darf nichts daran geändert oder unterlassen werden, bei unserer schweren Ungnade und Strafe. In zweifelhaften Fällen hat man sich bei uns Bescheid zu erholen. Die Kapläne sollen den Pfarrern im Vollzug dieser Kirchenordnung behilflich sein. Kein Kaplan darf angenommen werden ohne unser Wissen und Willen und ohne Examen durch unsere verordneten Visitatoren und Examinatoren zu Onolzbach. Also ergangen an alle Amtleute, Kastner, Bürgermeister, Räthe, Dorfmeister und Gebauerschaft eines jeden Amts.“
Die Klöster und Stifter sind unter diesen Adressaten nicht genannt. Allein auch ihnen wurde von den Räthen in Abwesenheit des Markgrafen die neue Ordnung zugesendet, namentlich dem Probst Konrad in Langenzenn und dem Cisterziensernonnenkloster Frauenthal, jetzt würtembergisch. Der Probst von Langenzenn, zur Annahme der Kirchenordnung nicht geneigt, erholte sich Raths bei unserem Abt und erhielt von diesem zur Antwort: „Euer Schreiben, darin ihr anzeigt, wie vergangenen Sonntag Reminiscere auf Befehl unseres Herrn Markgrafen bei euch ob offener Kanzel ernstlich geboten worden sei, der neuen Kirchenordnung nachzukommen, deß ihr euch aufs Höchste beschwert, und uns, wie ihr euch hierin halten sollt, um getreulichen Rath anlangt, haben wir vernommen, wären geneigt, euch zu willfahren. Dieweil aber solche Ordnung, ohne Zweifel auch an andere Orte allenthalben im ganzen Fürstenthum mit dergleichen Befehl geschickt, verkündet und zum Theil angenommen werden wird, sind wir gleichwohl gar kürzlich vor Überantwortung eures Briefes anheim gekommen und sammt unserem Konvent, die wir wahrlich eures Raths als eines gelehrten und mehr verständigern selbst wohl nothdurft, unsers Thuns und Lassens hierin noch gar unbedacht und achten dafür, ihr als ein verständiger langregierender Prälat wißt euch auf euren vorigen Bescheid und Befehl unseres gnädigen Herrn wohl zu halten. Könnten wir aber euch in anderem Weg retig und helflich sein, daran sollt ihr keinen Mangel spüren.“ Die Priorin von Frauenthal, eben so wenig wie der Probst von Langenzenn zur Annahme
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 356. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/372&oldid=- (Version vom 1.8.2018)