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10 Jahre lang von jeder Maas Wein ein alter Pfennig und von jeder Maas Bier ein alter Heller gezahlt werden. Von diesem Ungeld (Umgeld) sollten jedoch die Prälaten, Herren und Andere des Adels, auch die markgräflichen Räthe und Rathsverwandten, vermöge ihrer bisherigen Privilegien, befreit sein. Der Ertrag dieses Ungeldes sollte lediglich zur Tilgung der Landesschulden verwendet und der Landschaft jährlich über die Verwendung Rechnung gestellt werden.“ Nachdem das Ungeld von der Landschaft bewilligt worden war, sprach der Markgraf in seinem Abschiede d. d. Kadolzburg, 20. Jan. 1534, der Landschaft für ihre Bereitwilligkeit seinen Dank aus und versprach ihr seinen fernern Schutz. Unser Abt, welcher gleichfalls mit aller Bereitwilligkeit die Getränksteuer bewilligt hatte, befahl sofort seinen Pröbsten und Vögten, alle Wirthe auf dem ganzen Klostergebiete anzuweisen, kein Faß einzulegen, anzustechen und auszuschenken ohne Anzeige bei den geschworenen Ungeldern des Orts. Mit gleicher Bereitwilligkeit publizirte er auf dem ganzen Klostergebiete ein markgräfliches Mandat, durch welches, beim Hinblick auf die herrschende Theuerung und Pest und bei der Aussicht auf Krieg, die Ausfuhr von Proviant und Wein verboten wurde. Dagegen zeigte der Abt keine Bereitwilligkeit, als der Markgraf und dessen Räthe, fortwährend in Geldverlegenheit, die vor zwei Jahren vom Abt standhaft verweigerte Rechnungsvorlage abermals verlangten und notifizirten: „S. F. G. haben sich entschlossen, von den Prälaturen im Fürstenthum Rechnungsablage zu empfangen; der Abt möge daher am 25. Juni 1534 mit seiner Rechnung in Onolzbach erscheinen und über Einnahme und Ausgabe Nachweis geben.“ Schopper antwortete wieder wie in den Vorjahren: „Bezüglich der Publikation des Ausfuhrverbotes werde er dem Wunsch des Markgrafen gern entsprechen, nicht aber bezüglich des Rechnungsnachweises, den er, inhaltlich seiner Ordensregel und seiner kaiserlichen Privilegien, lediglich seinem Konvent zu geben schuldig sei.“ Er schloß mit den Worten: „Ich halte E. F. G. ohne allen Zweifel allezeit für meinen gnädigen Herrn und des fürstlichen und christlichen Gemüths, daß sich dieselben nicht bereden

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 383. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/399&oldid=- (Version vom 1.8.2018)