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zum Kloster führte. Die Verordnung lautete: „Wir Johannes Abt, von Gott zu unserem Stand und unseres Gotteshauses Obrigkeit verordnet, sind vor Allem verpflichtet, die Ehre und das Wort Gottes zu fördern, welches wir Zeit unseres Regiments rein und lauter dem gemeinen Volk bei uns zu Heilsbronn alle Feiertage zu predigen fürgenommen haben. Nun werden wir berichtet, wie demselbigen zum Nachtheil unsere Unterthanen und andere Manns- und Weibspersonen dem entgegen der wenigste Theil, zur Zeit dasselbige gepredigt wird, solches hören und der meiste Theil außer der Kirche Kaufschläge halten und Geschrei treiben, das dem Prediger beschwerlich und den Zuhörern und Liebhabern des hl. Evangeliums ärgerlich ist. Uns als christlicher Obrigkeit ist es Pflicht, dagegen einzuschreiten, über unseren Unterthanen zu wachen, sie besonders an Feiertagen mit dem Wort Gottes zu versehen, wie wir denn auch thun, was Jeder, der herein geht, hören kann von uns selbst und andern von uns Verordneten. Wir schärfen ein, das Reich Gottes zu suchen, des Sabbaths zu gedenken und an demselben die Predigt des Wortes Gottes zu hören und aus demselben zu lernen, was wir thun und glauben sollen. Dem Allen widerspricht solches Kaufen und Verkaufen. Solcher Mißbrauch bei solchen rohen Menschen muß abgestellt werden. Wir wollen daher, daß an Feiertagen, die Zeit man das Wort Gottes predigt, kein Krämer, Schuster, Hafner und Beck soll feil haben. Sobald man solche Predigt anfängt, wozu man ein Zeichen mit der Glocke gibt, soll Jeder seine Kaufmannschaft einschlagen und bis Ausgang der Predigt verwahren. Alle Personen sollen unter der Predigt nicht auf dem Platz, oder vor der Kirche unter dem Gewölbe (Thorweg, welcher unter der Katharinenkirche durchführte) stehen, schwatzen, lachen, noch andere Leichtfertigkeit treiben, wie bisher ein böser unchristlicher Gebrauch gewesen, sondern sollen in die Kirche gehen, das Wort Gottes hören, oder gar daheim bleiben und den Prediger und Zuhörer nicht hindern. Nach Ausgang der Predigt wollen wir ihren Handel, wie bisher beschehen, nicht abschlagen. Wer sich gegen diese väterliche Warnung ungehorsam zeigt, hat Leibes-

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 360. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/376&oldid=- (Version vom 1.8.2018)