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und für die Abhaltung desselben dem dortigen Pfarrer ein alljährliches Reichniß stipulirt. Allein der Ritter Sebastian verbot die Abhaltung des Jahrtages und die Entrichtung des Reichnisses an den ebengenannten Pfarrer Preuß, welcher aber das Reichniß reklamirte, als der Markgraf Kasimir, kurz vor seinem Tode, befahl, daß alle Stiftungen wieder gehalten werden sollten. Der Ritter Sebastian lag mit seinen Nachbarn fortwährend im Streit wegen Schaftrieb etc. Daß er seinem eigenen Hause nicht gut vorstand, werden wir später sehen. Sein ganzes Verhalten zeigt, daß sein Eifer für die Reformation aus keiner lautern Quelle floß.

Aus den vorstehenden Mittheilungen erhellt, daß sich die Reformation unserem Abt schon frühzeitig recht empfindlich fühlbar gemacht hat. In seiner mißlichen und bedrängten Lage suchte er einen redlichen, rechts- und geschäftskundigen Mann, der ihm rathend und helfend stets zur Seite stehen und daher in Heilsbronn selbst wohnen sollte. Seine Wahl fiel auf den wiederholt genannten Johann Hartung. Wenk kannte bereits die Brauchbarkeit des Mannes, welcher schon in früheren Jahren „dem Kloster in weltlichen Händeln treu gedient hatte.“ Es ist oben berichtet worden, daß ihn der Abt im J. 1521 nach Worms sandte, um die Klosterprivilegien vom Kaiser Karl V. bestätigen zu lassen. Im Jahre 1523 nahm er ihn völlig in seinen Dienst, räumte ihm in Heilsbronn ein eigenes Wohnhaus ein und verlieh ihm den Titel „eines Richters zu Bonhof und zugleich obersten Richters über die sämmtlichen Klostergerichte.“ Vor Hartung war der jeweilige Richter zu Bonhof ein Mönch, welcher mit den ihm beigeordneten „Urtheilssprechern“ an bestimmten Wochentagen Gericht hielt, und zwar in Bonhof, nicht in Heilsbronn, wo die klösterliche Stille nicht durch Gerichtshändel gestört werden sollte. Der Gerichtsbezirk hieß daher nicht Amt Heilsbronn, sondern „Amt Bonhof“. Auch deßwegen übertrug unser Abt das Richteramt nicht wieder einem Mönch, weil die wenigen im Kloster noch vorhandenen Mönche meist schon in Jahren vorgerückt und für das Richteramt nicht geeignet waren.

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 268. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/284&oldid=- (Version vom 1.8.2018)