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auf Lebenszeit den Hof. Dem am Sonntag Oculi 1531 abgeschlossenen Vertrag zufolge sollten die Vogler’schen Eheleute zeitlebens den Hof innehaben, nießen und gebrauchen. Der Vertrag wurde in Abwesenheit des Markgrafen von seinen Räthen (Kasp. von Seckendorf, Wilh. von Wiesenthau u. A.) besiegelt. Der Markgraf bestätigte nach seiner Heimkehr den Vertrag, jedoch mit der Bestimmung, daß nach dem Tode der Vogler’schen Eheleute die Herrschaft den Hof kaufen dürfe gegen Zahlung der 500 fl. an die Vogler’schen Erben und Vergütung der von Vogler geleisteten Bau- und Reparaturkosten. In einer späteren Feststellung wiederholte der Markgraf ausdrücklich, daß die Herrschaft erst nach dem Tode der Vogler’schen Eheleute den Hof wieder lösen dürfe. Allein man brach das gegebene Wort, als am Ende des Jahres 1533 Vogler in Ungnade entlassen und die Kanzlerwürde dem Doktor Sebast. Heller übertragen wurde. Den nunmehrigen Kanzler, und noch mehr dessen Frau, gelüstete nach Voglers schöner Wohnung und der Markgraf ließ sich bewegen, sein schriftlich gegebenes Wort zu brechen und Vogler aus der ihm verpfändeten Wohnung zu verdrängen. Um zum Ziel zu gelangen, verfuhr man wie folgt: Unser Abt erhielt vom Markgrafen Georg den Auftrag, den Hof von Vogler wieder an das Kloster zu bringen. „Wir gedenken – schrieb der Markgraf an den Abt – den Hof bei Niemand zu suchen, als bei dem Kloster, und uns sonst mit Niemand in Unterhandlung einzulassen, daß wir nicht mehr Beschwerung, Verdruß und vielfältiges Anlaufen haben. Manu propria.“ Nächst dem Markgrafen sind unterzeichnet: Kasp. von Seckendorf, Sebast. Heller und der Sekretär Berchtold. Es entspann sich nun eine weitläuftige Korrespondenz zwischen Schopper und Vogler, welcher seinen Feinden in Ansbach aus dem Wege gegangen und nach Windsheim gezogen war. Vogler erklärte sich gegen Schopper bereit, den Hof zurückzugeben, wenn ihm nicht nur die dargeliehenen 500 fl., sondern auch 240 fl., die er in den Hof verbaut habe, gezahlt würden. Schopper, als bestellter Zwischenträger, theilte dieses nach Ansbach mit; die darauf empfangene Antwort, in welcher die angeblich verbauten

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 351. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/367&oldid=- (Version vom 1.8.2018)