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und Stifter auch, und länger nicht ungehorsam erscheinen. Desto geneigter wollen wir euch und eurem Kloster sein. Manu propria, Georg. Ut fiat obedientia.“ Mit unterzeichnet sind H. von Seckendorf, L. von Gendorf und G. Berchthold. Dieser Bescheid wurde im Konvent vorgelesen, und, da er lediglich an den Abt gerichtet war, nunmehr vom Prior Castner und dem ganzen Konvent beantwortet, wie folgt: „Der ehrwürdige Herr Johannes, unser Prälat, hat uns einen Brief, von E. F. G[.] Hand unterschrieben, vorgetragen, in welchem E. F. G. an sein Ehrwürden begehren, im nächsten Monat vor E. F. G. Rechnung zu thun, wie andere Klöster und Stifter. Sein Ehrwürden wäre dazu auch bereit und willig gewesen, wenn es nicht wider unser Gewissen und Schmälerung unserer päpstlichen, kaiserlichen und königlichen Privilegien wäre. E. F. G. haben diese eingesehen, auch das Jurament unseres Prälaten bei seiner Elektion. E. F. G. haben beim Regierungsantritt uns Handhabung und Schirmung unserer Privilegien zugesagt. Warum wollen E. F. G., daß unser Prälat wider seinen Eid und Pflicht thun und Rechnung stellen soll, was er nur uns schuldig ist? Wollte er es thun, so könnten wir es nicht gestatten, als wider unser Ordensstatut; er würde vor Gott sündigen und treulos vor der Welt erscheinen, was E. F. G. Gesinnung nicht sein wird. E. F. G. wollen daher unseres Prälaten und unsere Weigerung entschuldigen. Gott wolle E. F. G. Gesundheit, langes Leben und christliches Regiment verleihen, als unserer von Gott verordneten Obrigkeit, denen wir uns befehlen als unseres gnädigen Herrn unterthänige Kapläne: Nikolaus, Prior und der ganze Konvent.“

Auf diese einmüthige Erklärung erfolgte keine Rückäußerung, kein weiteres Begehren einer Rechnungsvorlage. Schopper ging siegreich aus dem Kampf, nachdem er bezüglich der Rechnungsstellung das Recht seines Klosters und seines Mönchsstaates gewahrt hatte. Ja er brachte es schließlich noch zu einem schriftlichen Übereinkommen, worin der Markgraf die Klosterprivilegien förmlich anerkannte und aufrecht zu halten versprach. Das Übereinkommen lautete: „Von Gottes Gnaden, Georg und Albrecht.

Empfohlene Zitierweise:
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 385. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/401&oldid=- (Version vom 31.7.2018)