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wie überall, den Hirten und setzte diesen in das unbelastete Hirtenhaus. Da fiel es dem Apel v. Seckendorf ein, obgleich seine Hintersassen die Wenigstbegüterten im Orte waren, eigenmächtig einen Hirten zu setzen und das Hirtenhaus zu belasten. Am 10. Juni 1530 versammelte man sich in dem benachbarten Königshofen zu einem Vergleichsversuche. Unser Abt begab sich selbst dahin. Die anderen Gutsherren von Wieseth sandten Stellvertreter, Apel von Seckendorf seinen Sohn Anstand. Letzterer beharrte darauf: die Obrigkeit in Wieseth, die Fraisch ausgenommen, stehe seinem Vater Apel zu, welcher auch die meisten Armenleut daselbst habe; er wolle insoweit nachgeben, daß die Gemeinde den Hirten dingen möge, der Hirt müsse aber in Forndorf Recht suchen und nehmen, auch dorthin eine Fastnachtshenne geben. Da aber die andern Betheiligten nicht darauf eingingen, so wurde beschlossen, die Sache in Onolzbach durch Statthalter und Räthe austragen zu lassen. Der Markgraf war beim Reichstag in Augsburg. Der Streit betraf nicht nur das Hirtenhaus, sondern auch das Fischen in der Wieseth und im Flindsbach, auch Hut und Weide. Unser Abt sah, dass bei diesen Plackereien der Dorfherren die Dorfbewohner am Meisten litten. Daher sein Bemühen, Frieden zu stiften. Unt. 15. Aug. lud er die Dorfherren insgesammt zu einer abermaligen Besprechung in Königshofen ein und bat, wo möglich, persönlich zu erscheinen. Bei der Zusammenkunft am 24. August fanden sich in Person ein: unser Abt, der Dechant Dürr von Herrieden mit seinem Senior Knorz, Apel von Seckendorf mit seinem Sohne Anstand, Wolf von Kunigsperg, Mathern von Haltermannstetten, genannt Stetner zu Wiesethbruck und Hans von Seckendorf zu Bechhofen. Als Bevollmächtigte des Bischofs von Eichstätt und des Markgrafen erschienen die Kastner von Arberg und Truhendingen. Ein Hauptpunkt des Streites war das unablässige Fischen und das Ausfischen auch der Brut. Man beschloß daher Folgendes: „In den Pfarrbezirken Wieseth, Königshofen und Arberg darf Jedermann, doch nur an zwei, in der Fastenzeit an drei halben Tagen wöchentlich in den genannten Bächen fischen und krebsen, aber nicht durch Reußenlegen,

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 333. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/349&oldid=- (Version vom 31.7.2018)