6 Mltr. Haber von dem dortigen heilsbronner Speicher zu verabreichen. Schopper entsprach der Bitte, „angesehen der Freundschaft und guten Willens, uns und unserem Kloster hievor erzeigt.“ Vogler verlor seine kinderlose Frau, Kleopha, durch den Tod und schloß 1538 seine zweite Ehe mit einer Tochter des Oberrichters und ältesten Bürgermeisters Michael Pernbeck zu Windsheim. Er lud unsern Abt zur Hochzeit nach Windsheim ein, und der Abt versprach auch in einem Gratulationsschreiben, der Einladung zu folgen, wenn Krankheit nicht hindern werde. Mit dem Schreiben überschickte er 9 Gulden Hochzeitsgeschenk.[27] Auch die zweite Ehe Voglers war kinderlos.

Schopper beabsichtigte, durch Wiedereinführung der Ordenstracht und durch Beibehaltung des bisher üblichen Ritus in der Klosterkirche seinen Mönchsstaat aufrecht zu erhalten. In gleicher Absicht errichtete er in seinem Kloster eine Schule. In Onolzbach [378] war schon früher vom Markgrafen Georg eine Schule mit zwei des Lateinischen, Griechischen und Hebräischen kundigen Lehrern errichtet worden. Die Kosten dafür wurden theils vom Markgrafen, theils von Prälaten und Prälatinnen bestritten. Schopper kontribuirte, wie oben erwähnt, jährlich 150 fl. und war dem Institut gleich von vornherein sehr geneigt. Späterhin sprach er sich weniger günstig darüber aus, z. B. in den von ihm im J. 1536 geschriebenen Worten: „Nicht allein zu Onolzbach, sondern allenthalben werden die Lectores sammt ihren Künsten verachtet, verschmäht und ganz gering gehalten.“ Die von ihm in seinem Kloster gegründete Schule hatte eine andere Tendenz als die in Onolzbach. Schoppers Absehen ging (wie Vogler ganz richtig bemerkt) vorzugsweise dahin, sein Kloster aus seiner Schule zu rekrutiren. Er nahm keine Zöglinge im ersten Knabenalter auf, sondern nur Gereiftere, die schon einige Kenntnisse im Lateinischen hatten und im Chor und bei den Lektionen in der Klosterkirche mitwirken konnten. Er hoffte auf diesem Wege Novizen heranzubilden und die auf 17 herabgesunkene Zahl seiner Mönche wieder zu mehren. „Darum haben wir – schreibt er – mit dem Willen Gottes, demselbigen zu Lob und Ehren und Erhaltung seines Wortes, auch zu Nutz unserer Nachkommen für uns selbst in unserem Kloster eine Schule aufgerichtet und darin etlicher armer Leute Kinder, die solche Präceptores nicht zu bekommen oder zu hören vermögen, angenommen mit nicht geringen Kosten, zu Gott hoffend, aus den Schülern den meisten Theil in solchem Gehorsam zu erziehen, daß sie nicht allein unsern Nachkommen, sondern auch andern Leuten mit dem Worte Gottes fürzutragen und anderer guten Lehr nützlich werden sollen.“ Nach Errichtung seiner eigenen Schule bewilligte er für die Schule zu Onolzbach nur noch 60 fl. jährlich. Da seine Schule nur 12 Schüler zählte, so war nur ein Lehrer erforderlich, welcher jährlich 200 fl. und freie Station erhielt. Schüler ohne Vorkenntnisse nahm er nicht auf. Daher antwortete er dem Markgrafen Georg, welcher um Aufnahme des Sohnes eines verstorbenen Küchenmeisters, Oswald Däschlein, wiederholt gebeten hatte: „Der [379] Knabe kann kaum lateinisch lesen und ist daher vorerst noch in Onolzbach auf die Schule zu schicken. Meine Schule ist nur für Reifere, die im Chor mitsingen und lesen können.“ Der Mutter des Knaben machte er ein Getreidegeschenk. Dem Probst von Langenzenn, welcher für zwei Zöglinge um Aufnahme gebeten hatte, antwortete er: „Die Schüler seien noch zu wenig vorbereitet; sie möchten noch ein bis zwei Jahre auf einer andern Schule fleißig lernen und alsdann ihr Gesuch erneuern.“ Seine 12 Zöglinge erhielten im Kloster alles zum Lebensunterhalt Erforderliche, alles Brennmaterial, auch einen Zehrpfennig bei ihren Reisen in die Heimath.

Schoppers Gesuch, seinen Zöglingen auch die Priesterweihe ertheilen zu dürfen, wurde in Rom nicht genehmigt; er mußte daher seine Abiturienten von den Bischöfen ordiniren, zu Priestern weihen lassen, und die Bischöfe versagten den Abiturienten, trotz ihrer lutherischen Richtung, die Weihe nicht, wenn der Ordinand nachwies, daß ihm eine Pfarre oder Pfründe verliehen worden sei. Einer der Zöglinge aus Schoppers Schule, der vorhin erwähnte Johann Winkler, versah nach seinem Abschied von Heilsbronn die Schule seines Geburtsorts Herzogenaurach, wollte dann Priester werden und suchte um die bischöfliche Ordination nach. Auf dem Klostergebiete war eben keine Pfründe erledigt. Auf Schoppers Fürsprache erhielt jedoch Winkler anderwärts eine Pfarre und wurde dann (1539) vom Bischof in Würzburg ordinirt. Bevor er seine Pfarrstelle antrat, kam er nach Heilsbronn, wo er seine ganze Bildung erhalten hatte, und hielt daselbst eine Messe nach dem in der brandenburgischen Kirchenordnung vorgeschriebenen Ritus. Darauf bezog er die ihm verliehene Pfarrstelle, 1541, als Schopper bereits resignirt hatte, eine andere Stelle und heirathete. Bei seiner Übersiedelung und Verehelichung bedurfte er eines „Abschieds“ oder Leumundszeugnisses, welches ihm in Heilsbronn ausgestellt wurde und lautete: „Herr Joh. Winkler hat sich von Jugend auf neben andern Schülern in unserer Schule und Chor mit Singen und Lesen gehorsam erzeigt, sich dann zum Priester ordiniren lassen und verehelicht, [380] und ist Willens, in einer andern Commune dem Wort Gottes und andern Kirchendiensten vorzustehen. Daher geben wir ihm auf sein Verlangen diesen redlichen Abschied. Er hat sich allezeit redlich und gehorsam gehalten.“ Gleichzeitig ertheilte auch der Bischof von Eichstätt ein paar Abiturienten aus Schoppers Schule, „welche zu Priestern und Predigern Lust und Geschicklichkeit genug besaßen,“ ohne Bedenken die Priesterweihe. Zu der Zeit, als Winkler vor seinem Scheiden die gedachte Messe in Heilsbronn hielt, war der Markgraf Georg außer Landes. Die markgräflichen Räthe benützten, wie gewöhnlich, die Abwesenheit des Fürsten zu einer Chikane gegen Schopper, welchen sie zur Berichterstattung über die abgehaltene Messe aufforderten. Schopper berichtete an die Räthe: „Nachdem wir Johannsen Winkler etliche Jahre in unserer Schule erhalten und derselbe für sich selbst, ohne unsere Reizung, zu priesterlichem Stand Lust gehabt, von den edlen und vesten Hans und Christoph Stiebern einen Titel ausgebracht, darauf er sich zu Würzburg zum Priester ordiniren lassen, den wir folgends, dieweil er bei uns in unserer Schul studirt, in unsern Convent angenommen, unsere Ceremonien mit Singen, Lesen und Beten helfen zu vollbringen: hat sich ungefährlich zugetragen, daß er auf Neujahrtag sein priesterliches Amt angefangen, im Münster oder untern Kirch die Meß, nicht nach altem päpstlichen Brauch, sondern nach des Herrn Markgrafen löblicher Ordnung gehalten und das Sakrament Etlichen gereicht hat, den göttlichen und unserer Obrigkeit Verordnungen in keinem Wege zuwider, auch Niemand ärgerlich, welchen wir mit keinen alten Klostergelübden, wie noch in Kaißheim, Ebrach und Lankheim geschieht, unchristlich verbunden haben.“ Winkler, damals noch gut beleumundet, war es nicht mehr als Pfarrer in Großhaslach und Markterlbach, wie wir unten sehen werden.

Schopper schrieb Vorstehendes im Jahr 1540; bald darauf resignirte er. Zur Zeit seines Rücktritts war Michael Gersdorfer Lehrer an seiner Schule: einer der oben gedachten evangelischgesinnten Mönche, die Schopper in seinem Kloster als Prediger angestellt hatte. Gersdorfer kränkelte, erholte sich aber, nachdem [381] Schopper ihn auf einige Wochen „ins Wildbad“ geschickt hatte. Die meisten Zöglinge hatte Schopper auf Empfehlung der Markgrafen Georg und Albrecht, des Pfalzgrafen Otto Heinrich etc. in seine Schule aufgenommen, meist Söhne von subalternen Beamten, oder von Pfarrern, oder von Wittwen, z. B. einen Sohn des Amtmanns Mang zu Osternohe, einen Sohn des Kammerschreibers Enich zu Jägerndorf in Schlesien. Bei der Zahl von zwölf, höchstens zwanzig Schülern reichte zur Unterbringung derselben ein Lehr- und ein Schlafzimmer aus. Viele Aufnahmsgesuche, auch solche, die vom Markgrafen befürwortet waren, wies Schopper zurück wegen Mangels an Raum, oder um seinen Etat nicht zu überschreiten. Die Hoffnung, sein Kloster aus seiner Schule zu rekrutiren, ging nicht in Erfüllung. Keiner seiner Zöglinge zeigte Neigung, Mönch zu werden, und dazu zwingen wollte er nicht.

In der Regel steht es gut um eine von einem wohlgesinnten Mann gegründete Schulanstalt, solang der Gründer lebt. Mit seinem Tode schwindet aus ihr gewöhnlich die Jugendfrische, in seinem Geist wird nur selten fortgewirkt. So war es auch hier. Nach siebenjährigem Bestehen der Schule resignirte Schopper und zog weg. Seine Schule wurde nicht in seinem Geist fortgeführt, wie bei den folgenden Äbten berichtet werden wird.

Der Markgraf Georg schloß im J. 1533 in Sachsen seine dritte Ehe und kehrte im Spätsommer mit seiner jungen Gemahlin Emilie nach Franken zurück. Er residirte zunächst in Plassenburg. Dahin begab sich am 21. September auch unser Abt, begleitet von seinem Richter Hartung, nachdem er zuvor den dortigen Rentmeister Plechschmid schriftlich gebeten hatte, für ihn mit sechs Pferden gegen Vergütung eine Herberge zu bestellen. Zweck der Reise zum Markgrafen war: „um ihm zu seinem ehelichen Stand Glück zu wünschen,“ besonders aber, um mit ihm über den Konflikt mit Vogler wegen des Chorhofes und andere Klosterangelegenheiten zu verhandeln. Schopper kam befriedigt zurück und schrieb am 11. Nov. an den Markgrafen: „Wie ich kurzvergangener Weil bei E. F. G. in Plassenburg gewesen und [382] denselbigen etlichs mein und meines Gotteshauses Anliegen zum Theil angebracht, darauf ich dann von E. F. G. gnädigen Abschied empfangen, deß ich mich unterthänigst bedanke: haben mir E. F. G. u. A. von der Handlung wegen des Hofes zu Onolzbach Abschrift begehrt, welche ich hiermit überschicke.“ Dem Hauptmann Wolf Chph. von Wiesenthau, welcher ihm durch Fürsprache beim Markgrafen gute Dienste geleistet hatte, überschickte er eine niedliche Uhr, die ihn nach Plassenburg begleitet und dort dem Hauptmann besonders gefallen hatte.

Aus Schlesien zurückgekehrt versammelte der Markgraf am 17. Januar 1534 die Landschaft in seinem Bereiche: Ritterschaft, Prälaten, Städte und Bauerschaft ober- und unterhalb Gebirgs. Der Versammlungsort war Kadolzburg. Gegenstand der Berathung war nicht die Reformation, sondern die Aufbringung von Geld zur Deckung der stets wachsenden Staatsschuld, die bei der andauernden materiellen Noth im ganzen Lande immer drückender wurde. Zur Motivirung der Bitte des Markgrafen um Geldhilfe wurde den Versammelten vorgestellt: „Der Markgraf Georg wäre nach dem Tode seines Bruders Kasimir am Liebsten der Last der Regierung und der Vormundschaft über seinen Neffen Albrecht überhoben gewesen; allein alte Verträge hätten ihn bestimmt, sich der Last nicht zu entziehen. Er sei bei seinem Regierungsantritt erschrocken über den finanziellen Zustand des Landes, über den großen „Unrath“, zu dessen Beseitigung die Landschaft schon öfters treulich mitgewirkt habe. Auch er habe durch seine längere Übersiedelung nach Schlesien dem dießseitigen Lande die Last erleichtert. Allein durch das Alles sei keine ausreichende Hilfe geschafft worden. Größere Opfer müßten gebracht werden, wenn die Herrschaft nicht leiden sollte. Leide das Haupt, so litten auch die Glieder. Der Herrschaft durch eine abermalige allgemeine Besteuerung zu helfen, sei nicht rathsam wegen der nun seit Jahren dauernden theuern Zeit. Rathsamer sei die Einführung einer Getränksteuer, welche vorzugsweise die Wohlhabenden, Fremden und Reisenden treffe, weniger den gemeinen Mann und die Ärmeren, die wenig Wein und Bier trinken. Es sollte [383] 10 Jahre lang von jeder Maas Wein ein alter Pfennig und von jeder Maas Bier ein alter Heller gezahlt werden. Von diesem Ungeld (Umgeld) sollten jedoch die Prälaten, Herren und Andere des Adels, auch die markgräflichen Räthe und Rathsverwandten, vermöge ihrer bisherigen Privilegien, befreit sein. Der Ertrag dieses Ungeldes sollte lediglich zur Tilgung der Landesschulden verwendet und der Landschaft jährlich über die Verwendung Rechnung gestellt werden.“ Nachdem das Ungeld von der Landschaft bewilligt worden war, sprach der Markgraf in seinem Abschiede d. d. Kadolzburg, 20. Jan. 1534, der Landschaft für ihre Bereitwilligkeit seinen Dank aus und versprach ihr seinen fernern Schutz. Unser Abt, welcher gleichfalls mit aller Bereitwilligkeit die Getränksteuer bewilligt hatte, befahl sofort seinen Pröbsten und Vögten, alle Wirthe auf dem ganzen Klostergebiete anzuweisen, kein Faß einzulegen, anzustechen und auszuschenken ohne Anzeige bei den geschworenen Ungeldern des Orts. Mit gleicher Bereitwilligkeit publizirte er auf dem ganzen Klostergebiete ein markgräfliches Mandat, durch welches, beim Hinblick auf die herrschende Theuerung und Pest und bei der Aussicht auf Krieg, die Ausfuhr von Proviant und Wein verboten wurde. Dagegen zeigte der Abt keine Bereitwilligkeit, als der Markgraf und dessen Räthe, fortwährend in Geldverlegenheit, die vor zwei Jahren vom Abt standhaft verweigerte Rechnungsvorlage abermals verlangten und notifizirten: „S. F. G. haben sich entschlossen, von den Prälaturen im Fürstenthum Rechnungsablage zu empfangen; der Abt möge daher am 25. Juni 1534 mit seiner Rechnung in Onolzbach erscheinen und über Einnahme und Ausgabe Nachweis geben.“ Schopper antwortete wieder wie in den Vorjahren: „Bezüglich der Publikation des Ausfuhrverbotes werde er dem Wunsch des Markgrafen gern entsprechen, nicht aber bezüglich des Rechnungsnachweises, den er, inhaltlich seiner Ordensregel und seiner kaiserlichen Privilegien, lediglich seinem Konvent zu geben schuldig sei.“ Er schloß mit den Worten: „Ich halte E. F. G. ohne allen Zweifel allezeit für meinen gnädigen Herrn und des fürstlichen und christlichen Gemüths, daß sich dieselben nicht bereden [384] lassen werden zu einem Vornehmen, welches sowohl gegen meine Ordens- und Eidespflicht ist, die ich vor Gott und der Welt zu halten schuldig bin, als auch gegen meine Privilegien und altes Herkommen. Sollte E. F. G. Herrschaft Gefahr drohen durch Krieg oder Aufruhr, alsdann will ich zur Rettung der Herrschaft Brandenburg darstrecken mein Leib und Gut und mich in solchem Fall so redlich und wohl erzeigen, daß E. F. G. und die ganze Herrschaft ein Wohlgefallen tragen werden. Solches christlichen und gehorsamen Gemüths sollen sich E. F. G. zu mir und meinem Konvent gewißlich getrösten, denen ich mich hiermit in gnädigen Schutz und Schirm befehle als meines gnädigen Herrn williger Kaplan, Johannes Abt. Datum Haylsbronn, Freitag nach Johannis Baptistä 1534.“ In den ersten Tagen erfolgte keine Antwort auf diese standhafte Weigerung, wohl aber von Schwabach aus die Bitte um ein Fäßlein oder Legel schneebergisches Bier. Bei Übersendung desselben schrieb Schopper an den Markgrafen: „E. F. G. sende ich hiermit ein Fäßlein meines schneeberger Bieres und bitte, es gnädig anzunehmen, und will auf E. F. G. ferneres Begehren ferner ein Fäßlein bestellen, wenn es in Nürnberg zu bekommen ist.“ Einige Tage darauf sandte er Hechte an den Markgrafen nach Kadolzburg. Von dort aus erhielt Schopper, dessen Verweigerung der Rechnungsvorlage drei Monate lang unerwidert geblieben war, unterm 14. Sept. 1534 folgende Antwort: „Von Gottes Gnaden Georg etc. Eure Widerschrift, vor unsern verordneten Räthen nicht Rechnung zu thun, haben wir vernommen und uns eines solchen Widersetzens von euch nicht versehen in Bedacht, daß solche Rechnung eurem Kloster zu keinem Nachtheil vorgenommen wird. Alle unsere Prälaten, Prälatinnen und Stifter sind erschienen und haben Rechnung gethan. Wir haben uns entschlossen, die Gleichheit zu halten und keinem Kloster oder Stift die Rechnung zu erlassen. So ist denn an euch nochmals unser gnädig Begehren, ihr wollet euch mit des Klosters Rechnung gefaßt machen, wenn wir euch im nächsten Monat einen Tag bestimmen werden, vor uns und unsern Räthen Rechnung zu thun, wie andere Klöster [385] und Stifter auch, und länger nicht ungehorsam erscheinen. Desto geneigter wollen wir euch und eurem Kloster sein. Manu propria, Georg. Ut fiat obedientia.“ Mit unterzeichnet sind H. von Seckendorf, L. von Gendorf und G. Berchthold. Dieser Bescheid wurde im Konvent vorgelesen, und, da er lediglich an den Abt gerichtet war, nunmehr vom Prior Castner und dem ganzen Konvent beantwortet, wie folgt: „Der ehrwürdige Herr Johannes, unser Prälat, hat uns einen Brief, von E. F. G[.] Hand unterschrieben, vorgetragen, in welchem E. F. G. an sein Ehrwürden begehren, im nächsten Monat vor E. F. G. Rechnung zu thun, wie andere Klöster und Stifter. Sein Ehrwürden wäre dazu auch bereit und willig gewesen, wenn es nicht wider unser Gewissen und Schmälerung unserer päpstlichen, kaiserlichen und königlichen Privilegien wäre. E. F. G. haben diese eingesehen, auch das Jurament unseres Prälaten bei seiner Elektion. E. F. G. haben beim Regierungsantritt uns Handhabung und Schirmung unserer Privilegien zugesagt. Warum wollen E. F. G., daß unser Prälat wider seinen Eid und Pflicht thun und Rechnung stellen soll, was er nur uns schuldig ist? Wollte er es thun, so könnten wir es nicht gestatten, als wider unser Ordensstatut; er würde vor Gott sündigen und treulos vor der Welt erscheinen, was E. F. G. Gesinnung nicht sein wird. E. F. G. wollen daher unseres Prälaten und unsere Weigerung entschuldigen. Gott wolle E. F. G. Gesundheit, langes Leben und christliches Regiment verleihen, als unserer von Gott verordneten Obrigkeit, denen wir uns befehlen als unseres gnädigen Herrn unterthänige Kapläne: Nikolaus, Prior und der ganze Konvent.“

Auf diese einmüthige Erklärung erfolgte keine Rückäußerung, kein weiteres Begehren einer Rechnungsvorlage. Schopper ging siegreich aus dem Kampf, nachdem er bezüglich der Rechnungsstellung das Recht seines Klosters und seines Mönchsstaates gewahrt hatte. Ja er brachte es schließlich noch zu einem schriftlichen Übereinkommen, worin der Markgraf die Klosterprivilegien förmlich anerkannte und aufrecht zu halten versprach. Das Übereinkommen lautete: „Von Gottes Gnaden, Georg und Albrecht. [386] Nachdem die würdigen, andächtigen, unsere lieben und getreuen Äbte und Konvent des Klosters zu Haylsbronn bei unsern Voreltern, den Markgrafen und Burggrafen ob 200 und mehr Jahren (vgl. oben S. 26–38 und Beitr. S. 74–76) in Schutz und Schirm gewesen, und das Kloster in unserm Gebiet liegt, und wir demselben eben so geneigt sind wie unsere Vorfahren, so versprechen wir, die gedachten Äbte und Konvent und ihre Nachkommen sammt ihren Zugehörigen an Leib, Hab und Gütern sowohl wie Andere unserer Landschaft mit Gottes Gnade und Hilf gegen Männiglich zu schützen und zu schirmen, damit dieselbigen bei ihren wohl hergebrachten Gerechtigkeiten, Freiheiten und Gütern bleiben mögen; als wir dann hiermit für uns, unsere Erben und Nachkommen gnädiglich versprechen und darum unser Siegel an diesen Brief gehangen haben. Also bekennen auch hinwieder wir Johannes, dieser Zeit Abt, und der Konvent für uns und alle unsere Nachkommen, daß wir gedachte unsere gnädige Herren und derselben Nachkommen wegen ihrer geleisteten Hilfe, Gnade, Schutz und Schirm in den theils verlaufenen, theils noch vorhandenen beschwerlichen und unruhigen Läufen und wegen ihres obigen Versprechens für unsern gnädigen Landesfürsten erkennen, daß wir uns mit aller Treue in ihren Schutz ergeben, kraft dieses Briefes. Alles beiderseits getreulich gegen einander zu halten, darum haben wir Johannes unser Abtssiegel, und wir Joh. Wirsing, Prior (späterhin Abt), Widmann Subprior, Doffinger Bursner, Wagner Kornschreiber (nachmals Abt) und neben denselben gemeiniglich der Konvent das Konventssiegel wissentlich und freiwillig an diesen Brief gethan. Gesehen und gegeben zu Onolzbach am Mittwoch nach Nicolai 1539.“ Auf der linken Seite stehen die Unterschriften der Markgrafen Georg und Albrecht, auf der rechten die der genannten Klösterlinge; darunter: Gerhard von Bödickheim, Hofmeister, Dr. Heller, Kanzler und Joh. Weymann, Doctor.

Auch bei diesem Konflikt unterschied Schopper die Person von der Sache; er wußte wohl, daß die gegen ihn geschleuderten Pfeile nicht vom Markgrafen, sondern von den Räthen geschmiedet [387] waren, und fuhr fort, mit dem Markgrafen freundlich zu verkehren, auch ihm in Geldverlegenheiten auszuhelfen, z. B. 1536 mit 1000 fl., welche der Markgraf „zu einem Zug und Tag in Perlin brauchte.“ Schopper, momentan selbst ohne Geld, entlehnte die Summe beim Magistrat in Nürnberg. Er legte aber bei der Auszahlung dem Kammerschreiber Frauentraut und dem Rentmeister ans Herz: „Ihr wollet Fleiß fürwenden, damit uns mit der Zurückbezahlung Glaube gehalten werde; denn wir haben solche 1000 fl. wahrlich selbst in Nürnberg entlehnen müssen.“ 1539 borgte Schopper 600 fl. zu 5 Prozent bei dem Goldschmied Arnold Wenk in Nürnberg und bei dem Bürger Königsberger in Windsheim zu einem Darlehen für den Markgrafen. Auch der Markgraf unterschied die Person von der Sache und fuhr fort, unsern Abt, „seinen würdigen lieben Gevatter und Getreuen“ hochzuschätzen. In den Beiträgen S. 134–152 ist Mehreres über den Verkehr des Abts mit dem Markgrafen Georg, mit seinem Neffen Albrecht und seiner Tochter Barbara, bei deren Taufe der Abt Mitgevatter war, berichtet worden.

Schopper wurde sowohl von Protestanten als auch von Katholiken hochgeschätzt, von Jenen wegen seiner reformatorischen Bestrebungen, von Diesen wegen seines umsichtigen und konsequenten Verfahrens im Interesse seines Mönchsstaates. Sehr hoch schätzte ihn Joh. Brenz, Prediger in Schwäbisch-Hall, einer der Begleiter des Markgrafen Georg zum augsburger Reichstag, ein einflußreicher Beförderer der Reformation. Er hatte, wie Schopper, in Heidelberg studirt. Seine Verehrung bezeigte er dem Abt in einer demselben dedizirten Schrift über die Apostelgeschichte. Er spricht sich im Vorwort sehr dankbar aus für die vielen vom Abt ihm erwiesenen Wohlthaten, insonderheit dafür, daß er ihn zur Herausgabe dieser Schrift ermuthigt und ihm beim Schreiben derselben manche nützliche Weisung gegeben habe. Nach Empfang dieser Schrift trug Schopper in seiner Rechnung von 1534 Folgendes ein: „10 fl. einem Gelehrten, der uns ein Büchlein hat zugeschrieben.“ Brenz rühmt besonders das Verdienst, welches Schopper sich durch Errichtung seiner Klosterschule [388] erworben habe und bezeichnet ihn als den ersten unter den Äbten, welcher erkannte, daß die eigentliche Bestimmung der Klöster sei, den Aberglauben abzustellen, Jünglinge zu unterrichten und zu wahrer Gottseligkeit, besonders zum Kirchendienst zu erziehen.

Dieselbe Anerkennung und Hochachtung sprach Melanchthon aus in zwei Briefen, worin er den Abt bat, zwei verwaiste Zöglinge in seine Schule aufzunehmen. Den ersten dieser Briefe schrieb Melanchthon am 2. Okt. 1540 in Worms: eine Fürbitte für Ulrich Vischer (Piscator) aus Nördlingen, welcher schon früher ein Zögling der Schule Schoppers gewesen, aber unfleißig und unfügsam war. Schopper zeigte dieses den Angehörigen an, ließ sich aber durch die Fürbitte des Bürgers Wolfg. Grau in Nördlingen bewegen, Geduld mit dem Zögling zu haben. Demungeachtet kam Vischer von der Schule weg, worauf Melanchthon unsern Abt brieflich bat, den Jüngling, der nicht wisse, wohin? wieder aufzunehmen. Den zweiten Empfehlungsbrief schrieb Melanchthon im J. 1541 nach Heilsbronn mit der Bitte um Aufnahme eines Schülers Namens Friedrich Nicolaus, den er charakterisirt, wie folgt: „Ist fähig, gutmüthig, des Lateinischen wohl kundig, in den Grundstücken der philosophischen Wissenschaften fein gegründet, wird durch sein stilles Thun den Eltern (Älteren) eine Freude, den Jüngeren ein Exempel und durch seine Gelehrsamkeit andern Studirenden förderlich sein.“ Die beiden Briefe zeigen, daß Melanchthon inmitten seines ausgebreiteten Wirkens auch das Wohlthun im Kleinen nicht vergaß. Als er den zweiten Brief schrieb, hatte Schopper bereits resignirt.

Von einer Korrespondenz zwischen Luther und Schopper ist nichts bekannt; bekannt ist aber, daß Luther den Abt und dessen reformatorische Richtung dem Rufe nach kannte. Denn im J. 1542 schrieb Luther an den Markgrafen Georg: „Gnad und Fried in Christo und unser pater noster. Durchlauchtiger Fürst. Es ist hier ein Bürger Ambrosius Reuter, unter dem Abt zu Heilsprunn geboren, E. F. G. Landskind, der hat oft aus Liebe seines Vaterlands mit mit geredet und gerathschlagt, [389] wie doch dasselbe Kloster möchte zum Evangelio und rechtem Brauch göttliches Dienstes kommen. Darauf (ich) ihm das Exempel vorgeschlagen eines Abts zu Naumburg (Thom. Hebenstreit), welchem dasselbe Kloster von unserem Herrn Churfürsten ganz befohlen, daß er es zur Schule mache und daß er darin Edle und Unedl[e] auferziehe zu Leuten, die man im Kirchen- und weltlichen Regimente brauchen könne, weil es den Armen zu hoch ist, in den hohen Schulen sich zu beköstigen. Also ist er des Namens ein Abt geblieben, aber die Kappen und Möncherei ausgeworfen, ehelich geworden und das Kloster der Jugend und Kirche zum Besten verwaltet. Demnach hab eben mich erbitten lassen, solches an E. F. G. gelangen zu lassen mit Bitte aufs Unterthänigst, E. F. G. wolle solches von mir gnädiglich vernehmen und christlich bedenken. Denn E. F. G. sehen, wie die Schulen zergehen und Niemand dazu thut, daß man Kirchendiener und sonst gelehrte Leute erziehe, ohne Zweifel, daß der leidige Satan mit diesen bösen Grifflein gedenkt, mit der Zeit Gottes Reich, welches ohne Kirchendiener, Prediger und Pfarrer nicht kann bleiben, endlich zu verstören. Daß hier, meines Erachtens, kein anderer Rath und Hilfe sein will, denn daß man die Klöster hiezu brauche. Denn auch unsere Universität zu Wittenberg durch unsern gnädigen Herrn Churfürsten hat müssen von Klostergütern gebessert werden und noch etlicher Stipendia bedarf, damit man jetzt umgeht. Weil ich nun höre, das das Kloster Heilsprunn sehr tüchtig und gelegen dazu sein soll, und mir auch sagen lassen, als sei der Abt dem Evangelio geneigt, und E. F. G. ohne Zweifel Gottes Reich und sein Evangelium gern gefördert sehen, wie sie bisher fruchtbarlich gethan: so will ich solches von E. F. G. demüthiglich gebeten haben, sie wollen hiezu helfen und rathen, soviel es möglich sein kann. So bliebe auch das Kloster fein beieinander dem ganzen Land zu Trost und Nutz, da sonst, wo es zerrissen würde, seiner Güter Niemand weder satt noch froh werden könnte, wie uns viel Exempel der zerrissenen Klöster zeigen. Der barmherzige Gott gebe E. F. G. seinen heiligen Geist, zu thun seinen göttlichen Willen und steure [390] dem Widersacher. Amen. Und E. F. G. wolle mir dies Schreiben gnädiglich zu gut halten. Hiemit in Gottes Gnade befohlen. Amen. Wittenberg, Mittwoch nach Nicolai 1542. E. F. G. williger Martinus Luther.“ Das Antwortsschreiben des Markgrafen, wenn ein solches ergangen ist, enthielt zuverlässig die Bemerkung, daß Schoppers Schule bereits seit neun Jahren im Gang war und früher gegründet wurde, als die des Abts von Naumburg, und daß Schopper nicht mehr in Heilsbronn, sondern als Quieszent in Onolzbach lebte. Im Anfang des Jahres, vor Lichtmeß 1542, war Georg mit einem heilsbronner Gespann in Wittenberg.

Wie mit Brenz, so stand Schopper auch mit den für die Reformation besonders thätigen Geistlichen in und um Onolzbach (Rurer, Altheimer, Weiß) in vertrautem Verkehr. An Andreas Altheimer schrieb er im J. 1536: „Würdiger, besonders guter Freund. Wir haben euer Schreiben erhalten, darin ihr uns anzeigt, wie ihr euch aus nothwendigen Ursachen wiederum verheirathet und künftigen Mittwoch Hochzeit haltet, ohne viel Gepräng, sondern mit 2 oder 3 Tischen aus eurer besten Freundschaft. Derwegen ihr uns ersucht, etwas in die Küche zu bedenken. Zu solchem christlichen und ehrlichen Ehestand wünschen wir euch von Gott Gnade, Glück und Heil und bitten seine Allmächtigkeit, er wolle solchen euren Stand und Amt nach seiner Ehr zu gemeinem und eurer selbst Nutzen richten und euch seinen Segen allezeit mittheilen. Wir schicken euch ein paar Haasen, ein paar heilsbronner Pfefferkuchen und zwei Kreuzkäse, die wollet ihr mit euren Freunden in Fröhlichkeit verzehren. Damit Gottes Gnade und Barmherzigkeit befohlen.“

Wie von Protestanten, so wurde Schopper, trotz seiner reformatorischen Gesinnung, auch von Katholiken fortwährend hochgeachtet. Äbten und Äbtissinnen blieb er nach wie vor eine Autorität; sie fuhren fort, wie oben berichtet wurde, Rath und Beistand bei ihm zu suchen. Der alte Hans von Schwabsberg erkrankte im Bade Wildenstein (1537), und wünschte seine Tochter, eine Nonne im Cisterzienser-Kloster Unter-Schönfeld mit [391] ihren Jugendfreundinnen noch einmal zu sehen, was ihm seit 12 Jahren nicht mehr vergönnt war. Vergebens bat er die Äbtissin, das Wiedersehen zu gestatten; vergebens legte der Markgraf Fürbitte ein; die Äbtissin gestattete das Wiedersehen nicht, es sei denn, daß Schopper es gestatten werde, was er auch that. Gleichzeitig gab er in einem ähnlichen Falle einer Nonne die Erlaubniß, auf einen Monat zu ihrem Bruder Wilhelm von Dersperg nach Wört gehen zu dürfen. Von der Priorin Eugenie im Kloster Marienburg erhielt er gewöhnlich an Neujahr „ein gemaltes Bildlein“; dafür schenkte er ihr 1 bis 3 Goldgulden.

Schopper hatte während seiner ganzen Regierungszeit mit den Bischöfen von Würzburg wegen des „Gülden-Zolles“ zu kämpfen. Das Objekt, von welchem die Bischöfe den Zoll, einen Kreuzer von jedem Gulden, forderten, war besonders der Wein, welchen das Kloster in der Gegend von Würzburg entweder baute oder kaufte. Schopper stellte (1530) dem Fürstbischof Konrad vor: „Durch päpstliche, kaiserliche, insonderheit durch des jetzigen Kaisers Begnadungen ist unser Kloster allenthalben im heil. röm. Reich von allen Zöllen befreit. Kürzlich wurde aber von eurem Kammermeister von einer Weinfuhr Zoll begehrt, trotz Vorzeigung unseres Zollbriefes. Wir bitten, eure Güldenzöllner zu instruiren, auf Vorzeigung unserer Zollbriefe unsere Wägen, wie von jeher geschah, zollfrei passiren zu lassen.“ Als demungeachtet die Vexationen wiederkehrten, so bat Schopper den Markgrafen Georg und seine Räthe um Beistand unter abschriftlicher Mittheilung der Zollbefreiungserlasse des Papstes Innocenz III. von 1205 (siehe oben beim 4. Abt), des Kaisers Karl IV. von 1359 und der Burggrafen von Nürnberg. Der Markgraf und seine Räthe machten die nachdrücklichsten Vorstellungen; die Räthe und der Richter Hartung wurden wiederholt nach Würzburg gesendet; allein der Bischof stellte den heilsbronner Privilegien seine päpstlichen und kaiserlichen Privilegien entgegen, welche den Bischof zum Weinzoll ohne Ausnahme berechtigten und sonach den heilsbronner Privilegien geradezu widersprachen. Der Bischof machte seine Privilegien geltend, indem er heilsbronner Weinwägen, die in [392] Randersacker den Zoll verweigerten, aufhalten ließ. Über die Flottmachung der Wägen wurde zwischen Onolzbach und Würzburg durch expresse Emissäre verhandelt. Allein alles, was vom Bischof erlangt werden konnte, war, daß er gestattete, das dießjährige Weingewächs zollfrei nach Heilsbronn abführen zu lassen, in Zukunft aber nichts weiter. Schopper erwies sich dem Markgrafen dankbar, indem er ihm ein Faß Wein von der flottgewordenen Ladung schenkte. Zur Aufrechthaltung der beanstandeten Zollbefreiung wurde 1541 der Richter Hartung mit einer an den Kaiser gerichteten Beschwerdeschrift auf den Reichstag nach Regensburg gesendet. Die Schrift wurde durch Herrn de Granvella dem Kaiser überreicht und ging dann zur berichtlichen Äußerung an den Bischof von Würzburg. Hartung blieb zwölf Tage in Regensburg, auf Bericht von Würzburg harrend. Indessen „verruckte der Kaiser und wurde in der Sache nichts Fruchtbares gehandelt.“ Im Jahr 1547, vier Jahre nach Schoppers Tod, verhandelten Onolzbach und Würzburg weiter über die Sache, worauf der Bischof zwar arretirte heilsbronner Fuhren frei gab und keinen Weinzoll mehr erhob, aber den Hof in Randersacker durch Einlagerungen und andere Lasten beschwerte.

Ein Konflikt anderer Art veranlaßte im Frühling 1534 unsern Abt, den Markgrafen Georg um Beistand zu bitten. Der Abt Konrad von Kaisheim wurde, besonders wegen seiner lutherischen Gesinnung, von seinem Landesherrn, dem bayerischen Herzog, mit Verjagung bedroht. Er bat nun seinen Freund Schopper, den Markgrafen zu bitten, dem Herzog Vorstellung zu machen. Schopper erfüllte gerne die Bitte und bot zugleich seinem mit Verjagung bedrohten Freunde den heilsbronner Hof in Nördlingen als Asyl an.

„Zur Wiedervereinigung der Kirche“ hatten der Papst und der Kaiser auf den 23. Mai 1537 ein Konzil ausgeschrieben und dazu die Reichsstände nach Mantua eingeladen, auch den Markgrafen und unsern Abt. Nach geflogener Berathung mit dem Markgrafen beschloß Schopper, der Einladung nach Italien nicht zu folgen. Er hatte daheim genug zu richten und zu schlichten, [393] während seiner letzten Amtsjahre nicht mehr in Sachen der Reformation, sondern auf dem ganzen Klostergebiete in Streitigkeiten der Gemeinden und Pfarrer über Zoll, Zehnten etc., über Exzesse aller Art.

Viel Mühe und Verdruß bereitete ihm folgende Angelegenheit: Ebrach, das Mutterkloster von Heilsbronn, besaß den Zehnten in Katzwang. Allein in Folge der Reformation wurde dieser Zehnt im J. 1533 dem Kloster Ebrach von der Stadt Schwabach abgerungen. Ebrach stellte Klage beim kaiserlichen Landgericht in Onolzbach gegen Bürgermeister und Rath zu Schwabach. Letztere motivirten ihren Anspruch dadurch, daß der katzwanger Zehnte ursprünglich für die Pfarrei Schwabach gestiftet worden sei. Das Landgericht erkannte gegen Ebrach, stellte zu Gunsten Schwabachs den Zehnten unter Sequester und bestellte den Abt Schopper als Exekutor und Zehntverwalter. Ebrach appellirte an das Kammergericht in Speier. Bis zu Ausgang der Sache sollte Schopper die mit Beschlag belegten Zehnten und Gülten in Katzwang einnehmen und verwalten, was eine heftige Korrespondenz zwischen ihm und Ebrach, namentlich dem Senior Laytenbach im ebracher Hofe zu Nürnberg veranlaßte. Schopper rieth zur Nachgiebigkeit unter Hinweisung auf den langen Kampf Heilsbronns wegen des Patronats in Nördlingen und auf die jetzt herrschende Stimmung gegen die Geistlichkeit. Das Kammergericht entschied dahin, daß Schopper sich mit der Sequestration nicht weiter befassen, daß er angeben sollte, wie theuer und an wen der Zehnte in diesem Jahre vergeben worden sei und daß er den Ertrag an Ebrach abzuliefern habe. Schopper entsprach dieser Weisung nach vorgängiger Berathung mit Onolzbach. Abzuliefern hatte er jedoch nichts, da er in Katzwang weder Zehnten noch Gülten eingenommen hatte.

Schon 1534 sprach Schopper in einem Schreiben an seinen Freund, den Abt Konrad in Kaisheim, den Wunsch aus: „er möchte gern, wie sein Vorgänger, resigniren und Ruhe haben von den Mühen und Arbeiten.“ Sein Tagewerk war auch wirklich, wie wir gesehen haben, ein sehr mühevolles und verdrießliches. [394] Er hielt es für möglich, daß auch bei lutherischen Grundsätzen ein Mönchsstaat mit klösterlicher Regierungsform bestehen könne; er bot auch Alles auf, diese Idee zu verwirklichen; allein es gelang ihm nicht, sein katholisches Kloster in ein lutherisches umzuschaffen. Auch sein Bestreben, durch Förderung der Reformation das religiös-sittliche Volksleben zu verbessern, hatte nicht den gewünschten Erfolg. Er sah trotz aller reformatorischen Bestrebungen auf dem ganzen Klostergebiete das alte unchristliche Treiben, Kriminalverbrechen eher sich vermehren als vermindern, und schrieb daher im J. 1536: „daß dieser bösen und unchristlichen Leute von Tag zu Tag je länger je mehr zu Gefängniß gebracht werden.“ So ritterlich und theilweise erfolgreich er auch gekämpft hatte, so sah er sich doch völlig majorisirt und in der Gewalt des Markgrafen, und dazu oft in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt, gerade beim Markgrafen Schutz gegen Beeinträchtigung suchen zu müssen. Um diesen Schutz nicht zu verlieren, mußte er im J. 1539, wie vorhin berichtet wurde, die Oberherrschaft des Markgrafen förmlich anerkennen.

Zu seinen vielen Anfechtungen kamen endlich auch Körperleiden, und zwar schon im J. 1535, daher eine Ausgabsposition in seiner Rechnung lautet: „7 fl. an Doktor Magenbach und Magister Jeronymus, daß sie zweimal zu mir in meiner Schwechen heraus von Nürnberg gekommen sein.“ Dinstag nach Jubilate reiste er „ins Wildbad gen Baden“ und kam am 15. Juni wieder zurück. Den Kostenpunkt betreffend heißt es in der Rechnung: „116 fl. hat der Herr verzehrt im Wildbad und auf dem Weg mit fünf Personen.“ In seiner Abwesenheit unterschrieb die Ausfertigungen der Prior Nik. Castner. Die Seele der Geschäftsführung war aber fortwährend der Richter Hartung. Schopper schrieb von seiner Vogtei Waizendorf aus, wo er durch Schwäche, Ohnmachten und Podagra schwerer erkrankte, an seinen Arzt Magenbach in Nürnberg und bat um verstärkte Arzneien. 1539 empfahl ihm sein Freund Konrad, Abt von Kaisheim, einen Arzt in Augsburg; allein Schopper antwortete, daß er zu krank sei und daher nicht nach Augsburg reisen könne. Im Jahr [395] darauf, am 25. Okt. 1540, legte er den Krummstab nieder, zog nach Ansbach in den dortigen heilsbronner Hof und starb daselbst am 18. April 1542 „nach schwerer und steter Krankheit, nach viel zeitlichen Anfechtungen und Bekümmernissen, nach Bekenntniß christlichen Glaubens, mit Bewahrung des hochwürdigen Abendmahls Christi, bei guter Vernunft und williger Ergebung.“ Mit diesen Worten wurde sein Tod vom Kanzler Heller dem an seine Stelle getretenen Abt Wagner nach Heilsbronn notifizirt. Der Kanzler versiegelte auf markgräflichen Befehl Schoppers Nachlaß im Sterbehaus bis zur Ankunft des Abts Wagner. Die Leiche wurde nach Heilsbronn geführt und im südlichen Seitenschiff der Klosterkirche, nicht weit von Nr. 105 beerdigt. Die Metalltafel auf seinem Grabstein kostete 4 fl., wurde 1545 gegossen, bei der Überpflasterung der ganzen Kirche i. J. 1771 vom Grabstein abgenommen, neben dem Grabe in die Wand eingemauert, bei der neuesten Restauration aber bei Nr. 116. Die Inschrift darauf lautet: Anno 1542 14. Kl. Maji obiit reverendus in Christo pater et dominus Johannes Schopperus, hujus monasterii abbas 27, hic sepultus, cujus anima cum beatis requiescat. Auf einer nicht mehr vorhandenen Tafel standen folgende Verse von Bruschius:

Hic Schopperus Johannes dignissimus abbas
Mortuus in Christi divite pace cubat.
Sed corpus tantum cubat hac tellure repostum,
Mens pia in aethereis gaudet ovatque choris.
Quaeque laborabat vere cognoscere Christum,
Haec nunc cum Christo vivit et astra tenet.
Lucis et aeternae fruitur bonitate parata
Amplius et terras curat amatque nihil
Nomen at ipsius et famam vitamque decusque
Convenit aeternis nos celebrare modis.
Nam doctorum hominum semper studiosus amansque
His ipsis etiam curaque amorque fuit.
Ergo illum memores vere celebrabimus omni
Tempore, qui Phoebi pars aliquanta fuit.
 Casparus Bruschius P. L. (poeta laureatus).

[396] Inmitten seiner Vielgeschäftigkeit, seiner vielen Anfechtungen und Verdrießlichkeiten vergaß Schopper nicht, für Hilfsbedürftige recht väterlich bis ins Kleinste zu sorgen. Als er einmal den Förster von Neuhof zu seiner Begleitung auf einer „Paudungsreise“ einberief, trug er seinem Probst in Neuhof auf, in des Försters Abwesenheit die Unterthanen mit Brennholz zu versorgen, damit die Bedürftigen jetzt im Winter nicht erst auf die Rückkehr des Försters warten müßten. Für eine alte Frau aus Königshofen, die sich aber auswärts im Bereich des Nonnenklosters Sulz aufhielt, verwendete er sich bei der Äbtissin, an welche er schrieb: „Die alte Kremerin aus Königshofen, unseres Gotteshauses Verwandte, hält sich eine Zeit lang bei ihrer Tochter zum Dennle, hinter eurem Gotteshaus gelegen, auf und wurde von euch zur Hundertpfennigsteuer angezogen. Bitte, ihr die Steuer zu erlassen.“ Dennle, jetzt Dentlein bei Feuchtwangen, lag im Gebiet des Klosters Sulz. Bei Bürgermeister und Rath zu Windsheim bat Schopper für einen Valentin Santritter aus Ipsheim um ein Stipendium von 20 fl., welches von Joh. Düring, Pfarrer in Trautskirchen, gestiftet worden war.

Während Schoppers Regierungszeit erhielt das Klostergebiet weder durch Schenkung, noch durch Kauf einen Zuwachs. Dagegen erlitt es manchen Verlust, namentlich durch den Verkauf von Gefällen etc. in der Maingegend, wie im VII. Abschnitt berichtet werden wird.

Schopper unterschied sich von Einigen seiner Vorgänger dadurch, daß er nicht durch Aufführung von Kunstbauten oder durch Anschaffung von Kunstgegenständen seines Namens Gedächtniß zu stiften suchte. Bei seinen Bauten hatte er lediglich das Nützliche und Nothwendige im Auge, z. B. bei der Erbauung des fast neu aufgeführten Wirthshauses in Bonhof, wo man im Wirthszimmer an einem Stützbalken die Jahrzahl 1531 und das Cisterzienserwappen sieht. Das Pfarrhaus in Dambach am Hesselberg ließ er abbrechen und neu bauen. Auch in Merkendorf verwendete er viel auf nothwendige Baureparaturen. Dagegen verwendete er nichts auf Malereien, Skulpturen u. dergl. [397] Mit Ausnahme seines eigenen, in den Beitr. S. 151 näher bezeichneten, jetzt bei Nr. 116 hängenden Porträts ließ er kein Bild fertigen. Auf einigen der vorhandenen Bilder sind die Äbte, welche sie fertigen ließen, knieend abgebildet, und zwar Friedrich von Hirschlach, Haunolt, Bamberger, Wenk und Wirsing, nicht Schopper, welcher keines dieser Bilder fertigen ließ.

Wiewohl im Kloster drei Köche waren, im Burggrafenhause, im Konvent und in der Abtei, so herrschte doch in Schoppers Küche und Speisekammer Einfachheit. Wir haben gesehen, daß er daraus gerne mittheilte, aber auch, daß seine Spenden von Obst, Latwerge, Liqueur, Erstlingstrauben (schon im August), Lebkuchen, Feldhühnern und Hasen nicht auf Schwelgerei deuten. So auch seine Spende von einer Metz Habermehl an seinen Nachbar, Apel von Seckendorf in Forndorf, dem er schrieb: „Wir werden berichtet, wie ihr zuweilen zu Habergemüsen Lust habt und doch nicht allemal gutes Mehl dazu bekommen möget. Darum schicken wir euch hiermit eine Meß hailsbruner Mehl, das wir selbst gebrauchen. Davon möget ihr euch eures Gefallens kochen lassen. Sollte euch bedünken, daß solches Gemüse anders, als ihr es wohl zu Hailsbrunn versucht habt, schmecken wollte, versehen wir uns kürzlich zu Waizendorf (nahe bei Forndorf) zu kommen; da wollen wir euch unsern Koch schicken, um den eurigen zu berichten, solches Gemüse nach hailsbrunner Brauch zu kochen.“

Wir werden nun noch acht Klosteräbte kennen lernen, aber finden, daß keiner derselben in Schoppers Geist und Kraft gewirkt hat.


Der 28. Abt Sebastian Wagner[28] (1540–43),

wie sein Vorgänger geboren in Abenberg und ohne Zweifel gleichfalls von bürgerlicher oder bäuerlicher Herkunft, regierte kaum 21/2 Jahre lang, vom 25. Oktober 1540 an bis Ostern 1543, resignirte, heirathete und wohnte dann in Ansbach, wo er 1546 [398] starb. Über seinen Eintritt in das Kloster, seine ohne Zweifel in Heidelberg gemachten Studien geben die heilsbronner Aufschreibungen keine Nachricht. Wohl aber berichten diese, daß er kundig, geschäftsgewandt, lutherisch gesinnt, mit dem Markgrafen Georg in steter Verbindung war und ein Buch über die Genealogie der Markgrafen von Brandenburg schrieb. 1517 verließ er Heilsbronn, angeblich, „um auch in fremden Ländern etwas zu sehen und zu erfahren,“ hauptsächlich aber, um seinem Abt Bamberger, mit welchem er sich nicht vertrug, aus dem Wege zu gehen. Die Veranlassung des Konflikts ist nicht angegeben. Durch die Reformation kann der Konflikt nicht veranlaßt worden sein, da Wagner schon vor dem 31. Oktober 1517, sonach vor dem Reformationsanfang, Heilsbronn verließ. Er begab sich nach Ungarn in das Cisterzienserkloster Pelisium, Pleis, von dessen Verkehr mit Heilsbronn oben beim 19. Abt die Rede war. Dort wurde er sehr geschätzt und bald nach seinem Eintritt zum Prior gewählt. In Ungarn lebte und verehelichte sich damals sein hoher Gönner, der Markgraf Georg von Ansbach. Über des Markgrafen Reise von Heilsbronn nach Ungarn und zurück nach Heilsbronn siehe Beitr. S. 120. Wagner blieb in Pleis nur von 1517 bis 19 und kehrte dann nach dem Tode seines Widersachers, des Abts Bamberger, nach Heilsbronn zurück mit Empfehlungsbriefen vom Abt in Pleis und vom Markgrafen Georg an den Abt Wenk, Bambergers Nachfolger. Er wurde nicht nur gerne unter die Zahl der Mönche wieder aufgenommen, sondern auch wegen seiner Tüchtigkeit zur Übernahme von Klosterämtern und wichtigen Missionen ausersehen. Der Abt Wenk sendete ihn, wie oben berichtet wurde, im J. 1524, da er selbst wegen der lutherischen Bewegung nicht abkommen konnte, als Stellvertreter und Vertrauensmann zum Generalkapitel nach Cisterz, theils um über den alljährlichen Beitrag an das Mutterkloster zu berichten, theils um die Genehmigung der Abtretung des nördlinger Pfarrpatronats zu erwirken. Wagner erhielt von seinem Abt Wenk einen Paß (viaticum) zu seiner Legitimation auf der Reise. Sein Kommen und den Zweck seiner Reise hatte Wenk bereits [399] unt. 28. März 1524 dem Abt von Cisterz in einem lateinischen Briefe angekündigt und darin u. A. geschrieben: „Auftragsgemäß habe ich auch heuer wieder, wie immer, mit manchem Aufwand aus eigenen Mitteln, die Kontribution für Cisterz eingetrieben (extorsimus), und zwar von Ebrach 7, von Heilsbronn 7, von Lankheim 6, von Kaisheim 17, von Schönthal 6. von Brumbach 5, zusammen 47 (48) Gulden. Bildhausen hat seine 5 fl. nicht gegeben. Ich habe abgezogen 2 fl. für Botenlohn und 10 fl., welche ich in früheren Jahren für Bildhausen vorgeschossen habe. Es folgen sonach nur 35 fl. Allerdings weniger als in früheren Jahren, warum? wird einer unserer Professen mündlich erläutern. Bitte, mir die Funktion des Einhebens dieser Kontributionen abzunehmen, da ich diese Last wegen der lutherischen Kalamität nicht mehr tragen kann.“ Wegen Unsicherheit gelangte das Geld nicht durch Wagner, sondern durch kaufmännische Vermittelung nach Cisterz; der Abt Wenk zahlte an H. Schlüsselberger in Nürnberg 381/2 fl. in Batzen mit der Bitte, diesen Betrag, 35 fl. in Gold, über Lion nach Cisterz gelangen zu lassen. Ferner legte Wenk in seinem Briefe dem Abt in Cisterz die nördlinger Angelegenheit, welche Wagner mündlich betreiben sollte, an das Herz. Daß Wagner sich seines Auftrags mit gutem Erfolg entledigte, ist oben berichtet worden.

Ebenso erfolgreich war seine oben beim 26. Abt erwähnte Mission nach Rom im J. 1529; denn er erwirkte dort einen günstigen Bescheid bezüglich der Ordenstracht. Es ist bekannt, daß Luther, ehe er noch an eine Reformation dachte, in Angelegenheiten seines Klosters nach Rom gesendet und in Folge seiner dortigen Wahrnehmungen vielfach andern Sinnes wurde. Auch Wagner scheint dort vielfach andern Sinnes geworden zu sein. Im folgenden Jahre 1530 wurde er in Klosterangelegenheiten abermals nach Cisterz gesendet, von seinem Abt Wenk mit einem lateinisch und deutsch geschriebenen Paß versehen, welcher die Bitte enthielt, den Vorzeiger ungehindert passiren zu lassen und ihm Almosen, Speise und Trank zu reichen. Wie Wenk, so erkannte auch Schopper in Wagner den tüchtigsten unter den noch vorhandenen [400] Mönchen und sandte ihn daher 1531 als Vertrauensmann an den Markgrafen Georg mit einem Briefe, worin er schrieb, daß er, wegen Unwohlseins reiseunfähig, seinen Granarius Wagner abgeordnet habe, um dem Markgrafen etwas heimlich mitzutheilen. Von 1531 an erscheint Wagner in verschiedenen Funktionen, als Clausor Vini, als Verwalter des Burggrafenhauses (Beitr. S. 148), als Kornschreiber und als Bursarius, bis er 1540 nach Schoppers Resignation Abt wurde.

Er sah voraus, daß, wenn der kränkelnde Schopper resigniren sollte, kein Anderer als er zum Abt gewählt werden würde. Allein er sah auch voraus, daß seine vorhinerwähnte Entweichung von Heilsbronn und Übersiedlung nach Ungarn leicht zu einem Mißtrauensvotum und zur Beanstandung seiner Wahl führen konnte. Dem vorzubeugen ließ er sich 1538 von Wenk, der ihn nach seiner Rückkehr aus Ungarn wieder in Heilsbronn aufgenommen hatte, nun aber als quieszirter Abt in Nürnberg lebte, über seine Wiederaufnahme und sein Verhalten ein Certifikat folgenden Inhalts ausstellen: „Sebastian Wagner, der Zeit Kornschreiber, ist vor etwa 21 Jahren ohne Erlaubniß aus dem Kloster gezogen, hauptsächlich, um auch in fremden Ländern etwas zu sehen und zu erfahren. Dieses mißfiel dem damaligen Abt Sebald und dem Convent. Doch legte er seinen Habit nie ab und hielt sich redlich im Kloster seines Ordens zu Pleiß in Ungarn, so daß er dort Prior wurde. Nach zwei Jahren kehrte er hieher nach Heilsbronn zurück, versehen mit Fürschriften vom Markgrafen Georg (damals in Ungarn lebend) und vom Abt zu Pleiß, bat um Gnade, Wiederaufnahme und Rehabilitation, die ihm gewährt wurde, auch unter Zustimmung von Cisterz. Demzufolge kann er zu allen Ämtern und Würden seines Klosters gelangen. Dieses wird ihm zu seiner Ehrenrettung und zu seinem etwaigen Gebrauch hiermit bezeugt. Auch die damals gegenwärtigen, noch lebenden Ordensbrüder J. Sayler, L. Widmann, J. Knörr, J. Clar, B. Doffinger und S. Histmann können Obiges bestätigen. Geschehen, Nürnberg, am 31. August 1538, 8–9 Uhr Vormittags.“ Der Richter und Notarius publicus Hartung, Verfasser


  1. Siehe Stillfried S. 241 bis 306, wo die in den Beiträgen nur auszugsweise mitgetheilten Berichte des Abts vollständig mitgetheilt sind.
  2. Vgl. Stillfried S. 71.
  3. Anders Stillfried S. 71.
  4. Vgl. Stillfried S. 70.
  5. Auch diese wurden neuerlich in der Kunstschule zu Nürnberg renovirt.
  6. Anders Stillfried S. 56.
  7. Vgl. Stillfried S. 69.
  8. Vgl. Stillfried S. 70. 147.
  9. Vgl. Stillfried S. 317 und 319.
  10. Vgl. Stillfried S. 45.
  11. Über seine Elektion und Benediktion wird im IV. Abschn. ausführlich berichtet werden.
  12. Vgl. Stillfried S. 86.
  13. Vgl. Stillfried S. 13.
  14. Vgl. Stillfried S. 71.
  15. Neuerlich wurden diese Bilder auf die Rückseite versetzt, so daß die Außenseite jetzt bilderlos ist. Vgl. Stillfried S. 71.
  16. Vgl. Stillfried S. 145.
  17. Grundriß Nr. 99.
  18. Vgl. Stillfried S. 212.
  19. Vgl. Stillfried S. 25.
  20. Vgl. Stillfried S. 25.
  21. Vgl. Stillfried S. 26.
  22. Vgl. Stillfried S. 27.
  23. Vgl. Stillfried S. 27.
  24. Vgl. Stillfried S. 45.
  25. Vgl. Stillfried S. 28.
  26. Vgl. Stillfried S. 28.
  27. Vgl. Stillfried S. 29.
  28. Vgl. Stillfried S. 46.